Dr. Marcus Optendrenk
Ich bedanke mich herzlich für die Frage. Wir beide haben ja die Gelegenheit gehabt, nicht an dieser Ausschusssitzung teilzunehmen. Insofern sind Eindrücke dann immer Eindrücke Dritter gewesen. Mein Kenntnisstand ist, dass wir in unserem Ministerium eine Eins-zu-eins-Umrechnung des Tarifabschlusses berechnen, weil wir eine Eins-zu-eins-Umrechnung zugesagt haben. Daher wird der Gesetzentwurf auch so aussehen, dass es eine Eins-zueins-Umrechnung gibt. Wir werden die genaue Ausrechnung nun noch ein bisschen konkretisieren müssen, weil wir Annahmen beispielsweise zu der Frage, wie viele Versorgungsempfänger es zu einem Zeitpunkt X gibt, treffen müssen. Da gibt es immer Grundannahmen, die fortgeschrieben werden. Das kennen Sie aber auch aus den Statistiken des Unterausschusses Personal des Haushalts- und Finanzausschusses und aus den Dokumenten, die dem Parlament zugeleitet werden. Ich habe Ihnen die gerundeten Zahlen genannt, weil es natürlich hier und da noch 1 Million Euro oder 2 Millionen Euro mehr oder weniger sein können. So können wir Ihnen noch vor dem Gesetzentwurf ein Gefühl dafür geben, was in etwa die Größenordnung einer Eins-zu-eins-Übertragung ist.
