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Berivan Aymaz

18.03.2026 Sitzungen 18/118

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir mit der Debatte fortfahren, möchte ich ganz herzlich die irische Gesundheitsministerin, Frau MacNeill, und die Botschafterin, ihre Exzellenz Frau Collins, die sich gerade mit unserem Präsidenten auf der Tribüne befinden, begrüßen. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) – Vielen Dank. Jetzt fahren wir mit unserer Debatte fort. Für die Landesregierung hat nun der Minister und Chef der Staatskanzlei Herr Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Herr Tritschler, es ist gut, dass Sie zum Ende Ihrer Rede so klar waren. Dann wissen wir jetzt ja auch, was Sie unter Rundfunkfreiheit verstehen: dem System den Stecker ziehen. Dann weiß jeder hier im Haus und außerhalb, wie Sie in der AfD Rundfunkfreiheit definieren. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP – Zuruf von der SPD) Bitte halten Sie dann beim nächsten Mal die Krokodilstränen etwas zurück, wenn Sie sich hier über die Pressefreiheit und die Freiheit von Journalistinnen und Journalisten Sorgen machen. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN) Ich komme nun zu diesem Gesetzentwurf, (Zuruf von Sven Werner Tritschler [AfD]) dessen Intention und Inhalt aus meiner Sicht recht klar sind. Es geht um die notwendige Novellierung von Landesgesetzen nach dem Reformstaatsvertrag. Zu den Neuerungen gehören die Begrenzung des Hörfunkangebots nach den Maßgaben des Reformstaatsvertrags – aus unserer Sicht eine notwendige Konsolidierung –, neue Regelungen zur Wahl des WDR-Intendanten bzw. der WDR-Intendantin, die Vereinheitlichung der Datenschutzaufsicht, die Zuweisung neuer Gremienaufgaben und auch Maßnahmen zur Entbürokratisierung im Sinne von Schriftformerleichterungen. All das sind Dinge, für die sich viele Abgeordnete unterschiedlicher parteipolitischer Couleur hier im Landtag immer wieder stark gemacht haben. Insofern kann man in einem solchen Moment auch einfach mal sagen, dass das gut ist. Landtag Zusätzlich hinzugekommen ist bei der Befassung hier im Landtag das neue Aufsichtsinstrument der Ermahnung. Auch das ist ein Thema, das schon vielfach diskutiert worden ist, und jetzt ist es Teil dieses Pakets. Ich glaube, dass wir mit all diesen Änderungen – ob im WDR-Gesetz oder in den anderen Landesgesetzen – richtige Weichen stellen. Ja, man kann das als kleine Schritte bezeichnen. Wir sind hier aber in einem sehr sensiblen Regulierungsbereich unterwegs. Bei Mediengesetzen muss man Augenmaß bewahren. Da kann man eben nicht mit Kahlschlag vorgehen, sondern man muss immer im Blick haben, dass wir uns an der Kante eines sehr sensiblen Rechtsbereichs befinden. Das gilt auch für den Lokalfunk. Es macht mich stolz und freut mich, dass unser Lokalfunk in Nordrhein-Westfalen, der im Übrigen so vielfältig ist wie kein anderer Lokalfunk in Deutschland, es geschafft hat, dem Charakter als Privatrundfunk insofern wirklich gerecht zu werden, als dass die Reform von innen heraus selbstständig vorgenommen worden ist. (Vereinzelt Beifall von der CDU) Es brauchte nicht den Zwang durch ein Gesetz, sondern das System hat das selbst geschafft. Wir haben als Landesregierung – auch ich als Medienminister – immer signalisiert, dass wir, wenn es notwendig ist, bereit sind, Gesetze anzupassen. Das ist hier aber gar nicht in großem Umfang der Fall. Es werden nun Kooperationen im Lokalfunk erleichtert. Natürlich kann man sagen, dass das auch Druck auslöst. Gleichzeitig könnte man es von der anderen Seite betrachten und sagen: Es macht dieses System überhaupt erst zukunftsfähig. (Beifall von Andrea Stullich [CDU]) Ich kann schlechterdings von Unternehmen nicht verlangen, dauerhaft mit roten Zahlen zu operieren. Bei einem solchen Grad an Staatswirtschaft sind wir glücklicherweise noch nicht angekommen, und ich will auch nicht dorthin kommen. Deswegen ist es wichtig, dass wir die Rahmenbedingungen für Unternehmen erleichtern, damit sie künftig weiterhin zuständig sind. Eines ist ganz klar: Die Chefredakteure bleiben Herzstück und Kopf der Sender. Das gilt für die einzelnen Sender, es gilt aber auch für die Kooperation von Sendern. Solche Kooperationen funktionieren nicht, wenn die Chefredakteure nicht mitmachen bzw. es vielmehr sogar gestalten und sich zu eigen machen. Deshalb ist die Flexibilität, die mit diesem Gesetz geschaffen wird, ein ganz wichtiger Möglichmacher. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Für uns ist allerdings klar, dass wir das weiterhin im Blick behalten werden. Ich würde uns empfehlen, 18.03.2026 dass wir uns weiterhin gemeinsam darum bemühen, das möglichst überparteilich zu tun. Das tut dem System am allerbesten. Das gilt generell für das Mediensystem, und es gilt in besonderer Weise für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und für den Privatrundfunk. Insofern nehme ich Kritik als leidenschaftliches Plädoyer in der Sache auf. Lassen Sie uns dies in konstruktive Energie wandeln. Ich kann an der Stelle festhalten, dass der Ausschuss für Kultur und Medien ein positives Votum zu diesem Gesetzentwurf abgegeben hat. Ich will mich aber bei allen – auch denen, die sich nicht diesem Votum angeschlossen haben – für die konstruktive Debatte bedanken. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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