Alexander Vogt
Herr Minister, ich bin kein Jurist und habe mich einfach des Kostenrechners von juris bedient, den man kostenlos aufrufen kann. Ich halte Ihnen die Berechnung gern vor: Bei einem Streitwert von 30 Millionen Euro – das ist der höchste, den man aktuell eingeben kann – kommt man auf Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 3,9 Millionen Euro für drei Instanzen. Das betrifft aber nur Anwaltskosten ohne Honorarvereinbarung. Ist es richtig, dass man derzeit von einem Kostenrisiko von mindestens 4 Millionen Euro ausgehen muss und Sie das Parlament bis heute nicht darüber informiert haben?
