Dr. Marcus Optendrenk
Danke schön, Frau Abgeordnete. – Die 1.640 Klageverfahren, die Sie genannt haben, beziehen sich auf die Frage einer amtsangemessenen Alimentation und liegen bei Verwaltungsgerichten. Die Frage, wie Verwaltungsgerichte damit umgehen, ob sie daraus Musterklagen machen, ob sie Verfahren ruhend stellen, ist nicht Sache des Finanzministeriums und nicht Sache der Landesregierung, sondern in einer Gewaltenteilung schlicht Sache der Gerichte. Im Jahr 2025 wurden die rund 51.000 Widersprüche betreffend die Amtsangemessenheit der Alimentation im Jahr 2022 beschieden. Gegen die Bescheide wurde in rund 1.600 Fällen im Jahr 2025 Klage erhoben. Der auffällige Anstieg der Klagen im Jahr 2025 ist also auf die Verbescheidung der Widersprüche betreffend das Jahr 2022 zurückzuführen. Dazu hatte ich Ihnen in einer früheren Fragestunde schon die Auffassung mitgeteilt – Sie kennen sie auch aus schriftlichen Vorlagen an den HFA –, dass wir der Auffassung sind, dass für das Jahr 2022 die amtsangemessene Alimentation verfassungskonform evident gegeben ist. Natürlich darf aber jeder über Widersprüche und Gerichtsverfahren seinen Rechtsweg wahrnehmen. Daran werden wir niemanden hindern. Wir sind nur davon überzeugt, dass die Alimentation in Nordrhein-Westfalen 2022 amtsangemessen war. Landtag
