Dorothee Feller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind Kontinuität und Stabilität von ganz besonderer Bedeutung. Gleiches gilt für die Eltern. In einem ohnehin schon herausfordernden Alltag sind die Familien auf verlässliche Strukturen angewiesen. Ihr Antrag lässt jedoch die aktuelle Entwicklung gerade im Bereich des Förderschwerpunkts „Geistige Entwicklung“ völlig außer Acht. Richtig ist, dass wir hier aktuell vor Herausforderung stehen, da wir zu wenig Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen haben. Genau aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren bereits einige Maßnahmen zur Stärkung der sonderpädagogischen Förderung wie beispielsweise den Ausbau der Studienplätze oder die Ermöglichung des Seiteneinstiegs in das Lehramt für sonderpädagogische Förderung umgesetzt. Dadurch konnten wir den Anteil an Lehrkräften für sonderpädagogische Förderung um 65 % steigern. 18.03.2026 Gleichzeitig verzeichnen wir jedoch eine parallele Entwicklung: Es gibt einen deutlichen Anstieg der Zahl von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, vor allem im Bereich „Geistige Entwicklung“. Innerhalb des Förderbedarfs gibt es noch einmal einen deutlichen Anstieg der intensivpädagogischen Fälle. „Deutlich“ heißt in diesem Fall: Wir sprechen in einem Zeitraum von zehn Jahren über einen Anstieg um rund 86 %. Das bedeutet, dass wir den Anteil sonderpädagogischen Personals weiter erhöhen müssen. Wir müssen jedoch auch herausfinden, was es sonst noch für Qualifikationen braucht. Und wir müssen uns mit den Ursachen der zunehmenden und auch immer spezifischer werdenden Bedarfe der jungen Menschen befassen. Der enorme Anstieg ist nicht NRW-spezifisch, sondern bundesweit zu beobachten. Daher haben wir auf der Ebene der Bildungsministerkonferenz angeregt, ein Gutachten sowohl zu den Ursachen als auch zu den richtigen Schlüssen für mögliche Qualifikationen in Auftrag zu geben, um anschließend gemeinsam mit den anderen Bundesländern konkrete Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Forderung nach einer statistischen Erhebung der Unterrichtsverkürzung oder der Ruf nach immer mehr Fachkräften und Ferienangeboten helfen uns hierbei nur bedingt weiter. So braucht es für eine statistische Erhebung der Unterrichtsverkürzung die eindeutige Vorgabe einer Stundentafel. Im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ist jedoch aufgrund der Unterrichtsorganisation und der unterschiedlichen Versetzungsbestimmungen keine qualifizierte Vorgabe einer Stundentafel vorgesehen, und das aus guten Gründen. Eine neue, zusätzliche Erhebung würde die Förderschulen zudem mit einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand belasten und keine neuen steuerungsrelevanten Erkenntnisse generieren.
