Nina Andrieshen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Schutz von Kindern vor Gewalt gehört zu den grundlegendsten Aufgaben von Staat und Gesellschaft. So steht es auch in unserer Landesverfassung. Gerade deshalb müssen wir uns bei diesem Thema eine einfache Frage stellen: Schaffen wir die Strukturen, die Kinder tatsächlich schützen, oder begnügen wir uns damit, bestehende Probleme zu beschreiben? Der vorliegende Antrag macht vor allem eines: Er beschreibt Herausforderungen im medizinischen Kinderschutz. Was er aber nicht macht, ist, die strukturellen Konsequenzen daraus ziehen. Kinderschutz beginnt nicht mit einer Statistik. Kinderschutz beginnt mit einem klaren Bild vom Kind, mit der Überzeugung, dass Kinder nicht nur Schutzobjekte staatlicher Fürsorge sind, sondern eigenständige Menschen mit Rechten, mit Perspektiven und mit einer eigenen Stimme. Wer den Antrag liest, stellt fest: Kinder kommen darin fast ausschließlich als Opfer, als Betroffene, als Objekte medizinischer Diagnostik vor. Es findet sich keine Passage, die Kinder als Subjekte mit eigenen Rechten oder als Beteiligte im Verfahren beschreibt, die kindliche Perspektiven als handlungsleitend nennt. Ein moderner Kinderschutz beginnt nicht damit, Kinder ausschließlich als Schutzobjekte zu betrachten, Landtag sondern damit, sie als Rechtsträger ernst zu nehmen. Genau dieses Verständnis ist auch das Fundament des modernen medizinischen Kinderschutzes. Akteure wie die Kinderschutzambulanzen, die Fachverbände und das Projekt „MeKidS.best“ machen unmissverständlich klar: Medizinischer Kinderschutz ist heute leitlinienbasiert, interdisziplinär und strukturiert. Er orientiert sich an der S3+ Kinderschutzleitlinie, fordert rechtsfeste Dokumentation, geordnete Abklärungsverfahren und eine kindzentrierte Perspektive. Auf den Seiten des Childhood-Hauses in Düsseldorf findet sich dazu eine wesentliche Passage: „Die Untersuchungen werden von speziell geschultem Personal in alters- und bedarfsgerechter Umgebung durchgeführt und dokumentiert. Sie finden stets mit dem Einverständnis der Kinder oder Jugendlichen statt. Das Kindeswohl steht an oberster Stelle!“ Wenn aber in einem Antrag das Kind ausschließlich als Objekt erscheint, während die moderne Praxis das Kind als Akteur mit eigener Perspektive versteht, stimmt etwas nicht. Diese Grundannahme hat Folgen für die Politik, die daraus entsteht. Genau das sehen wir in diesem Antrag. In ihm werden steigende Fallzahlen, Belastungen im System und medizinische Abklärung beschrieben. Aber es wird kaum beschrieben, wie kinderrechtebasierte Strukturen geschaffen werden können. Noch deutlicher wird das Problem beim Blick auf die Finanzierung. Im Antrag wird sehr offen beschrieben, dass ambulante Kinderschutzarbeit in den meisten Fällen nicht kostendeckend ist. Teilweise wird sie nur durch enormes persönliches Engagement getragen. Mit anderen Worten: Ein System, das vom Idealismus Einzelner abhängt, ist kein stabiles System. Aber die politische Konsequenz daraus bleibt erstaunlich zurückhaltend; denn die zentrale Botschaft lautet am Ende: Die Landesregierung soll handeln, aber aus vorhandenen Mitteln. – Mit anderen Worten: Wir erkennen ein strukturelles Problem. Aber wir schaffen keine neuen strukturellen Lösungen. An genau dieser Stelle entsteht ein fundamentaler Widerspruch; denn wer zusätzliche Qualität, verlässliche Standards, rechtsfeste Dokumentation und eine engere Kooperation im Kinderschutz fordert, kommt an einer einfachen Wahrheit nicht vorbei: Solche Anforderungen lassen sich nicht dauerhaft erfüllen, wenn man ausschließt, dass zusätzliche Mittel bereitgestellt werden. (Beifall von der SPD) Ein wirksamer Kinderschutz braucht realistische Grundlagen: personell, organisatorisch und finanziell. Dieser Zusammenhang wird im Antrag voll-18.03.2026 ständig ausgeblendet. Im Antrag ist vorgesehen, die Finanzierung künftig stärker über das Gesundheitssystem abzuwickeln. Das bedeutet im Kern: Die Verantwortung wird an die gesetzlichen Krankenversicherungen delegiert. Doch Kinderschutz ist keine Abrechnungsfrage der GKVs. Kinderschutz ist auch und insbesondere eine staatliche Aufgabe. Wenn wir beginnen, diese Verantwortung in Abrechnungssysteme zu verschieben, riskieren wir genau das, was Fachverbände seit Jahren kritisieren: ein System zu schaffen, das regional unterschiedlich, qualitativ heterogen und teilweise schlicht unterfinanziert ist. Schließlich der Blick auf die bundespolitische Ebene: Im Antrag wird große Hoffnung auf Initiativen der Gesundheitsministerkonferenz gesetzt. Aber die GMK ist ein Koordinierungsgremium. Sie schafft keine Finanzierung. Sie baut keine Strukturen. Ein wirkungsvoller Kinderschutz beginnt nicht mit Verweisen auf die Gesundheitsministerkonferenz oder auf vorhandene Mittel oder mit Appellen an die GKVs. Er beginnt mit einem klaren Bild vom Kind und mit der politischen Bereitschaft, Strukturen zu schaffen, die fachlich notwendig und finanziell tragfähig sind. (Beifall von der SPD) Wir als SPD-Fraktion werden uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten. Das Ansinnen, den medizinischen Kinderschutz zu verbessern, teilen wir nämlich durchaus, aber leider bleiben CDU und Grüne am Ende weit hinter dem Machbaren zurück. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)
