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Sven Werner Tritschler

AfD 18.03.2026 Sitzungen 18/118

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die chinesische App TikTok ist neben Snapchat und Instagram die beliebteste App bei deutschen Kindern und Jugendlichen. Bemerkenswert dabei ist, dass der Algorithmus der App gerade bei dieser Zielgruppe im Ursprungsland China so wesentlich vom Algorithmus auf anderen Märkten zu unterscheiden ist. Mit 18.03.2026 anderen Worten: Was User, vor allem aber Kinder und Jugendliche, dort angezeigt bekommen, hängt sehr stark davon ab, ob sie im chinesischen Mutterland der App sind oder sich in einem anderen Land, zum Beispiel in Europa, aufhalten. Der chinesische Nachwuchs bekommt vor allem Bildungsinhalte, Lernvideos, chinesische Geschichte, Patriotismus und Ähnliches eingetrichtert und unterliegt strengen Zeitlimits, während solche Inhalte bei TikTok hierzulande so gut wie gar nicht vorkommen. Hier setzt man eher auf kurzweilige Unterhaltungsinhalte, die eine maximale Verweildauer sicherstellen und ein hohes Suchtpotenzial haben, unterstützt durch die Funktion des Endlos-Scrollings oder das automatische Anlaufen von Videos. Natürlich setzen nicht nur chinesische Plattformbetreiber auf diese Mechanismen, aber hier ist besonders augenfällig, dass es sich offenbar um etwas Schädliches handelt, was man den eigenen Kindern und Jugendlichen lieber vorenthält. Dass hier Handlungsbedarf besteht, ergibt sich auch aus der DAK-Suchtstudie, nach der ein Viertel der deutschen Jugendlichen soziale Medien in bedenklichem oder krankhaftem Ausmaß konsumiert und rund 5 % sogar als abhängig gelten. Es gibt hier also ein Problem. Darüber scheint auch hier im Haus große Einigkeit zu bestehen; schließlich gibt es gleich drei Anträge zum Thema. Was uns allerdings unterscheidet, sind die Lösungsansätze. Für uns von der AfD steht fest, dass Jugendschutz ein wichtiges Anliegen ist, aber nicht zu einer Klarnamenpflicht durch die Hintertür führen darf. Mit der Forderung nach einer verbindlichen Altersverifikation, wie sie im Antrag der SPD genauso wie im Antrag von Union und Grünen vorkommt, würden Sie nämlich genau das schaffen. Das verwundert auch nicht, weil Kanzler Merz am Aschermittwoch genau das gefordert hat: eine Klarnamenpflicht im Internet. Schließlich, so der Kanzler, würde er sich ja auch unter Klarnamen äußern. Sebastian Lange hat das in der NZZ sehr treffend kommentiert. Ich zitiere: „Die Regierten und die Regierenden gleichzustellen, das hat Chuzpe. Die einen hätten bei einer Klarnamenpflicht schließlich die Repressalien der anderen zu befürchten. Die Anonymität im Netz hat eine wichtige Funktion: Sie dient dazu, angstfrei am öffentlichen Diskurs teilhaben zu können.“ Und weiter: „Manche kritische Äußerung dürfte es künftig nicht mehr geben, wenn der Staat sie jederzeit einer Person zuordnen kann.“ Damit wissen wir dann auch, warum Sie, meine Damen und Herren von den Altparteien, so gerne die Anonymität im Netz unter dem Vorwand des Landtag Jugendschutzes aufgeben würden. Aber machen Sie es doch wenigstens ein bisschen subtiler, Herr Ott. Dabei gibt es viele Möglichkeiten, unsere Kinder und Jugendlichen zu schützen, die nicht gleich auf eine neue Zensurinfrastruktur hinauslaufen. Ertüchtigen wir die Eltern, einfach und unkompliziert die Geräte ihrer Kinder so einzurichten, dass der Medienkonsum sich in einem verträglichen und gesunden Umfang abspielt. Oder verbieten wir es den Plattformanbietern, die Nutzung besonderer suchtgefährdender Praktiken, wie zum Beispiel das Endlos-Scrolling oder der automatische Start von Videos. Schaffen wir eine Infrastruktur zum Schutz unserer Kinder, die keinen digitalen Überwachungsstaat ermöglicht! – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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