Rainer Schmeltzer
Danke sehr, Herr Abgeordneter Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann*), Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Mit dem vorliegenden Antrag greift die SPD das Thema der Gewalt durch Menschen auf, die psychisch erkrankt sind. Dieses Thema treibt mich ebenfalls um, und ich werde Sie gleich gerne noch einmal ins Bild setzen, was wir dafür tun, um solche Taten zu verhindern. (Thorsten Klute [SPD]: Wir bitten darum!) Aber wichtig ist mir am Anfang eines: Bei immer mehr Menschen in unserem Land werden psychische Erkrankungen festgestellt. Aber nur bei einer sehr, sehr kleinen Gruppe dieser Menschen besteht überhaupt ein erhöhtes Risiko, Gewalttaten zu begehen. Ich finde, wir müssen in der Debatte gemeinsam dafür sorgen, dass die betroffenen Menschen nicht mit Gewalttätern gleichgesetzt werden. Das Zweite ist, dass sich das Risiko von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen am besten durch eine gute, kontinuierliche, ambulante, psychosoziale und medizinische Versorgung verringern lässt. (Thorsten Klute [SPD]: Da sind wir uns einig!) Die SPD wiederholt hier erneut den Eindruck, die Versorgung in unserem Land sei ungenügend. (Thorsten Klute [SPD]: Mangelhaft!) Natürlich gibt es Dinge, die besser sein könnten. Aber grundsätzlich steht in Nordrhein-Westfalen für Landtag alle Bürgerinnen und Bürger mit psychischen Erkrankungen ein breit gefächertes Angebotsspektrum zur Verfügung. Niederschwellige Hilfsangebote im Bereich der psychischen Gesundheit leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung. Sie liegen überwiegend in der Zuständigkeit der Kommune. Diese stellen flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städte die sozialpsychiatrischen Dienste der unteren Gesundheitsbehörden zur Verfügung. Sie möchten, dass wir Gemeindepsychiatrische Verbünde fördern. Aber das machen wir schon. Am 10.03. hat das Kabinett einen Gesetzentwurf zur Neufassung eines Gesetzes über Hilfe und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, das PsychKG, beschlossen. Im Rahmen der Erstellung dieses Gesetzentwurfs wurden auch die im SPD-Antrag angesprochenen Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde geprüft. Klare Zuständigkeiten für Krisenintervention, Gefahrenabwehr und Hilfesysteme bestehen bereits im aktuell geltenden Gesetz. Entsprechende Zuständigkeiten sollen auch in der Neufassung bestehen bleiben.
