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Dr. Marcus Optendrenk

18.03.2026 Sitzungen 18/118

Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole, sage ich auch Ihnen an dieser Stelle das, was ich eben schon einmal gesagt habe: dass wir uns in Nordrhein-Westfalen darauf verständigt hatten, bevor wir einen Gesetzentwurf vorlegen, zunächst mit den Gewerkschaften darüber zu sprechen, und dass wir miteinander verabredet haben, dass wir dann einen Gesetzentwurf mit dem entsprechenden Zahlenwerk vorlegen. Wir haben eine entsprechende Herleitung von möglichen Zahlen im Haushaltsberatungsverfahren anhand der Faustformel bereits miteinander besprochen, sodass wir kein Problem darin gesehen haben, diese Zahl im Detail selbst noch gar nicht zu haben bzw. Ihnen jetzt noch nicht vor einem Gesetzentwurf zur Verfügung zu stellen. Ich habe Ihnen eben aber die Pi-mal-Daumen-Zahlen alle hergeleitet. Daher haben Sie auch die mir zwischenzeitlich vorgelegten Zahlen zeitnah erhalten.

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