Dr. Marcus Optendrenk
Maßgeblich für Nordrhein-Westfalen ist die vom Ministerpräsidenten am 12. Januar dieses Jahres gemachte Aussage, dass wir den Tarifvertrag eins zu eins übertragen werden. Es ist öffentlich nachlesbar, dass es einzelne andere Bundesländer gibt – mit Ausnahme von Hessen, das gerade noch einen eigenen Tarifvertrag verhandelt und nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört –, die eine verzögerte Übertragung erwägen. Das ist presseöffentlich nachlesbar. Weitere Erkenntnisse eigener Art habe ich dazu nicht.
