Dr. Christian Untrieser
Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir machen Nordrhein-Westfalen heute Abend ein Stück weit einfacher, pragmatischer und schneller. Das ist auch besonders wichtig, denn Sie würden mir sicherlich alle zustimmen, dass wir uns in den letzten Jahren in vielen Bereichen ein Stück weit eingemauert haben, was Vorschriften, Bürokratie usw. angeht. Heute wollen wir ein paar der Bausteine aus dieser Einmauerung wegnehmen. Das ist ein wichtiger Schritt für den Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen. Wir sprechen konkret über das Siebte Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes. Was ist das eigentlich? Es ist ein bisschen kompliziert. Wenn ich das Landesplanungsgesetz draußen erkläre, dann schauen mich die Leute erst einmal mit großen Augen an. Zur Einordnung. Wir haben das Landesplanungsgesetz bereits vor zwei Jahren schon einmal geändert. Dabei ging es um Verfahrenserleichterungen und Fristverkürzungen. Landtag Die IHK schätzt, dass Planungsverfahren dadurch um bis zu zwölf Monate beschleunigt wurden. Das ist ein wunderbares Zeichen der Beschleunigung. Das sind zwölf Monate, die Unternehmen jetzt mehr Zeit haben, schneller ins Geschäft zu kommen, Überlegungen anzustellen, was sie machen wollen. Das sind zwölf Monate Zeitgewinn. Heute gehen wir mit der erneuten Novelle des Landesplanungsgesetzes noch einen Schritt weiter. Was machen wir konkret? Erstens. Wir werden noch einmal Fristen verkürzen. Unterlagen sollen nur noch einen Monat lang veröffentlicht werden. Zweitens werden wir regeln, dass Verfahrens- und Formfehler nur noch dann beachtlich sind, wenn sie sich auf das Abwägungsergebnis ausgewirkt haben. Auch das ist eine Beschleunigung und eine Vereinfachung; wir kommen schneller voran. Wir werden drittens Regionalpläne nur noch anzeigen und viertens die Frist zur Rechtsprüfung auf vier Wochen verkürzen. Fünftens werden wir Raumordnungspläne nur noch fünf Jahre lang juristisch angreifbar sein lassen. Das ist ein Punkt, der auch in der Anhörung diskutiert wurde. Ich bin gespannt, wie die Kolleginnen und Kollegen das vertonen werden. Ich glaube, dass das eindeutiges Beschleunigungspotenzial birgt. Denn es ist ein relativ übliches Mittel in der Juristerei, dass es eine Zeitspanne gibt, in der eine Regelung angegriffen werden kann. Wenn das nicht in dieser Zeitspanne – hier: fünf Jahre – getan wird, dann ist dieser Anspruch eventuell verwirkt oder er ist verjährt. Auch das wird dafür sorgen, dass wir in diesem Land schneller werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und FDP, ich spreche das ausdrücklich an, weil ich gespannt bin, wie Sie auf unseren Gesetzentwurf reagieren. Wenn Sie Beschleunigung wollen, wenn Sie einen einfachen Staat wollen, wenn Sie was für die Wirtschaft tun wollen, dann stimmen Sie diesem Gesetzentwurf zu, auch wenn Sie zu diesem einzelnen Punkt Bedenken haben. Schließlich werden wir Windenergiegebiete zu Beschleunigungsgebieten erklären, auch wenn sie schon früh ausgewiesen wurden. Wir haben das verschiedentlich diskutiert. Wir in Nordrhein-Westfalen waren bei der Ausweisung von Windenergiegebieten sehr schnell und hatten die Bundesregelung ein bisschen überholt. Das heilen wir jetzt. Wir können auch aktuelle Windenergiegebiete noch als Beschleunigungsgebiete definieren. Das bringt uns auch dazu, dass wir beim Windenergieausbau schneller werden. Der Gesetzentwurf ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt zur Modernisierung unseres Staates. Das hat auch die Anhörung gezeigt: Viele Wirtschaftsverbände, aber auch die Verbände der kommunalen 18.03.2026 Familie haben uns darin bestätigt, dass es wichtig und richtig ist, schneller, pragmatischer und einfacher zu werden. Deswegen werbe ich noch mal nachdrücklich für die Zustimmung zu unserem Gesetz. Lassen Sie uns Nordrhein-Westfalen in dieser schwierigen wirtschaftlichen Lage ein Stück besser machen! – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
