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Yvonne Gebauer

FDP 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen benennt einen realen und unübersehbaren zusätzlichen Bedarf bei der Finanzierung unserer Kinderschutzambulanzen. Seit Bekanntwerden der vielen furchtbaren Fälle sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Lügde, aber auch nach Lügde ist klar geworden, welche Maßnahmen notwendig sind, um einen auskömmlichen Schutz unserer Kinder, unserer Schutzbefohlenen, zu gewährleisten. Wichtige zentrale Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang schon auf den Weg gebracht worden; Herr Berger hat viele davon bereits aufgezählt. Wir dürfen sagen, dass Nordrhein-Westfalen in Bezug auf den Kinderschutz in Deutschland eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Landtag Für ein funktionierendes, wirksames Kinderschutzsystem, welches sowohl den Schutz von Kindern als auch deren Rechte im Blick hat, braucht es Fürsprecher. Deshalb freuen wir uns, dass in Nordrhein-Westfalen vor wenigen Wochen mit Frau Rechtsanwältin Ladenburger eine ausgewiesene Expertin als erste Kinderschutzbeauftragte hier ihre Arbeit aufgenommen hat. (Beifall von der FDP – Kopfnicken von Verena Schäffer, Ministerin für Kinder, Jugend, Fami- lie, Gleichstellung, Flucht und Integration) Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen, so sehr wir die Richtung des vorliegenden Antrages unterstützen und so sehr wir den Bedarf erkennen, dass weitere Maßnahmen und weitere finanzielle Mittel im Bereich des Kinderschutzes vonnöten sind – allein die furchtbaren Zahlen in Bezug auf den Anstieg der sexuellen Übergriffe und der sexuellen Gewalt sind ein Beleg dafür –, so sehr wünschen wir als Freie Demokraten uns, dass diesen alarmierenden Zahlen nicht nur ein Prüfauftrag an die Landesregierung folgt und dass eventuell erforderliche zusätzliche Maßnahmen nicht nur aus vorhandenen Mitteln finanziert werden dürfen. Ich darf Ihnen sagen: Kinderschutz darf nicht unter einem finanziellen Vorbehalt stehen. Kinderschutz darf keiner finanziellen Beschränkung unterliegen. (Beifall von der FDP) Im Gegenteil: Der Schutz unserer Kinder, die Fürsorge der Gesellschaft für unsere Kinder, muss immer Priorität haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen, Sie weisen in Ihrem Antrag zu Recht darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Kinderschutzambulanzen finanziell unterstützt. Das ist gut und richtig so. Wenn man aber den Gesamtförderbetrag auf die vorhandenen 25 Kinderschutzambulanzen in Nordrhein-Westfalen herunterbricht, dann steht jeder Einrichtung ein jährlicher Betrag des Landes von 50.000 Euro zur Verfügung. Das sind im Monat knapp mehr als 4.000 Euro. Laut Statistik gab es im Jahr 2025 in Nordrhein-Westfalen über 4.500 Fälle von sexuellem Missbrauch zum Nachteil von Kindern. Die Dunkelziffer dürfte noch höher sein. Würde man die offiziellen Zahlen von diesen 4.500 anspruchsberechtigten Kindern auf die bisherige Anzahl von Kinderschutzambulanzen herunterbrechen, dann wäre man bei 180 Fällen pro Einrichtung. An den bisher vorhandenen Abrechnungsmöglichkeiten und mit Blick auf unsere Einrichtungen lässt sich sehr schnell erkennen, dass Geld, Zeit und Personal nicht auskömmlich sein können, um den Kindern und ihrem erfahrenen Leid gerecht zu werden. Deshalb sollte nach Auffassung meiner Fraktion der 18.03.2026 generell richtige Ansatz des Antrages breiter gefasst werden. Neben dem berechtigten Druck auf den Bund und die Krankenkassen braucht es nach unserer Auffassung eine substanzielle Weiterentwicklung. Kinderschutz und die Kinderschutzambulanzen brauchen Verlässlichkeit. Diese Verlässlichkeit drückt sich in einer auskömmlichen Finanzierung, aber auch in den realen Verhältnissen kontinuierlich angepassten Maßnahmen aus. Der gewählte Begriff bzw. die gewählte Vorgehensweise aus vorhandenen Mitteln ist der falsche Ansatz. Deshalb werden wir uns wie die SPD-Fraktion bei dem Antrag enthalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD)

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