Thomas Nückel
Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das 22. Rundfunkänderungsgesetz zeigt in beiden Teilen manch zaghafte kleinteilige Regelung zur besseren Praktikabilität. Das Rundfunkänderungsgesetz ändert aber irgendwie nicht wirklich etwas. Ein paar gut gemeinte Rosinen, ja – aber nur, weil man eine kleine Rosinenschnecke serviert, ist man noch lange kein Teilchenbeschleuniger. Die KEF bietet – auch das zum Thema „Teilchen“ – in ihrem neuen Beitragsvorschlag dazu eine kleine Tasse Cappuccino, die sich der Beitragszahler eventuell mehr leisten könnte, wenn man die geplante Beitragserhöhung um 3,60 Euro reduzierte. Das gilt pro Jahr, und den Cappuccino gäbe es natürlich nur im Stehcafé. Das steht freilich nicht im Gesetz. Aber auch mit dem Anspruch, mit dem 22. Rundfunkänderungsgesetz würde der WDR für die Zukunft solide aufgestellt, ist es nicht so richtig weit her. Landtag Der gesamte WDR und der öffentlich-rechtliche Sektor stehen unter wachsendem Druck. Der WDR hat sich von vielen seiner Hörer und Zuschauer entfernt. Das Gesetz hätte dem WDR vielleicht ein bisschen helfen können, die Kluft zu denen, die ihn finanzieren müssen, zu verringern und die Akzeptanz zu erhöhen. Ein deutlicher Anstoß von außen ist aus meiner Sicht notwendig. Es finden sich im Gesetzentwurf aber – da hat der Kollege von der SPD recht – nur wenige Anreize zur Modernisierung. Der WDR muss aber moderner und effizienter werden, schon um die Zahlungen der Bürger zu rechtfertigen. Auch für die Mitarbeiter des Hauses wäre es gut, wenn der Sender seinen Behördencharakter verlieren und überwinden würde. So entstünde Raum für Innovationen, die bisher im Hierarchiedschungel stecken bleiben. Streaming-Angebote haben in immer mehr Haushalten den linearen Angeboten – sei es Radio oder TV – den Rang abgelaufen. Menschen, die kaum noch den WDR nutzen, zu erklären, warum sie immer mehr für ihn zahlen müssen, wird sicherlich bald unmöglich werden. Die Zusammenarbeit der Sender untereinander eröffnet freilich die Möglichkeit zu sparen, wird im Entwurf jedoch nur vage thematisiert. Der WDR stellt zwar Sender ein, aber es sind nur sehr wenige. Finanziell wird man das kaum merken. Klar, die WDR-Probleme sind eigentlich ARD-Probleme. Deutschlandweit werden jetzt 17 Radiosender verschwinden, damit bleiben aber 53 über. Das reicht nicht. Zum Einsparen könnte es zum Beispiel einen bundesweiten Schlagersender geben. Helene Fischer und Taylor Swift klingen in München nicht anders als in Köln. Beim Kostentreiber Sport wird ARD-weit eine gemeinsame Strategie angepeilt. Eine Regelung beispielsweise zur Kostensteuerung fehlt aber. Zum LMG-Teil, also zum Landesmediengesetz. Ich bin seit Langem ein Fan der Hochschulradios. Sie sind Reallabore für die Radiomacher von morgen. Dort können sie sich ausprobieren und ihre Ideen umsetzen. Künftig sollen sie – das ist auch gut so – bei der Digitalisierung ebenso wie die Lokalradios mehr unterstützt werden. Es ist eine gute Idee, dass sie wachsen können. Wir Liberale begrüßen auch die Erleichterungen, die es für die Betreiber praktikabler macht, überhaupt noch Lokalfunk anzubieten. Das alles ist aber im vorliegenden Gesetzentwurf natürlich eine Notverarztung. Wieder wird verpasst, das eigentliche Problem, nämlich das Zweisäulenmodell, anzupacken. Was in den Neunzigern sicherlich richtig war, kann dies heute nicht mehr sein. Kollege Vogt wird jetzt höchstwahrscheinlich denken und vielleicht auch sagen: Das Zweisäulenmodell sucht doch seinesgleichen! – Das meinte er immer sozusagen als Lob. Aber warum sucht es seinesgleichen? 18.03.2026 Kein anderes Bundesland wollte sich darauf einlassen, weil es bremst. Das 22. Rundfunkänderungsgesetz zeigt in beiden Teilen manch zaghaften guten Willen, manch Herumdoktern. Aber ich glaube, es zeigt wirklich keinen Weg für eine zukunftsfähige Medienlandschaft. Deswegen werden wir uns bei den Änderungsanträgen positiv verhalten, insgesamt aber enthalten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
