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Ralf Witzel

FDP 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Vielen Dank, Herr Präsident, für die Gelegenheit zu einer letzten Nachfrage. – Herr Finanzminister, Sie haben sich eben mehrfach zur Eins-zu-eins-Umsetzung geäußert. Sie haben zugleich gesagt, dass Fragen, die noch Gegenstand gerichtlicher Klärung sind, von Ihnen jetzt noch nicht für dieses Gesetzeswerk berücksichtigt werden können. Ich möchte Sie aber zu den Zahlen fragen, die Ihnen ja durch eigene Entscheidungen der Regierung vorliegen, nämlich durch die Berücksichtigung von Ergänzungszuschlägen für bestimmte Fallkonstellationen, die zwischen 3.000 und 5.500 Euro liegen. Nach Ihren eigenen Feststellungen als Landesregierung: Wird diese Komponente jetzt in der Besoldungsanpassung mit erledigt? Werden also die Ergänzungszuschläge automatisch mit in die Grundbesoldung überführt? Oder wird dieses System der gesonderten Berechnung weiter so existieren? Oder wird das auch Gegenstand dieses Gesetzentwurfs, über den wir hier reden?

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