René Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Klempner der Macht“: Mit diesen Worten wollte Friedrich Merz seinerzeit die Ampelregierung diskreditieren. Für Schwarz-Grün in NRW wäre das aktuell ein glattes Lob. Ihre Politik zur Landesplanung gleicht vielmehr einer Bastelarbeit im Hobbykeller – alles andere täte allen ehrbaren Handwerkern Unrecht. (Beifall von der SPD) Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht Ihr erster, völlig verunglückter Versuch, die Landesplanung anzupacken. Einen rechtssicheren und durchdachten Landesentwicklungsplan sind Sie, Frau Ministerin Neubaur, uns bis heute schuldig. (Zuruf von Mona Neubaur, Ministerin für Wirt- schaft, Industrie, Klimaschutz und Energie) Beim ersten Entwurf zur dritten Änderung des LEP wurden Sie von allen Seiten aufgefordert, an vielerlei Stellen nachzuarbeiten. Die Mängel im aktuellen LEP sorgen nämlich unter anderem für diese Blüte: Mit Zielabweichungsverfahren muss der Wirtschaftsausschuss des Landtags immer wieder Bürogebäude oder Feuerwehrgerätehäuser irgendwo im Land durchwinken und eine Lücke im NRW-Planungsrecht kitten. (Zuruf von Dr. Christian Untrieser [CDU]) – Hören Sie gut zu, Herr Untrieser! Beim Siebten Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes murksen Sie sich gewaltig was zusammen. Das Ziel, Planungen zu vereinfachen und zu beschleunigen, ist ja richtig, aber beim Wie kommen Sie erneut ins Straucheln. Im zuständigen Ausschuss haben wir zu Ihrem Gesetzentwurf von Fachleuten Stellungnahmen eingeholt. Die Experten – ich rede hier unter anderem von Verfassungsexperten, von namhaften Professoren – haben Ihnen von der CDU und den Grünen allerhand verfassungsrechtliche Bedenken aufgeschrieben. Verfassungsrechtliche Bedenken: Schlimmer kann es in einer Anhörung eigentlich gar nicht kommen. Landtag Sie, sehr geehrter Herr Untrieser, sprachen dann davon, dass man Neuland betrete. Dieses Neuland darf man anscheinend betreten, auch wenn es verfassungsrechtlich schwierig wird. Das passt leider ins Bild. Denn alle schwarz-grünen Absichten zur schnelleren Planung sind bislang keine Hilfe, sondern ehrlich gesagt Pfusch am Bau. Trotzdem hat im Ausschuss gerade die CDU alle Warnungen zur Verfassungsmäßigkeit in den Wind geschlagen – ich sagte es gerade schon –: Mit dem Gesetz betrete man ja Neuland. Das rechtfertigt anscheinend alles. Doch auch für Neuland, sehr geehrter Herr Untrieser, gilt die Verfassung. (Beifall von der SPD – Zuruf: Ui!) So sicher, dass Sie keine rechtswidrigen Regeln zusammenzimmern, waren Sie sich am Ende wohl auch doch nicht. Denn rechtzeitig vor der heutigen finalen Abstimmung haben Sie noch einen Änderungsantrag vorgelegt. Der heilt immerhin einen Hauptkritikpunkt aus der Anhörung, mehr aber auch nicht. Dieser Änderungsantrag geht schlicht nicht weit genug. Die Regierungsfraktionen haben die Mängel ihres Gesetzentwurfs nur überstrichen. Unschöne Macken bleiben indes. Das gilt etwa für § 15 Abs. 2, laut dem Abwägungsmängel unbeachtlich sein sollen. Das haben die Fachleute in den Stellungnahmen ebenso kritisiert. Bei § 41a wurde sogar eine europarechtliche Prüfung angemahnt. Zudem gab es diverse Ergänzungsvorschläge. Vor diesem Hintergrund greift der Änderungsantrag viel zu kurz. Wir stellen fest: Dieses schwarz-grüne Gesamtpaket taugt nicht ansatzweise zum Gesellenstück in Sachen „Planungsbeschleunigung“. Auch im vierten Lehrjahr läuft bei dieser Landesregierung wenig zusammen. Wir lehnen die Vorlagen ab und freuen uns darauf, dass die CDU im kommenden Jahr in Jochen Ott endlich ihren Meister findet. – Glück auf und Gottes Segen. (Beifall von der SPD – Lachen von Dr. Chris- tian Untrieser [CDU])
