Dr. Marcus Optendrenk
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, herzlichen Dank für diese Frage. Wir hatten – erinnern Sie sich an das parlamentarische Verfahren von damals – sehr wohl die Möglichkeit, in einem parlamentarischen Verfahren auch Gesetzgebungsvorschläge zu beraten, die allein eine Eins-zu-eins-Umsetzung beinhalteten. Es ist Ihr Recht als Parlamentarier, durch Änderungsanträge, eigene Gesetzentwürfe und Initiativen entsprechende Alternativen aufzuzeigen und zur Abstimmung zu stellen. Wir als Landesregierung haben einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, der in der Tat, so wie Sie das dargestellt haben, mehrere Regelungsgegenstände enthielt. Der Regelungsgegenstand Nummer eins war die Eins-zu-eins-Übertragung. Auf der anderen Seite haben wir als Landesregierung Ihnen vorgeschlagen, eine Anrechnung auf der Basis eines fiktiven Partnereinkommens und auf der Basis eines Minijobs vorzunehmen, wie 14 andere Bundesländer das vor uns auch gemacht haben, allerdings mit dem Unterschied, dass dieses fiktive Partnereinkommen in vielen anderen Bundesländern wie beispielsweise Bayern deutlich höher angesetzt wurde, nämlich in Höhe des Beihilfesatzes, also mit über 20.000 Euro pro Jahr. Wir haben also explizit einen Gesetzgebungsvorschlag gemacht, mit dem Sie im parlamentarischen Verfahren umgehen können. Eine Verknüpfung mit der von Ihnen gestellten Frage gibt es dadurch aber nicht, weil es heute nicht um einen Gesetzentwurf geht. Der Gesetzentwurf wird Ihnen, nachdem wir uns mit den Gewerkschaften intensiv ausgetauscht haben, im nächsten Schritt zur Beratung, gegebenenfalls auch zur Änderung im Rahmen von Änderungsanträgen und zur Beschlussfassung vorgelegt.
