Franziska Müller-Rech
Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Minister, die Aufbringung der Mehraufwendungen für die Tarifeinigung der Angestellten und deren Übertragung auf den Beamtenbereich kann für das Jahr 2027 zuvor im Haushalt berücksichtigt werden, muss aber für das Jahr 2026 aus dem laufenden Haushalt erfolgen. Dem Parlament und der Öffentlichkeit ist bislang nicht bekannt, mit genau welchen Haushaltsmitteln Sie bei der Haushaltsaufstellung gerechnet haben. 18.03.2026 Mich interessiert, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang Sie auf Verstärkungstitel zurückgreifen müssen. Daher ist meine Frage: Aus jeweils welchen konkreten Haushaltstiteln wollen Sie betragsmäßig die sich zusätzlich ergebenden Personalaufwendungen infolge der Tarifeinigung im Jahr 2026 bedienen?
