Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie keinen Rechtsgrund für die rückwirkende Zahlung genannt haben, frage ich Sie nun vor dem Hintergrund, dass der grüne Finanzminister Heere am Ende gegen jeden fachlichen Rat seiner Behörde zu Ihrer Gehaltstrickserei seine Zustimmung gegeben hat: Wie haben Sie persönlich auf die Entscheidung des Finanzministeriums Einfluss genommen, damit Ihre Büroleiterin befördert werden konnte, obwohl dies jedenfalls nach langjähriger Verwaltungspraxis unstreitig ‑ nach den Ergebnissen der Ausschussberatungen ‑ nicht möglich gewesen ist?
Ansprache der Generalkonsulin der Ukraine Frau Dr. Iryna Tybinka
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin Naber! Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil! Sehr geehrte Mitglieder des niedersächsischen Parlaments und der Regierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Erinnern Sie sich an den 24. Februar 2022! Was hat Sie bewegt, als Sie von dem unprovozierten Angriff Russlands erfuhren? Schock? Angst? Empörung? Verweigerung, an das Geschehen zu glauben? Ein Gefühl der Hilflosigkeit? Oder der Wille, sich aktiv gegen diese Ungerechtigkeit zu wehren? Wahrscheinlich war von allem ein bisschen dabei. Aber damals war sicher kein Platz für Gleichgültigkeit und Müdigkeit, denn der Krieg ist nach Europa gekommen - Russlands Krieg, der noch immer die Ukraine zerstört und mit zunehmender Intensität an die Türen der Nachbarländer klopft. Was hat sich seit dem Tag geändert, abgesehen von dem immer höheren Preis, den die Ukraine zahlt? Hat der Feind seine Pläne, mein Land zu zerstören, aufgegeben? - Nein. Seine Methoden der Kriegsführung, insbesondere gegen die Zivilbevölkerung, erreichen immer schockierendere Dimensionen. Ist Russland etwa keine Bedrohung mehr für den Rest Europas? - Auch nein. Moskau hat nicht nur seine Hasspropaganda gegen den Westen intensiviert. Seine hybriden Angriffe werden auch hier immer spürbarer. Haben die Europäer aufgehört, sich um das Schicksal Europas zu kümmern? Haben sie sich von der Menschlichkeit losgesagt oder von dem Wunsch, Gerechtigkeit und Frieden wiederherzustellen? - Nein. So etwas kann nie passieren. Menschlichkeit hat doch kein Verfallsdatum! Woher dann all diese Behauptungen über die angebliche Kriegsmüdigkeit oder darüber, der russische Krieg gehe hier niemanden an? Solch eine Wahrnehmung spielt nur einer Seite in die Hände: der des Aggressorstaates. Russland braucht einen Zermürbungskrieg, den es zu gewinnen hofft. Wenn man dies zulässt, wenn man Schwäche zeigt, wenn man sich von der Vorstellung täuschen lässt, dass Russlands Krieg einer von vielen ist, wird die Demokratie verlieren - und mit ihr die Lebensart, die unser Europa so attraktiv und wertvoll macht. Jeder von uns und alle künftigen Generationen werden verlieren. Russland und seine Schergen haben nur dann keine Chance, wenn wir Europäer fest zu unseren Idealen und Werten stehen, an unsere Stärke glauben, geeint und nachhaltig agieren und die Fehler des Zauderns und der Angst überwinden. Diese Zuversicht, dass Russland eben keine Chance hat, wird durch die Entschlossenheit gespeist, mit der Hunderttausende von Deutschen jetzt auf die Straße gehen, um die Demokratie zu verteidigen. Diese Zuversicht wird gestärkt durch die klare überparteiliche Haltung aller demokratischen Kräfte in Deutschland, dass die Ukraine gewinnen muss. Diese Haltung wird regelmäßig durch konkrete Maßnahmen des Bundeskanzlers höchstpersönlich ‑ der heute in Washington ist ‑ und der Bundesregierung, die meinem Land militärische, humanitäre und finanzielle Hilfe zukommen lässt, bestätigt. Die demokratische Gemeinschaft verdankt dem Feind so eine drastische Betrachtungswende - dem Feind, der immer wieder beweist, dass er keine Gnade kennt, menschliche Leben verachtet, unsere Werte hasst und jede Möglichkeit einer friedlichen Koexistenz ablehnt. Er hat uns gelehrt, dass ein Appell für Frieden nicht ausreicht. Man muss diesen Frieden auch wehrhaft schützen können. Allein der Wunsch, den Krieg zu beenden, reicht auch nicht aus. Man muss die Entschlossenheit, die Kraft und die Mittel haben, den Aggressor zu stoppen. Frieden ist wertvoll, wenn er gerecht und nachhaltig ist. Alles andere ist im Sinne des Aggressors. Demokratie und Freiheit, die er zu vernichten anstrebt, sind die höchsten Werte unserer Zivilisation. Diese Werte sind es wert, verteidigt zu werden, selbst um den Preis des eigenen Lebens. Diese Lebenslektion erteilt das ukrainische Volk jeden Tag. Es beweist dies seit 716 Tagen in Folge mit seiner Resilienz und seinem Kampfgeist. Meine Damen und Herren, ich bin stolz. Jeden Tag seit dem 24. Februar 2022 bin ich stolz auf meine Mitbürger, Frauen und Männer, auf deren Schultern heute unsere Zukunft lastet. Und jeden Tag schaudert es mich bei dem Gedanken, was sie dafür durchmachen müssen. Es ist dem Kampf der Ukraine zu verdanken, dass andere europäische Nationen heute nicht von Luftalarmen geweckt werden und nicht vor der Explosion russischer Raketen erstarren müssen. Mütter und Ehefrauen müssen nicht um ihre Lieben trauern oder für ihre Rückkehr aus der Gefangenschaft beten. Nicht die Zurückbehaltung moderner Waffen, sondern gut ausgerüstete ukrainische Streitkräfte verhindern heute eine weitere Eskalation. Das ist allein ihr Verdienst. Sie sind es, die die Schwarzmeerblockade aufgehoben haben. Sie sind es, die die wilde Invasion des Feindes aufhalten. Sie bringen Russlands dunkle Pläne zum Scheitern. Auch wenn Russland sowohl zu Lande als auch in der Luft militärisch überlegen ist, auch wenn die gesamte russische Wirtschaft auf die Kriegsschiene umgestellt wurde, die Ukrainer nun aber gezwungen sind, Granaten zu sparen, auch wenn der terroristische Staat von anderen totalitären Regimen aktiv unterstützt wird und die Hilfe für die Ukraine zur Geisel politischer Kämpfe geworden ist - unsere tapferen Verteidigerinnen und Verteidiger sind diejenigen, die uns zum Sieg bringen wollen und bringen können. Dafür brauchen sie aber nicht nur eine ständige Unterstützung, sondern auch so schnell und so viel Unterstützung, wie nötig ist. Der Hohe Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, hat diese Woche in Kyjiw klare Worte gefunden ‑ ich zitiere ‑: Wir müssen von dem Versprechen, sie zu unterstützen, solange es nötig ist, zu der Verpflichtung übergehen, die Ukraine zu unterstützen, koste es, was es wolle - Unterstützung um jeden Preis, damit die Ukraine den Sieg erringt. Sehr geehrte Frau Naber, ich danke Ihnen aufrichtig für die Ehre, heute von dieser respektablen Bühne aus gehört zu werden. Ich danke Ihnen für die klaren Worte, die wir gerade gehört haben, und für das klare Signal, dass Niedersachsen fest an der Seite der Ukraine steht. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen, dass Niedersachsen noch in diesem Monat seine Partnerschaft mit der heldenhaften Region Mykolajiw endgültig besiegelt. Sie wissen aus erster Hand, wie sehr diese Region einen verlässlichen Freund braucht. Allein in den letzten zwei Tagen wurde Mykolajiw von russischen Raketen und Drohnen schwer angegriffen. Ich danke der Landesregierung, dem Parlament, den Initiativen, deren Vertreter dort oben sitzen, und den Bürgerinnen und Bürgern von Niedersachsen für ihre unermüdliche Hilfe, die sie der Ukraine zukommen lassen. Die Ukrainer begrüßen jede Entscheidung und jeden Schritt Deutschlands, der hilft, die russische Armee abzuschrecken und unschuldige Leben zu retten. In ihrem Namen spreche ich Ihnen meine tiefste Dankbarkeit aus. Dankeschön. Sehr geehrte Damen und Herren, der russische Krieg geht weiter. Man muss sich darüber im Klaren sein, dass es in diesem Kampf um das Überleben der europäischen Demokratie und Lebensweise geht. Die einzige Möglichkeit, diesen verfluchten Krieg zu beenden, besteht darin, den Aggressor zu stoppen. Die Ukraine muss gewinnen. Dafür braucht sie einen starken Rückhalt, eine Stütze, auf die sie unter allen Umständen bauen kann. Die Demokratie muss gewinnen. Heute ist jeder in der Lage, einen Beitrag dafür zu leisten: Sie, liebe Politikerinnen und Politiker, indem Sie Ihren Wählern erklären, warum dieser Sieg von entscheidender Bedeutung ist. Sie, liebe Kommunen und Gemeinden, indem Sie die Ukraine durch neue Partnerschaften und enge Zusammenarbeit unterstützen. Sie, liebe Wirtschaftsvertreter, indem Sie sich aus dem russischen Markt endgültig zurückziehen, der für die russische Militärmaschinerie arbeitet; sonst werden Ihre Unternehmen in Russland weiter tödliche Raketen mitfinanzieren. Sie, liebe Medienvertreter, indem Sie täglich über die Folgen der russischen Aggression berichten. Krieg ist keine Fernsehshow, die man wegen sinkender Einschaltquoten absetzen kann. Es muss nicht immer eine Sensationsmeldung sein, um auf ihn aufmerksam zu machen. Meine aufrichtige Dankbarkeit an alle, die schon jetzt hart für den Sieg arbeiten! Mein Appell an die, die es noch nicht tun: Es ist höchste Zeit, sich für eine sichere Zukunft zu entscheiden. Wir müssen ehrlich zueinander sein, wie es sich unter Partnern und Verbündeten gehört, und fest aneinander glauben. Dann werden die Gerechtigkeit, die Freiheit und die Demokratie gewinnen. Dann werden wir gemeinsam siegen. Slava Ukraini!
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
- Weil dies nicht die erste Debatte zu diesem Thema ist, möchte ich heute ein bisschen anders darangehen. Immer wenn in den Medien ohne jedwede weitere Information lediglich von einem Mann als Tatverdächtigen einer Straftat die Rede ist, kann man wohl davon ausgehen, dass bei weiterer Frage nach den Hintergründen des Tatverdächtigen, wie etwa nach Herkunft und Aufenthaltsstatus ‑ wir tun das ja manchmal als Fraktion ‑, ein Teil dieser Antworten zumindest die Regierungsfraktionen von Rot-Grün verunsichern würde, wie es einmal ein ehemaliger Bundesinnenminister sinngemäß elegant ausdrückte. Am 27. November letzten Jahres lief wieder einmal ein mit einer Axt bewaffneter Mann durch das Stadtzentrum von Delmenhorst und bedrohte mehrere Passanten. Nachdem er einen Polizeibeamten angriff, schoss dieser ihn nieder. Dem Polizeibeamten blieb offenkundig keine andere Wahl als der Einsatz der Schusswaffe, weil ihm kein milderes Mittel zur Abwehr des Angriffs zur Verfügung stand. Immer wieder kommt es zu diesen Situationen wie auch am 17. Mai 2023 in Hannover-Vinnhorst, als Polizeibeamte ebenfalls einen 25-jährigen Mann in einer Asylunterkunft niederschießen mussten, um ihn zu stoppen. Beides sind Fälle, bei dem der Einsatz eines Tasers mit hoher Wahrscheinlichkeit den Tod bzw. die schwere Verletzung bei den Betroffenen verhindert hätte. Umso unverständlicher ist es und bleibt es, dass diese Landesregierung sich hartnäckig weigert, wenigstens einem Pilotprojekt zuzustimmen. Jetzt zieht sogar Schleswig-Holstein nach, weil die Erfahrungen der Länder mit dem Taser durchweg positiv sind. Beamte der Polizei in NRW haben in ihrem Pilotversuch ‑ bis Ende 2021 lief der; mittlerweile ist der Taser dort flächendeckend eingeführt ‑ fast 160‑mal den Taser gezogen. Dabei reichte in 123 Fällen die bloße Androhung des Einsatzes. Es gab nur 31 tatsächliche Schussabgaben. In der überwiegenden Zahl konnten also gefährliche Situationen ohne jedwede Gewalt entschärft werden. Die gleiche Einsatzsituation in Niedersachsen: Man weiß nicht, was dabei passiert wäre. - Diese hartnäckige Verweigerungshaltung der Landesregierung und von Ihnen, Frau Ministerin, ist schlichtweg nicht nachvollziehbar. Während Elektroimpulsgeräte flächendeckend im Einsatz sind und sich bewähren, zieht man sich hier auf Daten und Anhörungen, die über zwei Jahre her sind, zurück. Wenn, Frau Ministerin, Ihr Meinungsverstärker ‑ damit meine ich gar nicht aus den Regierungsfraktionen, sondern den Vorsitzenden der Jungen Gruppe der GdP, Kevin Komolka ‑ offenbar der Ansicht ist, gefährliche Situationen lassen sich von Polizeibeamten statt durch den Einsatz eines Tasers auch argumentativ lösen, wie er in einer Pressemitteilung meinte, dann fragt man sich, warum seine Kollegen nicht die Silvesterkrawalle einfach wegdiskutiert haben oder mit Messern und Äxten bewaffnete Angreifer nicht einfach mit widerstandsunfähig machenden Argumenten gestoppt haben. Nein, werte Kollegen, diese seltsam weltfremde Auffassung eines einzelnen polizeilichen Bedenkenträgers kann kein Maßstab sein. Die klaffende Lücke zwischen den Einsatzmitteln Schlagstock, Pfefferspray und Pistole muss vernünftigerweise auch in Niedersachsen endlich geschlossen werden. Wir stimmen diesem Antrag zu. Vielen Dank. - Aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt der Kollege Lühmann am Rednerpult. Bitte schön!
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Hochwasser in Niedersachsen hat eines gezeigt: Durch den unermüdlichen Einsatz der Feuerwehren und vielen Helfer, deren Zahl im sechsstelligen Bereich lag, konnte die Hochwasserlage erfolgreich bewältigt werden. Küsten- und Hochwasserschutz spielt eine zentrale Rolle in unserem Bundesland. Über 600 km Küstenlinie gilt es zu schützen und zu unterhalten. Aber auch die Flüsse Elbe, Weser, Ems und ihre Nebenarme bedürfen einer verstärkten Beachtung hinsichtlich ihrer Deichlinien. Dass Bürgern, die durch das Hochwasser betroffen sind, unbürokratische Soforthilfe geleistet wird, ist eine Selbstverständlichkeit. Dass diese Hilfen aber, wie im Ausschuss gesagt, über die Landkreise ausgezahlt werden sollen, untergräbt dann den ambitionierten unbürokratischen Ansatz. Die Auszahlung der Soforthilfen wäre bei den NBank besser angesiedelt. Und ich denke mal, dass der Landtag, wie in Ihrem Antrag beschrieben, nicht nur begrüßen sollte erstens den unermüdlichen Einsatz der Feuerwehren und vielen Helfer, die Großartiges bei der Bekämpfung des Hochwassers geleistet haben, und zweitens die Freistellung seitens der Arbeitgeber, welche den umfänglichen Hilfseinsatz der vielen Helfer ermöglicht haben. Nein, wir können mehr tun! Wir sollten mehr tun! Es ist eine Frage des Stils, des Anstandes und des Respektes gegenüber den Feuerwehren und den vielen Helfern. Ein Beispiel: Durch den damaligen Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg, Manfred Stolpe, wurde die Oderflut-Medaille am 16. August 1997 gestiftet. Sie diente dabei in erste Linie der Anerkennung der Leistung der Einsatzkräfte und mitwirkenden Helfer. Der Auszuzeichnende erhielt die Medaille und darüber hinaus eine Verleihungsurkunde. Ich begrüße es daher, dass die Landesregierung ein Ehrenzeichen in Form einer Bandschnalle für die Einsatzkräfte stiften wird. Ich denke, dass eine solche Auszeichnung den Feuerwehren und vielen Helfern eine Wertschätzung zukommen lässt, in einem würdigen Rahmen, gepaart mit der Achtung des Landes Niedersachsen und seiner Bürger vor den geleisteten Diensten an unserem Land. Selbstverständlich freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss. Geforderte Maßnahmen, wie, das organisatorische, strukturelle und rechtliche Optimierungspotenzial des Katastrophenschutzes zu ermitteln und zu prüfen, die Beseitigung von Schäden an Hochwasserschutzanlagen und ein Generalplan für Siel- und Schöpfwerke, sind wichtige Schritte, über die man diskutieren muss. Ob all diese Maßnahmen natürlich immer unter Ihrem Klimanarrativ stehen müssen, sei dahingestellt. Man könnte auch mit Realismus und Sachverstand an die Lösung der Probleme herangehen. Vielen Dank. Vielen Dank. Als Nächstes hat das Wort der Redner der Fraktion der CDU: Dr. Schmädeke.
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
bitte! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor etwas mehr als fünf Jahren, sozusagen nach dem ersten Jahr der Legislatur, haben wir hier im Landtag eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Neuer Minister, alte Probleme - wieder ein verlorenes Jahr für die Bildung in Niedersachsen“ debattiert. Dieser Titel passt heute, eine Legislaturperiode später, immer noch. Heute ist genau wie damals das größte Problem in der Bildung der Mangel an Lehrkräften. Geändert hat sich seitdem daran nichts. Und auch die Aussage von Frau Hamburg, dass die Lehrermangellage uns noch über mindestens zehn Jahre erhalten bleiben wird, ist leider nach wie vor richtig. Es reicht aber nicht, die fehlenden Lehrkräfte zu beklagen und sich ansonsten nicht zu bewegen. Notfallzeiten ‑ und in solchen leben wir zweifellos ‑ benötigen Notfallmaßnahmen. Ich frage: Wo sind diese Maßnahmen? Notmaßnahmen tun oft weh. Man muss Abstriche hinnehmen. Und genau dies scheut die Kultusministerin. Stattdessen versteckt sie ihr Nichtstun hinter der Floskel der Politik der 1 000 kleinen Schritte, was, wie wir mittlerweile wissen, nichts anderes bedeutet als: „Wir machen einfach weiter so“. Der Landesvorsitzende der GEW bringt es auf den Punkt, wenn er sagt, es gebe keine Trendumkehr, sondern lediglich Stagnation. So erleben wir, wie unter Frau Hamburgs glücklosem Vorgänger Tonne, ein krampfhaftes Festhalten an sämtlichen rot-grünen Bildungsluftschlössern. Das bedeutet aber letztendlich nichts anderes, als dass sie alle unterfinanziert, alle schlecht ausgestattet sind und nichts davon wirklich funktioniert. Dabei gibt es zahlreiche echte Baustellen. Neben der schlechten strukturellen Unterrichtsversorgung, die wir schon festgestellt haben, fällt der hohe Krankenstand unter den Erziehern und Lehrkräften auf. Ein Grund dafür ist sicherlich die tägliche Überlastung des Personals. Und da stellt sich die Frage: Wann kommen denn endlich wirksame Maßnahmen zur Entlastung? Und wie sieht es aus mit Maßnahmen, die die durch die Corona-Maßnahmen entstandenen Bildungslücken jetzt endlich einmal aufarbeiten? Und weiter: Wie steht es überhaupt mit der Überarbeitung der Curricula? Seit Jahren wird immer nur darüber diskutiert, welche Unterrichtsinhalte dazugenommen werden, und nie darüber, was dafür gestrichen wird. Auch das kann auf Dauer nicht funktionieren. Und wann gibt es endlich wirklichen Bürokratieabbau? Alle neuen Maßnahmen der letzten Jahre haben eher zu mehr Bürokratie geführt. Hierzu eine kleine Anmerkung aus der Sicht des Lehrers: Auch Berichtszeugnisse bedeuten letztendlich mehr Bürokratie bei gleichzeitig weniger Informationsgehalt für Schüler und Eltern gegenüber den Notenzeugnissen. Also auch hier: Bürokratieaufbau. Dann: Umsetzung der Digitalisierung; Riesenprobleme bei der Inklusion; das Finden bzw. Ausbilden von knappem sogenanntem nicht lehrenden Personal; Datenerfassung von zahlreichen dem MK nicht bekannten Parametern wie Krankenstand, Sanierungsbedarf von Schulgebäuden usw. usf. Die Liste „offene Aufgaben“ ließe sich noch um einiges weiterführen. Alle diese Baustellen und noch einige mehr harren darauf, dass die Kultusministerin sich ihrer annimmt. Doch wie soll das gehen angesichts der knappen Ressourcen? Ich sehe dafür derzeit nur eine einzige Option. Im Ganztagsbetrieb sind schon jetzt umgerechnet etwa 4 000 Lehrkräfte mit ca. 91 000 Unterrichtsstunden gebunden - Tendenz weiter steigend. Würde man die nutzen und den Nachmittagsbetrieb auf Sparflamme setzen, so könnte man mit einem Schlag dadurch nahezu alle Probleme im klassischen Vormittagsunterricht lösen. Gelingen könnte dies, wenn man sich grundsätzlich in Form eines Hortbetriebes auf die Betreuung derjenigen Schüler beschränkt, deren Eltern diese aus beruflichen Gründen für ihre Kinder unbedingt benötigen, vielleicht zuzüglich einiger spezieller Förderangebote für Schüler, die zum Beispiel der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind. Das wäre eine der angesprochenen Notfallmaßnahmen - vielleicht sogar die einzige und vielleicht nicht für alle schön, aber eben wirksam. Nur: „Wirksam“ möchte man halt nicht. Deswegen möchte ich mit meinem Einstiegszitat ‑ leicht abgewandelt ‑ schließen: Neue Ministerin, alte Probleme, wieder ein verlorenes Jahr für die Bildung in Niedersachsen! Vielen Dank.
Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ. Die Transformation des Tourismus zukunftsfähig gestalten - die Tourismusstrategie für das Land Niedersachsen weiterentwickeln
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Tourismus für das Land Niedersachsen weiterzuentwickeln, ist ein wichtiges Anliegen und liegt auch besonders uns als AfD am Herzen. Es ist richtig und wichtig, den Tourismus zu fördern, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und in Krisenzeiten die jeweiligen Akteure zu unterstützen. Es ist unerlässlich, unser Landschaftsbild zu pflegen und ihr einzigartiges Erscheinungsbild zu bewahren - also ein Land zu erhalten, wo man gut und gerne Urlaub macht. Dies schließt jedoch die Bedrohung durch übermäßig viele Photovoltaikanlagen und Windparks aus, die unseren Horizont mit Rotorblättern überziehen. Wenn wir Niedersachsen als Urlaubsziel attraktiver machen wollen insbesondere für den Urlaub in der Heimat, müssen wir die natürliche Schönheit unseres Landes bewahren. Denn wer entscheidet sich schon für einen Urlaub unter Rotorblättern, wenn er die Wahl hat, unter Palmen zu entspannen? Gerade in Bezug auf die Kosten entscheiden sich viele gegen einen Urlaub im eigenen Land, aber durch Ihre Maßnahmen wird der Urlaub in Zukunft noch viel teurer. In Bezug auf Ihren Antrag möchte ich betonen, dass wir viele Ansätze sehen, jedoch noch keine wirklichen Lösungen. Es scheint, dass für Sie von Rot-Grün Nachhaltigkeit, Klimafreundlichkeit und Ressourcenschutz als universelle Heilmittel gelten. Ihr Antrag scheint jedoch eher darauf abzuzielen, ideologische Ziele auch im Tourismus durchzusetzen. Leider lässt er die wirtschaftlich wichtigen Aspekte für den Tourismus völlig außer Acht. Ihr Antrag tut leider mal wieder genau das Gegenteil und klammert die wirtschaftlich wichtigen Aspekte für den Tourismussektor völlig aus. Statt Regionen individuell zu unterstützen und hier die ortstypischen Einzigartigkeiten hervorzuheben, setzt Rot-Grün mal wieder nur auf die vermeintlich ökologischen Ziele, während die Schönheit unserer Regionen zugunsten der angeblich grünen Energiepolitik geopfert wird. Es ist höchste Zeit, den Tourismus nicht weiter mit grünen Ideologien zu überfrachten und die Grundlagen für eine funktionierende Wirtschaft nicht fortlaufend zu untergraben. Stattdessen müssen wir konsequent auf die Eigenverantwortung der Akteure setzen, ohne sie immer wieder mit überzogenen Klimakampagnen, Nachhaltigkeitsparolen und anderem ideologischen Gedankengut zu gängeln. Sie hätten auf Bundesebene ein Zeichen für den Tourismus setzen können, indem Sie den Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie bei 7 % gelassen und nicht wieder auf 19 % angehoben hätten. Sie waren es, die damit dem Tourismus einen weiteren Sargnagel verpasst haben. Anstatt diese Branche zu stärken und schwächere Regionen weiterzuentwickeln, werden in Zukunft in den schwächeren Regionen viele Betriebe in der Gastronomie aufgeben müssen, und mit diesen Verlusten wird der Tourismus geschwächt. Die AfD lehnt Ihren Antrag ganz klar ab, da bei einem für Niedersachsen entscheidenden wichtigen Thema die falschen Schwerpunkte gesetzt werden. Vielen Dank.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Sie haben das Wort zur Eingabe 00368/89/19. Bitte schön! Danke schön. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Frau Bode, Sie haben richtig dargestellt, was in der Stellungnahme des Kultusministeriums steht. Dort steht auch, dass mit dem Schuljahr 2024/2025 genau diese zusätzlichen Abholzeiten eingeführt werden sollen. Wir wollen die Eingabe mit dem Votum „Sach- und Rechtslage“ beschließen, damit der Petent den schriftlichen Bescheid darüber hat, dass es mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 losgeht. Wir votieren also weiterhin für „Sach- und Rechtslage“.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Bitte schön! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Frau Ministerin Wahlmann, auf meine kleine Anfrage zur Beschleunigung von Asylverfahren haben Sie ausgeführt, dass am Verwaltungsgericht Hannover eine Projektgruppe zur Implementierung von künstlicher Intelligenz im Rahmen von Asylklageverfahren eingerichtet wurde. Wie sind die Zwischenergebnisse dieser Gruppe, und in welchen Bereichen halten Sie den Einsatz künstlicher Intelligenz im Prozess für möglich?
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Herr Dannenberg von einer Sachpolitik spricht, dann frage ich mich, welche Sachpolitik er meint. Denn von der AfD in Niedersachsen kann es nicht sein, weil Sie hier keine Sachpolitik betreiben. Deswegen hat die CDU diese Brandmauer nach rechts zu Recht - weil mit Ihnen keine Sachpolitik in diesem Land zu machen ist! Herr Mohrmann, ich weiß, dass wir beide für die Landwirtschaft kämpfen wollen. Aber Sie haben noch kein Wort zu unserem Antrag gesagt, und das finde ich sehr schade. Wir standen gestern da draußen und haben uns die Forderungen angehört. Sehr viele Forderungen sind in unserem Antrag mit drin. Lassen Sie uns im Ausschuss in Ruhe darüber sprechen, die Praxis mit einbinden und dann einen guten Antrag für Niedersachsen verabschieden! Vielen Dank.
Herr Ministerpräsident! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In dieser Hinsicht ist auf der einen Seite zu unserem Bedauern festzustellen, dass der Bundestag Regelungen im Haushalt und in dem von ihm vorgeschlagenen Begleitgesetz getroffen hat. Auf der anderen Seite halten eine Reihe von Ländern, auch Niedersachsen, an ihrer Kritik insbesondere zur Belastung der Landwirtschaft fest. An einer Stelle tut sich derzeit etwas: Zwar nicht die Bundesregierung, aber die Ampelfraktionen führen Gespräche mit der Landwirtschaft. Dass das ernst gemeint ist, wird auch durch die Hinzuziehung der Zukunftskommission Landwirtschaft deutlich. Vor diesem Hintergrund können Sie davon ausgehen, dass eine abschließende Meinungsbildung der Länder nicht nur in Niedersachsen erst relativ kurz vor dem 22. März stattfinden wird.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Klima, Herr Dannenberg, ist für Sie irgendwie wie ein Trauma, nicht wahr? Und aus einem Trauma heraus sagt man auch schon mal Sachen, die man vielleicht besser überlegen sollte. Der Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei der Europäischen Union hat für eine Menge Unruhe gesorgt. Es zeigt sich einmal mehr, dass es immer ratsam ist, im Vorfeld mit den verschiedenen Akteuren, vor allem aber mit den Praktikern und Praktikerinnen zusammenzukommen, um Anforderungen und Lösungen gemeinsam auszuarbeiten, so wie wir das in Niedersachsen ‑ und da werde ich nicht müde, es zu wiederholen ‑ mit dem „Niedersächsischen Weg“ getan haben, ein echtes Erfolgsmodell. Natürlich wäre ein pauschales Verbot der Grundfischerei der Todesstoß für die Krabbenfischerei bei uns an der Küste. Das sehe ich genauso wie Sie, Frau Jensen. Wir sind uns da auch grundsätzlich total einig. Dementsprechend haben unsere Küstenfischer und -fischerinnen letztes Jahr, als der Aktionsplan bekannt gemacht wurde, sehr schnell und sehr konsequent gehandelt, und sie haben mobilisiert. Die Fischer haben sehr deutlich gemacht, dass dieser Plan in seiner Ursprungsfassung nicht umsetzbar ist. Es gab zahlreiche Gespräche, es gab diverse Schalten, es gab persönliche Treffen, die wir alle in den verschiedensten Zusammensetzungen gemacht haben. Nun hat die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert, sich aktiv am Dialog zur Ausgestaltung des Aktionsplans zu beteiligen. Na wunderbar, es gibt einen Lerneffekt. Unsere Landesregierung stellt sich ihrer Verantwortung, wie im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich wurde. Ich zitiere: „Die Landesregierung wird sich natürlich auch weiterhin dafür einsetzen, dass die traditionellen, handwerklichen und identitätsstiftenden Formen der Fischerei erhalten bleiben.“ So Herr Dr. Wessels aus dem Ministerium. Dementsprechend halten wir es als regierungstragende Fraktion ‑ ich denke aber auch, dass wir uns alle hier im Haus darin einig sind ‑ für sinnvoll, uns darüber hinaus auch auf die Förderung von alternativen Technologien zu konzentrieren, um unsere traditionsreichen Küsten und Fischereibestände zu erhalten und das zusätzlich zur Arbeit des Ministeriums an den Vorschlägen der EU zu dem Aktionsplan. Wichtig ist es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse mit der Praxis zusammenzubringen und gemeinsam ‑ ich wiederhole mich da gerne ‑ mit den Praktikern und Praktikerinnen daran zu arbeiten, was wie umsetzbar ist. Unsere Fischerei befindet sich seit Jahren im Wandel. Unsere Fischerinnen und Fischer bangen um ihre Existenz. Das fängt bei den Auswirkungen des Brexit an, geht über die Einschränkungen ‑ auch das wurde gesagt ‑ durch die Offshore-Anlagen, über die gestiegenen Energiepreise bis hin zur aktuell verkündeten Kürzung der Mittel aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Gerade letzte Woche hat ein Bündnis aus Kommunen, Verbänden, Tourismus und Fischern in der Krummhörn den Zukunftspakt „Küstenfischerei 2050“ vorgestellt. Das Papier ist durchaus konform mit unseren Anträgen. So wird auch hier die Förderung der angewandten, praxisorientierten Fischereiforschung, die in Zusammenarbeit mit den Fischern Lösungen entwickelt, gefordert. Auch beim Punkt der Förderung von lokalen, direkten Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen wie innovativen Verfahren zum Krabbenpulen sind wir uns mit dem Bündnis einig. Seit ein paar Jahren bemühen wir uns um den Bau zum Beispiel einer Krabbenpulmaschine, die langsam, aber stetig Fortschritte macht, wie ich mir gerade habe berichten lassen. - Herr Thiele, genau! Das Ganze haben wir sehr intensiv begleitet, und das macht Fortschritte. Es ist gut, dass es Fortschritte macht, Herr Thiele. Wir alle haben verstanden, dass wir auch an den Grundlagen und Lösungen für Nachhaltigkeit und für die Wertschöpfung der Fischerei arbeiten müssen, um sie weiterhin zu entlasten. Das bedeutet nicht zwangsweise, dass wir Fangquoten weiter einschränken, oder Ähnliches. Das bedeutet, dass wir schauen müssen, wie Schiffsantriebe optimiert werden können, um sie unabhängiger von Diesel und gleichzeitig ‑ ich benutze das Wort gerne ‑ nachhaltiger zu machen. Unseren Fischern geht es ähnlich wie unseren Landwirten: Sie machen sich Sorgen um ihre Zukunft. Unsere Küstenfischer sind für uns an den Küsten ein absoluter Wirtschaftsfaktor. An ihnen hängt eine nachgelagerte Industrie. Sie selbst sorgen nicht nur für Nahrungsmittel, sondern auch für einen nicht zu vernachlässigenden Teil des Tourismus. Auch das ist ein Aspekt. Was schließlich wäre unsere schöne Nordseeküste ohne Fischbrötchen mit frischem Fisch, direkt aus der Nordsee, oder ohne Krabbenbrötchen oder ohne die wunderschöne Kulisse unserer Fischerboote in den kleinen Häfen? Wir müssen unsere Küstenfischerei ebenso bei einer Transformation unterstützen, wie wir es bei den Landwirten tun. Das haben die Unterzeichnerinnen des Zukunftspakts „Küstenfischerei 2050“ verstanden - und das hat auch die Landesregierung verstanden. Deshalb werden wir in Niedersachsen nicht müde, auch dem Bund gegenüber unverändert deutlich zu machen, dass eine Kürzung bei der Fischereikomponente der Windenergie-auf-See-Gesetzes-Mittel von Niedersachsen abgelehnt wird. Vielmehr muss darüber gesprochen werden, ob die finanziellen Fördermittel richtig quotiert sind und unter welchen Voraussetzungen die Windparks eventuell doch für die Fischerei zugänglich gemacht werden können. Unterstützend wirken kann hier der Europäische Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, aus dem bis 2029 insgesamt fast 27 Millionen Euro in die Fischerei investiert werden sollen. An die CDU gerichtet: Weil wir in der Sache überhaupt nicht auseinander sind, hatten wir versucht, Gespräche über einen gemeinsamen Antrag zu führen ‑ Frau Jensen hat es gesagt ‑, die Sie leider abgebrochen haben. Ich verstehe das bis heute noch nicht so richtig, auch nach Ihrem Redebeitrag nicht. Der Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen fand im Ausschuss eine Mehrheit. Dafür herzlichen Dank! Aufgrund der aktuellen Situation haben wir unseren Antrag noch ergänzt ‑ auch das haben Sie gesagt ‑ und damit auf die Vorgehensweise des Bundes reagiert. Wir wollen unsere Fischerei zukunftsfähig aufstellen und unsere Fischerinnen und Fischer nicht auf dem Trockenen sitzen lassen. Wir wollen, dass sie ihrer traditionsreichen Arbeit weiter nachgehen können. Und wir wollen, dass das alles finanziert werden kann und dass sich auch der Bund daran beteiligt. Ich lade Sie ein: Stimmen Sie unserem Antrag im Sinne der Fischerinnen und Fischer an unserer Küste zu! Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vom Abgeordneten Pascal Leddin. Bitte schön!
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt die Kollegin Camuz. Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Ministerin, vor dem Hintergrund, dass die CDU-Fraktion durch ihre Anfrage den Eindruck erweckt, dass Sie bei den Haushaltsberatungen für den Justizbereich gar nichts erreicht hätten, frage ich Sie, ob das so zutrifft. Danke.
Gemeinsam statt Einsam: Gemeinschaft stärken - landesweite Strategie gegen Einsamkeit entwickeln
Aufmerksamkeit zu schenken. Sehr geehrter Herr Präsident, vielen lieben Dank. Denn es ist tatsächlich nicht ganz einfach hier kurz vor dem Wochenende gegen diese Wand zu sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will einmal so einleiten: Wir Menschen sind soziale Wesen. Gemeinschaft ist uns ein Grundbedürfnis. Die leben auch wir hier in der Sitzungswoche ganz gern einmal miteinander. Fehlt uns die Gemeinschaft, nehmen wir Schaden. Die Überalterung unserer Gesellschaft wie auch der gesellschaftliche Wandel, die Auflösung traditioneller Strukturen und schwächer werdende soziale Bindungen befördern zunehmend die Einsamkeit. Die Corona-Pandemie hat Einsamkeit und soziale Isolation in den Blickpunkt gerückt. Viele Begegnungen mussten in der Zeit unterbleiben. Die Folgen werden uns möglicherweise noch sehr lange begleiten. Dabei betrifft Einsamkeit Menschen jeden Alters, jeder sozialen Schicht und Kultur. In unserer modernen Gesellschaft, in der viele Menschen sich auf digitale Medien und Technologien verlassen, um mit anderen in Kontakt zu bleiben, wird die Einsamkeit zu einem immer größeren Problem. Unsere Wohlfahrtsverbände schlagen Alarm. Viele Studien und Handlungsempfehlungen liegen auf dem Tisch, und es wird auch schon vieles seitens des Staates, aber vor allem seitens der Verbände gemacht, aber eben nicht so koordiniert und mit Nachdruck, wie es wünschenswert wäre. Ich will in diesem Zusammenhang einmal beispielhaft den Sozialverband Deutschlands hervorheben und unseren herzlichen Dank für seine Kampagne „Gemeinsam gegen einsam“ aussprechen. Die Kampagne richtet einen Fokus auf das Thema und ist eine Handreichung, um Menschen Mut zu machen und zu helfen, wo immer es nötig ist. Vielen Dank für diese Arbeit. Die Verbände haben viele kluge Forderungen, denen wir uns gerne anschließen wollen. Wir haben aber auch eigene Ansätze. Wir schlagen vor, einen Landesbeauftragten gegen Einsamkeit und für gesellschaftlichen Zusammenhalt einzusetzen. Wir wollen eine ganzheitliche Betrachtung des Themas und ein ressortübergreifendes Arbeiten sicherstellen. Er soll das Thema in der Öffentlichkeit nachhaltig stärken, dafür sensibilisieren und Ängste abbauen. Außerdem sollte die Landesregierung gemeinsam mit den Kommunen und Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege einen Landesaktionsplan zur Prävention und Bekämpfung von Einsamkeit und sozialer Isolation erarbeiten. Viele weitere Vorschläge finden sich in unserem Entschließungsantrag, den wir hier bereits am 23. März 2023 eingebracht haben. Man beachte: Das ist jetzt bald ein Jahr her. Damals ist uns, wie so oft, gute und konstruktive Zusammenarbeit für unser berechtigtes Anliegen zugesichert worden. Gleich am 20. April haben wir dann auch eine Anhörung, eine Unterrichtung im Ausschuss gehabt, die uns inhaltlich sehr gut vorbereitet hat, um einen gemeinsamen Antrag erarbeiten zu können. Seither, man ahnt es – still ruht der See –, ist es etwas einsam um unseren Antrag zur Einsamkeit im Land geworden. Nach elf Monaten jetzt Ihr Antrag in erster Beratung im Plenum, als wäre das etwas Neues, worüber wir hier sprechen. Das einleitend Gesagte haben wir Ihnen, wie gesagt, im März letzten Jahres vorgetragen. Bei uns hat tatsächlich eine ganze Reihe Kollegen gefragt, wie Sie auf die Idee kommen, überhaupt diesen Antrag ins Plenum zu geben. Nach elf Monaten, die das Thema inhaltsgleich bereits im Ausschuss liegt, ist das zumindest mal etwas mutig. Das hat nicht etwa Irritationen ausgelöst, weil wir es nicht gewohnt wären, dass Sie Ihren Ankündigungen auf Zusammenarbeit eher selten Taten folgen lassen oder weil Sie, wie gehabt, bei uns abschreiben und dann so tun, als hätten Sie damit einen eigenen klugen neuen Aufschlag geschenkt. So arbeiten Sie, wobei das „Arbeiten“ in leichte Anführungsstriche gesetzt ist. Nein, wenn man die Thematik so lange aussitzt und uns von Ausschuss zu Ausschuss vertröstet, dann überweist man den Antrag direkt in den Ausschuss. Die erste Beratung haben wir nämlich bereits gehabt. Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, hätten wir heute beschließen können, damit endlich Bewegung in dieses Thema kommt. So drehen wir erneut eine Schleife durch den Ausschuss und bleiben weiter untätig. Das ist ein Attribut, das diese Landesregierung und die sie tragende Koalition ohnehin am besten beschreibt: untätig. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich lese in Ihrem Antrag jetzt eine Reihe kluger Dinge, die wir schon so ähnlich formuliert haben. Anderes lassen Sie allerdings leider draußen, was mich schon wundert. Ich habe den Eindruck, dass man vor allem die Dinge nicht tun und reinschreiben will, bei denen man tatsächlich etwas tun müsste. Ich lese aber nicht heraus – und das hat Herr Gäde ja durchaus auch kenntlich gemacht –, dass unser beider Anträge unvereinbar wären. Im Gegenteil. Mal abgesehen davon, dass wir gewohnt tiefer in die Materie gehen und Sie etwas an der Oberfläche bleiben, ist Ihr Hauptkritikpunkt – das haben Sie gesagt – der Landesbeauftragte. In der Anhörung wiederum ist mehr als deutlich geworden, wie wichtig diese koordinierende Stelle wäre. In England – das haben wir uns in den Beratungen angesehen – gibt es sogar ein eigenes Ministerium für Einsamkeit. Hier könnte es doch zumindest eine anständige koordinierende Stelle sein. Herr Gäde, Sie haben gut aufgeführt, wie das in NRW geht und aussieht. Das brauche ich nicht zu wiederholen, sondern kann zum Abschluss etwas versöhnlich in die Runde gucken und uns mit einem „Wunsch“ ins Wochenende verabschieden, und zwar mit einem Wunsch, den ich in dem Kontext auf den Seiten des Paritätischen gelesen habe. Er fordert dazu auf – und das können wir gut machen, wenn wir gleich ins Auto oder in die Bahn steigen und wie gewohnt auf dem Weg von Hannover weg wieder anfangen zu telefonieren – einmal diejenigen unserer Lieben, Freunde und Bekannte anzurufen, die vielleicht alleine zu Hause sitzen und sich zu überlegen, bei wem man sich gut einmal melden könnte. In diesem Sinne: Machen Sie das doch mal, und kommen Sie alle gut ins Wochenende! Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch die Juristenausbildung unterliegt einem Veränderungsbedarf. Hiermit beschäftigt sich der vorliegende Antrag. Dem muss aber vorausgeschickt werden: Die Unverwechselbarkeit des ersten und des zweiten juristischen Staatsexamens darf darunter auf keinen Fall leiden. Die Qualität, die die Juristenausbildung hier in der Bundesrepublik zum Ergebnis führt, muss beibehalten bleiben. Ich will dazu den ehemaligen hessischen Justizminister, Herrn Roman Poseck, zitieren, der jetzt Innenminister in Hessen geworden ist. Poseck sagte zu diesen Veränderungen: „Durch die Ausrichtung eines Bachelor-Abschlusses an einem Schwerpunktbereich, in dem auch interdisziplinäre Fähigkeiten und fachspezifische Kenntnisse vermittelt werden, können sich zudem wertvolle, auf dem Arbeitsmarkt gefragte Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben.“ „Rechtswissenschaftliche Fakultäten können sich durch die Entwicklung eigener Schwerpunkte gegenüber anderen besonders auszeichnen und Anreize für eine zusätzliche Spezialisierung der Jurastudierenden schaffen.“ Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine gute Zusammenfassung, warum wir darüber nachdenken, einen Bachelor of Laws in das Ausbildungsverfahren einzuführen. Aber damit wir auch wissen, wovon wir sprechen, und damit wir den Bachelor in die einzelnen Stufen der Juristenausbildung einordnen können, müssen wir diese Stufen jetzt einmal gemeinsam durcharbeiten. Wenn eine Veränderung vorgenommen werden soll, muss man wissen, was passiert, wenn jemand alle Prüfungen bestanden hat, um sich zum ersten Staatsexamen anzumelden. Das bedeutet – so ist es jetzt in Nordrhein-Westfalen in der Verbandsanhörung –, dass dann automatisch ein Antrag auf einen Bachelor gestellt werden kann. Wenn alle Prüfungen, die notwendig waren, um sich für das erste Staatsexamen anzumelden, erfolgreich abgeschlossen sind, kann ein Abschluss mit einem Bachelor erfolgen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch immer sehen, was ein Bachelor of Laws im Zusammenhang mit dem ersten und zweiten Staatsexamen bedeutet, und insbesondere auch, ob es einen Markt in der Bundesrepublik gibt, der diesen Abschluss aufnimmt. Im Rahmen der Diskussion im Ausschuss werden wir vielleicht hören, wie das andere sehen. Denn eines ist ganz sicher: Das Ergebnis der Einführung dieses Bachelors ist, wenn man alle Prüfungen bestanden hat, dass ein Abiturient, wenn er im ersten Staatsexamen durchgefallen ist und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr hat, dann kein „Abiturient mit Rechtskenntnissen“ mehr ist. Das ist eine positive Entwicklung. Darauf ist aufzubauen. Der zweite Abschnitt, den wir hier betrachten müssen, betrifft Studienabbrecher, die noch nicht alle Prüfungen im juristischen Bereich durchlaufen und auch abgeschlossen haben. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Bachelorabschluss in das Studium integrieren können. Das bedeutet natürlich einen enormen Aufwand innerhalb der Universitätsverwaltung – aber nun gut, das muss dann auch umgesetzt werden. Aber eines darf auf keinen Fall passieren: Es kann nicht sein, dass diejenigen, die diese wenigen Prüfungen absolviert haben, gleich einen Bachelorabschluss haben, sondern wir müssen sehen, dass dieser Bachelorabschluss im juristischen Studium auf einer vergleichbaren Ebene mit anderen Bachelorabschlüssen steht. Das erreichen wir nur dann, wenn klar ist, dass am Ende eine Bachelorarbeit geschrieben wird, die, was die Anforderungen betrifft, mit anderen Bachelorarbeiten vergleichbar ist. Nur dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass auch Studienabbrecher, die es im juristischen Studium leider immer wieder gibt, durch den Bachelor of Laws aufgefangen werden. Ich glaube, es lohnt sich, in der Diskussion im Ausschuss auch darauf noch einmal näher einzugehen. Und die dritte Variante ist, dass parallel zum Studiengang, wie zum Beispiel bei der Leuphana Universität Lüneburg, die Möglichkeit besteht, eine Ausbildung zu machen, die Inhalte der universitären juristischen Ausbildung beinhaltet, aber nicht auf den Beruf eines Richters, Staatsanwalts oder Anwalts ausgerichtet ist, sondern auf weitere Berufe. Vielleicht geht es zum Beispiel um ein Journalismusstudium. Dafür ist es auch sinnvoll, juristische Hintergründe zu kennen. Diese Möglichkeiten haben wir auf jeden Fall schon, sodass wir dies in der Diskussion über einen integrierten Bachelors of Laws im juristischen Studiengang überhaupt nicht mehr betrachten müssen. Ich glaube, das würde zur Aushöhlung der juristischen Ausbildung führen. Ich will vor diesem Hintergrund zusammenfassend folgende Argumente nennen, die für einen Bachelor sprechen: Ich glaube, damit können wir einen Anreiz, deutlich mehr Studieninteressierte für das rechtswissenschaftliche Studium zu begeistern, schaffen. Ich sagte es: Das Staatsexamen beschwört dann nicht länger diese Alles-oder-nichts-Situation herauf, dass man, wenn man nicht mehr zum ersten Staatsexamen zugelassen wird, weil man durchgefallen ist, ein „Abiturient oder eine Abiturientin mit Rechtskenntnissen“ ist. Da bei einem integrierten LL. B. – also Bachelor of Laws – alle Studienleistungen zählen, müssten die Studierenden besser lernen. Und weiterhin: Es ist eine gute Option für Studierende, die eine Karriere in der freien Wirtschaft oder im Ausland anstreben, für die die juristischen Grundkenntnisse eines ersten Staatsexamens nicht notwendig sind. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir auch im Sinne einer weiterhin guten Ausbildung von Fachkräften an Universitäten eine Bachelor-of-Laws-Initiative beginnen sollten. Ich freue mich, wenn dabei am Ende ein positives Ergebnis herauskommt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Fragen, wenn ich es richtig vernommen habe. - Ich bitte den Ministerpräsidenten um Beantwortung. Ich weiß nicht, ob es hier um meine Meinung geht, aber wir können das als eine Frage bewerten. Damit habe ich kein Problem. Ein Problem habe ich damit, sehr geehrte Frau Kollegin, wenn Sie den Inhalt von Akten und den Verlauf von Beratungen in ihr Gegenteil verkehren. Damit habe ich ein Problem. Erstens. Worum geht es? - Im öffentlichen Dienst wird jeder Arbeitsplatz bewertet, damit auf dieser Grundlage eine angemessene Bezahlung möglich wird. Wir haben zwei Statusgruppen: Das sind die Beamten, und das sind die Tarifbeschäftigten. Für die Beamten gibt es insoweit klare Regelungen. Für die Tarifbeschäftigten gibt es keine Regelungen, soweit es sich um den außertariflichen Bereich handelt. Nun ist sehr deutlich geworden ‑ und zwar strukturell, aber anhand eines Einzelfalls ‑, dass dies im Einzelfall dazu führen kann, dass man bis zu zehn Jahre darauf warten muss, seinem Arbeitsplatz entsprechend bezahlt zu werden. Zehn Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da erlaube ich mir wirklich die Gegenfrage: Halten Sie das eigentlich für gerecht? Halten Sie das für gerecht? Sie müssen jetzt stark sein. Zweitens. Das Finanzministerium hat eine entsprechende Länderumfrage gemacht. Das Ergebnis: Niedersachsen steht mit der bis dahin gepflegten Handhabe, eine sogenannte Nachzeichnung zu machen ‑ also die Angestellten voll und ganz so zu beurteilen wie Beamte, sie nach deren Regeln zu beurteilen ‑ alleine. Drittens. Das hat auch seine Gründe. Denn auf diese Art und Weise wird insbesondere auch ein Quereinstieg erschwert, weil ja dann die ganzen Vorzeiten im öffentlichen Dienst in die Erfahrungszeiten nicht mit einberechnet werden können. Das wiederum war auch zwischen Finanzminister Heere und mir von Anfang an die übereinstimmende Auffassung. Hier geht es um ein strukturelles Problem. Wir müssen uns fragen, ob wir im Hinblick auf den demografischen Wandel an dieser Stelle den von uns allen gewollten verstärkten Quereinstieg von Beschäftigten an verantwortlichen Positionen in der Landesverwaltung eigentlich erschweren oder angemessen gestalten wollen. Letztens: Wir reden hier nicht über die Änderung von Gesetzen, von Verordnungen etc., sondern es geht um eine schlichte Verwaltungspraxis. Diese ist in Übereinstimmung vom Finanzministerium mit der Staatskanzlei geändert worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorwurf der Rechtswidrigkeit ist schlicht und einfach aus der Luft gegriffen. Das, Frau Kollegin, wissen Sie sehr genau. Herzlichen Dank.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dem Letzten dürfte in den letzten Wochen klargeworden sein, wie die Stimmungslage in der Landwirtschaft ist. Es bleibt im Übrigen auch niemandem die erfreulich positive Resonanz der Bevölkerung auf die Bauern- und Mittelstandsdemos verborgen. Daher geht ein herzliches Dankeschön heraus an den ganzen Berufsstand und an alle, die dort mitgeholfen und mitorganisiert haben. Meine Damen und Herren, das Fass zum Überlaufen brachte die Ankündigung der Ampel, so mir nichts, dir nichts die Steuererstattung für Agrardiesel zu streichen. Zack - ohne jede Debatte und schon gar nicht mit denen, die es betrifft. Die größte Absurdität war dann aber tatsächlich die zumindest noch anfänglich gehandelte Begründung des Abbaus klimaschädlicher Subventionen. Weder handelt es sich bei dieser Steuererhöhung um Subventionsabbau, und schon gar nicht hat diese Maßnahme irgendwas mit dem Klimaschutz zu tun. Denn es gibt keine Antriebsalternativen, und so kann diese Maßnahme überhaupt gar keine Lenkungswirkung entfalten. Neben der absehbaren Schlechterstellung deutscher Landwirte im europäischen Wettbewerb ist es genau diese Art und Weise der überheblichen Rhetorik gegenüber den Landwirten, die diese dann auch zur Weißglut treibt. So geht man nicht miteinander um. Meine Damen und Herren, eines ist sicher: Jede weitere Schwächung der hiesigen Landwirtschaft treibt die Lebensmittelerzeugung weiter aus dem Land, und das macht nun mal keinen Sinn. In der Coronazeit gab es auf einmal den Begriff der Systemrelevanz. Heute sprechen wir von Ernährungssouveränität. Es ist eben nicht egal, in welchem Umfang auch ein Industrieland Nahrungsmittel erzeugt. Wir alle sollten inzwischen verstanden haben, von welch fundamentaler Bedeutung es ist, dass man nicht von anderen abhängig ist, insbesondere in den Fragen der Nahrungsmittelversorgung. Versuchen Sie sich mal zu vergegenwärtigen, was Landwirte alles so nebenbei an enormem Aufwand treiben müssen: Dokumentationsverpflichtungen, Bürokratismen, viel, viel Arbeit am Schreibtisch. Jetzt kommen noch weiteren Pflichten in Sachen Pflanzenschutz hinzu, und insbesondere kommt bei den Landwirten immer mal der Eindruck auf, dass das Ganze ohne Zielorientierung ist. Dann bekommen Sie ein gutes Gefühl für diese Stimmungslage, wo die Leute einfach mal sagen: Jetzt reicht’s. Das geht im Übrigen in diesem Land vielen Leuten so, die tagtäglich hier noch richtig was beschicken. Alle miteinander müssen wir uns gegen diese grassierende Überregulierung stemmen. Das hat viel damit zu tun, den Menschen vor Ort nicht jeden Handschlag qua Verordnung vorzugeben, sondern einfach mal wieder etwas mehr zu vertrauen. Meine Damen und Herren, was das Gegenteil davon ist, Vertrauen aufzubauen, konnten wir ganz direkt bei den Fischern erleben. Nachdem die Idee, die grünen Kennzeichen einzustampfen, wieder zurückgenommen wurde, ploppte dann als Nächstes auf, mal eben den Fischern die sogenannte Fischereikomponente nach dem Wind-auf-See-Gesetz im Umfang von über 500 Millionen Euro wegzustreichen. Zusammen mit Abgeordneten der CDU aus Bundestag und Landtag waren wir in Neuharlingersiel und haben mit den Fischern gesprochen, denen jetzt nach dem Verlust ihrer Fanggründe nun auch noch das versprochene Geld gestrichen werden soll. Das ging mit der Botschaft einher, hier die Bauern gegen die Fischer ausspielen zu wollen. Ich kann mir wirklich nicht erklären, wie sich die ampel-geführte Bundesregierung so weit von den Menschen entfernen konnte. Damit komme ich zu unserem Antrag, der vorsieht, die Kürzungen bei Agrardiesel und Fischern zu verhindern. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unter Federführung der Unionsländer ist es im ersten Schritt gelungen, die Abstimmung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz, in das die Agrardiesel-Frage eingebettet ist, auf den März zu verschieben. Alle miteinander sind gefragt, dann etwas Vernünftiges zu liefern. Für uns als CDU in Niedersachsen heißt das glasklar und unmissverständlich, dass erstens die Agrardiesel-Regelung in der bisherigen Form unverändert fortgeführt wird, solange es keine technisch und ökonomisch wettbewerbsfähigen Alternativen zum Diesel gibt, und dass zweitens die Streichungen bei den Fischern zurückgenommen werden. Bei den Fischern, meine Damen und Herren, haben inzwischen auch führende Sozialdemokraten ihre Solidarität zum Ausdruck gebracht. Auch Frau Logemann war am 18. Januar völlig unmissverständlich in ihrer Pressemitteilung. Ministerpräsident Weil hat sich am 8. Januar im „Morgenmagazin“ des ZDF dafür ausgesprochen, die geplanten Veränderungen bei der Agrardiesel-Regelung vollständig zurückzunehmen, und das auf Nachfrage auch noch einmal bestätigt. Meine Damen und Herren, hinzu kommt die gemeinsame Erklärung von Landesregierung und landwirtschaftlichen Verbänden, die nach wie vor auf der Homepage des Landwirtschaftsministeriums nachzulesen ist. Da stießen Sie ins gleiche Horn. Damit, meine Damen und Herren Abgeordneten und insbesondere Herr Ministerpräsident Weil, waren keine butterweichen Formulierungen gemeint, die am Ende doch noch Schlupflöcher zur baldigen Abschaffung des Agrardiesels lassen, sondern gemeint war damit: klare Kante - und zwar sowohl hier im Landtag als auch im Bundesrat. - Das ist die Erwartungshaltung, die Sie erzeugt haben und die exakt unserem Entschließungsantrag entspricht, meine Damen und Herren. Genau deswegen, Herr Ministerpräsident Weil, müssen Sie dieses Mal Ihren Worten auch Taten folgen lassen! Zeigen Sie den Mumm, unserem Antrag zuzustimmen! Verlassen Sie den Pfad, der am Ende doch die Abschaffung des Agrardiesels vorsieht, und adressieren Sie im Bundesrat diese insbesondere für uns in Niedersachsen so wichtigen Themen in unmissverständlicher Klarheit! Machen Sie bei der Gelegenheit übrigens auch gleich den Weg frei fürs Wachstumschancengesetz des Bundes! Meine Damen und Herren, damit würden Sie viel Vertrauen in der Bevölkerung schaffen. Denn davon ist schon viel zu viel verloren gegangen. Herr Leddin, ich darf Ihnen auch noch mit auf den Weg geben: Dass Sie im Angesichte von Rekordsteuereinnahmen des Bundes keine bessere Idee haben, als weitere Bevölkerungsschichten noch weiter belasten zu wollen, zeigt Ihre Sicht auf Fiskalpolitik. Meine Damen und Herren, wir beantragen Sofortabstimmung über diesen Antrag, damit es sofort losgehen kann und ein gutes Zeichen aus diesem Landtag gesendet wird - an die Landwirte, an die Fischer. Danke.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Frau Ministerin hat das Wort. Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben derzeit schätzungsweise ‑ das ist nicht bei jedem Verfahren gleich ‑ ungefähr vier qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber auf jede Stelle. Qualifiziert meint, dass sie die hohen Anforderungen erfüllen, die wir als Justiz an Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte stellen. Diese Voraussetzungen sind da, und von diesen Vieren können wir uns den oder die beste aussuchen. - Vielen Dank.
Die europäische Idee stärken - Europabildung an den Schulen intensivieren
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal versucht man, den Bürger fehlzuleiten. Die Überschrift Ihres Antrages ist faktisch falsch. Sie hätte lauten können: Erziehung zum gläubigen EU-Bürger. Die Intention hinter Ihrem Antrag, liebe CDU, ist ganz klar: Es geht Ihnen keineswegs darum, die Europabildung zu stärken, indem man Hauptstädte, Geschichte oder Ähnliches vermittelt. Sie haben Angst – Angst vor Veränderungen – und versuchen, ganz in Ihrer Manier, nach jedem noch so kleinen Strohhalm zu greifen. Es geht Ihnen offensichtlich nur darum, Indoktrinationsarbeit schon im Grundschulalter zu betreiben. Sie wollen den aufgeblähten europäischen Apparat als Gewinn für die Gesellschaft verkaufen. Dies ist aber aktuell in dieser Konstellation und mit diesen Auflagen mitnichten der Fall. Sie schreiben, die europäische Idee würde von Linken und Rechten infrage gestellt. Nein! Nicht nur von diesen, sondern zunehmend auch von immer mehr Bürgern mitten aus unserer Gesellschaft, weil diese immer mehr erkennen, dass nicht nur die Rechten ein Europa der nationalen Vaterländer vertreten und nicht den Brüsseler Einheitsbrei. Anstatt sich nun aber logischerweise die Frage zu stellen, wie das sein kann, und Lösungen zu entwickeln, kommen Sie mit diesem Antrag. Dieser soll schon den Kleinsten unserer Gesellschaft vermitteln, wie vermeintlich toll doch die EU ist, sodass diese später mit Freude diesen aufgeblähten, übergriffigen Apparat bezahlen und zum Homo europaeus werden. Gerade der Punkt 4 Ihres Antrages bereitet doch Stirnrunzeln. Ich meine, dass wir erst einmal den Schülern eine positive Perspektive für ihre nähere Umgebung bieten sollten. Die Neufassung von Lehrplänen ist zwar dringend notwendig. Hier aber ein abstraktes Gebilde in den Vordergrund zu stellen, zu dem altersgemäß überhaupt kein Bezug hergestellt werden kann, ist reine Utopie. Vielmehr sollten wir den Schülern wieder eine lebenswerte Umgebung eröffnen, in der sie sich entfalten können, und nicht die Vorgabe machen, sie seien alle einheitliche EU-Bürger, während um sie herum das Land zugrunde geht. Im Punkt 8 des Antrags geht es um europäische Vernetzungsmaßnahmen für Schulleitungen. Haben Sie sich mal an einer Großstadtschule umgesehen? Da ist teilweise die Schulleitung eher froh, wenn sie eine direkte Vernetzung zur nächsten Polizeidienststelle hat. Jetzt möchte ich noch auf Ihren Punkt 9 zu sprechen kommen: Mehrsprachigkeit und bilingualen Unterricht möchten Sie fördern. Es war Ihr CDU-Generalsekretär Mario Czaja, der vor einem Jahr noch sagte – ich zitiere –: Es geht nicht, dass wir auf den Schulhöfen andere Sprachen als Deutsch sprechen. Ja, wie widersprüchlich ist das denn? Auf den Schulhöfen wird mit der CDU brav Deutsch gesprochen, im Klassenraum gerne aber auch Polnisch oder Rumänisch. Ich bin mir aber sicher, dass Ihnen die Quadratur dieser Kreise in den Ausschussberatungen ganz bestimmt, echt sicher, gelingen wird. In diesem Sinne freue ich mich auf die Beratungen. Vielen Dank.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
erwidert auf die Kurzintervention. Frau Präsidentin, vielen Dank. - Meine verehrten Damen und Herren! Frau Janssen-Kucz, wir wissen: Die Zeit drängt, und wir wissen, das nächste Hochwasser lässt nicht auf sich warten. Ich habe heute diese Plenarsitzung schon genutzt, um ein paar Ansätze einzubringen und zu signalisieren, dass wir die Zusammenarbeit suchen, dass wir es zu einem guten Ergebnis führen wollen - und können. Ich musste aber auch darauf hinweisen, dass man bestimmte Dinge auch schon in diesem Antrag hätte manifestieren können. Insoweit ist er mir zu weich formuliert. Das war mein erstes Ansinnen. Vielen Dank. Aller guten Dinge sind drei. Nun hat die Kollegin Hanisch von der SPD-Fraktion das Wort.
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
zu Wort gemeldet. Bitte schön! Vielen Dank. Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes Niedersachsen ist Ausdruck ihres hoheitlichen Charakters und der Bindung an die Werte von Grundgesetz und Niedersächsischer Verfassung. Die Bürgerinnen und Bürger erkennen so auf einen Blick, wo das Land Niedersachsen vertreten ist. Überall dort, wo in Niedersachsen Recht gesprochen wird, wo Kriminalität bekämpft wird, wo Verwaltungsbescheide ergehen, wehen die Fahnen Niedersachsens und manchmal auch der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union. Zu bestimmten Anlässen zeigt das Land durch besondere Beflaggung seine Verbundenheit mit ausländischen Staatsgästen oder auch seine Solidarität zum Beispiel mit den Opfern von terroristischer Gewalt und Krieg im In- und Ausland. Solche anlassbezogenen Beflaggungen machen deutlich: Dem Staat sind die Sorgen und Nöte der Bevölkerung nicht egal. Der Staat nimmt Anteil und setzt sich dafür ein, das Leben aller Betroffenen zu verbessern. Indem der Staat Flagge zeigt, wird auch die Solidarität mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern deutlich gemacht. Dabei ist ganz klar: Der Staat agiert nicht einseitig oder verliert seine Neutralität, nur, weil er für einen Teil der Bevölkerung „Flagge zeigt“. Das gilt erst recht für die hier explizit angesprochene Regenbogenflagge. Dadurch, dass die Landesregierung „Flagge zeigt“ und die Regenbogenflagge anlassbezogen vor öffentlichen Gebäuden hisst, wird niemand diskriminiert oder ausgeschlossen. Ganz im Gegenteil: Die Landesregierung bekennt sich dadurch vielmehr zu den Werten, die im Grundgesetz und in der Niedersächsischen Verfassung unverändert festgehalten sind: Menschenwürde, Freiheit, Gleichberechtigung, Toleranz und Selbstbestimmung. Diesen und den anderen Grundwerten gegenüber ist diese Landesregierung gerade nicht neutral eingestellt. Wir verteidigen diese Grundwerte ausdrücklich; denn das ist unser Auftrag, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich weiß, liebe Mitglieder des Landtags, dass wir uns dabei auf die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen stützen können, und ich weiß, dass wir uns auf die Mehrheit in diesem Landtag verlassen können. Dafür herzlichen Dank! Ich bitte, den Antrag der AfD abzulehnen. Danke schön.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Gleicher Einsatz, gleiche Regeln - so kurz und knapp könnte man die Helfergleichstellung zusammenfassen. Zu Recht ist die Helfergleichstellung immer wieder Thema unter ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern in Hilfsorganisationen wie zum Beispiel dem DRK oder der DLRG. Denn das Ehrenamt steht im Bevölkerungsschutz auf ganz unterschiedlichen gesetzlichen Füßen. Über 90 % des Bevölkerungsschutzes wird in Deutschland durch Ehrenamtliche getragen. 90 %! In Krisenlagen sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Organisationen oft gemeinsam im Einsatz. Jedoch variieren die Rahmenbedingungen für diese ehrenamtlichen Einsätze je nach Einsatzorganisation und sogar nach Bundesland. Gleicher Einsatz, gleiche Regeln? - Nein, denn die gibt es bislang in Niedersachsen nicht. Bei Einsätzen gibt es bislang keine Lohnfortzahlung für die ehrenamtlichen Retter. Das führt dazu, dass sich der DLRGler bei mangelnder Freistellung sogar Urlaub nehmen muss, während sein Kollege am Nachbarschreibtisch im Büro für denselben Einsatz Lohnfortzahlung bekommt; denn der ist Feuerwehrkamerad. Wer bei der Feuerwehr oder beim THW während der Arbeitszeit im Einsatz ist, bekommt also trotzdem seinen Lohn. Auch für Lehrgänge müssen die Arbeitgeber die Mitglieder freistellen. Für den Dienstausfall werden sie vom Staat entschädigt. Helfer ist also nicht gleich Helfer. Aber, meine Damen und Herren, eine Zweiklassengesellschaft im Ehrenamt darf es nicht geben. Diese Gerechtigkeitslücke, die die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer vollkommen zu Recht frustriert, muss geschlossen werden. Für das Fortbestehen der ehrenamtlichen Hilfeleistung, die wir so nötig brauchen, ist eine Helfergleichstellung unerlässlich. Und ich hoffe, lieber Kollege Herr Kauroff, ich habe Sie falsch verstanden, als Sie sagten, dass wir keine Änderung der Gesetze bräuchten und dass das die Kommunen wuppen könnten. Ich hoffe, ich habe Sie da falsch verstanden. Gleicher Einsatz, gleiche Regeln! Welche Änderungen die CDU hierzu im vorliegenden Gesetzentwurf vorsieht, hat mein Kollege Wille ausführlich dargelegt. Damit kommt die CDU der vielfachen Forderung nach, dass alle Einsatzkräfte ‑ egal, ob von anerkannten Hilfsorganisationen, Feuerwehr oder THW ‑ die gleichen Rechte mit Blick auf den Einsatz bekommen. Frau Ministerin, Sie waren kürzlich bei mir im Wahlkreis und haben nun auch persönlich in einem Gespräch mit meiner Ortsgruppe der DLRG Horneburg/Altes Land erfahren, wie wichtig der Einsatz der DLRG unter anderem im Katastrophenfall im engen Zusammenspiel mit der Feuerwehr und dem THW ist - so geschehen beim jüngsten Hochwasser. Diese Helferinnen und Helfer haben Großartiges geleistet, nicht nur zu Hause im Landkreis Stade, sondern nach getaner Arbeit auch im Heidekreis. Ich finde es sehr bedauerlich, dass ich als örtliche Abgeordnete erst im Nachhinein aus der Zeitung von Ihrem Besuch erfahren habe. Auch Sie haben sich für eine Helfergleichstellung ausgesprochen. So weit scheinen wir also gar nicht auseinanderzuliegen. Allerdings, Frau Ministerin, in einem unterscheiden wir uns: Sie reden, wir machen. Der Gesetzentwurf der CDU zur Helfergleichstellung liegt auf dem Tisch. Unterstützen Sie diesen. Denn hier sollte es uns allen um die Sache gehen. Lassen Sie uns also für unsere Ehrenamtler mehr tun, als sie ‑ wie heute hier oftmals geschehen ‑ in Plenarreden zu loben! Lassen Sie uns für unsere Ehrenamtler mehr tun, als ihnen einen Tag, nämlich den 5. Dezember, zu widmen! Lassen Sie uns bitte gemeinsam für unser Ehrenamt an einem Strang ziehen und mit diesem Gesetzentwurf zeigen, wie viel uns das Ehrenamt wirklich wert ist! Herzlichen Dank. Vielen Dank. Die Beratung ist hiermit abgeschlossen.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Frau Justizministerin Dr. Wahlmann. Bitte schön! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wenn einem aus jeder Zeile entgegenspringt, dass es der AfD bei dieser Anfrage nicht um sachliche Information geht, sondern um zynischen Populismus auf dem Rücken der hoch engagierten Richterinnen und Richter und der weiteren Bediensteten in den niedersächsischen Verwaltungsgerichten, nehme ich die Anfrage zum Anlass, einiges klarzustellen: Aktuell ‑ am Stichtag 31. Dezember 2023 ‑ haben die Verwaltungsgerichte in Niedersachsen 9 600 Asylverfahren im Bestand. Das ist sicherlich keine Flut, wie es die Anfrage suggerieren soll. Das gilt umso mehr, als dieser Betrag mehr als eine Halbierung gegenüber dem Höchststand 2016/2017 bedeutet. Da waren es nämlich noch rund 20 000 Verfahren. Das zeigt, wie engagiert unsere Richterinnen und Richter diese Verfahren schon in den letzten Jahren abgearbeitet haben und dies auch jetzt noch tun. Auch die durchschnittliche Dauer der Hauptsacheverfahren in Asylsachen sinkt seit Jahren und liegt aktuell nicht mehr bei 24, sondern bei 21,8 Monaten. Das ist gegenüber einem Wert von mehr als 28 Monaten im Jahr 2022 schon eine klare Verbesserung. Damit ist Niedersachsen im Übrigen auch nicht Schlusslicht, sondern das entspricht ziemlich genau dem Durchschnitt aller Länder, wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zum 31. Juli 2023 ermittelt hat. Ich empfinde es dabei als schlechten Stil, einzelne andere Länder an den Pranger zu stellen. Das werde ich deshalb auch nicht tun. Fakt ist aber, dass es Länder mit Laufzeiten von 32 und sogar von 39,9 Monaten gibt. Das sind ganz andere Dimensionen als bei uns. - Nein, die sind nicht rot-grün regiert. Das können Sie gerne nachlesen. Das hat aber überhaupt keine Relevanz in diesem Fall. Dass die durchschnittliche Laufzeit so lang ist, liegt zudem gerade daran, dass unsere Richterinnen und Richter Altbestände abbauen. Denn wenn heute ein Verfahren aus dem Jahr 2020 erledigt wird, dann schlägt sich das natürlich in der Statistik mit einer Laufzeit von mehr als 36 Monaten nieder. Das hebt also erst mal den Schnitt. Aber in Wahrheit ist das genau das, was wir wollen, nämlich, die Altbestände abzubauen. Neu eingehende Verfahren werden nach Auskunft der Verwaltungsgerichte schon jetzt deutlich schneller erledigt als in 21,8 Monaten. Im Übrigen trifft die Laufzeit von 21,8 Monaten auch nur auf Hauptsacheverfahren zu. Viele Sachen, bei denen ganz klar kein Anspruch auf Asyl besteht, gelangen häufig gar nicht ins Hauptsacheverfahren, sondern bleiben im vorläufigen Rechtsschutz. In solchen Verfahren gelingt es unseren Verwaltungsgerichten in den allermeisten Fällen, in nur einem Monat zu einem Abschluss des Verfahrens zu kommen. Das vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt: Erste Frage: „Frau Ministerin Wahlmann ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Wird die Landesregierung diese Funktion nutzen, um sich beim Bund für Gesetzesänderungen einzusetzen, damit die Möglichkeit, bereits erledigte Asylverfahren neu anzustreben, unterbunden wird?“ Erstens. Das verwaltungsrechtliche ‑ oder überhaupt das ‑ Asylverfahren fällt nicht in die Zuständigkeit der Justizministerkonferenz, sondern in die der Innenministerkonferenz. Zweitens. In jeder Fachkonferenz kann jedes Land Anträge einbringen, und zwar unabhängig vom Vorsitz. Drittens will ich einiges klarstellen, was die Möglichkeit zur Stellung von Folgeanträgen im Asylverfahren betrifft, also erneuten Anträgen von Personen, deren Antrag zurückgenommen oder bereits bestandskräftig abgelehnt wurde. Um zunächst einen wichtigen rechtsstaatlichen Grundsatz in Erinnerung zu rufen: Verwaltungsakte erwachsen in Deutschland in Bestandskraft oder in Rechtskraft. Eine erneute Prüfung des Sachverhalts findet grundsätzlich nicht statt. Nur in wenigen, gesetzlich geregelten Fällen kann ein abgeschlossenes Verwaltungsverfahren wiederaufgenommen werden, etwa dann, wenn sich die Sach- und Rechtslage zugunsten des Betroffenen geändert hat. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Dieser Grundsatz gilt für alle Verwaltungsverfahren und damit auch für Entscheidungen über Asylanträge. Das heißt, wenn ein Asylantrag abgelehnt wurde, kann man schon jetzt einen erneuten Asylantrag nicht wieder auf den gleichen Sachverhalt stützen, der schon einmal behandelt wurde. Das heißt, Folgeanträge unterliegen ganz klar einer zweitstufigen Prüfung. Zuerst wird geprüft, ob überhaupt einer der eng umgrenzten Fälle vorliegt, bei denen ein Wiederaufgreifen in Frage kommt. Nur dann, wenn das ausnahmsweise der Fall ist, erfolgt eine erneute inhaltliche Prüfung. Und nur dann erhalten die Antragsteller für die Dauer der erneuten Prüfung auch weiterhin eine Duldung. Das ist im Übrigen europarechtlich so vorgesehen. Frage 2: „Wird sich die Landesregierung beim Bund für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen, damit es nicht mehr möglich ist, neue Asylverfahren aus anderen Gründen durchzuführen?“ Kurz und knapp: Ja. Die Konferenz der Innenministerinnen und Innenminister der Länder hat bei ihrer Sitzung im Dezember 2023 einen von Niedersachsen eingebrachten Beschlussvorschlag zur Beschleunigung von Asylverfahren angenommen. Darin wird das Bundesinnenministerium um Prüfung gebeten, welche Maßnahmen zur beschleunigten Bearbeitung von Asylfolgeanträgen in Betracht kommen und ob eine generelle gesetzliche Beschränkung der pro Person gestellten Anzahl an Asylfolgeanträgen ‑ von Ausnahmen abgesehen ‑ möglich ist. Die Ergebnisse werden wir in den kommenden Monaten sehen. Ich will aber auch deutlich machen, dass Niedersachsen in enger Abstimmung mit anderen Ländern und dem Bund noch sehr viel mehr tut, um Asylverfahren zu beschleunigen. Am 6. November 2023 haben die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundes unter federführender Beteiligung unseres Ministerpräsidenten Stephan Weil einen umfangreichen Beschluss zur Flüchtlingspolitik gefasst. Für Asylverfahren für Antragsteller aus Staaten, bei denen die Anerkennungsquote weniger als 5 % beträgt, sollen beschleunigte Asylverfahren ermöglicht werden. Die klare Zielmarke lautet: Das Asylverfahren und das anschließende Gerichtsverfahren sollen in diesen Fällen jeweils in drei Monaten abgeschlossen werden. In allen anderen Fällen, also bei Staaten mit höherer Anerkennungsquote, lautet die Zielmarke jeweils „sechs Monate“. Bund und Länder werden zur Erreichung dieser Ziele, wo nötig, bei der personellen und organisatorischen Ausstattung der Behörden und Gerichte aufrüsten. Der Bund prüft zudem aktuell, ob auch eine Änderung rechtlicher Vorschriften sinnvoll ist. Sollte das der Fall sein, werden Bund und Länder die nötigen Änderungen zügig umsetzen. Mit dem darüber hinaus jüngst beschlossenen Gesetz zur Verbesserung der Rückführung hat die Bundesregierung schließlich konkrete Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die speziell auch Folgeanträge betreffen. Antragsteller, die einen missbräuchlichen oder wiederholten Folgeantrag stellen, können damit künftig noch schneller abgeschoben werden. Im Kern können unbegründete Folgeanträge künftig ausdrücklich als offensichtlich unbegründet abgelehnt werden. In solchen Fällen genügt dann künftig bereits die Mitteilung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, dass keine erneute inhaltliche Prüfung erfolgt, um eine Abschiebung zu ermöglichen. Außerdem wird selbst bei Durchführung eines erneuten Asylverfahrens eine mögliche Abschiebehaft nicht mehr automatisch beendet. Die Niedersächsische Landesregierung hat diese Gesetzesinitiative ausdrücklich begrüßt und ihr im Bundesrat zugestimmt. Sie sehen also, meine Damen und Herren, Bund und Länder meinen es ernst mit der Verbesserung der Asylverfahren und der Abschiebepraxis. Nun zur Frage 3: „Warum hat die Landesregierung bis jetzt noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen derartigen Verfahrensstau zu stoppen?“ Die Landesregierung und die niedersächsische Verwaltungsgerichtsbarkeit tun bereits sehr viel, um gerichtliche Asylverfahren möglichst schnell und effizient zu gestalten, ohne dabei die Rechtsstaatlichkeit aus dem Auge zu verlieren. Die Kammern und Senate der Verwaltungsgerichte und des Oberverwaltungsgerichts bearbeiten Asylsachen nach Herkunftsländern in einzelnen Kammern bzw. Senaten konzentriert. Eine entsprechende Konzentration gibt es in der Regel auch bei sogenannten Dublin-Verfahren und Drittstaatenfällen. Eine am OVG Lüneburg eingerichtete Asylrecherchestelle unterstützt Richterinnen und Richter bei der Einordnung und Durchdringung des Materials zur Situation in einzelnen Herkunftsländern. Personell werden wir die Verwaltungsgerichte in diesem Jahr noch einmal massiv verstärken. Der Haushalt 2024 sieht 15 zusätzliche Richterstellen an den Verwaltungsgerichten vor. Das ist im Vergleich zu den bislang ungefähr 200 Richterstellen, die wir in der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, eine massive Verstärkung. Zusätzlich ist mit dem Haushalt 2024 beschlossen worden, 22 befristete Stellen an den Verwaltungsgerichten, die bisher in den kommenden Jahren ausgelaufen wären, bis zum Ende des Jahrzehnts zu verlängern. Ich glaube, das ist auch ein sehr wichtiger Schritt, um Planungssicherheit für die Gerichte zu schaffen und den weiteren zügigen Abbau der Altbestände sicherzustellen. Das ist aber noch nicht alles. Wir werden auch organisatorische Maßnahmen ergreifen. Dazu wird die Landesregierung Asylverfahren von Antragstellern aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 5 % landesweit an einzelnen Gerichten konzentrieren. Wir befinden uns dazu im Moment in enger Abstimmung mit den Verwaltungsgerichten. Schließlich setzen wir uns als Landesregierung auch auf Bundesebene intensiv für Gesetzesänderungen zur Beschleunigung asylgerichtlicher Verfahren ein. Auf einen erfolgreichen Antrag Niedersachsens im Rechtsausschuss hat der Bundesrat darum gebeten, den Gerichten einen automatisierten Zugriff auf das Ausländerzentralregister zu eröffnen, der deutlich weitergeht als bislang. Dadurch sollen die Verwaltungsgerichte noch schneller an die Daten gelangen, die sie für die Bearbeitung asylgerichtlicher Verfahren brauchen. Die Bundesregierung hat signalisiert, dass sie dem Vorhaben positiv gegenübersteht. Zusätzlich bereiten wir als Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Asylgesetzes vor. Damit soll es den Verwaltungsgerichten erleichtert werden, Leitentscheidungen der Obergerichte herbeizuführen. Das schafft Rechtssicherheit für andere, ähnlich gelagerte Fälle und beschleunigt diese damit. Darüber hinaus sollen an den Oberverwaltungsgerichten Berufungszulassungsverfahren auch durch den Einzelrichter anstelle des Senats bearbeitet werden können. Auch das bedeutet eine Beschleunigung der Verfahren. Kurz gesagt: Wir handeln. Anders als die Fragesteller von der AfD ergötzen wir uns nämlich nicht jahrelang daran, Probleme zu betrachten. Wir lösen die Probleme! Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Straßenausbaubeiträge stellen eine große finanzielle Belastung dar: für die Kommunen, die sie selbst stemmen, und für die Grundstückseigentümer, von denen sie erhoben werden. Zahlreichen notwendigen Straßensanierungen in unseren Gemeinden wird nicht nachgekommen, da niemand dafür aufkommen möchte. Und falls doch eine Straßensanierung erfolgen sollte, flattert Monate, teilweise Jahre danach die Post in den Briefkasten, die von den Anliegern eine Summe in vier- bis fünfstelliger Höhe abverlangt. Es ist und bleibt die Aufgabe des Landes, diese Kosten vollumfänglich zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass landesweit, auch in der entferntesten Kommune, die Straßen vernünftig ausgebaut und befahrbar sind. Darauf zielt unser Gesetzentwurf ab. In der Beratung im Ausschuss wurden die finanziellen Belastungen und Sorgen der Grundstückseigentümer – Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener – von den Altparteien vernachlässigt. Es fielen Sätze wie: Dann ist da halt mal ein Schlagloch. Was ist denn das bitte für ein Anspruch? In der ersten Beratung hier im Plenum sprach Herr Schünemann von der CDU davon, dass die Kosten für die Instandhaltung der kommunalen Straßen mehrere Hundert Millionen Euro betragen würden. Und er brüstete sich obendrein damit, ehemals Innenminister in Niedersachsen gewesen zu sein. Die Frage, die einem sofort in den Kopf steigt, lautet: Was haben Sie alle in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles versäumt und verschlafen, dass sich unsere Straßen in einem so desolaten Zustand befinden? Von der SPD und den Grünen wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen durch die Straßenausbaubeiträge und durch die Grundsteuer Einnahmen generieren können, um die Straßen zu sanieren. Das sieht Ihnen ähnlich: trotz Rekordsteuereinnahmen wieder einmal die Bürger zu schröpfen, um Ihre realitätsfremde und unwissenschaftliche Politik zu finanzieren, und dabei unsere Straßen zu vernachlässigen. „Dann ist da halt mal ein Schlagloch.“ Das Innenministerium setzt dem Ganzen noch einmal die Krone auf und bezeichnet das Vorhaben als verfassungswidrig. Den ganzen zehn Bundesländern, die die Straßenausbeiträge bereits abgeschafft haben ober planen, diese abzuschaffen, wirft das niedersächsische Innenministerium vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Vielleicht denkt ja Frau Innenministerin Behrens nun darüber nach, gegen diese zehn Bundesländer ein Verbotsverfahren einzuleiten. Meine Damen und Herren, vernünftig befahrbare Straßen sind und bleiben Aufgabe des Landes. Dieser Gesetzentwurf ist für die Bürger Niedersachsens. Entweder sind Sie für unsere Bürger oder gegen unsere Bürger. Herzlichen Dank.
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Seine Heimat zu verlassen ‑ aus welchen Gründen auch immer ‑ und in einem neuen, strukturell unbekannten und sprachlich unverständlichen Land Fuß zu fassen, ist eine große Herausforderung. Mit der Unsicherheit der Bleibeperspektive, der Wohnungsperspektive, der Jobsuche und der Sorge um die Situation in der Heimat ist es noch viel schwieriger. Sprache hat dabei eine entscheidende Funktion. Sie ist der Schlüssel zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, sie ermöglicht Arbeit, sie ermöglicht Freundschaften und sie ermöglicht Teilhabe. Nur wer sich als Teil der Gemeinschaft erlebt, hat aber auch das Bestreben, sich an der Gemeinschaft zu beteiligen. Und eine erfolgreiche Teilhabe ist nur durch ein erfolgreiches Erlernen der Sprache möglich. Das habe ich als Eingewanderte in dieses Land persönlich lernen müssen. Eine entscheidende und nicht so einfache Aufgabe, die unseren Respekt und unsere Anerkennung verdient. Dass es sich bei Flucht und Migration nicht um vorübergehende Ereignisse handelt, sollte mittlerweile zumindest allen demokratischen Parteien klar geworden sein. Treffend sagte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: Deutschland ist ein Migrationshintergrundland. Mehr noch, wir sind eine postmigrantische Gesellschaft, die Wege in eine gemeinschaftliche Zukunft finden muss, auch wenn einige versuchen, das zu ändern. Deswegen möchte ich an dieser Stelle positiv hervorheben, dass sich auch die CDU für die Stärkung der Sprachförderung für Geflüchtete ausspricht. Wir Grüne haben schon immer, auch gegenüber dem damaligen Wissenschaftsminister, Herrn Thümler, deutlich gemacht, dass eine Kürzung der finanziellen Mittel für Sprachkurse ein Sparen am falschen Ende ist. - Doch! Die Volkshochschulen haben wichtige, qualitativ hochwertige und gute Sprachkurse und Angebote für Geflüchtete geschaffen. Der finanzielle Abbau und somit auch der Abbau von Strukturen sind nur schwer zu korrigieren. Umso wichtiger, dass wir als rot-grüne Koalition um die Dringlichkeit dessen gewusst haben und diese Kürzungen der letzten Legislaturperiode in dieser Legislaturperiode geändert haben. Im Übrigen: Ich finde es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass es neben den Sprachkursen auch eine verlässliche Kinderbetreuung geben muss. Diese Forderung ist meiner Fraktion mehr als wichtig gewesen. Daher haben wir das eingeführt. Das ist schon erledigt, wie der Kollege gesagt hat. Wir sind das, was Sie fordern, schon längst angegangen. Ich würde noch hinzufügen, dass ich dem Minister, Herrn Mohrs, aber auch unserer Kultusministerin Frau Hamburg gegenüber dankbar bin, die dafür gesorgt hat, dass Sprach-Kitas mit Landesmitteln fortgeführt werden, nachdem das Bundesprogramm ausgelaufen ist. Denn das ist ein wichtiges Zeichen. Teilhabe durch Sprachförderung sollte schon im jüngsten Alter beginnen, und wir sollten vorhandene und etablierte Strukturen nicht verlieren. Nochmal herzlichen Dank dafür. Wir freuen uns über die Bereitschaft, liebe Kolleg*innen der CDU. Wir sind wirklich froh darüber, dass Sie dieses sehr wichtige Thema in gemeinsamer Verantwortung mit uns, mit allen demokratischen Parteien vorantreiben wollen. Dennoch hat der Kollege es vorhin auf den Punkt gebracht: Alle Forderungen aus Ihrem Antrag sind bereits von uns als rot-grüne Koalition erfüllt worden. Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit im Sinne der Gesellschaft, im Sinne der Menschen, die bei uns einwandern. Herzlichen Dank.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kollegen und Kolleginnen! Es ist jetzt bald ein Jahr her, dass die ersten schwarzen Holzkreuze unter anderem in Neßmersiel, in Greetsiel und auch in Dangast im Landkreis Friesland, in meinem Wahlkreis, zu sehen waren. Denn unter den Krabben- und Muschelfischern herrscht seitdem die blanke Existenzangst. Der Grund ist hinlänglich bekannt: Die EU-Kommission hat in einem Aktionsplan ein Verbot der Nutzung von Grundschleppnetzen in allen Natura-2000-Gebieten bis 2024 sowie ein vollständiges Verbot in jeglichen marinen Schutzgebieten bis 2030 formuliert. Experten sind sich eindeutig einig: Das wäre das Aus der hiesigen Fischerei, der hiesigen Krabben- und Muschelfischerei. Deswegen war für uns als CDU-Fraktion sofort klar, dass wir den Fischern gegenüber Brüssel den Rücken stärken müssen. Denn ‑ auch wenn es noch nicht eine Richtlinie oder eine Verordnung werden soll ‑ ist die Stoßrichtung doch klar. Im April 2023 erklärte dann der EU-Kommissar für Umwelt, Meere und Fischerei, Herr Sinkevičius, in seiner Antwort an meine EVP-Kollegen, dass die Europäische Kommission für März 2024 kein pauschales Verbot von Grundschleppnetzen in Meeresschutzgebieten plant. Dennoch ‑ da sind wir uns einig ‑ dürfen wir hier nicht lockerlassen. Wir müssen auch weiterhin ganz deutlich gegenüber Brüssel klarmachen, dass es sich bei der bei der Krabben- und Muschelfischerei nicht nur um ein erhaltens- und schützenswertes Kulturgut handelt, sondern auch um einen ernstzunehmenden Wirtschaftszweig, der auch insbesondere für den Tourismus essenziell ist. Denn: Was wäre die Küste ohne Kutter? Die Bedeutung der Küstenfischerei und der Einsatz für ihren Erhalt sind aber auch bei den regierungstragenden Fraktionen in diesem Hause unumstritten. In Bezug auf das „Wie?“ gehen die Meinungen aber etwas auseinander. Deshalb kam es auch im Ausschuss nicht zu einem gemeinsamen Entschließungsantrag zum Erhalt der Krabben- und Muschelfischerei. Aus diesem Grund werden wir den Änderungsantrag von Rot-Grün ablehnen. Das „Warum?“ erkläre ich nun. Schon der Titel des Antrages von SPD und Grünen „Ökologische Ausrichtung der niedersächsischen Fischerei mit notwendigem Augenmaß betreiben - keine pauschalen Verbote für unsere Krabben- und Muschelfischerei“ zeigt ganz klar, wohin die Reise gehen soll. Die ökologische Ausrichtung steht im Vordergrund. NGOs und Naturschutzverbände sollen mit ins Boot. Und dann wolle man gemeinsam überlegen, welche Maßnahmen und Ziele der Küstenfischerei helfen. Ich sage Ihnen aber ganz klar: So retten Sie die Krabben- und Muschelfischerei nicht. Sie muss als das gesehen werden, was sie ist: ein relevanter Wirtschaftszweig für unsere Küstenregion, der seit dem 17. Jahrhundert erfolgreich im deutschen Wattenmeer fischt. Unser Antrag hat deswegen folgerichtig eine ökonomische Ausrichtung. Der Antrag von Rot-Grün hebt dagegen ab auf marine Biodiversität und Nachhaltigkeit, so als ob unsere Küstenfischer davon noch nie etwas gehört hätten. Das Gegenteil aber ist der Fall: Die Krabben- und Muschelfischer fischen freiwillig unter dem MSC-Siegel, und das nicht erst seit gestern. Die grundsätzliche Forderung, die Fischerei nachhaltiger zu gestalten, wurde von unseren heimischen Fischern im Rahmen der MSC-Zertifizierung bereits zu großen Teilen erfüllt. So gibt es technische Verbesserungen am Fanggeschirr. Es gibt ein Monitoring des Beifangs und eigene Managementsysteme, die erfolgreich und unabhängig bewertet wurden. Die traditionelle Krabbenfischerei im deutschen, niederländischen und dänischen Wattenmeer ist erst vor wenigen Monaten nach einem 14-monatigen Prüfverfahren von unabhängigen Fischerei-Gutachtern erneut MSC-zertifiziert worden. Sie haben also das Zertifikat für nachhaltige Fischerei schon heute in der Tasche. Zudem verzichtet die deutsche Nordseekrabbenfischerei auf Dolly Ropes und nimmt damit sogar eine Vorreiterrolle in der Bekämpfung der Plastikmüllverschmutzung in der Nordsee ein. Nur etwa 40 % des Nationalparks Wattenmeer werden dabei überhaupt befischt. In sensiblen Habitaten wie Seegraswiesen oder Muschelbänken fischen sie gar nicht. Die Fangaktivitäten der Krabbenfischer entsprechen dabei schon jetzt den strengen Vorgaben der MSC-Umweltstandards, dem Bundesnaturschutzgesetz, den gesetzlichen Vorgaben für Nationalparks und der EU-Habitat-Richtlinie. Sie brauchen also keine weitere Ordnungskeule, sondern 100 % Unterstützung und Rückenwind aus Niedersachsen. Sie brauchen Rückendeckung, nun nicht mehr nur gegenüber der EU, sondern auch gegenüber der Ampelregierung in Berlin, die im Haushalt des Bundes bei den Fördermitteln aus dem Windenergie-auf-See-Gesetz für die Fischerei den Rotstift angesetzt hat. Ich begrüße sehr, dass SPD und Grüne ihren Änderungsantrag gestern nochmals dahin gehend verändert und angepasst haben, dass sie die Kürzung der Fischereikomponente der Wind-auf-See-Mittel inhaltlich ablehnen. Folglich fordere ich Sie aber auch auf, im Bundesrat den Bundeshaushalt 2024 zu stoppen. Mittlerweile haben sich Bürgervertreter, also Gemeinden, Landkreise, Interessensverbände, IHK, Landwirtschaftskammer und Vertreter der Tourismusbranche Ostfrieslands zusammengetan und den Zukunftspakt „Küstenfischerei 2050“ formuliert, den die CDU-Fraktion entschieden unterstützt. Ein verbrieftes Fischereirecht im Küstenmeer zur Schaffung stabiler Rahmenbedingungen unter anderem mit folgenden Inhalten sind darin enthalten: Erhalt der Fanggebiete und Fangmöglichkeiten im Küstenraum, Öffnung der Windparks und Offenhaltung der FFH-Gebiete inklusive des Wattenmeers, Anerkennung der fischereilichen Nutzung als fester Bestandteil von Nationalparks und des Weltnaturerbes Wattenmeer sowie Aufbau eines Fischereifonds, in den alle fanggebietsbeanspruchenden Nutzergruppen einzahlen, um die Schiffe der Flotten zu modernisieren und den Erhalt der Fischereihäfen zu finanzieren. Ich hatte mir sehr gewünscht, dass alle Fraktionen des Landtags unserem Entschließungsantrag hätten folgen können, um nicht nur ein deutliches Signal in Richtung Fischer und Fischerinnen zu senden, sondern sich auch ganz klar zur wirtschaftlichen Stärkung des ländlichen Raums zu bekennen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung liegt aus der Fraktion der AfD vor, und zwar vom Abgeordneten Dannenberg.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nachdem die demokratischen Parteien dieses Hauses schon heute Vormittag in den beiden Aktuellen Stunden die AfD in aller Deutlichkeit als antidemokratisch und rechtspopulistisch entlarvt haben, zeigt auch dieser Entschließungsantrag, wie Ihre Politik mit Fehlinformationen, Verschwörungstheorien, Halbwahrheiten und Angst erzeugender Demagogie funktioniert. Sie haben in diesem Antrag zum Rundumschlag gegen die queere Community, gegen Transmenschen, gegen Dragqueens usw. ausgeholt. Ihr Antrag nutzt – ich zitiere hier Herrn Kleinwächter vom Rundblick – „weder Kindern noch der Streitkultur“. Sie beweisen hier nicht Ihr Interesse an Kinderrechten. Sie beweisen einmal mehr Ihre Phobie gegen die Menschen. Für die Niedersächsische Landesregierung hat der Schutz von Kindern allerhöchste Priorität. Vor diesem Hintergrund erfolgte auch die Einrichtung eines Interministeriellen Arbeitskreises „Kinderschutz“. Im April 2023 hat das Kabinett beschlossen, einen Interministeriellen Arbeitskreis unter der Führung meines Ministeriums einzurichten. Bis Mitte 2024 werden hier erste Ergebnisse veröffentlicht und zur Umsetzung gebracht. Meine Damen und Herren, der Kinderschutz ist schon lange ein wichtiges Arbeitsfeld. Es gibt seit Jahrzehnten – wir haben das gehört – ein breites Netz an landesgeförderten Einrichtungen im Kinderschutz sowie diverse Modellvorhaben zur Erprobung innovativer Handlungsansätze. Ergänzt werden diese von Offensiven und Kampagnen, die die breite Aufmerksamkeit für den Schutz von Kindern erhöhen. Anliegen des Interministeriellen Arbeitskreises „Kinderschutz“ ist es nun insbesondere, die Ressortgrenzen aufzubrechen und den Kinderschutz interdisziplinär zu gestalten. Ziel ist, einen kinderrechtebasierten Kinderschutz vorzuhalten. Ausschlaggebend dabei ist, die Bedürfnisse des Kindes nach Schutz, Förderung und Beteiligung zu berücksichtigen. Entschuldigen Sie, Herr Minister! Es gibt eine Wortmeldung der Kollegin Behrendt zu einer Zwischenfrage. Lassen Sie die zu? Frau Behrendt meldet sich doch eh gleich wieder zu einer Kurzintervention. Nein. Meine Damen und Herren, für mich als niedersächsischen Kinder- und Jugendminister hat es die höchste Priorität, dass alle Kinder und Jugendlichen gesund und unbelastet aufwachsen. Die Realität für Kinder ist aber leider oft eine andere. Das Aufwachsen ist mit Gefahren und Risiken verbunden. Vor allem erfahren Kinder viel zu häufig dort Gewalt, wo sie sich eigentlich sicher sein sollten: in der eigenen Familie. Eine Tabuisierung dieses Themas trägt zu einer höheren Gefährdung von Kindern und Jugendlichen bei. Es ist von immenser Bedeutung, Kinder von klein auf liebevoll zu begleiten und sie für die Herausforderungen in ihrem Alltag zu stärken. Die moderne Pädagogik fordert, Kinder stark zu machen. Nur starke, selbstbewusste Kinder sind in der Lage, sich Gefahren zu widersetzen. Das, was Sie von der AfD hier heute erneut tun, ist genau das Gegenteil. Mit diesem Entschließungsantrag versuchen Sie genau das, was Sie, Frau Behrendt, bereits mit Ihrer Veröffentlichung zum Thema versucht haben: Sie arbeiten gezielt mit falschen Informationen. Sie skandalisieren Konzepte und Maßnahmen, die dem Schutz von Kindern dienen sollen. Sie verunsichern damit Eltern und schüren Ängste bei den Menschen im Land. Das ist die Arbeitsweise, die wir von Ihnen und aus vielen Landtagssitzungen kennen. Nur ist diese Arbeitsweise im Zusammenhang mit diesem Thema ganz besonders unangebracht. Sie hat mit dem Schutz von Kindern ganz und gar nichts zu tun. Deshalb – dafür bedanke ich mich ausdrücklich – lehnen alle demokratischen Parteien in diesem Landtag diesen Antrag ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Herr Minister. Die Beratung ist hiermit abgeschlossen. Wir kommen nun zur Abstimmung. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der
Die europäische Idee stärken - Europabildung an den Schulen intensivieren
Vielen Dank. Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die Einheit Europas war ein Traum von wenigen. Sie wurde eine Hoffnung für viele. Sie ist heute eine Notwendigkeit für uns alle.“ Als Konrad Adenauer dies im Jahr 1954 sagte, stand die europäische Integration noch ganz am Anfang. Nichtsdestotrotz hat seine Aussage in den vergangenen 70 Jahren keinerlei Bedeutung eingebüßt – im Gegenteil! Wir Niedersachsen leben heute in einem vereinten Deutschland in der Mitte eines geeinten Europas. Dem haben wir viel zu verdanken. Die Europäische Union ist mehr als nur ein politisches Konstrukt. Sie ist die Garantie für Frieden und Freiheit und bildet die unverzichtbare Grundlage unseres Wohlstandes. Heute Morgen haben wir uns die Bedeutung von Frieden erneut sehr bewusst gemacht. Wir können und dürfen diesen nicht für selbstverständlich halten. Wir müssen alles dafür tun, unsere Werte auch in Zukunft zu wahren. Der europäische Binnenmarkt und unsere gemeinsame Währung haben zu einem wirtschaftlichen Aufschwung geführt, den es ohne Europa nicht gegeben hätte. Besonders in einer Zeit, in der die europäische Idee von politischen Ideologien infrage gestellt und Europa von innen und außen herausgefordert wird, da radikale Kräfte von rechts und links die europäische Idee angreifen und auch internationale Akteure – ganz besonders Russland – unser Europa schwächen wollen, müssen wir sicherstellen, dass unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur die geografischen Grenzen Europas kennen, sondern auch die kulturellen, politischen und wirtschaftlichen Verbindungen verstehen, die unseren Kontinent prägen. Um sicherzustellen, dass die notwendige gesellschaftliche Unterstützung auch künftig erhalten bleibt, braucht es ein stärkeres Bewusstsein für die europäische Identität sowie unsere gemeinsamen Werte, insbesondere bei jungen Menschen. Eines will ich ganz klar sagen: Informations- und Motivationskampagnen zur Europawahl, wie sie von Rot-Grün geplant werden, sind hierfür absolut nicht ausreichend und auch nicht sonderlich innovativ. Als CDU wollen wir Kinder und Jugendliche von Beginn an für die europäische Idee begeistern, das Entwickeln von kritischem Denken, von interkultureller Kompetenz und eines tiefen Verständnisses für Werte, die Europa zusammenhalten, fördern, und sie in ihrem Alltag abholen. Eine fundierte Europabildung bereitet darauf vor, aktiv an der demokratischen Gestaltung Europas teilzunehmen und sich als europäische Bürgerinnen und Bürger zu fühlen. Fakt ist: Wir wollen die Vermittlung und Verankerung europäischer Werte bei jüngeren Menschen neu aufstellen und mit neuem Leben füllen. Das sehen wir als unsere Verantwortung an. Des Weiteren ist es geboten, die Vielfalt der Möglichkeiten Europas an unsere Schülerinnen und Schüler heranzutragen – durch den Schüleraustausch mittels Erasmus+, europäische Betriebspraktika oder Wettbewerbe über unsere Landesgrenzen hinweg. Europa hat so viel Bereicherung und Möglichkeit zu bieten, und jeder niedersächsische Schüler sollte daran teilhaben. Gerade angesichts der Tatsache, dass bei den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni dieses Jahres erstmals das neue Wahlrecht mit 16 greift, muss das bisherige Engagement im Bereich der Europabildung gebündelt werden. Es müssen institutionelle Strukturen geschaffen und bisherige Projekte verbindlich so skaliert werden, dass die europäische Idee in jedem Klassenzimmer ankommt. Europa ist unsere gemeinsame Zukunft und muss eine Idee von uns allen bleiben. Welche Bürger wissen, für welche Gesetze und Regelungen die Europäische Union verantwortlich ist? Wer weiß, welche Bereiche die europäische Politik mit direkten Auswirkungen betrifft? Europa betrifft uns alle in vielen Lebensbereichen. Das Wirken der Europäischen Union sollte für jeden Bürger greifbar und erfahrbar gemacht werden. Auch in der Landespolitik beeinflusst europäische Gesetzgebung direkt. All das sollte nicht im dunklen Kämmerchen verhandelt, sondern im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert werden. Gute Bildung ist ein Grundpfeiler demokratischer Gesellschaften und eine Notwendigkeit für die Zukunft eines starken und selbstbewussten Europas, welches uns als CDU am Herzen liegt. Konkret schlagen wir vor, die Europabildung in der Sekundarstufe I und der Berufsbildung nachhaltig zu stärken sowie durch internationale Kooperations- und Austauschprogramme die Vorzüge der Europäischen Union erlebbar zu machen. Die Förderung von Mehrsprachigkeit und bilingualem Unterricht sowie die Schaffung eines besonderen Europabildungsschwerpunktes im Unterricht und Schulleben durch Projektarbeit zu europäischen Themen sind ebenso von großer Bedeutung. Wir müssen die Möglichkeiten der Kooperation zwischen schulischen und außerschulischen Akteuren im Bereich der Europabildung intensivieren, um eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten. Bereits jetzt sind viele Schulen in Niedersachsen engagierte Europaschulen. Diese Schulen ergänzen ihr Schulprofil mit Aktivitäten, um die Weiterentwicklung von interkulturellen Kompetenzen zu ermöglichen und zu unterstützen. In diesen Schulen ist es engagierten Lehrkräften zu verdanken, dass unterrichtserweiternde Projekte wie Erasmus+-Projekte, Debattierclubs sowie die Teilnahme an europäischen Wettbewerben und Fahrten umgesetzt werden können. Auch die weitreichende Vernetzung der deutschen Schulen mit ihren europäischen Städtepartnerschulen ist ein wichtiger Bestandteil des interkulturellen Austausches. Diese Möglichkeit innerhalb einer Städtepartnerschaft sollte aktiver genutzt werden, um Jugendliche in Kontakt mit der europäischen Idee zu bringen. Solch ein Austausch ist eine wertvolle Gelegenheit für junge Menschen, eine neue Kultur und Sprache kennenzulernen und dabei Freundschaften fürs Leben zu schließen. Denn das Verständnis und die Wertschätzung unterschiedlicher Kulturen tragen zu einer offenen und toleranten Gesellschaft bei. Lassen Sie uns diese Schulen weiterhin unterstützen und noch mehr Schulen auf dem Weg begleiten! Eine Bitte an die rechte Seite des Plenarsaals: Ich weiß, dass Sie nicht wirklich ein Verständnis für Europa haben. Ihr Getuschel ist aber wirklich sehr, sehr störend. Das geht jedoch nur mit einer Entlastung des Lehrpersonals, da viele Anträge, Planungen von Fahrten und Absprachen mit den Partnerschulen nicht in die Arbeitszeit, sondern in die Freizeit der Lehrer fallen. Das darf nicht sein. Für engagierte und motivierte Lehrkräfte, die solche Projekte mit Herzblut und aus Überzeugung umsetzen, brauchen wir verlässlichere Entlastungen, um Überstunden und Überarbeitung zu verhindern. Die notwendigen Ressourcen müssen den Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung gestellt werden, und sie müssen ermutigt werden, innovative Unterrichtsmethoden zu entwickeln, die die Begeisterung der Schülerinnen und Schüler wecken. Mit unserem Antrag wollen wir als CDU-Fraktion dem Konzept der Europabildung neuen Aufschwung verleihen. Es ist der richtige Zeitpunkt, mit einer klaren Konzeption seitens der Landespolitik an die Schulen und die Schülerinnen und Schüler heranzutreten, um die europäische Idee gestärkt in den bildungspolitischen Mittelpunkt zu stellen. Mit einem gut durchdachten roten Faden, verstärkten und mit Leben gefüllten Netzwerken untereinander und mit verbindlichen Strukturen für den Lehrplan und schulische Projekte bekommt Europa den zentralen Fokus, den wir für unerlässlich halten. Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Digitalisierung. Wir sollten innovative digitale Lehrmittel nutzen, um die Europabildung zeitgemäß und ansprechend zu gestalten. Dies ermöglicht nicht nur einen breiten Zugang zu Informationen, sondern fördert auch die Medienkompetenz unserer Schülerinnen und Schüler. Ganz wichtig ist uns dabei auch, dass sich die Maßnahmen nicht auf bestehende und ausgewiesene Europaschulen beschränken. Europa ist eine Gemeinschaft der Möglichkeiten, und von diesem Reichtum sollte jeder profitieren. Diese Maßnahmen sind eine Investition in die Zukunft. Sie stärken die europäische Identität, den sozialen Zusammenhalt und tragen zur Wahrung unserer gemeinsamen Werte bei. Sie sind ein Beitrag zur Stärkung der europäischen Idee und zur Überwindung von Vorurteilen und Stereotypen. Gleichzeitig schaffen wir die Voraussetzungen für wirtschaftliches Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Beschäftigung über nationalstaatliche Grenzen hinweg. Die Zukunft Europas liegt in unseren Händen. Gemeinsam haben wir sowohl die Möglichkeit als auch die Verantwortung, daran zu arbeiten, dass Europa weiterhin ein Ort des Friedens, des Fortschritts und der Zusammengehörigkeit bleibt. Da Bildung bekanntlich das Wirksamste ist, um die Welt zu verändern, sollten wir zur Stärkung des einmaligen europäischen Friedens- und Freiheitsprojekts auch genau hier ansetzen. Die Betonung der Notwendigkeit Europas sollte gerade vor der Bildung keinen Halt machen. Bringe ich es auf den Punkt: Wir brauchen Europa, und Europa braucht uns.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Die Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Niedersachsen ist im Jahr 2023 nur über drei Verfahren berichtet worden, in denen nach § 121 Abs. 1 StPO Haftbefehle aufgehoben wurden. Im Jahr 2022 war es ein Fall. Man muss allerdings dabei sehen, dass die Aufrechterhaltung des Vollzugs der Untersuchungshaft an strenge Voraussetzungen geknüpft ist, bei deren Nichtvorliegen die Untersuchungshaftbefehle aufzuheben sind. Die Gründe dafür können vielfältig sein und müssen nicht zwingend auf Personalmangel zurückzuführen sein. Ich weiß zum Beispiel von einem Fall, bei dem es Schwierigkeiten mit einem Rechtshilfeersuchen gab, wo der Fehler nicht in Niedersachsen, sondern auf Bundesebene lag. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der
Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle
Ich glaube, die allgemeine Aufmerksamkeit ist nach dem vorherigen Tagesordnungspunkt jetzt wieder voll hergestellt. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3384, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von der Landesregierung eingebracht und erläutert. Er enthält die nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle. Hintergrund dieses Staatsvertrages ist, dass bei besonders großen Elbehochwassern unter bestimmten Voraussetzungen der Elbescheitel durch Rückhaltung in der Havelniederung abgesenkt und eine Entlastung der Elbedeiche von der Havelmündung elbabwärts bis nach Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erreicht werden kann. Bereits im Jahr 2008 haben der Bund und die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen einen Staatsvertrag in dieser Sache geschlossen und darin die Entscheidung über die Flutung der Havelpolder und die Verteilung der Kosten geregelt. Die Inhalte dieses Staatsvertrages werden in dem heute zu ratifizierenden Staatsvertrag im Wesentlichen übernommen. Die wesentliche Änderung gegenüber dem bereits seit 2008 geltenden Staatsvertrag liegt in der Aufnahme Schleswig-Holsteins in das Vertragswerk. Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf die kommunalen Spitzenverbände angehört, die die mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele sowie den Neuabschluss des Staatsvertrages begrüßen. Auch in den mitberatenden Ausschüssen war der Staatsvertrag unstreitig. Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie daher, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kämmerling. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Auch dazu höre ich keinen Widerspruch.
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Gerade im ländlichen Raum ‑ in einem Flächenland wie Niedersachsen ist das überwiegend der Fall ‑ ist die Gruppengröße ganz entscheidend dafür, ob erstens die Angebote stattfinden können oder ob lange Wartezeiten bestehen, zweitens in welcher Nähe zum Wohnort diese Angebote stattfinden können, drittens ‑ das ist gerade die Frage für Frauen ‑ ob Kinderbetreuung in dieser Zeit angeboten wird, ob Fahrtkosten übernommen werden... Ich könnte das fortsetzen. Das alles sind Dinge, die wir genau jetzt, mit der neuen Richtlinie, aktualisiert haben und die dazu beitragen, dass es mehr Angebote gibt. Herr Reinken, Sie haben eben gesagt, dass die Angebote zurückgefahren worden seien, weil die Lehrkräfte fehlten. Das ist falsch. Die Angebote haben sich in den letzten Jahren fast verdreifacht. Das ist die Wahrheit. Das ist das, was wir sichergestellt haben. Das ist gut für die Menschen, die mit dem Spracherwerb eine Chance zur Integration bekommen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
vereinbarungsgemäß so handeln, dass wir für jede Eingabe, zu der wir sprechen wollen, auch eine Wortmeldungskarte abgeben. Frau Schütze, Sie haben das Wort. Vielen Dank, Herr Präsident. Das will ich nächstes Mal zur besseren Übersicht gerne machen. Ich wollte mich eigentlich gar nicht mehr zum Thema „Forderung zum Erhalt der Förderschulen Lernen“ melden. Weil hier aber der Eindruck entstanden ist, dass es immer noch massenhaft Petitionen zu diesem Thema gibt, ist es mir wichtig, darzustellen, dass es dazu eben nicht massenhaft Petitionen gibt. In diesem Fall handelt es sich um eine Eingabe einer privaten Internetplattform für Online-Petitionen. Ich weiß nicht, ob Ihnen allen bekannt ist, was diese Plattform macht. Sie ermutigt Menschen, Petitionen zu stellen - aber nicht offiziell auf dem Landtagsportal oder auf dem Bundestagsportal, wie es normalerweise üblich ist, um dann den formalen Gang gehen zu können. Sie hat eine eigene Seite. Wenn Petenten ein Anliegen haben ‑ wie in diesem Fall „Erhalt der Förderschule Lernen“ ‑ und diese Petenten dann nicht den formalen Weg gehen, den sie gehen müssen, damit das Thema im Ausschuss und danach im Landtag bzw. Bundestag behandelt wird, dann macht das diese Plattform für sie, und zwar ungefragt. Das hat diese Plattform im vorliegenden Fall gemacht, Frau Bode. Sie hat sich diese Petition zu eigen gemacht und hat sie hier in den Landtag eingebracht. Jetzt entsteht hier der Eindruck, dass wir immer wieder massenhaft Eingaben zur Förderschule Lernen haben. Nein, das haben wir nicht. Es ging um eine Person, zu der ich vorhin gesprochen habe. Dabei ging es um die Mindeststandards und eben auch um das Thema Förderschule Lernen. In diesem Fall hat sich die besagte Plattform die Eingabe einer Petentin zu eigen gemacht, die gar kein Interesse mehr daran hatte, hier eine Petition zu stellen. Der Betreiber hat sie für sie gestellt, was er tun kann. Ich sage dies nur, damit klar ist: Massenhaft Petitionen dazu behandeln wir hier nicht. - Ich hoffe, das „Murmeltier“ kommt nicht wieder. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schon in der Erstberatung zu diesem AfD-Antrag deutlich geworden, dass wir uns in der vergangenen Wahlperiode und auch in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema der Straßenausbaubeitragssatzung hier im Parlament befasst haben. Wir als SPD-Fraktion sehen uns im aktuellen Gesetzgebungs- und Beteiligungsverfahren einmal mehr in unserer Position – die ablehnend ist; das wird Sie nicht überraschen – bestätigt. Auch die kommunalen Spitzenverbände wollen den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD aufgrund von unverhältnismäßigen Eingriffen in die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden und aufgrund von handwerklichen Mängeln nicht weiter verfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, das allein spricht für sich. Diese Einschätzung teilen wir als SPD-Fraktion genauso wie die Fraktion der Grünen ganz ausdrücklich. Das ist auch völlig nachvollziehbar, denn unsere kommunale Landschaft ist vielfältig, und vor Ort sind ganz verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Straßenausbaus gefunden worden. Die aktuelle Rechtslage, die wir derzeit haben, bietet hier jede Menge Flexibilität. Es ist in der Beratung schon angesprochen worden: Neben den Straßenausbaubeiträgen besteht die Möglichkeit, Quartierslösungen in einem Wohngebiet zu finden, oder auch, die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel sicherzustellen. Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, ist aus unserer Sicht auch vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht sinnvoll. Eine solche Regelung, die diese Hoheit der Kommunen beeinflussen würde, lehnen wir ganz entschieden ab. Auch die Abschaffung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist seit der letzten Wahlperiode für jede Kommune möglich. Hier ist das Gesetz verändert worden. Es ist gerade dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen entsprochen worden, die sich diese Möglichkeit gewünscht hatten. Ich bin in der Erstberatung hierauf eingegangen; ich will an dieser Stelle das Thema nicht weiter vertiefen. Wir als SPD-Fraktion wollen, dass jeder Kommune Handlungsspielräume bleiben. Wir wollen den Kommunen ihre Handlungsspielräume lassen, sodass vor Ort entschieden werden kann, wie soziale Unwuchten bei der Finanzierungsfrage vermieden werden können. Die Finanzierung kommunaler Infrastruktur muss vor Ort auf Akzeptanz stoßen, und deshalb sollte auch vor Ort entschieden werden, wie dieser Straßenausbau finanziert wird. Dafür haben die Kommunen alle gesetzlichen Voraussetzungen an der Hand, sie sind alle bereits geschaffen. Wir sehen keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, wie es die AfD-Fraktion tut. So hoffen wir, dass wir die immer wieder aufkommende Diskussion, die uns hier zu den Straßenausbaubeiträgen ereilt, heute beenden können, denn es gibt bereits einen sehr breiten Instrumentenkasten und jede Menge Flexibilität für die Kommunen. Stattdessen sollten wir uns, finde ich, eher mit der Frage beschäftigen, wie wir den Investitionsrückstand bei der Straßenverkehrsinfrastruktur insgesamt beheben können. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bietet hierfür jedoch – wie auch sonst – keine neuen Impulse und auch keine Lösungen. Aus diesem Grunde lehnen wir ihn ganz entschieden ab. Herzlichen Dank.
Herr Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Herr Kollege, dazu laufen derzeit die Beratungen innerhalb der Länder, aber insbesondere auch mit der KEF, also mit der entsprechenden Kommission. Sie wissen, dass wir auf der einen Seite einen Verfassungsanspruch auf eine aufgabengerechte Ausstattung der Rundfunk- und Fernsehanstalten haben. Auf der anderen Seite haben diverse Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ‑ darunter auch ich ‑ zum Ausdruck gebracht, dass aus unserer Sicht eine Erhöhung in diesem Jahr mit deutlichen Fragezeichen zu versehen ist. Diese Diskussion, die ich angesprochen habe, wird jetzt zu Ende zu führen sein, und dann wird man das Ergebnis sehen.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Haben Sie Amtshilfe von anderen Institutionen angefordert? Frau Ministerin möchte antworten. Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich ist es immer unschön, wenn ein Beschuldigter aus der U-Haft entlassen werden muss. Das gilt es in jedem Fall zu vermeiden. Ich kann Ihnen aber gar nicht sagen, was in den beiden anderen Verfahren der Fall war. Ich weiß, dass es in dem Fall, den ich eben erwähnt hatte, um ein Rechtshilfeersuchen ging, bei dem jemand aus einem anderen Land als Zeuge geladen werden sollte. Das ist aus Gründen, die beim Bund und nicht beim Land Niedersachsen lagen, gescheitert. Deswegen hatten wir auch keine Veranlassung, irgendjemanden um Amtshilfe zu ersuchen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die vierte Zusatzfrage aus der
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Die Proteste in der Landwirtschaft ‑ sie reißen nicht ab. Noch immer versammeln sich viele Menschen, weil die Belastung einfach zu groß geworden ist. Die Verordnungen, Auflagen und der Erwartungsdruck aus der Öffentlichkeit wollen einfach nicht mit dem Preis zusammenpassen, den die Landwirtinnen und Landwirte am Ende bekommen. Und das ist ein großes Problem. Wir haben uns dieses Problem sehr genau angeguckt und mit unzähligen Landwirtinnen und Landwirten aus der Praxis gesprochen. Als Antwort auf diese drängenden Probleme haben wir einen Antrag eingebracht - genauso wie die CDU. Was jedoch auffällig fehlt, ist jegliche Initiative von der AfD. Sie haben es wieder mal nicht geschafft, zum Thema Agrar einen Antrag einzubringen. Die AfD glänzt hier erneut mit totaler Arbeitsverweigerung. Ich weiß ganz genau: Herr Dannenberg, Sie werden sich gleich wieder hier vorne hinstellen und eine reißende TikTok-Rede halten, während Sie im Agrarausschuss einfach keinen Bock darauf haben, Anträge zu schreiben. Über ein Jahr und vier Monate ‑ genauer gesagt: 488 Tage ‑ hatten Sie Zeit, solche Anträge zu schreiben. Bis heute ist es sage und schreibe ein Antrag - und der zum Thema Erdmandelgras. Das ist die Wahrheit hinter der vermeintlichen Politik der AfD. Mit der AfD wird ganz deutlich: Es wird kein einziges bestehendes Problem in der Landwirtschaft gelöst werden. Eigentlich sollten die Bäuerinnen und Bauern genau wie Hunderttausende Menschen seit Wochen auch gegen die AfD und ihre Agrarpolitik protestieren. Sie tun es wahrscheinlich auch, nur ohne Trecker. Denn Ihre Agrarpolitik ist eine Enttäuschung für alle Wählerinnen und Wähler vor allem für die Landwirtinnen und Landwirte, die gehofft haben, dass Sie sich für sie einsetzen. Kommen wir jetzt zu dem Antrag der CDU. Ich muss ehrlich sagen, ich hätte da schon ein bisschen mehr erwartet. Im Wesentlichen geht es bei dem Antrag um zwei Punkte. Zum einen wollen Sie, dass alles so bleibt, wie es ist ‑ keine Kürzung nirgendwo, aber auch kein Vorschlag, woher das Geld genau kommen soll. Zum anderen finden Sie die Kürzungen im Bereich der Fischerei doof. Da sind wir einer Meinung, aber dann lassen Sie uns doch das Ganze gut gegenfinanzieren. Wenn ich die Wahl zwischen einem Traktor und einem Porsche habe, dann wähle ich doch den Traktor als Dienstwagen. Das Dienstwagenprivileg könnte man sofort und ohne zu zögern um eine Milliarde Euro kürzen. Die Landwirtschaft würde uns danken. Außerdem ist das Instrument der Schuldenbremse total aus der Zeit gefallen. Was bringt es den nachfolgenden Generationen, wenn wir ihnen zwar keine Schulden hinterlassen, dafür aber ein Land mit kaputten Brücken, Bahnschienen und einer Wirtschaft, die sich selbst nicht mehr halten kann. Das kann man niemandem erklären. Weiter mit dem Antrag. Der Agrardiesel ist doch schon lange nicht mehr das Hauptproblem. Wenn so viele Betriebe einzig und allein wegen dieser Rückzahlungen überleben können, läuft in dem System grundlegend etwas schief. Genau deswegen haben wir einen umfassenden Agrarantrag auf den Weg gebracht. Wir wollen kleine Betriebe schützen und das Dogma des „wachse oder weiche“ endlich durchbrechen. Dafür brauchen wir auch ‑ die CDU muss jetzt bei dem kommenden Wort ganz stark sein – Umverteilung; Umverteilung von Geld: weg von den vier großen Lebensmittelkonzernen hin zu der bäuerlichen Landwirtschaft. Denn wie so oft: Genug Geld wäre eigentlich da. - Die vier großen Player im Lebensmitteleinzelhandel machen ordentlich Gewinne. Allein die Schwarz Gruppe, die Muttergesellschaft von Lidl, macht 422 Millionen Euro Umsatz, und das jeden Tag. Die Landwirte haben keine Chance, irgendwas zu verhandeln. Sie sind diesen großen Ketten hilflos ausgeliefert. Deswegen wollen wir, dass das Kartellrecht weiterentwickelt wird und die Konzentrationen im Lebensmitteleinzelhandel beendet und im Zweifel auch zerschlagen werden. Wer die bäuerliche Landwirtschaft erhalten möchte, muss einsehen, dass es so nicht mehr weitergeht. Die Discounter drücken die Preise aber nicht nur, um die Gewinnmarge an sich zu erhöhen. Nein: Sie benutzen Lebensmittel als Ramschware und locken mit billigem Fleisch und anderen Agrarprodukten die Leute in ihre Discounter. Ich sage ganz deutlich: Die Landwirte haben für ihre Produkte hart gearbeitet. Lebensmittel müssen einen Wert haben. Deswegen dürfen diese Waren nicht länger unter dem Produktionspreis verkauft werden. Wir brauchen Mindestpreise, die über den Produktionskosten liegen. Auch hierzu hört man nichts von der CDU. Wir sind uns doch eigentlich einig, dass viele den Bezug zu Lebensmitteln total verloren haben. Die Wertschätzung der Produktion und auch die Nähe dazu waren früher doch viel ausgeprägter. Jedes Jahr schmeißen wir um die 10 Millionen Tonnen Lebensmittel weg, und das wird doch nicht besser, wenn es Lockangebote mit Billigfleisch gibt. Jetzt habe ich sehr ausführlich über den Druck aus der Wirtschaft berichtet, aber das ist nur ein Teil von vielen Problemen. Die Bürokratie, die Bürokratie, die Bürokratie. Kein Gespräch vergeht ohne das Wort „Bürokratie“. Ja, wir müssen Bürokratie abbauen. Landwirte wollen aufs Feld und nicht an den Schreibtisch. Aber der entscheidende Faktor ist nicht, dass wir Bürokratie abbauen wollen, sondern dass wir die Leute aus der Praxis mit dazu holen. Wir wollen auf Landes- und Bundesebene Maßnahmen, die Bürokratie konsequent eindampfen und alles, was nicht gebraucht wird, ersatzlos streichen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist Zeit für Veränderungen. Es ist Zeit, nicht nur die Symptome, sondern die Ursache der Probleme in der Landwirtschaft anzugehen. Wir haben die Botschaft der Landwirte laut und klar verstanden. Das sind die Kernforderungen, die gestern vorgetragen wurden. Wir werden nicht ruhen, bis wir ein funktionierendes, nachhaltiges System etabliert haben, das die Landwirtschaft in Niedersachsen und darüber hinaus unterstützt. Unsere 17 Punkte stellen dafür erst den Anfang dar. Das ist nur ein Aufschlag, ein Angebot an Sie. Vielen Dank.
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Vergewaltigung bedeutet ein tiefe körperliche und seelische Verletzung. Keine Frau sollte so etwas über sich ergehen lassen müssen. Angesichts der unsäglichen Folgen für die Opfer sexuellen Missbrauchs jedweder Form erschüttert es uns umso mehr, dass die AfD es erneut geschafft hat, wider jedes Anstandsgefühl auch dieses Thema für rassistische Hetze zu instrumentalisieren. Der Antrag ist durchzogen von Fremdenfeindlichkeit, bewusster Manipulation und Angstmacherei. Die von Ihnen verwendeten Zahlen und Begriffe sind zudem nicht korrekt oder aus dem Zusammenhang gerissen. Zu ihrem Wording bezüglich „Gruppenvergewaltigungen“: Juristisch korrekt wäre die Bezeichnung „gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen“. Das macht auch schon deutlich, dass Ihre Forderung nach einem eigenen, neuen juristischen Begriff vollkommen obsolet ist. Eine von Ihnen dargestellte Lücke im Strafrecht ist auch nicht ersichtlich. Ich weiß, dass Sie mit der Polizeilichen Kriminalstatistik das eine oder andere Mal Interpretationsprobleme haben. Aber ich bin ja Freund und Helfer und helfe auch Ihnen gerne. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ermöglicht nämlich bereits jetzt ‑ und zwar für alle Deliktsbereiche, also auch Sexualdelikte ‑ eine Unterscheidung zwischen allein handelnden Tätern und gemeinschaftlicher Tatbegehung. Ihre Forderung nach Veränderungen in Polizeilichen Kriminalstatistik ist somit ebenfalls obsolet. Soweit es um die Herkunftsländer der Täter geht, nehmen Sie bitte eines mit auf den Weg: Ob der Täter außerhalb Europas oder in Magdeburg geboren ist, macht für das Leiden der Opfer keinen Unterschied. Die Bekämpfung von Kriminalität sollte sich deswegen auf das individuelle Fehlverhalten konzentrieren und nicht auf eine bestimmte Gruppe von Menschen abzielen. Keine Frau sollte vergewaltigt werden, egal von wo der Täter stammt. Sie heben die Nationalität oder ethnische Herkunft von Tätern in diesem Kontext gezielt hervor, um Vorurteile und Vorverurteilungen zu schüren. Sie fordern, Kulturvereine, Religionsgemeinden und Moscheevereine einzubinden und hiervon die Gewährung von Fördergeldern abhängig zu machen. Wie sehen Ihre Pläne für die größte Tätergruppe ‑ die der Deutschen ‑ eigentlich aus? Sollen wir den evangelischen Kirchen oder der katholischen Kirche die Steuereinnahmen kürzen? Werfen wir zu Ihrer diesbezüglichen Forderung doch einmal einen Blick in das Aufenthaltsgesetz! In § 43 finden Sie, dass der Integrationskurs vom BAMF koordiniert und durchgeführt wird und sich selbiges hierzu auch privater und öffentlicher Träger bedienen kann. Da ist dann vielleicht auch ein Verein dabei, den Sie angesprochen haben. Im Integrationskurs werden die von Ihnen geforderte Frauenrechte und auch die Rechtsordnung schon heute vermittelt. Verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen von der AfD, hören Sie einmal genau zu und schauen Sie sich vielleicht auch einmal das Rahmencurriculum des Integrationskurses genauer an! Ich bin mir ganz sicher, dass das auch für Sie eine Horizonterweiterung wäre. Da gibt es ganz spannende Dinge, zum Beispiel Gleichberechtigung, Toleranz. Aber auch die Werte der Demokratie werden da vermittelt. Schauen Sie mal rein! Herr Saade, Frau Schülke hat eine Kurzintervention. - Liebe AfD, ich habe das gesehen und habe den Redner aussprechen lassen. Herr Bothe, Sie brauchen mich hier auf nichts aufmerksam zu machen. Wir machen das, wenn Herr Saade fertig ist. So, bitte, machen Sie weiter! Kommen wir zu der populistischen Forderung nach einem höheren Strafrahmen! Dieser liegt im Falle einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung bereits jetzt bei mindestens zwei bis zu 15 Jahren. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist auch jetzt schon eine Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren möglich. - Ich höre da gerade: „Plus Bewährung!“ Das ist Quatsch. Bei einer Mindeststrafe von drei Jahren ‑ ‑ ‑ - Hören Sie einfach zu! Ich denke, es hilft Ihnen. Die Strafe ist bis zu 15 Jahre. Mit Ausnahme der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord ist das bereits jetzt das höchste Strafmaß im deutschen Recht. Lassen Sie mich auch noch kurz auf Ihren Wunsch nach einer Reform des Jugendstrafrechts eingehen! Das wesentliche Merkmal des Jugendstrafrechts ist, dass jugendliche Täter nicht nur bestraft, sondern auch erzogen und sozialisiert werden sollen. Was Sie verlangen, sind aber Strafen und Vergeltung rein nach Bauchgefühl. Sie haben in Ihrem Text zum Jugendstrafrecht Beispiele aus Hamburg aufgeführt. Dazu müssen wir ganz klar sagen: Sie kennen den Sachverhalt überhaupt nicht, und wenn Sie ihn überhaupt kennen, dann nur extrem lückenhaft, weil die Öffentlichkeit bei diesen Verfahren gar nicht dabei ist. Auch das ist ja ein Merkmal des Jugendstrafrechts, dass man die Opfer schützen möchte. - Nein, Sie verstehen es ‑ ‑ ‑ Herr Bothe, ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: Das Wort hat Herr Saade und nicht Sie. Herr Bothe, Sie können gerne gleich nach vorne kommen. Ich weiß, dass Sie den Sachverhalt nicht kennen. und können ihn deswegen auch gar nicht beurteilen, weil er nämlich nicht öffentlich war. - Herr Bothe, wenn Sie reden wollen, dann kommen Sie gerne nach vorne! Nehmen Sie die Wortmeldekarte! Dann geht das vielleicht. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren ausgeschlossen. Sie wissen überhaupt nichts. Das war ein reiner Indizienprozess. Dass die Öffentlichkeit von solchen Prozessen ausgeschlossen, hat einen guten Grund. Der Tatvorgang entzieht sich jedenfalls völlig Ihrer Kenntnis. Zum Glück ist für die Strafzumessung das Gericht zuständig und nicht irgendwelche Empörungspolitiker, die weder der Hauptverhandlung beigewohnt haben noch irgendwelche Strafzumessungsgründe des Gerichts im Einzelnen kennen oder gar verstehen können. Abschließend noch ganz kurz zu Ihrer Forderung nach einer Reform des Ausländerrechts: Auch hier sehen wir Populismus in Reinkultur. Das Aufenthaltsgesetz bietet nämlich schon heute die Möglichkeit, Sexualstraftäter auszuweisen, und in Niedersachsen ist das längst gelebte Praxis. Alles in allem laufen Ihre Forderungen allesamt ins Leere. Ich empfehle einen Besuch in der Landtagsbibliothek. Da finden Sie neben Gesetzen und Verordnungen auch umfassende Erläuterungen. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen ja. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Im ganzen Land stehen Menschen auf und demonstrieren für unser Grundgesetz, für die Demokratie und gegen ihre Feinde. Millionen Menschen sind seit der Veröffentlichung der Recherchen über das Treffen der Rechtsextremen in Potsdam und die Vertreibungspläne auf der Straße, um zu zeigen: Nicht mit uns! Auch bei uns in Niedersachsen zeigen Hunderttausende ihr Gesicht gegen Rassismus und Faschismus, in kleinen Orten und in großen Städten, in Edewecht und Einbeck, in Walsrode und Wolfenbüttel, in Osnabrück und in Hannover. Wir erleben gerade die größte und breiteste Bewegung in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Demonstrationen und ihre Teilnehmer*innen sind so vielfältig wie unser Land: Junge und Ältere, Konservative und Progressive gemeinsam, viele zum ersten Mal. Liebe Kolleg*innen, diese Demonstrationen sind ein wichtiges Zeichen der Solidarität an alle, die von den Deportationsplänen von Potsdam betroffen wären und Angst vor völkischem Denken und Handeln haben. Das Zeichen ist: Wir stehen zusammen; völkisches Denken hat in unserer Demokratie keinen Platz. Die Demonstrationen sind ein Zeichen, das allen Demokrat*innen im Land Mut macht. Wir stehen nicht allein, wenn wir uns für die Menschenwürde einsetzen. Das ermutigt, im Alltag zu widersprechen, wenn rassistische und demokratiefeindliche Sprüche fallen, in der Bahn, beim Elternabend oder im Sportverein. Dafür bin ich allen Teilnehmer*innen überall im Land sehr, sehr dankbar. Und die Demonstrationen entlarven die falsche Behauptung der AfD. Sie sind weder das Volk noch die Mehrheit. Sie sind eine schreiende Minderheit. Und jetzt--- Und jetzt sind Sie durch die breiten Demonstrationen für die Demokratie in Panik. Das zeigt allein der Titel Ihrer Aktuellen Stunde, und das zeigt auch die Art und Weise, in der Sie eben geredet haben. Aber von diesen Ablenkungsmanövern lassen wir uns nicht täuschen. Wir tragen keine Verzerrung der Realitäten mit und auch nicht diese Täter-Opfer-Umkehr. Wer die Vertreibung von Millionen Menschen plant, steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes. Dagegen stehen die Menschen im Land auf, weil sie füreinander einstehen, weil sie wissen: Keine andere Ideologie hat unser Land derart ruiniert wie der Faschismus. Liebe Kolleg*innen, diese Demonstrationen machen Hoffnung. Die Menschen, die demonstrieren, erwarten von uns, den Demokrat*innen, dass wir mehr gegen die rechtsextreme Gefahr tun. Sie erwarten, dass wir zusammenstehen, für die Demokratie und die Werte des Grundgesetzes. Das darf nie eine Frage von Taktik oder Trotz werden. Sie erwarten, dass wir die Bedrohung durch den Rechtsextremismus nicht länger unterschätzen. Sie erwarten, dass wir gemeinsam daran arbeiten, unsere Institutionen noch wehrhafter zu machen und effektive Schutzmaßnahmen zu entwickeln, und dass wir die Mittel des demokratischen Rechtsstaats nutzen, um ihn zu verteidigen. Das Grundgesetz sieht Instrumente zum Schutz der Demokratie und gegen Verfassungsfeinde vor. Wehrhaft zu sein, bedeutet, die juristischen Möglichkeiten ernsthaft zu prüfen. Die Menschen auf den Demonstrationen erwarten, dass wir Demokrat*innen uns auch im hitzigen Politikalltag nicht vom süßen Gift des Populismus anstecken lassen. Wer Menschen gegeneinander ausspielt, der mag sich taktisch einen Vorteil versprechen, aber am Ende verlieren wir alle. Liebe Kolleg*innen, die Demonstrationen sind wichtig. Entscheidend für die Zukunft unserer Demokratie sind vor allem Wahlen. Im Juni finden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Ich bitte alle, die jetzt demonstrieren: Mobilisieren Sie dafür, wählen zu gehen und für eine demokratische Partei zu stimmen. Und setzen Sie sich weiterhin ein! Engagieren Sie sich für unser Gemeinwesen – im Ehrenamt oder in einer demokratischen Partei! Denn Demokratie braucht Ausdauer. Im Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Machen wir ihm und uns gemeinsam ein Geschenk! Sorgen wir dafür, dass 2024 als ein gutes Jahr in die Geschichte eingeht, ein Jahr der wehrhaften und lebendigen Demokratie. Danke.
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Kein Zweifel, da gibt es keine zwei Meinungen: Die Lage im Justizvollzug ist nicht einfach. Die Gefängnisse sind ausgelastet, die Gefangenen werden eher schwieriger, Personal ist knapp, und neue Stellen sind nur schwer zu besetzen. Liebe Frau Machulla, da ist es wohlfeil, sich hier hinzustellen und zu sagen: Es gibt ein Defizit von 200 Stellen - das wir übrigens unter Frau Havliza festgestellt und nichts dafür getan haben. Sie wissen genauso gut wie ich, wie schwer es ist, in Zeiten knapper Kassen für diesen Bereich zusätzlich Geld zu mobilisieren. Und da finde ich es schon sehr bemerkenswert, was Rot-Grün hier in kurzer Zeit geschaffen hat, und zwar ausdrücklich für die Arbeitsbedingungen und das Personal. Ich denke an die Erhöhung der „Gitterzulage“, die Dienstkleidungszuschüsse oder die Schaffung von zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten. Denn aus Ihren befristeten Stellen haben wir entfristete Stellen gemacht und zusätzliches Beförderungsvolumen geschaffen, statt befristete Stellen, die ohnehin nicht besetzt wurden. Das ist der Unterschied: Wir reden nicht nur und tun so, als ob, sondern wir machen auch. Außerdem haben wir die Gelder für die Straffälligenhilfe erhöht und die Gefängnisseelsorge aufgestockt. Dafür einen ausdrücklichen Dank an den Finanzminister Gerald Heere und die Justizministerin Kathrin Wahlmann! Jetzt ist es an der Zeit, dass wir einen weiteren Schritt gehen. Wir werden jetzt ein neues Personalbemessungssystem auf den Weg bringen. Das Ziel ist es, die bislang sehr pauschale Zuweisung von Stellen aufgabengerechter zu gestalten. Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Bundesland 13 Vollzugseinrichtungen mit 23 angeschlossenen Abteilungen, die alle unterschiedliche bauliche Bedingungen mit sehr unterschiedlichem Sanierungsstand haben und die unterschiedliche Funktionen erfüllten: Wir haben den Männer-, den Frauen-, den Jugendvollzug, wir haben den Jugendarrest, den offenen, den geschlossenen Vollzug und die sozialtherapeutischen Abteilungen. Dafür brauchen wir jetzt endlich passgenaue Lösungen für den Personaleinsatz. Da müssen wir genauer hinschauen. Und das wird die geplante Untersuchung liefern. Die machen wir nicht für den Papierkorb oder zur Dekoration, Frau Machulla, die machen wir, weil wir die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen, die einen Riesenjob in den Justizvollzugsanstalten machen, verbessern können, damit das fairer und gerechter ist, damit die Ressourcen gut eingesetzt werden können. Das hat übrigens Schleswig-Holstein vorgemacht. Insofern hat das auch gar nichts mit Parteipolitik zu tun; denn bekannterweise sitzt man dort ja in einer anderen Konstellation zusammen. Ich weiß nicht, warum Sie dem nicht folgen können. Ihr Antrag ist ein Verschieben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Hauptsache noch mal ein paar kluge Fragen stellen, aber nichts wirklich in die Hand nehmen. Wir wissen da zumindest auch die Gewerkschaft an unserer Seite; denn die fordert genau das, was wir hier jetzt machen. Und das ist gut so, das ist gut für die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Ich hoffe, dass wir das dann bald auf den Weg bringen können.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Vielen Dank. - Frau Ministerin beantwortet auch diese Frage. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Lieber Herr Calderone, bislang haben wir noch keine Zwischenergebnisse. Die Projektgruppe arbeitet noch daran. Ich kann aber sagen, dass wir an mehreren unterschiedlichen Stellen den Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz erproben, weil wir feststellen, dass man mit künstlicher Intelligenz in der Lage ist, auch sehr umfangreiche Sachverhalte zu ordnen und Textstellen, Referenzen, Rechtsprechungen und Ähnliches herauszusuchen, um dadurch den Entscheidenden das Leben und die Arbeit zu erleichtern und Abläufe zu beschleunigen. Da erproben wir derzeit mehrere Verfahren in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten, und dies ist eben eines davon. Sobald Zwischenergebnisse vorliegen, werden wir diese dem Ausschuss selbstverständlich zeitnah vorstellen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die dritte Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt auch wieder
Sie dürfen jetzt die dritte Frage für die AfD-Fraktion stellen. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund, dass Sie sich gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen haben, das ZDF aber Mehrbedarf angemeldet hat, frage ich Sie: Versprechen Sie den Niedersachsen, dass es in 2025 keine Erhöhung dieses Beitrages gibt?
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
der gesamten Gesellschaft, dass die Teilzeitquoten durchaus steigen. Das ist eine Herausforderung, auch für den Schulbereich. Sie sagen jetzt immer ‑ beide: AfD und CDU ‑: Man muss jetzt harte Einschnitte machen. Man muss jetzt endlich mal etwas entscheiden. - Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass wir maßgeblich darauf angewiesen sind, dass die Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, in den Schulen angenommen und umgesetzt werden. Sonst haben sie keine Wirkung. Und sie sind einfach komplex. Herr Fühner, Sie können hier sehr schön sagen: Man könnte doch einfach mal schnell Stunden aus dem Ganztag umsetzen, wie es der Landesrechnungshof vorgeschlagen hat, dann hätten man überhaupt kein Problem. Aber in einer Pressemitteilung in der Vergangenheit haben Sie das gefordert. Sie wollen den Ganztag ja auch nicht abschaffen; Sie wollen nur mehr Lehrkräfte daraus gewinnen. Ich will Ihnen nur deutlich sagen: So einfach ist es eben nicht. Denn zum Ganztag gehören z.B. viele Förderangebote, für die wir Lehrkräfte brauchen. Wenn Sie dann sagen, wir sollen die Unterrichtsversorgung verbessern, dann kann ich das natürlich mit Taschenspielertricks. Aber, Herr Fühner, stark zulasten der Unterrichtsversorgung geht z.B. dass wir die Grundschulleitungen von vier Stunden entlasten. Auch zum Thema „einfacher werden“ haben wir schon Entscheidungen getroffen: Wir vergeben zum Beispiel künftig die Sprachförderressourcen nach der Zahl der Schüler mit Sprachförderbedarf und nicht mehr nach Einreichung eines Konzeptes. Damit entlasten wir die Schulen nachhaltig. Wir werden die Schwelle für Vergabeverfahren auf 10 000 Euro erhöhen und damit Schulen bei Vergabeverfahren deutlich entlasten. Darüber hinaus haben wir zur Steigerung der Basiskompetenzen bereits eine Menge entschieden. Herr Fühner, Sie werfen uns vor, keine Bundesratsinitiativen zum Digitalpakt zu machen. Tja, mein Staatssekretär sitzt in der Verhandlungsgruppe. Niedersachsen sitzt halt mit am Tisch und führt da die Verhandlungen für die A‑Länder. Insofern sind wir da bestens eingebunden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte jetzt noch 20 Minuten weiterreden. Aber ich möchte die Debatte nicht überstrapazieren. Nur einen Punkt möchte ich noch ansprechen: Ich finde interessant, dass Sie die Kita-Vernetzungsveranstaltungen kritisieren. Denn die Verbände haben uns dezidiert gesagt: Wir haben zu wenig Vernetzung zwischen den Kita-Trägern, den Schulen, den Kommunen und dem Land. Und wir wissen zu wenig über die vielen Ausbildungsmöglichkeiten, die in Niedersachsen bestehen; wir blicken in diesem Dschungel gar nicht mehr durch. - Genau deshalb gibt es diese Veranstaltungen. Einer habe ich beigewohnt. Ich kann Ihnen sagen: Sie wurde mit großer Begeisterung angenommen und ist ein sehr gutes Beispiel dafür, dass Dialog einfach Sinn macht. Ich kann an dieser Stelle nur auf meine Pressekonferenz und die Einjahresbilanz verweisen. Herr Fühner, wir haben noch eine Menge zu tun. Ich bin noch längst nicht am Ende mit meinen Entscheidungen. Aber ich lasse mir auch nicht verwerfen, keine getroffen zu haben. Vielen Dank.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
zur lfd. Nr. 35: die Abgeordnete Veronika Bode. Bitte schön, Frau Bode! Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der vorliegenden Eingabe geht es um den Betreff „Einführung weiterer Abholzeiten in Ganztagsgrundschulen“. Diese Petition ist am 30. Juni 2023 bei der Landtagsverwaltung eingegangen. Es geht in der Petition um die Tatsache, dass die Schulkinder einer offenen Ganztagsgrundschule der Schulpflicht unterliegen und somit keine flexiblen Abholzeiten in Anspruch nehmen können. Dies hat natürlich Auswirkungen auf die Freizeitgestaltung der Kinder, wenn sie nämlich anderen Hobbys im Bereich Musik, Sport oder in Vereinen nachgehen oder sich mit Freunden treffen wollen. Und selbst die Kaffeetafel zum 80. Geburtstag der Oma kann zum Problem werden, weil das Kind der Schulpflicht unterliegt. Der Petent räumt dabei ein, dass das Problem offenbar im Kultusministerium bekannt sei. Aber es geht ihm zu langsam, und er drängt auf eine schnellere Lösung. Meine Damen und Herren, die Stellungnahme des MK aus dem Oktober bestätigt dies auch. So heißt es dort wörtlich: Es ist beabsichtigt, im Rahmen der Novellierung des entsprechenden Erlasses den Schulen zukünftig zu ermöglichen, die Abholzeiten flexibler zu gestalten. - Das war im Oktober. Im Folgenden werden die Probleme geschildert, und schließlich wird festgestellt, dass für die Schulen natürlich eine gewisse Vorlauf- und Planungszeit zu ermöglichen sei, daher solle die Veröffentlichung des novellierten Erlasses zum Ende des Jahres 2023 bzw. Anfang 2024 vorliegen. Meine Damen und Herren, heute ist der 8. Februar 2024. Das ist nicht „Ende 2023“; und mit „Anfang 2024“ wird es jetzt auch bald knapp. Frau Ministerin, Ihre Politik der 1.000 Schritte ist ziemlich träge. Das muss man leider auch in dieser Frage feststellen. Ich selbst bin nicht besonders sportlich, aber 1.000 Schritte schaffe sogar ich am Tag. Wenn die Flexibilität mit Beginn des Schuljahres 2024/2025 in Kraft treten soll, dann muss jetzt gehandelt werden. Wir beantragen daher, das Votum im Sinne des Petenten zu ändern und die Eingabe der Landesregierung zur Erwägung zu überweisen. Danke.
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Ich sage dazu, was ich eben schon gesagt habe: Das sind Hochstresssituationen, in denen man das abwägen muss, Dafür braucht man im Einsatz- und Streifendienst ein intensives Training. - Ja, das können Sie gerne machen. Das können Sie auch gerne mal vorbringen, wenn Sie mit der Polizei und nicht nur mit dieser einen kleinen Polizeigewerkschaft diskutieren. Dann würde Ihnen gesagt werden, dass die Zeit ‑ - Was sagt die GdP? Dann würden Sie sehen, dass im Einsatz- und Streifendienst - Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Lühmann beantwortet die Zwischenfrage, und alle anderen hören bitte zu. Im Einsatz- und Streifendienst ist die Belastung sehr hoch. Wir sehen derzeit sehr viele Einsatzlagen. Ich danke der Polizei, die auch heute wieder diese Einsatzlage managt. Was die Polizei in Niedersachsen seit dem 7. Oktober an Einsatzlagen zu bewältigen hat, ist wirklich herausragend. Mein ganz herzlicher Dank von dieser Stelle dafür! Wenn uns die Polizei nicht das Signal gibt, dass sie Taser unbedingt braucht ‑ und dieses Signal gibt sie uns eben nicht ‑, dann müssen wir ihr nicht auch noch zusätzlichen Trainingsaufwand und zusätzliche Rechtsunsicherheit geben. Wir würden ihr damit Rechtsunsicherheit geben, weil die Kolleginnen und Kollegen dann begründen müssten, warum sie in diesem oder jenem Fall dieses oder jenes Mittel benutzt haben oder z. B. nicht erkannt haben, dass eine Person schwanger ist. Meine Frau ist Hebamme. Schon sie kann nicht sehen, ob eine Frau schwanger ist. Warum ein Polizist das können soll, möchte ich gerne mal wissen. Aber dazu muss er begründen, wenn er den Taser fälschlicherweise genommen hat. Neun Todesfälle hat es seit 2021 bei Tasereinsätzen gegeben. Die können wir an dieser Stelle ja nicht einfach unter den Tisch fallen lassen! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Lühmann. - Für die Fraktion der SPD hat der Kollege Saade das Wort. Bitte schön!
Eichenprozessionsspinner umweltfreundlich bekämpfen - Meisenbestand durch Nistkästen fördern!
Sehr geehrtes Präsidium! Geehrte Kollegen! Der Eichenprozessionsspinner hat sich in den letzten Jahren hier in Niedersachsen stark verbreitet. Nach unserer Anfrage haben sich die betroffenen Bäume von 2018 auf 2019 schon verdoppelt. Von 554 km betroffener Straßenlänge laut niedersächsischer Landesbehörde vom 2018 hat sich die betroffene Länge zu 2022 auch fast verdoppelt auf 935 km. Unser Antrag zur natürlichen Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners durch Aufhängen von Nistkästen für Meisen an den Landstraßen wäre somit eine folgerichtige Entscheidung, um den natürlichen Fressfeind des EPS zu stärken. Einzelne Kommunen praktizieren es bereits. Durch die Sicherheitspflicht im Straßenverkehr und öffentlichen Parkanlagen ist es ja auch unumgänglich, abgestorbene Gehölze zu entfernen, sodass immer weniger Nistmöglichkeiten für unsere Meisen als Höhlenbrüter zur Verfügung stehen. Also ein Antrag, der mit gesundem Menschenverstand eigentlich nur Zuspruch finden dürfte. Im Ausschuss musste man dann aber feststellen, dass es dem Altparteienblock nicht darum geht, hier Politik für den Bürger zu machen, sondern einzig und allein darum, sich gegen die einzige Opposition, die AfD, zu stellen, Herr Siebels. Hier ist man sich einig, von SPD und CDU bis hin zu den Grünen: Ein guter Antrag ist nur gut, wenn er nicht aus der Feder der Alternative für Deutschland kommt. Und somit verrät man lieber seine eigenen Wähler und Grundprinzipien, liebe Grünen. Frau Kollenrott erklärte, es sei bereits genug zur Eindämmung des EPS getan. Also stehen Sie von den Grünen weiterhin für Absaugen und die Chemiekeule, anstatt den EPS auf natürliche Weise zu bekämpfen. Unseren Antrag hätte man noch vor Jahren bei Ihnen als ‑ in Anführungsstrichen ‑ „grüne Partei“ vermutet. Aber weit gefehlt. Frau Kollenrott, Sie stellen sich lieber vor Transparente auf sogenannten Demos gegen rechts und lehnen den Staat und die Polizei ab. Eine wahrhafte Demokratin sind Sie zusammen mit Ihrem Kollegen Lühmann! Meinen allergrößten Respekt dafür! Bei Ihnen war von Beginn an der Umweltschutz eine Tarnung, um Ihre wahren Interessen zu verschleiern. Sie zerstören lieber unser Landschaftsbild und unsere Natur mit Ihrer Klimahysterie, anstatt sich für unsere schöne Heimat und unsere Umwelt einzusetzen. War es nicht Ihr Slogan im Wahlkampf, das zu retten, was uns rettet, den Wald? Der dann für erneuerbare Energie weichen muss. Umweltschutz haben Sie nicht verstanden, scheint mir. Aber zurück zum Wesentlichen. Wir, die AfD, wollen unsere Umwelt und unsere Heimat schützen. Dazu gehört auch eine möglichst intakte Natur und somit auch die Herstellung von Nistmöglichkeiten für unsere Höhlenbrüter. Die Entscheidung für unseren Antrag wäre auch förderlich für Menschen, die nicht so einfach in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. So hatte zum Beispiel die Jägerschaft Bersenbrück schon vor Jahrzehnten Nistkästen für Reviere in den beschützenden Werkstätten Bersenbrück produzieren lassen. Dies wäre eine Möglichkeit, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: auf der einen Seite, den Eichenprozessionsspinner natürlich einzudämmen und auf der anderen Seite etwas für Menschen mit einem Handicap zu tun. Liebe SPD und liebe CDU, stimmen Sie gegen Ihre Entscheidung im Ausschuss, stimmen Sie unserem Antrag zu, und zeigen Sie, dass Sie Vernunftentscheidungen treffen können. Von den Grünen ist das ja nicht zu erwarten. Geben Sie sich einen Ruck für unsere Bürger in Niedersachsen und unsere so schöne Heimat. Stimmen Sie unserem Antrag zu. Vielen Dank.
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Herr Lühmann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Was ist die Alternative, wenn der Polizist bzw. die Polizistin vor Ort überlegen würde: „Ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen - ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen …“? Er oder sie hat jetzt nur die Option, die Waffe einzusetzen. Wenn er oder sie die Waffe einsetzt, muss man als Polizist davon ausgehen, dass derjenige, der einem gegenübersteht, stirbt. Die Wahrscheinlichkeit, dass der andere beim Einsatz einer Schusswaffe stirbt, ist viel ‑ elementar! ‑ höher als bei Einsatz des Tasers. Was sagen Sie dazu? Ich sage dazu, was ich eben schon gesagt habe: Das sind Hochstresssituationen, in denen man das abwägen muss, Dafür braucht man im Einsatz- und Streifendienst ein intensives Training. - Ja, das können Sie gerne machen. Das können Sie auch gerne mal
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Fühner, man kann sich hier einen solchen reißerischen Titel für eine Aktuelle Stunde heraussuchen. Man kann sich auch Plenarwoche für Plenarwoche hier hinstellen und das düsterste Bild unserer gesamten Bildungslandschaft zeichnen. Und man kann sich ‑ so wie Sie, Herr Fühner, oder auch Ihr Fraktionsvorsitzender es so gerne machen ‑ vor Kindergärten und Schulen stellen, sich als Kümmerer inszenieren, dann bedeutungsschwanger in die nächste Instagram-Kamera reden und behaupten, die rot-grüne Landesregierung sei alleine verantwortlich für die Herausforderungen, die wir in unserer Bildungslandschaft haben. Und sowieso sei Rot-Grün der Untergang des deutschen Bildungswesens! - Das kann man alles so machen. Aber glauben Sie denn wirklich, dass das die Antworten sind, die die Beschäftigten in den Einrichtungen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Erzieherinnen und Erzieher, die Eltern zu Hause oder aber auch die Kinder hören wollen, hören sollten? Helfen sie ihnen? Wenn Sie in Ihren Reden die inklusive Schule, die Demokratisierungsprozesse oder den so dringend von der Praxis geforderten Freiräume-Prozess, alle diese rot-grünen Vorhaben, als Bildungsexperimente diffamieren - glauben Sie wirklich, dass das für die Schulleitungen, die sich auf den Weg machen oder machen wollen, unterstützend wirkt? Ich glaube das nicht. Herr Güldner, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Fühner zu? Nein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist einfach unglaubwürdig, wenn Sie uns auf der einen Seite eine ideologiegetriebene Bildungspolitik vorwerfen, sich aber auf der anderen Seite offensichtlich aus eigener Ideologiegetriebenheit gegen jede Form von Neuerung oder Reform stellen. Ich glaube, diese politische Kommunikation ist in jedem Fall keine Werbung für unser Bildungswesen und auch in der ganzen Debatte nicht hilfreich. Wenn wir auf das Erreichte nach einem Jahr Rot-Grün schauen, dann sehen wir, dass auf der Habenseite doch ganz konkrete Dinge stehen, die für unsere Bildungslandschaft von wesentlicher Bedeutung sind und auch weiterhin von wesentlicher Bedeutung sein werden. Es ist der größte Kultusetat: mit A 13 für alle, dem Erhalt der Sprach-Kitas, der Abschaffung des Schulgeldes insgesamt, der Verlängerung der Ausnahmeregelungen in den Randzeiten in unseren Kindertagesstätten, der Verstetigung von Stellen in der Schulsozialarbeit, dem Windhundverfahren bei den Restmitteln aus dem Digitalpakt, der besseren Gesunderhaltung unserer Beschäftigten, der Verstetigung von „Startklar“-Mitteln und dem Mittelaufwuchs für unser Unterstützungspersonal in Bildungseinrichtungen. Und natürlich haben wir noch einiges vor der Nase ‑ das gilt mit Blick auf akute genauso wie auf mittel- und langfristige Herausforderungen ‑: weitere Regelungen zur Sicherung unserer Betreuungsangebote in den Kindertagesstätten, die Gewinnung von mehr Fach- und Assistenzkräften, die Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf den Ganztag und jetzt natürlich auch die Umsetzung des Startchancen-Programmes - alles Dinge, die wir angehen und die wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, für dessen Abarbeitung auch wir hoffentlich fünf Jahre Zeit haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gehen die Herausforderungen an ‑ wegen mir manches auch ein bisschen schneller ‑: ohne Zaudern, ohne Hadern, mit Bedacht, nach qualitativen Standards, ohne falsche Versprechungen, ohne Schnellschüsse. Und vor allem ‑ und das ist das Wichtigste; Sie werfen uns das ja bei jeder Gelegenheit vor ‑ gehen wir sie in einem Dialog an, der von einer Ehrlichkeit gegenüber den verschiedenen Akteurinnen und Akteuren geprägt ist in Bezug auf das, was geht, und auch in Bezug auf das, was ‑ aus welchen Gründen auch immer ‑ eben nicht geht. Diesen Weg werden wir als rot-grüne Koalition weitergehen. Ich freue mich auf die Unterstützung der rot-grünen Kolleginnen und Kollegen und vielleicht eines Tages auch über die Unterstützung aus der demokratischen Opposition. Vielen Dank.
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Titel des Antrags sagt ja eigentlich schon alles: Eine „wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln“ ist, wie ich betone, nicht gewährleistet. Es fehlt also nicht nur an Medikamenten - es fehlt vor allen Dingen das Personal, und es fehlt an Apothekern. Dies ist gerade in strukturschwachen Regionen von Bedeutung, wo die Apotheke und der Arzt vor Ort zu den wesentlichen Voraussetzungen für eine regionale Strukturpolitik gehören. Die Anzahl der Apotheken sinkt. Was macht es den Apothekern eigentlich so schwer, eine Apotheke zu führen? - Zusätzlich zu dem Nachwuchsproblem müssen Apotheker mittlerweile extrem viel Zeit für Medikamentenbeschaffung aufwenden. Lieferengpässe belasten den Arbeitsalltag. Die dafür aufgewendete Zeit wird nicht vergütet. Die Vor-Ort-Apotheken müssen aber flächendeckend erhalten bleiben. Dazu muss die Politik Hemmnisse beseitigen, die das Führen einer Apotheke unattraktiv machen. Ich erwarte eine weit in die Zukunft reichende, klare Positionierung bezüglich ausländischer Versandapotheken und eine Lösung für die Apotheken vor Ort, wie diese vor den Versandapotheken geschützt werden. Im Wesentlichen finanzieren sich die Apotheken durch den Handel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Dieses Geschäftsfeld wird durch ausländische Versandapotheken bedroht, die im Gegensatz zu den heimischen Apotheken Boni und Rabatte gewähren dürfen und keine Kosten für Nachtdienste oder Rezepturen haben. Damit entsteht ein deutlicher Wettbewerbsnachteil der heimischen Apotheken. Keine Versandapotheke kann Ihnen helfen, wenn Sie am Wochenende oder feiertags oder in der Nacht ein fiebersenkendes Medikament für Ihr Kind brauchen. Und auch die „Geiz ist geil“-Mentalität der Kostenträger tut ihres dazu. Die Rabattregelungen der gesetzlichen Krankenversicherer haben zwar zu einem stark kostensenkenden Instrument geführt, bei den Exklusivverträgen gibt es aber Rabatte bis 90 %. Und das hat dazu geführt, dass die Arzneimittelproduktion zum Beispiel in asiatische Niedriglohnländer ausgelagert wurde. Diese Monopolbildung ist die Konsequenz. Die aktuellen Arzneimittelqualitätsprobleme und die Lieferausfälle sind auch Folge dieses Vorgehens. Gerade die Ärzte auf dem Land finden zunehmend keine Praxisnachfolger. Das hat eben auch Auswirkungen auf die Überlebenschancen von Apotheken. Im Nachbarort bei mir hat eine Arztpraxis geschlossen, ein halbes Jahr später auch die Apotheke. Eine Erhöhung der Studienplätze ist von meiner, also unserer Seite her zu unterstützen, gerne auch am Standort Oldenburg. Und dazu braucht es entsprechend auch die Professuren und alles andere, was dazugehört. Die Idee aber, Apotheken staatlich zu führen, das ist allerdings eine Idee, die wir äußerst kritisch sehen. Und aus diesem Grund- Was wollen Sie? - Ich glaube schon, dass ich das richtig gelesen habe, dass Sie Apotheken, die keinen Nachfolger finden, staatlich führen wollen. Und das ist etwas, was wir überhaupt nicht gut finden. Also, gerne mehr Studienplätze für Apotheker, die dringend gebraucht werden, aber keine Übernahme von Apotheken, die keinen Nachfolger finden. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Dann gehe ich in der Rednerliste weiter. Für die CDU-Fraktion hat Herr Schünemann das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erwartungsgemäß gab es bei der Ausschussberatung keine neuen Erkenntnisse. Ehrlich gesagt, auch was Sie gerade vorgetragen haben, hat uns nicht weitergebracht, sondern hat, ganz im Gegenteil, wieder deutlich gemacht, dass es Ihnen darum geht, über Populismus zu versuchen, irgendwelche Stimmen zu fangen. Aber mit sachlicher Politik hatte das nun wirklich nichts zu tun. Es ist zu Recht darauf hingewiesen worden, dass wir den Kommunen in der letzten Legislaturperiode eine maximale Flexibilität ermöglicht haben, die Straßenausbaubeiträge zu erheben – übrigens für alle Kommunen, auch für die finanzschwachen, was meiner Ansicht nach ganz wichtig ist. Wir können übrigens genau sehen: Da, wo die Straßenausbaubeiträge nicht erhoben werden, werden die Straßen sehr viel seltener saniert. Auch das ist etwas, was wir uns genau anschauen müssen. Wir als CDU-Fraktion haben großes Vertrauen in die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und vor allen Dingen in die kommunalen Parlamente, dass sie gerechte Lösungen finden, damit, wenn eine Straße ausgebaut wird, die Bürgerinnen und Bürger nicht zu stark belastet werden. Das kann man tagtäglich vor Ort sehen. Wir haben uns ganz genau angeschaut: Da, wo die Straßenausbaubeiträge gesetzlich verboten wurden, hat das nicht unbedingt zur Befriedung vor Ort geführt – insbesondere auch, was die Finanzierung angeht. In Bayern, so haben wir gesehen, ist es mit 200 Millionen Euro nicht zu einer Befriedung gekommen. Ich bin sehr gespannt, wie das in Nordrhein-Westfalen aussieht. Wir werden uns anschauen, mit welcher Summe die Kommunen dort entlastet werden sollen. Das wird sicherlich noch eine lange Diskussion sein. Deshalb ist kommunale Selbstverwaltung genau die richtige Antwort. Dafür stehen wir als CDU. Deshalb werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Leider habe ich nicht die Hoffnung, dass das das letzte Mal in dieser Legislaturperiode ist, dass wir darüber sprechen. Wir werden jedes Jahr wieder die gleichen Argumente bringen, weil diese Seite sicherlich versuchen wird, darüber Populismus zu machen. Aber darauf werden wir in keiner Weise hineinfallen. Vielen Dank.
Gemeinsam statt Einsam: Gemeinschaft stärken - landesweite Strategie gegen Einsamkeit entwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Lieber Herr Holsten, ich kann gut damit leben, wenn wir hauptsächlich mit einer Kritik an Prozessen konfrontiert werden. Daran können wir sicherlich gemeinsam – und nicht einsam – weiterarbeiten. Inhaltlich haben wir wirklich nur wenige Differenzen. Ich möchte gerne noch ein wenig zur Vielseitigkeit von Einsamkeit ausführen. So steht im kürzlich beschlossenen Strategiepapier der Bundesregierung: „Einsamkeit ist so vielseitig wie die Menschen, die sie verspüren, die Ursachen, die sie ausmachen und die individuellen Biografien, die sie formen.“ Weil Einsamkeit so vielfältig ist, gibt es eben auch nicht die eine Lösung oder die eine Maßnahme zur Verbesserung der Prävention oder auch zur Linderung. Einsamkeit – das haben wir schon gehört – ist eine komplexe gesamtgesellschaftliche Herausforderung, die einer umfassenden strategischen Bearbeitung bedarf; darin sind wir uns ja ganz einig. Einen Einsamkeitsbeauftragten – auch das wurde schon deutlich – halten wir nicht für die Lösung. Denn wir sind der Auffassung, wir sollten lieber direkt in Projekte und Infrastrukturen vor Ort investieren. Wir glauben, dass unsere Ressourcen lieber in echte Menschen statt in Posten investiert werden sollten. Denn – auch das können Sie in der Einsamkeitsstrategie des Bundes nachlesen – nach bisherigen wissenschaftlichen Erkenntnissen über Einsamkeit senken die Verfügbarkeit und die Erreichbarkeit von öffentlichen Infrastrukturen, von Freizeitgelegenheiten und von Mobilitätsangeboten im Wohnumfeld das Risiko für Einsamkeit. Doch – da haben wir vielleicht einen inhaltlichen Dissens; aber auch dazu verweise ich auf die bisherigen Erkenntnisse – wir dürfen nicht vergessen, dass insbesondere armutsbetroffene Menschen und solche Menschen, die Diskriminierung erfahren, besonders von Einsamkeit gefährdet sind. Genau deshalb müssen wir hier ansetzen. Armut und Diskriminierung schränken nicht nur die Möglichkeiten zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein, sondern isolieren Menschen auch emotional und sozial. Unsere Antwort darauf muss deswegen klar sein: Wir bekämpfen nicht nur die Symptome, sondern auch die Ursachen von Einsamkeit. Ich glaube, auch da haben wir keinen Dissens. Wir müssen aber schauen, wer wirklich betroffen ist. Der Schlüssel dafür liegt in unseren Kommunen, in unseren Städten und Dörfern. Gerade dort, wo beispielsweise viele armutsbetroffene Menschen leben, muss in öffentliche Infrastruktur investiert werden, muss es barrierearme Mobilitätsangebote und Orte des Zusammenlebens geben. Eine sozialraumorientierte Stadtplanung, die viele Kommunen bereits betreiben, sowie die Förderung von Quartiersarbeit und ehrenamtlichen Strukturen bleiben daher wichtige Maßnahmen, die auch Einsamkeit entgegenwirken. Statt eines Einsamkeitsbeauftragten braucht es aus unserer Sicht eine intersektionale, diskriminierungssensible Strategie. Also: „Gemeinsam statt Einsam“ – das ist das Motto, mit dem wir lokale gemeinschaftliche und inklusive Ansätze fördern und fortentwickeln wollen. Denn die beste Prävention und Intervention gegen Einsamkeit findet vor Ort statt, wo direkte und persönliche Kontakte das soziale Gefüge stärken. Eine gute Strategie unterstützt daher bestehende Initiativen wie die Freiwilligenagenturen, die Selbsthilfekontaktstellen und Senior*innen- und Pflegestützpunkte. Genau das haben wir vor, wie mein Kollege Marten Gäde bereits ausgeführt hat. All dies ist nicht nur deshalb wichtig, weil Corona die Aufmerksamkeit auf das Thema Einsamkeit gelenkt hat. Denn Einsamkeit beeinträchtigt nicht nur die Gesundheit, nicht nur das gesellschaftliche Miteinander, sondern – hier lohnt die Aufmerksamkeit noch einmal – es beeinträchtigt auch die demokratische Teilhabe. Junge Menschen, die sich isoliert fühlen, neigen eher zu autoritären Überzeugungen, glauben eher an Verschwörungstheorien und billigen eher politische Gewalt. Das sollte ein Weckruf an uns alle sein! Denn wer einsam ist, sucht nach Zugehörigkeit und Gemeinschaft. Es ist unsere Aufgabe, diese Gemeinschaft in der Mitte der Gesellschaft zu bieten, Fürsorge und Halt zu geben und das Vertrauen in den Staat zu stärken. „Wir lassen niemanden zurück“ – das ist ein Versprechen, das wir gemeinsam einhalten müssen. Lassen sie uns deshalb auch der Einsamkeit strategisch und gemeinsam entgegenwirken! Haben Sie ein schönes gemeinsames und nicht einsames Wochenende!
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Bitte schön! Frau Ministerin, herzlichen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. Sie haben eben ausgeführt, dass die Teilzeitquoten sinken. Wie erklären Sie sich dann, dass Ihr Haus in der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Dezember das genaue Gegenteil berichtet hat: dass seit Jahren an allen Schulformen die Teilzeitquote steigt? Wie erklären Sie sich das? Das sind zwei verschiedene Sachverhalte, Herr Reinken. Der eine ist, dass wir sehr viele junge Lehrkräfte haben,
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
in den nächsten Jahren zusätzlich geschaffen werden? Frau Ministerin, bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir fangen ja mit den Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 gerade erst. Natürlich haben wir uns die Bedarfe angeguckt, und ich werde auch entsprechend Stellen anmelden. Insgesamt muss man PEBB§Y 1,0 ja sozusagen auf die gesamte Justiz anlegen. Es gibt durchaus Bereiche, die deutlich mehr Luft haben als die Staatsanwaltschaften - sagen wir es mal so. Nur deshalb ist es uns ja auch gelungen, in dieser Solidaritätsaktion noch 40 zusätzliche Stellen für die Staatsanwaltschaften zu schaffen. Ich werde prüfen, ob wir das in Zukunft ähnlich machen oder tatsächlich mit reinem Stellenzuwachs darangehen werden. Aber, wie gesagt, die Haushaltsberatungen fangen gerade erst an. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!“ - so lautete die etwas provokant formulierte Forderung zur Aktuellen Stunde heute Morgen. Am selben Tag kommt Ihr Antrag zu einem Gesetzentwurf, der die folgende Überschrift tragen könnte: Beseitigung der Allgemeinbildung an niedersächsischen Pflegeschulen. Sie fordern, die Regelzuständigkeit von der Kultusbehörde in die Gesundheitsbehörde zu verlagern, ganz ohne zu zaudern, ohne die ‑ wir haben es von Tanja Meyer gehört ‑ in 2025 anstehende Evaluation abzuwarten, ohne überhaupt über eine valide Datenlage zu verfügen und ohne wirklich zu gucken: Was genau sind eigentlich faktisch die Bedarfe für eine gute Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler in der Pflege in Niedersachsen? Was muss denn getan werden, um die Unterrichtsversorgung zu verbessern, um eine bessere Bildungspolitik auch und vielleicht gerade für die Menschen in diesem Berufsfeld anzustreben, anstatt zu streichen? Läuft nicht ganz rund, muss also weg? Ihr Gesetzentwurf strebt die Herauslösung der Pflegeausbildung aus dem Niedersächsischen Schulgesetz an. Zuständig für originäre Aufgaben einer Schulbehörde wäre nach diesem Entwurf die Gesundheitsbehörde. Genauer: zuständig also für Lehrplanerstellung, Regelungen zur Notenbildung oder für Zwischenprüfungen, Formulierung von Mindestanforderungen für Schulen und Lehrende. - Mit diesem Gesetz nehmen Sie den Auszubildenden in der Pflege die Normalität der Ausbildung. ‑ Doch. Für alle anderen beruflichen Ausbildungen in unserem Berufssystem ist das Kultusministerium hier in Niedersachsen zuständig. Für die Pflegeausbildung gilt dann wieder ein Sonderweg abseits europäischer Bildungsnormen, wie es der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe in einer aktuellen Stellungnahme kritisiert. Sie schreiben in Ihrem Antrag: „Ziel dieses Gesetzes ist es, die derzeitige gesetzliche Vorgabe, allgemeinbildende Fächer im Umfang von mindestens 280 Stunden zu erteilen,“ ‑ Sie sagten es, Herr Meyer ‑ „zu beseitigen.“ Sie mutmaßen danach weiter, denn valide Zahlen, Daten, Fakten gibt es, wie erwähnt ja noch gar nicht: „Mit diesem Gesetz soll es“ ‑ durch die Abschaffung ‑ „mehr Menschen ermöglicht werden, die Ausbildung … erfolgreich zu absolvieren.“ So sagten Sie das ja auch gerade. Das scheint aber deutlich zu kurz gedacht. Ich sehe da keinen Zusammenhang. Das nimmt den Schülerinnen und Schülern nicht nur die Chance auf einen erweiterten Sekundar-I-Abschluss ‑ Tanja Meyer hat es benannt ‑, sondern auch viele Chancen, sich weiterzuentwickeln. Wir brauchen aber gerade in diesem Beruf selbstbewusste, kommunikative, mündige und kompetente Menschen, die Verantwortung übernehmen, die wissen, wie wichtig eine Berufsordnung wäre und wie wichtig gerade im internationalen Vergleich die Profession Pflege ist. Warum ist das eigentlich so? Dafür wäre es erst mal wichtig zu verstehen: Was meint eigentlich Pflege? - Ich habe immer den Eindruck: Um mit einem Schieber von links nach rechts zu laufen, braucht man keine Allgemeinbildung im Sinne von anderen Bereichen. Dafür, was Pflege eigentlich meint, habe ich Ihnen mal eine Definition mitgebracht. Der International Council of Nurses definiert sie wie folgt: „Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung, allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen, von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften, sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund,“ ‑ ganz wichtig: oder gesund! ‑ „in allen Lebenssituationen. Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse …, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.“ Es ist wichtig, zu verstehen, was das bedeutet und was eigentlich in Pflege steckt. Professionelle Pflege ist in der Lage, ganz viele Menschen aus dem Bett zu pflegen statt im Bett zu pflegen. Professionelle Pflege ist in der Lage, auch chronisch kranke Menschen sehr lange und in hohem Maße so gesund zu erhalten, dass sie keine pflegerische Grundversorgung benötigen. Und: Professionelle Pflege ist in der Lage, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten. Sie kompensiert nämlich nur da, wo es nötig ist. Professionelle Pflege erarbeitet zielgerichtete und systematische Arbeitsabläufe, um Probleme und Ressourcen bei ihren Patient*innen zu erkennen. Daraus abgeleitet werden die richtigen Maßnahmen geplant, organisiert und umgesetzt, um am Ende diese Probleme bestenfalls aufzulösen. Wie Sie daran vielleicht erkennen, braucht es gerade in diesem Beruf eine fundierte, gute Ausbildungund eben keine fortwährende Dequalifikation, nur weil wir ganz dringend Menschen im System brauchen. Das wird so nicht klappen! Natürlich, Herr Meyer, schauen wir uns genau an, wo es in der Generalistik noch hakt. Aus Gesprächen weiß ich beispielsweise, dass man sich an den Berufsschulen mehr Passgenauigkeit und mehr Beweglichkeit wünscht. ‑ Das erzähle ich Ihnen jetzt. Die zunehmende Heterogenität der Gruppe wird im bisherigen System offenbar nicht ausreichend berücksichtigt. Im Fach Deutsch ‑ das wurde hier schon berichtet ‑ sitzt zum Beispiel die vielleicht relativ unterforderte Abiturientin neben ihrem Mitschüler aus Mexiko, der vielleicht gerade ein Jahr lang dabei ist, die deutsche Sprache zu erlernen und viel mehr Förderung braucht, um mitzukommen. Für diese unterschiedlichen Lernvoraussetzungen braucht es Lösungen. Da sehe ich die Kompetenzen in erster Linie beim Kultusministerium. Wenn man sich also mehr Passgenauigkeit und Beweglichkeit wünscht: Sie fordern mit diesem Gesetzentwurf einen einheitlichen Landesrahmenplan für die generalistische Pflegeausbildung. Dazu darf ich aus einer aktuellen Pressemitteilung des Verbandes Deutscher Privatschulen Frau Sandra Marschall zitieren: „Alle Schulen haben bereits in vielen Arbeitsstunden im Vorfeld der generalistischen Pflegeausbildung schulinterne Curricula erstellt, die die individuellen Bedürfnisse vor Ort abbilden.“ Es scheint nicht so, als würde ein einheitlicher Landesrahmenplan dem Wunsch nach passgenauen und beweglichen Lösungsvorschlägen dienlich sein. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, wie wir Herausforderungen möglichst zusammen lösen und gute Perspektiven für dieses wunderbare Berufsfeld schaffen! Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Herzlichen Dank.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Kurzinterventionen antworten. Sie hat ebenfalls 90 Sekunden zur Verfügung. Bitte schön! Frau Präsidentin! Vielen Dank für die Möglichkeit, hier noch einmal zu sprechen. Herr Dannenberg, es ist unglaublich, was Sie hier von sich geben. Sie sprechen über ein Potpourri von irgendwelchen Themen, und Sie werfen uns vor, wir nähmen es nicht ernst, und deshalb sollen wir einer sofortigen Abstimmung zustimmen. Das ist total kontraproduktiv. Wir müssen das eingehend und intensiv diskutieren und nicht einmal eben fünf Minuten lang und dann abstimmen. Herr Lechner, noch einmal: Ich weise das zurück. Es ist definitiv so, dass unser Ministerpräsident zu der Bundesratsinitiative, die die Länder ‑ um das auch noch einmal deutlich zu machen ‑ gemeinsam auf den Weg gebracht haben, ganz klar sagt, dass eine Abschaffung der Förderung im Bereich des Agrardiesels nur möglich ist, wenn klimafreundliche Alternativen bestehen. Das ist nichts anderes als das, was auch Herr Mohrmann vorhin gesagt hat. Das birgt doch genau die Situation in sich, die wir hier skizziert haben, dass wir alle miteinander wissen: Da sind wir noch lange nicht. Wir haben im Moment keine alternativen Möglichkeiten, um Agrardiesel zu ersetzen. Gleichzeitig wollen wir weniger Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das können wir nur erreichen, indem wir die Geräte auf die Äcker bringen. Und die brauchen Diesel. Und solange sie Diesel brauchen und wir anderes nicht geschafft haben, wird Niedersachsen auch weiterhin dafür sein, dass die Agrardieselbeihilfe gezahlt wird.
Gemeinsam statt Einsam: Gemeinschaft stärken - landesweite Strategie gegen Einsamkeit entwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen! Was senkt die Lebenserwartung so sehr wie Alkoholismus, was macht so krank wie 15 Zigaretten am Tag, was ist doppelt so schädlich wie Fettleibigkeit, und was betrifft dabei 42 % der Deutschen? Die Rede ist von Einsamkeit. Wir sind dankbar, dass die Landesregierung sich dieses Themas annimmt. Endlich, muss man sagen; denn Einsamkeit ist längst ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir müssen uns die Frage stellen: Was für ein Land sind wir geworden, in dem sich so viele Menschen einsam fühlen? Einsamkeit geht mit einer erheblichen Krankheitslast einher. Menschen, die alleine leben, haben ein 80 % höheres Risiko, innerhalb von acht Jahren eine Depression zu erleiden. Ihr Risiko für einen Schlaganfall ist um 39 % erhöht, das Risiko für einen Herzinfarkt sogar um 43 %. Doch während Krankheiten wie Depression und Burn-out, Gott sei Dank, längst anerkannt sind, ist Einsamkeit nach wie vor ein Tabuthema. Wir sind eines der am dichtesten besiedelten Länder in Europa und oft ständig von Menschen umgeben. Dennoch: Einsamkeit breitet sich nahezu unaufhaltsam aus, und zwar nicht nur unter Senioren. Sie betrifft auch viele junge Menschen und, ja, oft auch Menschen, die in einer Partnerschaft leben. Auch schreiben Sie richtig in Ihrem Antrag, dass gerade Alleinerziehende sich besonders häufig einsam fühlen, und das, obwohl sie natürlich viel Zeit mit ihren Kindern verbringen. Es ist aber völlig nachvollziehbar. Schließlich ist es nicht die Aufgabe von Kindern, Freunde für ihre Eltern zu sein. Sie haben ganz andere, ganz eigene Bedürfnisse. Sich Einsamkeit selbst einzugestehen, ist ein großer Schritt. Wer gibt schon gern zu, dass er einsam ist? Wer gesteht sich und anderen ein, dass er keine richtigen Freunde hat? Einsamkeit ist nicht nur der äußere Umstand, allein zu sein, sondern das innere Gefühl, als Mensch nicht gewollt zu werden. Ich glaube, es gibt kaum schlimmere Gefühle. Es existieren keine schnellen Lösungen für Einsamkeit. Sie kann nicht per Gesetz verboten oder per Erlass bekämpft werden. Die Frage, wie man Einsamkeit beendet, ist die Frage, wie das gesellschaftliche Miteinander wiederhergestellt werden kann. Das betrifft viele Bereiche. Wie kann die Atomisierung der Gesellschaft geheilt werden? Wie können öffentliche Räume wieder zu Orten der Begegnung werden? Wie schaffen wir es, dass das Gespräch mit unserem Nächsten wieder normaler wird als der Kopfhörer im Ohr? Wir müssen auch die Frage stellen: Welche Rolle spielen politische Polarisierung und der Ausschluss inzwischen großer Teile der Menschen aus dem gesellschaftlichen Leben? Die Bekämpfung von Einsamkeit muss auch mit einer Aufarbeitung der Corona-Zeit einhergehen. Sie haben die Menschen verfolgt, weil sie sich in erzwungener Isolation mit ihren Freunden trafen. Sie haben damals Einsamkeit vorgeschrieben und Freundschaft zur Ordnungswidrigkeit erklärt. Fakt ist, dass die gegenwärtig so verbreitete Einsamkeit nicht aus heiterem Himmel kommt. Sie ist das Ergebnis einer langen Verkettung auch politischer Entwicklungen, die die Menschen buchstäblich krankgemacht haben. Deshalb wünsche ich mir, dass wir Einsamkeit so diskutieren, wie unsere Gesellschaft sein sollte: zusammen statt gegeneinander, gemeinsam statt einsam. Ich freue mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
kommt von Frau Behrens, unserer Innenministerin. Bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum wiederholten Male zu einem AfD-Klassiker, nämlich zum Thema Straßenausbaubeiträge. Ich teile die Einschätzung meines Vorredners, dass wir darüber noch häufiger diskutieren werden. Aber letztendlich ist das hier ja der Ort der Debatte. Ich glaube, bei diesem Thema ist klar, dass sich die Haltungen dazu nicht wesentlich verändern werden. Die Fraktionen, die die Regierung tragen, plus die der CDU haben schon deutlich gemacht, warum sie dem Gesetzentwurf der AfD nicht folgen werden. Ich will für die Landesregierung sagen: Wir teilen diese Haltung. Wir halten es für verfassungsrechtlich geboten, die Kommunen in der Freiheit zu belassen, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts und natürlich im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit darüber zu entscheiden. Daher ist die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die die AfD hiermit fordert, nicht in unserem Sinne. Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir bitten auch das Parlament, das in der Mehrheit zu tun. Ich will gerne noch einmal – das Prinzip der Didaktik ist die Wiederholung, und im Sinne einer Antwort an die AfD kann es nicht schaden – die Argumente, die wir auch im Ausschuss vorgetragen haben, wiederholen. Die jetzige Regelung des § 111 NKomVG räumt den Kommunen durch Ermessen maximale Flexibilität ein. Die Kommunen können selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit entscheiden, ob sie Einnahmen über die Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz räumt weiteren Spielraum ein, inwieweit die Kommunen Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen möchten und auch inwieweit sie Kosten anders organisieren wollen. Daher ist das ein sehr flexibles Gesetz, auf dessen Grundlage die Kommunen vor Ort im Sinne der Gemeinde oder der Stadt entscheiden können, wie die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner aussehen soll. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrmals damit beschäftigt. Es ist ausgeurteilt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sehr eindeutig: Die Straßenausbaubeiträge sind als rechtmäßig erklärt worden. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Meine Damen und Herren, die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschneidet die kommunale Finanzhoheit. Das Land würde in das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Das können wir als Landesregierung Ihnen nicht empfehlen. Die Kommunen entscheiden. Die Kommunen haben unser Vertrauen verdient. Die Kommunen in Niedersachsen machen das sehr gut. Daran sollten wir nichts ändern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst eine Vorbemerkung zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage. Es gibt keinen Zweifel daran, dass unsere Staatsanwaltschaften hoch belastet sind und dass viele der Kolleginnen und Kollegen am Limit arbeiten - und das teilweise auch darüber hinaus. Das kann und will ich nicht beschönigen, das will auch die gesamte Landesregierung nicht. Das können Sie auch zahlreichen öffentlichen Aussagen von mir entnehmen, und viele Kolleginnen und Kollegen, mit denen ich bei Besuchen vor Ort spreche, werden Ihnen das sicherlich gern bestätigen. Deshalb ist klar, dass wir dieses Thema angehen. Einiges haben wir bereits erreicht. Dazu komme ich gleich noch. Aber wir werden auch noch mehr tun müssen. Das ist uns allen bewusst. Die Zahlen für 2023 zeigen, dass sich der Trend steigender Fallzahlen aus dem Jahr 2022 verstetigt hat. Das ist übrigens bundesweit der Fall, möchte ich dazu sagen. Für eine effektive Strafjustiz brauchen wir daher mehr Personal. Das betrifft in erster Linie die Staatsanwaltschaften, genauso aber auch die Gerichte. Das ist eine gemeinsame Aufgabe aller demokratischen Fraktionen. Wir müssen alle zusammen bereit sein, das nötige Geld für eine starke dritte Staatsgewalt aufzubringen. Ich werde Sie möglicherweise gerne an den heutigen Tag erinnern, wenn wir in den Haushaltsberatungen für 2025 sind. Denn eines muss klar gesagt sein: Was unsere Staatsanwältinnen und Staatsanwälte brauchen, ist die Bereitschaft, realistische Lösungen zur Verbesserung ihrer Lage zu finden und diese auch in dem nötigen Umfang gegenzufinanzieren. Das vorausgeschickt, komme ich zunächst zur ersten Frage: „Wie hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2023 und seit dem Jahr 2017 entwickelt? Bitte neben der Gesamtzahl auch die Anzahl der Verfahren nach einzelnen Generalstaatsanwaltschaften aufschlüsseln“. Auch dazu eine kurze Anmerkung. Ich bin fast versucht zu sagen, Sie haben es ja nicht anders gewollt. Ich werde gleich Tabellen vorlesen. So war die Anfrage, und so ist dann eben auch die Antwort. Als gute und verfassungstreue Demokratin beantworte ich diese Frage selbstverständlich gern und trage Ihnen die Zahlen dazu vor. Entsprechend den allgemeinen juristischen Gepflogenheiten werde ich nach Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter, nach sogenannten Js-Verfahren, und Anzeigen gegen unbekannte Täter, sogenannten UJs-Verfahren, aufschlüsseln. Ich beginne mit den Js-Sachen und hoffe, alle hören gebannt zu. Jahr 2017. Niedersachsen: 483.811. GenStA-Bezirk Braunschweig: 84.427. GenStA-Bezirk Celle: 254.295. GenStA-Bezirk Oldenburg: 145.089. Jahr 2018. Niedersachsen: 482.365. GenStA-Bezirk Braunschweig: 82.069. GenStA-Bezirk Celle: 253.895. GenStA-Bezirk Oldenburg: 146.401. Jahr 2019. Niedersachsen: 493.470. GenStA-Bezirk Braunschweig: 82.470. GenStA-Bezirk Celle: 262.433 ‑ Entschuldigung, Frau Ministerin! - Ich bitte um etwas mehr Ruhe! Es erfordert wirklich höchste Konzentration, die Frage zu beantworten, aber auch, der Antwort zuzuhören. Es ist ein Grundrauschen im ganzen Raum, und es fällt wirklich schwer. - Herzlichen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Dabei sind die Zahlen so interessant. - Sie werden sich ja was dabei gedacht haben, das in eine Dringliche Anfrage zu kleiden. GenStA-Bezirk Oldenburg: 148.567. Wir sind beim Jahr 2021, glaube ich. Ich bin jetzt ein bisschen durcheinander. Jahr 2020. Niedersachsen: 496.539. GenStA-Bezirk Braunschweig: 84.549. GenStA-Bezirk Celle: 268.264. GenStA-Bezirk Oldenburg: 143.726. - Das würde ich gerne. Ich bin aber verpflichtet, das so zu beantworten. Das können Sie mit den Kolleginnen und Kollegen von der CDU klären. Die haben das so gefragt. Jahr 2021. Niedersachsen: 494.877. GenStA-Bezirk Braunschweig: 86.327. GenStA-Bezirk Celle: 266.179. GenStA-Bezirk Oldenburg: 142.371. Jahr 2022. Niedersachsen: 527.216. GenStA-Bezirk Braunschweig: 90.864. GenStA-Bezirk Celle: 283.944. GenStA-Bezirk Oldenburg: 152.408. Jahr 2023. Niedersachsen: 567.238. GenStA-Bezirk Braunschweig: 99.627. GenStA-Bezirk Celle: 304.960. GenStA-Bezirk Oldenburg: 162.651. Bei UJs-Sachen ergeben sich folgende Werte: Jahr 2017. Niedersachsen: 280.753. GenStA-Bezirk Braunschweig: 48.516. GenStA-Bezirk Celle: 149.558. GenStA-Bezirk Oldenburg: 82.679. Jahr 2018. Niedersachsen: 273.681. GenStA-Bezirk Braunschweig: 47.806. GenStA-Bezirk Celle: 143.230. GenStA-Bezirk Oldenburg: 82.645. Jahr 2019. Niedersachsen: 286.302. GenStA-Bezirk Braunschweig: 49.634. GenStA-Bezirk Celle: 150.717. GenStA-Bezirk Oldenburg: 85.951. Jahr 2020. Niedersachsen: 278.490. GenStA-Bezirk Braunschweig: 47.943. GenStA-Bezirk Celle: 148.308. GenStA-Bezirk Oldenburg: 82.238. Jahr 2021. Niedersachsen: 278.228. GenStA-Bezirk Braunschweig: 48.479. GenStA-Bezirk Celle: 150.609. GenStA-Bezirk Oldenburg: 79.140. Jahr 2022. Niedersachsen: 315.306. GenStA-Bezirk Braunschweig: 54.492. GenStA-Bezirk Celle: 168.816. GenStA-Bezirk Oldenburg: 91.998. Jahr 2023. Niedersachsen: 318.623. GenStA-Bezirk Braunschweig: 60.197. GenStA-Bezirk Celle: 162.887. GenStA-Bezirk Oldenburg: 95.539. Kurz gesagt: Die Zahlen steigen mit kleinen Ausnahmen von Jahr zu Jahr an. Wirklich massiv ist die Entwicklung in den Jahren 2022/2023 gewesen. Damit komme ich zur zweiten Frage: „Welche Arbeitsbelastung auf der Grundlage des Personalbedarfs-Berechnungssystems PEBB§Y ergibt sich demnach für die einzelnen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?“ Dazu habe ich einen Hinweis: Die Daten beziehen sich auf den staatsanwaltschaftlichen Dienst und beruhen auf der Personalbedarfsberechnung und dem durchschnittlichen Personalbestand. Die Werte beziehen sich immer auf Doppeljahre. So ist mir das vom Haus mitgeteilt worden. Braunschweig. 2017/2018: 1,09. 2018/2019: 1,02. 2019/2020: 1,01. 2020/2021: 0,92. 2021/2022: 1,00. 2022/2023: 1,13. Göttingen. 2017/2018: 1,09. 2018/2019: 0,95. 2019/2020: 1,10. 2020/2021: 1,00. 2021/2022: 1,10. 2022/2023: 1,03. Bückeburg. 2017/2018: 1,05. 2018/2019: 1,08. 2019/2020: 1,12. 2020/2021: 1,03. 2021/2022: 1,15. 2022/2023: 1,17. Hannover. 2017/2018: 1,18. 2018/2019: 1,19. 2019/2020: 1,26. 2020/2021: 1,16. 2021/2022: 1,31. 2022/2023: 1,38. Hildesheim. 2017/2018: 1,26. 2018/2019: 1,07. 2019/2020: 1,26. 2020/2021: 1,17. 2021/2022: 1,19. Lüneburg. 2022/2023: 1,21. 2017/2018: 1,10. 2018/2019: 1,15. 2019/2020: 1,14. 2020/2021: 1,11. 2021/2022: 1,08. 2022/2023: 1,27. Das war Lüneburg ohne Zweigstelle Celle. Jetzt kommt Lüneburg, nur Zweigstelle Celle. 2017/2018: 1,24. 2018/2019: 1,02. 2019/2020: 1,17. 2020/2021: 1,28. 2021/2022: 1,32. 2022/2023: 1,29. - Für welche Staatsanwaltschaft? Dann lese ich das noch mal vor. - Sie verzichten. Stade. 2017/2018: 1,12. 2018/2019: 1,18. 2019/2020: 1,16. 2020/2021: 1,10. 2021/2022: 1,08. 2022/2023: 1,35. Verden. 2017/2018: 1,19. 2018/2019: 1,13. 2019/2020: 1,18. 2020/2021: 1,14. 2021/2022: 1,13. 2022/2023: 1,24. Aurich. 2017/2018: 1,09. 2018/2019: 1,26. 2019/2020: 1,19. 2020/2021: 1,03. 2021/2022: 1,06. 2022/2023: 1,14. Oldenburg. 2017/2018: 1,17. 2018/2019: 1,34. 2019/2020: 1,20. 2020/2021: 1,12. 2021/2022: 1,12. 2022/2023: 1,27. Osnabrück. 2017/2018: 1,24. 2018/2019: 1,12. 2019/2020: 1,21. 2020/2021: 1,02. 2021/2022: 1,04. 2022/2023: 1,09. GenStA-Bezirk Braunschweig. 2017/2018: 1,09. 2018/2019: 1,00. 2019/2020: 1,04. 2020/2021: 0,95. 2021/2022: 1,04. 2022/2023: 1,09. - Nein, das war alles richtig so. Kommen wir zum GenStA-Bezirk Celle. Frau Ministerin, vielleicht trinken Sie mal einen Schluck Wasser! Und ich bitte wirklich alle Kolleginnen und Kollegen, so viel Disziplin zu haben, dass das hier vorne ohne Störungen weitergehen kann. - Vielen Dank. Wenn Herr Althusmann gleich Nachfragen hat, dann lese ich das noch einmal von vorne vor. Ich komme zum GenStA-Bezirk Oldenburg. 2017/2018: 1,19. 2018/2019: 1,24. 2019/2020: 1,20. 2020/2021: 1,06. 2021/2022: 1,08. 2022/2023: 1,17. Und jetzt komme ich zu Niedersachsen. 2017/2018: 1,16. 2018/2019: 1,14. 2019/2020: 1,17. 2020/2021: 1,08. 2021/2022: 1,13. 2022/2023: 1,23. Damit haben Sie die Zahlenkolonnen geschafft. - Ich trinke mal eben einen Schluck. Damit komme ich zur dritten Frage: „Wie viele Stellen wurden im Haushalt 2024 für die Staatsanwaltschaften zusätzlich angemeldet und dann tatsächlich geschaffen, um die von der Ministerin angekündigte bessere personelle Ausstattung in die Tat umzusetzen?“ Zu dieser Frage zunächst die Kurzfassung: Das Niedersächsische Justizministerium hat im Haushaltsaufstellungsverfahren 2024 im Haushalt selbst für die Staatsanwaltschaften elf zusätzliche Staatsanwaltsstellen angemeldet. Diese waren vorgesehen zur Verstärkung der Zentralstelle zur Bekämpfung der Kinderpornographie bei der Staatsanwaltschaft Hannover und für die Verstärkung der Zentralstelle zur Bekämpfung von Geldausgabeautomatensprengungen bei der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Tatsächlich geschaffen wurden sechs neue Staatsanwaltsstellen für die genannten Zentralstellen in Hannover und Osnabrück sowie für die Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität in Göttingen. Letzteres habe ich als politische Priorität durchgesetzt, weil sich die Verfahrenszahlen in der Göttinger Zentralstelle in den letzten Jahren von Jahr zu Jahr verdoppelt haben. Darüber hinaus erhalten die Staatsanwaltschaften in Göttingen, in Verden und in Osnabrück jeweils eigene IT-Experten. bei der Verden und Osnabrück ist das ein Novum. In Göttingen gab es schon jemanden, er erhält nun Verstärkung. Ich will aber ganz klar sagen, dass meine politischen Ziele über diese Stellen hinausgehen, und das habe ich auch bei der Aufstellung des Haushalts ganz klar kommuniziert. Das klare Ziel für alle Bereiche der Justiz bleibt weiterhin „PEBB§Y 1,0“, und das habe ich auch bei den Haushaltsverhandlungen als politische Priorität benannt. Das bedeutet eine Personalausstattung, die den rechnerischen Bedarf vollständig abbildet. Dieses Ziel ist im Koalitionsvertrag verankert, und daran halten wir als Landesregierung fest. Ausgehend von den Bedarfszahlen für das Jahr 2022 bestand bei Beginn der Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2024 ein rechnerischer Bedarf von 117 Stellen im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst, um PEBB§Y 1,0 zu erreichen. Diesen Fehlbedarf habe ich bekanntermaßen von der Vorgängerregierung übernommen. Ich habe dazu einen Stufenplan bis 2027 entwickelt und für das Jahr 2024 zunächst eine Steigerung um 30 Stellen für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst vorgeschlagen. Davon sollte die Hälfte, also 15 Stellen, auf den staatsanwaltschaftlichen Dienst entfallen. Sie wissen aber genauso wie ich, dass politische Ziele angesichts der begrenzten Spielräume im Haushalt den finanziellen Möglichkeiten standhalten müssen. Angesichts der angespannten Finanzlage konnten wir als Landesregierung daher den Stufenplan noch nicht wie geplant in Angriff nehmen. Für das Jahr 2025 werde ich aber ‑ unter Berücksichtigung des gestiegenen Bedarfs durch die erhöhten Fallzahlen etwa bei den Staatsanwaltschaften ‑ einen neuen Anlauf machen und hoffe dafür auf breite Rückendeckung auch aus diesem Haus. Unabhängig davon ‑ das hatten Sie, Herr Calderone, eben auch erwähnt ‑ sehe ich die Not bei den Staatsanwaltschaften, überall und insbesondere im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft Celle. Darum war mir klar, dass wir den Kolleginnen und Kollegen, die in der Tat an die Grenze ihrer Belastbarkeit und teilweise darüber hinaus gehen, helfen müssen. Und das haben wir zum Teil geschafft, und zwar aus Bordmitteln. In einer großen Solidaritätsaktion ist es uns gelungen, 20 zusätzliche Stellen im staatsanwaltschaftlichen Dienst und weitere 20 Stellen im mittleren Dienst für die Staatsanwaltschaften zu schaffen. Diese Stellen haben wir aus weniger belasteten Bereichen der Justiz bzw. mit Beschäftigungsvolumina, die nicht ausgeschöpft waren, geschaffen. Das war für alle beteiligten Bereiche tatsächlich ein großer Kraftakt. Ich freue mich sehr, dass das als Zeichen großer Solidarität innerhalb der Justiz gelungen ist. Das löst das Problem nicht vollständig, aber es ist ein wichtiger Schritt zur Soforthilfe. Darüber hinaus haben wir für das Jahr 2024 auch noch im Bezirk Celle zehn sogenannte Stellenhülsen geschaffen, die helfen, die vorhandenen Stellen und Haushaltsmittel wesentlich flexibler zu nutzen. So wird es zum Beispiel einfacher, aktuell ungenutzte Stellenanteile, beispielsweise von Teilzeitkräften, in zusätzliche Stellen umzuwandeln. Also, Sie sehen: Wir sind dran, und wir bleiben dran. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich habe mich im Ausschuss enthalten. Sie erwähnen in Ihrem Gesetzentwurf, dass Sie die Gebühren teilweise seit 1985 nicht mehr angepasst haben. Wir reden hier über einen Zeitraum von fast 40 Jahren. In dieser Zeit haben Sie abwechselnd – Schwarz, Rot, Grün – regiert. Was haben Sie in der ganzen Zeit geleistet, meine Damen und Herren von den Grünen, der SPD und der CDU? Jetzt fällt Ihnen nach vier Jahrzehnten auf, dass Sie die Gebühren erhöhen müssen. Sie sollten weniger über ein Verbot bürgerlicher, konservativer Parteien wie der AfD nachdenken und stattdessen Ihrer Pflicht zur verfassungsgemäßen Arbeit nachkommen. Für Ihre verschwenderische Ausgabenpolitik für die absurde Energiewende mussten Sie Ihren Haushalt dermaßen auf Kante nähen, dass Sie es nun nötig haben, in jeder noch so kleinen Ecke mit der Lupe nach Einnahmen zu suchen. Dazu kann ich nur wiederholen, was der Bund der Steuerzahler sagt: Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Dennoch benötigen wir ein funktionierendes Rechtssystem, und hierzu werden auch die Gebühren benötigt. Natürlich. Unsere Justiz wurde lange vernachlässigt. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Personal, und die Verfahren häufen sich an. Für ein funktionierendes Justizwesen in Niedersachsen braucht es noch jede Menge Reformen. Hier können Sie mit unserer Kooperation rechnen. Aber aufgrund Ihrer fadenscheinigen Begründungen und erheblichen Versäumnisse in der realen Politik wird sich die AfD-Fraktion in dieser Sache enthalten. Diese Rüge, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, der SPD und der Grünen, müssen Sie sich heute auf‘s Brot schmieren lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung kommt von der Justizministerin
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! „Und ewig lockt der Taser“ möchte man in Anlehnung an den Filmklassiker sagen. Denn was in der Mitregierungszeit der CDU schon keine Mehrheit gefunden hat, wird jetzt wieder vorgelegt. Sie wissen genau, dass Sie dafür keine Zustimmung kriegen. Die bekommen Sie wegen vieler guter und auch ernsthafter Gründe nicht. ‑ Das erkläre ich Ihnen gleich, Herr Thiele. Diese haben sich gegenüber der parlamentarischen Befassung mit Distanzelektroimpulsgeräten in der vergangenen Legislaturperiode nicht verändert. Das gilt auch weitgehend für die Studienlage. Ihrem Antrag sind leider keine neuen validen Erkenntnisse zu entnehmen. Denn zum tatsächlich umfassenden Einsatz von sogenannten Tasern ist die Studienlage ja durchaus sehr kritisch. Darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es gibt ein Grundrauschen, wird mir gerade signalisiert, sodass es für Kolleg*innen schwierig ist zu folgen. Ich bitte, Ruhe einkehren zu lassen. ‑ Ja, ich wollte es jetzt nicht so deutlich sagen. - Vielen Dank. Der Einsatz zeigt leider ganz real, dass auch sogenannte DEIGs oder Taser töten können. Neun tödliche Verläufe seit 2021 vermeldet die Tageszeitung. Da hilft auch nicht, dass etwa in Schleswig-Holstein sogenannte Taser nicht gegen erkennbar unter 14‑Jährige, Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen eingesetzt werden dürfen. Im polizeilichen Alltag hieße das dann, nicht nur im Bruchteil einer Sekunde abzuwägen, welches das mildeste Einsatzmittel ist, sondern dies zusätzlich abzuwägen und weitere beschränkende Faktoren einzubeziehen, etwa psychische Ausnahmezustände, die nicht selten mit dem Tatmittel Messer einhergehen, für die indes ein sogenannter Taser nicht angezeigt ist. Herr Bothe, das war der Fall in Hannover. Dort hätte man den Taser gar nicht einsetzen dürfen. Wir als regierungstragende Fraktionen bleiben also in voller Übereinstimmung mit unserer Innenministerin bei unserer Auffassung, dass das hierfür notwendige und intensive Training, mithin die Nutzung von DEIGs, auf SEK-Beamte beschränkt bleiben sollte, die für diese Hochstresssituationen bestens trainiert und auch besser geschützt sind. Auch aus Polizeisicht sind die Rufe nach einem weiteren Einsatzmittel tatsächlich überschaubar, auch wegen des Trainingsaufwands und ungeklärter juristischer Fragen ‑ so die Gewerkschaft der Polizei. Gerade zu den juristischen Fragen schweigt sich der Antrag der CDU erkennbar aus. Auch in Ihrer Rede habe ich dazu wenig gehört. Darin habe ich auch nichts zu der Generalkritik gehört, die zum Beispiel Thomas Feltes immer wieder zur juristischen Frage ins Feld führt. Wir lassen die Polizist*innen dann mit der Situation alleine: Was nehme ich denn, und ist mein Gegenüber schwanger? Solange dies nur schwer auszuräumen ist ‑ diese Aspekte sind schwer auszuräumen ‑, bleibt es eben beim niedersächsischen Weg. Die stärkste Waffe unserer Polizei ist und bleibt ‑ das muss man überhaupt nicht so despektierlich vortragen, Herr Bothe ‑ eben die Dialogorientierung. Wo diese komplett scheitert, etwa wenn eine Polizistin einem Menschen in einem psychischen Ausnahmezustand gegenübersteht, ist der sogenannte Taser weder für den Fremd-, noch für den Eigenschutz geeignet. In dieser Situation ist die Anwendung nicht angezeigt. Deswegen gehen wir weiter ganz konsequent den Weg der Beschränkung auf die Spezialkräfte, und dabei bleiben wir auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Entschuldigung! Die Kollegin Buschmann möchte eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu? Ja, das können wir machen. Das ist doch mal nett. - Bitte schön! Herr Lühmann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Was ist die Alternative, wenn der Polizist bzw. die Polizistin vor Ort überlegen würde: „Ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen - ich würde den Taser einsetzen -
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Das ist für die CDU-Fraktion Kollege Schünemann. Bitte schön! Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wissen um unsere historische Schuld. Niemals werden wir das eigene Land über andere stellen. Aber gerade deshalb sollten wir unsere reiche parlamentarische Geschichte und Freiheitstradition pflegen. Ein weltoffener Patriotismus gibt uns Orientierung, Vertrautheit und Geborgenheit. Ein Patriotismus im Geiste unserer Rechts- und Verfassungsordnung grenzt niemanden aus. Vielmehr wird er in einer Zeit von Verunsicherung und Krise zur Stabilisierung unseres Gemeinwesens beitragen. Vor diesem Hintergrund wünsche ich mir mehr Patriotismus aus der Mitte der Gesellschaft. Meine Damen und Herren, lassen wir nicht zu, dass Extremisten die vermeintliche Verbundenheit mit unserem Staat missbrauchen! Sie stehen eben nicht für die Werte unseres Grundgesetzes. Sie stehen nicht für Freiheit und Toleranz. Als ein wichtiges Symbol für die emotionale Verbundenheit mit der freiheitlichen und demokratischen Tradition Deutschlands steht unsere Bundesflagge. Sie ist dabei ein Symbol für Deutsche, aber auch für die Gesamtbevölkerung. Schwarz, Rot, Gold sind die Farben des Hambacher Festes, der Paulskirche und der Deutschen Einheit. Sie stehen für Einigkeit und Recht und Freiheit. Welch verbindende Wirkung unsere Bundesflagge haben kann, hat die Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland gezeigt. Ich war zu jener Zeit Innenminister. Von meinem Amtssitz konnte ich auf den Waterlooplatz gucken. Es hat mich wirklich berührt: Weltoffenheit, Toleranz, Fairness, Begeisterung waren allerorts zu spüren, und das alles in einem Meer von schwarz-rot-goldenen Flaggen. Meine Damen und Herren, alle Teile unserer Gesellschaft waren damals vereint und haben dabei eine Botschaft gegeben: Wir heißen die Gäste aus aller Welt herzlich willkommen. Schwarz, Rot, Gold sind keine Farben für Diskriminierung oder für Gegner unseres Staates. Insofern verstehe ich auch nicht, dass auf Demonstrationen gegen Rechtsextremismus dazu aufgerufen wird, eben keine Nationalflagge zu zeigen. Parteifahnen und andere Symbole erzeugen ganz zwangsläufig ein Gegenbekenntnis. Hinter Schwarz, Rot, Gold kann sich jeder Staatsbürger versammeln. Meine Damen und Herren, das Hissen der Bundesflagge in Verbindung mit der Europafahne vor staatlichen Gebäuden sollte die Regel und eine Selbstverständlichkeit sein. Selbstverständlich wird bei Staatsbesuchen die Fahne des Gastlandes gehisst. Und nach den entsetzlichen Terroranschlägen der Hamas und der brutalen Ermordung von 1 000 Jüdinnen und Juden in Israel war es uns ein Bedürfnis und nicht nur eine Verpflichtung, mit der israelischen Fahne vor unseren Staatsgebäuden unsere besondere Verbundenheit mit dem israelischen Volk zum Ausdruck zu bringen. Gleiches gilt für die Solidarität mit den Menschen aus der Ukraine. Ganz bewusst wollen wir bei außerordentlichen Ereignissen unsere Solidarität durch das Hissen einer Nationalflagge bekunden. Diese herausragende Wirkung darf nicht durch Beliebigkeit und die Umkehr von Ausnahme und Regel gefährdet werden. Meine Damen und Herren, ganz besonders sorgfältig müssen wir bei der Beflaggung mit zivilgesellschaftlichen Symbolen vor staatlichen Gebäuden umgehen. Diese aber grundsätzlich zu verbieten, wäre genauso falsch. Erinnern wir uns wieder an die Fußballweltmeisterschaft, und zwar diesmal in Katar! Ein solches Weltereignis an ein Land zu vergeben, in dem Homosexuellen bis zu sieben Jahre Haft drohen und die Menschenrechte ganz offensichtlich missachtet werden, ist höchst fraglich. Zumindest auf diese Diskriminierung im Zuge dieser Veranstaltung hinzuweisen, ist das Mindeste, was wir tun konnten. Dafür war das Hissen der Regenbogenfahne vor staatlichen Gebäuden ein geeignetes Mittel, die Solidarität mit den Betroffenen darzustellen. Meine Damen und Herren, die Regenbogenfahne steht für Toleranz und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt. Der Antrag der AfD hingegen steht für Intoleranz und ein reaktionäres Menschen- und Familienbild. Das und nichts anders steckt hinter Ihrem Antrag. Nur so ist auch zu erklären, dass Sie in Ihrem Antrag die Regenbogenflagge mit linksradikalen und sozialistischen Gruppierungen und „gesellschaftlichen, geschlechtlichen, sprachlichen und sexuellen Verirrungen“ in Verbindung bringen. Wenn sich hier aber jemand verirrt, dann ist es die AfD-Fraktion. Schauen Sie sich die Regenbogenflagge doch einmal an! Dort finden Sie regelmäßig sechs Streifen in sechs Farben, nicht zu verwechseln mit Hammer und Sichel oder mit dem roten Stern. Die Regenbogenfahne steht eben nicht für Extremismus, sondern sie steht für Vielfalt. Natürlich ist nicht jeder, der die Regenbogenfahne schwenkt, deshalb selbst tolerant und liberal. Das kennen wir aus anderen Zusammenhängen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von der AfD. Auch nicht jeder, der sich auf das Grundgesetz beruft, ist ein Verfassungsfreund. Diskriminierungen wegen der sexuellen Orientierung sind verfassungsrechtlich untersagt. Sie verstoßen gegen den Gleichheitsgrundsatz, worauf auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder hingewiesen hat. Daher sind Sie hier auf dem Holzweg, wenn Sie in Ihrem Antrag behaupten, jedes Hissen der Regenbogenflagge führe automatisch zu einem Verstoß gegen das Gebot staatlicher Neutralität. Klar ist allerdings auch: Die Regenbogenfahne ist kein Staatssymbol. Sie ist ein originär zivilgesellschaftliches Zeichen, das der Staat nicht okkupieren sollte. Deshalb kommt ein Hissen der Regenbogenflagge an öffentlichen Gebäuden nur aus ganz außergewöhnlichen Anlässen infrage. Wir dürfen die Symbolkraft einer Beflaggung nicht durch Beliebigkeit mindern. Meine Damen und Herren, im Übrigen darf ich daran erinnern: Unsere Bundesflagge mit den Farben Schwarz, Rot, Gold steht für Toleranz und Freiheit und gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Vielen Dank.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Am 23. Dezember stiegen die Pegelstände. Sie stiegen, sie stiegen, und sie stiegen. Gebannt haben wahrscheinlich wir alle die lokalen Pegelstände beobachtet. Dieses Mal ging es an Weihnachten nicht um das Warten auf die Geschenke, sondern um das Warten auf den nächsten Einsatz. Die Einsätze kamen - und wie sie kamen! Über 100 000 Kräfte waren im Einsatz, und das Tag und Nacht. Man kann gar nicht oft genug danken, und deswegen mache ich es noch einmal. Egal, ob Feuerwehr, Polizei, THW, DLRG, alle anderen Hilfsorganisationen und natürlich auch die große Gruppe der zivilen Helferinnen und Helfer - vielen herzlichen Dank an alle! So schlimm das Hochwasser auch war - was wir auf jeden Fall gesehen haben, war ein Land, das zusammenhält. Egal, woher man kam, egal, welches Parteibuch man trägt, es haben alle mit angepackt. So sehr Rechtsextreme versuchen, unseren Zusammenhalt zu spalten, zu hetzen und unser Land schlechtzureden, man hat eindeutig gesehen, dass wir in Niedersachsen zusammenhalten und uns aufeinander verlassen können. Denn in Krisenzeiten stehen Niedersächsinnen und Niedersachsen zusammen. Das macht uns stärker als die ganzen Spalter. Doch so dankbar wir für den unermüdlichen Einsatz und den Zusammenhalt sind, dürfen wir nicht vergessen, dass solche Katastrophen in Zukunft verhindert werden müssen. Das Hochwasser in Niedersachsen hat uns erneut vor Augen geführt, wie wichtig ein effektiver und nachhaltiger Hochwasserschutz ist. Wir müssen erkennen, dass der Klimawandel solche Extremwetterereignisse wahrscheinlicher macht und wir uns dem anpassen müssen. Diesen Schritt gehen wir mit diesem Antrag. Meine Kollegin wird gleich mehr dazu sagen. Am Mittwoch ging es in der Aussprache zur Regierungserklärung auch darum, dass es ein schlechtes Zeichen der Prävention wäre, wenn man Sandsäcke braucht. Ich möchte einfach einmal richtigstellen: Das stimmt schlichtweg nicht. Sie können den tollsten und besten Deich bauen - nach Tagen und Wochen im Wasser weicht der Deich durch, und dann brauchen Sie die Sandsäcke. Oder, Herr Lechner? Haben Sie eine bessere Lösung dafür? Eine zweite oder dritte Deichlinie kann ja nicht die Antwort sein. Aber ich freue mich sehr auf die Aussprache im Ausschuss dazu. Die vielen Helferinnen und Helfer haben die Herausforderung auch mit den Sandsäcken gut gemeistert. Als Grüne stehen für eine Politik, die auf Prävention setzt. Wir brauchen grundlegend mehr Platz für Flüsse und natürlichen Hochwasserschutz. Aber das alleine wird nicht reichen. Auch der technische Hochwasserschutz wird eine große Rolle spielen. Das alles zu evaluieren und die sachlich besten Entscheidungen treffen, ist jetzt auch unsere Aufgabe. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss und bin mir sicher, dass wir parteiübergreifend zu den besten Lösungen kommen werden. Vielen Dank. Vielen Dank. - Als zweite Rednerin aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist jetzt die
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte noch einmal an den Punkt anknüpfen, bei dem ich eben schon war: dem Appell, inhaltlich doch bitte an einem Strang zu ziehen, wo es geboten ist. Sie und Ihre Brandmauer. Die Brandmauer wurde von Leuten gemacht, die die CDU nicht mögen, um die CDU immer wieder in linke Bündnisse zu zwingen. Und was macht die CDU? Sie kriecht zu Kreuze und versucht, Leuten zu gefallen, die die CDU eh nie wählen würden. Dabei bleibt vernünftige Sachpolitik auf der Strecke. Wie gesagt: Schauen Sie sich mal die Umfragewerte an, addieren Sie die Prozentzahlen. Klingelt’s? Wir werden gleich für Ihren Antrag stimmen. Machen Sie das auch für unsere Anträge. Und noch einen kleinen Nachtrag. Herr Dannenberg, lassen Sie jetzt eine Zwischenfrage des Kollegen Leddin zu? Nein, ich möchte bitte gerne ausreden. Gut. Herr Leddin, Sie haben gestern draußen bei den Bauern viel Schelte gekriegt. Eben ist mir noch mal richtig klargeworden, warum: weil Sie dort die gleiche Rede vorgelesen haben, wie jetzt gerade. Die SPD-Fraktion hat
Die europäische Idee stärken - Europabildung an den Schulen intensivieren
auf das zurückkommen, was Herr Jahn gerade gesagt hat. Ich finde es unverantwortlich, was Sie hier von sich geben. Der europäische Gedanke und die Europäische Union sind für uns in Niedersachsen und in Deutschland, aber auch für unsere Nachbarländer ein Garant für Sicherheit und für Stabilität. Die Europäische Union ist nicht wegzudenken. Es sollte allen im Hause klar sein, dass der Europäische Binnenmarkt und der Euro heute das Fundament unserer starken Wirtschaft bilden. Doch seit seiner Entstehung wird die Idee eines vereinigten Europas infrage gestellt. Die Bundesvorsitzende der schon immer europakritischen AfD sprach erst vor Kurzem von einem Dexit und dem Austritt von Deutschland aus der Europäischen Union nach britischem Vorbild. Auch wenn diese Aussagen mal wieder ein plumper Versuch waren, von den menschenverachtenden Plänen Ihrer Partei, die im Januar bekannt geworden sind, abzulenken, denke ich, dass es wichtig ist, hervorzuheben, dass wir uns als Demokratinnen und Demokraten solchen schlicht dummen Ideen konsequent entgegenstellen werden und alles dafür tun, damit diese Ideen niemals umgesetzt werden. Da sich die AfD gerne auf den Brexit bezieht, möchte ich auch für Sie heute hier ein wenig Europabildung betreiben, Herr Jahn. Es würde mich freuen, wenn Sie zuhören würden. Nach vier Jahren Brexit steht nämlich fest, dass eine große Mehrheit der britischen Bürger den Brexit als einen Fehler ansieht und eine Mehrheit die Rückkehr in die EU befürworten würde. Darüber hinaus ist es erwiesen, dass es den Bürgerinnen und Bürgern auch in Deutschland ohne die Europäische Union--- Herr Baatzsch, warten Sie einen kleinen Moment! Ich bitte um Ruhe bei der AfD-Fraktion. Wenn Sie etwas sagen wollen, wissen Sie, welche Karten Sie ziehen müssen, damit Sie zu Wort kommen. Jetzt hat Herr Baatzsch das Wort. Europa ist für uns alle ein Gewinn. Aber das ist halt Ihr Politikstil: Sie machen eben keine Politik für die Menschen in diesem Land. Vor solchen Ideen müssen Demokratinnen und Demokraten die Bürgerinnen und Bürger beschützen, und sie müssen den Mehrwert der Europäischen Union immer wieder betonen. Wie wichtig die EU ist, sehen wir auch in der gemeinsamen Außenpolitik mit unseren europäischen Verbündeten, mit denen wir uns bei den wichtigsten Themen abstimmen. Das aktuell beste Beispiel ist die beschlossene Zahlung von 50 Milliarden Euro zur Unterstützung der Ukraine. Im Mittelpunkt der Europäischen Union steht aber klar die europäische Bevölkerung. Wir müssen uns als Gesellschaft eigentlich immer wieder vor Augen führen, was für eine Errungenschaft es ist, dass wir zusammen mit den Bürgerinnen und Bürgern aus 26 anderen Staaten ein gemeinsames Europäisches Parlament mit Abgeordneten aus ganz Europa wählen. Das ist ein Meilenstein in der Geschichte der Menschheit. Gerade im Hinblick auf die Probleme unserer Zeit ist es notwendig, dass im Europäischen Parlament überzeugte Europäerinnen und Europäer sitzen, denn die großen politischen Herausforderungen unserer Zeit werden wir nur zusammen auf europäischer Ebene lösen können. Als jemand, der seine ersten politischen Schritte bei der Jugendorganisation der SPD gegangen ist und dem die Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen schon immer ein Anliegen war, freue ich mich, dass an dieser Europawahl zum ersten Mal Jugendliche teilnehmen, die 16 Jahre alt sind und die so die europäische Politik mitbestimmen dürfen. Daher ist es genau richtig, Heranwachsenden diese Möglichkeit einzuräumen und ihnen so die Wichtigkeit von Europa und der Demokratie zu demonstrieren. Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass sich Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche mit dem Thema Europa und der Europäischen Union beschäftigen. In der Schule wird das bereits im Politikunterricht gemacht. Da geht der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion bereits in die richtige Richtung. Wir stimmen der CDU-Fraktion auch zu, wenn sie in ihrem Antrag davon spricht, dass der europäische Gedanke noch mehr in den Klassenzimmern und bei dem einen oder anderen ankommen muss. Wir müssen in den Schulen für die Sache Europas werben, sodass sich die nachfolgenden Generationen als europäische Bürgerinnen und Bürger verstehen. Allerdings erreichen wir das nicht, wenn wir Europa alleine in der Schule thematisieren. Wir müssen darüber hinaus erreichen, dass sich junge Menschen in jeder Lebenslage mit Europa beschäftigen, sich der Vorteile der Europäischen Union bewusst sind und diese auch nutzen können. Denn der Kern der europäischen Idee ist es, Europa auch zu leben. Es reicht nicht aus, theoretisch über Europa zu reden, sondern Europa muss greifbar gemacht werden. Junge Menschen müssen deshalb die Möglichkeit bekommen, sich mit Gleichaltrigen aus anderen europäischen Ländern auszutauschen, andere europäische Länder kennenzulernen und so zu erleben, was es heißt, Europäerin oder Europäer zu sein. Nur so werden wir es schaffen, langfristig eine Begeisterung für Europa aufrechtzuerhalten und als Mitgliedstaaten zusammenzuwachsen. Als SPD und Grüne wollen wir daher weiterdenken, denn der Schwerpunkt liegt nicht nur auf Schule, sondern auf allen Jugendlichen auch außerhalb der Schule und ihren Möglichkeiten, Europa zu erleben. Wir möchten uns besonders dafür einsetzen, dass junge Menschen, unabhängig von Schulform, Bildungshintergrund, Herkunft, Familiensituation, Behinderung, Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung, individuellen Fähigkeiten oder ökonomischen Voraussetzungen, an Austauschprogrammen teilnehmen können. Für Rot-Grün steht fest, dass der europäische Gedanke allen Heranwachsenden vermittelt werden muss. Jetzt habe ich noch ein bisschen mehr Redezeit als geplant. Ich komme zurück zu dem, was Sie eben gesagt haben. Dann werde ich extra für Sie langsamer sprechen. Ich denke, auch Ihr Getuschel ist ein dezenter Störfaktor. Sie sollten sich mal darüber Gedanken machen, dass es mittlerweile schon so weit ist, dass sich Gruppen, mit denen Sie im Europäischen Parlament zusammenarbeiten, liebe AfD, mittlerweile von Ihnen distanzieren, weil Sie anscheinend zu weit nach rechts gerutscht sind – selbst für diese Gruppen. Ich begrüße ausdrücklich die Mitberatung im Europaausschuss und freue mich auf die Beratung in beiden Fachausschüssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank, Herr Kollege. Weitere Wortmeldungen zu diesem
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Moriße, ich glaube, Sie haben es wirklich einfach nicht verstanden. Um die Befähigung zum Richteramt zu erlangen, gibt es aus guten Gründen die zwei Staatsexamina. Herr Plett und ich haben versucht, hier dezidiert und intensiv auf die Abläufe einzugehen. Wir freuen uns natürlich, das in den Ausschussberatungen noch einmal ganz intensiv zu machen und Ihnen zu erklären, dass der Bachelor mit dem Befähigung zum Richteramt rein gar nichts zu tun hat und daher auch nichts aufgelöst werden soll. Informieren hilft. Und zweitens--- Ich finde es absolut--- Genau. Um den Kollegen Zinke zu wiederholen: Das ist integriert, und mit Integration haben Sie es nicht so. Da kann ich gleich anschließen. Ich finde es nämlich absolut unangemessen, in diese Diskussion, wie ganz zufällig herbeigeholt, eine wilde fremdenfeindliche, ausländerfeindliche und rassistische Komponente in diese Diskussion bringen, die es absolut nicht gebraucht hätte. Dankeschön.
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Meine Vorrednerin Frau Hillberg hat eben ausgeführt, dass die Regierungsfraktionen ach so sehr daran interessiert seien, den Justizvollzug zu unterstützen. frage ich mich: Worin besteht denn diese Unterstützung? Wenn ich mich recht erinnere, haben wir gerade eine Haushaltsdebatte und einen Haushaltsbeschluss hinter uns, in welchem in den Justizvollzug nicht eine einzige Stelle investiert worden ist. Im Gegenteil! Es wurden Stellen gekürzt. Wir haben vorher nämlich befristete Stellen gehabt, von denen letztendlich nur die Hälfte verstetigt worden ist. So kommen wir nicht weiter! Wir kommen auch nicht weiter, indem wir erst einmal lange hin- und her evaluieren, bevor wir Stellen schaffen. Herr Prange hat bereits im Mai letzten Jahres gesagt ‑ im Mai 2023, lange bevor der Haushalt verabschiedet wurde ‑, dass wir ungefähr 200 Stellen vor uns herschieben. Ja, warum werden diese 200 Stellen denn nicht geschaffen? Mit der Evaluierung werden wir das ganze Thema doch nur hinausschieben, und das Ganze wird darauf hinauslaufen, dass sich die Regierung wunderbar aufs Schild schreiben kann: „Wir haben die Evaluation dieser Stellen auf den Weg gebracht“ - obwohl man längst weiß, dass sie gebraucht werden. Wir haben überhaupt nichts dagegen, ein Personalbemessungssystem zu schaffen. Allerdings wollen wir, dass eine vernünftige Untersuchung stattfindet, die tatsächlich eine Verbesserung des Justizvollzugssystems bringen kann. Dazu bedarf es durchaus weiterer Untersuchungen. Wir müssen uns zunächst einmal fragen, ob das System der Resozialisierung in Niedersachsen tatsächlich den Erfolg, den wir uns davon versprochen haben, bringt. Dazu müssen wir vergleichende Untersuchungen anstellen. Wir müssen nämlich auch klar haben, dass nicht jeder Strafgefangene resozialisierbar ist - weil nicht jeder vorher überhaupt sozialisiert gewesen ist. Das betrifft sicherlich nicht alle, aber es betrifft einen Teil. Und wir müssen uns an dieser Stelle schlicht und ergreifend fragen: Welchen Teil behandeln wir so, und welchen behandeln wir anders? Auch das wird Personal sparen können. Wir müssen auch festhalten ‑ das hören wir nämlich jedes Mal, wenn wir dort sind ‑ dass die Vollzugsanstalten auch bei der Technik noch ziemlich hinterherhinken. Erst am Freitag letzter Woche haben wir gehört, dass alles noch händisch mit Papier erledigt werden muss. Wenn wir bei einer solchen Untersuchung nicht gleich mit ins Boot werfen, an welchen Stellen es durch eine vernünftige Digitalisierung und durch die Einführung von vernünftiger KI eine Arbeitserleichterung geben kann, kommen wir auch nicht wirklich weiter. Wenn die Idee schlicht und ergreifend ist, auf der Basis, die wir haben, Stellenbedarfe festzustellen, um dann mit der Personalentwicklung eine Strategie zu entwickeln, woher wir Leute bekommen, ist das nicht so einfach; denn die Leute, die wir brauchen, werden ja alle nicht geboren. Und der Strafvollzug ist nicht der einzige Bereich, in dem Menschen gesucht werden. Alle suchen Leute! Die Ressource Mensch wird in Bezug auf das Arbeitsleben immer wertvoller werden. Wir müssen zusehen, dass wir die Arbeitsstrukturen so verändern, dass wir einfach weniger Menschen benötigen. Das ist es, was wir wirklich untersuchen müssen. Ich fordere Sie daher dazu auf, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete der SPD und der Grünen: Bewilligen Sie kurzfristig für den Haushalt, dass der Justizvollzug Stellen bekommt. Bringen Sie eine Analyse davon auf den Weg, was der Justizvollzug braucht, um besser und strukturierter arbeiten zu können, und wie viele Stellen er dann mittel- und langfristig tatsächlich benötigt. Wir haben einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen, sind wir dabei. Aber einfach nur Geld auszugeben, um festzustellen, dass man Stellen braucht ‑ was man ohnehin schon weiß ‑, ist nichts, was wir unterstützen. Wir sind hier nicht angetreten, um das Geld unseres Landes aus dem Fenster zu schmeißen und Ergebnisse zu bekommen, die wir ohnehin schon haben. Vielen Dank.
Ich bitte um Ruhe. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Ich eröffne die 32. Sitzung im 13. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich bitte doch um Aufmerksamkeit. Die Reihen sind gut gefüllt, und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 16, das ist die Fortsetzung der Aktuellen Stunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 18.20 Uhr enden. Die Parlamentarische Vereinigung lädt für heute um 13 Uhr zu Vortrag und Diskussion zum Thema „Justiz im digitalen Zeitalter“ in den Raum 1105 im Erweiterungsgebäude ein. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Frau Schriftführerin Klages mit. Auch von mir einen guten Morgen an alle Kolleginnen und Kollegen! Es haben sich entschuldigt: von der Fraktion der SPD Herr Bloem, Frau Emken, Frau Schröder-Köpf, Herr Siebels und Herr True, von der Fraktion der CDU Frau Hopmann und Herr Scharrelmann und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Sachtleben. Vielen Dank, Frau Klages. Eine kleine Ergänzung: Der Abgeordnete Siebels ist bis zur Mittagspause entschuldigt.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich erst einmal zur Versachlichung dieser Diskussion beitragen. Ich glaube, das ist dem Thema Kinderschutz angemessen. Wir arbeiten in Niedersachsen wirklich aktiv für den Kinderschutz. Hierzu einige Beispiele: Die strafrechtliche Verfolgung von Kindesmissbrauch und Kinderpornografie wurde gestärkt. Seit 2021 wurden neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie weitere Stellen für Beschäftigte in den Serviceeinheiten geschaffen. Mit dem Haushalt 2024 schaffen wir weitere neue Stellen für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Es finden umfassende Fortbildungen in diesem Bereich statt. Die niedersächsische Polizei stellt sich entschlossen dem Kampf gegen die zumeist männlichen Straftäter. Die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs ist in Niedersachsen seit Jahren ein kriminalstrategischer Schwerpunkt. Die Personalstärken in den Ermittlungsbereichen und auch in der IT-Forensik wurden spürbar angehoben. In die IT-Forensik wurden zudem erhebliche Investitionen vorgenommen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen hat darüber hinaus im November 2021 ein eigenständiges Sachgebiet, die Zentralstelle Kinderpornografie, eingerichtet. Im Jahre 2023 erfolgte eine weitere personelle Stärkung in diesem Bereich. Im LKA wurde zudem eine eigene KI-Software zur Kinderpornografieerkennung entwickelt, die sich seit 2020 im landesweiten Testeinsatz befindet. Ihr Einsatz und die Weiterentwicklung tragen dazu bei, Missbrauchsfälle in digitalen Beweismitteln schneller zu erkennen und die Ermittlungsverfahren insgesamt deutlich zu beschleunigen. Der Gesetzgeber hat erst vor Kurzem den Informationsaustausch zwischen Gerichten, Staatsanwaltschaften und Jugendämtern verbessert, um Kinder und Jugendliche besser zu schützen. Die Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und der Polizei ist in den letzten Jahren ebenfalls kontinuierlich verbessert worden. Darüber hinaus verfügt das Land Niedersachsen im Kinderschutz über ein etabliertes Beratungs- und Unterstützungsnetzwerk. Hierzu zählen unter anderem 22 Beratungsstellen, 6 Kinderschutzzentren und der Kinderschutzbund – Landesverband Niedersachsen – mit seinen 56 Ortsverbänden. Seit 2019 führt das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung außerdem die Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht alle an“ durch. Zusätzlich führen die niedersächsischen Kinderschutzzentren das Social Media Gemeinschaftsprojekt „#hilfefürdich“ durch. Um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen zu schützen, müssen nach dem Bundeskinderschutzgesetz nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit ein erweitertes Führungszeugnis vorweisen. Die Unterrichtung im Ausschuss zu diesem Antrag hat eindeutig klargemacht: Das sogenannte Original Play ist nicht vereinbar mit diesen Kinderschutzkonzepten. Es gilt § 45 SGB VIII, nach dem alle Einrichtungen Kinderschutzkonzepte erstellen, vorlegen, aber auch leben müssen. Original Play ist, wie gesagt, nicht vereinbar mit Kinderschutzkonzepten. Auch sollen keine sogenannten Doktorspielräume eingerichtet werden. Das ist in der Unterrichtung ausführlich geschildert worden, und das hätten Sie auch schon vor Antragstellung wissen können; denn dies ist schon in der Antwort auf eine Kleine Anfrage zum Thema Körpererkundungsräume beantwortet worden. Die Unterrichtung hat aber auch deutlich gezeigt, dass Sie diese Kleine Anfrage gar nicht kannten. Eine kleine Empfehlung für Ihre Antragsarbeit: Recherchieren Sie erst mal, bevor Sie einen Antrag schreiben! Also noch einmal: Die Einrichtungen müssen Kinderschutzkonzepte vorhalten. Sollte es zu Ereignissen oder Entwicklungen kommen, die das Wohl der Kinder in der Einrichtung gefährden, ist das Landesjugendamt befähigt, umgehend zu handeln. Das macht das Landesjugendamt auch. Und das wissen Sie. Darüber hinaus – darauf habe ich schon bei der Einbringung dieses Antrags hingewiesen – hat Kinderschutz für die Landesregierung höchste Priorität. Deswegen wurde der Interministerielle Arbeitskreis „Kinderschutz“ gegründet. Hierzu habe ich schon beim letzten Mal ausführlich ausgeführt. Kurz zusammengefasst: Ziel des IMAKs ist es, ein effektiveres Kinderschutzsystem in Niedersachsen aufzubauen und eine Kinderschutzstrategie zu etablieren, die letztendlich in ein Kinderschutzgesetz mündet. Das also sind die Fakten: Kinderschutz hat für uns höchste Priorität. Wir machen eine Politik, die Kinder schützt. Sie machen eine Politik, die ihnen vermeintlich nützt. Ihnen geht es hier nicht um die Sache, sondern darum, einen Eklat zu provozieren. Das ist doch der eigentliche Grund für den vorliegenden Antrag. Das hat das Verfahren bewiesen, und das hat, wie ich finde, auch die Rede meiner Vorrednerin gerade bewiesen. Fakten sind Ihnen egal. Das will ich an einem Beispiel deutlich machen: Die Unterrichtung im Ausschuss war sehr detailliert. An dieser Stelle noch einmal vielen Dank an Frau Steege aus dem Sozialministerium und Frau Klocke aus dem Kultusministerium. Die Unterrichtung hat klar verdeutlicht, welche Regelungen gelten und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Und was machen Sie, Frau Behrendt, nach der ausführlichen Unterrichtung? Sie veröffentlichen auf Facebook einen Beitrag, der impliziert, dass wir von der CDU, den Grünen und der SPD Pädophile unterstützen. Das sind keine Fakten. Das ist einfach falsch! Das machen Sie, um die demokratischen Parteien zu diskreditieren. Denn das ist Ihr eigentliches Anliegen. Das ist diesem Hohen Haus nicht angemessen, und dem stellen wir uns entschieden entgegen. Ich komme zum Schluss. Den vorliegenden Antrag lehnen wir als rot-grüne Fraktionen ab. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Gäde. Die Kollegin Behrendt hat sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank. Sehr geehrte Abgeordnete! Am 14. September 2022 habe ich meinen Kollegen Ulf Prange auf einer Podiumsdiskussion zum integrierten Bachelor kennengelernt. Damals wusste ich überhaupt nicht, dass wir kurze Zeit später eine Koalition bilden würden. Wir haben dann den integrierten Bachelor in den Koalitionsvertrag verhandelt, und heute – das ist ein besonderer Moment für mich – bringen wir den integrierten Bachelor ins Plenum ein. Das macht besonders Spaß. Vielen Dank dafür! Herr Plett, ich kann Sie beruhigen: Mit diesem Entschließungsantrag wird die juristische Ausbildung nicht leiden. Ganz im Gegenteil, wir machen sie sozial gerechter, und wir würdigen die Leistungen der Studierenden. Deswegen bin ich ganz zuversichtlich, dass wir gute Beratungen im Ausschuss haben werden. Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag setzen wir ein weiteres Projekt aus unserem Koalitionsvertrag um. In unserer rot-grünen Vereinbarung heißt es: „Die juristische Ausbildung werden wir reformieren und den heutigen Anforderungen anpassen.“ „Wir führen einen integrierten Bachelor für die Leistungen im Studium bis zum Examen ein.“ Wir haben den Wähler*innen einen integrierten Bachelor versprochen, und heute liefern wir. Dem liegen folgende Überlegungen zugrunde: Das Jurastudium dauert mindestens fünf Jahre. Und was passiert nach diesen fünf Jahren? Viele Menschen stehen dann immer noch nur mit ihrem Schulabschluss da. Denn in jedem Durchgang des ersten Staatsexamens fallen durchschnittlich ein Drittel der Studierenden durch. Für Menschen, die aus finanziell prekären Verhältnissen kommen, ist diese Unsicherheit schlicht keine Option. Mit diesem Antrag sorgen wir daher auch dafür, die juristische Ausbildung für breitere gesellschaftliche Schichten attraktiver zu machen. Als Grüne freue ich mich, dass wir das Jurastudium endlich sozial gerechter und durchlässiger machen. Denn soziale Gerechtigkeit ist unser Anspruch. Wir werten also das Jurastudium durch einen weiteren Abschluss auf, der selbst dann erreicht werden kann, wenn man letztlich in der Staatsexamenprüfung scheitert. Dieser Bachelor of Laws entspricht dann der Studienstruktur im Europäischen Hochschulraum und fördert somit die internationale Vergleichbarkeit. Denn ein Bachelorabschluss ist in vielen Ländern eine gängige Ausbildungsvoraussetzung. Auch in Deutschland bildet der Bachelor eine gute Basis für einen Einstieg in die zweite Laufbahngruppe des öffentlichen Dienstes oder für ein Masterstudium in einer der zahlreichen Fachrichtungen, in denen juristische Kenntnisse hilfreich sind. Wenn jemand im Laufe des Jurastudiums merkt, dass er keinen der gängigen Berufe ergreifen möchte, also nicht Richter, Richterin oder Staatsanwältin werden möchte, dann gibt der Bachelor die Möglichkeit zum Umsatteln, und die bereits geleistete Zeit ist nicht verschwendet. Die bereits erbrachten Leistungen werden wertgeschätzt und münden in einen Bachelor of Law. Wenn wir das nicht täten, bestünde die Gefahr einer Abwanderung in diejenigen Bundesländer, die einen integrierten Bachelor bereits eingeführt haben oder im Begriff sind, das zu tun. Das sind bereits zahlreiche Länder: Baden-Württemberg, Brandenburg, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und nun auch Sachsen. Wir wollen gut qualifizierte Menschen durch das Studium in Niedersachsen motivieren, hier zu bleiben und hier einen Beruf anzustreben. Neben den Volljurist*innen mit zwei Staatsexamen und den Diplom-Jurist*innen mit einem Staatsexamen wird es künftig also auch einen juristischen Bachelor geben. Wichtig ist uns dabei, dass die Einführung des integrierten Bachelors ohne größere Eingriffe in den bisherigen Studienverlauf und ohne zeitaufwendige Akkreditierungsverfahren erfolgt. Um keine Zeit zu verlieren, werden wir auch prüfen, wie der neue Bachelor – das freut mich besonders, das habe ich eingebracht – rückwirkend in den bestehenden Jurastudiengang integriert werden. So runden wir das Paket ab. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und hoffe, dass wir das, was wir heute von der AfD erlebt haben, nicht in den Ausschuss weitertragen. Denn das hat wieder ganz deutlich gemacht, dass Sie es überhaupt nicht verstanden haben. Es geht um einen weiteren Abschluss, und es ist nicht so, dass wir dann weniger Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben, sondern mehr Menschen mit juristischen Fachkenntnissen in den anderen Berufen. Sie haben noch ein bisschen Zeit, um sich weiterzubilden. Nutzen Sie die Zeit! Dann freue ich mich auch auf qualifizierte Redebeiträge. Heute war das nichts, aber vielleicht beim nächsten Mal.
Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ. Die Transformation des Tourismus zukunftsfähig gestalten - die Tourismusstrategie für das Land Niedersachsen weiterentwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Leeve Lüü! Von der Weser bis zur Elbe, vom Harz bis an das Meer steht Niedersachsens Tourismus eigentlich ganz gut daher. Liebe Niedersachsen, wir haben einen Tourismus mit vielen, vielen, vielen Stärken. Niedersachsen ist eines der abwechslungsreichsten Bundesländer in Deutschland - nein, ich lege mich fest: das abwechslungsreichste Bundesland in Deutschland. Wir bieten unterschiedliche Landschaften - vom Meer über Fehn-, Heide- oder Parklandschaften bis zu den Mittelgebirgen. Ich finde, „Meer und Berge“ klingt irgendwie cooler als nur „Meer“ oder nur „Berge“. Im bundesweiten Vergleich liegt Niedersachsen übrigens auf Platz 4 der beliebtesten Urlaubsländer, und unter den Küstenländern auf Platz 1. Mit über 7 % der Erwerbstätigen und über 5 % der Wirtschaftsleistung gehört der Tourismus übrigens zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen in Niedersachsen. Das alles bietet der Tourismus schon jetzt. Aber uns ist natürlich auch klar, dass es Baustellen gibt. Das Land Niedersachsen hat zuletzt im Jahr 2015 unter unserem Wirtschaftsminister Olaf Lies die erste Tourismusstrategie aufgesetzt. Eine solche Strategie bietet Planungssicherheit für die Branche und ermöglicht uns als Politik, zielgerichtet zu fördern. Auch wenn das jetzt weniger als zehn Jahre her ist, haben sich seitdem sehr viele Vorzeichen geändert. Deshalb macht es Sinn, diese Strategie neu aufzusetzen. Der neu gegründete Tourismusunterausschuss hat sich im letzten Jahr intensiv damit auseinandergesetzt, wo in dieser wichtigen Branche der Schuh drückt und wo es gut läuft. Wo liegen die Prioritäten? Wo hat sich der Fokus vielleicht verschoben? Ich will hier ein Beispiel nennen: Die Corona-Pandemie wird noch über Jahre Auswirkungen auf diese Branche haben. So haben Gäste zum Beispiel ein ganz anderes Bewusstsein für Gesundheit entwickelt. Gut, dass wir in Niedersachsen im Gesundheitstourismus mit insgesamt 37 hochprädikatisierten Kurorten sehr gut gerüstet sind. Diese Qualitätsmerkmale, die sogenannte Prädikatisierung, gibt es allerdings nicht zum Nulltarif. Infrastruktur wie Thermalbäder oder ein Kurpark müssen unterhalten werden. Gerade an Tourismuskommunen wird mit Recht ein erhöhter Anspruch auf Barrierefreiheit gestellt. Die Einwohnerzahl unserer Tourismuskommunen wächst in der Hochsaison temporär erheblich an. Im kommunalen Finanzausgleich findet diese Tatsache allerdings kaum oder keine Berücksichtigung. Wir haben mit der politischen Liste einen ersten Aufschlag gemacht, um Mehrausgaben für touristische Infrastruktur ein Stück weit auszugleichen. Für unsere Kurorte stehen in diesem Jahr erstmals 2 Millionen Euro zur Verfügung. Wir fordern die Landesregierung auf, im Rahmen der Tourismusstrategie die Tourismusfinanzierung nachhaltig zu überdenken. Das ist auch notwendig, um die Akzeptanz vor Ort zu stärken, sehr geehrte Damen und Herren. Wenn man eine Strategie aufsetzt, muss man allerdings auch sagen, was man nicht will. Auch hierfür will ich Beispiel nennen. Die Fachleute haben uns deutlich gemacht, dass es ‑ mal abgesehen von den Niederlanden ‑ wenig Sinn macht, um internationales Publikum zu werben. Bis heute machen Gäste aus dem Ausland nur rund 5 % des Gesamtkonsums aus. Umso mehr ist es für die Branche unerlässlich geworden, sich bei den Fachkräften international aufzustellen; denn der Fachkräftemangel ist gerade im Tourismus eines der wichtigsten Themen geworden. Gleichzeitig ist klar, dass Digitalisierung ein wichtiges Thema ist. Wer da nicht Schritt hält, bleibt nicht konkurrenzfähig. Sowohl beim Kundenerlebnis als auch beim Fachkräftemangel ist die Digitalisierung ebenfalls ein Teil der Lösung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider muss man auch feststellen, dass unsere größte Stärke ‑ die Vielseitigkeit ‑ auch unsere größte Schwäche ist. Deswegen wollen wir in Zukunft größere Zusammenschlüsse wie die TANO, die Tourismus-Agentur Nordsee, mehr fördern. Ich bedanke mich noch einmal bei der CDU für die gute Zusammenarbeit im Unterausschuss. So können wir diesen Antrag jetzt gemeinsam auf den Weg bringen. Ich glaube, gerade im Tourismus ist es wichtig, mit einer Stimme zu sprechen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vom Harz bis an das Meer sind Niedersachsens Söhne und Töchter mit der zukünftigen Strategie gut gerüstet, damit der Tourismus sowohl für die kurzfristig zugereisten als auch für die Menschen vor Ort einen Vorteil bietet. Vielen Dank.
Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Etwa 55 000 Schüler besuchen in Niedersachsen eine von mehr als 850 Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen stellen mithin einen wichtigen Pfeiler in der niedersächsischen Schullandschaft dar. Besonderen pädagogischen Konzepten kann so Raum gegeben werden. Es gibt Bekenntnisschulen, Fachschulen mit besonderen beruflichen Schwerpunkten und vieles weitere mehr. Im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt für sozial-emotionale Entwicklung leisten Schulen in privater Trägerschaft zum Beispiel einen zentralen Beitrag zur schulischen Versorgung in unserem Bundesland. Doch die Schulen in freier Trägerschaft klagen seit Jahren über die nicht ausreichende Finanzierung ihrer Leistungen durch das Land Niedersachsen. Diese Klagen kommen immer häufiger und werden immer dringlicher. Glaubt man den Aussagen der Träger, so sind etliche Einrichtungen akut in ihrem Bestand gefährdet. Doch ein Wegbrechen dieser wertvollen Bildungseinrichtungen können wir uns in keinem Fall leisten. Das Recht auf Einrichtung von Ersatzschulen in freier Trägerschaft ist in Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz festgehalten. Dort ist allerdings auch vorgegeben, dass es keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern geben darf. Aus diesem Sonderungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht eine staatliche Schutz- und Förderpflicht abgeleitet und den Staat zu einer Sicherung des Existenzminimums der Institutionen verpflichtet. Doch was ist ausreichend für das Existenzminimum der Ersatzschulen? Darüber streiten sich die Verbände und das Land seit Jahren. Ich möchte sogar noch weitergehen: Ist es aus Sicht des Staates sinnvoll, lediglich das Existenzminimum zu sichern, oder wäre es im Interesse von guter Schule notwendig, angemessen darüber hinauszugehen? Im Letter of Intent, der 2022 kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode von den selbsternannten demokratischen Fraktionen gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, ist der Pfad zu einer transparenten Lösung des Problems zwar angelegt, doch erste terminliche Ecksteine des Papiers wurden bereits gerissen. Derzeitiger Stand ist daher, dass ab 2025 eine Übergangsfrist ‑ ab 2025 erst! ‑ für eine neue Finanzierungsformel gelten soll, die immerhin eine leichte Entlastung bewirken soll. Erst für die Zeit danach soll es eine transparente Grundlage für die genaue Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt geben. Doch dann befinden wir uns längst in der nächsten Legislaturperiode. Planungssicherheit für die Träger der betroffenen Schulen sieht anders aus. Außerdem ist dieser Zeithorizont gerade in Zeiten von hoher Inflation, Steigerung der Lehrergehälter an den staatlichen Schulen und einem schon seit Jahren aufgestauten Nachholbedarf bei der Finanzierung der Ersatzschulen viel zu lang. Für manch eine Schule kann es bis dahin schon zu spät sein. Vonseiten des VDP Niedersachsen-Bremen erfährt man zudem schon lange, dass Niedersachsen seine Ersatzschulen teilweise deutlich schlechter ausstatte als andere Bundesländer das tun. Doch die Frage ist nun: Ist dem wirklich so? - Vieles spricht dafür, doch genau weiß es niemand. Derzeit kann sich das Land bei den Verhandlungen nämlich immer hinter der unklaren Abrechnungsgrundlage verstecken und die Förderung von Schulen in privater Trägerschaft nach eigenem Gutdünken beschließen. Dieser Zustand ist unhaltbar, besonders angesichts der offensichtlich angespannten Lage. Jetzt müssen nämlich diese tragbaren Instrumente erstellt werden und nicht erst ab 2028. Deshalb stellen wir im vorliegenden Antrag vier Kernforderungen: Erstens. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in der KMK, dafür einzusetzen, dass einheitliche Bestimmungsverfahren für die Kenngrößen „Ausgaben pro Schüler und Jahr an öffentlichen Schulen“ einerseits und „Ausgaben pro Schüler und Jahr an Ersatzschulen“ andererseits erarbeitet werden. Das ist nämlich zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich. In der Vorbereitung dafür soll zweitens der Kultusausschuss darüber unterrichtet werden, auf welcher Grundlage derzeit denn die Finanzierung der Ersatzschulen ermittelt wird, wobei zu eruieren ist, inwieweit die Kritikpunkte vom Landesrechnungshof und die Urteile vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht dabei berücksichtigt werden. Drittens. Es soll kurzfristig eine umfassende Datenerhebung zur tatsächlichen Finanzsituation der niedersächsischen Ersatzschulen durchgeführt werden, um zu eruieren, wie dramatisch die finanzielle Situation denn nun tatsächlich ist oder ‑ anscheinend aus Sicht der Landesregierung ‑ eben auch nicht. Viertens. Wir fordern von der Landesregierung einen Entwurf für die Neufassung der §§ 149 bis 151 des Niedersächsischen Schulgesetzes, in denen dann explizite Untergrenzen für die Kostendeckungsgrade, für den Landeszuschuss, den Elternbeitrag sowie die Eigenleistungen der Ersatzschulen festgelegt werden. Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratung im Ausschuss. Selbst wenn dort, wider Erwarten, vielleicht nicht alle von unseren Forderungen auf Zustimmung stoßen sollten, so hoffen wir dennoch, dass dieser Antrag endlich Bewegung in die offensichtlich unhaltbare Situation rund um die nicht ausreichende Finanzierung der staatlich anerkannten Ersatzschulen kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Vielen Dank. - Man hört es ja: Die Staatsanwälte sind völlig überlastet. Und ich komme erneut, wie bei den Verwaltungsgerichten, auf die Frage: Bis 2030 werden, wie bereits erwähnt, ‑ Die Frage ist daher ‑ Ich weiß nicht, was daran so lustig ist, aber egal. Die Frage ist jetzt einfach: Bis 2030 werden wieder viele Menschen im Bereich der Staatsanwaltschaften in Pension gehen. Was wollen Sie diesbezüglich unternehmen? Wie wollen Sie diese Stellen neu besetzen? Können Sie mir eine Zahl nennen, wie die Bewerberquoten bei den Staatsanwaltschaften aktuell sind?
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Frau Staudte, bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Dannenberg, wenn man hier ein Thema anmeldet, das gestern im EU-Parlament diskutiert und beschlossen wurde, dann kann ich mir nicht vorstellen, wie man eigentlich noch aktueller sein sollte. Dass Sie immer wieder probieren, Ihre populistischen Themen zu platzieren, kennen wir ja. Also wundert es mich eigentlich, dass Sie hier keinen Vortrag zum Wolf gehalten haben. Aber wir wollen zum Thema sprechen. Sehr geehrte Frau Kämmerling, Sie haben vorhin gesagt, es gebe eigentlich gar keine Unterschiede bei den NGT-Pflanzen und den Risiken. Ich glaube, wir müssen immer berücksichtigen, dass man zwar mit dieser neuen Gentechnik präzise vorhersagen kann, welche Gene verändert oder ausgeschaltet werden. Man kann aber nicht präzise vorhersagen, welche Auswirkungen das dann eigentlich hat. Deswegen sind ja die Risikobeurteilung und die Prüfverfahren, die wir bislang haben, so wichtig. Ein zweiter Aspekt ist das Thema Klimakrise. Dieses wird ja eigentlich auch ‑ wie das Thema Welthunger ‑ immer wieder als das Argument angeführt, warum wir nun unbedingt alle Regularien erleichtern müssen, um der Gentechnik freien Lauf zu lassen. Wenn wir anerkennen, dass es nicht um Hochleistungszüchtungen geht, sondern dass die Herausforderungen der Klimakrise damit zusammenhängen, dass wir stabilere Erträge bekommen müssen, dann sehen wir auch in diesem Fall, dass es eigentlich darum geht, dass wir vielfältigere Fruchtfolgen etablieren, dass wir verschiedene Kulturen gleichzeitig anbauen, um Risiken abzusichern, dass wir heterogenes statt einförmiges Saatgut verwenden, dass wir den Boden besser pflegen, wenn es um Humus und das Halten von Feuchtigkeit geht, und dass große Chancen im Bereich der konventionellen Züchtungen liegen. Eine Pflanze kann ja unterschiedliche Strategien haben, wie sie sich auf Trockenheit einstellt. Sie kann längere Wurzeln bilden. Sie kann eine dickere Wachsschicht auf ihren Blättern ausbilden. Sie kann aber auch ihren Tag-Nacht-Rhythmus optimieren. In der konventionellen Züchtung sind die Chancen sehr viel größer, diese unterschiedlichen Eigenschaften zu kombinieren und dann wirklich gutes Saatgut zu erlangen. Es geht nicht darum, das eine Gen für Trockenheitsresistenz zu finden. Das gibt es nämlich nicht; die Pflanzen haben einfach unterschiedliche Strategien entwickelt. Deswegen kann ich den Heilsversprechungen der neuen Gentechnik keinen Glauben schenken. Es ist in mehreren Redebeiträgen schon deutlich geworden, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher zu einem ganz hohen Prozentsatz Gentechnik gegenüber kritisch eingestellt sind. 96 % der Verbraucher*innen sagen laut Foodwatch: Wenn Pflanzen mit neuen Verfahren gentechnisch verändert werden, dann sollten mögliche Risiken immer untersucht werden. Dabei sind die Kommission und gestern auch das EU-Parlament leider in eine andere Richtung marschiert. Die konservativen Parteien haben mit 307 Stimmen dem Vorschlag der Kommission in diesem Punkt zugestimmt; 263 Mitglieder waren dagegen; 41 haben sich enthalten. Aus Verbraucherschutzsicht muss man wirklich sagen, dass die rechtliche Abschwächung bei diesem Punkt der Risikobewertung bei den Zulassungsverfahren nicht akzeptabel ist. Wir haben uns in der Vergangenheit in Europa eigentlich immer dafür entschieden, dass wir auf das Vorsorgeprinzip setzen. Das heißt, Gentechnik und auch Forschung im Bereich der Landwirtschaft sind ja nicht verboten. Das ist alles erlaubt und wird auch zum Teil gefördert. Aber gentechnisch hergestellte Pflanzen müssen eben eine Risikoüberprüfung durchlaufen, und sie müssen auch gekennzeichnet werden. Das sind ganz wichtige Forderungen, die wir jetzt in den nächsten Monaten nach vorne stellen müssen. Und wir müssen auch anerkennen ‑ weil ja immer von den wirtschaftlichen Chancen geredet wird ‑, dass sich führende Unternehmen ‑ wie zum Beispiel Frosta aus der Lebensmittelbranche oder Handelsketten wie DM ‑ mit vielen anderen Unterzeichnern gerade an die EU gewandt und ganz klar gesagt haben: Bitte seid sehr sorgsam. Für uns ist das im Binnenmarkt der EU ein ganz wichtiger Wettbewerbsvorteil. Wir können hier in Europa noch Gentechnikfreiheit garantieren, im Gegensatz zu Südamerika, China, Afrika etc. Wir sollten tatsächlich nicht riskieren, durch Aushebelung von Kennzeichnungsvorschriften unsere guten Absatzmärkte in diesem Bereich zu gefährden. Eines möchte ich an dieser Stelle noch ansprechen: das Thema Patente. Wir nehmen im Moment berechtigte Befürchtungen wahr, dass durch diese Erleichterungen im Bereich der Gentechnik das ganze Thema Patente viel mehr an Fahrt aufnehmen kann. Wir sind uns wohl alle einig, dass Patente auf Leben nicht sinnvoll sind, dass wir einen freien Zugang zu Saatgut brauchen. Wenn wir jetzt Regularien schaffen, die ja auch dokumentiert und kontrolliert werden müssen, dann ist es für viele Züchtungsunternehmen ‑ gerade für die kleinen und mittelständischen hier in Niedersachsen ‑ ein ganz großer Kostenfaktor, wenn sie sich damit beschäftigen müssen, zusätzliche Gebühren für Lizenzen aufzuwenden oder Patentverletzungsklagen führen zu müssen, weil andere sie bezichtigen, falsches Saatgut verwendet zu haben, oder wenn es um die Erlangung von eigenen Patenten geht. Das alles sind Kosten, die unsere kleinen und mittelständischen Züchtungsunternehmen nicht werden tragen können. Gerade für den Biobereich ist das eine ganz große Erschwernis. Wir sollten ernst nehmen, was uns aus dem Ökolandbau zum Thema Koexistenz gesagt wird. Ich habe es eben schon erwähnt: die Dokumentationspflichten etc. Ich glaube, dass wir gerade auf nationaler Ebene oder in den Bundesländern ‑ wenn diese Beschlüsse so gefällt werden sollten ‑ mit ganz viel Bürokratie konfrontiert werden. Wir müssen das dann vielleicht umsetzen und kontrollieren. Wir müssen mit Blick auf die Koexistenzfrage definieren, wie das eigentlich festgestellt werden soll. Insofern sollten wir uns in den nächsten Wochen intensiv zu Wort melden, wenn es um diesen Trilogprozess geht, der dann vielleicht irgendwann gestartet wird. Im Moment ist man sich im Rat ja noch nicht einig. Das wird uns begleiten, und wir sollten damit sehr fachlich und sehr intensiv umgehen. Danke.
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
Frau Ministerin Wahlmann, zunächst danke ich Ihnen ganz herzlich für die ausführlichen Erläuterungen, die Sie hier vorgetragen haben. Aber es bleibt bei dem Ergebnis, dass Sie in der Debatte zur Dringlichen Anfrage der CDU mit dem Titel „Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?“ den ‑ wie Sie ihn jetzt selbst bezeichnet haben ‑ „ominösen“ Erlass vom 25. Januar 2024 jedenfalls nicht kannten. Dass Sie von diesem Erlass gar keine Kenntnis hatten, ist mit Blick auf das Thema, das wir zu einer Dringlichen Anfrage gemacht haben, zunächst einmal unglücklich. Sie hätten sich zunächst einmal ordentlich informieren müssen. Jetzt wollen wir mal zum Inhalt kommen. Es ging zunächst darum ‑ Sie haben das hier eben zu Recht nicht vorgelesen ‑ Hören Sie mir doch kurz zu! Sie möchten, dass, wenn hier die Tatsachen verdreht werden - Herr Tonne, Herr Lechner, wir wollen hier keine Zwiegespräche miteinander führen. Das Wort hat Frau Hermann. Bitte schön, Frau Hermann! Wir stellen zunächst fest, dass die Ministerin den von ihr selbst als ominös bezeichneten Erlass jedenfalls nicht kannte und hier jetzt für Aufklärung gesorgt hat. Jetzt komme ich zum Inhalt des Erlasses. In der Betreffzeile des Erlasses steht: „Abweichen von der 8-Punkte-Grenze und Einsatz von Proberichterinnen und Proberichtern“. Sie haben den Betreff zu Recht nicht vorgelesen, dort steht: „Abweichen von der 8-Punkte-Grenze“. Dann kommen wir zu diesen 20 Stellen, von denen Sie gesprochen haben, bei denen jetzt die Einstellungsvoraussetzungen sehr wohl geändert werden, weil Sie selbst in dem Erlass schreiben: „in Abänderung des Erlasses von 2019“. Die Voraussetzungen werden abgeändert, dass zum einen die Zustimmung des Justizministeriums nicht mehr notwendig ist. Sie sind auch gar nicht darauf eingegangen, dass Sie zum anderen bei den Richterstationen Veränderungen vorgenommen haben und auch, was die Noten angeht, natürlich modifiziert haben. Jetzt fangen wir vorne an: Erst einmal handelt es sich bei so einer Änderung, bei so einer Modifikation, nicht um irgendetwas, das man bürokratisch mitregelt, sondern es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, und die sollte weder an Ihnen vorbeilaufen, noch sollten Sie bei einer solchen Dringlichen Anfrage in Unkenntnis darüber sein. Wie gesagt: Vorhin haben Sie gesagt, Sie kannten den Erlass gar nicht, und jetzt sagen Sie: Okay, es wurde von Ihrem Haus entschieden, und Sie wurden noch nicht einmal darüber in Kenntnis gesetzt. Ich sage Ihnen: Beides ist ein Beleg für schlechtes Regierungshandeln und keine gute Organisation Ihres Hauses. Ich bin damit einverstanden, dass man der Fachabteilung Kompetenzen zuschreibt und ihr auch Entscheidungsspielraum lässt. Das begrüße ich ausdrücklich. Aber wir sind nicht damit einverstanden, dass Sie und Ihr Staatssekretär Grundsatzentscheidungen treffen, die im Übrigen auch vom Geschäftsbereich als solche wahrgenommen werden, von denen Sie bei einer solchen Dringlichen Anfrage noch nicht einmal Kenntnis haben. Ganz besonders ärgerlich ist mit Blick auf diese Angelegenheit Folgendes: Wir als CDU-Fraktion haben im Rechtsausschuss mehrfach darum gebeten, die Generalstaatsanwaltschaften dort anzuhören, und wir haben darauf hingewiesen, dass wir diese Anhörung wegen der akuten Belastungssituation der Staatsanwaltschaften möglicherweise vorziehen sollten. Rot-Grün hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Wir würden ja gern mit den Generalstaatsanwälten sprechen, Frau Wahlmann, wenn Ihre rot-grüne Koalition uns im Rechtsausschuss Gelegenheit dazu geben würde. Nach diesen ganzen Ausführungen heute verstehe ich jetzt auch, warum wir die Generalstaatsanwaltschaften nicht im Ausschuss hören sollten: weil Sie offenbar Sorge davor hatten, was uns berichtet wird und wie groß der Ärger bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist, weil Sie offenbar nicht wissen, was in Ihrem eigenen Geschäftsbereich los ist. Sie haben vorhin gesagt, die Bewerberlage sei exzellent. Sie hätten vier Bewerber pro Stelle. - Mich würde interessieren, ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht; aber auch das werden wir prüfen. - Sie sagen, die Bewerberlage ist so exzellent, dass Sie an den Einstellungsvoraussetzungen überhaupt nichts ändern müssen. Dann frage ich mich: Warum gibt es den Erlass vom 25. Januar, und warum war überhaupt Handlungsbedarf in Ihrem Haus gegeben? Und noch eins: Wir alle haben doch in der Zeitung gelesen, aber auch in Ihrem heutigen Vortrag gehört, wie sehr die Staatsanwaltschaften im Land überlastet sind. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie eine falsche Personalplanung hingelegt, oder aber Sie haben einfach zu wenig Bewerbungen, weshalb Sie nun die Einstellungsvoraussetzungen für diesen Bereich jedenfalls modifizieren mussten. An irgendeiner Stelle, muss ich sagen, ist Ihre Erzählung nicht ganz stringent. Wenn es an der Personalplanung krankt, warum melden Sie dann, frage ich Sie, bei dieser angespannten Personallage eigentlich nur elf Stellen für die Staatsanwaltschaften zum Haushalt 2024 an, von denen Ihnen dann nur sechs Stellen vom Finanzminister zugebilligt werden? Frau Wahlmann, es reicht einfach nicht, am Anfang der Legislaturperiode zu sagen: „Wir wollen 280 neue Stellen für die Justiz schaffen“, und das medienwirksam in Interviews zu fordern. Sie müssen das, wenn Sie das fordern, auch umsetzen. Und dann müssen Sie uns bei solch einer Dringlichen Anfrage auch sagen, wie Sie das umsetzen. Jetzt wollen Sie das wegreden, indem Sie sagen: Da werden ein paar bürokratische Hürden geändert; das MJ wird nicht mehr an der Prüfung der Notengrenze beteiligt. - Das ist eine wesentliche Änderung, und das hätten Sie hier heute klar eingestehen sollen. - Die Absenkung ‑ Sie weichen von dem Erlass von 2019 ab! Sonst hätten Sie das nicht so in diesen Erlass geschrieben. - Ich verstehe Ihre Aufregung. Und wenn es doch dann sozusagen noch die unbesetzten Stellen sind, die nicht besetzt werden sollen, dann machen Sie eine Einstellungsoffensive, und die haben Sie eben so durchgeführt, wie Sie sie durchgeführt haben. Deswegen finden wir diesen Vorgang schon beachtlich. Wir bitten insoweit, weiter aufzuklären, wie die Einstellungspraxis im MJ denn nun wirklich aussieht. Vielen Dank.
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU will das Apothekensterben jetzt mit der Einrichtung eines zweiten niedersächsischen Pharmazie-Studiengangs kurieren. Warum haben Sie das nicht versucht, bevor rund jeder dritte Apothekenleiter in Deutschland über 60 Jahre alt wurde? Ihr zweiter und auch schon letzter Vorschlag ist ein Landesförderprogramm - oder wie es im Beipackzettel stehen würde: Symptombehandlung mit Steuermillionen. Dabei rufen uns die Apotheker seit Jahren zu, wo es wehtut: Sie klagen über die erdrückende Konkurrenz durch Onlinehändler - und das, obwohl selbst die meisten EU-Länder den Versand rezeptpflichtiger Medikamente verbieten. Sie klagen über immer mehr Bürokratie. Da müssen längst etablierte Apotheken noch mal nachweisen, dass sie für die Lagerung von Kompressionsstrümpfen geeignet sind. Und sie klagen über gestiegene Personal- und Energiekosten bei unveränderter Pauschalvergütung pro Rezept. Die ist nämlich seit 2013 nicht mehr gestiegen. Stattdessen wurde erst zum Monatsanfang ein Abschlag an die maroden Krankenkassen drastisch angehoben. Die jährliche Zusatzbelastung für eine durchschnittliche Apotheke: 6 000 Euro. Es fehlt also nicht nur an Nachwuchs, sondern und vor allem an erträglichen Rahmenbedingungen, die wieder Lust auf den Beruf machen. Nicht zuletzt hilft auch die beste Apothekendichte nicht, wenn die Rentabilität fehlt und keine Medikamente verfügbar sind, weil Ihre Parteien durch Ihre Politik die Produktion in Europa wirtschaftlich uninteressant gemacht haben. Vielen Dank. Danke schön, Herr Rakicky. - Die nächste Wortmeldung kommt
Herr Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Kollegin Hermann, betrübt stelle ich fest, dass Sie offenbar weder die Akten gelesen, noch mir eben zugehört haben. Ich habe nämlich ausgeführt ‑ und ich wiederhole es noch einmal sehr gerne für Sie ‑, dass Niedersachsen mit seiner Verwaltungspraxis eine Sonderrolle eingenommen hat, dass die anderen Länder eben auf diese Nachzeichnung verzichtet haben. Sie haben dafür nämlich von Anfang an einen guten Grund gehabt: weil die schlichte Übertragung von beamtenrechtlichen ‑ und auch gut vertretbaren ‑ Vorschriften auf die Tarifbeschäftigten in den genannten Fällen zu Ergebnissen führen, die nicht nur von der Frage der Gerechtigkeit im Einzelfall höchst zweifelhaft sind ‑ Stichwort: „zehn Jahre“ ‑, sondern auch insgesamt die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für Menschen außerhalb des öffentlichen Dienstes ganz erheblich infrage stellen kann. Deswegen muss ich noch einmal sagen: Das hat mit „rechtswidrig“ etc. überhaupt nichts zu tun. Ich könnte es auch schlichtweg anders zusammenfassen: Niedersachsen verhält sich ab jetzt so wie die anderen Bundesländer auch. Das sollte Ihnen zu denken geben.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Frau Ministerin hat kein Problem. Sie antwortet nämlich. Bitte sehr, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich hatte ja eben ausgeführt, dass es nach wie vor das erklärte Ziel ist, PEBB§Y 1,0 herbeizuführen. Und daran werden wir auch weiterhin arbeiten. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Idee, Standards zu senken, aber gleichbleibende Ergebnisse zu erwarten, ist so alt und falsch wie auch der Sozialismus selbst. CDU und SPD haben mit der generalistischen Pflegeausbildung höchst unterschiedlichen Berufen die Beine aneinandergekettet. Und jetzt wundern sie sich, dass die Leute in diesen Berufen stolpern. Wo die Standards höher waren, sind sie gesunken und führen zu Qualitätsverlusten. Wo die Standards niedriger waren, sind sie gestiegen und führen zu hohen Abbrecherquoten. Die generalistische Pflegeausbildung war, ist und bleibt politische Quacksalberei. Niedersachsen ist zumindest in dieser Hinsicht ein gallisches Dorf. Damit das Niveau nicht hinter die abgelöste Altenpflegeausbildung zurückfällt, gibt es in Niedersachsen noch Unterricht in allgemeinbildenden Fächern. Und das ist gut so! Sie fordern jetzt aber die Abschaffung dieser Fächer für Pflegefachkräfte. Das ist kurzsichtig und gefährlich. Pflegekräfte brauchen mehr als nur medizinische Fähigkeiten und die Patienten keine sogenannten Fachidioten. Die Pflegekräfte sind Lebensbegleiter, emotionale Stützen und oft die letzten Hoffnungen für Menschen in Not. Der allgemeinbildende Unterricht ermöglicht ihnen die Wahrnehmung dieser Aufgaben. Sie führen NRW und Schleswig-Holstein als Vorbilder an. Am Erfolg der Pflegeausbildung kann das ja bei Abbrecherquoten von bis zu 46 % nicht liegen. Nein, Sie zeigen damit, worum es Ihnen eigentlich geht. Schließlich sind Hendrik Wüst in NRW und Daniel Günther in Schleswig-Holstein schon dort, wo Sebastian Lechner in Niedersachsen erst noch hinmöchte: in einer Koalition mit dem CDU-Wunschpartner, den Grünen. Dafür schafft die CDU sogar selbst den Religionsunterricht ab. Man sieht, Sie passen gut zusammen. Aber tun Sie das bitte nicht auf Kosten unserer Auszubildenden und unseres Gesundheitssystems! Vielen Dank.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Bitte sehr! Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich verlese unsere Dringliche Anfrage: „Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?“ Bereits im Sommer 2023 berichteten mehrere Medien über eine stark zunehmende Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften. Auch in Niedersachsen klagen öffentlicher Berichterstattung zufolge immer mehr Staatsanwältinnen und Staatsanwälte über eine hohe Belastung am Arbeitsplatz. So berichtet etwa die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) am 7. Oktober 2023 unter der Überschrift „Immer mehr Fälle bleiben liegen: Staatsanwaltschaft Hannover überlastet“, dass es in Niedersachsen zu wenige Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gebe und immer mehr Strafverfahren unerledigt liegen blieben. In dem Bericht heißt es, dass mehr als 68 000 Fälle nach Angaben des Deutschen Richterbundes bis Mitte des Jahres 2023 offen gewesen seien. Dies entspreche einem Anstieg um etwa 9 % gegenüber dem ersten Halbjahr 2022. Grund seien ausweislich der Berichterstattung immer mehr zu bearbeitende Fälle. Die Staatsanwaltschaften Hannover und Lüneburg seien besonders betroffen. Dort liege die Arbeitsbelastung schon seit Monaten bei 160 bzw. 170 %. Nach Berechnungen des zuständigen Justizministeriums fehlen 127 Stellen bei den Staatsanwaltschaften, um die hohen Fallzahlen bewältigen zu können. In dem Bericht der HAZ vom Oktober 2023 kündigte die Justizministerin über ihren Pressesprecher an, die personelle Ausstattung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften stärken zu wollen. Unter der Überschrift „Richterbund warnt: Staatsanwaltschaften in Niedersachsen am Limit“ berichtet die HAZ am 9. Dezember 2023 weiter, dass der Richterbund davor warne, dass die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen am Limit oder sogar darüber hinaus seien. Der Richterbund fürchte schwere Folgen für den Rechtsstaat. Es müssten nach Aussagen des Vorsitzenden des Richterbundes zwangsläufig mehr Verfahren als bisher eingestellt werden, um der Masse an Verfahren Herr werden zu können und Kapazitäten für größere Ermittlungen zu schaffen. Dies könne nach Aussage des Vorsitzenden des Richterbundes nicht im Interesse eines funktionierenden Rechtsstaates sein. In dem Bericht vom 9. Dezember 2023 heißt es weiter, dass die Justizministerin erklärt habe, sie hätte Stellen aus anderen Bereichen der Justiz zu den Staatsanwaltschaften umgeschichtet. Außerdem gebe es eine leichte Personalaufstockung im Haushalt 2024, allerdings nicht in dem Umfang, den sich die Ministerin gewünscht habe. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung 1. Wie hat sich die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften im Jahr 2023 und seit dem Jahr 2017 entwickelt? Bitte neben der Gesamtzahl auch die Anzahl der Verfahren nach einzelnen Generalstaatsanwaltschaften aufschlüsseln. 2. Welche Arbeitsbelastung auf der Grundlage des Personalbedarfs-Berechnungssystems PEBB§Y ergibt sich demnach für die einzelnen Staatsanwaltschaften in Niedersachsen? 3. Wie viele Stellen wurden im Haushalt 2024 für die Staatsanwaltschaften zusätzlich angemeldet und dann tatsächlich geschaffen, um die von der Ministerin angekündigte bessere personelle Ausstattung in die Tat umzusetzen? Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bundesweit sind in den vergangenen Wochen Hundertausende Menschen auf die Straßen getreten. Sie haben demonstriert. Quer durch das gesamte Land, in den Städten, im ländlichen Raum – überall war das Ergebnis, dass die Beteiligung weit über dem lag, was die Veranstalter eigentlich angenommen hatten. Dabei einte sie ein Beweggrund, und zwar der, dass für sie alle in der Sorge um unsere Demokratie eine rote Linie überschritten gewesen ist. Die laute und klare Botschaft ist: Wir lassen uns unsere Demokratie, wir lassen uns unsere Grundwerte in diesem Land nicht von Extremisten kaputt machen. Immer dann, wenn der Begriff „Aufstand der Anständigen“ gefallen ist und wir nach einem Bild für diese Beschreibung suchen, dann finden wir es in den Demonstrationen in Niedersachsen, in ganz Deutschland – ein Aufstand, der sagt: „Wir werden unsere Demokratie in diesem Land nicht preisgeben!“, meine Damen und Herren. Hintergrund war die Veröffentlichung einer Recherche der Investigativjournalisten von Correctiv. Unter Beteiligung der AfD – auch der AfD in Niedersachsen – wurde über zigtausendfache „Remigration“ fabuliert. Meine Damen und Herren, wir kennen dieses Prinzip, mit Begrifflichkeiten das zu verschleiern, was damit eigentlich gemeint ist. In Wirklichkeit ist damit der Begriff „Deportationen“ gemeint – deswegen ist es auch richtig, dass er immer wieder als solcher benannt wird –, Deportationen von Menschen, die nicht in das Weltbild derer passen, die sich dort in Potsdam zusammengefunden haben. Auch nach der heutigen Debatte kann man Ihnen sagen: Die einzigen, die sagen, wir wollen uns ein Volk aussuchen, finden wir auf dieser Seite des Hauses, meine Damen und Herren. Wie ist die Reaktion auf die Veröffentlichung gewesen? Die Reaktion insbesondere der AfD ist gewesen, dass ein Aufjaulen stattfand, der Versuch von Verdrehungen, Verschwörungstheorien. Man muss sich fragen: Warum ist das so? Auch die Antwort darauf ist eine ganz einfache: Es passiert nicht, weil Sie sich missverstanden fühlen. Es passiert nicht, weil Sie sich falsch interpretiert fühlen. Es passiert, weil Sie sich ertappt fühlen, meine Damen und Herren! Das ist doch der eigentliche Grund für die Aufregung und für die Inszenierung, die wir heute hier wieder erlebt haben. Die Unfähigkeit, sich klar zu distanzieren, spricht Bände. Wir erleben sie an jeder Stelle in diesem Land. Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer im Bundestag, Herr Baumann, wurde gefragt, wie er denn zu den aufgenommenen Rufen von AfD-Mitgliedern – „Deutschland den Deutschen! Ausländer raus!“ – steht. Er war nicht in der Lage, zu sagen: So etwas geht nicht in diesem Land. Sondern er meinte: Ja, da hätte man halt Bier getrunken, und irgendwie müsse man es ja auch verstehen. Er hat sich herausgeredet. Es findet keine Distanzierung von jemandem statt, der gerichtlich bestätigt als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Gestern gab es wieder ein Urteil. Ihre Jugendorganisation darf als gesichert rechtsextrem eingestuft werden. Heute Morgen, als die Frau Landtagspräsidentin in ihrer Rede sagte: „Das Unsagbare wird sagbar. Wir dürfen nicht schweigen“, ist keiner von Ihnen in der Lage, dazu zu applaudieren. Genau das ist es: Sie sind ertappt! Wir lassen es Ihnen auch nicht durchgehen, dass Sie versuchen, mit Schweigen so zu tun, als sei es doch irgendwie anders. Wer dazu schweigt, macht sich zum Teil des Ganzen. Auch das ist die Feststellung am heutigen Tag. Meine Damen und Herren, in diesem Jahr wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Ich habe letzte Woche ein Zitat gehört, das lautete: Unser Grundgesetz ist geil. Das kann man von mir aus so ausdrücken. Aber jedenfalls ist es ein Grundgesetz, das uns über 75 Jahre Frieden, Demokratie und Wohlstand gebracht hat. Es ist entstanden, nachdem auf deutschem Boden die Ermordung von Millionen Menschen geplant und durchgeführt worden war. Deswegen haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei dessen Erstellung immer auch einen Untertitel des Grundgesetzes im Sinn gehabt. Dieser lautet: Nie wieder! Das ist der Auftrag aller Demokratinnen und Demokraten in diesem Land: dieses „Nie wieder!“ umzusetzen. Das werden wir angehen. Am gestrigen Tag konnten wir einen bewegenden Appell von 280 Nachfahren von Widerstandskämpfern lesen. Sie haben gesagt: Erstens: Die Demonstrationen sind richtig. Zweitens: Geht wählen! Drittens – an die Parteien –: Nehmt den Wahlkampf an! Werbt zum Beispiel für Europa – mit Herz, Verstand und Leidenschaft! Gewinnt Vertrauen zurück! Wir werden damit gemeinsam erreichen: Die Antidemokraten werden in diesem Land keine Mehrheit haben – nicht heute und auch nicht morgen. Sie werden uns und – das sage ich Ihnen ganz persönlich – sie werden meinen Kindern die Demokratie nicht nehmen. Herzlichen Dank.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zur Petition 02389/19. Es geht hier um Mindeststandards an Schulen. Die Petentin wünscht sich genügend personelle und finanzielle Ressourcen, damit es auf dem Weg zur inklusiven Schule zu keiner Verschlechterung des Leistungsniveaus an den Schulen kommt. Wir alle wissen doch auch, dass Inklusion an den Schulen nur funktioniert, wenn insgesamt genügend Personal an den Schulen beschäftigt ist, wenn insbesondere mehr Förderschullehrkräfte ausgebildet und dann auch beschäftigt werden. Dazu ist mehr Schulsozialarbeit nötig. Sie muss dringend ausgebaut werden. Wichtig ist auch, dass mehr multiprofessionelle Teams arbeiten. Weil wir das wissen, votieren wir bei diesem Punkt für „Erwägung“.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte danken, zum einen für diesen Antrag von SPD und Grünen, zum anderen aber auch für die wohlwollende Unterstützung der CDU. Die gemeinsame großartige Leistung der Kommunen, des Landes und der über 140 000 Helferinnen und Helfer hat gezeigt, dass der Katastrophenschutz in Niedersachsen sehr gut aufgestellt ist. Dafür übrigens auch ein Dank an die Vorgänger. Unter Boris Pistorius gab es in der Großen Koalition ein 40-Millionen-Sonderprogramm zur Stärkung des Katastrophenschutzes. Es war wichtig, dass hierdurch Investitionen und Beschaffungen vorgenommen worden sind. Es war eine großartige Leistung von über hunderttausend Menschen, dass wir keine größeren Deichbrüche zu verzeichnen und keine Menschenleben zu beklagen haben, dass wir diese Katastrophe mit dem, was menschenmöglich ist, am Ende doch bewältigen konnten. Dafür allen Helferinnen und Helfern vielen Dank. Der Antrag will Konsequenzen für die Zukunft ziehen. Denn es ist nicht so, wie die AfD gerade wieder mit ihren Zwischenrufen gesagt und gemeint hat, wir sollten hier keine Klimanarrative bedienen. Wir sollen jetzt auch keine Überprüfung der Hochwasserflächen vornehmen. Es gab auch eine riesige Sturmflut mit Schäden an den Inseln. Wir haben im Oktober diskutiert. Die Demokraten waren sich einig, dass wir unsere Deiche an der Küste erhöhen müssen. Nur weil es die AfD gibt, hört der Meeresspiegel ja nicht auf zu steigen. Man kann das nicht wegdiskutieren. Zu Ihrem Zwischenruf: Die paar Schneeflocken, die wir gestern hatten ‑ ja, die hatten wir ‑, machen immer noch keinen kalten Winter. Wir haben eine Klimaerwärmung um 1,7 Grad in Niedersachsen, und der Dezember 2023 war der niederschlagsreichste Dezember seit Messbeginn in Niedersachsen. In der Fläche fielen im letzten Monat des Jahres rund 155 l/m². Das ist die doppelte Menge. Im Harz an der Station Braunlage haben wir sogar 385 l/m² gehabt. Das sind Rekordwerte, wie es sie noch nie gab. Aber wenn es nach der AfD ginge, müsste man das alles nicht beachten: Das alles ist einfach nur Wetter. Deshalb will die AfD auch die Deiche nicht erhöhen, wie sie letztes Mal erklärt hat, weil man sie nicht anpassen muss, da es nach AfD-Meinung keinen Meeresspiegelanstieg gibt. Das wäre sehr, sehr fahrlässig. Wir haben auch Veränderungen im Land. Wir haben nämlich nicht mehr das Schneeschmelze-Hochwasser, das wir früher hatten ‑ im Frühjahr schmolz der Schnee ab, der das Wasser gebunden hatte ‑, sondern wir haben jetzt Starkregenereignisse. Und das ist die Ursache, die alle Wetterforscherinnen und ‑forscher nennen. Deshalb ist es auch richtig, die Verordnungsgebiete für Überschwemmungsflächen gemeinsam mit den Kommunen zu überarbeiten, wie es im Antrag steht. Deshalb ist es auch richtig, zu schauen, wie wir den Flüssen wieder mehr Möglichkeiten geben können, wenn sie viel Wasser führen, und den Hochwasserschutz durch Polder, Überschwemmungsflächen, Auenentwicklung, Altarme, Retentionsräume zu stärken. Denn wir müssen uns für zunehmende Starkregenereignisse in Niedersachsen wappnen. Und deshalb freue ich mich, dass es zumindest unter den Demokrat*innen einen großen Konsens darüber gibt, dass wir zum einen den Menschen, die von der Flut bedroht sind, jetzt helfen, dass wir zum anderen aber auch Lehren ziehen und weiter den Hochwasser- und Katastrophenschutz in Niedersachsen modernisieren. Herr Minister Meyer, ich habe die ganze Zeit auf ein Luftholen gewartet. Entschuldigen Sie bitte! Der Kollege Bothe hat den Wunsch, eine Zwischenfrage zu stellen. Nein, ich lasse keine Zwischenfragen von Klimaleugnern zu.
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Auf die Kurzintervention gibt es eine Erwiderung des Kollegen Lühmann. Bitte schön! Anderthalb Minuten! Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Das ist schon ein starkes Stück, was Sie hier versuchen. 15 000 Göttinger*innen, die alle auf dieser Demo waren, hier gleichzeitig zu unterstellen, dass sie irgendwelchen menschenfeindlichen Transparenten hinterhergerannt sind, ist schon ein recht starkes Stück. Aber das zeigt natürlich auch ‑ danke, dass Sie mir die Gelegenheit geben, etwas dazu zu sagen ‑ Ihre wahnsinnig große Nervosität. Wir wissen ja alle, dass Ihre politische Strategie auch die Strategie der NPD ist. Ein Kernbestandteil der Strategie der NPD und auch Ihrer Strategie ist der Kampf um die Straße. Und was Sie gerade feststellen ‑ und deswegen sind Sie ja so hoch nervös ‑, ist, dass Sie diesen Kampf um die Straße definitiv verloren haben, weil Sie nämlich sehen, dass Millionen gegen Sie auf die Straße gehen und dass sie sich nicht diesen Unsinn von Ihnen erzählen lassen wollen. Deswegen ist das eine sehr gute Variante, die dort gewählt wird. Wir sehen im ganzen Land, dass Menschen gegen die AfD und gegen die menschenfeindlichen Einstellungen der AfD auf die Straße gehen. Sie werden diesen Kampf um die Straße definitiv verlieren. Und jetzt noch eine Empfehlung von mir: Der Kampf um die Straße und viele andere Ihrer Strategien ‑ Sie kopieren ja die NPD weitgehend ‑ sind in die Erwägung des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der NPD-Nachfolgepartei Die Heimat von der Parteienfinanzierung ganz eng miteinbezogen worden bei der Frage, warum man diese Partei als verfassungsfeindlich bezeichnen darf. Sie nutzen die gleichen Strategien wie die NPD. Ich wäre an Ihrer Stelle nicht ganz so mutig. Ansonsten werden Sie das vom Bundesverfassungsgericht aber sicherlich noch erklärt bekommen. Herzlichen Dank!
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Fraktion der CDU stellt der Kollege Calderone. Bitte sehr! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Frau Ministerin, vielen Dank für den Vortrag der Zahlen. Wir wollten Sie damit nicht über Gebühr in Anspruch nehmen, finden es aber schon spannend, dass wir in den letzten fünf Jahren 120.000 zusätzliche Fälle im Js- und UJs-Bereich und eine maximale Arbeitsbelastung der Staatsanwaltschaften hatten. Hier ist es Hannover mit 1,35 nach PEBB§Y-Berechnung. Das sind hohe Werte. Wir haben eben über die Frage des Personalaufwuchses gesprochen. Frau Ministerin, Sie haben auf Ihren Stufenplan verwiesen. Den haben Sie im ersten Haushalt nicht eingehalten. Für wie realistisch halten Sie es, dass Sie in den nächsten Jahren die Mehrbedarfe, die Sie selber skizziert haben, in den Haushalten wirklich abbilden?
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Bitte schön, Herr Nicolas Breer! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Am 10. Juni 2021 wurde eine trächtige Stute durch einen Wolfsangriff schwer verletzt und musste tierärztlich akut versorgt werden. Bereits einen Tag später wurde der Fall vom Wolfsbüro vor Ort aufgenommen. Fünf Tage später wurde durch den NLWKN die Verursacherschaft „Wolf“ amtlich festgestellt. In diesem Schreiben wurde auch darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Billigkeitsleistungen des Landes Niedersachsen zu stellen. Explizit wurde darauf hingewiesen, dass dies bitte möglichst zeitnah geschehen solle, da eine Antragstellung auf Billigkeitsleistungen innerhalb von sechs Monaten erfolgen müsse. Zusätzlich gab es den Hinweis, dass verspätete Anträge leider nicht bearbeitet werden könnten. Die Petentin reichte ihren Antrag per Mail am 11. August 2022 ‑ 14 Monate nach dem Wolfsangriff ‑ ein, weshalb der Antrag von Rechts wegen abgelehnt und auch zu der Eingabe im Petitionsausschuss mehrheitlich mit „Sach- und Rechtslage“ votiert wurde. Sicherlich kann es in Einzelfällen Gründe geben, warum eine Antragstellung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann. Dabei besteht jedoch immer die Möglichkeit, um eine Fristverlängerung zu bitten. Bislang gab es keine Hinweise, dass die Frist von sechs Monaten zur Einbringung grundsätzlich zu kurz sei. Ein Wolfsriss oder ein Angriff auf ein Nutztier ist eine starke emotionale Belastung für Tierhalterinnen und Tierhalter und niemandem zu wünschen. Das wissen wir. Das sehen wir. Das nehmen wir ernst, und wir handeln. So leid es mir für die Petentin tut, kann ich in diesem Fall kein behördliches Fehlverhalten feststellen. Wenn Anträge um mehr als acht Monate zu spät eingereicht werden, dann können diese mitunter nicht mehr positiv beschieden werden - auch im Hinblick auf Fairness allen Tierhaltenden gegenüber, die ihre Anträge vollständig und fristgerecht einreichen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Ja, Frau Präsidentin, danke sehr. - Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Logemann, Sie haben mich ja eben adressiert. Was tun Sie denn für die Landwirte? Was tun Sie für die Landwirte? Was haben Sie in der Zeit Ihres Regierens seit einem Jahr erreicht? Sie sind in Regierungsverantwortung. Wir haben ein ungelöstes Wolfsproblem. Wir haben Höfesterben. Wir haben jetzt das Problem mit dem Agrardiesel. Das Gespenst der Moorwiedervernässung kommt. Jetzt hören Sie mal zu! Was ist wichtiger? Dass die AfD viele Anträge stellt oder dass Sie was für die Menschen erreichen in Regierungsverantwortung? Was ist wichtiger? Ja, und das Nächste ist: Was kommt von Ihnen? - Landwirte mit Klimaklebern gleichsetzen, mit Rechtsextremisten. Was ist das denn bitte schön? Das kommt von der Seite. Und das Letzte ist: Sie können jetzt gleich beweisen, wie ernst Sie es meinen mit den Landwirten. Da liegt der Antrag von der CDU-Fraktion auf sofortige Abstimmung vor. Zeigen Sie, wie ernst Sie es meinen! Wir werden es alle sehen. Das zählt.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich spreche zur Petition 00223/89/19. Herr von Danwitz hat sich eben schon dazu geäußert. Die Petentin nimmt Bezug auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und fordert Mindeststandards für schulische Bildung. Ich möchte daher kurz skizzieren, was dieser Beschluss eigentlich beinhaltet. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem bereits genannten Beschluss klargestellt, dass das Grundrecht auf schulische Bildung drei verschiedene Dimensionen beinhaltet: die Schutzpflicht des Staates, ein Leistungs- und Teilhaberecht zur diskriminierungsfreien Teilnahme am Schulunterricht sowie ein Abwehrrecht des Einzelnen gegen den Schulbetrieb einschränkende Maßnahmen. Sie erinnern sich: Damit sind die Corona-Maßnahmen gemeint. Es wird aber auch begründet und ausgesagt: Es gibt keine individuellen Ansprüche auf die wunschgemäße Gestaltung von Schule. - Das wäre auch schwierig, weil in der Regel fast jeder Elternteil eine andere Vorstellung davon hat, was Schule zu leisten hat ‑ und was nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Umsetzung der inklusiven Schule in Niedersachsen werden landesweit bereits jetzt hohe Standards umgesetzt und beständig weiterentwickelt, die weit über diese eben genannten Mindeststandards hinausgehen. Zudem hat das Kultusministerium in seiner Stellungnahme deutlich gemacht, welche Anstrengungen unternommen wurden und werden, um ausreichend Personal zu rekrutieren. Die Landesregierung hat bereits umfängliche Maßnahmen umgesetzt und wird diese auch weiter ausbauen. Auch dies stellt sie in ihrer Stellungnahme dar. Um im Sinne der Petentin insgesamt mehr Förderschullehrkräfte einzustellen, bedarf es also dieser Mindeststandards nicht, weil sie bereits jetzt übererfüllt werden. Darüber hinaus werden die Aus- und Fortbildungen aller anderen Lehrkräfte intensiviert und an die Erfordernisse der inklusiven Schule angepasst. Zusammenfassend kann also festgestellt werden, dass das Land Niedersachsen den Aufbau einer inklusiven Schullandschaft mit erheblichen Mitteln zielgerichtet und wirkungsvoll unterstützt. Daher votieren wir bei dieser Petition auf „Sach- und Rechtslage“. Vielen Dank.
Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Egal, wie viele Anträge die CDU zum Thema Wolf auf den Weg gebracht hat, lieber Herr Eilers - wirklich etwas passiert ist erst seit Rot-Grün, seit wir in der Verantwortung sind in Sachen Schutz von Weidetieren. Das ist einfach so. Jetzt zu Ihrem Antrag, dauerhaft zu finanzieren: Wer hatte den letzten Doppelhaushalt, mit dem wir gestartet sind? Weshalb fehlten so viele Millionen? Weshalb konnten die Betroffenen nicht ausbezahlt werden? - Das haben wir über den Nachtragshaushalt 2023 geregelt. So konnten jetzt alle ihre Gelder bekommen. Wir haben diese 7 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Das nur mal ein bisschen zur Klarstellung. Es war und ist bitter, dass trotz vieler Schutzvorkehrungen in 2023 mehr Nutztiere von Wölfen verletzt und getötet wurden als in 2022. Wir haben auch Billigkeitsleistungen für getötete und verschollene Tiere in Höhe von 240 000 Euro geleistet. Aber auch wenn Geld geflossen ist ‑ das muss ich auch einfach mal sagen ‑, die Nutztiere sind tot und ganze Herden von Schafen verängstigt. Es betrifft auch die Familien. Frau Janssen-Kucz, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Schmädeke zu? Nein. Das macht deutlich, es muss weitere Verbesserungen im Wolfsmanagement und beim Herdenschutz geben. Dafür sind wir angetreten. Aber es ist wirklich Fakt: Wir haben viel geschafft in Sachen Wolfsmanagement. Der Druck aus Niedersachsen auf Bundesebene hat gewirkt. Wir werden das erste Bundesland sein, das Schnellabschüsse von Wölfen durchführt und damit ein schnelleres und unbürokratisches Handeln in den betroffenen Regionen auf den Weg bringt, wo es zu Schäden an geschützten Nutztieren kommt. Da bin ich mir sicher. Richtig und gut ist auch, dass Umweltminister Meyer und Landwirtschaftsministerin Staudte das Dialogforum „Weidetierhaltung und Wolf“ mit den Umweltverbänden und mit den Tierhaltern auf den Weg gebracht haben. Genau dort werden die Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen und Vorschläge diskutiert, vom Schafhalterverband bis zur Umstellung auf die Herdenpauschale. Herr Dannenberg, Sie haben gleich das Wort. Lassen Sie sich am Montag überraschen! Ich bin sicher: Vieles aus dem Dialogforum wird in die „Richtlinie Wolf“ aufgenommen werden. Damit gehen wir einen gemeinsamen Weg. Unser Ziel ist es, die Situation der Weidetierhalter im Zusammenleben mit den Wölfen zu verbessern. Daran arbeiten wir hart und effizient und freuen uns auf Ihre Anregungen. Danke.
Sebastian Lechner. Herr Lechner, bitte! Herr Ministerpräsident! Vor dem Hintergrund, dass wir Ihnen in den letzten Wochen und Monaten wirklich viele Chancen gegeben haben, die Vorwürfe auszuräumen, vor dem Hintergrund, dass Sie eben gerade gezeigt haben, dass Sie sich auch keiner einzigen Verfehlung oder Schuld bewusst sind, und vor dem Hintergrund, dass wir als Opposition die Aufgabe und Verantwortung haben, die Regierung zu kontrollieren, verzichte ich auf diese Frage und kündige den Untersuchungsausschuss an.
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass der größte Teil dieses Landtages hinter der großen Unterstützung der Sprachförderung stehen. Denn sie ist, wie mehrfach gesagt worden ist ‑ und ich glaube, das muss an der Stelle deutlich unterstrichen werden ‑, Voraussetzung für Integration, sie ist die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsmarkt, sie ist die Möglichkeit, um an der Gesellschaft teilzunehmen. In der Tat ist es so ‑ daher verstehe ich manche Zwischenrufe nicht so ganz ‑, dass das, was im Doppelhaushalt eigentlich vorgesehen war ‑ auch zum Beispiel für das Jahr 2023 ‑, eben nicht ausreichend war, weil dieser Ansatz in den letzten Jahren abgesenkt worden ist. Deswegen war es tatsächlich notwendig, zwei Mal 10 Millionen Euro nachzuschieben. - Herr Thiele, Sie müssen einfach nur in die Haushaltspläne schauen. Ich kann Ihnen zur Lesehilfe auch sagen: Das war das Kapitel 0680, Titel 633 02. Lesen Sie es einfach nach! Es ist auf 5 Millionen Euro abgesenkt worden. Es war klar, dass das nicht ausreichend ist. Deswegen war es das Erste, mit dem Haushalt 2023 weitere 10 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Das ist der Ansatz, der notwendig war. Das Gleiche hat für 2024 stattgefunden. Damit, meine Damen und Herren, sind tatsächlich die Mittel auskömmlich für das, was in der Sprachförderung notwendig ist. Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Ich lasse sie zu. Ich dachte, Sie wollten um zusätzliche Redezeit bitten. - Herr Thiele! Das schaffe ich in der vorgesehenen Redezeit. Vielen Dank, ich hatte mich für eine Zwischenfrage gemeldet.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Eben wurde diverse Male wiederholt, dass wir dem Ministerpräsidenten ungerechtfertigter Weise vorwerfen, sein Wort gebrochen zu haben. Ich will noch einmal darauf verweisen, dass der Herr Ministerpräsident am 8. Januar im „Morgenmagazin“ des ZDF auf die Rückfrage, ob er dafür sei, die Kürzungen beim Agrardiesel vollständig zurückzunehmen, mit einem klaren Ja geantwortet hat. Das hat er in diversen Zeitungsinterviews danach immer wiederholt. Sie, Frau Logemann, haben eben die Initiative des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der sich auch das Land Niedersachsen anschließt, vorgetragen. Aber Sie haben einen entscheidenden Passus vergessen, nämlich den zum Agrardiesel. Mit dem Antrag soll ein deutlich längerer Zeitraum für den Abbau der Agrardieselkürzungen und der Erstattungen erreicht werden. In dem Antrag steht aber nicht, dass die Agrardieselkürzung vollständig zurückgenommen werden soll. Das, Frau Logemann, ist genau unser Punkt. Sie laufen durch alle Medien und erzeugen den Eindruck, Sie ständen bei dieser Frage an der Seite der Landwirte, und dann handeln Sie im Bundesrat genau andersherum. Es tut mir leid, aber das, Herr Ministerpräsident, ist ein Wortbruch.
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Jede Vergewaltigung, jede Gewalttat gegen Frauen und andere Menschen in diesem Land ist eine zu viel. Gewalt ist grundsätzlich zu verurteilen, und mit Blick auf diesen Antrag fühlen wir natürlich insbesondere mit allen Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind. Und wir sitzen hier auch alle, um das gemeinsam zukünftig zu verhindern und die Voraussetzungen für den Schutz von Frauen hier in Deutschland weiter zu verbessern. Wir tun das auch, indem wir uns an die Istanbul-Konvention halten. Aber: Keine fünf Monate ist es her, dass der Niedersächsische Landtag den Antrag der AfD „Schutz von Frauen und Mädchen hat oberste Priorität - mehr Sicherheit im öffentlichen Raum schaffen!“ in Drucksache 19/875 aus sehr guten Gründen abgelehnt hat, da bringt die AfD erneut einen Klassiker aus ihrem Programm „Angst für Deutschland“ hier im Parlament ein. Wieder werden in perfider Weise nicht nur rassistische Ressentiments, sondern vor allem Ängste der Frauen in unserem Land weiter geschürt und für populistische Zwecke missbraucht. Oder haben wir diesen Antrag hier vielleicht vorliegen, um von anderen, insbesondere Straftaten Rechtsgesinnter gegenüber Frauen abzulenken? Bekanntermaßen ist Gewalt gegen Frauen vielseitig und systemisch in unserer patriarchal geprägten Gesellschaft verankert. Dabei zeigen sich gerade in der rechtsextremistischen Szene, in der sich die antragstellende Fraktion bekanntlich gut auskennt, immer wieder Antifeminismus und Frauenhass als verbindende Elemente. Attentate wie die von Isla Vista, Utøya, Christchurch, aber auch von Halle und Hanau haben das öffentliche Bewusstsein für die Gefahren erhöht, die rechter Terror für Frauen hat. Abseits der medial wahrgenommenen verheerenden Terroranschläge wird leider zu wenig über geschlechtsbezogene Ideologien und die Abwertung von Weiblichkeit in rechtsextremen Milieus gesprochen. Die renommierte Amadeu Antonio Stiftung hat dazu eine Expertise erarbeitet, die Einblick in die ideologische Rahmung gibt, innerhalb derer sich das rechtsextreme Geschlechterverständnis, der männliche Überlegenheitsanspruch und die daraus resultierende sexistische Gewalt entwickeln. Darin werden Fälle betrachtet, die von extrem rechter Gewalt gegen Frauen, deren Sexualität von den Tätern als „abweichend“ verstanden wird, über Gewalt gegen politische Gegnerinnen, sogenannte Beziehungstaten als Ausdruck sexistischer Elemente des Weltbildes rechtsextremer Täter bis zu sexistischer rechter Gewalt mit intersektionaler Dimension sowie Gewalt gegen effeminierte Männlichkeiten reichen. Die Rolle der Frau ist gerade in völkisch-nationalen Kreisen die des schwachen Geschlechts, das für Haushalt und Kinder zu sorgen hat. Frau Weippert, warten Sie bitte einen Moment! - Herr Wichmann, es bringt nichts, wenn Sie jetzt dazwischenreden. Welche Rede die Rednerin hält, ist ihr überlassen, Sie kann dazu reden, wie sie es für richtig hält. Ich bitte jetzt um Ruhe! Bitte Frau Weippert! Alle Ergebnisse der Erhebung der Amadeu Antonio Stiftung legen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial durch rechtsextreme Personen, nicht nur von Frauen, sondern auch von queeren, Inter- und Transpersonen nahe, denen die extrem rechte Ideologie die Existenzberechtigung abspricht. Wo bleibt also ein Antrag der AfD in Bezug auf rechte Gewalt gegen Frauen? Wenn die AfD wirklich etwas gegen Gewalt gegen Frauen unternehmen wollte, wäre es vermutlich das Effektivste, erst einmal vor der eigenen Haustür zu kehren. Vielen Dank.
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei all den Zahlen, die vorhin in der Antwort auf die Dringliche Anfrage vorgetragen wurden, haben Sie, glaube ich, die Orientierung verloren und sich mit Ihren Angriffen verrechnet. Es ist ein abenteuerlicher Vorgang, dass Sie die Ministerin hier angreifen, ihr vorwerfen, die Unwahrheit zu sagen, und jetzt zurückrudern müssen. Denn es ist vollkommen klargestellt worden, dass die Vorwürfe, die Sie hier erhoben haben, völlig unbegründet sind. Dann haben Sie hier eine Nebelkerze nach der anderen abgefackelt und gar nicht mehr zu dem eigentlichen Vorgang gesprochen. Wenn Sie dann immer den Betreff des Erlasses zitieren, in dem „Absenkung“ steht: Es geht ja um den Erlass aus 2019, auf den sich das bezieht. Da ist nämlich ‑ in Ihrer Zuständigkeit, in CDU-Zuständigkeit ‑ diese Regelung getroffen worden. Ich kann gerne wiederholen, was die Frau Ministerin vorhin ausgeführt hat: Wir sind in einer Situation, die ‑ da sind wir uns alle einig ‑ für die Staatsanwaltschaften herausfordernd ist. Vor diesem Hintergrund ist es gelungen, dieses Sofortprogramm auf den Weg zu bringen und noch einmal 40 Stellen zu mobilisieren. Das ist ein großer Erfolg. Dann hat die Fachebene geguckt: Wie bringe ich diese Fachkräfte unbürokratisch und schnell in die Gerichte, in die Staatsanwaltschaften? Ich habe vollstes Vertrauen in die Mittelbehörden, in die Generalstaatsanwaltschaften und auch in die Oberlandesgerichte, dass sie, die Einstellungsbehörden, diese Einstellungsverfahren gut durchführen. Es wundert mich, dass das bei der CDU offenkundig in Zweifel gezogen wird. Worum geht es eigentlich in dem Erlass? Sie haben ihn vorhin unzusammenhängend zitiert. Da konnte man tatsächlich den Eindruck gewinnen, dass es um eine Absenkung geht. Aber tatsächlich ist die Punktezahl, die eben noch einmal genannt worden ist ‑ 8 plus 6,5 ‑ nicht verändert worden. Danach hat der Kollege Christian Calderone hier ja gefragt: Hat es da eine Veränderung gegeben? Das ist zutreffend mit Nein beantwortet worden. - Das ist von der Ministerin zutreffend mit Nein beantwortet worden. Das ist doch der Punkt: Wir haben hier die Situation, dass wir 20 Einstellungsmöglichkeiten für die Staatsanwaltschaften haben, für die temporär ausgesetzt worden ist, dass das MJ beteiligt wird. Das senkt doch nicht die Noten ab! Das ist doch eine Entbürokratisierung, die ‑ im Übrigen temporär ‑ geschehen ist, um genau das umzusetzen, was Sie zu Recht fordern: dass wir die Staatsanwaltschaften stärken. Von daher ist das schlichtweg falsch. Dann haben Sie hier ja noch einige Punkte vorgetragen, aus denen sich angeblich Widersprüche entwickeln sollen. Sie haben dann auch nebulös angedeutet, irgendwelche Informationen aus dem Haus zu haben. Benennen Sie doch Ross und Reiter! Dann können wir gerne darüber sprechen. Ich hatte eigentlich erwartet, dass Sie an dieser Stelle die Größe haben, sich hinzustellen und zu sagen: Frau Ministerin, Entschuldigung, ich habe mich da verrannt. Das wäre, glaube ich, die bessere Lösung gewesen. Ich bin jetzt auf den Beitrag von Herrn Wichmann gespannt. Der hat sich eben ja auch schon so ereifert. Sie haben es jetzt gehört; Sie haben gleich noch die Gelegenheit, das klarzustellen. Ich glaube, hier haben wir wirklich einen guten Vorgang, der sicherstellt, dass wir die Staatsanwaltschaften stärken. Das ist verfahrensmäßig auch vollkommen korrekt gelaufen. Es gibt keine Vereinfachung, wie Sie es hier in den Raum gestellt haben. Ganz im Gegenteil: Es gibt eine temporäre Entbürokratisierung. Das ist keine Absenkung von Noten- und Eingangsvoraussetzungen. Was Sie hier suggerieren und skandalisieren, hat keinerlei Grundlage. Ich fordere Sie noch einmal nachdrücklich auf, das zurückzunehmen und sich hier zu entschuldigen.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Vielen Dank. - Frau Ministerin hat das Wort. Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ob diese 43 % stimmen, kann ich jetzt nicht nachvollziehen. Das müsste man noch einmal eruieren. Ich kann nur für den Bereich der Justiz antworten, dass wir das natürlich im Blick haben. Tatsächlich gehen die geburtenstarken Jahrgänge nach und nach in Pension. Wir besetzen aber freiwerdende Stellen auch laufend nach. Wir haben im Moment auch noch gute Bewerberinnen‑ und Bewerberzahlen für unseren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst. Wir haben also deutlich mehr Bewerbende, als wir Stellen zur Verfügung haben. Das heißt, wir können uns derzeit tatsächlich noch die besten aussuchen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. -
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben heute erneut die Gelegenheit, über das wichtige Thema der Integration von Flüchtlingen zu sprechen. Damit Integration gelingen kann, ist insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache ein entscheidender Faktor. Die gemeinsame Sprache kann Brücken bauen und Grenzen im täglichen Miteinander überwinden. Sie schafft die Möglichkeit, in die Gesellschaft integriert zu werden, am Bildungssystem teilzunehmen und schließlich eine erfüllende Arbeitsstelle zu erlangen. Deshalb ist das Engagement für die Sprachförderung von Flüchtlingen immens wichtig. Die dafür in diesem Jahr bereitgestellten Mittel begrüßen wir, keine Frage. Aber uns allen ist doch klar, dass sie hinten und vorne nicht ausreichen. Sie dienen derzeit eher dazu, dass die Strukturen vor Ort überhaupt noch gerade so aufrechterhalten werden können. Von einem Ausbau oder einer Weiterentwicklung der Angebote, wie es der Ministerpräsident in seiner ersten Regierungserklärung in dieser Wahlperiode erklärt hat, sind wir heute meilenweit entfernt. Die Voraussetzungen haben sich im letzten Jahr deutlich geändert. Es gehen zum Beispiel immer mehr Dozentinnen und Dozenten verloren, weil die Arbeit für sie bei dem derzeitigen Stundensatz aufgrund gestiegener Kosten nicht mehr attraktiv genug ist. Ein höherer Stundensatz ist für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung aber bei dieser Finanzierungslage überhaupt nicht darstellbar. Gleichzeitig merken wir, dass wir ein konstant hohes Niveau an Flüchtlingszuzug haben, bei dem wir aktuell nicht davon ausgehen können, dass sich das in der weltpolitischen Lage kurzfristig ändern wird. Wir sehen also: Eine langfristige qualifizierte Sprachförderung wird nötig sein, und sie ist eine Grundbedingung für die Integration und die Einbindung von Flüchtlingen in unsere Gesellschaft. Meine Damen und Herren, im Ausschuss haben die Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Fraktionen zu unserem Antrag immer wieder ausgeführt, das sei ja durch Regierungshandeln längst erledigt. Vermutlich werden wir das auch in dieser Debatte später noch hören. Dem ist mitnichten so. Wir brauchen weiterhin eine deutliche Stärkung der Sprachförderangebote für Flüchtlinge, wenn wir die große Herausforderung Integration schaffen wollen. Was wollen wir denn eigentlich erreichen? Integration kann nur gelingen, wenn die Sprache erlernt wird. Das braucht Zeit und Ausdauer; denn Sprachen lernen ist keine einfache Aufgabe. Bis überhaupt ein gutes Sprachniveau und nicht nur die Grundkenntnisse erreicht werden, muss viel geleistet werden. Nicht jeder ist ein Sprachtalent. Glauben Sie mir, mein Französischlehrer wird mir das aus leidvoller Erfahrung mit mir bestätigen. Ich habe auch Latein genommen, Herr Kollege Schünemann, aber auch das hat nicht funktioniert. Aber die Sprachkurse leisten natürlich noch mehr als nur das Vermitteln der deutschen Sprache. Dort wird auch kulturelle Integrationsarbeit geleistet. Dort können unsere Werte und gesellschaftlichen Grundsätze gezeigt werden, dort können die Flüchtlinge Erfahrungen mit Alltagssituationen sammeln, und dort erhalten sie Hilfe. Im besten Fall erhalten sie dort das Selbstbewusstsein im Umgang mit der deutschen Sprache, das sie für den schwierigen Prozess der Integration brauchen. Die Leistung der Sprachkurse geht weiter über die Sprache allein hinaus. Wir brauchen mehr davon! Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher unsere Aufgabe, dies im Zusammenspiel mit den Integrationskursen des Bundes möglich zu machen. Wir müssen dabei auch die Wirkungskraft der landesfinanzierten Sprachkurse evaluieren und erarbeiten, an welchen Stellen in der Programmausgestaltung oder ‑verwaltung wir noch optimieren können. Auch das fordern wir in unserem Antrag ausdrücklich, denn manche Regelung vor Ort könnte sicherlich noch flexibler auf die Situationen in den einzelnen Einrichtungen angepasst werden. So brauchen die Träger der Kurse mehr Autonomie, wenn es um die Laufzeiten oder die Mindestteilnahmezahlen für die Kurse geht. Denn gerade im ländlichen Raum würde dies die Erfolgsquote deutlich erhöhen. Mir ist schon klar, dass Sie vermutlich nicht auf mich hören werden, obwohl wir dringend einen Ausbau der Sprachförderung brauchen. Aber hören Sie doch auf die Kommunen, die Ihnen mit aller Deutlichkeit ins Stammbuch geschrieben haben, dass Integrationskurse und Sprachkurse deutlich ausgebaut und verstetigt werden müssen! Hören Sie doch auf die Einrichtungen der Erwachsenenbildung, mit denen wir alle in regem Austausch stehen, die als Experten in diesem Bereich seit vielen Jahren eine tolle und unschätzbare Arbeit leisten! Auch die sagen Ihnen: Es braucht eine auskömmliche Finanzierung, die derzeit aber nicht gegeben ist. Und hören Sie doch auf die Stimmen aus der Wirtschaft, die immer noch eine viel engere Vernetzung zwischen den Sprachangeboten, der Berufsausbildung und Berufsbildung und der Heranführung an Bildungsabschlüsse wünschen! Denn die Betriebe fühlen sich oft damit allein gelassen, wenn sie Flüchtlinge bei sich beschäftigen wollen, die noch Sprachangebote benötigen. Stattdessen glauben Sie, dass alles schon erledigt sei und alles von selbst ginge. Es ist wirklich schon fast inspirierend, mit welcher Wucht Sie an der Lebenswirklichkeit vorbeiregieren. Wir wollen Integration als Mammutaufgabe ernst nehmen. Deshalb braucht es unseren Antrag mit klaren Handlungsanweisungen. Nur mit schönen Worten, dass das ja alles von selbst gehen wird, wird es nicht funktionieren. Das glauben Ihnen die Menschen auch nicht mehr. Die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind zu Recht frustriert, denn natürlich nehmen sie in ihrem Umfeld wahr, dass die Politik das Problem der Integration nicht in den Griff bekommt und dass häufig nicht einmal mehr klar angesprochen wird, dass es überhaupt Probleme gibt. Jeden Tag werden meine Kolleginnen und Kollegen darauf angesprochen. Das Gefühl der Menschen wächst, dass die Regierung die Augen davor verschließt. Ich kann mir nur wünschen: Hören Sie endlich hin! Dass Sie Vorschläge zu einer besseren Integrationspolitik und Erwachsenenbildungspolitik heute wahrscheinlich wieder ablehnen werden, zeigt: An einem Dialog über die besten Lösungen sind Sie nicht wirklich interessiert. Rot-Grün ist bei diesem Thema zukunftslos, perspektivlos, lustlos. Eine bessere Politik täte den Menschen in diesem Land, auch den Flüchtlingen, besser. Vielen Dank.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
00240/11/19-001. Bitte schön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Petition unter der lfd. Nr. 16 ist eine weitere Petition, die sich mit dem Erhalt der Förderschule Lernen befasst. „Und ewig grüßt das Murmeltier!“ Meine Damen und Herren, mit diesen Worten kommentierte die SPD im vergangenen Jahr unseren Antrag, eine Petition zum Erhalt der Förderschule zur Berücksichtigung zu überweisen. So würden wir als CDU jede Möglichkeit nutzen, um das Thema Erhalt der Förderschule Lernen immer wieder aufzugreifen, und wir würden dabei die Realität verkennen. „Die Realität verkennen“: Meine Damen und Herren der regierungstragenden Fraktionen, dürfen wir Sie daran erinnern, dass es die Menschen in diesem Land sind, die diese Petitionen schreiben, über die wir hier befinden? Und dürfen wir Sie daran erinnern, dass es eine Reihe von Menschen in diesem Land gibt, die mit Ihrer Auslegung der Realität nicht einverstanden sind? Ist es nicht gerade unsere Aufgabe, uns hier in diesem Hohen Hause intensiv und ernsthaft mit diesen Eingaben zu beschäftigen und diese ernsthaft zu bewerten? Aber es scheint ja offenbar insgesamt ein generelles Problem mit der Wahrnehmung der Realität zu bestehen, da Sie ja immer wieder mit der Holzhammermethode Ihre eigene Realität schaffen wollen, ohne auf die Menschen zu hören und ohne zu berücksichtigen, dass die Rahmenbedingungen im Land einfach noch gar nicht passen, weil Sie partout Ihre eigenen Ideologien umsetzen wollen. Meine Damen und Herren, egal, ob es die 7 % für die Gastronomie sind, der Agrardiesel für die Landwirte oder eben die Förderschule Lernen: Ihre Abgeordneten ziehen durch das Land, machen bunte Fotos mit den Akteuren, halten blumige Sonntagsreden - aber wenn es darauf ankommt, Initiativen zu ergreifen oder sich in Abstimmungen zu verhalten, dann ducken Sie sich weg und verdrehen die Worte. Ich halte dieses Agieren für sehr problematisch; denn die Menschen in diesem Land wollen gehört und beachtet werden. Es hat insbesondere auch etwas mit Verlässlichkeit zu tun. Wir als Politik sollten hier Verantwortung übernehmen. Meine Damen und Herren, im September letzten Jahres ging beim Landtag die vorliegende Eingabe mit dem Titel „Forderung zum Erhalt der Förderschule Lernen“, und zwar über das Jahr 2028 hinaus. Zu diesem Zeitpunkt zeigte der Beschluss des Landtags, die Förderschulen auslaufen zu lassen, bereits Wirkung. Denn seit Beginn des vergangenen Schuljahres wurden in den 5. Klassen der Förderschulen keine Kinder mehr eingeschult. Der Petent beruft sich in seiner Eingabe ausdrücklich auf die Regelungen der UN-Behindertenrechtskonvention; denn die Förderschulen bieten den Kindern mit Lernproblemen den erforderlichen Schutzraum. Die Schulform führt eben nicht zur Diskriminierung der Kinder. Insbesondere haben die Eltern auch das Recht, die Art der Bildung zu wählen, die dem Kind zuteilwerden soll. Sie hören den Menschen einfach nicht zu! Sie hören den Eltern nicht zu! Sie hören den Lehrern nicht zu! Sie ignorieren, dass die Bildungslandschaft die Kinder mit besonderem Lernbedarf nicht auffängt. Meine Damen und Herren, ich will die ganzen Argumente des vergangenen Jahres nicht wiederholen, warum die Abschaffung der Förderschulen ein Fehler war. Traurig ist, dass Sie bei Ihren Entscheidungen so gar nicht mehr auf die Menschen hören und zudem auch noch die Problematik auf dem Rücken der Kinder austragen. Frau Abgeordnete Bode, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Nein. Wir beantragen, das Votum im Sinne des Petenten zu ändern und die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Danke schön.
Eichenprozessionsspinner umweltfreundlich bekämpfen - Meisenbestand durch Nistkästen fördern!
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mit viel gerechnet in dieser Legislaturperiode, damit aber, dass ich Ihnen, Herr Dorendorf, einmal für eine sachlich-fachlich gute und differenzierte Darstellung gratulieren darf, habe ich nicht gerechnet. Ich kann mich Ihnen nur anschließen. Vielen lieben Dank. Grob gesagt, steht im Antrag Folgendes: Eichenprozessionsspinner sind Schädlinge für den Wald, besonders natürlich für unseren Eichenbestand. Zusätzlich ist der Eichenprozessionsspinner für einige Menschen besonders gefährlich. Daher wird vorgeschlagen, die Population der Meisen, die, wie richtigerweise schon erwähnt wurde, unter anderem Eichenprozessionsspinner fressen, durch Nistkästen zu unterstützen. Beschäftigt man sich allerdings mit der Meise, insbesondere mit der Blau- und mit der Kohlmeise, stellt man schnell fest: Die Meisen in diesem Land haben ein anderes Problem: das Bakterium Suttonella ornithocola, welches ein Meisensterben in ganz erheblichem Umfang bedingt. Ich bin großer Freund davon, die Mechanismen der Natur intelligent zu nutzen und zu steuern. Ich bin schließlich Landwirt. Und ja: Zur intelligenten Steuerung gehört auch oft, die natürlichen Prädatoren von Schädlingen zu fördern. Allerdings wurde uns im Ausschuss dargelegt, dass keine Erkenntnisse darüber vorliegen, dass das Aufstellen von Nistkästen eine zielführende Maßnahme gegen den Eichenprozessionsspinner ist. Sie haben gestern gesagt, Herr Dannenberg: An der Fachlichkeit orientieren! - Das tun wir. Wir sind verpflichtet, sparsam und vor allem wirksam mit Steuergeldern umzugehen. Ihre Forderung klingt ganz gut, einfach und auch eingängig. Aber sie bedeutet, dass wir Tausende von Meisenkästen finanzieren, von Personal aufhängen und auch reinigen lassen sollen, auch wenn das am Ende eventuell gar nicht gegen den Eichenprozessionsspinner hilft. Erklären Sie einmal den Bürgerinnen und Bürgern, warum wir ihr Geld für etwas verwenden, von dem nicht erwiesen ist, dass es hilft. Sie fordern ein staatliches freiwilliges Meldeportal für den Eichenprozessionsspinner, und im nächsten Atemzug fordern Sie hier im Landtag, dass Personal abgebaut wird und dass Kosten reduziert werden. Ich hoffe, Sie erkennen den Widerspruch. Sie sagen ja nicht einmal, was mit diesen Daten gemacht werden soll. Sie wollen einfach nur Daten sammeln. Aber ein solches Meldeportal kann doch kein Selbstzweck sein. Einen ganzheitlichen Ansatz kann ich Ihrem Antrag nicht entnehmen. Einen Praxisbezug und ein wissenschaftliches Fundament in einer Sachfrage kann ich Ihrem Antrag ebenfalls nicht entnehmen. Zur Wahrheit gehört: Der Eichenprozessionsspinner ist kein originäres Landesthema, sondern vor allem eine regionale Herausforderung, und es bedarf regional angepasster Aktionen. Dafür braucht es handlungsstarke Kommunen, verantwortungsvolle Försterinnen und Förster und gern auch Unterstützung durch das Ehrenamt, aber eben keine landesweiten Meldeportale. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Herr Dannenberg, das ist ja wirklich lustig. Wenn Sie bei den Fischereiversammlungen wirklich mal dabei wären ‑ wo sich die Fischerei trifft ‑, dann würden Sie wissen, dass illegale Fischerei ein Problem ist. Also sprechen Sie vielleicht mal mit den Leuten, die noch in der Realität leben. - Das ist das Erste. Das Zweite: Thema Geologie. Natürlich wird CO2 im Wasser gespeichert. Aber eben auch im Boden - und vor allem dort. Deswegen hat die Grundschleppnetzfischerei einen immens hohen CO2-Ausstoß. Nicht in Niedersachsen, weil wir hier die Rollen drunter haben. Aber vor allem Länder wie China haben noch diese alten Methoden, dass sie den Meeresboden unterpflügen. Und das hat enorme Auswirkungen auf den CO2-Haushalt. Das sind einfach Fakten, die können Sie hier vorne nicht leugnen. - Das sind keine Fake News, Herr Dannenberg, nein, das sind sie nicht. Aber Sie leugnen ja auch den Klimawandel. Dazu ist nicht mehr viel zu sagen. Vielen Dank. Die zunächst einmal letzte Wortmeldung kommt von der Landesregierung, von Frau Ministerin Miriam Staudte. Bitte schön, Frau Staudte!
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Punkte angeordnet haben? Frau Ministerin, bitte schön! Sie haben das Wort. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie hatten mich gefragt, ob ich das angeordnet habe. Ich habe das nicht angeordnet. Ich finde es sehr interessant, dass Sie dieses Schreiben haben, woher auch immer. Ich werde mich informieren, woher es kommt, und dann klären wir das Ganze.
Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren
Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ein neuer Plenarabschnitt, ein neuer Wolfsantrag. Ich fühle mich gleichsam wie Bill Murray in „Täglich grüßt das Murmeltier“. Trotzdem nehme ich natürlich gern zum Antrag der CDU-Fraktion Stellung, rede auch tatsächlich zum Antrag und fange nicht mit einer historischen Darstellung der Wolfspolitik der letzten sechs Jahre an, wie das die AfD hier gerade gemacht hat. In dem Antrag der CDU-Fraktion geht es um wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe. Bleiben wir also kurz bei der Sachlichkeit. Der Wolf ist zweifellos ein integraler Bestandteil unseres Ökosystems. Es ist von zentraler Bedeutung, einen Ausgleich zwischen dem Schutz der Nutztiere und dem Erhalt der Tierart Wolf zu finden. Darin sind wir uns ja weitestgehend einig. In der Vergangenheit ist beim Thema Weideschutz viel passiert. Hierbei unterscheiden wir uns schon ein wenig. Es gab zum Beispiel eine deutliche Mittelerhöhung auf ‑ die Zahl wurde genannt ‑ ca. 7 Millionen Euro. Und wir haben uns darauf geeinigt, weitere Maßnahmen im Dialog mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern zu erarbeiten und eben keine politischen Forderungen alleine durchzusetzen. Uns ist es wichtig, Lösungen gemeinsam mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern zu erarbeiten. Und ja: Die Vorschläge der CDU werden dabei sehr gern mitdiskutiert, aber nicht ausschließlich hier im Plenarsaal, sondern auch im Dialog mit den Betroffenen, und das ist, denke ich, auch gut so. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Antrag diesmal tatsächlich auf ein Landesthema abzielt. Dafür ein ganz herzliches Dankeschön an die CDU-Fraktion! ‑ Das ist einen Applaus aus den Reihen der SPD wert, wenn die CDU mal einen Antrag zu einem Landesthema stellt. Ein Manko Ihres Antrags muss ich aber noch herausstellen. Bei Ihrer Forderung, die maximale Förderhöhe von 30 000 Euro auf 60 000 Euro anzuheben, vergessen Sie eine Tatsache, die Sie eigentlich kennen müssten, haben wir doch vor nicht allzu langer Zeit gemeinsam als Große Koalition genau dies schon versucht. Damals sind wir allerdings an der De-minimis-Regel der EU gescheitert, die es uns rechtlich nicht ermöglicht, eine 100‑%-Zahlung über 30 000 Euro durchzusetzen. Herr Thiele, wenn Sie etwas sagen möchten, melden Sie sich bitte zu Wort! Wenn Sie jetzt etwas fordern, was wir aus EU-rechtlichen Gründen auch gemeinsam nicht hinbekommen haben, ist das Ihr Recht als Opposition. Aber wenn Sie ehrlich sind, machen Sie es auch nur, weil Sie keine Verantwortung in diesem Land tragen und weil Sie nichts von Ihren Forderungen umsetzen müssen. Jede Zahlung über 30 000 Euro ‑ Herr Thiele, das sollten besonders Sie wissen ‑ ist dem europäischen Beihilferecht untergeordnet. Das kann man finden, wie man möchte; das ist aber die Realität. Wenn es Ihre Art der Politik ist, rechtliche Hürden, die Sie kennen oder zumindest kennen sollten, nicht zu erwähnen, dann ist es entweder Unkenntnis oder, sagen wir einmal, populistisch angehaucht, und Sie machen es sich etwas zu einfach. In der nächsten Woche tagt der Weidetierhalterdialog erneut. Es werden bürokratieärmere Verfahren in Form von pauschalen Auszahlungen diskutiert. Das hat der Schafhalterverband vorgeschlagen. Das Stichwort lautet hier „Herdenschutzprämie“. Das begrüße ich ganz ausdrücklich. Zusammengefasst sind Ihre Forderungen nicht umfangreich genug und stoßen auf rechtliche Hürden. Wir haben also im Ausschuss noch einiges zu diskutieren. Ich freue mich auf eine sachliche Diskussion mit Ihnen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit - Ihre SPD-Fraktion!
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Frau Ministerin antwortet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich klarstellen, dass unsere Richterinnen und Richter bei uns nicht unter Vertrag stehen, sondern sich in einem unbefristeten Richterverhältnis befinden - was man unterscheiden muss von Tarifbeschäftigten, um die es sich in der Finanzverwaltung handelte. Also, wir haben 15 neue Stellen für Richterinnen und Richter geschaffen. Wir haben darüber hinaus weitere 22 Stellen, die eigentlich jetzt ausgelaufen wären, bis Ende des Jahrzehnts ‑ also bis 2030, manche auch bis 2031; das war jeweils unterschiedlich ‑ verlängert. Wir gehen davon aus, dass es in dieser Zeit möglich sein wird, die Altbestände zu erledigen. Von daher gehe ich davon aus, dass die Verwaltungsgerichte damit gut ausgestattet sind. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Die erste Zusatzfrage aus der
Die europäische Idee stärken - Europabildung an den Schulen intensivieren
ruhiger! Das stört den Redner doch sehr. Herr Mennen, Sie haben das Wort. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg*innen! Liebe Kolleg*innen der CDU, mit Blick auf die direkt vorausgegangene Debatte muss ich sagen: Ich freue mich, dass Sie hier sind, dass Sie eine vernünftige Oppositionspolitik machen und hier einen vernünftigen Antrag vorlegen. Ich unterstütze insbesondere die Grundintention und die zugrundeliegende Idee Ihres Antrages, den europäischen Gedanken zu stärken. Das ist umso wichtiger, wenn hier Leute im Parlament sitzen, die Europa und die europäische Idee ablehnen. Als Abiturient des Antonianums in Vechta, einer der ersten Europaschulen überhaupt in Niedersachsen, mit einem Schulleiter Wolfgang Zapfe, der das Europaschulnetzwerk mitgegründet hat, bin ich der europäischen Idee sehr verpflichtet. Und dieser Gedanke ist immer stärker geworden. Der Antrag kommt aber nicht nur mir gelegen. Er kommt vor allem auch in einem sehr guten Jahr, einem Europawahljahr, und damit zu einem sehr guten Zeitpunkt. Auch ich und einige andere aus dem Kultusbereich, aber vor allem auch aus dem rot-grünen Arbeitskreis Europa, haben sich deshalb in den letzten Monaten mit Vertreter*innen europäischer und internationaler Austauschprogramme, mit dem Europaschulnetzwerk und mit weiteren Akteur*innen in diesem Bereich ausgetauscht. Aus diesen Gesprächen weiß ich, dass der Antrag, den Sie hier heute eingebracht haben, schon etwas länger in Ihrer Schublade liegt. Das ist überhaupt nicht verwerflich. Sie zeigen damit ja aktuelle Handlungsfähigkeit. Ich hätte mir den Antrag an ein oder zwei Stellen etwas detailtiefer gewünscht. Ich gebe dafür zwei Beispiele: Sie fordern die Landesregierung auf, die Vernetzung niedersächsischer Schulen mit Schulen im Ausland voranzutreiben. Hier würde ich gerne deutlich differenzierter rangehen. Die Verbände schlagen zum Beispiel vor, bei den Erasmus+-Mitteln, ähnlich wie Sachsen es macht, Konsortialanträge zu stellen und den Schulen so Erleichterung zu verschaffen, aber auch die anderen organisatorischen Rahmenbedingungen – darauf ist Frau Bauseneick gerade eingegangen – stärker in den Blick zu nehmen. Insbesondere würde ich mir hier noch einen Blick auf die Gastfamilien wünschen, weil es dort doch eine sehr einheitliche Struktur gibt, die es zu differenzieren gilt. Der zweite Aspekt: Sie fordern, mehr Grundschulen zu Europaschulen weiterzuentwickeln. Auch hier würde ich gerne differenzierter draufschauen. Die Bedarfe des Europaschulnetzwerkes werden darüber hinaus doch weiter an uns herangetragen, beispielsweise was Entlastung für die Koordination betrifft. Und ich würde gerne noch einen Blick auf die Haupt-, Real- und Oberschulen werfen, die bei diesen Austauschprogrammen deutlich unterrepräsentiert sind. Das Gute ist, dass auch ein rot-grüner Antrag zum Thema Europabildung fertig ist und demnächst das Licht der Welt erblicken wird. Das zeigt, dass wir uns hier in der Grundintention einig sind und dass wir so den europäischen Gedanken stärken werden. Sehr geehrte Kolleg*innen, in Zeiten, in denen radikalisierte Demagogen den Austritt Deutschlands aus der EU fordern, ist es umso wichtiger, den europäischen Gedanken zu stärken. Betrachten Sie, liebe CDU, meine Kritik an Ihrem Antrag daher als Einladung, gemeinsam die Kraft Europas an unseren Schulen zu stärken, denn es gibt zu Europa keine Alternative – schon gar nicht für Deutschland. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Zwei Minuten! Sehr geehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Herr Dannenberg, ich lasse das zu den Demonstrationen gestern unkommentiert stehen. Wer da Applaus bekommen hat und wer keinen Applaus bekommen hat, da muss man noch einmal hingucken. Herr Mohrmann, ich verstehe, dass Sie versuchen, zu kämpfen. Aber wenn Sie sagen, man muss sich auf das verlassen können, was gesagt wird, dann kenne ich einen in diesem Land, bei dem man sich auf das verlassen kann, was er gesagt hat. Das ist unser Ministerpräsident. - Eben ganz genau! Dass wir bei diesem Thema nicht weit auseinander sind, Herr Mohrmann, zeigt ja das, was Sie eben gesagt haben. Sie haben vorhin in Ihrer Rede genau das gesagt, was in dem Antrag Niedersachsens steht. Sie widersprechen sich natürlich in dem Moment, in dem Sie sagen: Aber Agrardiesel muss weg! Da müssen Sie vielleicht auch mal klarer sein in dem, was Sie sagen. Es ist absolut wichtig, genau so vorzugehen, wie Niedersachsen es macht, nämlich zu sagen: Sobald die Möglichkeiten da sind, muss über den Agrardiesel gesprochen werden, und bis dahin bleibt der Agrardiesel genau so, wie er ist. Herzlichen Dank.
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Haus in der Antwort auf meine Kleine Anfrage im Dezember das genaue Gegenteil berichtet hat: dass seit Jahren an allen Schulformen die Teilzeitquote steigt? Wie erklären Sie sich das? Das sind zwei verschiedene Sachverhalte, Herr Reinken. Der eine ist, dass wir sehr viele junge Lehrkräfte haben, die in die Familiengründungsphase gehen oder aus anderen Gründen ‑ zum Beispiel weil sie beim Berufseinstieg besonders herausgefordert sind ‑ ihre Stunden reduzieren, auch um sich selbst gesund zu erhalten. Wir ergreifen Maßnahmen, um diese Lehrkräfte zu unterstützen und zu begleiten; ich habe gerade von „Stark starten“ gesprochen. Der andere ist, dass wir gerade in den Teilzeitquoten wieder Stunden generieren konnten, weil Teilzeitkräfte gesagt haben: Wenn wir das an der Schule so organisieren, bin ich bereit, ein paar Stunden mehr zu arbeiten. - Genau das wirkt sich mit etwa 250 Stellen allein in diesem Schuljahr positiv aus. Aber Sie haben recht: Wir erleben in der gesamten Gesellschaft, dass die Teilzeitquoten durchaus steigen. Das ist eine Herausforderung, auch für den Schulbereich. Sie sagen jetzt immer ‑ beide: AfD und CDU ‑: Man muss jetzt harte Einschnitte machen. Man muss jetzt endlich mal etwas entscheiden. - Sie wissen doch
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Herr Fühner, bitte! Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In grünen Bildungsthesen von gestern gefangen, werden alle drängenden Fragen aufgeschoben und ausgesessen. Ich glaube, mit diesem einen Satz kann man die aktuelle Bildungspolitik in Niedersachsen sehr gut beschreiben, und die letzten Tage haben das auch wieder bewiesen und unterstrichen. Das neue Halbjahr startet, und die grünen Bildungspolitiker und die Kultusministerin positionieren sich mit neuen Schlagzeilen. Zitat: Die Unterrichtsversorgung verbessert sich, unsere Politik der 1 000 Schritte zeigt Wirkung. Eine so miserable Lage, wie wir sie aktuell in unserem Bildungssystem vorfinden, auch noch zu bejubeln - zynischer geht es kaum! Ihre Politik zeigt keine Wirkung, denn die Situation an den Schulen ist nach wie vor dramatisch, und sie wird von Monat zu Monat dramatischer. Es ist keine Politik, die handelt, sondern eine Politik, die zaudert. Wir haben keine Verbesserung in unserem Bildungssystem, seitdem Sie, Frau Ministerin, in Verantwortung sind! Wenn man sich anschaut, woraus Ihre Politik der 1 000 Schritte besteht, dann sehen wir: Es werden immer wieder neue Prozesse aufgelegt, Dialogformate und Arbeitskreise werden eingerichtet. Erst gestern kam wieder eine Pressemitteilung aus dem Kultusministerium. Ich habe die Überschrift gelesen und musste mir dabei die Augen reiben: „Land unterstützt Kommunen und Träger durch sechs Informations- und Vernetzungsveranstaltungen“. Ich habe überhaupt nichts gegen die ganzen Veranstaltungen, die Sie durchführen, Frau Ministerin. Aber Sie sind doch keine Eventmanagerin! Sie sind verantwortlich für die Bildungspolitik in diesem Land. Kümmern Sie sich darum! In Ihrer Rolle als Bildungsministerin müssen Sie mutige Maßnahmen ergreifen, gerade auch im Bereich der frühkindlichen Bildung. Wir haben das gefordert: eine Reform der Ausbildung. Der Erzieherberuf ist zu unattraktiv in Niedersachsen. Die Ausbildung muss vergütet werden; sie muss dualisiert durchgeführt werden. Wir brauchen eine bessere Sprachförderung. Darüber haben wir uns schon im Zusammenhang mit den Pisa-Ergebnissen ausgetauscht. Wir müssen uns um die Großtagespflegeeinrichtungen kümmern. Im Bereich der frühkindlichen Bildung leisten Sie deutlich zu wenig, Frau Ministerin! Sie müssen aufhören mit dem Zaudern und endlich Maßnahmen ergreifen! Das Gleiche gilt auch im Bereich der Schulen: Unterricht wird in Niedersachsen schon lange nicht mehr verlässlich erteilt. Es gibt Grundschulkinder, erzählen uns die Eltern, die haben gar keine Klassenlehrerin mehr. Unterrichtsausfall ohne Ende! Die Teilzeitquote unter Ihrer Verantwortung steigt weiter an. Die Krankenstände an den Schulen steigen weiter an. Das ist die Situation, die wir an den Schulen vorfinden! Sie freuen sich über einen statistischen Wert von 0,3 %. Die Situation ist aber eine andere, und das liegt auch daran, dass Sie nicht handeln und immer wieder neue Thesen fabrizieren. Sie sagen: Wir fördern die multiprofessionellen Teams. - Dann schaut man in den Haushalt für das Jahr 2024: Was kommt denn da on top hin? Was sieht man, wenn man da reinschaut? - Nichts! Fehlanzeige! Beim Abbau von Bürokratie bei den Anerkennungsverfahren, der notwendig wäre, um Leute aus dem Ausland, aus anderen Bundesländern zu holen, passiert nichts! Fehlanzeige! Wir brauchen einen Einstieg in einen Stufenplan zum Thema Schulsozialarbeit. Wo ist der? Fehlanzeige! Stichwort „langfristige Bedarfsplanung“: Frau Ministerin, ich habe mir mal Ihre Oppositionsreden angehört. Sie haben immer wieder betont, wie wichtig das wäre, um nachhaltig besser zu werden - gemeinsam mit dem MWK. Was finden wir da? Nichts! Fehlanzeige! Überall muss angepackt werden, aber alles bleibt liegen! Frau Kultusministerin, dann wird wahrscheinlich gleich wieder gesagt: Na ja, es ist ja die Aufgabe der CDU in der Opposition, diese Vorwürfe zu erheben. - Deswegen bin ich dem Landesrechnungshof sehr dankbar, dass er das untersucht hat, was wir in unseren Anträgen immer wieder formuliert haben. Ich will mal ein paar Zahlen aus dem Prüfbericht nennen: 67,5 Vollzeiteinheiten gehen verloren, weil man sich um die schulische IT kümmern muss. - Wir haben nachgeschaut: Wie oft ist Frau Hamburg in Berlin im Bundesrat dazu mal unterwegs gewesen? Wo ist die Bundesratsinitiative für den DigitalPakt? Wann haben Sie denn mal im Bundesrat zu diesen Themen gesprochen? - Was haben wir da gefunden? Weitere 286 Lehrkräfte beschäftigen sich rechnerisch mit dem Führen von Schulgirokonten für die Zahlungen von Schulfahrten. - Klassische Verwaltungsaufgaben! Auch hier wird nicht gehandelt! 57 Vollzeiteinheiten kostet die händische Abrechnung von Reisekosten, Frau Ministerin, obwohl ‑ und das ist das Spannende ‑ die Lizenzen dafür schon lange angeschafft sind. Sie werden aber nicht in den Schulen eingesetzt. 2170 Lehrerinnen und Lehrer könnten zusätzlich in den Unterricht kommen, so sagt es der Landesrechnungshof, wenn im Ganztag nicht für Angebote wie Graffiti-AG, Spiele-AG oder Mensaaufsicht Lehrkräfte eingeteilt würden. Überall da sind die Punkte offenkundig! Sie müssen das nur umsetzen. Und es ist nicht nur die CDU, die das hier immer wieder fordert. Wir diskutieren das hier im Plenarsaal stellvertretend für die Menschen im Bildungssystem. Die Zahlen liegen auf dem Tisch. Herr Fühner, Sie müssen zum Ende kommen! Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. Zur 100-Schritte-Politik, die Sie immer wieder betonen ‑ ich möchte in Ihrem Wording bleiben, Frau Kultusministerin ‑: Hören Sie auf, auf der Stelle zu treten! Fangen Sie an, zu joggen! Und wenn es notwendig ist, ziehen Sie auch mal richtig zum Sprint an, damit sich was bewegt!
Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Wir haben in den letzten Wochen bei uns in Niedersachsen mit dem sogenannten Weihnachtshochwasser eines der gravierendsten Hochwasserereignisse der Landesgeschichte erleben müssen. Das Hochwasser hat uns alle in Atem gehalten. Wir haben aber auch großes Glück im Unglück gehabt, dass kaum Menschen körperlich zu Schaden gekommen sind. Dennoch gibt es ganz erhebliche Sachschäden. Bevor ich auf die Maßnahmen der Landesregierung eingehe, möchte ich mich zunächst ausdrücklich bei den vielen Helferinnen und Helfern bedanken. Wir haben es schon gehört: Mehr als 143.000 Menschen der Feuerwehren, des Technischen Hilfswerks, der weiteren Hilfsorganisationen und auch der Polizei waren trotz der Feiertage unermüdlich und rund um die Uhr bei rund 20.000 Einsätzen, um Schlimmeres zu verhindern. Allen Helferinnen und Helfern gilt unser allergrößter Dank für diesen herausragenden und großartigen Einsatz. Die Regionen in Niedersachsen sind unterschiedlich stark betroffen gewesen. Stark betroffen waren der Landkreis Celle, Stadt und Landkreis Oldenburg, das Emsland, der Landkreis Osterholz, der Heidekreis, Verden, aber auch Lilienthal. Selbst aus den Regionen, die weniger oder gar nicht betroffen waren, haben sich Wehren auf den Weg in betroffene Gebiete gemacht. So waren die freiwilligen Feuerwehren aus meiner Samtgemeinde sowie unsere Ortsgruppe der DLRG im Heidekreis in Hodenhagen im Einsatz. Das ist nur ein Beispiel der großen Solidarität, der Hilfsbereitschaft und des Gemeinschaftsgefühls. Hier wurde auch überregional Großartiges geleistet. Dafür möchte auch ich mich bei allen bedanken, die sich überregional auf den Weg gemacht und geholfen haben. Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich betonen, dass mir die Hilfsbereitschaft, die Solidarität und das Gemeinschaftsgefühl beim Hochwasser Mut machen. Denn wir sehen deutlich: Wir Niedersächsinnen und Niedersachsen sind solidarisch miteinander, und vieles ist besser, als es manche vom rechten Rand uns weismachen möchte. Es war und ist egal, Herr Bothe, ob die Helferinnen und Helfer Thomas, Anastasia, Ali oder Nassrin heißen. Das hat niemanden interessiert, sondern man hat nur geguckt, ob sie oder er angepackt hat. Das sei an dieser Stelle erwähnt, weil Sie ja mal komische Anfragen zu Vornamen gestellt haben. Ein tolles vergleichbares Beispiel ist das Projekt „Florian“ aus Oldenburg, was auf Initiative eines Schulleiters organisiert wurde. Geflüchtete Schülerinnen und Schüler einer Sprachlernklasse werden hier neben dem Sprachunterricht von der Berufsfeuerwehr in Erster Hilfe und dem Löschen von Bränden unterrichtet. Die jungen Menschen freuen sich schon riesig darauf, nach der bestandenen Prüfung direkt in den Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr einzusteigen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, genau davon brauchen wir noch mehr in Niedersachsen! Das ist, glaube ich, wichtig zu erwähnen. Liebe Kolleg*innen, das Hochwasser hat uns auch gezeigt, dass viele der bereits getroffenen Hochwasserschutzmaßnahmen weitgehend gut funktioniert haben. Und dennoch bleibt nach dem Hochwasser vieles zu tun. Einige der vielen Schäden sind bereits eindeutig sichtbar, andere – wie beispielsweise in der Landwirtschaft – können zurzeit noch nicht genau beziffert werden. Mehrere Hunderttausend Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche wurden durch das Hochwasser überschwemmt. Besonders problematisch könnte die Situation für die bereits im Boden befindlichen Kulturen wie Winterweizen und Wintergerste sein. Dies kann sehr von Standort zu Standort variieren und wird sich erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Liebe Kolleg*innen, was uns das Hochwasser eindeutig vor Augen geführt hat: Der Klimawandel ist da! Und es ist ungeheuerlich, dass auch hier in diesem Parlament Abgeordnete einer Partei sitzen, die das nach wie vor schlichtweg leugnen. In Richtung Rechtsaußen in diesem Parlament sage ich daher ganz klar und deutlich: Nehmen Sie den menschengemachten Klimawandel endlich ernst! Wenn ich jedoch das aktuelle Europawahlprogramm der AfD lese, habe ich da wenig Hoffnung. Dort wird vom angeblichen „Dogma des menschengemachten Klimawandels“ gesprochen, und im Klimakapitel schreiben Sie sogar etwas von „irrationaler CO₂-Hysterie“. Sie verkennen und verdrehen die Tatsachen. Die Antworten der AfD sind Nichtstun und Ignoranz, anstatt nach Lösungen zu suchen. Viele Menschen in Niedersachsen leiden unter den schon jetzt dramatischen Folgen des Klimawandels. Wir alle sind in der Verantwortung, im Sinne dieser Menschen konsequent zu handeln. Das vergangene Jahr hatte einen viel zu trockenen Frühsommer, dagegen einen viel zu nassen Winterbeginn. Seit Messbeginn hat es im Dezember noch nie so viel geregnet. Und nicht zufällig war das vergangene Jahr wieder eines der wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnung. Die Verschiebung von Regenmengen aus dem Sommer in den Winter ist die klare Folge der menschengemachten Klimaerwärmung. Wir müssen uns darauf einstellen, dass uns solche Hochwasserereignisse regelmäßig treffen werden. Wie gravierend deren Folgen jedoch sein werden, liegt auch maßgeblich in unserer eigenen Hand. Deshalb müssen wir jetzt Strategien zur Klimaanpassung in die Tat umsetzen. Es gibt viel zu tun. Gut, dass diese rot-grüne Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen – aber in diesem Fall auch die Opposition, Herr Lechner – an einem Strang ziehen und diese Herausforderungen gemeinsamen anpacken. Rot-Grün stellt die notwendigen Hilfen zügig bereit. Es ist ein starkes Zeichen, dass unsere Landesregierung schnell reagiert und bereits Mitte Januar einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt in das parlamentarische Verfahren eingebracht hat. Bereits seit dem 24. Januar 2024 ist die Richtlinie für akute Notlagen bei Privatpersonen für Schäden über 5.000 Euro in Kraft. Mit dem Nachtragshaushalt sind die Voraussetzungen geschaffen, die entstandenen Schäden zu beseitigen und schnelle unbürokratische Hilfen auf den Weg zu bringen. Hier gilt mein Dank der Landesregierung, insbesondere unserem Finanzminister Gerald Heere – dem ich auf diesem Wege gute Besserung wünsche – und seinem Haus, das innerhalb kürzester Zeit diesen Nachtragshaushalt erarbeitet und auf den Weg gebracht hat. Damit, liebe Kolleg*innen, beweist diese Landesregierung: Auf sie ist Verlass. Sie zeigt erneut ihre Handlungsfähigkeit in schwierigen Situationen. Insgesamt werden wir mit dem Nachtraghaushalt Mittel in Höhe von 111 Millionen Euro bereitstellen. Privatpersonen, landwirtschaftliche Betriebe und auch unsere Kommunen können fest damit rechnen, dass wir als Land die Hilfen leisten, die jetzt dringend erforderlich sind. Das Geld steht insbesondere als Hilfen für die Beseitigung von Hochwasserschäden, zur Beseitigung von Schäden an der öffentlichen Infrastruktur – damit meine ich auch ausdrücklich Deichschäden – zur Verfügung. Auch werden die Einsatzkosten in den Katastrophenschutzbehörden dadurch erstattet. Gleichzeitig – und das ist neu im Vergleich zu anderen Hochwasser-Nachtragshaushalten – werden wir mit dem Nachtrag auch Gelder zur Ertüchtigung des Hochwasser- und Katastrophenschutzes bereitstellen. Wir gehen also bereits mit diesem Nachtrag das Thema Vorsorge für das nächste Hochwasser an. Daran werden wir anknüpfen und unseren Weg konsequent fortsetzen. Für das Ziel, dass es nächstes Mal nicht ganz so schlimm ausfällt, müssen wir etwas tun. Herr Lechner, nochmals mein Dank an Ihre Fraktion für Ihre Ankündigung, dass Sie heute dem rot-grünen Nachtragshaushalt zustimmen. Das spricht für Ihr Verantwortungsbewusstsein. Dennoch – ich weiß natürlich um Ihre Rolle als Opposition – möchte ich noch zwei Kritikpunkte, die Sie geäußert haben, ansprechen: Wenn nicht wegen der Pläne für den unnötigen Ausbau der Elbbrücke bei Neu Darchau und dem Beschluss der letzten Bundesregierung zum Ausbau der Mittelelbe Kompensationsflächen blockiert worden wären, ginge es heute wesentlich schneller. Und der zweite Punkt, Herr Lechner: Sie sollten Ihre Kritik zumindest faktenbasiert äußern. Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir Hochwasser- und Deichmaßnahmen Vorrang vor allen anderen Interessen gegeben. Deichbau ist Klimaanpassung und hat bei Rot-Grün ganz klar Vorrang. Kritik können Sie üben, aber sie sollte dann auch wirklich faktenbasiert sein. Eine der Lehren dieses Hochwassers muss daher sein, verstärkt auf Schutzmaßnahmen an der Küste und im Binnenland – wie Deicherhöhungen, Renaturierungen, Schaffung von Überschwemmungsflächen – zu setzen. Hier werden wir den Bund nicht aus der Verantwortung entlassen. Das hat der Ministerpräsident bereits angekündigt. Wir alle--- Sie können bitte noch ein paar Sekunden zuhören! Ich bin gleich fertig. Wir alle müssen unsere Hausaufgaben machen. Das Engagement der vielen Helferinnen und Helfer beim Hochwasser ist für uns Ansporn, mit gleichem Engagement die richtigen politischen Weichenstellungen vorzunehmen. Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Kollege Schulz-Hendel. Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt sehe ich nicht.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich muss sagen, ich bin etwas erstaunt ob der Hitzigkeit der heutigen Debatte. Das, was vonseiten der Opposition hier eingebracht wird, führt nicht dazu, dass wir das schaffen, was die Landwirtschaft von uns erwartet, nämlich lange Linien aufzuzeigen, Planungssicherheit zu schaffen und letztlich zu einem Konsens und zu Kompromissen zu kommen. Man muss sich wirklich sehr konzentrieren, um noch Unterschiede wahrzunehmen. In Ihrem Antrag steht, die Agrardieselrückvergütung solle ausgesetzt werden, bis Alternativen zur Verfügung stehen, und in unserem Bundesratsantrag steht, die Zeiträume sollen länger gestreckt werden. Das bedeutet wirklich nur einen minimalen Unterschied. Sie müssen sich doch auch einmal dazu bekennen, dass es ‑ das sagt ja auch die Landwirtschaft ‑ perspektivisch darum geht, Möglichkeiten zu schaffen, um bei den Antrieben in der Landtechnik von den Fossilen wegzukommen. Darüber gibt es, glaube ich, überhaupt keinen Dissens. Auch bei unserer Pressekonferenz mit dem Ministerpräsidenten wurde das von verschiedenen Agrarverbänden betont, weil die Landwirtschaft nun einmal am stärksten und unmittelbar von den Auswirkungen der Klimakrise betroffen ist. Ich weiß nicht, ob Sie heute Morgen die Nachrichten gehört haben. Die neuen Zahlen des EU-Klimadienstes Copernicus besagen, dass wir die 1,5 Grad in den vergangenen zwölf Monaten schon überschritten haben. Sie alle wissen: Das bedeutet: Wir laufen auf Kipppunkte zu. Deswegen sind alle Branchen gefordert, sich weiterzuentwickeln und alles zu tun, was für den Klimaschutz notwendig ist. Gleichzeitig steht die Landwirtschaft vor anderen riesigen Herausforderungen. Die Klimafolgenanpassung muss parallel erfolgen, und es geht um die Transformationen im Bereich der Tierhaltung. Von daher wäre es heute ein schöner Anlass gewesen, um zu sagen: Toll, dass es Eckpunkte vom BMEL gibt, die in Richtung Gegenfinanzierung gehen. Wir sollten unsere Kräfte darauf konzentrieren, jetzt zu sagen: „Liebes Bundesfinanzministerium, mache auch du den Weg frei!“ Dann haben wir für Niedersachsen und für die Tierhaltung in unserem Land etwas erreicht. Wir sind mit dem „Niedersächsischen Weg“ hinsichtlich der anderen Herausforderungen der Landwirtschaft in einem wirklich guten Austausch. Zum Artenschutz habe ich heute nichts von Ihnen gehört. Auf der einen Seite wird immer wieder gesagt, es gehe ja nicht nur um den Agrardiesel; das sei nur der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen gebracht habe, aber auf der anderen Seite konzentrieren Sie sich in Ihren Beiträgen doch nur auf dieses Thema. Wir müssen den Blick weiten und schauen, wie wir die Landwirtschaft bei diesen großen Transformationen unterstützen können, wie wir Planungssicherheit geben können, wie wir es erreichen, dass ‑ auch von unserer Bundesregierung ‑ Stufenpläne beschlossen werden. Wir müssen immer darüber nachdenken, wie diese wichtigen, notwendigen Schritte praktikabel umgesetzt werden. Wir haben uns als Landesregierung in unserer letzten Kabinettsklausur darauf verständigt, dass wir uns selbst zum Thema Bürokratieabbau für dieses Jahr in allen Bereichen und nicht nur im Bereich der Landwirtschaft einen strengen Fahrplan geben, um für die Bürgerinnen und Bürger und auch für die Landwirtinnen und Landwirte zu viel einfacheren Regelungen und zu weniger Dokumentation zu kommen und trotzdem bei den Zielen keine Abstriche zu machen. Insofern kann ich nur appellieren, dass Sie die Beratungen im Ausschuss dazu nutzen, Gemeinsamkeiten herauszuarbeiten. Das erwartet die Landwirtschaft zu Recht von uns. Wir werden als Ministerium unseren Teil dazu beitragen. Vielen Dank.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Bitte schön! Herr Leddin, die Feststellung, dass Sie nicht dabei gewesen sind, ist keine persönliche Bemerkung. Aber ich sage Ihnen jetzt mal, was sich wirklich ereignet hat: 24. Mai, Ausschussanhörung, und zwar haben Sie mir eine Rhetorik der Brunnenvergiftung vorgeworfen. Sie haben mich mit einem antisemitischen Anwurf belegt aus dem Mittelalter, nur weil ich die von Ihnen bestellten Experten in der Ausschussanhörung gefragt habe, wie dicht sie an der Wirklichkeit sind. Das fand ich sehr bezeichnend. Eine Entschuldigung haben Sie bis heute nicht hingekriegt. Schauen Sie mal ins Protokoll, was da steht. 24. Mai - Ausschusssitzung. - Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln. Sie haben sich im Ton vergriffen. So ist es, wenn man mit der Wirklichkeit konfrontiert wird. So reagieren dann die Grünen. Das ist nicht mein Niveau. Herr Dannenberg, Sie müssen zum Schluss kommen. -
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
Bitte schön, Herr Wichmann! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Unterrichtung und für die aufklärenden Worte. Ich habe es danach tatsächlich ein bisschen besser verstehen können. Das gebe ich gerne zu. Auch ich bin ein großer Freund der Entbürokratisierung. Insofern bin ich auch da eigentlich ein bisschen bei Ihnen. Ich verstehe es aber an einer bestimmten Stelle immer noch nicht: Wenn ich vier Bewerber pro Stelle haben ‑ das haben Sie nun ausdrücklich ausgeführt ‑, die alle die eigentlich doch recht hohen Anforderungen erfüllen ‑ ich bin selber Jurist; ich weiß, wie hoch die sind ‑, dann frage ich mich: Wenn ich jetzt schnell noch mal 20 Stellen - ich glaube, 20 waren es ‑ besetzen muss, was spricht eigentlich dagegen, dass ich dann die drei Bewerber pro Stelle, die vorher keine Stelle bekommen haben, noch einmal mit in den Pool nehme? Haben Sie das gemacht, oder haben Sie diese Stellen komplett neu ausgeschrieben? Das würde mich einfach interessieren. Das Nächste ist: Wenn Sie, Frau Ministerin, solche Entscheidungen aus Ihrer eigenen Hand herausgeben und sich davon nicht einmal im Nachgang Kenntnis geben lassen ‑ denn das ist der Eindruck, den Sie erweckt haben - dass Sie sich wirklich erst im Haus informieren mussten: Was ist denn da passiert? Wie ist das gelaufen? Was war das Ergebnis? ‑, wenn das so läuft, stellt sich mir schon die Frage: Welche Entscheidungen haben Sie eigentlich noch ‑ im Gegensatz zu Ihrer Vorgängerin ‑ aus der Hand gegeben? Das würde mich im weiteren Verlauf interessieren. - Ansonsten, Herr Siebels, bedanke ich mich bei Ihnen für die Aufklärung.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aktuell bestand kein Anlass, Richterinnern und Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichte abzuordnen oder gar zu versetzen. Ich weiß aber aus der Erinnerung, dass es im Rahmen der vermehrten Asylbewegungen in den Jahren 2015 ff. Abordnungen aus verschiedenen Gerichtszweigen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit gegeben hat. Die sind dann ausgelaufen, weil man das nicht weiter benötigte. Derzeit sehen wir dafür keinen Anlass. - Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich möchte an dieser Stelle einen kurzen Hinweis auf die
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
§ 153 ff StPO vorsieht? Bitte sehr, Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das hat eigentlich überhaupt nichts mit der Ausgangsfrage zu tun; denn Sie haben auf die Stärkung des offenen Vollzugs angespielt bzw. nicht nur darauf angespielt, sondern sich ausdrücklich darauf bezogen. Das finde ich aber gar nicht schlecht, weil ich dadurch die Gelegenheit habe, etwas klarzustellen. Zunächst: Die Überschriften in der NOZ macht nach meinem Kenntnisstand nicht einmal der Redakteur, sondern ein Team, das nach besonders guten Klickzahlen guckt. Von daher haben weder ich noch der Redakteur Einfluss auf diese Überschrift. Ich kann Ihnen sagen, dass wir den offenen Vollzug in der Tat stärken werden, und zwar aus guten Gründen. Ein besonders guter Grund dafür ist, dass es der Resozialisierung deutlich dient, wenn Straftäter, die zum Beispiel zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sind, nicht bis zum Ende der Strafe ohne Lockerungs- oder Resozialisierungsmaßnahmen sitzen und dann auf die Menschheit losgelassen werden. Dann ist nämlich vorprogrammiert, dass derjenige in seine alten Verhaltensmuster zurückfällt, mit seinen alten Kollegen Kontakt aufnimmt und relativ zügig wieder Straftaten begeht. Uns ‑ ich glaube, das ging auch der Vorgängerregierung so ‑ ist insbesondere daran gelegen, dass man frühzeitig ‑ mehrere Monate vor dem Ende einer langen Freiheitsstrafe ‑ mit dem Versuch beginnt, den Gefangenen Stück für Stück wieder an die Freiheit zu gewöhnen: mit Ausführungen, mit begleiteten Ausgängen und in geeigneten Fällen irgendwann auch mit der Verlegung in den offenen Vollzug. Dann kann sich derjenige nach Möglichkeit eine Arbeitsstelle suchen und wieder Stück für Stück im normalen Leben Fuß fassen. Das ist ein guter Schritt in Sachen Resozialisierung. Das hat mit einer Bankrotterklärung überhaupt nichts zu tun. Unabhängig davon sind die Gefängnisse voll. Ich habe sie so übernommen. Sie waren voll, und sie sind voll. Wir werden mehr Plätze im geschlossenen Vollzug schaffen müssen, und das werden wir auch tun. Ungeachtet dessen haben wir im offenen Vollzug Kapazitäten, die man nutzen könnte, wenn man denn wollte, und auch das werden wir tun, aus den Gründen, die ich eben genannt habe. Die zweite Frage habe ich jetzt, ehrlich gesagt, vergessen. Da war noch eine Zusatzfrage dabei. - Das ist eine komplett andere Frage. Zählt die jetzt als weitere Frage? - Okay, ich kann gerne noch etwas dazu sagen, ob wir wegen der hohen Belastung Strafverfahren nach §§ 153 und 153 a einstellen werden: Das werde ich nicht anordnen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt kommt die fünfte und letzte
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Meine Damen und Herren! Ich muss meine Aussage von gerade eben korrigieren. Es heißt natürlich „vollziehbar Ausreispflichtige“ und nicht „vollstreckbar Ausreisepflichtige“. Schönen Dank. Sehr geehrte Landesregierung! Sie erwähnten gerade eben, dass Sie die Verträge der Richter an den Verwaltungsgerichten verlängern wollen. Ich frage daher die Landesregierung: In der Steuerverwaltung hat die Landesregierung im Jahre 2023 45 neue Nachwuchskräfte / 146 Vollzeiteinheiten entfristet. Warum engagiert sich die Landesregierung nicht in einem vergleichbarem Umfang
Gemeinsam statt Einsam: Gemeinschaft stärken - landesweite Strategie gegen Einsamkeit entwickeln
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Einsamkeit ist ein schwerwiegendes Problem. Es ist gut, dass wir uns als Landtag heute wieder mit diesem Thema beschäftigen. Es ist ein Problem, das wir ernstnehmen. Es ist ein Problem, das uns über alle demokratischen Fraktionen hinweg beschäftigt. Von Einsamkeit können alle Menschen betroffen sein – jüngere und ältere sind betroffen. Einsamkeit ist eine Frage, die besonders vom soziökonomischen Status abhängt. Die Ursachen von Einsamkeit sind vielfältig und komplex, gesellschaftliche Veränderungen wie der demografische Wandel, Individualisierung, Mobilität von Privat- und Berufsleben, Digitalisierung und Ereignisse wie die Coronapandemie können gemeinsam mit individuellen Faktoren starke Auswirkungen auf Einsamkeit haben. Neben unserem Antrag hat die CDU bereits ebenfalls einen Antrag zum Thema Einsamkeit eingebracht. Die Unterrichtung durch die Landesregierung zu diesem Antrag hat gezeigt, dass die Niedersächsische Landesregierung bereits zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung von Einsamkeit ergriffen hat. Wir verfügen beispielsweise über 69 Freiwilligenagenturen und 41 Selbsthilfe-, Kontakt- und Beratungsstellen. Diese Initiativen bieten den Menschen die Möglichkeit, neue Kontakte zu knüpfen und sich mit anderen auszutauschen, die ähnliche Herausforderungen oder Schicksale erleben. In den Senioren- und Pflegestützpunkten in Niedersachsen wird Einsamkeit zunehmend zu einem wichtigen Beratungsthema. Darüber hinaus hat das Bundeskabinett am 13. Dezember 2023 die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit beschlossen. In die Strategie der Bundesregierung gegen Einsamkeit sind ebenfalls alle Altersgruppen und alle Menschen eingeschlossen. Ziel ist es, Einsamkeit stärker zu beleuchten und zu begegnen. An dieser Stelle begrüßen wir als rot-grüne Landtagsfraktionen die Einsamkeitsstrategie des Bundes ausdrücklich. Das im Februar 2022 gestartete Kompetenznetz Einsamkeit, KNE, bündelt Wissen für konkrete Angebote und Orte gegen Einsamkeit. Das KNE macht besonders bestehendes Engagement sichtbar und bringt diejenigen zusammen, die sich gegen Einsamkeit einsetzen. Das KNE nimmt das Thema Einsamkeit aller Altersgruppen und aller spezifischen und speziellen Lebenslagen in den Blick. Ziel ist es, Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit zu erforschen, ein Einsamkeitsbarometer für Deutschland zu etablieren, die Geschäftsstelle zur Begleitung der Strategie gegen Einsamkeit umzusetzen sowie Wissen zum Thema weiterzuverbreiten. Die Bundesstrategie verfolgt insgesamt 111 Maßnahmen zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und des gesellschaftlichen Miteinanders. Wir wollen die Erkenntnisse des Bundes, des Kompetenz- und Forschungsnetzwerks unterstützen und eine breite Beteiligung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern befördern. Wir wollen die Ergebnisse breit zugänglich machen, und in diesem Zusammenhang soll auch die Forschung im Bereich der grundlagen- und anwendungsorientieren Einsamkeitsforschung gefördert werden. Die Ergebnisse sollen in einer landesweiten Strategie gegen Einsamkeit zusammengeführt werden. Die Strategie soll zielgruppengerechte Maßnahmen zur Einsamkeitsprävention und -intervention aufnehmen. Die wirksamste Einsamkeitsprävention und -intervention geschieht vor Ort in den Kommunen. Vielfach haben sich Kommunen bereits jetzt auf den Weg gemacht und Maßnahmen ergriffen, um die Gemeinschaft zu stärken. Besonders die sozialraumorientierte Quartiersarbeit erweist sich als sehr vielversprechend. Die positiven Beispiele sollen als Best-Practice-Beispiele in die Einsamkeitsstrategie aufgenommen werden. Das Ehrenamt ermöglicht durch den Aufbau von Netzwerken und Gemeinschaftsgefühl zudem die soziale Integration von Menschen, die von Einsamkeit betroffen sind. Daher soll unsere Ehrenamtsstrategie von Einsamkeit betroffene Menschen als Zielgruppe dieser Strategie berücksichtigen. Ich denke, grundsätzlich gehen unser rot-grüner Antrag und der Antrag der CDU in eine ähnliche Richtung. Und wir können darüber im Ausschuss sicherlich sprechen. Aber an einer Stelle haben wir bisher einen Dissens. Die CDU fordert die Schaffung eines Landesbeauftragten für Einsamkeit. Orientiert hat man sich hier an Nordrhein-Westfalen. Gemäß den eingebrachten Änderungsanträgen zum Haushalt 2024 rechnet die CDU für diese Stabsstelle mit Kosten in Höhe von 250.000 Euro. Angesichts begrenzter Haushaltsspielräume und der Herausforderung, jeden Euro möglichst effizient auszugeben – ich denke, unsere Haushälter werden mir hier auf jeden Fall zustimmen –, muss man sich schon fragen, wie sinnvoll hier die Schaffung eines Landesbeauftragten ist. Also schauen wir einmal nach Nordrhein-Westfalen. Was findet man dort? Ein Fünf-Säulen-Modell. Erste Säule: Phänomen Einsamkeit weiter erschließen. Zweite Säule: Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Dritte Säule: Identifikation von Best Practice. Vierte Säule: Entwicklung niederschwelliger Maßnahmen. Fünfte Säule: Unterstützung von Aktiven und Ehrenamtlichen vor Ort. Diese Ziele erreichen wir auch mit unserem Antrag. Was findet man dort weiter? Eine Onlineliste mit Initiativen und Angeboten gegen Einsamkeit. Das lässt sich seitens des MS auch einfach ohne Landesbeauftragten erstellen und umsetzen. Und dann findet man in Nordrhein-Westfalen noch weitere direkte Hilfeangebote wie das Silbernetz, die Nummer gegen Kummer und den Krisenchat. Das sind gute, niederschwellige Angebote, die sich auch in der Bundesstrategie und im Kompetenznetzwerk wiederfinden. Mit unserem Antrag können wir ein vergleichbares Angebot in Niedersachsen bilden, ohne dafür eine Stabsstelle zu schaffen. Aus diesem Grund halten wir die Schaffung einer Stabsstelle für nicht sinnvoll. Was wir aber als sinnvoll erachten, ist, mit einer niedersächsichen Einsamkeitsstrategie den Menschen direkt zu helfen. Es ist gut, dass wir das Thema Einsamkeit heute aufgenommen haben. Wir sind weiterhin bereit, einen gemeinsamen Weg mit Ihnen, Kollegen von der CDU, zu finden, wenn wir aufeinander zugehen und gemeinsam etwas gegen Einsamkeit machen wollen. Ich freue mich auf die konstruktive Diskussion im Ausschuss. Vielen Dank und an dieser Stelle jetzt schon einmal ein schönes Wochenende. Ich hoffe, Sie verbringen es gemeinsam mit Ihren Lieben.
Herr Dr. Rakicky zu Wort gemeldet. Bitte schön! Anderthalb Minuten! Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der autoritären Parteienoligarchie Deutschlands neuester Hit heißt: Ahnungslos durch die Nacht. Deutschlands Gratismut trommelt zur Einheitsfront gegen rechts bei staatlich orchestrierten Demos. Schriften wie „Hass ist keine Meinung“ und „Ganz Hannover hasst die AfD“ sind da zu lesen. Den Widerspruch bemerken sie nicht einmal. Doch Sie und ich wissen: Der wahre Grund sind Ihre und unsere Umfragewerte. Und wir wissen auch: Je lauter das Geschrei von links wird, desto näher ist die AfD am Ziel. Dass Sie die AfD verbieten wollen, sagt nichts über uns, aber alles über Sie aus. Wer ein Zeichen gegen Hass und Hetze senden möchte, könnte heute Abend einfach mal den Fernseher auslassen. Sie mögen den Staat, die Medien und das Geld haben, aber wir haben die Wahrheit. Und diese erkennen die Wähler zunehmend immer mehr. Vielen Dank.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin Staudte, Frau Kollegin Logemann, es geht darum, dass man sich auf das, was gesagt wird, verlassen kann, und darum, welcher Eindruck erweckt wird. Ich darf einmal zitieren und damit deutlich machen, was eine klare Ansage ist. Im Antrag Bayerns für den Bundesrat lesen wir: „… fordert der Bundesrat die Bundesregierung deshalb nachdrücklich dazu auf, folgende Belastungen sofort zurückzunehmen: a. die perspektivische Streichung der Agrardieselvergütung; …“ Das ist unmissverständlich, eindeutig und völlig klar. Wenn in dem anderen Antrag davon geredet wird, den Zeitraum für den Abbau der Agrardieselsteuerrückerstattung zu verlängern, dann adressiert dieser den Abbau, die Abschaffung des Agrardiesels. Das ist ein fundamentaler Unterschied. Sie sollten hier nicht den Eindruck erwecken, als sei das das Gleiche. Herzlichen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie nicht nur Platz zu nehmen, sondern auch Ruhe einkehren zu lassen. Guten Morgen, Herr Lechner. Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 31. Sitzung im 13. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Sehr geehrte Damen und Herren, es geht ein Aufschrei durch unser Land – ausgelöst durch das Bekanntwerden eines Treffens in Potsdam. Ausgerechnet dort traf sich ein antidemokratisches, rassistisches Netzwerk, um in beschönigender Sprache und mit technischen Begriffen über nichts anderes als die Massendeportation und die Vertreibung von Millionen von Menschen zu fantasieren – von Menschen, die nicht in ein faschistoides Weltbild passen. Ausgerechnet dort – in der Nähe zum Ort der Wannsee-Konferenz von 1942. Wenn heute erneut das Undenkbare gedacht wird, wenn heute erneut konkrete Pläne zur massenhaften Verletzung von Grundrechten geschmiedet werden, dann geht zu Recht ein Aufschrei des Entsetzens und der Ablehnung durch Niedersachsen und durch das ganze Land. Doch machen wir uns nichts vor! Nicht erst seit dem unsäglichen Treffen von Potsdam erleben wir ein Erstarken extremistischer Positionen. Warnzeichen gab und gibt es mehr als genug: Bereits 2011 wird bekannt, dass eine Bande von rassistischen Mördern durch unser Land zog, um Menschen zu töten, die nicht ihrer Vorstellung von Deutschen entsprachen. Dann der rechtsextremistisch motivierte Anschlag von München, die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, der Anschlag auf die Synagoge von Halle, die Morde von Hanau und die Putschpläne rund um Heinrich XIII. Prinz Reuß. Ob die Aktionen von Pegida, sogenannten Querdenkern, Reichsbürgern und Antisemiten, ob die Bezeichnung der NS-Zeit als „Vogelschiss“ der Geschichte oder die Forderung nach einer 180‑Grad-Wende in der Erinnerungskultur: Sprache und Form der politischen Auseinandersetzung haben sich in den letzten Jahren stark verändert – im Netz, auf der Straße und in unseren Parlamenten. Wenn jetzt also einmal mehr offenkundig wird, dass Demokratiefeinde Hand an das Wertefundament und die Grundstrukturen unseres Staates legen wollen, kann und darf das niemanden von uns überraschen. Die bizarren Fantasien von Potsdam erinnern fatal an die dunkelsten Stunden unserer Geschichte. Als eine Lehre daraus haben die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes die unantastbare Würde des – also aller – Menschen und das Prinzip der wehrhaften Demokratie an vorderster Stelle in unsere Verfassung geschrieben. Es ist gut, dass wir unsere Demokratie mit rechtsstaatlichen Mitteln gegen ihre Abschaffung schützen. Doch das reicht nicht. Wir alle – Demokratinnen und Demokraten – müssen mehr tun! Die Holocaust-Überlebende Margot Friedländer hat es kürzlich so formuliert: „Ja, es macht mich sehr, sehr traurig, die ganze Geschichte. Ich hätte nie gedacht, dass es wieder so kommen würde. Denn so hat es ja damals auch angefangen“. Und weiter sagt sie: „Ich finde, dass mehr laut sein sollten. Dass zu wenig ihre Meinung sagen. Warum sind sie so zurückhaltend? Es ist doch für euch!“ Viele Bürgerinnen und Bürger teilen das Bedürfnis, sich schützend vor unsere Demokratie, vor ihre Errungenschaften und ihre Institutionen zu stellen – so geschehen auch am letzten Samstag um unser Hohes Haus herum. Die schweigende Mehrheit will nicht mehr schweigen, sondern laut sein – für unsere Demokratie. Angesichts des nicht zu verleugnenden Vertrauensverlustes von Teilen der Gesellschaft in die Politik, angesichts der zunehmenden Polarisierung der politischen Auseinandersetzung macht das Hoffnung. Ich bin dankbar für jeden Einzelnen und jede Einzelne, der und die dieser Tage auf die Straße geht. Doch reicht das? Margot Friedländer hat recht: Echte Wehrhaftigkeit erfordert mehr. Wir werden unserer Verantwortung nur dann gerecht, wenn wir jeden Tag, in jeder Situation unerschütterlich und mit aller Vehemenz für unsere Demokratie und den liberalen Rechtsstaat kämpfen. Dann muss uns auch nicht bange sein vor der Frage unserer Kinder und Enkelkinder: Was habt Ihr damals getan? Wir alle in diesem Haus als gewählte, den demokratischen Grundsätzen unserer Verfassung und dem Gemeinwohl verpflichtete Abgeordnete sind in besonderer und in vielfältiger Weise gefordert, für unsere Demokratie einzutreten. Wir müssen reden. Wir müssen zuhören. Unsere Politik muss überzeugend sein. Das bedeutet, Antworten auf die Probleme der Bürgerinnen und Bürger zu finden und kluge Kompromisse zu schließen. Wir müssen unser Handeln nachvollziehbar erklären und offen kommunizieren. Wir müssen den Bürgerinnen und Bürgern vermitteln können, dass wir ihre Sorgen ernst nehmen, um populistischem Geschrei die Wirkung zu entziehen. Aber auch das wird allein nicht ausreichen, unsere Demokratie dauerhaft zu schützen. Wir Abgeordnete und auch alle anderen Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sind gefordert, menschenverachtenden und rechtsextremen Äußerungen klar und deutlich zu widersprechen. Wir dürfen die Grenzen des Sagbaren nicht immer weiter verschieben lassen. Und in Situationen, in denen ihre Gefährdung offen formuliert zu Tage tritt – egal, ob im Treppenhaus, in der U‑Bahn, in den sozialen Medien oder auf der Familienfeier –, sind wir gefordert, laut zu sein – laut zu sein für die Demokratie. Wir müssen unsere Stimme gegen ihre Feinde erheben – genau so, wie es viele Bürgerinnen und Bürger dieses Landes seit mehreren Wochen tun. Ich lade Sie herzlich ein: Kommen Sie unmittelbar nach Eintritt in die Mittagspause in die Portikushalle! Lassen Sie uns gemeinsam mit einigen Überraschungsgästen laut sein! Lassen Sie uns gemeinsam ein deutliches Zeichen setzen für unsere Verfassung, das Grundgesetz, welches in diesem Jahr seinen 75. Geburtstag feiert, für die Demokratie in unserem Land, für die Zukunft! Vielen Dank. Nun bitte ich Sie, soweit möglich, sich von den Plätzen zu erheben. Meine Damen und Herren, wie erst jetzt bekannt wurde, ist am 20. November 2023 der ehemalige Abgeordnete Werner Gifhorn im Alter von 85 Jahren verstorben. Werner Gifhorn gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1970 bis 1974 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und im Ausschuss für Jugend und Sport. Wir werden den Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihm ein stilles Gedenken. Ich danke Ihnen. Die Reihen sind gut gefüllt, und ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Geburtstag hat heute der Abgeordnete Heiko Sachtleben, der sich leider hat entschuldigen müssen. Umso herzlicher übermittle ich ihm im Namen des ganzen Hauses herzliche Glückwünsche: besonders Gesundheit und Wohlergehen für das vor ihm liegende neue Lebensjahr. Ich bitte, das entsprechend auszurichten. Zur Tagesordnung: Die Einladung für diesen Tagungsabschnitt sowie die Tagesordnung einschließlich des Nachtrages liegen Ihnen vor. Mit der Tagesordnung mit aktualisierten Redezeiten haben Sie Informationen über die von den Fraktionen umverteilten und die von dem fraktionslosen Mitglied des Hauses angemeldeten Redezeiten erhalten. Darf ich das Einverständnis des Hauses mit diesen Redezeiten feststellen? Das ist der Fall. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 17.45 Uhr enden. In der Portikushalle ist die von der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten konzipierte Ausstellung „… auf deutschem Boden für die ganze Welt – Niedersachsen im Nationalsozialismus“ zu sehen, die wesentliche Etappen der Geschichte von 1933 bis 1945 auf dem Gebiet des heutigen Niedersachsen zeigt. Ich empfehle diese Ausstellung sehr Ihrer Aufmerksamkeit. Für die Initiative „Schulen in Niedersachsen online“ werden in den kommenden Tagen Schülerinnen und Schüler der Oberschule aus Garbsen mit einer Online-Redaktion live aus dem Landtag berichten. Die Patenschaft dafür hat die Abgeordnete Djenabou Diallo-Hartmann übernommen. Herzlichen Dank. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Auch von meiner Seite einen schönen guten Morgen! Entschuldigt haben sich: von der Landesregierung Herr Minister Heere, von der SPD-Fraktion Herr Arends ab der Mittagspause, Herr Bloem, Frau Emken, Herr Politze, Frau Schröder-Köpf und Herr True, von der CDU-Fraktion Frau Hopmann und Herr Scharrelmann und von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – wie eben bereits bekanntgegeben – Herr Sachtleben. Vielen Dank, Herr Miesner. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 2.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen Wochen sind in Niedersachsen Hunderttausende Menschen auf die Straßen gegangen. Die Niedersachsen haben zusammengehalten und ihre Stimme gegen Rechtsextremismus und Fremdenhass erhoben. Wie die Holocaust-Überlebende Eva Szepesi bei der Gedenkstunde im Deutschen Bundestag sagte, beginnt immer alles mit dem Schweigen und Wegschauen der Gesellschaft. Die vielen Menschen auf der Straße haben gezeigt, dass sie nicht wegschauen, dass sie hinschauen, dass sie bereit sind, für unsere Demokratie einzutreten, dass sie sie bewahren und sich für unsere liberale Demokratie starkmachen wollen. Ich finde, das ist ein großartiges Zeichen der Zuversicht. Und für die sind wir, glaube ich, alle miteinander dankbar. Dabei ist klar, dass es nicht nur bei Demonstrationen bleiben kann und darf. Noch bedeutender ist der Widerspruch im Alltag – der Widerspruch, wenn im privatem Gespräch rechtsextreme Einstellungen oder Fremdenhass geäußert werden, der Widerspruch, wenn es antisemitische Äußerungen gibt. Ich will nicht verhehlen: Er ist mir manchmal viel zu leise, der Widerspruch und der Einsatz, wenn Juden und Menschen mit Migrationshintergrund auf unseren Straßen offen attackiert werden. Diese Demonstrationen sind auch Ermutigung, Bestärkung und Mahnung dafür, diesen Widerspruch täglich im Alltag zu zeigen. Die Demonstrationen sind aber auch Auftrag und Aufforderung in unsere Richtung – auch wir sind Adressat dieser Demonstrationen. Wir sind aufgefordert, alles dafür in die Wege zu leiten, dass wir als Staat, und zwar erfolgversprechend, Demokratiefeinde in die Grenzen weisen, jeder Form des Extremismus Einhalt gebieten – ich betone: jeder Form – und unsere Demokratie erfolgreich aus unserer politischen Verantwortung heraus zu schützen. Wir dürfen Demokratiefeinden keinen Millimeter Raum geben! Keinen Millimeter Raum! Sie sind auch Ermahnung, Widerspruch im Parlament zu leisten. Und Herr Wichmann, ich widerspreche Ihnen. Ich lese Ihnen etwas vor – es dürfte Ihnen bekannt vorkommen –: „Neben dem Schutz unserer nationalen und europäischen Außengrenzen wird ein groß angelegtes Remigrationsprojekt notwendig sein.“ Björn Höcke in seinem Buch „Nie zweimal in denselben Fluss“. Das ist der gleiche Duktus derer, die sich da in Potsdam getroffen haben. Herr Wichmann, es gibt einen großen Unterschied zwischen der rechtsstaatlichen Durchsetzung von Ausreispflichten und einer Remigration. Dass Sie eben versucht haben, das hier umzudeuten, zeigt schon den ganzen Geist, mit dem Sie hier im Parlament unterwegs sind. Den ganzen Geist! Das Entscheidende ist: Sie widersprechen eben nicht. Ihr Bundesvorsitzender gestern Abend bei Lanz mit einer eigenwilligen, eigenen Definition von Extremismus – nur dann, wenn man Gewaltfantasien hat – hat versucht, zu rechtfertigen, dass Björn Höcke kein Rechtsextremist ist. Das heißt, Sie versuchen bei jeder Gelegenheit, es zu verteidigen, anstatt zu widersprechen. Sie machen sich mit dieser Einstellung gemein. Damit sind Sie auch nicht besser als Björn Höcke selbst. Deswegen sage ich Ihnen das so klar: Sie sind eine in weiten Teilen rechtsextreme Partei. Das ist schlicht Fakt. Aber letztlich sind die Demonstrationen im Übrigen alle – auch die der Landwirtinnen und Landwirte – auch eine Aufforderung und Ermahnung, die aktuelle Politik zu ändern und ihr zu widersprechen. Sie müssen endlich annehmen, dass diese Frustration, dieses Gefühl der Ungerechtigkeit, diese Unzufriedenheit, die wir im ganzen Land spüren, auch etwas mit der Politik auf Bundes- und Landesebene zu tun hat. Wer das wichtigste Prinzip der sozialen Marktwirtschaft „Leistung muss sich lohnen!“ infrage stellt, der stört am Ende auch ein Gerechtigkeitsempfinden der Menschen, der rührt am Fortschrittsversprechen und der rührt an dem Versprechen, dass auch unsere Kinder, Herr Tonne, es mal besser haben können. Wir brauchen eine gute und auch spürbare Politik, die wirkt, die ermöglicht und motiviert und nicht behindert, die leben lässt und keine Lebensmodelle aufzwingt, die Leistung würdigt und wertschätzt und die die unterstützt, die nicht können, aber nicht die, die nicht wollen. Auch das stärkt Gemeinschaft und schützt die Demokratie. Es ist unsere Verantwortung, die endlich aufzustellen. Deswegen lassen Sie uns uns gemeinsam auf den Weg machen – in der Verantwortung, die wir haben, Widerspruch im Alltag zu leisten, Widerspruch gegen all diejenigen zu leisten, die unsere Demokratie gefährden oder ihr feindlich gegenüberstehen – und eine gute und wirksame Politik zu machen, sodass wir all die Menschen für das demokratische Spektrum wieder zurückgewinnen, die wir momentan verloren haben. Herzlichen Dank.
Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ. Die Transformation des Tourismus zukunftsfähig gestalten - die Tourismusstrategie für das Land Niedersachsen weiterentwickeln
(Zwischenruf) (Gelächter) Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will das gleich zu Beginn aufgreifen, sozusagen aus einer Windenergieregion stammend. Wir haben natürlich schon vor vielen Jahren Analysen gemacht, wie sich Gäste bzw. Touristen in Regionen verhalten, in denen der Ausbau der Erneuerbaren ‑ wie der Windenergie ‑ weiter vorangeht. Ich will offen sagen, wir machen noch einen Fehler: Wir erklären noch nicht genug, was wir da machen. Die Leute sind neugierig, aber weggeblieben ist deswegen noch niemand. Deshalb muss man hier nicht anfangen, solche Geschichten zu erzählen. Im Gegenteil, liebe Kolleginnen und Kollegen: Nach der schwierigen Zeit der Corona-Pandemie ‑ die übrigens damals auch gezeigt hat, wie wichtig Tourismus in Deutschland ist, wie wichtig Urlaub in Deutschland ist und welche Rolle Niedersachsen dabei spielt ‑ zeigt sich, dass sich der Tourismus in Niedersachsen gerade im Jahr 2023 wieder erholt hat. Er ist auf Kurs, und mit 43 Millionen Übernachtungen erzielen wir wirklich ein gutes Ergebnis. Wir sind auf dem richtigen Weg. Das will ich noch einmal sagen. Wir haben ungefähr 99 % der Besucherzahlen erreicht, die wir vor Corona hatten. Jetzt müssen wir eine gemeinsame Anstrengung unternehmen. Das wird in diesem Antrag sehr deutlich. Ich bin sehr froh, dass das hier in sehr starkem Maße gemeinsam weiterentwickelt und ausgebaut wird. Dabei geht es übrigens auch um einen sehr starken Wirtschaftsfaktor. Im Jahr 2019 ‑ also vor Corona, um das Jahr als Beispiel zu nennen ‑ wurden 23 Milliarden Euro für Dienstleistungen, für den Tourismus, für Güter in Niedersachsen ausgegeben. Diese Zahl ist wichtig. Wenn wir über Beschäftigung in Niedersachsen reden, sprechen wir über viele Bereiche. Aber es geht um 330 000 Beschäftigte im Tourismus. Das ist ein wichtiges Zeichen, und das sind starke Kolleginnen und Kollegen. Dieser Antrag und diese Diskussion machen aber deutlich: Sich darauf auszuruhen, wäre fatal. Natürlich gibt es einen Wettbewerb, und wir merken natürlich auch sehr deutlich wieder einen zunehmend starken Wettbewerb mit Urlaub im Ausland. Das heißt, wir müssen deutlich machen, wie attraktiv und wertvoll Urlaub im Inland ist und wie vielfältig er ist. Wir haben in letzter Zeit viel erreicht. Das wird wieder die nächste große Aufgabe sein. Deshalb brauchen wir den Tourismus, der sich als Standortfaktor, als Wirtschaftsfaktor, als Lebensraumentwicklung weiterentwickelt. Inzwischen erleben wir viele Entwicklungen und Investitionen durch den Tourismus, die in den Regionen Niedersachsens, die eine Perspektive auf wirtschaftliche Entwicklung haben, super wichtig sind, weil damit die Regionen attraktiver werden. Wir brauchen dieses Signal durch die Investitionen für Tourismus. Tourismus trägt dazu bei, dass Regionen profitieren und die Menschen in den Regionen profitieren. Das halte ich für entscheidend. Und wir brauchen auch die Akzeptanz. Hier sind viele unter uns, die in Tourismusregionen zu Hause sind. Wir erleben inzwischen durchaus, dass sich Regionen gegen Zukunftsinvestitionen des Tourismus sperren. Sie sagen: Es ist genug. - Das ist nicht ohne. Auch damit müssen wir sehr sorgfältig umgehen. Das heißt, wenn wir den Tourismus weiterentwickeln wollen, besteht unsere wesentliche Aufgabe darin, dafür zu sorgen, dass er dazu beiträgt, dass die Menschen vor Ort profitieren. Nicht gegen die Menschen vor Ort, sondern für die Menschen vor Ort müssen wir in den Tourismus investieren. Wir haben dies sehr intensiv in einer Strategie erarbeitet. Sie ist in der vorletzten Legislatur erarbeitet worden. Ich durfte das damals federführend machen. Der strategische Handlungsrahmen war auf zehn Jahre angelegt. Deswegen ist genau jetzt der Zeitpunkt, an dem wir die Aspekte, die wir diskutieren, einfließen und weiterentwickeln können. Ich will zwei Herausforderungen nennen: Erstens ist die Digitalisierung eine zentrale Herausforderung - gerade digitales Datenmanagement, regionale Angebote digital zu vermarkten. Wichtig ist das Best-Practice-Beispiel der Nordsee GmbH und der Seestadt Bremerhaven. Es geht dabei um die Entwicklung einer regionsübergreifenden digitalen Gästekarte, welche wir unterstützen. Das ist ein gutes Beispiel. Es gibt zweitens die Nachhaltigkeitsaspekte. Auf der einen Seite ist die ökonomische Nachhaltigkeit. Investitionen darin sind die tragenden Säulen der Tourismusförderung in Niedersachsen, ergänzend aber auch die privaten Investitionen. Auf der anderen Seite geht es aber auch um die ökologische Nachhaltigkeit. Mein Eindruck aus vielen Gesprächen in den Tourismusregionen Niedersachsens ist, dass das Thema ökologische Nachhaltigkeit ‑ der CO2-Fußabdruck, die Frage, welche Rolle das dann spielt ‑ zukünftig immer weiter zunimmt. Deswegen will ich ‑ der Kollege Christian Schroeder hat das schon gesagt ‑ kurz noch auf das Thema Mobilität eingehen. Das Deutschland-Ticket ist eine Chance, Deutschland-Urlaub noch attraktiver zu machen. Wir bewegen uns davon weg, dass man wochenlang Urlaub macht. Man macht stärker Kurzurlaub. Hier besteht eine wunderbare Verbindung zwischen Tourismus und öffentlicher Mobilität. Es geht aber auch um die soziale Nachhaltigkeit. Dabei ist ein Aspekt das Thema Personalmangel. Das muss man sagen. Wir leben in einer Zeit nach Corona, in der gerade in der Gastronomie und auch im Tourismus viele Fachkräfte fehlen. Ich will aber auch sagen: Wir dürfen nicht ausblenden, dass dafür die Branche ein ganzes Stück Verantwortung trägt. 2020 waren etwa 64 % aller Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Das heißt, wir brauchen anständige Tarife, anständige Löhne, anständige Arbeitsbedingungen; sonst bekommen wir im Wettbewerb niemanden mehr. Und wir müssen dafür werben, dass sie kommen. In diesem Zusammenhang will ich ein Projekt nennen: das Projekt TANO mit dem Fachkräfte-Bus. Dieser ist gerade in Nordrhein-Westfalen unterwegs. Dort findet man es übrigens gar nicht so gut, dass wir das machen. Ich finde aber, das macht das Projekt noch schöner. Wir zeigen mit qualifizierten Arbeitsplätzen, mit guten Arbeitgebern, die wir in unserem Land haben, auf, dass es für Menschen in anderen Teilen Deutschlands ‑ natürlich auch darüber hinaus ‑ interessant sein kann, Arbeitsplätze in Niedersachsen zu finden - und durch die TANO vor allen Dingen im Norden. Ich finde, das ist ein guter Weg. Dafür bin ich sehr dankbar. Deswegen brauchen wir eine Weiterentwicklung. Ich will als Letztes auf die finanziellen Herausforderungen eingehen. Gerade die prädikatisierten Kommunen stehen vor immensen Herausforderungen. Und ja, der Hinweis ist berechtigt, dass die 2 Millionen Euro nicht die Lösung sind. Fairerweise muss man aber auch sagen: Vorher gab es nicht mal diese 2 Millionen. Insofern bin ich den Fraktionen sehr dankbar, dass sie diesen Impuls dafür gesetzt haben. Genauso habe ich es verstanden. Wir gemeinsam müssen dafür sorgen, dass in all diesen Fragestellungen der wirtschaftlichen Bedeutung von Investitionen, Unternehmen und Kommunen der Tourismus einen anderen Stellenwert in der Wahrnehmung bekommt. Wenn wir gemeinsam deutlich machen, welchen Stellenwert er hat und wie wir die Kommunen unterstützen, haben wir zumindest einen Anfang gemacht. Und wenn es uns gelingt, wie in diesem Antrag gefordert, das gemeinsam weiterzuentwickeln, bin ich Ihnen sehr dankbar. Vielen Dank, und auch vielen Dank für die breite Unterstützung dafür.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Darauf gibt es eine Erwiderung. Ich bitte Sie zuzuhören. Vielen Dank. Frau Behrendt, Sie hören einfach nicht zu. Ich habe Ihnen gerade klar und deutlich geschildert, welche Handlungen die Landesregierung bislang unternommen hat. Noch einmal zum BZgA-Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung – das habe ich mir natürlich angeguckt –: Dort steht zum Beispiel: Kinder sollen lernen, Fragen zu stellen und sich bei Problemen an Vertrauenspersonen zu wenden. Sie sollen die Haltung entwickeln: „Mein Körper gehört mir!“ Sie sollen sich ihrer eigenen Rechten bewusst sein. Kinder sollen in ihren Rechten bestärkt werden – was kann man denn dagegen haben? Wenn Sie wirklich etwas dagegen haben, dann muss ich fragen: Wer schützt denn die Kinder vor der AfD? Wir sind noch in der Beratung. Die nächste Rednerin ist die Kollegin Ramdor aus der Fraktion der CDU. Bitte schön!
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Vielen Dank. - 2030 werden ja die geburtenstarken Jahrgänge in Pension gehen. Ich meine gelesen zu haben, das betrifft 43 %. Wie will die Landesregierung das bis 2030 in den Behörden, überwiegend auch in den Verwaltungsgerichten, ausgleichen bzw. dieses Problem beheben? - Danke.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in schwierigen Zeiten. Die nächste besondere Lage erscheint uns oftmals mehr als Kurznachricht, da sie bald von der nächsten Herausforderung übertroffen wird. Dabei hat uns gerade zum letzten Weihnachtsfest ein weiteres Unheil getroffen: Hochwasser in Niedersachsen - ein Naturereignis, das uns direkt, unser Zuhause, unser Leben beeinträchtigt hat. Die Bilder von Seenlandschaften, überfluteten Straßen, Häusern und Kellern werden uns noch lange in Erinnerung bleiben. Die Verzweiflung der Menschen, die ihr Zuhause kurzzeitig verlassen oder sogar aufgeben mussten, ist nur allzu verständlich. Meine Damen und Herren, diese Einsatzlagen müssen intensiv nachbearbeitet werden, und es müssen Maßnahmen abgeleitet werden, damit wir solche Bedrohungen zukünftig bestmöglich vermeiden können. Dennoch haben wir in dieser schwierigen Zeit einmal mehr gesehen, wie stark unsere Gemeinschaft ist, wie die Menschen zusammenhalten und einander helfen. Bei mir im Landkreis Celle konnte ich wieder einmal sehen, wie alle Hilfsorganisationen gemeinsam auf das gleiche Ziel hingearbeitet haben: eine größere Katastrophe abzuwenden und denjenigen Bürgern zur Seite zu stehen, die sich nicht mehr selbst helfen konnten. Und dabei, meine Damen und Herren, wurde nicht unterschieden, welche Farbe das Einsatzfahrzeug hat oder welcher Schriftzug auf der Einsatzkleidung steht. Die derzeitige Rechtslage in Niedersachsen unterscheidet jedoch zwischen Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, zwischen Katastrophenschutzorganisation und Rettungsdienst - Unterschiede, die oftmals richtig und sinnvoll sind, aber in der Ausgestaltung einiger Regeln doch Ungleichheiten offenbaren. Eine ganz wesentliche Ungleichheit ‑ besser gesagt: Ungerechtigkeit ‑ wird der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helfer im Katstrophenschutz beenden können. Denn derzeit gibt es de facto eine Ungleichbehandlung bei der Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften. So sind beispielsweise die Regelungen für die Freiwilligen Feuerwehren umfassender als die für die übrigen Helfer im Katastrophenschutz. Herr Ministerpräsident, bei Ihren Worten heute Morgen in der Regierungserklärung musste ich doch zwei Mal genauer hinhören und habe etwas verblüfft mit dem Kopf geschüttelt. Sie haben erklärt, dass es im Kern um den Katastrophenschutz in Niedersachsen bestens bestellt sei und dass es nur noch am Rande Regelungsbereiche gebe. Herr Ministerpräsident, bei allem Respekt, wenn die Gleichstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte kein Kernthema des Katastrophenschutzes in unserem Land ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt diese Ungleichbehandlung. Die Regelungen zur Freistellung nach dem Brandschutzgesetz werden ohne Abstriche auf alle Ehrenamtlichen übertragen, die im Katastrophenschutz oder im sogenannten erweiterten Rettungsdienst tätig sind. Die CDU bekennt sich zum ehrenamtlichen Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen in unseren Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher unsere Pflicht, unsere Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen und ihnen die gleichen Rechte für gleiche Pflichten einzuräumen. Unser Gesetzentwurf sieht konkret die folgenden Änderungen vor. Erstens die Ausweitung der Freistellungsregelung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Bisher galten diese Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen im Katastrophenschutz nur, sofern diese von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde auch veranlasst wurden. Künftig sollen auch Übungen von Hilfsorganisationen von dieser Regelung ganz allgemein profitieren. Zweitens der Verweis auf die Freistellungsregelung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Diese Regelung des § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz sollen zukünftig für alle Helfer im Katastrophenschutz gelten. Drittens die Einführung einer neuen Einsatzschwelle. Bisher wurden Ehrenamtliche nur dann von der Dienst- oder Arbeitspflicht freigestellt, wenn sie im Rahmen des Katastrophenfalls oder eines außergewöhnlichen Ereignisses tätig wurden. Künftig sollen die Freistellungsregelungen auch gelten, wenn die Helfer im Rahmen eines Einsatzes tätig werden, der durch eine Rettungs- oder Feuerwehrleitstelle oder auf Anordnung einer örtlichen Einsatzleitung oder einer Kommune erfolgen und dadurch die Einsatzkräfte zur Abwehr einer konkreten Gefahr alarmiert wurden. Viertens die Ausweitung der Regelung auf Privatorganisationen. Die Regelung für Freistellungs- und Erstattungsansprüche sollen auf alle Personen ausgeweitet werden, die bei Hilfsorganisationen tätig sind, sofern sich diese im Katastrophenschutz engagieren. Fünftens die Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Die Freistellungsregelung des § 17 Abs. 3 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz soll künftig auch für ehrenamtliche Helfer gelten, die zur Bewältigung eines Großschadensereignisses herangezogen werden und die damit im Rahmen des sogenannten erweiterten Rettungsdienstes tätig sind. Meine Damen und Herren, dies bedeutet ganz konkret, dass alle diese Helfer in Zukunft von der Arbeit oder vom Dienst freigestellt werden, ihren Lohn fortgezahlt und ihre Auslagen erstattet bekommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist damit Ausdruck unserer tiefen Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Sie sind es, die Tag und Nacht für unsere Sicherheit sorgen und in Notlagen zur Stelle sind. Ihr Einsatz ist unverzichtbar und verdient unseren allerhöchsten Respekt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Unterstützung für die vielen ehrenamtlichen Helfer in unserem Land. Er stärkt die Einsatzbereitschaft und Motivation der Einsatzkräfte und trägt zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Niedersachsen bei. Abschließend erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass in 12 von 16 Bundesländern bereits ein Großteil der von uns heute vorgelegten Regelungen umgesetzt ist. Meine Damen und Herren, jetzt ist es an der Zeit, dass auch wir in Niedersachsen diese entscheidenden Änderungen und Verbesserungen unseres Katastrophenschutzgesetzes beschließen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, daher appelliere ich an Sie alle, sich ebenfalls für die Helfergleichstellung in Niedersachsen einzusetzen und unserem Gesetzentwurf zu folgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen allen ehrenamtlichen Helfern für ihren täglichen Einsatz zu danken. Sie sind mit vielen anderen die wahren Helden des Alltags, auf die wir uns alle jederzeit verlassen können. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Der nächste Redner, von der Fraktion der SPD, ist der Kollege Kauroff. Bitte schön! Sie haben das Wort.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist manchmal unerträglich. Und unerträglich war auch das, was Sie gerade eben hier abgeliefert haben, Herr Dannenberg. Sie wissen ganz genau, dass es Herrn Leddin um Ihre Arbeit hier im Niedersächsischen Landtag ging. Da muss ich leider sagen: Setzen, 6, Ziel verfehlt. Sind die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte nur durch die Ankündigung des Wegfalls der Beihilfe für Agrardiesel und von Erleichterungen bei der Kfz-Steuer zu erklären? - Mit dieser Frage haben sich Ökonomen, Wissenschaftler, Journalisten, Politik, der Berufsstand, Bürger und Bürgerinnen in den letzten Wochen ‑ das wurde hier eben auch gesagt ‑ intensiv beschäftigt, und wir werden uns weiterhin damit beschäftigen. Ich bin in der Branche gut vernetzt. Ich bin permanent in Gesprächen, und ich frage die Praktikerinnen, unsere Landwirtinnen und Landwirte. Was sie mir sagen, ist deutlich: Genug ist genug! Wir erfüllen die an uns gestellten Erwartungen beim Tierwohl und beim Arten-, Natur- und Klimaschutz. Wir stehen mit unseren Produkten im globalen Wettbewerb. Wir sind dankbar für eine Politik in Niedersachsen, die zuhört und die mit uns gemeinsam Lösungen schafft - wie zum Beispiel den „Niedersächsischen Weg“. Aber immer neue Vorschriften, mehr Ordnungsrecht, keine Planungssicherheit und eine überbordende Bürokratie - das schaffen wir nicht mehr. - Ich bemühe jetzt nicht die Floskel: „Dafür habe ich Verständnis“. Nein, ich sage: Sie haben recht! Kaum eine andere Branche ist von der Transformation so betroffen wie unsere Landwirtschaft. In Niedersachsen ‑ um dem noch einmal Gewicht zu verleihen ‑ ist der Agrarbereich der zweitstärkste Wirtschaftszweig. Wie geht es nun weiter? Die Pläne zur Erhöhung der Mineralölsteuer für Agrardiesel und zur Erhebung von Kfz-Steuern für landwirtschaftliche Fahrzeuge sollen gestoppt werden. Diese Forderung, hinter der wir auch als SPD-Fraktion ausdrücklich stehen, richtet die Niedersächsische Landesregierung mit fünf landwirtschaftlichen Verbänden an die Bundesregierung sowie die regierungstragenden Fraktionen im Bundestag. Die Kfz-Steuer ist vom Tisch. Auch eine zeitliche Streckung beim Agrardiesel ist mittlerweile vorgesehen. Das reicht uns aber nicht. Hart gerungen wird jetzt im Bundesrat ‑ und da ist noch nichts beschlossen ‑ um diese Forderung. Hier in aller Deutlichkeit an die CDU gerichtet: Lassen Sie Ihr perfides Spiel! Sie bezichtigen unseren Ministerpräsidenten des Wortbruchs. Ich glaub‘s ja wohl. Hören Sie die Botschaft: Landesregierung und Ministerpräsident halten Wort bei der Unterstützung der Landwirtschaft! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit der gemeinsam von Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Thüringen gestarteten Bundesratsinitiative „Agrarwirtschaft im Dialog nachhaltiger und krisenfester gestalten“ setzt die Landesregierung ihre Unterstützung für die Landwirtschaft fort. Der Bundesratsantrag bestätigt klar die Kritik am Vorgehen der Bundesregierung und unterbreitet für die anstehenden Gespräche der Bundestagsfraktionen mit den Bauernverbänden zahlreiche Vorschläge, die die Lage der Landwirtschaft umfassend verbessern sollen. Wo bitte steht denn eigentlich geschrieben, dass Niedersachsen zwingend einen Antrag von Bayern unterstützen muss? Der Ministerpräsident steht in einem engen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der niedersächsischen Landwirtschaft. Die Probleme gehen weit über die Frage von Dieselsubventionen hinaus. - Im Fokus stehen klare Zukunftsperspektiven mit verlässlichen und auskömmlichen Rahmenbedingungen für die Landwirte und Landwirtinnen. Genau das greift der von Niedersachsen unterstützte Antrag auf. Dabei geht es darum ‑ hören Sie zu ‑ höhere Anforderungen beim Tierwohl mit höheren Erlösmöglichkeiten zu verbinden. Dazu liegen seit Langem gute Vorschläge der Borchert-Kommission auf dem Tisch. Unsere Erwartung an die Bundesregierung besteht darin, diese Vorschläge nun endlich zu realisieren. An dieser Stelle kann ich nicht anders ‑ es muss raus; auch mit Blick in die Richtung der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Bärbel Otte-Kinast; wir haben oft darüber gesprochen ‑: Ich war bereits in der letzten Legislatur agrarpolitische Sprecherin und habe daher das Gebaren des Bundes sehr eng mitverfolgt. Ich habe dazu eine sehr klare Meinung. Frau Klöckner, die damalige Landwirtschaftsministerin im Bund, hätte den Knoten durchschlagen können. Dann wären wir jetzt ein gehöriges Stückchen weiter. Aber, was ist das mit dem Rückgrat? Nur eine kleine Exkursion in das Land der Verantwortlichkeiten. Aber weiter. Auch andere Belastungen durch höhere Auflagen müssen einhergehen mit einer finanziellen Unterstützung für die Landwirtschaft. Im Bundesratsantrag hat Niedersachsen deshalb auch ganz klargestellt ‑ und an der Stelle sind wir überhaupt nicht auseinander; das ist genau das, was Sie, Herr Mohrmann, gerade eben gesagt haben ‑, dass eine Abschaffung der Förderung des Agrardiesels nur möglich ist, wenn klimafreundliche Alternativen bestehen und ihre Anschaffung gefördert wird. Nichts anderes steht darin. Ich gehe davon aus: Sie kennen die Entschließung. Es ist alles drin, was die Landwirtschaft um und auf die Straße treibt. Das betrifft übrigens auch unseren Antrag. Aber Ihre Reaktion ist entlarvend. Die Bundesratsentschließung ist das Gegenteil eines Wortbruchs. Sie ist die Fortsetzung der intensiven Unterstützung der Landwirtschaft durch die Landesregierung. Dass die CDU versucht, die Diskussion allein auf die Frage der Agrardieselsubvention zu reduzieren, ist mehr als durchsichtig. Gerade in der Landwirtschaft weiß man sehr genau, wer über Jahrzehnte auf Bundesebene für das Ressort verantwortlich war und die Weichen ‑ Entschuldigung ‑ falsch gestellt hat: nämlich die Union. Nun zu Ihrem Antrag. Mit Verlaub: Ihr Antrag ist doch reichlich dünn. Er blendet vollkommen die multiplen Aufgabenstellungen der Landwirtschaft aus. Was mich aber so richtig nervt, ist. dass ich hier zahlreich auf rhetorische Spielchen von Ihnen reagieren muss. Das ist genau das, was die Menschen nicht mehr hören können. Das raubt mir die Zeit, um die guten und soliden Forderungen in unserem Antrag vorzustellen. Wir stehen hinter den Forderungen der Borchert-Kommission sowie der Zukunfts-Kommission. Bürokratie muss abgebaut werden. Neueinsteiger*innen benötigen Unterstützung. Das wissen wir alle. Wir wollen ‑ auch das ist ein wichtiges Thema ‑ ein gutes Agrarstrukturgesetz, „rote“ Gebiete unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips, eine Anhebung der Verpflichtungsermächtigung bei der GAK, eine Weiterentwicklung des Kartellrechts, eine Förderung der Entwicklung klimafreundlicher Alternativen zu dieselbetriebenen Geräten und einiges mehr. Was ist das eigentlich immer mit Ihrer ausgestreckten Hand? - Alles Schauspiel? - Wir reichen Ihnen die Hand. Ergreifen Sie die! Lassen Sie uns zusammenarbeiten für unsere Landwirtschaft! Zeigen Sie Rückgrat, und stimmen Sie unserem Antrag im Interesse der Landwirtschaft zu! Ihren Antrag auf sofortige Abstimmung Ihres Antrages lehnen wir selbstverständlich ab. Dafür ist uns dieses Thema viel zu wichtig, als dass es hier nur einmal kurz aufploppt und dann weg ist. Wir wollen das intensiv, ausführlich, mit der Öffentlichkeit im Ausschuss diskutiert haben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Liebe Landsleute! Das Winterhochwasser in Niedersachsen hat eindrucksvoll gezeigt, wie wichtig der Katastrophenschutz und das Zusammenspiel aller ehrenamtlichen Kräfte in den Blaulichtorganisationen sind. Dafür an dieser Stelle noch einmal einen ganz großen Dank von der AfD-Fraktion! Danke auch an die Tausenden von Menschen, Mitbürgern, die diese Leute mit Brot, mit Kaffee, mit Tee usw. unterstützt haben. Ganz großen Dank auch an die Landwirte, die jetzt gerade draußen vor dem Landtag protestieren, die hingefahren sind, die geholfen haben, die angepackt haben, die getan haben, die gehandelt haben. Dieses Handeln erhoffen wir auch von der Landesregierung, wenn es im März darum geht, über den Agrardiesel im Bundesrat abzustimmen. Herr Weil, lassen Sie unsere Landwirte dann nicht im Stich! Halten Sie Wort! Wir sind gespannt. Die AfD-Fraktion steht jedenfalls an der Seite der Landwirtschaft. Die Gesetzesinitiative der CDU beruht auf dem richtigen Grundsatz, alle Helfer gleichzustellen. Richtig so! Die AfD unterstützt selbstverständlich dieses Ansinnen. - Hören Sie zu! Im Protokoll über die Sitzung des Innenausschusses vom 18. Januar ist auf Seite 22 bereits alles nachzulesen. Ich zitiere Helge Vogt vom Deutschen Roten Kreuz: „Wir begrüßen diese Freistellung, möchten aber nicht unerwähnt lassen, dass eine im Koalitionsvertrag angekündigte, bislang aber noch nicht umgesetzte Gleichstellung aller Helfenden im Katastrophenschutz dringend erforderlich ist.“ Der Koalitionsvertrag liegt mittlerweile 15 Monate zurück. Konkrete Vorschläge? Heute wieder nicht! Wieder eine Ankündigung, vielleicht irgendetwas zu machen! Frau Behrens, im Innenministerium brauchen wir endlich jemanden, der handelt. Wir brauchen einen Handlungsminister und keine Ankündigungsministerin, wie Sie es sind. Das Innenministerium befindet sich bereits seit elf Jahren in der Hand der SPD. Dort hissen Sie aber lieber Regenbogenflaggen, um sich für schöne Bilder ablichten zu lassen, als tatsächlich endlich ins Handeln zu kommen. Warum handeln Sie nicht? An den 100.000 Euro, die das laut Gesetzesvorschlag der CDU ungefähr kosten wird, kann es doch wahrlich nicht liegen. Es finden sich zig Projekte von rot-grüner Gender-Ideologie im Haushalt. Geld ist da. Wenn Sie das Geld nicht nehmen wollen, Frau Behrens, ein Tipp von mir: Ihr SPD-Landratskollege bei mir im Landkreis Gifhorn, Herr Tobias Heilmann, leistet sich jetzt einen bescheidenen, kleinen Dienstwagen: 90.000 Euro Listenpreis, Sonderausstattung, 2,6 t. So sieht die soziale Gerechtigkeit, wirklich gelebt, bei der SPD aus! Unsere Helfer wollen Taten sehen. Sie wollen keine Gender-Politik. Sie wollen endlich eine Umsetzung und eine Gleichstellung. Wir von der AfD-Fraktion erwarten daher, dass es zu einer Gleichstellung noch vor Ostern kommt, dass es nicht zur typischen SPD-Blockadepolitik im Ausschuss kommt. Das haben die helfenden Menschen, die Helfer hier in unserem Land, nicht verdient. Die AfD ist bereit, Verantwortung zu übernehmen. Tun Sie es endlich auch, liebe Regierungsfraktionen. Vielen Dank. Vielen Dank. - Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Eine kleine Korrektur: Mein Name wird Machulla ausgesprochen. Jetzt zum Thema. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3381, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Fraktion der CDU bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Justizministeriums eingebracht und erläutert. In der Sache geht es darum, dass die in Justizverwaltungsangelegenheiten erhobenen Gebühren in angemessenem Umfang an die Entwicklung der Kaufkraft angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise Angelegenheiten nach dem Niedersächsischen Justizausbildungsgesetz, etwa die Wiederholung der juristischen Pflichtfachprüfung. Auch die in Notarangelegenheiten erhobenen Gebühren, zum Beispiel für die Bestellung zur Notarin oder zum Notar, sind umfasst. Der Gesetzentwurf folgt hierbei teilweise auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofes, denn die betroffenen Gebühren sind seit mindestens 2006 – teilweise sogar seit 1985 – nicht mehr erhöht worden. Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung des Landesjustizprüfungsamtes, der Rechtsanwaltskammern, der Notarkammern und der Personalräte der Rechtsreferendare durchgeführt. Von der Gelegenheit, sich zu äußern, hat lediglich das Landesjustizprüfungsamt Gebrauch gemacht. Von den übrigen Stellen ist bedauerlicherweise keine Rückmeldung erfolgt. Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Natur und dienen der besseren Verständlichkeit der Gebührentatbestände. Das empfohlene Inkrafttreten zum 1. März 2024 geht auf den Wunsch des Fachministeriums zurück, denn die notwendige Anpassung der Gebührensoftware kann einige Tage in Anspruch nehmen. Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie nun, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Frau Ministerin antwortet. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Calderone, in der Tat habe ich das in meiner Antwort eben schon erwähnt. Wir tun das. Im Moment ist es schon so, dass an einzelnen Verwaltungsgerichten bestimmte Länder oder Ländergruppen, je nachdem, wie groß, in Kammern oder Senaten gebündelt sind. Ich habe auch schon erwähnt, dass wir gerade im Gespräch mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind, einzelne Länder ‑ gerade die, bei denen die Anerkennungsquote geringer als 5 % ist ‑ an einzelnen Verwaltungsgerichten in Niedersachsen zu bündeln. Sie haben völlig recht - das schafft Synergien. Denn wenn man mit den Gegebenheiten in einem Land vertraut ist, kann man die Verfahren deutlich schneller abarbeiten, weil man sich nicht jedes Mal wieder neu einlesen muss. Am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben wir darüber hinaus eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, die den Richterinnen und Richtern bei der Einarbeitung in länderspezifische Besonderheiten Hilfestellung leistet. Wir können gerne einmal prüfen, ob man das an einzelnen Gerichten zusätzlich auch noch einführt.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Sehr geehrte Landesregierung! Wurden bereits Richter aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit an die Verwaltungsgerichte versetzt, und hat sich das auf Dauer und Qualität der Verfahren an den ordentlichen Gerichtsbarkeiten - ‑ oder wie hat sich das an den ordentlichen Gerichtbarkeiten ausgewirkt? Vielen Dank.
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
für die Landesregierung die Frau Justizministerin zu Wort gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen im niedersächsischen Justizvollzug leisten eine ganz hervorragende Arbeit - und das an einem sehr anspruchsvollen Arbeitsplatz. Dass viele Gefangene schwierig im Umgang sind, ist nichts Neues, sondern geradezu systemimmanent: Würde es sich um Menschen handeln, die sich an alle Regeln halten, dann säßen sie nicht im Gefängnis. Gleichwohl stellen wir seit einigen Jahren fest, dass die ohnehin schon tendenziell schwierige Klientel zunehmend schwieriger wird ‑ das hat die Kollegin Hillberg auch dargestellt ‑: Wir haben eine steigende Anzahl an Gefangenen mit psychischen Auffälligkeiten, wir haben eine steigende Anzahl an Suchterkrankten, und wir haben eine steigende Anzahl an Gefangenen mit beidem gleichzeitig. Hinzu kommen Sprachbarrieren, subkulturelle Tendenzen und weitere Schwierigkeiten. Dass es gelingt, diesen Herausforderungen Herr zu werden, ist unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug zu verdanken, den vielen überzeugten Vollzuglern, die für die Sache brennen und trotz aller Herausforderungen den Laden am Laufen halten. Sie sorgen damit für unser aller Sicherheit. Wir sind es den fast 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug schuldig, dass wir ihnen vernünftige Arbeitsbedingungen bieten. Einiges haben wir als Land dazu gemeinsam schon erreicht. Herr Bajus hatte darauf hingewiesen: Wir haben die Vollzugszulage erhöht, wir haben im Haushalt 2024 insgesamt 75 Stellenhebungen geschaffen, wir haben den Bekleidungskostenzuschuss für die Vollzugsbediensteten erhöht. Das ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen. Zu einem attraktiven Arbeitsplatz gehört auch, die tatsächliche Belastung und damit auch den wahren Bedarf verlässlich zu erfassen und das verfügbare Personal so gerecht wie möglich zu verteilen. In vielen Bereichen der Justiz gelingt das bei allen Schwächen recht verlässlich mit dem System PEBB§Y. Im Vollzug hat man sich dagegen über viele Jahre auf gewachsene Erfahrungswerte und die Beurteilung durch eine interne Kommission verlassen. Aus dem Vollzug heraus hören wir aber seit Jahren den Wunsch, ein Personalbemessungssystem auf objektiver Basis erstellen zu lassen. Mit PEBB§Y ‑ auch das hat die Kollegin Hillberg schon gesagt ‑ wird sich das nicht vergleichen lassen, weil PEBB§Y gerade auf einer Vergleichbarkeit der Systeme beruht. Als Beispiel: Die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls dauert am Amtsgericht Wittmund genauso lange wie am Amtsgericht Osterode, zumindest statistisch im Mittelwert. Im Vollzug ist das aber gerade nicht so. Die Anstalten sind baulich extrem unterschiedlich, sie haben unterschiedliche Klientel, sie vollstrecken unterschiedliche Vollzugsarten, sie haben unterschiedliche Abteilungen und Funktionen. Wir werden daher ein von PEBB§Y unabhängiges, völlig neues Personalbemessungssystem für den Vollzug auf den Weg bringen. Als ersten Schritt werden wir in den nächsten Monaten eine umfassende Organisationsuntersuchung des Vollzugs auf den Weg bringen, auch mithilfe externen Sachverstands. Eine entsprechende Ausschreibung wird noch im ersten Quartal 2024 erfolgen. Damit ermitteln wir objektiv, welcher Aufwand in welchem Bereich des Vollzugs anfällt. Auf dieser Grundlage werden wir anschließend ein verlässliches System entwickeln, um den Personalbedarf in jeder einzelnen Anstalt dezidiert zu bestimmen und gleichzeitig Raum für örtliche Besonderheiten zu lassen. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, dass der Vollzug mit einem solchen System verständlicherweise die Erwartung verknüpft, dass der Personalbedarf nicht nur erhoben, sondern auch gedeckt wird. Darüber werden wir dann an anderer Stelle sprechen müssen. Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug haben jeweils ein großes Interesse an einem solchen Personalbemessungssystem. Daher bitte ich Sie auch im Namen all dieser Mitarbeitenden im Justizvollzug, dem vorliegenden Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Durch die bisherigen Wortbeiträge ist deutlich geworden, was für eine große Rolle die Fischerei ‑ die Krabbenfischerei, aber auch die Muschelfischerei ‑ für Niedersachsen und die niedersächsische Küste spielt. Es ist auch deutlich geworden, welch lange Tradition hinter dieser Kulturtechnik steht und wie wichtig es allen Fraktionen ist, diese in Niedersachsen auch zu erhalten. Insofern war es auch nichts Ungewöhnliches, dass der „Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei“, den die EU-Kommission im vergangenen Jahr vorgelegt hat, in Niedersachsen für Aufruhr gesorgt hat. Ich war dann im März vor Ort, habe den Austausch mit der Fischerei gesucht, und mich für die Landesregierung auch ganz klar dahin gehend positioniert, dass die Pauschalität, mit der in diesem Aktionsplan Verbote vorgesehen waren, aus unserer Sicht nicht akzeptabel ist. Ich habe natürlich auch transportiert, dass wir die niedersächsische Fischerei dabei unterstützen wollen, weiterhin noch nachhaltiger zu werden. Insofern finde ich es gut, dass wir einen Antrag hatten. Er hat in der letzten Zeit noch einmal an Aktualität gewonnen, weil es aufgrund der Diskussion über die Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils und die Schuldenbremse zu Kürzungen kam, und zwar auch bei der Fischereikomponente des Wind-auf-See-Gesetzes. Auch diesen Aspekt haben wir als Landesregierung gleich aufgegriffen und in einem Antrag im Bundesrat zur Sprache gebracht. Wir haben dort deutlich gemacht, dass wir nach wie vor die Notwendigkeit sehen, die Fischerei in Sachen mehr Nachhaltigkeit noch zusätzlich zu unterstützen, und dass man von daher Fischereikomponente nicht so stark kürzen sollte. Trotzdem ‑ das hat Herr Leddin schon gesagt ‑ sind es mehr als 100 Millionen Euro, die der Bund zur Verfügung hat, um die Fischerei zu unterstützen, den unterschiedlichen Transformationsanforderungen gerecht zu werden - mehr als 100 Millionen Euro, die es zum ersten Mal zusätzlich geben wird. Insofern ‑ ich finde, das kann man an dieser Stelle sagen - ‑ war es eine sehr kluge Entscheidung, die Fischereikomponente ‑ und dann auch noch zusätzlich eine Komponente für Meeresökologie ‑ in dem Wind-auf-See-Gesetz unterzubringen. Es gibt aber nicht nur diese Mittel, sondern es gibt auch die Mittel aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds, die sogenannten EMFAF-Mittel, die wir für eine wissenschaftsbasierte Bewertung der Umweltauswirkungen der Fischerei, den Praxistransfer und für Investitionen in die Transformation der Flotte und der Fanggeräte ausgeben wollen. Ich habe dazu auch in Brüssel das Gespräch gesucht, weil das Thema Antriebe in der Fischerei natürlich eine große Rolle spielt und wir da momentan noch nicht viel weiter gekommen sind. Wir als Landesregierung werden uns beim Bund weiterhin dafür einsetzen, dass die Mittel aus den Offshore-Anlagen in Zukunft vollständig der Fischerei zugutekommen, dass es bei den 5 % bleibt. Ich bedanke mich in diesem Zusammenhang bei allen Fraktionen, dass wir da an einem Strang ziehen. Herzlichen Dank. Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir kommen zur Abstimmung. Nach § 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 unserer
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Einmal mehr zeigt sich am vorliegenden Antrag, dass ein mindestens schwieriges Verhältnis zum Kern unserer Verfassung mit der Unkenntnis über unsere Verfassungsordnung Hand in Hand gehen können, garniert mit einer Unkenntnis historischen Grundwissens und einem Unverständnis gesellschaftlicher Liberalisierung. Schließlich, die von der AfD hier inkriminierte Pride Flag ist ja ‑ und da komme ich zunächst zur Historie ‑ gerade eine Reaktion gewesen auf die folgenschwere Markierung von schwulen Männern und lesbischen Frauen im Nationalsozialismus. Damit ist die sogenannte Regenbogenflagge kein ideologisches Statement, sondern ein Symbol des Widerstandes gegen Diskriminierung, eine Erinnerung an düsterste Zeiten, ein Zeichen der Solidarität, eine Lehre aus der Geschichte. Das hat die Regenbogenflagge im Übrigen mit unserem Grundgesetz gemein, das ebenfalls einem „Nie wieder“ verpflichtet ist. Zugleich ist diese Flagge Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Liberalisierung. Das ist ‑ das wissen wir seit Ihrem Antritt als Partei ‑ natürlich etwas, was Sie rückabwickeln wollen. Und wo wir schon einmal beim Grundgesetz und freiheitlich-demokratischer Grundordnung sind: Ein Neutralitätsgebot staatlicher Stellen ist nicht Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die ist nämlich vielmehr in drei Kernprinzipien vom Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren präzisiert worden und setzt sich aus der Menschenwürde, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip zusammen. Punkt! Erst vorgestern urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass Ihr Jugendverband, die Junge Alternative, gegen die ersten beiden Kernbestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstößt - und damit per Definition extremistisch ist, rechtsextremistisch. Und Mitglieder der Jungen Alternative in Sachsen gehen spazieren und unterhalten sich über die Internierung von Jüdinnen und Juden! Das muss man sich mal vorstellen. Und indem Sie sich hier nicht distanzieren, ist Ihnen das als Gesamtpartei ‑ auch das nachzulesen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ‑ zuzurechnen. Womit dann auch die Frage geklärt wäre, wo Sie stehen. Hören Sie doch zu! Zurück zum Neutralitätsgebot, das vor allem eine weltanschauliche Neutralität des Staates meint. Sie gilt aber ausdrücklich dann nicht, wenn die Würde des Menschen, die Gleichberechtigung aller Geschlechter, das Einstehen gegen rassistische Diskriminierung und weitere zentrale Verfassungswerte angegriffen werden. Gegenüber solchen Ansätzen kann und darf der Staat nicht neutral sein. Das haben Ihnen Johann Kühme und alle anderen niedersächsischen Polizeipräsidenten schon einmal mitgegeben, die Sie hier ebenso angreifen, wie die vielen Ansprechpartner*innen LSBTIQ in der niedersächsischen Polizei. Und dass hinter dem Getöse dieses Antrags letztlich ein Angriff auf die Menschenwürde steht, das zeigen Sie ja mit der Broschüre, die Sie gerade in Niedersachsen an alle möglichen Haushalte verteilen und die zu Recht Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat. Deshalb verhalten wir uns hier als Politik auch nicht neutral, sondern lehnen Ihren Antrag rundweg ab. Und ansonsten empfehlen ich Ihnen: Haben Sie ein bisschen mehr Spaß mit Flaggen, nur nicht mit den schwarz-weiß-roten! Herzlichen Dank.
Herr Pastewsky. Herr Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Herr Kollege, womöglich, weil ich die gleichen Probleme habe, Ihre Frage zu verstehen wie bei der letzten Befragung. Wir haben eine gesetzliche Regelung heute schon im NGG, und die hat sich auch bewährt. Alleine, wenn wir sagen „Meine Damen und Herren“, dann bringt das zum Ausdruck, dass wir es mit unterschiedlichen Gruppen, wie gerade hier im Plenum, zu tun haben. Ich erspare mir mal die Frage, welche Anrede Sie persönlich bevorzugen würden. Aber an der Stelle sehe ich nun wirklich keinerlei Handlungsbedarf, erst recht nicht zu einem wie auch immer gearteten Genderverbot zu gelangen. Ich kann mir schwer vorstellen, dass es verboten wird, eine Anrede zu verwenden, wie ich sie eben benutzt habe.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Wichmann, Sie haben hier ja einen guten Einblick in die derzeitige Seelenlage der AfD abgeliefert. Jeder kann sehen, in welcher Bedrängnis sich Sie und Ihresgleichen befinden, und das ist auch gut so. Mich hat nicht überrascht, wie Sie hier argumentiert haben. Ich muss allerdings gestehen, dass ich für den Bruchteil einer Sekunde doch ein ganz gutes Gefühl bei Ihrer Rede bekam, nämlich am Anfang, als Sie eine Verabschiedung angekündigt hatten. Leider ist daraus noch nichts geworden. Meine Damen und Herren, allein der Titel Ihrer Aktuellen Stunde „Linker Empörungstsunami gegen die Demokratie“ offenbart die Dreistigkeit, mit der Fakten in ihr Gegenteil verkehrt werden sollen. Begriffe wie „Hexenjagd“ und andere Geschichten, die Sie gerade in völliger Ekstase hier vorgetragen haben, belegen das auch. Und ich will einen Faschisten zitieren, der Mitglied Ihrer Partei ist – es ist Björn Höcke –, der im Internet eine Botschaft an die „Marschierenden“ – so ist das deklariert – kundgetan hat: „An die Marschierenden ‚gegen Rechts‘: Man redet euch ein, diesmal sei es nicht verwerflich, gegen Andersdenkende zu marschieren, weil ihr ja die ‚Guten‘ seid. Doch das glaubten sie damals auch. Man lügt euch an.“ Meine Damen und Herren, es ist Kernmerkmal faschistischen Vorgehens, die Wahrheit zur Unwahrheit zu deklarieren und die Unwahrheit zur Wahrheit zu machen. Das ist Absicht und Strategie, und die Absicht und die Strategie sind durchschaut. Nein, meine Damen und Herren, niemand marschiert gegen Andersdenkende – sondern gegen alte und gegen neue Nazis und gegen Faschisten. Faschisten, meine Damen und Herren, das sind Leute wie Björn Höcke. Der ist Mitglied in Ihrer Partei. Und auch heute haben Sie es nicht geschafft, sich von diesem Faschisten zu distanzieren. Ja, Sie haben es nicht einmal geschafft, sich von einem von Ihnen so titulierten „privaten Treffen“ in Potsdam zu distanzieren. Die Gelegenheit, das deutlich zu tun, haben Sie gehabt. Deshalb ist es gerade kein „linker Empörungstsunami“. In Niedersachsen waren rund 250.000 Menschen auf der Straße – die Mitte der Gesellschaft, Vertreterinnen und Vertreter von zahlreichen Organisationen, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Meine Damen und Herren, liebe AfD, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen – und das haben Sie offensichtlich auch, sonst würden Sie sich nicht so getroffen zeigen –: Die haben deutlich gemacht, dass das das Volk ist und dass das die Mehrheit ist und dass wir gemeinsam hier die Demokratie sind. Das sind aber nicht Sie! Sie sind die Minderheit, und das werden Sie auch bleiben. Zu den feuchten Träumen von Faschisten, die sich in Potsdam zusammentun und sich Gedanken darüber machen, wieder Menschen deportieren zu können‑‑‑ Um es noch einmal deutlich zu machen: Es geht nicht um Deportation von einzelnen Bevölkerungsgruppen oder gar um „Remigration“ – das ist ja ein Euphemismus –, sondern es geht am Ende um Deportation all derjenigen, die sich einem solchen, von denen geplanten Regime nicht unterwerfen wollen. Und damit geht es letztlich um das ganze Volk, meine Damen und Herren. Alle Verdrehungen – auch heute wieder –, alle Fake News, alle Halbwahrheiten, „alternative Fakten“ oder wie immer man die Unwahrheit auch nennen mag – sie werden nicht dazu führen, dass diese Fantasien Wahrheit werden, weil die Mehrheit in unserem Land die Demokratie will, und das wird auch bleiben. Schließen will ich damit, dass, weil auf zahlreichen Plakaten und Transparenten deutlich geworden ist, dass man gegen Nazis, gegen Faschisten und gegen Rechtsextreme demonstriert, sich einige Leute davon offensichtlich angesprochen fühlen. Meine Damen und Herren--- Ja, Sie fühlen sich angesprochen. Das belegen Sie ja gerade. Meine Damen und Herren, ich fand dazu ein interessantes Zitat im Internet, das ich Ihnen nicht vorenthalten will: „Wenn es quakt wie eine Ente, wenn es watschelt wie eine Ente“ „und sich von ‚Gegen Enten!‘ angesprochen fühlt, dann ist es vielleicht eine Ente.“ Herzlichen Dank.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Schwerpunktstaatsanwaltshaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität in Göttingen wurde bereits von der Vorgängerregierung installiert. Ich finde, das ist auch genau richtig so. Das hat man richtig entschieden. Ob diejenigen, die da jetzt arbeiten, ursprünglich von woanders kamen, kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann aber sagen, dass wir diese Schwerpunktstaatsanwaltschaft mit weiteren Personen verstärken, die die nicht von anderen Staatsanwaltschaften kommen, sondern neu eingestellt werden, bzw. es handelt sich um neu geschaffene Stellen, die wir zusätzlich in den Haushalt gegeben haben, weil es uns ein wichtiges Anliegen ist, Hass und Hetze im Internet und anderswo zu bekämpfen. Vielen Dank.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Diesem Dankeschön schließe ich mich an. Ich will mich aber auch dafür bedanken, dass die demokratischen Fraktionen dem Nachtragshaushalt von über 110 Millionen Euro für die Behebung von Hochwasserschäden und für Hochwasserschutz zugestimmt haben. Damit haben wir gemeinsam ein starkes Zeichen in Sachen Hochwasserschutz, aber auch für den Katastrophenschutz gesetzt. Aber ich glaube, wir alle wissen auch: Die Arbeit ist noch lange nicht getan. Neben Schadensbehebung müssen wir den Hochwasserschutz weiter ausbauen - im Binnenland, an der Küste, auf den Inseln. Hochwasserschutz wird nie abgeschlossen sein, sondern muss sich stetig den sich ändernden Herausforderungen stellen und Schritt halten. Schritt halten heißt auch, dass wir schneller werden müssen. Extremwetterereignisse und der menschengemachte Klimawandel verschärfen die Situation insbesondere in unserem Küstenland Niedersachsen. Es ist zu erwarten, dass solche Ereignisse, bedingt durch den Klimawandel, zukünftig häufiger auftreten. Da ist sich die Klimawissenschaft einig, auch wenn einige Ewiggestrige den Klimawandel noch leugnen. Wir haben gestern über den nahenden Kipppunkt gesprochen. Wir alle wissen: Das Risiko steigt mit zunehmender globaler Erwärmung. Zurück zum Küstenschutz und Hochwasserschutz: Sie bleiben eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Land, Kommunen, Deich- und Sielachten und vielen anderen Akteuren. Wir dürfen und wir werden den Bund aber nicht aus der Verantwortung lassen und auch an die Zusagen während des Hochwassers über Weihnachten erinnern! Wir wissen, dass die Instandhaltung und die Erhöhung der Deiche um das Klimavorsorgemaß von 1 m bei tidebeeinflussten Küstenschutzdeichen und die notwendige Anpassung von Hochwasserdeichen im Binnenland eine gewaltige Kraftanstrengung sind. Es war daher auch richtig, dass wir im Dezember die Novelle des Niedersächsischen Klimagesetzes beschlossen haben. Damit haben seit Jahresbeginn alle Hochwasser- und Deichschutzmaßnahmen Vorrang vor anderen Interessen. Das ist wichtig, um wirklich schneller zu werden. Noch ein Satz zu den viel zitierten Bäumen auf den Deichen: Klar ist für mich, dass Bäume auf Deichen grundsätzlich nichts zu suchen haben. Wenn Baumbewuchs entstanden ist, dann muss gehandelt werden. Diese Möglichkeit ist im Naturschutzgesetz vorgesehen und wird praktiziert. Meine Damen und Herren, Bäume wachsen nicht über Nacht. Da hat man höchstwahrscheinlich etwas zu lange zugeschaut und nicht gehandelt, insbesondere im Binnenland. Wie mein Kollege schon sagte: Mit dem rot-grünen Entschließungsantrag wollen wir weitere Optimierungspotenziale ‑ organisatorisch, strukturell und rechtlich ‑ ermitteln und umsetzen. Notwendig ist es aber auch, aus den aktuellen Erfahrungen die notwendigen Maßnahmen für den baulichen und natürlichen Hochwasserschutz abzuleiten. Natürlicher Hochwasserschutz bedeutet, dass wir Flächen sichern müssen, um notwendige Deicherhöhungen zu kompensieren. Notwendig sind Rückdeichungen, Renaturierungen, Polder- und Überschwemmungsflächen, Altarme, und es ist notwendig, Retentionsflächen vorzuhalten. Hochwasser braucht Raum, und diesen Raum müssen wir schaffen! Für diese Vorhaben müssen wir die bisherigen, zum Teil umfangreichen Genehmigungs- und Antragsverfahren beschleunigen, damit es vorangeht. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Stellschraube. Da sind wir uns alle einig. Eine weitere Stellschraube ist aber auch die Erarbeitung eines Generalplans für Siel- und Schöpfwerke. Sie brauchen teilweise eine Ertüchtigung. Die müssen wir jetzt vorantreiben! Aber auch das Thema integriertes Wassermanagement, über das wir hier ein paar Mal diskutiert haben, spielt eine entscheidende Rolle. Wir haben Zeiten mit viel Wasser und Zeiten von Wasserknappheit. Wir müssen Wege finden, wie wir Wasser speichern und über Strecken in trockenere Gebiete bringen können. Meine Damen und Herren, wir haben viele Hausaufgaben. Die sollten wir gemeinsam anpacken ‑ zum Schutz von Mensch und Tier ‑ und neben dem vorantreiben, was schon auf dem Weg ist wie dem Leitfaden „Kommunale Starkregenvorsorge in Niedersachsen“ oder auch die Hinweiskarte, die es bald, im Frühjahr, geben soll, damit wir den Menschen deutlicher machen können: Wo ist die Hochwassergefahr? Ich glaube, auch dieses Thema werden wir weiter gemeinsam bearbeiten und anpacken. Danke. Vielen Dank. - Der nächste Redner ist
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren, werte Damen! In dem Antrag der AfD-Fraktion, den ich heute vorstelle, geht es hauptsächlich um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gruppenvergewaltigungen, außerdem darum, das Dunkelfeld zu benennen und vor allem mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Seit zehn Jahren steigt nach Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik ‑ PKS ‑ die Zahl der an Frauen begangenen Vergewaltigungen in erheblichem Maße an. Mit den Vergewaltigungen gehen schwere bleibende Körperverletzungen, seelische Traumata und spätere Suizidversuche der Opfer einher. Der dramatische Anstieg von Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen durch Männergruppen in bisher unbekanntem Ausmaß war in unserem europäischen Kulturkreis bislang äußerst selten festzustellen. Unter Berufung auf die letztjährigen Zahlen der PKS in Deutschland gab es in den Jahren 2015 bis 2022 mehr als 7 000 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Asylmigranten. Täglich werden in unserem Land zwei Mädchen oder Frauen, überwiegend Deutsche, Opfer einer Vergewaltigung, die durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangenen wird. Zwei pro Tag! Demgegenüber werden laut BKA lediglich 10 % der Vergewaltigungen polizeilich angezeigt und verfolgt. Das heißt, 90 % dieser Taten liegen im Dunkeln. Bei diesen sexuellen Straftaten sticht die Überrepräsentation männlicher Asylmigranten, hauptsächlich aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Irak, geradezu hervor. Werte Kollegen, in Deutschland läuft etwas gewaltig schief. Deshalb ist für mich völlig unverständlich, dass die Politik auch hier in Niedersachsen auf eine so lange bestehende Gewaltentwicklung noch immer nicht reagiert hat. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht in § 177 im Bereich „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“, penibel gestaffelt nach der Schwere der Straftat, detaillierte Strafen vor. Soweit die Theorie. In der Praxis, so mein Eindruck, wird es von der Öffentlichkeit anders wahrgenommen. Die aktuellen Berichte der öffentlich-rechtlichen und anderer Medien lassen keinen Zweifel daran, dass den geschundenen Opfern selten Gerechtigkeit widerfährt. Um nur zwei Beispiele aus Niedersachsen zu nennen: Die Vergewaltigung einer Fünfzehnjährigen in Osnabrück - syrischer Täter erhält Bewährung. Die Vergewaltigung einer jungen Frau in Northeim - der Täter wird freigesprochen. In einigen Gerichtsprozessen zeigten die Täter selbst während des Prozesses keinerlei Reue und brüsteten sich sogar mit ihren Untaten. Ein weiteres unausgesprochenes Tabu im Bereich der Sexualstraftaten an Mädchen und Frauen muss auf den Tisch. Wo ist bei diesen krassen Zuständen der eigenverantwortliche Beitrag der unzähligen, auch von Steuergeldern finanzierten Moscheevereine und Kulturverbände? Sollte ein friedliches und sicheres Zusammenleben nicht im Interesse aller Bürger sein? Für uns gilt: Keine einzige Frau und kein einziges Mädchen in Deutschland darf mehr Opfer eines sexuellen Übergriffes oder einer Gruppenvergewaltigung werden. Deshalb fordern wir von der AfD-Fraktion die Landesregierung auf, den Tatbestand der Gruppenvergewaltigung endlich als eigene Kategorie in der PKS des Landes Niedersachsen zu erfassen und hinsichtlich der häufigsten Herkunftsländer von ausländischen Vergewaltigungstätern die regional entsprechenden Kulturvereine, Religionsgemeinden und Moscheevereine einzubinden, außerdem einzufordern, dass diese ihren Mitgliedern die in Deutschland geltenden Frauenrechte und die Gesetzeslage vermitteln. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine Strafrechtsreform auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, auch hier den Begriff der Gruppenvergewaltigung in das Sexualstrafrecht einzuführen und hierfür eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorzusehen, außerdem eine Reform des Jugendstrafrechts zu veranlassen sowie eine Reform des Ausländerrechts auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass Ausländer, die wegen einer Gruppenvergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurden, nach Verbüßung der Haftstrafe das Aufenthaltsrecht regelmäßig verlieren und in ihre Heimatländer oder in aufnahmebereite, sichere Drittstaaten abgeschoben werden. Ich sage es noch einmal, werte Kollegen: In Deutschland läuft etwas gewaltig schief! Während sich unser einst so friedliches Land in eine Kampfzone verwandelt, wurde zu allem Übel auch noch das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt. Dieses hat offensichtlich das Ziel, möglichst Hunderttausenden Ausreisepflichten in diesem Land dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, und zwar samt Familiennachzug. Dieses Abschiebungsverhinderungsgesetz ist ein weiterer Schlag für die Lebenssicherheit der Mädchen und Frauen in unserem Land. Dieser Kontroll- und Rechtsstaatsverlust muss ein Ende haben. Frau Janssen-Kucz, ich bin sehr gespannt auf die weiteren Beratungen zu unserem Antrag hier und in den Ausschüssen. Vielen Dank. Vielen Dank. -
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
der Kollege Calderone. Bitte sehr! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Frau Ministerin, eine Möglichkeit der Verfahrensbeschleunigung wäre es, bestimmten Verwaltungsgerichten bestimmte Ländergruppen zuzuordnen und diese Gerichte auch mit wissenschaftlichen Mitarbeitern auszustatten, die nicht als Richter, sondern als weitere Akademiker die Länderbeobachtung übernehmen und den Richtern zuarbeiten, damit diese in gleicher Zeit mehr Verfahren abarbeiten können. Ist so etwas geplant? Frau Ministerin antwortet.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Sehr geehrte Landesregierung, wie viele Beschuldigte mussten wegen der langen Verfahrensdauer durch die Überlastung der Staatsanwälte aus der U-Haft entlassen werden, ohne dass da überhaupt ein Verfahren vor Gericht anhängig war? - Vielen Dank.
Die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft durch Fortführung der Agrardieselregelung sichern - die Zukunftsfähigkeit der Küstenfischerei nicht gefährden
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei den Bauernprotesten, die seit Wochen andauern, demonstrieren diejenigen, die etwas wissen, die etwas können und die etwas schaffen in diesem Land. Ich weiß das deshalb so genau, weil ich selbst mehrfach mit und ohne Traktor an den Demos teilgenommen habe. Auch das Transportgewerbe war dabei, Handwerker und viele weitere Bürger - Menschen, die unser Land am Laufen halten. Ich konnte entlang der Straße sehr viele Sympathiebekundungen wahrnehmen. Die Zustimmung zu den Bauernprotesten liegt je nach Quelle bei rund 70 %. Das sollte einer Regierung zu denken geben - der Chaos-Ampel, mit deren Arbeit laut Statista 81 % der Bürger weniger oder gar nicht zufrieden sind. Noch nie stand eine amtierende Bundesregierung in den Wahlumfragen so schlecht da wie die Ampel. Es ist das Ergebnis katastrophaler Politik zum Schaden unseres Landes. Übrigens demonstrieren auch die Landwirte in Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien, Rumänien, Litauen, Polen und den Niederlanden für auskömmliche Rahmenbedingungen, für die Zukunft ihrer Höfe. Sie sind gegen den Green Deal der EU, gegen Billigimporte, gegen Bürokratie - in Holland auch gegen Zwangsenteignungen. Da kam sogar eine ganz neue Partei auf, die Bürger-Bauern-Bewegung (BBB). Übrigens hat Frankreichs Präsident Macron vor ein paar Tagen das geplante Mercosur-Abkommen als „anachronistisch“ bezeichnet und es blockiert. Nota bene! Das zu den Rahmenbedingungen. Und jetzt zu dem Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte: das Abschmelzen der Agrardieselrückvergütung - mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP am letzten Freitag im Bundestag beschlossen. An Rot-Grün ‑ die FDP ist ja nicht mehr hier ‑: Was soll denn in Ihrem Antrag jetzt noch dieser leere Appell, dieses Lippenbekenntnis zum Agrardiesel-Erhalt? Dass Ihnen das nicht peinlich ist! Und überhaupt: Was ist denn das für ein Antrag? Eilig zusammengeschrieben angesichts der Bauerndemos der letzten Wochen, so nach dem Motto: Jetzt müssen wir auch so tun, als ‑ ‑ ‑ Herr Dannenberg, würden Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schroeder zulassen? Nein, ich würde gerne weiter ausführen. Eilig zusammengeschrieben angesichts der Bauerndemos der letzten Wochen, so nach dem Motto: Jetzt müssen wir auch mal so tun, als ob wir aufseiten der Landwirtschaft sind. - Und was steht drin? Allgemeinplätze wie: den Dialog mit der Landwirtschaft weiter pflegen. - Na super! Okay, der Fairness halber muss man sagen, ein paar gute Punkte finden sich da auch, zum Beispiel: Handelspraktiken des Lebensmitteleinzelhandels kontrollieren, „rote“ Gebiete auf den Prüfstand, Geld für die Forderungen der Borchert-Kommission aufwenden. Ach ja, und der viel zitierte Bürokratieabbau natürlich. Jetzt müssen Sie es ja nur noch machen, sag ich mal. Sie sind ja im Bund und im Land am Regieren. Ausreden zählen nicht. Herr Leddin, Sie und Ihre Grünen kommen nicht mal ins Machen. Wofür soll ich denn so viele Anträge stellen, wenn Sie nicht mal Ihre eigenen Forderungen in Gang bringen? Sie mit Ihrer albernen Brandbauer schmeißen doch eh alles, was von der AfD kommt, in den Papierkorb. Schauen Sie mal rein! Sie haben nicht den Überblick. Es waren mehr Anträge. Zählen Sie mal nach! So, und jetzt geht’s weiter! Leider fehlt bei Ihnen der wirksamste Schritt zugunsten unserer heimischen Wirtschaft. Und den wird es nur mit der AfD geben. Energiekosten runter! Das heißt: Kernkraftwerke hochfahren, Pipelinegas beziehen, Schluss mit CO2-Bepreisung usw. Und aufhören, das deutsche Steuergeld für fragwürdige Projekte hundertmillionenfach im Ausland auseinanderzurühren! Und jetzt zu der Agrardiesel-Geschichte! Und Herr Leddin, jetzt kommen die Anträge, die Sie ‑ ich finde das ja super ‑ so schmerzhaft bei der AfD vermisst haben. Passen Sie mal auf! Die AfD-Fraktion beantragte schon im Herbst ’22 im Bundestag eine Verdoppelung der Agrardieselrückerstattung wegen der Energiepreisexplosion - Drucksache 20/3699. Danke für Ihren Applaus! Der Antrag wurde aber von allen anderen Parteien abgelehnt. War Ihren Berliner Parteikollegen wohl zu viel des Guten für die Landwirtschaft! Jetzt ist das Thema wieder da, und die finale Abstimmung des Bundeshaushalts im Bundesrat ist auf den 22. März verschoben. Wie nett! Das verlängert noch mal die Aufmerksamkeitsspanne für dieses Thema. Und die CDU präsentiert uns jetzt hier einen Antrag zum Agrardiesel. Die AfD wird natürlich dafür stimmen. So, und jetzt wird’s spannend. Hier die nächste Drucksache: 20/10055, ein Antrag der AfD auf Beibehaltung der Steuervergünstigungen für Agrardiesel - am 17. Januar von der AfD im Bundestag eingebracht mit Wunsch nach sofortiger Abstimmung. Wurde aber von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Stattdessen Ausschussüberweisung. Jetzt macht die CDU hier das Gleiche wie die AfD vor drei Wochen im Bundestag - vielleicht auch mit Wunsch nach sofortiger Abstimmung. Super! Aber es wird ja noch interessanter. Dieser Antrag, der demnächst in den Bundestag kommt, nämlich vorm 22. März zurück aus dem Ausschuss, wird dann da sein. Und meine Kollegen aus Berlin werden namentliche Abstimmung beantragen ‑ großes Indianerehrenwort, falls man das hier noch sagen darf. Ja, und dann müssen Sie sich bekennen, liebe CDU. Wir von der AfD stimmen Ihren guten Inhalten zu. Tun Sie es im Bundestag umgekehrt auch bei dem gleichen Inhalt, den Sie hier und heute im Landtag fordern? Ich hol’ mir schon mal Popcorn. Und das Gleiche gilt auch für die Grünen. Stimmen Sie zu, Herr Leddin? Als Politiklehrer, als Bauer und Mensch mit gesundem Menschenverstand appelliere ich an Sie: Es muss um die Sache gehen, nicht um Parteieitelkeiten! Dafür ist das Thema Agrardiesel viel zu wichtig. Und überhaupt, haben Sie mal die Umfrage gesehen? AfD: 21 % für unsere konservative Bürgerpartei. Und, liebe CDU, addieren Sie es mal zu Ihrer Prozentzahl! Klingelt’s? An alle mit der Ampel-Politik unzufriedenen Bürger da draußen: Unterstützen Sie die AfD! Denn nur eine starke AfD wird zu einem Politikwechsel führen, insbesondere in der Landwirtschaft. Ihre Redezeit ist abgelaufen! Vielen Dank.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Herr Leddin, Frau Janssen-Kucz, Sie haben im Namen der regierungstragenden Fraktionen Ihren Hochwasserantrag zur ersten Beratung eben eingebracht. In Ihrem Antrag sind viele grundsätzliche Forderungen aufgeführt, die fachlich wirklich in die richtige Richtung weisen. Darum liegt es mir fern, hier und heute die klassische Keule der Fundamentalopposition zu schwingen. Es kommt natürlich ein Aber. In unseren Augen geht Ihr Antrag an zentralen Stellen nämlich noch nicht weit genug; denn konkrete Handlungsanweisungen werden nur wenige aufgeführt. Ich bin mir nicht sicher, ob die eher allgemeinen Formulierungen in Ihrem Antrag wirklich Ihre guten Vorschläge nach vorne bringen; denn er lässt klare Vorgaben vermissen. Ich nenne Ihnen einige Ansatzpunkte, damit am Ende der Beratung gemäß Ihres Antragstitels tatsächlich „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser“ steht, wir gemeinsam die Folgen der Fluten bekämpfen können und die richtigen Konsequenzen aus dem letzten verheerenden Hochwasser ziehen. Dieses Hochwasser hat landauf, landab wirklich viel Schaden angerichtet. Es hat dazu geführt, dass sich betroffene Menschen gegenüber dieser Naturgewalt hilflos und alleingelassen gefühlt haben. Nur gut, dass die ca. 143 000 überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer Schlimmeres verhindern konnten. Hierfür noch mal mein und unser allerherzlicher Dank. Meine Damen und Herren, Anspruch dieses Antrages sollte sein, das Wohl und die Sicherheit der Menschen ohne Wenn und Aber in den Mittelpunkt zu stellen. Bei allem, was unser Handeln in Bezug auf das Hochwasser, seine Vermeidung oder zumindest seine Abschwächung prägt, muss der Bevölkerungsschutz ‑ das sage ich ganz deutlich ‑ klar Vorrang vor anderen Zielen wie zum Beispiel Natur- und Denkmalschutz haben. In Ihrem Antrag lese ich nur ‑ Frau Meta Janssen-Kucz, Sie haben es eben auch gesagt ‑, dass die Maßnahmen zum Hochwasserschutz im Rahmen der Klimaziele zu priorisieren sind. Das ist gut, aber in unseren Augen nicht genug. Es löst nicht unser drängendstes Problem. Denn in Niedersachsen kommen viele Hochwasserschutzmaßnahmen einfach nicht voran und sind deshalb zum Dezember-Hochwasser auch noch nicht fertig gewesen. Trotz der bekannten Gefahr wurde jahrelang diskutiert und vor Gericht gestritten, weil zum Beispiel ein Deich die Sicht auf ein Kulturdenkmal versperrt. Mit Prüfen, Abwägen, Optimieren und dem Initiieren ‑ und hier zitiere ich ‑ „einer Erhebung der Schäden des Hochwassers in der Landwirtschaft“ kommen wir nicht weiter oder – deutlicher ‑ nicht weiter genug. Wir müssen alle für den Bevölkerungsschutz notwendigen Bau- und Sanierungsmaßnahmen an unseren Hochwasserschutzanlagen umgehend angehen und fertigstellen. Wir müssen unsere Deiche sanieren, Nutria bejagen, die Deichschäferei unterstützen, ein ordentliches Wolfsmanagement einführen und unsere Rückhaltesysteme und Retentionsflächen ertüchtigen. Und wenn Sie jetzt einen Antrag einbringen, dann muss man doch auch jetzt erkennen können, wie das, was darin steht, sofort umgesetzt werden soll. Meine Damen und Herren, wir sprechen über Bevölkerungsschutz und damit über Maßnahmen, die den natürlichen Hochwasserschutz voranbringen. Also sprechen wir über zusätzliche Retentionsflächen, die wir brauchen, die aber überwiegend in Privatbesitz sind. Dazu müssen erstens zur nachhaltigen Entlastung der Deiche der Wasserrückhalt auf landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzten Flächen in Zusammenarbeit mit Eigentümern und Bewirtschaftern erweitert und verbessert werden und zweitens für die Einschränkungen und Belastungen im Falle von Wasserrückhalt auf Nutzflächen faire Ausgleichsmodelle entwickelt und verlässlich finanziert werden. Dazu, wie man zusätzliches ‑ ich nenne es mal so ‑ Polderpotenzial nutzbar macht und wie der Ausgleich erfolgen soll, steht nichts in Ihrem Antrag. Meine Damen und Herren, was mich im Rahmen der vorangegangenen Diskussionen besonders erschreckt hat, ist, dass bei einigen hier im Hause scheinbar naturschutzfachliche Auflagen im Rahmen des notwendigen Deichbaus immer noch größer geschrieben werden als der Bevölkerungsschutz. Ich zitiere hierzu meinen lieben Kollegen Herrn Schulz-Hendel vom Mittwoch im Plenum: Wenn mehr Flächen für Ausgleich und Ersatz im Bereich Neu Darchau zur Verfügung gestellt worden wären, wären wir mit der Umsetzung der Maßnahmen zum Hochwasserschutz schon viel weiter. - Es war aber richtig zitiert. Herr Schulz-Hendel, Sie wissen genau, dass Grund und Boden ein knappes Gut sind und dass sich Grund und Boden einfach nicht vermehren lassen. Es ist schon schwer, zusätzliche Flächen für den Deichbau verfügbar zu machen. Der gleichzeitig bestehende Bedarf an Flächen für Ausgleich und Ersatz in dem Gebiet macht das Geschäft nicht leichter, wenn nicht sogar unmöglich. Drehen Sie diese Argumentation im Sinne des Bevölkerungsschutzes um, und stellen Sie die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wenigstens zurück, oder setzen Sie sich dafür ein, dass man im Fall dieser Deichbaumaßnahmen vielleicht sogar ganz darauf verzichtet, um die Bevölkerung sicher schützen zu können. Das wäre ein pragmatischer Weg, der auch in diesen Antrag gehört. In Fall des von Ihnen bespielhaft genannten Neu Darchau stehen nämlich seit Langem die finanziellen Mittel für den Deichbau bereit. Im Hinblick auf den Antrag der regierungstragenden Fraktionen bin ich geneigt, meinen alten Englischlehrer noch einmal zu zitieren: Gut gedacht ist noch nicht gut gemacht. Ich freue mich auf konstruktive Diskussionen im Fachausschuss und bitte Sie, Ihren Antrag bis zum Ende der Beratungen nachzuschärfen und zu konkretisieren. Ich freue mich auf ein gemeinsames Vorankommen. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Dr. Schmädeke. - Auf Ihren Wortbeitrag gibt es
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bleibe Christdemokrat, aus sehr großer Überzeugung. Trotzdem bleibe ich bei der Frage der Einstellungsvoraussetzungen. Frau Ministerin, haben Sie in der letzten Zeit, in Ihrer Amtszeit die Einstellungsvoraussetzungen abgesenkt, beispielsweise durch die Absenkung der Durchschnittsnote für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst?
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht hat sich der eine oder die andere schon einmal gefragt, was eigentlich das Ziel des Justizvollzugs ist. Diese Frage beantwortet für uns ganz verlässlich § 5 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Darin heißt es: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Kurzum: Die Resozialisierung und der Schutz der Allgemeinheit sind hier die Maßgaben. Für das Erreichen dieser beiden Ziele sind die Bediensteten in unseren niedersächsischen Justizvollzugsanstalten keineswegs wegzudenken. Mehr noch: Sie sind das Herzstück auf dem Weg zu dieser Zielerfüllung. Mit großem Einsatz gehen sie ihrer vielfältigen, anspruchsvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit nach. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen im Justizvollzug Beschäftigten für ihre herausfordernde und ungemein wichtige Arbeit und die damit verbundene Gewährleistung unser aller Sicherheit bedanken. Während sich die Ziele des Justizvollzugs in den letzten Jahren nicht verändert haben, haben sich die Strafgefangenen und die damit verbundenen Herausforderungen weiterentwickelt. So gibt es mittlerweile einen kontinuierlichen Anstieg der Zahl von Gefangenen mit psychischen Auffälligkeiten und Krankheiten. Darüber hinaus gibt es einen hohen Anteil an Gefangenen mit Suchtmittelabhängigkeiten, und es finden auch immer mehr schwierig zu detektierende psychogene Drogen ihren Weg in unsere Justizvollzuganstalten. Eine weitere Gruppe der Gefangenen nimmt zu: Die Gruppe der Gefangenen mit sogenannten Doppeldiagnosen, also einer Suchtmittelabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung. Darüber hinaus kommt es auch noch zu Sprachbarrieren. Hinzu kommt dann noch, dass sich die Gefahr der Radikalisierung stetig verstärkt hat und die Mitarbeitenden aufgrund der damit verbundenen und geforderten Radikalisierungsprävention vor neue Herausforderungen stellt. Um vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen die Ziele des Justizvollzugs zu erreichen und ein attraktives Arbeitsumfeld für die Beschäftigten zu schaffen, brauchen wir gute Arbeitsbedingungen; Arbeitsbedingungen, unter denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgelastet, aber eben nicht überlastet sind. Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung dieser klaren Zielsetzung ist das Wissen darum, um den Personalbedarf, der tatsächlich besteht. Genau in diese Richtung zielt dieser Antrag, den wir heute abschließend beraten. Ziel ist es, den bestehenden Personalbedarf mithilfe einer externen Organisationsuntersuchung belastbar zu ermitteln. Auf der Basis der Ergebnisse soll dann ein passgenauer und zeitgemäßer Personalschlüssel für jede niedersächsische Justizvollzugsanstalt errechnet werden. - Richtig! Für jede einzelne Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen. Denn es soll nicht etwa eine pauschalisierte Rechnung erfolgen, bei der eine gewisse Anzahl an Haftplätzen automatisch zu einer gewissen Anzahl an Stellen führt. Diese Personalbemessung soll also den tatsächlichen Personalbedarf individuell abbilden und dabei auch die räumlichen und organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und auch die Art des Vollzugs mit einbeziehen. Auch der Krankenstand soll kein blinder Fleck sein. Denn Ausfälle von Kolleginnen und Kollegen führen häufig zur Mehrbelastung der anderen, der verbliebenen, Kolleginnen und Kollegen. Aber, meine Damen und Herren, damit ist es natürlich noch nicht getan. Um die Ziele des Justizvollzugs zu erfüllen, brauchen wir gute Leute. Die haben wir vielfach schon; aber die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten brauchen weitere Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch Nachwuchs. Deshalb soll, aufbauend auf der Personalbemessung, eine Personalgewinnungs- und Personalwerbestrategie ausgearbeitet werden. Diese soll dann auch einen Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel darstellen. Zum Abschluss dieser Rede möchte ich die verbleibende Zeit nutzen, um dem Ministerium und auch unserer Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, für die wertschätzende und aktive Begleitung dieses Entschließungsantrags zu danken. Ich möchte zudem meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass die Ministerin und wir als Regierungsfraktionen in den letzten knapp eineinhalb Jahren dieser Legislaturperiode gezeigt haben, dass uns die Stärkung des Justizvollzugs ein wichtiges Anliegen ist, und sagen, dass ich daher diesbezüglich voller Zuversicht in unsere gemeinsame Zukunft und damit auf die kommenden Jahre schaue. Vielen Dank.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Fraktion der CDU stellt der Kollege Calderone. Bitte schön! Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Frau Ministerin, in der NOZ wird aus einem Interview mit Ihnen zitiert; die Überschrift lautet: „Volle Gefängnisse: Niedersachsen plant Lockerungen im Strafvollzug“. Unabhängig davon, dass ich das für eine Bankrotterklärung des Landes halte: Planen Sie - Herr Kollege Prange! ‑ als Ministerium einen Erlass, der die vermehrte Einstellung von Ermittlungsverfahren nach § 153 ff StPO vorsieht?
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
eine Kurzintervention der Kollegin Janssen-Kucz. Vielen Dank. - Herr Kollege Schmädeke, erst mal am Anfang: Der Antrag ist ein Aufschlag. Ich habe Sie zur Zusammenarbeit eingeladen, auch im Namen der SPD-Fraktion. Wir können ihn garantiert besser und vielleicht auch noch runder machen. Wie es typisch ist, werden wir auch Anhörungen und Unterrichtungen entgegennehmen. Es ist auch das Ziel, dass wir einen Aufschlag haben, dass wir da besser werden, dass wir uns weiter, auch mit unterschiedlichen Akteuren, austauschen. Das ist das eine. Das andere betrifft den Themenbereich Deichbau, Hochwasserschutz, Klimafolgenanpassung. Ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht: Dazu steht etwas im Klimagesetz. Dieses gilt seit dem 1. Januar 2024. Es ist eigentlich schade, dass es in Ihrer Regierungszeit mit der SPD nicht schon diesen Vorrang im Klimagesetz gegeben hat. Dann wären wir schon etwas weiter. Ein weiterer Punkt sind die Retentionsflächen, die Polderflächen. Wir haben das erst einmal skizziert. Es ist selbstverständlich, dass noch sehr viele Gespräche geführt werden müssen, dass wir über Ausgleichsmodelle und auch über die Finanzierung nachdenken müssen, dass wir auch über Biotopverbünde nachdenken müssen. Das beinhaltet sehr viel Arbeit für die unterschiedlichen Häuser, aber auch für uns im Ausschuss. Wie gesagt: Ich lade Sie gern dazu ein, und ich freue mich weiterhin auf unsere konstruktive Zusammenarbeit. Danke. Vielen Dank. - Nun kommt die Fraktion der SPD
der CDU hat sich ebenfalls Frau Hermann zu Wort gemeldet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, warum haben Sie in dieser SPD-Gehaltsaffäre sogar darauf bestanden, dass die Leiterin Ihres persönlichen Büros rückwirkend, nämlich ab dem 1. August ‑ obwohl die neue Regelung erst ab dem 1. Dezember an die anderen Häuser verschickt wurde und Herr Heere erst am 20. November seine Zustimmung erteilt hat ‑, eine erhebliche Gehaltszahlung erhält, obwohl Ihnen klar sein musste ‑ davon bin ich fest überzeugt ‑, dass eine rückwirkende Zahlung ab dem 1. August unzulässig war? Herr
Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ. Die Transformation des Tourismus zukunftsfähig gestalten - die Tourismusstrategie für das Land Niedersachsen weiterentwickeln
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern, am 7. Februar, konnten wir im Weser-Kurier lesen, dass Deutschland Deutschlands Urlaubsziel Nummer eins bleibt. Ulrich Reinhardt, wissenschaftlicher Leiter der BAT-Stiftung für Zukunftsfragen bestätigte unseren Eindruck und unsere Meinung, dass die Vielfältigkeit der Landschaft und die Investitionen, die in den vergangenen Jahren getätigt worden sind, dafür sorgen, dass Deutschland die Nummer eins bleibt. Dazu gehört Niedersachsen ganz besonders. Während andere Bundesländer weniger Urlauber begrüßen konnten und können, haben sich die Aktivitäten und Investitionen aller Akteure für uns in Niedersachsen positiv ausgezahlt. Wir können im Gegensatz zu unseren Nachbarbundesländern mehr Gäste, mehr Urlauber, mehr Touristen begrüßen. Das liegt daran, dass wir sehr gut aufgestellte Tourismusregionen und in den letzten Jahren sehr viele Aktivitäten entfaltet haben. Wir können deshalb viele Besucher hier bei uns in Niedersachsen begrüßen. Niedersachsen ist nicht nur ein klassisches Urlaubsland, sondern auch ein sehr schönes Reiseziel. Wir dürfen feststellen, dass sich die Ansprache unserer Gäste und Touristen ändert. Während vor Jahren noch Ausstellungen und Messen die Plattformen zur Ansprache und zum Werben waren, ziehen sich unsere Reiseregionen dort nun immer mehr zurück. Aber das muss kein Nachteil sein. Nach dem Motto „online toppt Präsenz“ werben unsere Reiseregionen immer mehr über Social Media, und das auch App-gesteuert, wie wir erfahren konnten. Messebudgets werden zurückgefahren, die Onlinepräsenz wird auf Touren gebracht. Die Digitalisierung ist auch hier voll angekommen. Ist das erfolgreich? - Ja, die Zahlen zeigen das. Mehr Gäste, mehr Kurzurlaub, mehr Touristen, mehr Übernachtungen bei uns in Niedersachsen. Unser Urlaubsland ist in aller Munde und gut unterwegs. Arbeiten wir auch gemeinsam daran, dass das so bleibt und es weiter aufwärts geht! - Genau, werben wir für unser Reiseland! Unsere gemeinsam getragene Beschlussempfehlung, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, umfasst auch die finanzielle Unterstützung unserer Tourismuskommunen. Herr Meyer, Sie haben das gerade richtigerweise angesprochen. Ihr Haushalt beinhaltet die bescheidene Summe ‑ das muss ich betonen ‑ von 2 Millionen Euro. Zugesagt war ursprünglich ein zweistelliger Millionenbetrag. 2 Millionen Euro sind in Wahrheit ‑ das möchte ich betonen ‑ ein kleiner Tropfen, zumindest, wenn wir uns an die vielen Gespräche dazu mit den Tourismuskommunen erinnern, die wir letztendlich voranbringen wollten. Das Gespräch in Cuxhaven am 3. März letzten Jahres liegt fast ein Jahr zurück. Dort waren die zertifizierten Tourismuskommunen zugegen; Sie, Herr Minister Lies, waren dabei, auch wir als Abgeordnete für den Bereich Tourismus sowie dankenswerterweise auch die örtlichen Vertreter aus dem Cuxland und aus dem Elbe-Weser-Raum waren dabei, um das Ganze zu unterstützen. Dort wurde aber auch ein klarer Auftrag formuliert: Bei diesem Betrag muss noch deutlich nachgebessert werden. - Meine Kollegin Birgit Butter aus dem schönen Alten Land würde „Butter bei die Fische!“ sagen. Da muss jetzt von euch noch bisschen was kommen. Also noch einmal nachlegen und überlegen, was man noch mehr tun kann. Denn 2 Millionen Euro sind ein Einstieg; das ist richtig. Aber, wie gesagt, es war mehr versprochen und auch zugesagt worden. Das ist hier von vielen festgehalten worden. Zusammengefasst: Viel getan, viel zu tun! Wir sind weiterhin ein aktiver und verlässlicher Partner unseres Tourismus in Niedersachsen und werden uns weiterhin konstruktiv in die Tourismuspolitik insgesamt für Niedersachsen einbringen. Vielen Dank.
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir erinnern uns an den 4. Mai letzten Jahres: In der ersten Beratung war es doch die einhellige Meinung, dass etwas für den Justizvollzug getan werden muss. Ich hatte damals gesagt, in der Berichterstattung über Straftaten sieht man, dass es ein „Weiter so“ gibt. Die Kriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an. Und das ist nicht nur ein subjektiver Effekt; das lässt sich mit Zahlen belegen. Und ich werde Ihnen heute sagen: Die Berichterstattung über Straftaten reißt nicht ab. Die Kriminalität nimmt beängstigende Ausmaße an. Und das ist nicht nur ein subjektiver Eindruck. Denn es hat sich seitdem nichts geändert, geschweige denn verbessert. Die aktuelle Kriminalitätsstatistik stützt weiterhin meine Ausführungen. Diese Entwicklung wirft die Frage auf, ob die Niedersächsische Landesregierung auf höhere Zahlen von Strafgefangenen überhaupt vorbereitet ist oder dabei ist, wesentliche entsprechende Schritte zu unternehmen. Ich komme da auf die Zahlen von Frau Machulla zurück, die auch erwähnt hat, dass es eine größere Zahl unbesetzter Stellen gibt. Und wie sieht es aktuell mit den belegbaren Haftplätzen aus? Wie viele unbesetzte Stellen gibt es eigentlich aktuell im Justizvollzug? Sind es immer noch die gleichen Zahlen, oder sind in den letzten zehn Monaten weitere unbesetzte Stellen dazugekommen? Sind es wirklich 5 879 Haftplätze in Niedersachsen, die belegbar sind? - Ich denke, das ist nicht so. Denn unter „Belegungsfähigkeit“ verstehen wir doch hoffentlich alle nicht nur die Räume in den Haftanstalten. Dazu gehört nämlich auch das entsprechende Personal. Jetzt hat es von der ersten bis zur letzten Beratung ganze zehn Monate gedauert. Was ist denn in diesem Zeitraum für die Personalgewinnung passiert? Es sollte doch Werbung in den sozialen Medien geben; Slogans und Imagefilme sollten erstellt werden. Wenn ich aber nachschaue, dann ist es nicht so, dass ich auf den ersten Blick Werbung für den niedersächsischen Justizvollzug erkenne. Was ist denn eigentlich umgesetzt, und wenn, mit welchem Erfolg? Warten Sie nicht, bis nach Ihrer Personalanalyse zu den jetzt schon unbesetzten Stellen weiterer Stellenbedarf hinzukommt! Neben zunehmenden Gefangenenzahlen in den letzten Jahren ‑ denn der Anstieg war kontinuierlich; wir haben es gehört ‑ immer mehr psychische Auffälligkeiten, und Drogenabhängige bevölkern unsere Gefängnisse. Und Sie selbst stellen sogar kulturelle Kompetenzen der Gefangenen infrage. Ich mache mir ernsthaft Sorgen, ob sich der versprochene Fortschritt zeitnah einstellt. Denn es bleiben für mich vier eklatant wichtige Fragen zu beantworten: Wann wird Ihre geplante externe Organisationsuntersuchung überhaupt starten? Wird die Untersuchung wirklich unabhängig sein? Werden die Bediensteten, die Personalvertretungen und die Anstaltsleitungen überhaupt beteiligt? Und wird am Ende das Ergebnis dieser Untersuchung überhaupt in mehr Stellen überführt? Das alles macht mir wirklich große Sorgen. Wir werden Ihre Arbeit und Ihre Erfolgsschritte weiter beobachten. Wir von der AfD setzen uns auf jeden Fall für eine deutliche Verbesserung im Justizvollzug ein. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die 33. Sitzung im 13. Tagungsabschnitt des Niedersächsischen Landtages der 19. Wahlperiode. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit Tagesordnungspunkt 30, das ist die Befragung des Ministerpräsidenten. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll demnach gegen 15.30 Uhr enden. Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr Herr Schriftführer Axel Miesner mit. Herr Miesner, bitte! Entschuldigt haben sich: von der SPD-Fraktion Herr Arends, Herr Bloem, Frau Emken, Herr Klein ab 13 Uhr, Frau Schröder-Köpf und Herr True, von der CDU-Fraktion Frau Hopmann und Herr Scharrelmann, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Sachtleben und von der AfD-Fraktion Herr Queckemeyer. Vielen Dank, Herr Schriftführer Miesner.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
spricht Herr Kollege Prange. Bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wir können uns jetzt alle ein bisschen beruhigen. Die Ministerin hat ja bei der Beantwortung der letzten Frage angekündigt, dies noch einmal klären zu wollen. Aus unserer Sicht bestehen überhaupt keine Einwände dagegen, dies nach der Mittagspause noch einmal zu besprechen. Die Ministerin hat mir gerade signalisiert, dass sie dazu bereit ist. Dann lassen Sie uns das gemeinsam tun! Vielen Dank.
Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Hochwasser zur Jahreswende war fürchterlich: Keller laufen voll, Felder überfluten, Infrastruktur fällt aus. Das bedeutet Schäden an Haus und Gut, Kosten für Private, Wirtschaft und Staat. Während einer solchen Überschwemmung arbeiten die Betroffenen an Schutzmaßnahmen und fragen sich permanent, ob das Wasser weiter steigt und was sie noch tun können. Da gibt es wenig ruhige Minuten und viel Angst. Für die Betroffenen ist das schrecklich. Aber auf der anderen Seite hat dieses Hochwasser auch vieles verdeutlicht. „There is no glory in prevention.“ - Ich habe versucht, es zu übersetzen, aber das ist nicht so einfach. Vielleicht so: Vorsorge ist als Erfolg schlecht sichtbar. Oder: Es liegt kein Ruhm in der Prävention. - Die Schäden sind sichtbar, die vermiedenen Schäden sieht aber keiner. An dieser Stelle ist es auch unsere Aufgabe, das Unsichtbare sichtbar zu machen. Ohne die Daten, die umfangreich erhoben werden, ohne die Werte zu Pegelständen, ohne die Bürokratisierung und ohne die Bindung von Fachkräften, die beobachten, berechnen, auswerten und vernetzen, ohne das Management, das dadurch ‑ auch bei der frühzeitigen Steuerung der Talsperren ‑ möglich wurde, hätten wir dieses Hochwasser nicht so gut bewältigt. Ohne die vorhandenen Überschwemmungsflächen, die Polder, die Deiche, die von Behörden und Verwaltungen auf der Grundlage von Daten und Berechnungen ausgewiesen, geplant und umgesetzt werden, hätten wir andere Probleme gehabt. Ohne das Geld, das wir ‑ auch das ist nur mit einer gewissen Bürokratie möglich ‑ zielgerichtet in den Katastrophenschutz, für Pumpen, Fahrzeuge, Schläuche und Ausrüstung stecken, ohne die Pläne, Abläufe, Konzepte und Strukturen hätte es ganz andere Schäden gegeben. Klar ist und bleibt: Ohne die Menschen in unseren Behörden, im NLWKN, bei den Talsperren, bei der Polizei, die in dieser Zeit rund um die Uhr gearbeitet haben, um vorzuwarnen oder Talsperren zu managen und für Sicherheit zu sorgen, ohne die Menschen in Kommunen, die sich unkompliziert unterstützten, wenn das Wasser in der Nachbarschaft auftauchte und Sandsäcke fehlten, ohne die Menschen im Ehrenamt, von den Feuerwehren und von den Hilfsorganisationen, dem THW und von den Rettungsdiensten, und ohne die fast unzählbaren spontanen Freiwilligen, die geräumt, Säcke gefüllt, gekocht, versorgt und unterstützt haben, wo sie konnten, ohne die Chefs und Chefinnen, die diese Leute unterstützt haben, sie unkompliziert freigestellt oder sie sogar ermutigt haben zu helfen - ohne all diese Menschen hätte alles andere überhaupt nichts genutzt. Dann hätte dieses Hochwasser für viele Betroffene ein ganz anderes Ende genommen, und die Schäden wären bedeutend höher ausgefallen. Eine solche Lage bewältigt keine Partei, keine Behörde, kein Helfer und kein Bürger allein. Dies ist nur möglich, wenn alle an einem Strang ziehen. Das ist geschehen, und das ist der Grund, warum dieses Land so großartig ist. Allen Menschen, die einen Teil zu diesem Wert beigetragen haben, vielen Dank. Zwei Dinge sind sicher: Wir als Gesellschaft werden auch zukünftig in solchen Situationen auf einander angewiesen sein, und wir werden zukünftig immer mehr solcher Situationen erleben. Die Temperatur der durchschnittlichen Tageshöchstwerte im Sommer ist schon jetzt über 2 Grad höher als in den 60er-Jahren. Wir haben schon wieder Wetterrekorde gebrochen ‑ der wärmste Sommer, der niederschlagsreichste Dezember seit den Aufzeichnungen in Niedersachsen ‑, und wir werden weiter Wetterrekorde brechen. - Ich lasse es noch kurz wirken. - Qualitative Wortäußerung! Wir werden nicht jeden vor allem beschützen oder jeden Schaden ausgleichen können. Aber die Menschen in der Politik, die Abgeordneten, die Minister und Ministerinnen, der Ministerpräsident, die Mitarbeiter in Behörden und Verwaltungen werden weiterhin alles geben, um den Schutz so hoch wie möglich zu halten. Das tun wir auch mit dem vorliegenden Antrag. Wir brauchen mehr Hilfsmittel für den Katastrophenschutz, für den Hochwasserschutz, mehr Flächen, die überflutet werden können, wir brauchen Wasser in Trockenzeiten für unsere Lebensmittel, wir brauchen Möglichkeiten, private und wirtschaftliche Schäden zu versichern. Aber vor allem brauchen wir weiterhin die Menschen, die beruflich, ehrenamtlich oder privat mit anpacken, eine Stärkung der Behörden, der Ehrenamtlichen und eine Erleichterung der Freistellung von Freiwilligen. Wir werden nicht mehr dafür sorgen können, die Anzahl der Extremwetterereignisse zu verringern. Der Zug ist abgefahren; die Temperatur steigt, und sie steigt weiter, so lange wir zu viele Klimagase ausstoßen. Aber wir werden alles tun, was wir gemeinsam tun können, damit dieser Zug nicht schneller wird und wir mit den Folgen leben können. Ich wünsche mir, dass in 50 Jahren jemand hier steht und den Menschen sagen kann: There ist no glory in prevention. Aber wir haben es geschafft, die Bremse so kräftig zu treten, dass der Zug angehalten hat, und wir haben es geschafft, die Folgen durch Schutz und Anpassung so weit zu minimieren, dass wir hier weiter gut leben können. Das haben wir als Gesellschaft und mit all den großartigen Menschen in diesem Land geschafft. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Wir können Anträge immer besser machen. Das tun wir in der Regel mit allen Fraktionen und den Experten, die dazu etwas Qualitatives beizutragen haben. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Bitte schön, Herr Ministerpräsident! Frau Präsidentin! Herr Kollege, an dieser Stelle hat sich sehr wohl etwas getan. Ich erinnere mich, dass wir in der letzten Befragung auch über dieses Thema gesprochen haben, da ja die Frage gestellt worden war, ob wir denn jetzt überhaupt vorwärtskommen würden. Ein halbes Jahr später kann ich feststellen: Ja, wir sind vorwärtsgekommen. Wir haben nämlich zwischen Bund und Ländern die gemeinsame Auffassung darüber, dass wir im Falle von Wolfsübergriffen sehr schnell und dann auch für einen gewissen Zeitraum zu Abschüssen gelangen. Das gilt auch schon, und zwar seit dem 1. Januar, auch in Niedersachsen. Das Zweite ist, dass wir jetzt auch regeln ‑ und zwar durch Überarbeitung der Wolfsverordnung, an die sich der Kollege Christian Meyer gemacht hat ‑, wie es denn in den Regionen sein wird, die heute schon eine überdurchschnittlich hohe Zahl an Rissen aus den letzten Jahren zu verzeichnen haben. Ich kann noch etwas Drittes hinzufügen: Wir gehen für Niedersachsen eigentlich mit Sicherheit davon aus, dass wir inzwischen einen guten Erhaltungszustand haben. Wir arbeiten intensiv daran, dass eine entsprechende Herabstufung im Rahmen der europäischen Richtlinien stattfindet. Das wiederum stößt auch im Bereich der Europäischen Kommission auf offene Ohren, wie wir gehört haben. Es tut sich also etwas, und zwar sehr im Sinne derjenigen, die die Tiere halten. Eine letzte Bemerkung: Mit denen wird derzeit auch über eine Umstellung des Verfahrens auf eine Herdenpauschale gesprochen. Auch das ist ein Anliegen der Betroffenen, dem wir gerne nachkommen können. Danke schön, Herr Ministerpräsident.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Solidarität und Zusammenhalt waren die zwei Schlagworte, die in den letzten Wochen Niedersachsen dominiert haben. Auch ich möchte daher an dieser Stelle noch einmal von ganzem Herzen allen Menschen danken, die sich bei der Bewältigung der Hochwasserlage engagiert haben: den ehrenamtlichen Rettungskräften, den Landwirtinnen und Landwirten, den Kommunen sowie den vielen engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Sie alle haben erneut gezeigt, wie der Zusammenhalt in einer Gesellschaft in Krisenzeiten funktioniert. Meinen allergrößten Respekt und Dank dafür! Trotz der Weihnachtsfeiertage haben sich selbst aus nicht betroffenen Regionen Niedersachsens ehrenamtlich Engagierte auf den Weg in die Hochwassergebiete gemacht, um ihren Beitrag im Kampf gegen die Wassermassen und zum Schutz der Menschen in Niedersachsen zu leisten. Viele haben dieses Jahr Silvester nicht in Festsälen, sondern auf dem Deich verbracht. Als Mitglied des Innenausschusses war es mir persönlich ein wichtiges Anliegen, mir selbst vor Ort ein Bild zu machen. Deshalb habe ich am 27. Dezember gemeinsam mit unserer Innenministerin Daniela Behrens sowie meinen Kollegen Pascal Leddin und Rüdiger Kauroff die Gemeinde Eicklingen im Landkreis Celle besucht. Folgendes hat mich dabei besonders beeindruckt und ist mir nachhaltig im Kopf geblieben: das gemeinsame Anpacken von Jung bis Alt nicht nur aus verschiedenen Dörfern im Umkreis, sondern sogar aus anderen Bundesländern. Vor allem aber werde ich die gute Stimmung der Helfenden im Angesicht einer real drohenden Katastrophe niemals vergessen. Und damit kommen wir dazu, was unsere solidarische Gesellschaft auch noch ausmacht und zusammenhält: Zuversicht. Zuversicht, eine drohende Katastrophe abzuwenden. Zuversicht, gemeinsam stark zu sein, egal, wie widrig die Umstände auch sein mögen. Und Zuversicht für ein besseres und sicheres Morgen. Genau das ist es auch, was wir in diesen Tagen auf den Straßen und Marktplätzen im ganzen Land spüren. Insbesondere unsere ehrenamtlichen Rettungskräfte haben den Menschen in den Hochwassergebieten genau das vermittelt. Und deshalb darf es keine Helfer*innen erster und zweiter Klasse geben. Jedes ehrenamtliche Engagement ist gleich viel wert und gleich zu würdigen. Denn jede einzelne helfende Hand wurde und wird gebraucht. Wir haben gehört, dass es heute nicht um Opposition oder Regierung geht. Darum geht es aber auch morgen nicht. Denn nur gemeinsam werden wir die großen Herausforderungen, die vor uns liegen, bewältigen können. Neben dem vorliegenden Gesetzentwurf der CDU haben wir als rot-grüne Regierungskoalition einen umfassenden Entschließungsantrag mit dem Titel „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser - die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen“ auf den Weg gebracht, den wir übermorgen hier im Plenum erstmalig beraten werden. Ein Punkt des Antrags ist ebenfalls das Thema Helfergleichstellung, das sich im Übrigen auch im rot-grünen Koalitionsvertrag wiederfindet. Mit der reinen Gleichstellung der Helfenden von anerkannten Hilfsorganisationen mit den Freiwilligen Feuerwehren ist es aber noch nicht getan und eine komplette Gleichstellung noch nicht erreicht. Bei meinem Besuch Anfang Januar in der von Hochwasser besonders schwer getroffenen Gemeinde Lilienthal bin ich mit zwei engagierten Mitgliedern der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft ‑ der DLRG ‑ ins Gespräch gekommen. Auch sie haben mir von einer weiteren, dringend zu beseitigen Ungleichbehandlung, die ich auch aus meiner eigenen Samtgemeinde kenne, erzählt: die Unterbringung der Boote, Fahrzeuge und der Ausrüstung der lokalen Katastrophenschützer*innen in den Kommunen. Im Rahmen der weiteren Beratung sowohl des hier vorliegenden Gesetzentwurfs als auch unseres rot-grünen Entschließungsantrags muss das Hin und Her zwischen Land, Landkreis und Kommune bei der Zuständigkeit für die dringend benötigten Gebäude ebenfalls geregelt werden. Ich freue mich daher, dass wir alle bei diesem Thema solidarisch sind und zusammen an einem Strang ziehen, und blicke zuversichtlich auf die weiteren Beratungen im Fachausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank. -
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Damen und Herren! Das Koppel eines jeden Polizeibeamten und einer jeden Polizeibeamtin ist bereits gut ausgestattet: Handfesseln, Taschenlampe, Einsatzmehrzweckstock, Reizgas, Schusswaffe, Ersatzmagazin - all das sind hervorragende Einsatzmittel für den jeweiligen Zweck. Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben auch eines Polizeibeamten kommen die Schusswaffe, das Reizgas und der EMS in Betracht. Was eint diese Einsatzmittel? - In dem Gebrauch aller Einsatzmittel müssen die Polizeibeamtinnen und ‑beamten gut geschult und ausgebildet sein. Das nimmt Zeit in Anspruch, die aber gut investiert ist, und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf eine handlungsfähige Polizei verlassen können. Das Distanzelektroimpulsgerät, umgangssprachlich auch „Taser“ genannt, ergänzt dieses Einsatzmittelrepertoire sinnvoll. Auch hier sind eine Schulung und ein Training für den sicheren Umgang zwingend notwendig. Dies kann übrigens in die bereits notwendigen Trainings eingebunden werden. Genau aus diesem Grund halten wir als CDU-Fraktion das Pilotprojekt für genau richtig, mit dem in Niedersachsen eigene Erfahrungen mit dem Umgang gemacht werden können, übrigens wissenschaftlich begleitet. In der Ausgabe der Ostfriesischen Nachrichten vom 24. Januar äußerte Niedersachsens Innenministerin Behrens ihre Ablehnung gegenüber dem flächendeckenden Einsatz von Tasern bei der Polizei. Das steht heute gar nicht zur Debatte. Diese Position wirft aber Fragen über die Abstimmung zwischen ministerieller Entscheidungsfindung und den realen Anforderungen der Polizei auf. Frau Behrens ‑ selbst ohne direkte, praktische polizeiliche Erfahrung ‑ scheint die praktischen Bedürfnisse der Polizeiarbeit aus einer merkwürdig distanzierten Perspektive zu betrachten, was eine gefährliche Distanz von Polizistinnen und Polizisten im aktiven Dienst sowie den Erkenntnissen anderer Bundesländer offenbart. Die Weigerung, solch ein Projekt zu initiieren, steht im Gegensatz zur offenen Herangehensweise anderer SPD-geführter Bundesländer und zeigt eine Diskrepanz zwischen der von Ihnen in Niedersachsen verfolgten parteipolitischen Ideologie und der operativen Notwendigkeit. Ich frage Sie, Frau Behrens: Wenn in einer Situation aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Täter, Opfer und den Polizisten der Einsatz von Reizstoffsprühgerät und/oder Schlagstock nicht mehr möglich ist, sollen die Kolleginnen und Kollegen dann die Schusswaffe als Ultima Ratio einsetzen? Ich frage Sie weiter, Frau Behrens: Wäre dieser Einsatz der Schusswaffe dann im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Auswahl des mildesten Mittels verfassungsrechtlich und moralisch geboten, obwohl es den Taser gibt? Die Antworten auf diese beiden Fragen liegen auf der Hand: Nein, es gibt Alternativen. Doch das eigentlich Tragische an der ganzen Debatte, die wir im Innenausschuss erleben durften, schildere ich Ihnen jetzt. Der Innenausschuss mit seinen 14 Mitgliedern setzt sich aus acht neuen Mitgliedern, die ihm erst seit der 19. Wahlperiode angehören, und sechs alten Hasen zusammen. Alte Hasen, die mir bereits in der ersten Sitzung des Innenausschusses die hier geltenden Regeln beigebracht haben, die strikt eingehalten werden, verweigern hier die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen und sehen von einer Expertenanhörung ab. „Ich müsste schauspielern, da ich meine Entscheidung eh schon kenne“, war sinngemäß der Wortlaut. Dies erweckt bei mir weniger den Eindruck eines alten und erfahrenen Landtagsabgeordneten, der über den Sachen steht. Vielmehr drängt sich mir das Bild eines sturen Böckchens auf. Selbstredend kann ich mich auf meine Erfahrung und auf meinen Wissensstand von vor zwei Jahren berufen. Doch stellen Sie sich einmal vor, wir würden diese Maßstäbe an die Corona-Infektion anlegen! Das würde doch auch keiner wollen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass der Einsatz von Tasern den Angriff stoppt. Einem Artikel aus Rheinland-Pfalz war zu entnehmen, dass der Einsatz des Tasers 80‑mal angedroht wurde, er aber nur 4‑mal tatsächlich eingesetzt werden musste. Alleine das Ziehen des Tasers und somit das Drohen mit ihm reichte, um den Angriff abzuwehren. Erst am vergangenen Wochenende habe ich mich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Hundertschaft und anderen Dienststellen hierüber austauschen können. Auch andere Informationen aus dem aktiven Dienst habe ich erhalten. Nicht einer davon geht in die Richtung, der Taser sei Quatsch. Zugegeben, die Einführung des Tasers ist nicht die drängendste Herausforderung, wie die Polizei in Niedersachsen fitgemacht werden könnte. Aber wissenschaftlich begleitet gibt es keine Widerstände gegenüber diesem Pilotprojekt; denn nur so können Für und Wider sorgsam ausgelotet und abgewogen werden. Es drängt sich die Vermutung auf, dass der Polizei ein Einsatzmittel nicht zugestanden wird, obwohl dieses einen Angriff auf Leib und Leben auch von Polizeibeamten würde verhindern können, und dies aus rein ideologischen Gründen. Am liebsten würde ich beantragen, diesen Antrag erneut zur Beratung in den Innenausschuss zu überweisen, um die uns auferlegten und üblichen Schritte ordnungsgemäß zu beschreiten und vor allem aktuelle Erfahrungen auch aus SPD-geführten Bundesländern in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Doch leider befinden wir uns hier in der abschließenden Beratung. Folglich bleibt mir nur die Option, an Ihre Vernunft zu appellieren und dem Pilotprojekt des Tasers zuzustimmen. Wir werden es so machen. Ich finde, Niedersachsen verpasst sonst heute eine Chance, unsere Polizei angemessen auszustatten. Eine bessere und zeitgemäßere Ausstattung der Polizei in Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Jetzt ist die Fraktion der AfD an der Reihe. Das Wort hat der Abgeordnete Bothe. Bitte schön!
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Bitte schön, Herr Kauroff! Danke schön, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Jetzt muss ich auch mal die AfD-Fraktion ansprechen: Sie beantragen, was die Jagdhundeausbildung angeht, das Votum „Material“. Nun tun Sie immer so, als ob Sie die Menschen in Deutschland und in der Welt darüber informieren wollen, was Sie machen und was Sie tun. Unser Votum lautet auch „Material“, aber verbunden mit „Sach- und Rechtslage“, damit die Menschen auch wissen, was wir mit der Eingabe gemacht haben. Wir sind für „Material“ und „Sach- und Rechtslage“.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Dringliche Anfrage lautet: „Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?“ In einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wurde es möglich, Einblicke in die Überlastung unseres Rechtssystems zu bekommen. Die Verwaltungsgerichte sind durch zahlreiche Asylverfahren überlastet. In Niedersachsen sind 20.000 Verfahren anhängig. Bei 47 % davon handelt es sich um Asylverfahren, die eine durchschnittliche Verfahrensdauer von ca. 24 Monaten haben, womit Niedersachsen unter allen Bundesländern Spitzenreiter ist. Hier gibt es eine Besonderheit: Auf nahezu jede Ablehnung folgt eine neue Klage aus einem anderen Grund. Vollstreckt werden die wenigsten Urteile. Die zuständigen Behörden verzichten fast gänzlich auf rechtlich mögliche Abschiebungen. Alleine diese Tatsache führt dazu, dass die Frustration in den niedersächsischen Gerichten unter den Richtern steigt. Durch die Verzögerung der Verfahren erlangen Asylbewerber einen längeren Duldungsstatus, was zu finanziellen Belastungen für unsere Kommunen und unsere Gesellschaft führt. Damit wird politischen Beobachtern zufolge indirekt die Politik der ungewollten Masseneinwanderung bestärkt, welche Wohnungsmangel, Steigerung der Kriminalitätsraten, Bildung von Parallelgesellschaften und eine Überlastung unseres Sozialsystems zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Erstens. Frau Ministerin Wahlmann ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Wird die Landesregierung diese Funktion nutzen, um sich beim Bund für Gesetzesänderungen einzusetzen, damit die Möglichkeit, bereits erledigte Asylverfahren neu anzustreben, unterbunden wird? Zweitens. Wird sich die Landesregierung beim Bund für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen, damit es nicht mehr möglich ist, neue Asylverfahren aus anderen Gründen durchzuführen? Drittens. Warum hat die Landesregierung bis jetzt noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen derartigen Verfahrensstau zu stoppen? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Justizministerin Dr. Wahlmann. Bitte schön!
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleg*innen! Die Petition zum Altlastenstandort Desdemona behandelt einen sehr umfangreichen Sachverhalt. Das zeigt nicht zuletzt der Umfang der Petition, die mittlerweile über 1 700 Seiten umfasst. Von dem Gelände im Landkreis Hildesheim geht eine konkrete Gefahr für das Grundwasser aus. Ein aktuelles Gutachten für den Landkreis Hildesheim stellt fest: „Insbesondere im unmittelbaren und mittelbaren Abstrombereich des Standortes wurden … auffällige Gehalte für die Parameter Bor, Chlorid und Sulfat festgestellt.“ Zudem kommt das Gutachten zu dem Schluss: „Gutachterlich wird empfohlen, das Grundwassermonitoring über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren halbjährlich fortzuführen.“ Den Petent*innen ist ein weiteres Monitoring des Grundwassers sehr wichtig. Wir stimmen daher für „Material“ und für „Sach- und Rechtslage“, damit die Landesregierung Hinweise aus der Petition für die weitere Bearbeitung aufnehmen kann. Zudem kann der Vorgang möglicherweise auch für den Umgang mit anderen belasteten Flächen in Niedersachsen lehrreich sein. Unser Grundwasser ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Allein in Niedersachsen gibt es 4.000 bestätigte Altlasten. Heute rächt sich unzureichender Umweltschutz auch hier. Die Sanierungen werden noch viele Jahrzehnte dauern. Zukünftig dürfen wir die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit gut sechs Jahren bin ich Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Seit gut sechs Jahren reden wir hier über den Wolf. Und leider muss ich feststellen: Seit gut sechs Jahren ist eigentlich nichts passiert. Es werden Anträge gestellt, wir diskutieren über Zahlen und Obergrenzen, es werden neue Arbeits- und Stuhlkreise gegründet, und es passiert im Kern: nichts. Vorgestern konnten wir die neuesten Zahlen in der Zeitung lesen: 6,93 Millionen Euro ‑ so viel hat das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr für den Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen ausgegeben. Bereits im Sommer 2023 war der ursprünglich vorgesehene Fördertopf für Herdenschutzmaßnahmen leer. Trotz aller Schutzvorkehrungen wurden 2023 mehr Nutztiere von Wölfen verletzt oder getötet als im Vorjahr. Insgesamt wurden über 1 400 Weidetiere Opfer von Wolfsrissen, vor allem Schafe und Ziegen. Das sind fast 4 Tiere täglich, die getötet werden. Dies ist ein Anstieg um 29 % gegenüber 2022. Im Jahr 2019 wurden nicht einmal 200 Tiere von Wölfen getötet. Wir haben also immer mehr Wölfe und leider immer mehr Risse. Im Jahr 2016 lagen die Ausgaben für Präventions- und Entschädigungskosten noch bei 250 000 Euro ‑ jetzt bei fast 7 Millionen Euro. Die Kosten sind damit 28-mal so hoch wie im Jahr 2016. Und die Landesregierung schaut weiterhin zu. Meine Damen und Herren, in meinen Augen sind das besorgniserregende Zahlen. In Niedersachsen leben zurzeit rund 500 Wölfe in 48 bis 50 Rudeln. Ich will die Zahlen eigentlich nicht wiederholen, aber dies sind ungefähr so viele Wölfe wie in ganz Skandinavien. Wir haben früher mal davon gesprochen, dass wir mit Schweden vergleichbar sind. Mittlerweile haben wir eine Anzahl wie in ganz Skandinavien. Nur ist Skandinavien 20-mal größer und 6-mal dünner besiedelt als Niedersachsen. Im Hinblick darauf, dass in vielen europäischen Ländern auch andere Herangehensweisen möglich sind, erweist sich das deutsche Konzept als wirklichkeitsfremd und ideologiegetrieben. Herr Ministerpräsident Weil ‑ er ist leider nicht da, aber Herr Minister Meyer ‑, im vergangenen Jahr trafen Sie beide mit der Bundesumweltministerin Lemke in Berlin zusammen. Herr Ministerpräsident Weil sprach von konstruktiven Gesprächen und praktikablen Lösungen für Wolfsabschüsse sowie von einem erheblichen Handlungsbedarf. Ich möchte an die vielversprechenden Nachrichten aus Brüssel erinnern, als die EU-Kommission ankündigte, den strengen Schutzstatus des Wolfs zu überdenken. Auch die Landesregierung ‑ vor allem Sie, Herr Minister Meyer ‑ zeigte damals Bereitschaft zu schnelleren Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Zu Beginn des Jahres 2024 sollten die DNA-Beprobung und ‑Feststellung wegfallen und innerhalb eines Radius von 1 km um den Riss ein Wolf auch entnommen werden dürfen ‑ ein Schritt in die richtige Richtung, der medial große Aufmerksamkeit erhielt und bei vielen dazu geführt hat, zu glauben, das sei auch so. Gerade diesen Punkt, Herr Ministerpräsident, haben Sie heute Vormittag in der Befragung erneut angesprochen und als Erfolg bzw. Fortschritt bewertet. Aber nein, hier passt doch etwas nicht! In meinem Wahlkreis gibt es einen betroffenen Schäfer, der im Dezember zum wiederholten Male einen größeren Riss zu vermelden hatte. Er wollte schon die Jägerschaft informieren. Das ging zu diesem Zeitpunkt, im Dezember, aber nicht. Deswegen hat er am 17. Januar einen entsprechenden Antrag auf Entnahme gestellt. Er hat bis heute nicht mal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine entsprechende Genehmigung erhalten. Das ist die Realität! Der Rundblick hat vor ein paar Tagen noch mal auf die vielen richtigerweise gestellten ungeklärten rechtlichen Fragen allein aus dem Bereich der Jägerschaft hingewiesen, die zu klären sind. In einer Kleinen Anfrage, die vor ein paar Tagen durch die Landesregierung beantwortet wurde, lesen wir leider, dass jetzt, im Februar 2024, noch nicht die neue Handlungsoption besteht und dass auf diese wahrscheinlich auch noch ‑ ich schätze mal: Monate ‑ zu warten ist, da ein entsprechender Entwurf noch in der Erarbeitung ist ‑ bzw. jetzt am Montag vorgelegt werden soll ‑ und dann verschiedene Stufen zu durchlaufen hat. Wenn also der Entwurf am Montag vorgestellt wird, dann kommt erst die Ressortbeteiligung. Anschließend steht die Verbandsbeteiligung an. Es folgt eventuell eine erneute Ressortbeteiligung. Dann kommen die Normprüfung durch die AG Normprüfung und abschließend die Einbeziehung der Amtsblattstelle und die Veröffentlichung. Wir alle ahnen schon, wie viele Monate wieder ins Land gehen werden, bis wirklich gehandelt werden kann. Wieder stehen die Weidetierhalter alleine da! Mit unserem jetzt vorgelegten Antrag bieten wir der Landesregierung erneut die Möglichkeit, den vielen Worten eine konkrete Hilfe folgen zu lassen. Die beiden aufgestellten Forderungen sind das Ergebnis der Wolfspolitik der letzten Jahre und eine nur konsequente Fortführung der notwendigen Hilfe für die Schafhalter. Wenn wir die Anschaffung der Schutzzäune richtigerweise bezahlen, müssen wir konsequenterweise auch die verschlissenen und abgeschriebenen Zäune bezahlen. Die Schafhalter haben schon seit Jahren den Mehraufwand für das Aufstellen der Zäune und können jetzt nach Jahren nicht noch damit belastet werden, die defekten und alten Zäune auf ihre Kosten zu ersetzen. Wir bzw. einige hier wollen, dass der Wolf bei uns eine Heimat findet. Und so bleibt uns nichts anderes übrig, als den Schaf- und auch den anderen Nutztierhaltern den notwendigen Wolfsschutz zu bezahlen. Gerade für die Schäfer mit großen Herden ist die Ersatzbeschaffung eine große finanzielle Herausforderung. In ihre Richtung zielt auch die zweite Forderung des Antrags, die Höchstgrenze der Entschädigung anzupassen. Die Berufsschäfereien haben oft hohe Risszahlen zu verkraften und sind leider oft über das Jahr schnell an der Grenze von 30 000 Euro Schaden angelangt. Es ist sicher richtig, dass es eine Höchstgrenze zum Beispiel für Risse von Fohlen geben muss. Aber speziell bei den hauptsächlich betroffenen Schafen darf die Entschädigungssumme in Addition nicht auf 30 000 Euro begrenzt sein. Wem Schafe durch den Wolf gerissen werden, dem müssen auch alle bezahlt werden. Dies gehört zur Wahrheit und Ehrlichkeit der immer wieder beteuerten Solidarität mit den Weidetierhaltern dazu. Wir brauchen Taten und Ergebnisse anstelle leerer Versprechung und falscher Hoffnung. Im letzten Jahr hat die SPD ein dreiseitiges Positionspapier zum Thema Wolf veröffentlicht. ‑ Ja, ich lese viel. Problemwölfe sollen demnach schneller entnommen werden können, Hürden im Bundesnaturschutzgesetz sollen abgebaut werden, Herdenschutzmaßnahmen müssen schneller gefördert werden. Liebe SPD, dieser Antrag bietet ein konkretes und überfälliges Handlungsfeld. Mich sollte es sehr wundern, mit welcher Begründung man unserem Antrag eventuell nicht folgen will. Wer bestellt, muss bezahlen ‑ und nicht nur die erste Runde, sondern alle Folgekosten. Die somit weiter steigenden Kosten für den Wolfsschutz müssen auch den Bürgern bekannt sein. Die CDU will ein aktives Wolfsmanagement, der Wolf muss aktiv bejagt werden, damit er sich von Menschen, Dörfern und Weidetieren fernhält. Jeder Wolf muss entnommen werden können, wenn er keine Scheu zeigt. Nur die Wölfe zu schießen, die bereits Weidetiere gerissen haben, ist zu wenig. Wir wollen den Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft und verlässlich finanzieren. Eine bessere Wolfspolitik ist nicht nur machbar, sondern überfällig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, natürlich, gentechnisch veränderte Lebensmittel gehören in Deutschland gekennzeichnet. Haben Sie das gehört, liebe Grüne? Die AfD ist hier der gleichen Meinung wie Sie! Dass wir das noch erleben dürfen! Sie müssen jetzt ganz stark sein. Ich hoffe, Sie finden Ihren Antrag zur Aktuellen Stunde nun trotzdem noch gut, wo ihn auch die AfD gut findet. Und Sie müssen nicht gleich schon wieder eine Demo gegen die Opposition organisieren - oder eine Brandmauer oder ähnlichen Unsinn. Ich möchte gerne einmal auf zwei Dinge getrennt eingehen: die Gentechnik an sich und die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel. Zur Gentechnik an sich: Genauso, wie wir uns wünschen, dass Deutschland in der Kernenergie weiterforscht, so begrüßen wir auch die Forschungen in der Gentechnik. Genschere CRISPR/Cas, Genome Editing, all das sollten wir gründlich erforschen im Hinblick auf die Chancen. Kulturpflanzen an die Hand zu bekommen, die Wetterschwankungen aushalten, robuster und ertragreicher sind und weniger Dünger und Pflanzenschutzmittel bedürfen ‑ das ist gut so. Wir setzen auf unsere hiesige Saatgutentwicklung, um das Know-how im Lande zu behalten ‑ nein, Frau Präsidentin, ich lasse keine Zwischenfrage zu ‑ und konkurrenzfähig zu sein. Das sichert auch Arbeitsplätze. Wir legen Wert auf eine sichere Nahrungsmittelversorgung durch eine heimische bäuerliche Landwirtschaft. Aber wir möchten nicht, dass sich Konzerne bestimmte Eigenschaften landwirtschaftlicher Kulturpflanzen patentieren lassen, um dann den Bauern die Nachzucht zu verbieten. Das Ergebnis dieser Techniken ist nichts anderes als bei klassischen Züchtungsmethoden, nur viel schneller erreicht. Jedoch: Manche befürchten, gezielte Mutationen in den Genen der Pflanzen könnten schädlich sein für den Menschen. Und wie sind die Auswirkungen auf Flora und Fauna? Das muss unbedingt erforscht werden, zum Beispiel durch das Bundesamt für Risikobewertung. Dann kann gegebenenfalls eine Freigabe im klar definierten Rahmen erfolgen. Also: Erforschung vor Freigabe! Ganz wichtig. Aber wie soll es jetzt mit der Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel sein? - Ja, diese Kennzeichnung muss sein, klar und unmissverständlich. Wir wollen wissen, was da zum Verzehr angeboten wird, und wir wollen selbst entscheiden, was wir essen. Und wenn wir schon dabei sind: Auch die Herkunftskennzeichnung muss drauf. Am besten fünfmal „D“! Und noch etwas gehört auf das Etikett: Sind da Insekten drin? - Ich möchte kein Ungeziefer im Essen haben! Also bitte gerne auch eine Kennzeichnung über die etwaige Zutat „Insekt“. Ich möchte Ihnen noch eine Rückmeldung geben zu der Wahl Ihres Themas dieser Aktuellen Stunde. Sie haben sich ja für ein Thema aus dem Bereich Landwirtschaft entschieden. Und mitunter ist es vielsagender, welche Themen man nicht ausgewählt hat anstatt dieses einen Themas, das man sich hergenommen hat. Wenn Sie dieser Tage aus dem Parlament herausgehen, nach draußen, in die echte Welt, und die Leute fragen: „Hey, wir brauchen ein aktuelles Thema aus der Landwirtschaft, eines, was jetzt gerade die Menschen bewegt“, was glauben Sie, welche Vorschläge man Ihnen machen würde? Ich sage es Ihnen. Hier kommt eine kleine Auswahl: „Bauernproteste - für den Erhalt unserer Höfe“, „Aktives Wolfsmanagement - jetzt endlich handeln, statt nur darüber reden“, „Das Essen wieder bezahlbar machen - Schluss mit der Inflationspolitik“. - Tja, das wären echte brennende Themen für eine Aktuelle Stunde zum Thema Landwirtschaft gewesen. Aber davor verschließen Sie ja die Augen. Und Sie tauchen ab, Herr Leddin von den Grünen. Thema „aktuelle Bauernproteste“: Ich war vor ca. zwei Wochen bei den Bauern Ihres Wahlkreises in Ebstorf eingeladen. Sie waren auch eingeladen, aber Sie waren nicht da. Lag es daran, dass schon zu erahnen war, es könnte Ihnen dort genauso der Wind entgegenwehen wie gestern bei den Bauernprotesten hier am Landtag? Herr Dannenberg? Nein, Frau Präsidentin, keine Zwischenfrage, bitte! Genau. Ich rede zur Aktuellen Stunde. Sie können erst eine Frage beantworten, wenn ich sie gestellt habe. - Erstens. Und zweitens: Zur Sache bitte! Bitte schön! Nein. Ich fahre jetzt fort, wenn die Frau Präsidentin gestattet? Ich habe gerade schon „Bitte schön!“ gesagt. Das war eine herzliche Einladung, fortzufahren. Alles klar. Herr Siebels von der SPD ‑ er ist jetzt nicht da, aber richten Sie es ihm doch bitte aus ‑, zum Thema Wolf: Er war im Juni zur großen Kundgebung der Bauern und Weidetierhalter seines Wahlkreises in Aurich eingeladen, folgte der Einladung aber nicht. Ich war da. Sie stellen sich den drängendsten Problemen nicht. Sie haben diese Missstände aber zu verantworten. Sie sind im Bund und im Land an der Regierung beteiligt. Soviel zu Ihrer Wertschätzung der aktuell drängendsten Probleme unserer Landwirtschaft. Nachher gibt es noch die Fortsetzung. Bis später!
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Das schaffe ich in der vorgesehenen Redezeit. Vielen Dank, ich hatte mich für eine Zwischenfrage gemeldet. Herr Mohrs, Sie haben gerade die entsprechende Haushaltsstelle zitiert. Sind Sie in der Lage, dem Parlament darzustellen, wie hoch die vorhandenen Haushaltsreste waren, aus denen man die Aufgabe in dem Jahr finanzieren wollte? Denn das war der Hintergrund für die Höhe der Haushaltsstelle. Sehr geehrter Herr Abgeordneter Thiele, ich kann Ihnen vor allem versichern ‑ das war ja das Ergebnis, das dazu geführt hat, dass wir zusätzliches Geld zur Verfügung stellen mussten ‑,
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss mich hier und heute verabschieden. Ich muss mich verabschieden--- Vielen Dank für Ihre mitfühlenden Worte, aus der SPD. Ich muss mich nämlich verabschieden von der alten Bundesrepublik, von dem Land, in dem es auch in der Politik Grundformen von Anstand gab, Herr Siebels, ein Mindestmaß an Niveau und an Redlichkeit. Denn Sie verbreiten derzeit Behauptungen – manche nennen das auch Verleumdungen – wie: „die rechtsextreme AfD“. Sie ergehen sich darin, Tatsachen zu ignorieren: privates Treffen in Potsdam, kein Parteitreffen, kein Parteiauftrag, keine Parteirelevanz, CDUler genauso da wie AfDler. Da war auch nichts geheim! Madagaskar-Plan, Wannseekonferenz, Deportationen, massenhafte Entziehung der Staatsbürgerschaft – alles Behauptungen und Fantasierereien der linken Schreiber, nichts davon belegt. Aber Sie setzen darauf einen Empörungstsunami. Kurze Frage an Sie: Correctiv hat jetzt klammheimlich das Wort „Deportation“ aus seinem Artikel gestrichen. War wohl gar nicht so. Erzählen Sie das jetzt trotzdem so weiter: Deportation? Sagen Sie mal: Was meinte eigentlich unser Bundeskanzler mit „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“ im Oktober 2023? Ist das keine Remigration, keine Rückführung von Zugewanderten? Warum, meine Damen und Herren, spricht Scholz in der englischsprachigen Ausgabe des Interviews sechsmal von „deportations“ – Deportationen –, obwohl es auch das englische Wort „expulsions“ dafür gegeben hätte? Warum? Was meinte eigentlich Friedrich Merz, als er das Thema Abschiebung in das zentrale Blickfeld der CDU rückte, ebenfalls im letzten Herbst? Ist das keine Remigration? Und was meinte eigentlich der CDU-Generalsekretär Linnemann mit seiner Forderung, bei doppelter Staatsbürgerschaft zu prüfen, ob man gegebenenfalls die deutsche entziehen könne, um dann rechtlich ordnungsgemäß abschieben zu können? Keine Remigration? Sie kapern Begriffe, propfen eine verleumderische Bedeutung obendrauf und posaunen das Produkt durch die Ihnen begeistert folgenden Medien. Sie sind jeden Beleg dafür schuldig geblieben, es handele sich um einen Begriff, der irgendwie kontaminiert sei. Mit Beweisen halten Sie sich gar nicht mehr auf, es dient ja der guten Sache. Ihre Verleumdungen sind nichts anderes als eine zeitgemäße Fassung einer Hexenjagd. Willkommen zurück in der Vor-Aufklärung! Herr Kollege Wichmann, ich muss Sie an dieser Stelle einmal kurz unterbrechen. Sie haben jetzt zum dritten Mal, wenn ich richtig mitgezählt habe, den Begriff der Verleumdung verwendet. Eine Verleumdung ist der Vorwurf einer Straftat, und wir waren uns hier im Hause immer darüber einig, dass der Vorwurf einer Straftat gegenüber Kolleginnen und Kollegen nicht angebracht ist. Ich darf Sie bitten, zukünftig auf diese Formulierung zu verzichten. Herr Präsident, ich danke für den Hinweis. Ich werde das berücksichtigen und zukünftig von „stumpfen Behauptungen“ sprechen. Willkommen zurück in der Vor-Aufklärung! Meine Damen und Herren, natürlich haben Sie auch kein schlechtes Gewissen dabei. Nämlich auch die Inquisitoren der katholischen Kirche waren damals zutiefst davon überzeugt, dass ihr Verhalten hoch moralisch und gesellschaftlich überaus wertvoll war. Toll übrigens, dass die Kirchen jetzt auch bei Ihrer neuen Hexenjagd mitmachen. Da haben Sie jetzt echte Spezialisten gewonnen. Kein Fachkräftemangel in der Branche – und ich hätte das Wort fast schon wieder benutzt, Herr Präsident – der stumpfen Behauptung! Wer ist eigentlich bei Ihnen „Bruder im Geiste“, und was ist „Kollateralschaden“? Auf Ihren Demos skandieren auch schon mal Palästinenser antisemitische Parolen. Nach meiner Kenntnis haben Sie die in Berlin einfach machen lassen. Wie war das noch: Der Kampf gegen Antisemitismus ist Staatsräson? Irgendwie so? In Aachen werden auf Ihren Demonstrationen Plakate hochgehalten, auf denen steht „AfDler töten“. Das finden Sie mindestens okay. Sie haben diese Leute nämlich weder von Ihrer Demonstration entfernt noch haben Sie sich nachher dazu irgendwie geäußert. Als ob das eine ganz normale Forderung gewesen wäre. Sie verlassen jedes Maß und jede Mitte, Herr Siebels. Sie sind die Planierraupen jeder politischen Kultur. Sie sind moralische Abrissbirnen! Herr Bajus, gerade bei den Grünen! Meinen Sie denn wirklich, Herr Bajus, die Menschen erkennen das nicht? Meinen Sie wirklich, der durchschnittliche Wähler ist geistig behindert? Zitat--- Hören Sie zu, Herr Bajus! Ich zitiere: Die AfD ist ein Haufen Scheiße, und Millionen Fliegen setzen sich darauf. Zitat Frau Strack-Zimmermann. Chapeau! Da hat aber mal jemand – ich will es mal mit Ihren Worten sagen – die bürgerliche Maske fallen lassen. Der Bundespräsident bezeichnet das eigene Volk als Ratten – wenn er von Rattenfängern spricht. Ohne jeden Kommentar. Ist das Ihre Vorstellung vom Wähler: von bösen Mächten verhetzt oder verhext? Ich will Ihnen mal was sagen: Die Leute wenden sich in erster Linie von Ihnen ab, weil Sie politische Versager sind, weil Sie die Menschen drangsalieren, weil Sie sie unaufhörlich bombardieren mit Veränderungen, die keiner mehr will, von Genderwahn bis Heizungsgesetz. Und wenn die Menschen sich gegen schlechte Politik auflehnen, dann sind sie Schmeißfliegen! Das Volk, meine Damen und Herren, ist keine Schmeißfliege. Das Volk ist der Souverän dieses Landes. Nicht Sie sind der Souverän dieses Landes, und nicht wir sind der Souverän dieses Landes, nicht die Kirchen, nicht die Medien, nicht die Verbände – das Volk! Und Sie können sich das Volk nicht aussuchen, das Volk aber sehr wohl seine Regierung. Vielen Dank.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Vielen Dank. - Sehr geehrte Landesregierung, Sie haben ja in Göttingen diese Staatsanwaltschaft für Hasskriminalität eingerichtet. Wurden extra für diese Stelle in Göttingen Staatsanwälte von anderen Staatsanwaltschaften quasi umdisponiert? Darauf hätte ich gerne eine Antwort. Vielen Dank. -
Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kolleginnen und Kollegen der AfD, kann es sein, dass Sie den Parlamentsbetrieb noch nicht richtig verstanden haben? Ich frage das ganz im Ernst, weil Sie in Ihrem Antrag eine Unterrichtung im Ausschuss fordern. Herr von Danwitz hat es gerade auch schon gesagt: Das können Sie deutlich einfacher haben, indem Sie mich als Ausschussvorsitzenden anmailen. Ich setze das dann auf die Tagesordnung; das ist seit Jahren gängige Praxis. Alle anderen Fraktionen machen das. Wir machen das regelmäßig so im Ausschuss. Eigentlich sind Sie ja dabei und müssten das wissen. Und zum Rest des Antrags und der sogenannten Arbeit der AfD: Sie haben hier innerhalb der gesamten Legislatur bisher keine Anträge vorgelegt, die die großen Probleme in der Bildungspolitik auch nur streifen würden. Ich nenne das Arbeitsverweigerung. Und das alles, obwohl Sie die Chance der Opposition nutzen und die Belange eines Interessenverbands aufgreifen und in Antragsform gießen könnten ‑ und genau das versuchen Sie hier ja auch ‑! Man sollte sich aber ‑ zweiter Tipp von mir ‑ vorher mit den Protagonisten, über die man schreibt, einig sein, sich zumindest miteinander verständigen oder überhaupt miteinander reden. Doch das Bündnis Freie Schulen macht mit Ihnen das, was Millionen Menschen in den vergangenen Wochen getan haben: Es zeigt Ihnen die Rote Karte. Ich zitiere: Wir möchten festhalten, dass das Bündnis Freie Schulen Niedersachen keinen inhaltlichen Austausch mit der AfD pflegt. Wir pflegen einen guten inhaltlichen Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern der Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU. Das Bündnis Freie Schulen Niedersachsen distanziert sich ausdrücklich und vehement von dem Antrag der AfD-Fraktion. Warum ist das so? - Das hat sicherlich polithygienische Gründe, aber ich möchte Ihnen drei ganz handfeste Gründe nennen, die Sie anscheinend in den letzten Wochen und Monaten verpasst haben. Erstens. Ministerin Hamburg hat bereits mehrfach zu der Umsetzung des Letters of Intent mit den freien und privaten Schulen hier im Landtag, aber auch im Ausschuss unterrichtet. Zweitens. Wir gehen die dort vereinbarten Schritte weiter und haben in unserem ersten eigenen Haushalt auch dafür Gelder bereitgestellt. Drittens. Auch in den nächsten Jahren werden weitere hohe Summen verausgabt und wird der Weg zu einer transparenteren und gleichwertigeren Finanzierung gemeinsam mit dem Bündnis weitergegangen. Sicherlich ist nicht alles auf einen Schlag gut ‑ sicherlich wird das nicht so sein ‑, aber wir sind im Dialog mit dem Bündnis und verbessern die Situation Schritt für Schritt. Verantwortungsvolles Regierungshandeln zeichnet sich durch Detailtiefe, durch Fachwissen und durch Austausch auf Kompetenz- und Betroffenenebene aus. Ich glaube, ich muss nicht mehr erwähnen, dass ich all das in Ihrem Antrag leider nicht vorfinden kann. Im Übrigen graut mir vor den „freien Schulen“, die die AfD oder ihre Anhänger gern gründen würden. Ihr Europawahlprogramm ‑ wir kommen beim nächsten Tagesordnungspunkt ja zum Thema Europa ‑ ist die Unfreiheit des Denkens, des Handelns und auch des menschlichen Miteinanders. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Probleme, die der Wolf verursacht, werden immer größer und teurer. Genau deshalb hatten wir von der AfD-Fraktion in unserem Haushaltsentwurf auch 5 Millionen Euro zusätzlich für die Förderung der Weidetierhaltung in Wolfsgebieten vorgesehen. Dazu passt der nun heute vorliegende Antrag sehr gut: Die Obergrenze für die Erstattung von gerissenen Weidetieren für die Berufsschäfereien auf 60 000 Euro heraufsetzen - jawohl. Den Ersatz abgängiger wolfsabweisender Zäune fördern - auch gut. Einen wichtigen Punkt möchte ich noch zu diesem Antrag hinzufügen. Zwar wird die Anschaffung von Herdenschutzhunden schon bezuschusst, aber auch die Folgekosten für Futter, Tierarzt etc. sollte das Land übernehmen, grob gerechnet 1 000 Euro pro Hund und Jahr. Einen entsprechenden Änderungsvorschlag werde ich im Ausschuss einbringen. Und nun zum Kontext dieses Antrags. Ich gebe Ihnen mal ein kleines Update in Sachen Wolfswirklichkeit und Chefsachenversagen. Werte Landesregierung, wissen Sie eigentlich, was gerade bei Berufsschäfer Jahnke im Landkreis Uelzen los ist? Das ist da, wo Wölfe kurz vor Weihnachten 30 Schafe gerissen haben hinter einem sogenannten wolfsabweisenden Zaun. Da steht eine 400-Kopf-Schafherde, und die Wölfe umkreisen sie Nacht für Nacht. Aufgehängte Plastiktüten, Feuerschalen, Blinklichter, laut dudelnde Radios, Bewegungsmelder, Kameraüberwachung, Kontrollfahrten und zeitweise Nachtwachen ‑ das volle Programm, und trotzdem: Die Wölfe umkreisen die Herde, Nacht für Nacht. Die rennen direkt am Zaun auf und ab, checken die Lage und scheren sich immer weniger um die ganzen Abwehrmaßnahmen. Herdenschutzhunde sind hier nicht möglich, weil ca. 200 der Schafe trächtig sind. Stichwort „Trächtigkeit“: Wenn die Wölfe dort angreifen, droht wegen des Stresses für die Schafe ein hundertfaches Verlammen. In Panik davonlaufende Schafe könnten auf die nahe Bundesstraße B4 gelangen oder auf die ICE-Trasse. Unfälle drohen. „Wir sind am Ende unserer Möglichkeiten“ heißt es von Betroffenen vor Ort. Das Wort „Notstand“ macht die Runde. Herr Weil, vielleicht dringt das ja hier durch die Gänge zu Ihnen: Was ist eigentlich aus Ihrer „Chefsache“ geworden? Letzten Sommer, kurz vor den Ferien, vollmündig verkündet - und seitdem: nichts, Untätigkeit. Ich erinnere mich an den 12. Oktober: Regierungserklärung in Berlin von Umweltministerin Lemke. Neue Regeln in Sachen Wolf - hört, hört! Man wolle, dass in Gebieten mit erhöhtem Rissaufkommen bei einem trotz Grundschutz erfolgten Riss 21 Tage lang einen Kilometer weit um den Rissort Wölfe bejagt werden ohne DNA-Test vorab. Frau Lemke meinte wörtlich: Die Bundesländer müssten nur noch entsprechende Rechtsverordnungen erlassen, dann könnten diese neuen Regeln schon ab 1. Januar gelten. - Ein Journalist fragte, welche Gesetze denn hierzu geändert werden müssten. Antwort Lemke: Keines. - Das war schon die erste Unglaublichkeit! Denn zuvor hieß es ja immer, solche Schnellabschüsse ließe die Gesetzeslage nicht zu. Welch ein Schlag ins Gesicht der Weidetierhalter! Sie wurden die ganze Zeit im Regen stehengelassen. Und nun haben viele gespannt auf den Anfang dieses Jahres geschaut: Werden die neuen Regeln jetzt für Niedersachsen verkündet? Gibt es hier die von Frau Lemke genannte Rechtsverordnung? - Nichts! Stille. Riecht so nach Chefsache. Sie wissen schon. Mitte Januar habe ich mit zwei Fraktionskollegen schriftlich nachgefragt ‑ Drucksache 19/3398, welche Schritte man denn hier in Niedersachsen gehen müsse, welche warum noch nicht getan sind und wann es denn mal soweit sei. - Antwort Landesregierung sinngemäß: Wir sind noch am Entwerfen. Mitte Februar reden wir dann erst mal im Dialogforum Wolf dadrüber. Dann kommen Ressortbeteiligung, Verbandsbeteiligung, Normprüfung und irgendwann mal die Verkündung dieser Schnellabschussverordnung. - Ja, echt schnell! Sagen Sie mal, was haben Sie eigentlich das letzte Vierteljahr so gemacht? Sie könnten doch schon viel weiter sein! Nicht vergessen: bei Suderburg 30 gerissene Schafe vor Weihnachten. Und seitdem umkreisen die Wölfe Nacht für Nacht die Herde. Wissen Sie was? Schade, dass es nur Schafe sind und kein LNG-Terminal. Dann hätte diese Landesregierung schon alles veranlasst. Und Ihre Dreistigkeit geht ja noch weiter. In Ihrer Antwort auf meine besagte Anfrage schreiben Sie, das Schnellabschussverfahren sei ja auch ohne Verordnung schon in Kraft und könne in Gebieten mit überdurchschnittlicher Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen bereits angewendet werden. „Stimmt ja auch!“ höre ich hier. Wie bitte? Wo denn? Und vor allem: Wie denn, wenn es nicht publik gemacht wird, außer dass die Abgeordneten von der AfD mal nachfragen? Meine Ansprechpartner im Landkreis Uelzen wussten jedenfalls nichts davon. Und wenn das kein besonders betroffenes Gebiet ist, wo denn dann? Reden und keine Inhalte bringt hier keinen weiter. Und wofür brauchen Sie dann überhaupt noch diese Verordnung, wenn Sie sagen, die Schnellabschussregelung sei ja eh schon in Kraft und Sie seien auch so in der Lage, Gebiete mit überdurchschnittlicher Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen zu erkennen? Das passt doch alles vorne und hinten nicht! Und in der Zeit geht das Drama da draußen weiter: ausweichen, hinhalten, unklar bleiben, unhaltbare Zustände dulden. Das ist auch das klägliche Fazit aus der Antwort des Ministerpräsidenten vorhin. Tolle „Chefsache“! Die Wolfspolitik dieser Landesregierung ist ein einziger Skandal, meine Damen und Herren. Epilog: Das Schadensbild ist hinlänglich bekannt, dass sich insbesondere die Grünen bei naturfernen Städtern ihre Wählerstimmen holen und dann, wenn sie in Regierungsbeteiligung sind, die Menschen auf dem Lande mit ihrer Ideologie drangsalieren. Als Lehrer weiß ich um den Wert der Prinzipien originale Begegnung und Perspektivwechsel. Liebe Grüne, setzen Sie doch mal ein Wolfsrudel hier in der Eilenriede, hier im Stadtwald von Hannover aus! Die können dann morgens mit den ersten Joggern um die Wette laufen, schauen vormittags den kleinen Kindern auf dem Spielplatz zu, ab mittags können sich die Wölfe dann die ersten Essensreste aus den Mülleimern mopsen und nachmittags noch der Omi den Fiffi von der Leine naschen. - Wie? Da sind Sie nicht so für? Aber genau das muten Sie den Menschen auf dem Lande zu! An alle, die sich das nicht mehr bieten lassen wollen: AfD wählen hilft. Dann bekommen Sie endlich ein aktives Wolfsmanagement und garantiert keine grüne Politik. Schönes Wochenende schon mal!
der AfD-Fraktion stellen. Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, warum hat die Landesregierung keinerlei Ergebnisse in Sachen aktives Wolfsmanagement vorzuweisen, obwohl Sie diese Angelegenheiten schon vor Monaten zur Chefsache erklärt haben?
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, nach der kurzzeitigen Aufregung vorhin haben sich die Gemüter in der Mittagspause wieder ein bisschen beruhigt. Deswegen möchte ich jetzt ganz sachlich der Reihe nach unterrichten. Ich wurde vorhin gefragt: „Haben Sie die Einstellungsstandards für den Richterdienst und den Staatsanwaltschaftsdienst gesenkt?“ Darauf habe ich erklärt, dass ich das nicht getan habe. Und das ist auch der Fall. Ich habe überhaupt keine Veränderungen der Einstellungspraxis angeordnet, und es hat auch keine Senkung der Einstellungsvoraussetzungen gegeben. Die Einstellungsvoraussetzungen sind heute dieselben wie unter meiner Vorgängerin Frau Havliza. Im entsprechenden Merkblatt heißt es seit Jahr und Tag: „Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.“ Das war Sachlage, und das ist Sachlage. Und wie vorhin gesagt: Glücklicherweise wollen viele gute Absolventinnen und Absolventen zu uns und am Rechtsstaat mitarbeiten. Sodann ging es um einen ominösen Erlass aus dem Personalreferat meines Hauses vom 24. Januar 2024, der damit heute zu einer mehr als überraschenden Prominenz gelangt ist. Dieser Erlass sollte vermeintlich eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen beinhalten. Darauf habe ich angegeben, dass ich den Erlass tatsächlich nicht kenne und die Sache aufklären werde. Das entsprach und entspricht in jeder Hinsicht der Wahrheit. Dieser Erlass war mir nicht bekannt, weil er durch den zuständigen Abteilungsleiter herausgegeben wurde, ohne dass dieser mich oder den Staatssekretär um Billigung gebeten hätte - und das war auch völlig in Ordnung so. Die versprochene Aufklärung hätte ich Ihnen so oder so nachgeliefert. Jetzt habe ich eben hier und jetzt Gelegenheit, das direkt zu tun. Ich denke, dass das Vorgehen, dass man sich als Ministerin lieber erst einmal über den Sachverhalt aufklären lässt, bevor man irgendetwas in den Raum stellt, was man nicht weiß, auch richtig ist und sicherlich auch Ihre Zustimmung findet. Ich denke auch nicht, dass der Staatsgerichtshof erwartet, dass Ministerinnen und Minister ad hoc qua Gedankenübertragung jedes Dokument aus dem Haus, das sie noch nicht gesehen haben, spontan wiedergeben können. Aber nun gut. Nachdem die Spannung mit Händen zu greifen ist, hier nun des Rätsels Lösung, worum es in dem Erlass geht. Ich habe vorhin dargestellt, dass es in einer wirklich tollen Solidaraktion gelungen ist, aus dem Geschäftsbereich weitere 40 Stellen, nämlich 20 Staatsanwalts- und Staatsanwältinnenstellen und Dieser weitere Stellen, in den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle zu geben und diese dadurch zu verstärken. Das wollen wir natürlich möglichst schnell machen. Die Stellen sollen zügig besetzt werden und nicht erst in einem Jahr. Dazu hat es eine Dienstbesprechung zwischen Vertreterinnen und Vertretern meines Hauses, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und dem Oberlandesgericht als Einstellungsbehörde gegeben. Zu den Ergebnissen gibt es einen Vermerk, in dem es heißt: „Im Bereich der GenStA Celle ist die Belastung seit einiger Zeit als besonders dramatisch einzustufen. Um dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig abzuhelfen, hat Referat 104 ein Konzept zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften entwickelt, das u. a. 20 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorsieht. Das OLG Celle hat hierzu mitgeteilt, dass eine größere Flexibilität bei den Einstellungsvoraussetzungen mindestens wünschenswert, wenn nicht sogar erforderlich sei, um kurzfristig 20 neue Richterinnen und Richter auf Probe einstellen zu können. Zum anderen wurde diskutiert, ob und welche Abweichungen von dem allgemeinen Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter notwendig sind, um zu erreichen, dass die vorgesehene Personalverstärkung auch tatsächlich möglichst schnell in möglichst großem Umfang bei den Staatsanwaltschaften ankommt und nicht durch Maßnahmen wie die Entlastung und die (mit großem personellen Aufwand verbundene) Gegenzeichnung wieder aufgezehrt wird. Wegen der Ergebnisse der Besprechung wird auf den Erlass zu Ziff. 2 verwiesen.“ Wenn in diesem Vermerk die Rede davon ist, wie herausfordernd die Gewinnung von 20 neuen Kolleginnen und Kollegen ist, bedeutet das auch nicht, dass wir ein Nachwuchsproblem haben. Aber 20 zusätzliche Einstellungen sind ein riesiger Kraftakt, der etwas mehr Flexibilität erfordert. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 haben nach den aktuellen Zahlen 50 neue Proberichterinnen und Proberichter ihren Dienst im Bereich des OLG Celle angetreten. Die 20 neuen Stellen, die jetzt geschaffen werden, machen also fast einen halben regulären Durchgang aus. Die regulären Einstellungen laufen ja nebenbei weiter. Und da Sie mir heute ja so gerne beim Vorlesen zuhören, kann ich zitieren, dass es in dem von Frau Hermann zitierten Erlass vom 24. Januar 2024 heißt: „Im Nachgang zu unserer Besprechung am 15. Januar 2024 teile ich auch noch auf diesem Wege mit, dass bei der Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern, die zur Umsetzung des Konzepts zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften erfolgt, in Abweichung des hiesigen Erlasses vom 26. November 2019 eine Beteiligung des MJ nicht erforderlich ist, wenn Bewerberinnen und Bewerber zwar nicht die in dem Erlass vorgesehenen Einstellungsvoraussetzungen (8 Punkte in der zweiten Staatsprüfung und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung) erfüllen, in beiden Prüfungen aber eine Gesamtpunktzahl von 15 Punkten erreichen. Sobald die 20 zusätzlichen Stellen besetzt sind, bitte ich, wieder gemäß dem Erlass zu verfahren. Ich teile außerdem mit, dass aus hiesiger Sicht keine Bedenken bestehen, unter Ausnutzung der Spielräume, die das Allgemeine Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter bietet (Soll-Regelungen), bei Proberichterinnen und Proberichtern, die sich damit einverstanden erklären, auf eine gerichtliche Station (Land- oder Amtsgericht) und gegebenenfalls auch auf den Einsatz bei Gericht überhaupt zu verzichten, um in dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig eine nachhaltige Verstärkung der Staatsanwaltschaften zu erreichen.“ Wenn Sie aufmerksam zugehört haben, werden Sie den entscheidenden Punkt sicherlich mitbekommen haben: Es wird auf die seit 2019 geltende Erlasslage hingewiesen, die weiter gilt. Die generelle Notengrenze sind 8 Punkte in der zweiten Prüfung und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung - begründete Abweichungen sind möglich. Das ist keine Änderung, sondern eine Bestätigung der geltenden Grenzen. Die einzige Änderung in dem Erlass ist eine temporäre Entbürokratisierung, nämlich indem dem OLG Celle erlaubt wird, beschränkt auf die Besetzung der neuen 20 Stellen, die dringlich zur Abmilderung der Überlastung gebraucht werden, über Abweichungen vom 8-Punkte-Erfordernis eigenständig zu entscheiden, anstatt jedes Mal mein Haus um Erlaubnis zu fragen. Nur am Rande bemerkt: Soweit ich das in der kurzen Zeit aus den Akten zusammentragen konnte, war die Handhabung bis 2019 sogar generell so, dass die Einstellungsbehörden über die Abweichung von dem 8-Punkte-Erfordernis selbst entscheiden konnten, bevor Frau Havliza diese Entscheidung zentralisiert hat. Streng genommen, enthält der Erlass vom 24. Januar, den Sie zitiert haben, übrigens sogar eine Verschärfung der Einstellungsvoraussetzungen. Denn nach der allgemeinen Erlasslage werden für Einstellungen 8 Punkte in der zweiten und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung benötigt. Wenn Sie das nachrechnen, werden Sie auf 14,5 Punkte in Summe kommen und eben nicht auf 16 Punkte, wie es Frau Hermann eben behauptet hat. Abweichungen nach unten sind mit Zustimmung meines Hauses bei Vorliegen entsprechender anderer Qualifikationen letztlich schrankenlos möglich, auch wenn es in der Praxis natürlich eine strenge Prüfung gibt. Im Erlass vom 24. Januar 2024 wird dagegen ein Mindestwert von 15 Punkten ‑ aus beiden Examina zusammengesetzt ‑ gefordert. Das ist ein halber Punkt mehr als vorher. In der Summe müssen also Kandidatinnen und Kandidaten, die 8 Punkte in der zweiten Prüfung nicht erreicht haben, sogar mehr Punkte vorweisen, als diejenigen, die 8 Punkte geschafft haben. Darüber hinaus müssen natürlich auch bei den 20 Stellen, die nun besetzt werden sollen, Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaft in jedem Einzelfall genau prüfen, ob hinreichende andere Qualitätsnachweise vorliegen, die eine Abweichung rechtfertigen, und Sie können sicher sein, dass das auch getan wird. Denn wir sprechen hier über Kolleginnen und Kollegen von morgen; sie sollen die niedersächsische Justiz verstärken, und darum hat die gesamte niedersächsische Justiz ein Interesse daran, dass das gute Leute mit hervorragenden fachlichen Qualifikationen sind. Kurz gesagt: Der Erlass vom 24. Januar 2024 rüttelt an keiner Stelle an den hohen fachlichen Anforderungen, die wir als Justiz zu Recht an unseren Nachwuchs stellen. Es geht lediglich darum, die 20 dringend benötigten Stellen schnell zu besetzen und ausnahmsweise die Entscheidung, ob abgewichen werden kann, auf das OLG zu übertragen. Das Ganze ist verbunden mit einer strengen Untergrenze, die sonst bei Abweichungen nicht gilt. Wer diese Beschleunigung von Abläufen zur Milderung einer massiven Überlastung nicht als das sieht, was es ist, nämlich eine sinnvolle Entbürokratisierung, den verstehe ich persönlich nicht mehr und dem möchte ich dringend ein Gespräch mit den Behörden in Celle ans Herz legen, die genau dieses Verhalten eingefordert haben. Herzlichen Dank.
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fühner, in einer Sache muss ich Ihnen zustimmen: Für Zaudern haben wir überhaupt keine Zeit. Und genau deshalb handeln wir in dieser rot-grünen Landesregierung seit einem Jahr beherzt und konsequent - auch und gerade in der Bildungspolitik. Ich bin Ihnen immer wieder dankbar, dass Sie mir durch solche Aktuellen Stunden die Gelegenheit geben, das an dieser Stelle auch deutlich zu machen. Natürlich machen Sie es sich als Opposition ‑ das ist auch Ihr gutes Recht ‑ ein bisschen einfach. Denn Sie wissen genau: Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg bringen, wirken in aller Regel nicht morgen, sondern eben erst in ein paar Jahren. Insofern werden Sie uns dann sehr gut an diesen Maßnahmen messen können, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich finde es wichtig, deutlich zu sagen: Der Mangel an Lehrkräften wird bleiben. Alle Maßnahmen, die wir jetzt ergreifen, haben das Ziel, die Unterrichtsversorgung bei steigender Schülerzahl und bei steigender Qualität zu bessern und sukzessive zu verbessern. Aber schauen Sie sich doch bitte einmal bundesweit um! Überall im Bundesgebiet sinkt die Unterrichtsversorgung. Überall im Bundesgebiet haben wir die Herausforderung, dass wir nicht ausreichend Fachkräfte haben - und das auch gar nicht nur im Bildungsbereich, sondern in der gesamten Gesellschaft, weil wir schlichtweg weniger Köpfe haben. Herr Fühner, dass es dennoch durch die Maßnahmen der Vorgängerinnen und Vorgänger, aber auch durch die eigenen Maßnahmen gelungen ist, die Unterrichtsversorgung zu stabilisieren und sogar leicht zu verbessern, und das ohne statistische Taschenspielertricks, ist erstmal ein gutes Zeichen. Trotzdem stimme ich Ihnen zu: Das ist überhaupt kein Punkt, für den man sich bejubeln kann. Und ganz ehrlich: Hätten Sie die Pressekonferenz gesehen, dann hätten Sie auch gesehen, dass wir uns nicht bejubeln. Wir haben vielmehr auf der einen Seite deutlich gemacht, dass etwas passiert ‑ das deutlich zu machen, ist nämlich wichtig, sonst braucht man gar keine Maßnahmen zu ergreifen ‑, und auf der anderen Seite deutlich gemacht, dass wir trotzdem noch konsequenter weitergehen müssen, um die Schulen bei zunehmendem Fachkräftemangel zu stabilisieren und zu sichern. Auch das haben wir im letzten Jahr bereits getan, und weitere Maßnahmen werden folgen. Herr Fühner, A 13 ist kein kleiner Schritt für Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte, das ist ein kräftiger Schluck aus der Haushaltspulle, mit dem wir wirklich dafür sorgen, dass es gerade in den Schulformen, in denen es eine schlechte Unterrichtsversorgung gibt, künftig attraktivere Arbeitsbedingungen gibt. Für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und den Quereinstieg werden wir zusätzliches Personal einstellen, um die Anträge schneller zu bearbeiten. Wir werden uns das aber auch konzeptionell anschauen, damit wir mehr Abschlüsse anerkennen können. Sie haben gesagt, die Teilzeitquote steigt. Herr Fühner, das kann ich nicht bestätigen. Wir konnten allein in diesem Schuljahr weit über 250 Teilzeitquoten reduzieren, weil Menschen ihre Stunden aufgestockt haben. Wir haben den Schulleitungen einen Handlungsleitfaden an die Hand gegeben, mit dem sie genau diese Stundenaufstockungen vor Ort umsetzen können. Wir haben den Vertretungskräftepool vergrößert und die Mittel dafür erhöht. Wir haben die befristeten Schulsozialarbeiterstellen verstetigt. Wir konnten rund 60 Millionen Euro für nicht lehrendes Personal auch in diesem Jahr sichern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin froh, dass ich das von Herrn Tonne bereits angedachte, aber durch Corona ausgesetzte Programm „Stark starten“ für Berufseinsteiger jetzt umsetzen kann. Damit unterstützen wir die Menschen, die in den Beruf einsteigen, bestmöglich dabei, sich beim Berufseinstieg gut zu orientieren. Frau Ministerin Hamburg, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Reinken zu? Gerne.
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleg*innen! Liebe Menschen! Wir starten das Jahr, wie wir es beendet haben - mit einer Aktuellen Stunde der CDU zur rot-grünen Bildungspolitik. Das freut mich, denn das heißt, unsere Demokratie funktioniert. Sie verfolgen unsere Aktivitäten aufmerksam, und das ist ja eine Aufgabe einer demokratischen und konstruktiven Opposition. Danke dafür! Gleichzeitig danke ich unserer Kultusministerin Frau Hamburg dafür, dass sie transparent und zielgerichtet die zahlreichen Herausforderungen mit konkreten Maßnahmen angeht - und das im Dialog mit den Verbänden und den Interessengruppen, mit den Expert*innen in der Bildung, die in diese Prozesse einbezogen werden müssen. Schon das ist ein Paradigmenwechsel. An dieser Stelle könnte ich auf die vielen Maßnahmen eingehen, die mit der sogenannten 1 000-Schritte-Politik gemeint sind. Denn es gibt nicht die eine Lösung. Die vielen Maßnahmen hat Frau Hamburg in der Haushaltsberatung und vor wenigen Tagen in der Pressekonferenz zum Schuljahr ausführlich dargestellt. Aber da haben Sie scheinbar nicht aufmerksam genug zugehört. Ich freue mich, dass die Erfolge sichtbar werden. Ich will nur einige Punkte nennen: die Stabilisierung der Unterrichtsversorgung, der Ausbau der multiprofessionellen Teams, die Verstetigung der Sprach-Kitas, die Einführung einer berufsbegleitenden Qualifizierung für Ein-Fach-Lehrkräfte, die dauerhafte Finanzierung von Software, Diagnosetools und Lernprogrammen sowie natürlich die stufenlose Erhöhung der Besoldung der Lehrkräfte für Grund-, Haupt- und Realschulen auf A 13 und auf A 10 für Fachpraxislehrkräfte. Und das war nur ein kleiner Ausschnitt. Liebe Kolleg*innen, im Dialog sind wir auch - mit Schüler*innen, mit Lehrkräften, mit Eltern, mit Schulleitungen, mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Eines wird dabei deutlich, und das möchte ich an dieser Stelle sehr gern einmal sagen: Sie sind innovativ, sie sind motiviert, und sie wollen rot-grüne Bildungsprojekte. Sie wollen kein Weiter-wie-Bisher. Sie wünschen sich Eigenverantwortung und Freiräume, um neues Lernen zu ermöglichen, um Bildung neu zu denken. Einen Moment, Frau Nzume! - Ich bitte um Ruhe, und ich fände es schön, wenn die CDU-Fraktion ihrer eigenen Aktuellen Stunde etwas mehr Aufmerksamkeit schenkt. Frau Nzume, fahren Sie bitte fort! Danke. Auch die letzte PISA-Studie hat deutlich gemacht: Wir müssen unser Schulsystem weiterentwickeln. Und genau dafür steht rot-grüne Bildungspolitik. Genau deshalb wollen wir Lehrkräfte dazu befähigen, Lernbegleiter*innen zu werden, und ein Stufenlehramt mit erhöhten Praxisanteilen und Coaching-Aspekten einführen. Gleichzeitig wird der Sozialindex dazu beitragen, die Chancen- und Bildungsgerechtigkeit in unserem Land zu erhöhen. Und auch hier möchte ich unserer Kultusministerin dafür danken, dass sie einen zentralen Punkt rot-grüner Bildungspolitik umsetzt. Damit entkoppeln wir den Bildungserfolg von der Herkunft. Denn in Niedersachsen ist jedes fünfte Kind armutsgefährdet, und Armut ist ein Risiko für unsere Demokratie. Es zeigt sich eine Korrelation zwischen Einkommensarmut und geringem Vertrauen in staatliche und demokratische Institutionen. Der Zugang zu Bildung und das Erleben von Bildungserfolgen sind der Schlüssel zur Teilhabe, der Schlüssel zur Auseinandersetzung mit einer komplexen Welt und zum Erkennen von Desinformationen. Gerade jetzt müssen wir Maßnahmen ergreifen, die unsere Demokratie schützen und stärken. Dazu gehören Maßnahmen, die die soziale Gerechtigkeit erhöhen, Maßnahmen, die das demokratische Handeln stärken. Deshalb freue ich mich über die Einführung des Klassenrats. Das haben Sie vor Kurzem noch verlacht. Aber jetzt zeigt sich anhand der Demonstrationen, wie wichtig Selbstwirksamkeit ist und wie wichtig es, Strukturen zu haben, in denen Kinder und Jugendliche demokratische Prozesse lernen können. Liebe Kolleg*innen, ich kann kein rot-grünes Zaudern erkennen. Ich erlebe rot-grünes Handeln für eine bessere Bildungspolitik. Und ich gebe es gern offen zu: Auch ich bin ungeduldig. Auch ich würde am liebsten alle Punkte aus dem Koalitionsvertrag schon heute, am besten schon gestern umgesetzt haben. Aber Wunder dauern ein bisschen länger. Nein, im Ernst: Ich meine, komplexe Herausforderungen brauchen komplexe Lösungen. Mit Blick auf die gesellschaftlichen Entwicklungen wollen wir in Niedersachsen Bildung voranbringen. Im Ziel sind wir nicht different, aber im Weg. Umso mehr freue ich mich, dass Sie die Zukunftsschulen besuchen, denn das heißt, Sie interessieren sich für die tatsächliche rot-grüne Politik, und Sie erleben, wie das Lernen von morgen schon heute funktionieren kann. Ich freue mich über Ihre Offenheit dafür. Ich hoffe, dass wir diesen Weg gemeinsam gestalten und gemeinsam dazu beitragen werden, den Abbau der sozialen Spaltung voranzubringen. Gerade jetzt ist es wichtig, dass sich alle Demokrat*innen für Bildung einsetzen, denn Bildung ist demokratierelevant. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Siebels, Sie haben die Enten zuerst angesprochen. Ich komme gleich nochmal darauf. Hunderttausende demonstrieren auf den Straßen gegen Rechtsextremismus. Nein, tun sie nicht! Sie demonstrieren schlicht und ergreifend gegen die AfD. Herr Siebels, Herr Tonne, wenn man die Plakate anguckt, kann man keinen anderen Eindruck kriegen. Sie tun dabei so, als ob die AfD rechtsextrem sei. Und das ist die Wahrheit. Trotzdem finde ich--- Nein, Sie tun dabei so! Sie tun so, als ob! Und dass Sie so tun, das ist die Wahrheit, Herr Siebels! Dass Sie das nicht gerne hören, weiß ich natürlich. Trotzdem finde ich grundsätzlich Demonstrationen toll. Ich mag die. Nein, nein, hören Sie zu! Hören Sie einfach zu! Ich finde, das ist ein Bürgerrecht. Und zwar selbst dann, Herr Siebels – Sie haben es gerade eben angesprochen –, wenn der Bürger falsch liegt. Selbst dann, wie in diesem Fall. Denn die AfD hat eine andere Meinung zu vielen, vielen Dingen als Sie, aber sie ist ganz sicher nicht rechtsextrem. Und zwar so sicher, Herr Siebels, wie Sie auf dem Weg zur politischen Zwergente sind! Wenn Sie, Herr Siebels, und Ihre SPD stolpern, dann als Nächstes über die Fünf-Prozent-Hürde. Das ist im Osten nicht mehr ausgeschlossen. Die Anschuldigungen, meine Damen und Herren, beginnen damit, dass es ein angebliches Geheimtreffen war – wir haben es gehört. Dieses Treffen gab es – gar keine Frage –, und es war so geheim, dass man nicht mal die Vorhänge zugezogen hat. Unglaublich geheim! Man muss dieses private Treffen auch wirklich nicht gut finden. Herr Siebels, ich richte mich noch einmal an Sie und auch an Herrn Tonne – schade, dass Sie gerade nicht zuhören können –: Man darf dieses Treffen durchaus kritisieren. Doch, das mache ich jetzt gerade. Hören Sie doch zu! Haben Sie noch ein bisschen Geduld! Der nächste Satz ist es! Ob man sich einen Vortrag von Martin Sellner anhört – das finde ich zumindest schwer diskutabel. Das würde ich persönlich nicht tun. Es ist meine persönliche Einschätzung, dass ich an so einem Treffen nicht teilnehmen würde. Ich halte das für ein falsches politisches Signal. Aber wenn der Mann einen Vortrag hält – jetzt komme ich wieder auf die „Geheimnisgeschichte“ zurück –, den Sie inhaltlich bereits seit Monaten problemlos im Internet nachlesen können, was ist dann daran noch geheim? Dann möchte ich noch mal – wir haben es eben schon wieder von Herrn Lechner gehört – auf die Remigration zurückkommen. Inhaltlich sprechen alle darüber. Das tut die SPD, das tut die CDU, das tun eigentlich alle außer der Antifa. Jetzt kommt also Correctiv, dieses Korrekturensemble. Was wollen die eigentlich korrigieren? Die Volksmeinung? Die Weltgeschichte? Das sind übrigens die, die im Jahr 2017 von Facebook mit Faktenchecks bei Facebook-Einträgen beauftragt wurden, die dann aber erklärt haben, die herkömmlichen Medien und ihre Facebook-Einträge würden sie niemals prüfen; denn die seien ja immer glaubwürdig. Heiliger Relotius, bitte für uns! Die – also Correctiv – sagen jetzt: Auf diesem Treffen wurde über Remigration gesprochen, und uns, Correctiv, hat das an Deportation „erinnert“. Und was machen Sie jetzt daraus? Die AfD will Deportation. Herzlichen Glückwunsch! Ich weiß gar nicht, wie ich das nennen soll. Ist das noch Chuzpe, oder geht das schon in einen Bereich, in dem Ärzte zuständig sind? Und dann schreibt Correctiv noch, das erinnere sie auch gleich an die Wannseekonferenz. Da, muss ich sagen, verlässt jedenfalls mich der Humor. Die Wannseekonferenz war die Zusammenkunft von höchstrangigen SS-, SD- und Polizeiführern und sonstigen staatlichen Verantwortlichen bis hin zum Auswärtigen Amt, die den millionenfachen Judenmord planten und begingen – Massenmord. Und das soll jetzt auch die AfD planen. Den Eindruck erwecken Sie mit solchen Vergleichen, die ich von Ihren Politikern gehört habe. Zur Politik gehört ganz sicher auch, einstecken zu können. Wir sind hier bestimmt nicht im Streichelzoo. Aber das ist wirklich einfach nur noch ekelhaft. Das ist praktisch auch schon die gesamte öffentliche Geschichte, und daraus machen Sie den Titel dieser Aktuellen Stunde – ich komme jetzt dazu – „Wir sind mehr – für Demokratie und Vielfalt“. Das schauen wir uns doch mal an! Vielfalt ist eine tolle Sache. Das Erste, was mir dabei einfällt, ist: Meinungsvielfalt. Aber die scheinen Sie nicht zu meinen. Sie möchten ja lieber darüber bestimmen, welche Meinungen erlaubt sind, und vor allem darüber, welche nicht erlaubt sein sollen. Demokratie finde ich richtig gut. Das Dumme an Ihrer Haltung ist aber, dass zur Demokratie eigentlich auch die Meinungsvielfalt gehört. Verzwickt! Gar nicht so einfach! Und dann noch dieses „Wir sind mehr“. Das hat mich richtig ins Grübeln gebracht. Welche Mehrheit meinen Sie eigentlich? 80 % wollen die Ampelregierung nicht mehr. Sind das Ihre 80 %, „Wir sind mehr“? Oder haben Sie eine andere Mathematik, eine SPD-Mathematik, und bei der sind 20 % die Mehrheit? Nur noch 40 % der Menschen glauben, dass man in Deutschland seine Meinung frei sagen kann. 40 %! Ist das bei Ihnen die Mehrheit? 69 % trauen der Ampel und damit auch Ihnen, der SPD, Lösungen rund um das Thema der Migration nicht mehr zu. Ihre Mehrheit? 80 % der Menschen sagen, dass Abschiebungen schlecht oder eher schlecht funktionieren. Sind das Ihre Mehrheiten? „Wir sind mehr.“ Ich glaube, Sie vertun sich da. Selbst wenn wir diese Zahlen von den Demos ganz ungeprüft übernehmen, stehen Hunderttausende gegen ungefähr 10 bis 20 Millionen – 12 Millionen, glaube ich –, die derzeit der AfD ihre Stimme geben würden. Was Sie bei all dem vergessen, ist, dass Ihre Verleumdungen – Entschuldigung! –, dass Ihre stumpfen Behauptungen und Unterstellungen nur dazu führen, dass immer mehr Menschen die Nase voll von Ihnen haben und sich noch mehr zu uns bekennen. Doch! Herr Siebels, hören Sie noch einen Satz lang zu! Lassen Sie mich Ihnen noch eine Information geben! Wir erleben gerade eine massive Eintrittswelle, die sich auf diese Geschichten bezieht. Wir sind mit 11 % in diesen Landtag eingezogen. Das ist ein Jahr her, und wir stehen jetzt in Niedersachsen bei 21 %. Das ist ein Trend. Herr Siebels, Sie erinnern mich tatsächlich an Goethes „Faust“: Mephisto – von der politischen Zwergente hätte ich jetzt nicht gesprochen; das haben Sie gesagt –, gesprochen von der SPD: Ich bin „ein Teil von jener Kraft, die stets das Böse will und stets das Gute schafft.“ Das sind viele Kreuze bei der AfD. Vielen Dank auch dafür und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Auf Ihren Wortbeitrag gibt es eine Kurzintervention des Kollegen Bothe. Bitte schön! Anderthalb Minuten! Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Kollege Lühmann, von jemandem, der in Göttingen neben dem Schwarzen Block herrennt und die ganze Zeit mitmarschiert, obwohl dieser einen Angriff auf die Polizei und den rassistischen Staat fordert, der sich bis heute nicht davon distanziert hat - auch wenn er nicht so leichtsinnig ist wie die Kollegin und freudig Selfies davon macht - und der gleichzeitig innenpolitischer Sprecher einer regierungstragenden Fraktion ist, von solch einer Person brauchen wir keine Demokratienachhilfe. Nein, Sie befinden sich mit Ihrer eigenen Ideologie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und ich persönlich glaube, dass das auch irgendwann einmal viel mehr Menschen auffallen wird. Zum Thema Geschichte. Sie sind ja auch Hobbyhistoriker, haben Sie mal gesagt. Es stimmt nicht, dass die Regenbogenflagge aus den Geschehnissen des Nationalsozialismus entstanden ist. Homosexuelle Menschen im KZ wurden mit einem rosa Winkel markiert. Die Regenbogenflagge ist 1978 in den USA entstanden, aus einem ganz anderen Hintergrund heraus. Sie versuchen mal wieder, alles miteinander zu vermischen und in die Nazizeit abzuleiten. Damit kommen Sie aber nicht mehr durch, Herr Lühmann. Vielen Dank.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Herr Leddin, dieses Niveau, mit dem Sie meinen, hier loslegen zu müssen, ist dieses Hauses nicht würdig. Sie kommen mit Behauptungen, ich würde angeblich nicht mit den Leuten sprechen. Wir können ja gleich mal in den Telefonspeicherverlauf meines Handys gucken, und dann zeige ich Ihnen die Telefonnummern, mit denen ich gesprochen habe. - Das ist die erste Sache. Wie hilflos muss man bitte sein, wenn man die Ausführungen so zu diskreditieren versucht. Das weise ich aufs Schärfste zurück. Und das Zweite: Ich lege Ihnen dringend ans Herz, sich tatsächlich an der Fachlichkeit zu orientieren. Ich habe Erdkunde studiert. Und ich habe mit meinem Erdkundeprofessor gesprochen. Das ist eine reale Person. Stellen Sie sich das doch bitte mal vor: die dünnen Sedimentschichten und den großen Wasserkörper. CO2 ist ein wasserlösliches Gas. Und je kälter das Wasser ist, umso mehr Gas nimmt es auf. Das ist ein physikalischer Grundsatz. Mit Naturwissenschaften haben’s die Grünen nicht so. Und die Tatsache, dass Sie versuchen, einen studierten Lehrer, einen Erdkundelehrer, in so ein Licht zu rücken, sagt viel über Sie aus, aber bestimmt nichts über das Niveau, mit dem die AfD Ihnen hier fachlich entgegentritt. Herr Abgeordnete Leddin möchte antworten. Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das kann ich sehr kurz und knapp mit Nein beantworten. Vielen Dank, Frau Ministerin.
Pastewsky zu Wort gemeldet. Bitte schön! Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, da die Abstimmung über den Bundeshaushalt im Bundesrat auf den 22. März 2024 verschoben wurde, frage ich Sie ‑ und erwarte mal ausnahmsweise ein Ja oder ein Nein ‑: Wird Niedersachsen diesem Bundeshaushalt und damit dem Abschmelzen der Agrardieselrückvergütung zustimmen, ja oder nein?
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Frau Kämmerling, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war erwartbar. Jede Diskussion um die Gentechnik weckt insbesondere bei den Grünen den alten Fetisch, die grüne Gentechnik sei grundsätzlich gefährlich. Leider erfolgt Ihre Auseinandersetzung damit genauso undifferenziert wie schon vor 20 Jahren. Heute gibt es aber einen Unterschied zu damals. Es geht um Züchtungsmethoden, die ohne die Einschleusung fremder Gene auskommen und präzise Veränderungen im Genom vornehmen. Dadurch entstehen Mutationen, die auch auf natürlichem Wege hätten entstehen können, und diese sind im Endprodukt nicht mehr nachweisbar. Im Übrigen sind diese Mutationen wesentlich zielgerichteter als die Mutationen, die seit Jahrzehnten schon durch Röntgenstrahlen ausgelöst werden und für die es keine Kennzeichnungsregeln gibt. Denn auch da ist das Verfahren im Endprodukt nicht mehr nachweisbar. Die neuen Züchtungsmethoden können die Entwicklung neuer Sorten ganz erheblich beschleunigen. Mit konventionellen Verfahren dauert die Züchtung einer neuen Sorte mindestens zehn Jahre. Das ist viel zu lange für die heutigen Herausforderungen der Ernährungssicherung und des Klimawandels. Das Europäische Parlament hat gestern beschlossen, mit zeitgemäßen Regelungen dem technischen Fortschritt gerecht zu werden. Pflanzen, die maximal 20 Veränderungen im Genom haben, sogenannte NGT-1-Pflanzen, sollen wie normale Pflanzen behandelt werden. Das heißt, es sollen nur noch geringe Vorgaben für die Freisetzung und die Risikoprüfung gelten. Eine Kennzeichnung von Lebensmitteln ist nicht vorgesehen, und es sollen nur eine Eintragung in ein Sortenregister und eine Kennzeichnung des Saatgutes notwendig sein. Das ist auch richtig, damit der biologische Landbau weiterhin Saatgut einsetzen kann, das ohne den Einsatz von Gentechnik entstanden ist. Wichtig ist auch, dass die Pflanzenzüchtung ein Open-Source-System bleibt; das muss sein. Deshalb darf es nicht zu Patenten auf NGT-Sorten kommen. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Die mittelständischen Züchter müssen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Sorten züchten dürfen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln würde aber Importprodukte bevorteilen, die ohne Kennzeichnung in Umlauf kommen und unsere heimische Produktion benachteiligen. Nachweisbar sind die NGTs im Endprodukt nicht. Wie soll dann eine Kennzeichnungspflicht praktisch durchgesetzt und überprüft werden? Die geplanten rechtlichen Regelungen sollen nur für Pflanzen gelten, die naturidentisch sind. Deshalb eignet sich das Vorsorgeprinzip an dieser Stelle nicht, jedes theoretisch denkbare Risiko als Hinderungsgrund für die Forschung und Freisetzung von NGT‑1-Pflanzen heranzuziehen. Außerhalb Europas hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Nicht nur in China und in den USA, auch in vielen afrikanischen Ländern gilt bereits eine vergleichbare Gesetzgebung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit zwei Zitaten schließen. Zitat 1 von Professor Dr. Urs Niggli, langjähriger Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau: „Ich … befürworte den Entwurf. Mit der Genomeditierung können Sorten erzeugt werden, die sich nicht von solchen unterscheiden, die mit der herkömmlichen Kreuzungszucht entstanden sind. Wenn man also diese neue Technik ablehnt, dann stellt man den technischen Prozess der Züchtung über die Qualität und den Nutzen des Endprodukts.“ Zitat 2 aus dem Sonderbericht des Weltklimarats: „Fortschritte in der Pflanzenzüchtung sind von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Ernährungssicherheit unter sich ändernden klimatischen Bedingungen. … Eine Verbesserung der Genetik ist erforderlich, um Nutzpflanzen … zu züchten, die sowohl die Treibhausgasemissionen senken“ „als auch eine höhere Trockenheits- und Hitzetoleranz besitzen.“ Meine Damen und Herren, in diesem Sinne ist es an der Zeit, die Chancen der neuen Technologien in den Mittelpunkt zu stellen und nicht in diffusen Ängsten zu verharren. Ich appelliere an Sie: Überzeugen Sie Ihren grünen Bundeslandwirtschaftsminister in den anstehenden Verhandlungen über die neuen Regelungen, sich offen zu zeigen und denen auch zuzustimmen! Vielen Dank.
Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In den Weihnachtstagen und den Wochen danach haben massive Hochwasserwellen unser Land getroffen. Über Wochen hinweg waren große Teile Niedersachsens überflutet. Die Bedrohung durch brechende und unterspülte Deiche war allgegenwärtig, und vielerorts war die Lage tatsächlich kritisch. Bei mir in Neustadt am Rübenberge hatten wir 6,15 m. Das 100-jährliche Hochwasser liegt bei 7,04 m. Es hätte tatsächlich keine 15 cm mehr weiter steigen können, sonst wären wir vor Ort in eine wirklich sehr schwierige Lage geraten. Für viele war die Lage allerdings schon schwierig. Familien mussten aus ihren Häusern evakuiert werden. Teilweise gab es keinen Strom und keine Frischwasserversorgung mehr. Ihr Hab und Gut war in Teilen zerstört oder massiv beschädigt. Landwirtschaftliche und andere gewerbliche Betriebe wurden in Mitleidenschaft gezogen. Viele Menschen haben und hatten Existenzängste. Es ist unsere Verantwortung, sie dabei nicht alleinzulassen. Gleichzeitig macht der Umgang mit dem Hochwasser in Niedersachsen Mut und gibt Zuversicht; denn es gab eine große Solidarisierung mit den Geschädigten und auch mit den Helferinnen und Helfern. Überall gab es Menschen, die Lebensmittel zur Verfügung stellten, die den Einsatzkräften Mittagessen kochten. Es gab Landwirte, die mit ihrem eigenen Gerät aushalfen und unterstützten. In Haren an der Ems gab es 2.000 Menschen, die nach einem Aufruf des Bürgermeisters bei der Deichsicherung halfen. Insgesamt war das eine wirklich bewundernswerte Solidarität, eine gemeinsame Leistung, die am Ende dazu geführt hat, dass wir diese Hochwasserlage bewältigen konnten. Diesen Geist und dieses Gefühl müssen wir uns bewahren, auch für dieses Jahr. Wir danken allen, die daran mitgewirkt haben! Ein ganz besonderer Dank gilt auch unseren vielen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Einsatzkräften – auch allen denen, die in den kommunalen Krisenstäben mitgewirkt haben und die überall im Land einen bewundernswerten Dienst geleistet haben. Bei mir in Neustadt, so wie auch im ganzen Land, gibt es Einsatzkräfte, die von Weihnachten bis weit in den Januar hinein ununterbrochen im Einsatz waren, manchmal rund um die Uhr, bis zur Erschöpfung. Ich finde, das ist ein Engagement, das über das, was man von ehrenamtlichen Einsatzkräften eigentlich erwarten kann, weit hinausgeht. Deswegen möchte ich – ich glaube, im Namen des ganzen Hauses – diesen Hilfskräften, allen kommunalen Behörden, aber auch dem niedersächsischen Innenministerium für die Koordinierung dieser Hochwasserlage von ganzem Herzen danken. Das war wirklich eine gute Leistung! Wir haben Vorschläge gemacht, wie man dieses außergewöhnliche Engagement wertschätzen könnte. Sie machen jetzt auch welche. Es ist richtig und wichtig, dass es eine Anerkennung wie eine Hochwassermedaille – oder, wie Sie es genannt haben, das Band – gibt. Es ist richtig und wichtig, dass auch das Land Geld in die Hand nimmt, um die ehrenamtlichen Helfer vor Ort zu unterstützen. Frau Ministerin, auf die von Ihnen angekündigte Novelle zum Brand- und Katastrophenschutz warten wir jetzt allerdings wirklich schon ziemlich lange. Bisher hat sie den Landtag noch nicht erreicht. Wir legen Ihnen heute im Niedersächsischen Landtag einen Gesetzesvorschlag vor, mit dem wir die Freistellungsansprüche aller im Katastrophenschutz Beteiligten gesetzlich gleichstellen. Das ist längst überfällig. Sie können sich heute oder bei der nächsten Plenarsitzung dem anschließen, unserem Gesetzentwurf zustimmen, und dann haben wir hier, wie ich glaube, schon ein gutes Zeichen für die Ehrenamtlichen in Niedersachsen gesetzt. Es ist unsere Aufgabe, nun schnell die akuten Schäden zu bewältigen und im Übrigen auch die Ausrüstung für die Katastrophenschutzeinheiten wieder aufzufüllen und zu ertüchtigen. Denn die eigentliche Hochwasserlage kommt aller Wahrscheinlichkeit nach sogar noch jetzt im Frühjahr, wo sie auch in den vergangenen Jahren immer aufgetreten ist. Deswegen haben wir am 10. Januar einen Nachtragshaushalt vorgeschlagen und eingebracht. Es ist richtig und gut, Herr Ministerpräsident, dass Sie sich dem am 16. Januar angeschlossen haben und Ihre ursprüngliche Idee, die Schäden mit nur 10 Millionen Euro zu bewältigen, über Bord geworfen haben. Mit den jetzt in Rede stehenden 111 Millionen Euro sind wir auf dem richtigen Weg und können, glaube ich, schnell und gut reagieren. Wir streiten uns noch über die Frage, wie das zu finanzieren ist – ob aus der Konjunkturrücklage oder aus der Rücklage des Landes. Das wird aber nicht der entscheidende Streit bleiben. Ich glaube, wir werden heute ein gemeinsames Zeichen setzen und diesem Nachtragshaushalt zustimmen. Wichtig ist nur, dass jetzt auch die Richtlinien kommen. Sie haben eine in Kraft gesetzt, und das war, ehrlich gesagt, ein ziemliches Holterdiepolter und ein ziemliches Chaos, worüber die Kommunen sich auch beschwert haben. Es ist jetzt wirklich wichtig und liegt in Ihrer Verantwortung, dass Sie die Richtlinien so in Kraft setzen, dass sie von den Menschen, für die sie gedacht sind, genutzt werden können und dass sie ihnen auch helfen. Dafür dürfen wir jetzt keine Zeit mehr verlieren. Klar ist aber auch, dass wir dann, wenn wir 2 Millionen Sandsäcke einsetzen müssen, Herr Ministerpräsident, um diese Hochwasserlage zu bewältigen, im Hochwasserschutz noch nicht da sind, wo wir in diesem Land eigentlich sein sollten. Das haben Sie eben in Ihrer Regierungserklärung implizit selbst zugegeben. Ich will Ihnen aber auch zurufen, dass Sie schon zehn Jahre für den Ausbau dieses Hochwasserschutzsystems verantwortlich sind. Wir müssen jetzt endlich dafür Sorge tragen, dass wir ein Hochwasserschutzsystem aufbauen, das in der Lage ist und so gut funktioniert, dass in Zukunft nicht wieder Ehrenamtliche mit einem bewundernswerten Einsatz im wahrsten Sinne des Wortes vor dem Wasser retten müssen. Das ist die Aufgabe und Verantwortung, die wir jetzt haben! Dazu brauchen wir ein Fünf-Jahres-Hochwasserschutzprogramm. Ich will Ihnen einmal sagen, wie unser Nachbar Sachsen-Anhalt dabei vorgeht. Sachsen-Anhalt hat schon im Dezember 2022 ein solches 657 Millionen Euro schweres Hochwasserschutzprogramm aufgelegt. In dieser Strategie sind 195 Projekte zur Deichsanierung – zum Neubau, zur Ertüchtigung – sowie zum Bau von Hochwasserrückhaltebecken enthalten. Damit müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass Sachsen-Anhalt für seine 300 km Deichlinie mehr Geld ausgibt als Niedersachsen für die 2.000 km Deichlinie, die wir haben. Das, Herr Ministerpräsident, ist zu wenig! Da haben wir Nachholbedarf. Das ist zu wenig! So gibt es auch Beispiele, wo das schon verunglückt. Das Hochwasserrückhaltebecken in Bornhausen bei Seesen ist schon seit Jahren in Planung. Die Baukosten sollen jetzt 17 Millionen Euro betragen. In der Finanzierung fehlen 5 bis 6 Millionen Euro. Dieses Hochwasserrückhaltebecken würde die gesamte Lage des Flusssystems Weser entspannen. Aber Sie sind bisher nicht bereit gewesen, diese 5 bis 6 Millionen Euro für den Hochwasserschutz zu investieren. Ich finde, das ist zu wenig. Das ist nicht der Geist Sachsen-Anhalts. Hochwasserschutz hat anscheinend nicht die Priorität. Es ist ein Geist, der die Menschen buchstäblich im Regen stehen lässt. Ich bin bei Ihnen, Herr Ministerpräsident, dass dabei auch der Bund Verantwortung trägt. Sie haben ja auch öffentlichkeitswirksam mitgeteilt und zusammen mit den Regierungschefs von Bremen, Sachsen-Anhalt und Thüringen einen Brief an den Bundeskanzler geschrieben, in dem Sie fordern, dass es eine ähnliche Unterstützung wie bei den Hochwassern in 2017 und 2013 gibt. Nach unseren Informationen ist der Bund aber in keinster Weise bereit, tatsächlich zu helfen. Das ist ja mittlerweile ein bekanntes Muster: Sie schreiben einen Brief – und der Bundeskanzler ignoriert ihn fröhlich. Der Kanzler ist immer noch Mitglied Ihrer Partei! Ich sage es ganz klar: Ein Kanzler, der in Verden nur betroffen aufs Wasser starrt, der kann am Ende auch in Berlin bleiben! Aber es ist nicht nur das Geld – das haben Sie treffend erkannt –, sondern von ganz besonderer Bedeutung ist, dass wir den Schutz der Menschen in den Mittelpunkt unseres Handelns stellen. Dazu will ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, sagen, dass wir den Eindruck haben, dass das mittlerweile elf Jahre durch SPD und Grüne geführte Umweltministerium diese Abwägung nicht nach diesem Maßstab vollzieht. In Oldenburg am Achterdiek mussten die Bäume in der Akutphase gefällt werden, weil sie drohten umzukippen und den Deich zu beschädigen. Ich kann Ihnen versprechen, dass es davor schon Menschen gab, denen aufgefallen ist, dass diese Bäume am Deich nichts zu suchen haben. Aber sie durften nicht gefällt werden, weil die Abwägungsentscheidung falsch getroffen wurde. In Jork-Hinterbrack laufen die Planungen für die Deicherhöhung schon seit 2018. Vor Ort wollte man längst beginnen. Es wird aber berichtet, dass Naturschützer vom NABU, aber auch das Umweltministerium selbst, Herr Meyer, mit überzogenen Forderungen nach Flächen für den Naturschutzausgleich dort auf der Bremse stehen. Sie sagen, Sie müssen darüber mit dem Bund verhandeln, Herr Ministerpräsident. In Schleswig-Holstein und Hamburg gibt es überhaupt keine Auflagen für Flächenkompensation. Da gibt es jetzt schon Handeln! Da kann man jetzt schon aktiv werden! Daran könnten wir uns ein Beispiel nehmen. Dann wären wir hier im Land Niedersachsen auch schneller in der Abwägung dieser Entscheidung. In Haren, in Kirchwahlingen, in Altenwahlingen, in Schweiburg, in Waperlesiel – überall das gleiche Bild: In den Gesprächen, die wir geführt haben, wurde überall darauf hingewiesen, dass die Planungsbehörden und das NLWKN immer wieder auf der Bremse stehen. Und der schlimme Höhepunkt, Herr Ministerpräsident, ist dabei Hitzacker. In Hitzacker an der Elbe gibt es erhebliche Schwachstellen in der Deichlinie – und das mittlerweile seit einem Jahrzehnt. Ich weiß noch, wie ich selbst als junger Abgeordneter in diesem Parlament mit vielen von Ihnen 2013 im Haushaltsausschuss die Mittel für die Ertüchtigung der Deiche in Hitzacker freigegeben habe. Seitdem stehen dort 43 Millionen Euro zur Verfügung, aber passiert ist bislang nichts. Das NLWKN und die Behörde für das Biosphärenreservat – beides Behörden des Umweltministeriums – streiten sich seitdem wegen naturschutzfachlicher Belange und bringen keine Planung zustande. Ich habe Ihnen dazu noch vor Weihnachten einen Brief geschrieben, und Herr Ministerpräsident, ich will es ganz klar sagen: Ich könnte nicht gut schlafen, wenn ich das zu verantworten hätte. Seit zehn Jahren warten die Menschen dort, dass der Deich ertüchtigt wird. Jetzt werden Sie sagen: Das liegt am EU-Recht, das liegt am Bundesrecht, da können wir gar nicht anders vorgehen. Aber in § 4 Satz 1 Nr. 6 des Bundesnaturschutzgesetzes ist sogar klar geregelt, dass Flächen, die dem Hochwasserschutz dienen, dieser bestimmungsgemäßen Nutzung zuzuführen sind und dies zu gewährleisten ist. Das bedeutet, dass Natur- und Landschaftsschutz nach dem Gesetz hinter dem Hochwasserschutz zurückzutreten haben. Sachsen-Anhalt hat im Gegensatz zu uns die Lehren aus dem Hochwasser 2003 gezogen und die Elbdeiche seit 2013 durchgängig erhöht. Es ist dieselbe Elbe, es gilt dasselbe Naturschutzrecht, aber im Gegensatz zu uns haben sie auf viele Planfeststellungsverfahren verzichtet, haben breite Trassen gezogen und haben es so ausgelegt, dass der Schutz der Menschen am Ende vorgeht. Genau das erwarte ich. Die Menschen in Niedersachsen haben ein Recht auf eine Regierung, die die Menschen an die erste Stelle setzt. Erst die Sicherheit für die Menschen und dann der Schutz der Natur. Das ist die Abwägung, die Sie treffen müssen. Sie führen jetzt Gespräche mit dem Bund. Das ist auch richtig. Es ist gut, dass wir das Planungsbeschleunigungsgesetz auf den Hochwasserschutz ausdehnen wollen. Aber wir erwarten klar, dass Sie schon als Land anfangen und handeln und dass Sie nun unverzüglich auch im Wege eines Erlasses diesen Vorrang des Schutzes der Menschen beim Hochwasserschutz regeln. Wir erwarten, dass Sie in allen relevanten Landesgesetzen – Deichgesetz, Wassergesetz und auch Raumordnungsgesetz – ein überragendes Interesse für den Hochwasserschutz aufnehmen. Wenn Menschen ihr Schicksal in die Hand von Regierungen legen – Herr Ministerpräsident, damit haben Sie selbst im Wahlkampf geworben –, dann muss diese Hand auch mal tatsächlich zupacken. Es geht hier heute nicht um Opposition gegen Regierung. Es geht darum--- Ich merke, dass unsere Botschaften wenigstens angekommen sind, dass Sie selbst den Eindruck haben, dass Sie da in den letzten zehn Jahren wirklich geschlafen haben. Es geht darum, dass die Menschen spüren, dass sie in ihrer Not nicht allein sind – nicht heute und auch nicht in Zukunft –, dass wir jetzt schnell handeln und die Maßnahmen auf das Gleis setzen, dass wir vom Erlass über die Gesetzesänderung die Vorfahrt für den Schutz der Menschen definieren, dass wir ein Investitionsprogramm auf den Weg bringen, dass wir im Nachtragshaushalt schnell Handlungsmöglichkeiten schaffen, damit am Ende, bevor die Hochwasservergesslichkeit wieder eintritt, mehr Sicherheit für die Menschen in Niedersachsen herrscht. Mehr Sicherheit ist machbar. Aber fangen Sie jetzt an und handeln endlich! Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist eine wahre Bewegung, die in diesen Tagen durch ganz Deutschland und auch durch ganz Niedersachsen geht. In Niedersachsen in den letzten drei Wochen: 127 Veranstaltungen im ganzen Land, über 270.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das ist eine unglaubliche Zahl in dieser Zeit. Es gab große und kleine Veranstaltungen – natürlich in den großen Städten die größeren: In Hannover waren es etwa 35.000, die dabei gewesen sind, zu nennen sind auch Osnabrück, Braunschweig und Oldenburg. Aber ich hätte, wenn ich das sagen darf, nie gedacht, dass zum Beispiel in einer Stadt wie Lingen 10.000 Menschen auf die Straße gehen. Ich finde, das ist wirklich Anlass zur Freude. Ich darf insbesondere auch noch darauf verweisen, dass es auch in vielen kleineren Städten und Gemeinden solche Demonstrationen gibt – Gemeinden, aus denen ich vorher noch nie von irgendeiner Demonstration gehört habe. Das ist wirklich eine große Ermutigung für die Demokratie, die wir in diesen Tagen erleben. Was sind eigentlich die Ziele dieser Demonstrationen? Warum sind da wirklich unzählige Menschen aus allen Teilen unserer Gesellschaft? Was mir übrigens auch auffällt, ist die Art und Weise, wie die Wirtschaft sich positioniert. In Hannover hat der Präsident der Unternehmerverbände Niedersachsen gesprochen. Das ist ebenfalls, wie ich finde, eine ganz bemerkenswerte Positionierung. Wie kommt es also, dass so unterschiedliche Menschen mit bestimmt auch unterschiedlichen Weltanschauungen und politischen Positionen zusammen auf der Straße sind? Weil Sie im Kern – und das war der Anlass – in der Tat nicht dabei zusehen mögen, dass sehr geschätzte Teile unserer Gesellschaft, nur, weil sie womöglich nicht in Deutschland geboren sind, und obwohl sie vielleicht sogar die deutsche Staatsangehörigkeit haben, auf einmal gewissermaßen aufgefordert werden, dieses Land zu verlassen. Von 2,5 Millionen Menschen war die Rede. Und zwar soll das mit „wohltemperierter Gewalt“ geschehen. Auch das ist ein Zitat, das von dem berühmten Treffen in Potsdam überliefert worden ist. Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, es ist vor allen Dingen auch eine Demonstration für Grundrechte, die hier stattfindet, und für die Weltoffenheit unserer Gesellschaft. Und es ist ein Aufruf dazu, dass sich die Gesellschaft nicht spalten lassen darf! Und das ist ermutigend. Aber es ist noch mehr. Es sind Demonstrationen für die Demokratie. Wenn ich das recht verstanden habe, Herr Kollege, dann fühlt sich die AfD zu Unrecht von den Demonstranten angesprochen. Nun, gestern entschied das Verwaltungsgericht Köln, die Junge Alternative sei gesichert rechtsextrem – Ihre Jugendorganisation. Heute Morgen entschied das Verwaltungsgericht Berlin, die AfD in Berlin habe ein „extremistisches Personenpotenzial“. In Brandenburg, so sagt der Verfassungsschutz, gibt es gewichtige Anhaltspunkte für rechtsextreme Positionen, und er sieht die AfD als Verdachtsfall an. In Sachsen gilt Ihr Landesverband als gesichert rechtsextrem. In Sachsen-Anhalt gilt Ihr Landesverband als gesichert rechtsextrem. In Thüringen gilt Ihr Landesverband als gesichert rechtsextrem. Es ist bereits gesagt worden: Gerichte bestätigen, Herrn Höcke darf man einen Faschisten nennen. Und ich füge hinzu: Dieser Höcke wird von Ihrem Kreisverband in Northeim zum Neujahrsempfang eingeladen. Ist das die Distanzierung, die Sie eben gemeint haben, Herr Wichmann? Auch in Niedersachsen ist der Verfassungsschutz – das ist bekannt – dabei, die AfD sehr genau einzuschätzen und entsprechend zu begleiten. Es ist doch – im Ernst! – kein Wunder, dass sich die Verfassungsschutzbehörden unter solchen Bedingungen Sorgen machen. Und halten Sie es ernsthaft für überraschend, dass auch viele, viele Menschen in unserem Land besorgt sind? Ist alles falsch, was da an Erkenntnissen zusammengekommen ist? Und dann, meine sehr verehrten Damen und Herren, kommen wir zum eigentlich entscheidenden Punkt. Ich finde es gut, dass wir einen sehr wirksamen Verfassungsschutz haben. Der wird in Niedersachsen auch seine Arbeit machen. Aber etwas anderes ist womöglich noch wichtiger: Eine Demokratie lebt am Ende von aufrechten Demokratinnen und Demokraten, die ihre Demokratie schützen. Das ist das Entscheidende, und das kommt in diesen Tagen zum Ausdruck. Dafür können wir wirklich tief dankbar sein. Ich will eine letzte Bemerkung machen. Die Demokratie hat bei uns in Deutschland und in Niedersachsen eine starke Basis. Das kommt jetzt sehr klar in diesen Demonstrationen zum Ausdruck. Das Fundament dieser Demokratie ist unser Grundgesetz. Der wahre Grund dafür, warum es derzeit ein so breites Bündnis gibt, in dem sich ganz unterschiedliche Menschen gemeinsam wiederfinden, besteht darin, dass der Rahmen von allen als richtig anerkannt und auch verteidigt wird. Es ist schon gesagt worden: Am 23. Mai wird unser Grundgesetz 75 Jahre alt. Ich finde, der beste Ausdruck dafür, um zu zeigen, wofür wir in unserem Land stehen, was unsere Werteordnung ist, wie wir zu unserem Rechts- und Sozialstaat stehen, ist eine ganz breite gesellschaftliche Würdigung von 75 Jahren Grundgesetz. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir in allen Teilen Niedersachsens auf diese Art und Weise erleben: Wir sind nicht nur gegen, sondern vor allen Dingen auch für etwas, nämlich für dieses Grundgesetz. Und das werden wir zu verteidigen wissen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleg*innen! Wenn Menschen frei entscheiden können, dann hat die AfD das nicht so gerne. Das wissen wir ja bereits. Frei entscheiden können sich in Niedersachsen auch die Kommunen, und – Sie werden es ahnen – auch das gefällt der AfD offenbar nicht. Doch worum geht es eigentlich? Um eine Gesetzesänderung mal drei: das Kommunalverfassungsgesetz, das Kommunalabgabengesetz und das Gesetz über den Finanzausgleich. Genau genommen geht es um die Straßenausbaubeiträge – ein Thema, das Kommunen und Hauseigentümer*innen beschäftigt, weil Straßen nun einmal instandgehalten werden müssen, und das kostet Geld. Aktuell haben wir folgende Regelung: Jede Kommune entscheidet für sich selbst, welche Straßen saniert und ausgebaut werden. Und jede Kommune entscheidet für sich selbst, wie sie die dafür notwendigen finanziellen Mittel aufbringt. Eine Frage in meinem Wahlkreis Friesland, eine klare Antwort: Wir in Zetel regeln das über wiederkehrende Beiträge für alle Einwohner*innen. Das ist fair, solidarisch und wird vor Ort konkret dann auch genutzt. Der hier nun vorliegende Antrag, er ist entlarvend, und er ist ein Wolf im Schafspelz. Zusammengefasst lässt sich sagen: Weder Bürger*innen noch Kommunen sollen in Zukunft die Kosten für den Straßenausbau übernehmen, das soll das Land machen. Das klingt ja erst einmal ganz nett, aber es gibt mindestens drei gravierende Probleme mit diesem Antrag: Den Kommunen wird die komplette Entscheidungsfreiheit genommen. Ich weiß nicht, warum es jetzt die kleinste Einheit, die Kommunen, treffen soll. Aber offenbar denkt die AfD, dass die sich am wenigsten wehren können. Aber keine Sorge: Wir lassen unsere niedersächsischen Kommunen nicht in Zwangsjacken stecken, sondern wir sorgen dafür, dass weiterhin jede Kommune für sich entscheiden kann, welche Lösung die richtige ist. Denn dafür sind demokratisch gewählte kommunale Parlamente und Verwaltung schließlich da. Zweitens – und jetzt kommt der nächste Hammer, denn der Wolf, der Teufel steckt ja bekanntlich im Detail. Ich zitiere aus der Begründung des Antrags: „Kommunale Straßen werden als öffentliches Gut auch von Verkehrsteilnehmern anderer Gemeinden und sogar vom überregionalen und“ – jetzt kommt es –: „ausländischen Fahrzeugverkehr als Durchgangsstraßen genutzt.“ Oh, nein! Ausländer*innen benutzen deutsche Straßen – das ist der AfD natürlich ein Dorn im Auge. Drittens. Wer nun denkt, das wäre jetzt das Ende der Absurditäten – weit gefehlt! Weiter heißt es in dem Antrag – ich zitiere wieder aus der Begründung –: „Verkehrspolitische Entscheidungen von Ratsmehrheiten, etwa der Umbau von Straßen für Radwegnutzung, ziehen so finanzielle Nachteil für wenige Anlieger nach sich.“ Ja, sind jetzt auch noch die Radwege schlecht? Die könnten ja womöglich von ausländischen Gästen benutzt werden, die hier im schönen Niedersachsen Urlaub machen und die Wirtschaft ankurbeln. Verrückt! Ich erspare Ihnen an dieser Stelle den Rest des Antrages und mache es kurz: Wir als Grüne lehnen den vorliegenden Antrag ab. Wir lassen den Kommunen in Niedersachsen weiterhin ihre Freiheiten, genauso im Übrigen wie den Bürger*innen, die gerade überall in Deutschland auf so wunderbare Weise für die Freiheit auf die Straße gehen. Vielen Dank.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD begründet diesen Antrag mit verschiedenen Beispielen sexuellen Missbrauchs und nennt beispielhaft den Fall einer Mutter aus dem Jahr 2018, die den sexuellen Missbrauch ihres Kindes durch den eigenen Lebensgefährten gedeckt und geduldet hat, oder den Fall des Dauercampers in Lügde. Jeder dieser Fälle – ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus alle einig – ist einer zu viel. Wir müssen alles daransetzen, dass es möglichst gar nicht zu diesen Fällen kommt. Leider überlegen Sie von der AfD in Ihrem Antrag nicht konkret, wie Sie bessere Frühwarnsysteme aufbauen können und wie wir die Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen können. Diese konkreten Inhalte liefern wir als CDU – zum Beispiel mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe. Mit unserem Gesetzentwurf könnten wir den Weg vieler anderer Bundesländer gehen und wirklich etwas für den Kinderschutz in Niedersachsen tun. Wir könnten dafür sorgen, dass erste Anzeichen von Missbrauch nicht verheimlicht werden können, indem der Arzt durch das sogenannte Ärztehopping gewechselt wird, sondern die Ärzte im begründeten Verdachtsfall untereinander in einen Austausch treten können. Mit dieser Gesetzesänderung könnten Spuren von Kindesmissbrauch und Misshandlungen, die meistens im persönlichen Umfeld von Kindern stattfinden, schneller aufgedeckt werden. Mit Ihrem Antrag wollen Sie Schulbücher für den Sexualkundeunterricht überprüfen lassen. Das steht in Ihrem Antrag unter der Nr. 9. Wie den Kindern in Lügde oder dem Kind, das von dem Lebensgefährten seiner Mutter missbraucht wurde, geholfen worden wäre, wenn wir die Schulbücher oder den Biologieunterricht überarbeiten, wie Sie von der AfD das in Ihrem Antrag fordern, erschließt sich mir nicht. Wenn Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Inhalte, mit denen Kinder und Jugendlichen im Alltag konfrontiert werden, angemessen sind, dann sollten Sie sich einmal mit der Medienkompetenz für die sozialen Medien und den dortigen Kinderschutz auseinandersetzen. Dort kommen Kinder und Jugendliche an Fotos und Videomaterialien heran, die nicht für ihr Alter angemessen sind, aber nicht in Schulbüchern, die übrigens vom NLQ geprüft werden und eine befristete Genehmigung haben, und zwar nicht erst seit Ihrem Entschließungsantrag, sondern diese Genehmigungspflicht gibt es bereits seit 1998. Sie fordern in Ihrem Antrag des Weiteren Aspekte, die bereits umgesetzt werden. Sie fordern zum Beispiel Aufklärungskampagnen. Auf der Seite des niedersächsischen Sozialministeriums können Sie sich kostenlos Materialen der Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht alle an!“ oder der Kampagne #einetrachtliebe bestellen oder Ansprechpartner finden. Zusätzlich führen die niedersächsischen Kinderschutzzentren das Social-Media-Gemeinschaftsprojekt #hilfefürdich durch. Wenn Ihnen diese Kampagnen nicht zusagen, können Sie zudem die letztes Jahr neu aufgelegte Bundeskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ nutzen. Anders als im Antrag dargestellt, gibt es landesweite Beratungs- und Unterstützungsnetze für von Gewalt betroffene Menschen. Für Kinder gibt es 22 Beratungsstellen bei sechs Kinderschutzzentren und 56 Ortsverbände des Kinderschutzbundes. Diese Anzahl zeigt, dass die Stellen vorhanden sind, wir diese aber besser miteinander vernetzen und verstetigen müssen, wie es die Enquetekommission hier im Landtag bereits 2022 gefordert hat. Sie schaffen es zudem nicht, in Ihrem Antrag zum Beispiel in den Nrn. 7, 11 oder 16 zwischen der sexuellen Aufklärung in der Pubertät und dem Umgang mit einem Gewaltschutzkonzept in den Kitas zu unterscheiden, sondern fordern für Vierjährige dieselben Dinge wie für einen 16-Jährigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass zwischen einem Vierjährigen und einem 16-Jährigen verschiedene kognitive und emotionale Entwicklungsschritte liegen. Anstatt zu versuchen, in die vorgegebenen überprüften Schulbücher und die Unterrichtsgespräche von Pubertierenden Kindesmissbrauch hineinzuinterpretieren, sollten Sie sich den Bereichen zuwenden, in denen wirklich ein Missbrauch stattfindet – und das ist das private Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Sie sollten sich überlegen, wie Erzieherinnen, Sozialpädagogen oder Lehrkräfte besser geschult werden können, diesen Missbrauch zu erkennen, wie sie Gespräche bei Verdachtsmomenten führen sollten und wie diese Expertengruppe besser in das Meldesystem eingebunden werden könnte. Konkrete Vorschläge zu diesen Aspekten finden sich in Ihrem Antrag kaum wieder. Der Abschlussbericht der Enquetekommission zum Kinderschutz liegt bereits seit dem September 2022 vor und hat zu diesen Aspekten konkrete Antworten geliefert. Der Interministerielle Arbeitskreis arbeitet bereits seit zehn Monaten. Erste Ergebnisse liegen uns bis jetzt leider immer noch nicht vor. Konkrete Ideen für einen besseren Kinderschutz wurden von der Enquetekommission erarbeitet und müssen nun in konkrete Forderungen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Wir haben dazu bereits Vorschläge gemacht. Kein Kind wird vor Missbrauch geschützt, wenn wir uns mit Schulbüchern im Rahmen des Sexualkundeunterrichts beschäftigen, wie es leider in Ihrem Antrag der Fall ist. Vielen Dank. Vielen Dank. Für die Landesregierung hat nun der Minister Dr. Andreas Philippi das Wort. Bitte schön!
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über den Gesetzentwurf der CDU, mit dem sie das Niedersächsische Schulgesetz und auch das Gesundheitsberufegesetz anfassen will. Die CDU befasst sich dabei mit wichtigen Sachverhalten. Eine entscheidende Frage wird jedoch nicht behandelt, nämlich: Welche Auswirkungen hat die generalisierte Pflegeausbildung auf die Versorgung Pflegebedürftiger? Die ersten Pflegekräfte ‑ wir haben es schon mehrfach gehört ‑ haben die generalistische Pflegeausbildung jetzt hinter sich und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wäre es dann nicht sinnvoller, den Erfolg oder auch den Misserfolg dieser Neuregelung erst einmal zu überprüfen? Ich frage mich ernsthaft: Warum haben Sie Ihren Gesetzentwurf nicht vor vier oder vielleicht sogar vor fünf Jahren eingebracht? Kommt Ihre Initiative nicht reichlich spät? Ich stelle mir die Frage: Warum erhalten Pflegeschüler in den Pflegeschulen allgemeinbildenden Unterricht, obwohl das gar nicht zwingend vorgesehen ist? Wer hat das auf den Weg gebracht? Und warum wurden nicht schon vor Beginn der generalistischen Ausbildung Mindestanforderungen an praktische und theoretische Ausbildungen gestellt und wurde nicht für einheitliche Curricula gesorgt? Wenn ich mich richtig erinnere, war die CDU regierungstragende Fraktion in dieser Zeit. An der Stelle frage ich mich: Warum warten Sie erst ab, bis Sie in der Oppositionsrolle sind? - Oh, Entschuldigung, ich korrigiere mich: in der Scheinopposition! Ja, ich gebe zu, wir müssen über die Schulpflicht bei Pflegeschülern sprechen. Wann soll denn hier die Schulpflicht enden? Aber kommen wir zurück auf das Gesundheitsberufegesetz. Sie wollen einen verbindlichen Lehrplan für Pflegeschulen. Das ist ein Supervorsatz. Aber er kommt definitiv zu spät - zu spät für all die Schulen, die nämlich schon unter extremem Personaleinsatz eigene Curricula erstellt haben. 280 Stunden allgemeinbildender Unterricht sollen jetzt entfallen. Darüber könnte man diskutieren, gäbe es da nicht die Ergebnisse der PISA-Studie. Dazu kommt: 85 % der Deutschen halten Schulabgänger für schlecht ausgebildet. Das hat eine Forsa-Umfrage im Auftrag des Redaktionsnetzwerks Deutschland ergeben. Auch die Studierfähigkeit von Studenten schneidet da nicht viel besser ab. Es muss also gut überlegt sein, ob Unterrichtsstreichungen für Pflegeschüler sinnvoll sind. Was die generalisierte Pflegeausbildung wirklich gebracht hat, das gilt es herauszuarbeiten. Hat sie wirklich mehr Pflegekräfte gebracht, die für die eigentliche Pflege am Menschen da sind? - Nein, ganz sicher nicht. Und eine bessere, qualifiziertere Ausbildung? - Das bleibt abzuwarten. Mit welchem Erfolg oder Misserfolg unter dem CDU-Gesundheitsminister Spahn die generalisierte Pflegeausbildung eingeführt wurde, werden erst die nächsten Jahre zeigen. Ich freue mich auf jeden Fall schon mal auf die Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Abgeordnete Klages. -
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der CDU thematisiert die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen. Es wird von Apothekensterben gesprochen, was eine Unterversorgung befürchten lässt. Tatsächlich haben erst im vergangenen November die Apothekerverbände mit bundesweiten Streikaktionen auf ihre Lage aufmerksam gemacht. Ihre Kernforderungen betrafen dabei den Abbau von bürokratischen Hürden und die bessere Bezahlung von Leistungen. Wer nun glaubt, die CDU hat mit ihrem Antrag den Nagel auf den Kopf getroffen, der irrt. Sehr geehrte Damen und Herren, in dem vorliegenden Antrag geht es nämlich weder um den Bürokratieabbau noch um Vergütung. Die CDU stellt die These einer Unterversorgung auf und hat auch schon eine einfache Lösung parat: die Einrichtung eines neuen Pharmazie-Studiengangs an der European Medical School in Oldenburg ‑ Frau Lutz hat es gerade ausgeführt ‑, ein Vorschlag, der nicht nur an den Bedarfen der Apothekerinnen und Apotheker vorbeigeht, sondern der auch besonders kostenintensiv ist. Doch lassen Sie uns zuerst einen kurzen Blick auf die Ausgangslage werfen. In Niedersachsen finden Pharmazeuten an der TU Braunschweig ein hervorragendes Studienangebot vor. Jährlich beginnen hier im Schnitt 164 Studierende ihre akademische Ausbildung. Regelmäßig belegt das pharmazeutische Studienangebot der TU dabei gute Plätze im CHE-Hochschulranking. Auch die wissenschaftliche Evaluation des Angebotes von 2017 fiel ausgesprochen positiv aus. Zu den Besonderheiten des dortigen Studienangebotes gehört unter anderem die Übungsapotheke, in der Studierende im Hauptstudium auf die praktische Tätigkeit in der Apotheke praxisnah vorbereitet werden. In vier Instituten und einer Abteilung werden die Studierenden umfassend an die verschiedenen Aspekte der Pharmazie herangeführt. Moderne Labore und engagierte Dozierende schaffen ideale Bedingungen für ein erfolgreiches Studium. Sehr geehrte Damen und Herren, Studierende der Pharmazie finden in Braunschweig bereits eine hervorragende akademische Infrastruktur vor. Die CDU möchte nun aber einen neuen Standort: nämlich in Oldenburg einen Pharmazie-Studiengang neu etablieren. Was das konkret bedeutet, haben Sie ja schon ausgeführt: Sie brauchen vier neue Professorenstellen. Sie brauchen für diesen Studiengang zwingend einen akademischen Mittelbau aus wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Hilfskräften, die Sie zunächst auch gar nicht finden werden. Zudem müsste ein neues Laborgebäude entstehen. Insbesondere die Neueinrichtung von erforderlichen Laborplätzen ist aber kostenintensiv. Das müsste Ihnen bekannt sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, die Idee, die Sie in Ihrem Antrag skizzieren, ist nicht nur teuer, sie ist auch nicht mal neu. Bereits 2019 hat der damalige Minister für Wissenschaft und Kultur, Herr Thümler, diesem Vorhaben mit der Begründung, ein neuer Standort sei ‑ ich zitiere ‑ „finanziell nicht darstellbar“, eine Absage erteilt. Vielleicht sollten Sie mit Ihrem ehemaligen Minister mal über die Gründe sprechen; denn diese Feststellung war damals richtig, und sie ist auch heute richtig. Die Studienplätze an der TU Braunschweig werden aus fachlicher Sicht heute als bedarfsdeckend betrachtet. Ein neuer Studiengang an der European Medical School ist damit überflüssig, langwierig und auch nicht finanzierbar. Dazu kommt, dass keine entsprechenden Planungen aus Oldenburg selbst bekannt sind. Sollte der Bedarf an Pharmazie-Studienplätzen steigen, wäre es doch naheliegend gewesen, das Angebot an der TU Braunschweig aufzustocken. Das wäre nicht nur günstiger, sondern vor allem auch deutlich kurzfristiger umsetzbar. Diesen Vorschlag haben Sie in Ihrem Antrag aber nicht gemacht. Frau Schütze, lassen Sie eine Zwischenfrage von Herrn Hillmer zu? Nein. Sehr geehrte Damen und Herren, Tatsache ist, dass seit rund 20 Jahren die Zahl der Apotheken zurückgeht. Es handelt sich also nicht um ein neues Phänomen, das aber durchaus ernst genommen werden muss - da bin ich ja bei Ihnen. Wir haben es jedoch aktuell noch mit einem tragfähigen System in der Fläche zu tun, wie die Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Gabriele Overwiening, in der „Tagesschau“ vom 8. November 2023 bestätigt hat. Ein grundsätzlicher Fachkräftemangel speziell im pharmazeutischen Bereich lässt sich jedoch nicht nachweisen. Ein entsprechender Beschluss der Gesundheitsministerinnenkonferenz zur Frage des konkreten Bedarfs an Apothekerinnen und Apothekern steht bisher noch aus. Die Fachkräfteengpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit weist lediglich auf Anzeichen eines Engpasses hin, was jedoch nicht mit einem Mangel gleichzusetzen ist. Sehr geehrte Damen und Herren, zu den immer wieder genannten Faktoren, die tatsächlich zu einer Stabilisierung der Apotheken beitragen könnten, gehört die Vergütung. Durch eine Anhebung und automatische Dynamisierung des Fixums würde sich die Planungssicherheit erhöhen. Auf der 96. Gesundheitsministerinnenkonferenz im Juli 2023 wurde daher bereits der Beschluss gefasst, eine neue Finanzierungskonzeption für Apotheken zu erarbeiten. Hier lohnt es sich, mal genauer hinzuschauen. Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Antrag geht an den tatsächlichen Bedürfnissen der Apothekerinnen und Apotheker vorbei und ist schlicht zu kurz gedacht. Mehr Absolventinnen und Absolventen bedeuten nicht automatisch mehr Apotheken. Ein neuer, teurer Studienstandort wird nicht dazu beitragen, auch nur eine Apotheke mehr zu erhalten oder eine neue entstehen zu lassen. Die pauschale Forderung von Förderprogrammen des Landes ist ideenlos und verbessert nicht die Situation auf dem Land. Viel hilft eben nicht viel, liebe Frau Lutz. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank.
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Studium der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten ist etwas ganz Besonderes. Zu diesem Schluss kommen nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern vielmehr auch noch Studierende anderer Fachrichtungen immer wieder. Auffällig ist dabei beispielsweise die beeindruckende Beständigkeit der Grundfesten der juristischen Ausbildung, die sich bis heute durchzieht, die aber eben auch Raum für Reformmöglichkeiten eröffnet. Dies zeigt sich auch in der ausschließlichen Ausrichtung des Studiums auf die Abschlussprüfung in Form des Staatsexamens. Eine hell strahlende Besonderheit ist dabei das häufige Fehlen eines Bachelors im Allgemeinen bzw. eines in den Studiengang integrierten Bachelors, insbesondere auch hier in Niedersachsen. Um direkt mögliche Missverständnisse und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen: Es geht in dem heute zu beratenden Antrag keineswegs darum, das Staatsexamen in etwaiger Form anzugreifen. Vielmehr geht es darum, mit der Einführung eines integrierten Bachelors in das Studium der Rechtswissenschaften eine richtige und sinnvolle Ergänzung zu vollziehen. Welche Vorteile hat es nun aber, einen integrierten Jura-Bachelor einzuführen? Zunächst einmal wird die reine Zielorientierung des Studiums auf die Prüfung des Staatsexamens aufgelöst, indem die Leistungen auf dem Weg zur Zulassung zum Staatsexamen für den integrierten Bachelor zählen und für diesen auch gebraucht werden. Gerade im Grundstudium wird dies interessant. So brauchen beispielsweise Jurastudierende an der Universität Hannover, um die Zwischenprüfung zu bestehen, unter anderem jeweils im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und auch im Strafrecht mindestens 12 Punkte aus mindestens zwei Klausuren. Das wird dann im Bürgerlichen Recht noch einmal ausdifferenziert in Grundkurse BGB I bis IV, das Sachenrecht I und II. Dann muss man aber auch mindestens eine bestandene Klausur aus dem Sachenrecht, also 4 Punkte, für die Zwischenprüfung einbringen. Damit kommt man auf jeden Fall auf unter sechs Klausuren. Sie erkennen an der Lautstärke im Saal, dass es ein bisschen kompliziert ist. Genau hier setzt die organisatorische Struktur des integrierten Bachelors an. Bislang galt für sehr viele das Mantra „Vier gewinnt“, ähnlich wie „Five to survive“ aus dem Abitur – vielleicht erinnern sich einige. Aktuell zählen die einzelnen Noten im Studienverlauf wenig bis gar nicht; denn relevant ist an sich nur das Bestehen. Durch diese neue, ergänzende Struktur des Bachelors werden die Noten aus den Klausuren und Hausarbeiten im Gesamtstudienverlauf einfach interessanter; denn sie tauchen auf dem Bachelor-Zeugnis wieder auf und werden dafür auch benötigt. Sie werden honoriert und verschwinden eben nicht auf irgendwelchen Studienverlaufsübersichten ins Ungewisse. Ein weiterer Vorteil der Einführung des integrierten Bachelors ist es, dass Studierende nun nicht mehr Gefahr laufen, am Ende ihres Studiums beim Durchfallen durch die Klausuren des Staatsexamens mit nichts dazustehen. Auf den Punkt gebracht: ohne Abschluss, getragen von der vermeintlichen Irrelevanz ihrer erbrachten Leistungen, und das, obwohl sie ja vorher ihr Studium erfolgreich absolviert haben, was durch die Scheinfreiheit belegt ist. Hier ist der integrierte Bachelor aber kein vermeintlicher Rettungsanker für ein paar verzweifelte ehemalige Jurastudierende, die dann Taxifahren müssen, eine ganz neue Ausbildung beginnen müssen oder als ungelernte Kräfte in den Beruf einsteigen. Der integrierte Bachelor schafft viel mehr Sicherheit und eine gewisse Form der Entspannung für viele Jurastudierende. Denn der integrierte Bachelor reduziert die Komponente des psychischen Drucks im Rahmen der Staatsexamensvorbereitung deutlich. Denn die eben dargestellte Gefahr, am Ende ohne alles dazustehen, wird einfach abgestellt und aus dem Weg geräumt. Dies ist vielleicht auch der richtige Zeitpunkt, zu erwähnen, dass sich laut der Umfrage der Initiative iur.reform etwa 70 % aller Jurastudierenden für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen haben, also auch die Gruppe der Menschen, die das gerade besonders betrifft. Lassen Sie uns nun aber auch noch einmal auf die Dimension des Fachkräftemangels zu sprechen kommen. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der juristischen Prüfung entwickelt sich nicht gerade positiv. Insbesondere sinkt die Anzahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Staatsprüfung seit 2017 bundesweit kontinuierlich. Das Problem ist aber, dass der Bedarf an hochqualifizierten Juristinnen und Juristen in der Praxis eben nicht sinkt. Dieser Bedarf beschränkt sich jedoch nicht nur auf Volljuristinnen und Volljuristen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereiche der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Gerade auch in diesen Bereichen sind die Absolventinnen und Absolventen mit einem Jura-Bachelorabschluss attraktiv. Und umgekehrt sind eben diese Bereiche auch für Jura-Bachelorabsolventinnen und ‑absolventen interessant. Lassen Sie mich abschließend noch verdeutlichen – vielleicht führt das wieder zu etwas mehr Ruhe im Haus, insbesondere auf der rechten Seite –: Keineswegs wird sich hier ein Abschluss ausgedacht oder Ähnliches. Vielmehr sollen absolut bachelorwürdige Studienleistungen einer universitären Ausbildung nun eben endlich mit einem solchen Bachelor bedacht werden. Und das, meine Damen und Herren, steigert eben auch die Attraktivität des niedersächsischen Hochschulstandorts bedeutend, insbesondere, wenn wir uns ehrlich machen und auf die Entwicklungen in anderen Bundesländern schauen, wie etwa in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen darf hier unter keinen Umständen zurückfallen. Ich freue mich nun auf die Ausschussberatung und die Umsetzung dieser zukunftsweisenden Reform für die Jurist*innenausbildung in Niedersachsen. Vielen Dank.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Fischerei vor der niedersächsischen Küste ist es wie mit allen anderen Berufsgruppen aus dem primären Sektor. Seit Menschengedenken praktizieren sie Nachhaltigkeit, schon lange bevor es diesen Begriff überhaupt gab. Aber kulturell gewachsene Formen der Naturnutzung werden unter rot-grüner Regie schnell zur bedrohten Art. Zwar steht in dem vorliegenden Antrag als erste Forderung der Erhalt der traditionsreichen Küstenfischerei, trotzdem gehen bei den Berufsfischern die Alarmsirenen, denn für sie tragen die Formulierungen eine schlichtweg zu grüne Handschrift und sind zum Teil mit Fragezeichen behaftet. Einige Beispiele: den Beifang weiter reduzieren. - Ein erfahrener Fischer vor der Küste versicherte mir: Alles Mögliche ist längst gemacht. Da werden zum Beispiel Siebnetze benutzt, die sind mehrschichtig aufgebaut. Vor dem Krabbennetz befindet sich ein weiteres Netz mit größeren Maschen, sodass alles, was größer als eine Krabbe ist, schon unter Wasser nach oben oder unten vom Netz abgeleitet wird. Potenzieller Beifang wird also schon unter Wasser unversehrt aussortiert. Besser geht es doch gar nicht. Die Fischerei hat einen hohen Eigenantrieb, innovativ zu sein. Aber viele Dinge sind eben auch zu Ende ausprobiert und ausgereift. Weiteres Beispiel: Im Antrag ist vom Fischen mit elektrischen Impulsen die Rede. - Das funktionierte einst gut auf Seezungen. Die Fische wurden durch den Impuls aufgeschreckt und gingen ins Netz. Auffällig waren aber viele gekrümmte Fische, teilweise mit gebrochenem Rückgrat. Da drängte sich schon die Frage auf: Was passiert denn mit all den Lebewesen, die nicht im Netz bleiben? Hat der Elektroimpuls sie getötet? Wie sieht es da unten aus? - Nicht umsonst ist diese Elektrofischerei mittlerweile verboten. Auf alles andere als Seezungen hat das Fischen mit Elektroimpulsen nach Auskunft eines erfahrenen Kutterkapitäns sowieso nicht funktioniert, aber in Ihrem Antrag steht es als Option drin. Na dann Ahoi. Dann noch so ein links-grüner Evergreen: Überwachung und Kontrolle einer vermeintlich illegalen Fischerei. Dabei ist dies vor den niedersächsischen Küsten gar kein Problem. Auf den Fischkuttern sind eine Blackbox und ein Automatisches Identifikationssystem, AIS. Es sendet ständig Navigations- und Schiffsdaten, kann jeder im Internet abrufen. Es ist alles gläsern. Leider verlieren die Fischer immer mehr Fanggründe durch den massiven Zuwachs von Windkraftanlagen, und dann auch noch die Stromkabel zur Landanbindung der Windmühlen. Fischer müssen von diesen Kabeln in beide Richtungen 500 m Abstand halten - extra Wachschiffe liegen dort. Rot-Grün sorgt sich, die Kutterfischerei am Gewässergrund sei schädlich. Aber müssten Sie sich nicht auch mal fragen, welch enormen Eingriff in den Meeresboden die Fundamente von Windkraftanlagen und verlegte Kabel bedeuten? Dann natürlich noch Ihr Dauerbrenner Klima. Selbst hier wird noch irgendwie das Wort „Klimaauswirkungen“ reinoperiert und mit abenteuerlichen Verrenkungen versucht, der Fischerei jetzt noch Klimaschädlichkeit anzuheften. Sie schreiben, die Grundschleppnetzfischerei greife die Sedimente an. Also erstmal: An dem Netz sind Rollen, die pflügen den Meeresboden nicht um, sondern rollen da bloß drüber. Aber es wird ja noch dreister: Sie behaupten, insbesondere die Sedimente seien der CO2-Speicher des Meers. - Das stimmt nicht. Das CO2 reichert sich im Wasserkörper an, vornehmlich in tieferen Schichten. Ich finde, Ihre fachlichen Fehler erschreckend. Ich kann Ihnen ja mal den Kontakt zu meinem früheren Erdkundeprofessor herstellen, von dem ich mir das hier vorgestern noch mal bestätigen ließ. Vielleicht gibt er Ihnen ein bisschen Nachhilfe in Geografie. Die AfD ist auf Seiten der Fischer. Aber diesen rot-grünen Antragstext tragen wir nicht mit. Vielen Dank. Die nächste Wortmeldung zu diesem Tagesordnungspunkt kommt aus der SPD-Fraktion, von der Abgeordneten Karin Logemann. Bitte schön, Frau Logemann!
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Herr Christian Schroeder für Bündnis 90/Die Grünen erbeten. Sie haben die gleiche zusätzliche Redezeit von einer dreiviertel Minute. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Oppositionsparteien! Ich weiß, ehrlich gesagt, nicht, was Sie bei mir vorhin herausgehört haben. Ich habe mit keiner Silbe die Forschung und die Entwicklung dieser neuen Gentechnik kritisiert. Ich habe lediglich kritisiert, was in Brüssel beschlossen wird und wie damit umgegangen wird. Ich habe auch gesagt, dass wir über das Thema gerne an anderer Stelle noch einmal diskutieren können. Das ist doch das einzige, was ich gemacht habe. Wenn Sie sagen, dass es nicht das ist, was die Leute auf der Straße interessiert, dann schauen Sie sich doch mal die Forderungspapiere der Verbände, die da unterschrieben haben, an. Sie unterstützen genau meine Forderungen. Brot für die Welt ist doch keine der Organisationen, die Sie ansonsten als von den Grünen vergräzten Ideologen bezeichnen. Oder nicht? Das ist doch eine vernünftige Vereinigung, die doch genau diese Forderung aufstellt. Ich finde es unmöglich, dass Sie das so in Misskredit bringen. Herr Schroeder, Sie müssen zum Schluss kommen. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass ich diesen
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kultusministerin, weil Sie gerade auf das Thema Gesunderhaltung und darauf eingingen, was man tun muss, um die Lehrkräfte in diesem Land dabei zu unterstützen, resilienter zu werden, möchte ich die Frage stellen, ob es tatsächlich Ihr Ernst ist, jetzt das dafür so wichtige Fachreferat Ihres Ministeriums aufzulösen ‑ das ist einer der zentralen Bausteine; Sie betonen das bei jeder Rede ‑ und dafür ein neues Referat mit dem Titel „Migration“ ‑ also eigentlich eines, das im Innenministerium anzusiedeln ist ‑ in Ihrem Ministerium anzusiedeln. Ich muss schon sagen, das, was da gerade bei Ihnen im Ministerium abläuft ‑ dass Sie planen, das zuständige Referat abzuschaffen ‑, hilft nicht, die Programme umzusetzen, die Sie selber am Rednerpult zu verkaufen versuchen. Lassen Sie mich noch zwei Punkte aus Ihrer Rede aufgreifen. Da ist deutlich geworden, worin das Problem Ihres politischen Handelns liegt. Wenn es, wie Sie sagen, in der Kita-Ausbildung einen Dschungel gibt, dann kann die Lösung dieses Problems doch wirklich nicht sein, Vernetzungsveranstaltungen zu organisieren, damit überhaupt jemand in diesem Dschungel durchblickt. Die Lösung dieses Problems wäre es, aus diesem Dschungel einfache Verfahren zu machen und eine einfache Ausbildungsinitiative mit einem einfachen Ausbildungsformat zu ergreifen, damit alle Schulabsolventen ‑ oben sitzen Schülerinnen und Schüler ‑ wissen, wie diese Ausbildung funktioniert und dass sie von Anfang an eine Ausbildungsvergütung bekommen. Wir brauchen keinen Dschungel, wir brauchen einfache Antworten.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Petition 00432/11/19 hat der Petent sinnvolle Argumente angeführt. Es gilt, die bewährten Kulturtechniken der Jagdhundeausbildung zu erhalten. Die waidgerechte Jagd ist auf die sogenannten brauchbaren Jagdhunde angewiesen, und dazu gehört eine fundierte Jagdhundeausbildung. Die AfD steht aufseiten der Jäger. Wir beantragen, die Petition als Material der Landesregierung zu überweisen. - Vielen Dank.
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! In den letzten Wochen haben sich Brüssel und auch Straßburg mit der Deregulierung der sogenannten neuen Gentechniken beschäftigt. Gestern wurde dann im EU-Parlament ein Beschluss gefasst, der weitreichende Folgen auch für uns Verbraucherinnen und Verbraucher und auch für die Landwirt*innen hier in Niedersachsen hat. Künftig sollen mittels neuer Gentechnik geschaffene Pflanzen zur Kategorie 1 zählen, die mit bis zu 20 Veränderungen in den Markt kommen. Das sind laut aktuellen Studien ungefähr 94 % der entwickelten Pflanzen. Was mich daran besonders empört, ist das Ignorieren der grundlegenden Prinzipien der Europäischen Union im Umgang mit genetisch veränderten Organismen. Das Vorsorgeprinzip ‑ außer Kraft gesetzt. Der Gesundheitsschutz der Bevölkerung ‑ außer Kraft gesetzt. Die Risikoprüfung der Verursacherhaftung ‑ außer Kraft gesetzt. Kurz gesagt: Die Beschlüsse ignorieren das Cartagena-Protokoll komplett. Ein weiteres Problem ist die Vermischung der NGTs und der konventionell angebauten Pflanzen. Der aktuelle EU-Beschluss lässt sehr real das Problem der Kontamination völlig außer Acht. Wie soll denn die Kontamination von konventionellen oder Bioanbauflächen durch NGT-Pflanzen effektiv verhindert werden, meine Damen und Herren? Eine Koexistenz der Anbauten und die gewohnte Wahlfreiheit der Landwirtinnen und Landwirte funktionieren in der Realität so nicht mehr. Und wer haftet, wenn es zu Verunreinigungen kommt? Das wissen wir noch nicht. Der Ökolandbau, der da besonders hart betroffen ist, wird große Probleme bekommen. Das heißt Stand jetzt: Die Biolandwirte, die durch NGT-Verunreinigungen auf ihren Ernten sitzenbleiben werden, gehen ein hohes finanzielles Risiko ein. Herr Thiele, Frau Hermann! Danke schön. Das alles bringt mich zu dem Schluss, dass wir eine Neuordnung für den Ökolandbau in Niedersachsen brauchen werden, und das unfreiwillig. Die landwirtschaftlichen Regionen, die bisher gentechnikfrei waren, werden zukünftig durch die neuen NGT-Pflanzen zwangsbeglückt. Eine Opt-out-Regelung für die Landwirtinnen und Landwirte, für die Verbraucherinnen und Verbraucher wird in der aktuellen Fassung nicht gewahrt. Befragen wir doch einmal die Menschen im Land: 84 % halten die Kennzeichnung von NGT-Pflanzen im Lebensmitteleinzelhandel für wichtig oder sehr wichtig. 84 % wollen die Produkte von gentechnisch veränderten Tieren oder Tieren, die mit gentechnisch modifizierten Futterpflanzen ernährt wurden, gekennzeichnet wissen. 83 % der Befragten in Deutschland halten die umfangreichen Risikoprüfungen von neu entwickelten Nutzpflanzen für wichtig oder sehr wichtig. 83 % befürworten sogar ein generelles Verbot von gentechnisch veränderten Nutztieren. 60 % aller Menschen wollen den Anbau der Pflanzen gar nicht. Neuere Zahlen von Foodwatch aus dem letzten September sind sogar noch eindeutiger: 96 % der Befragten halten die umfangreichen Risikoprüfungen von neu entwickelten NGT-Nutzpflanzen für zwingend geboten. - Das ist das, was wir jetzt nicht mehr wollen. - 90 % halten die Kennzeichnung von genetisch veränderten Lebensmitteln ‑ nicht bloß Pflanzen im Lebensmittelhandel ‑ für wichtig unabhängig davon, welche Methode zum Einsatz kommt. Ich habe Hoffnung, dass wir da eine Lösung bekommen. Der Großteil der Europäer insgesamt lehnt grundsätzlich die Nutzung der technischen Möglichkeiten in diesem Bereich ab. Sicher können wir über die Vorteile und auch die Nachteile, die wir in dem Bereich bei den neuen Gentechniken haben, reden. Das ist überhaupt kein Problem. Das wäre dann eine extra Aktuelle Stunde; das ist ein umfängliches Thema. Hier in der Aktuellen Stunde geht es um die ungeklärten Fragen, unter anderem eben auch um das, was gestern auf der Demo zum Ausdruck kam: um die Frage nach dem Patentrecht. Auch die ist weitestgehend nicht geklärt. Die Landwirtschaft geht dabei zu Recht auf die Barrikaden. Wir haben den Eindruck, dass die Liberalisierung der Gentechnik vor allem den großen Saatgutherstellern und den Chemiekonzernen nutzen wird. Dabei haben die Proteste der letzten Wochen doch gerade gezeigt, dass wir in der Landwirtschaft weniger Abhängigkeiten und mehr Unabhängigkeit von großen Konzernen brauchen. Uns geht es hier um die Wahlfreiheit. Dies ist mit dem Beschluss des EU-Parlaments so nicht zu machen. Eine Kennzeichnungspflicht alleine, wie sie gestern angedacht wurde, reicht da nicht aus. Jetzt kommt es auf den Rat der EU an. Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und Wahlfreiheit müssen sichergestellt und die offenen Fragen zeitnah geklärt werden. Danke schön.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Herr Gäde, Sie wollen Opfer betreuen. Wir wollen mit unserer Politik Opfer verhindern – das ist der Unterschied. Distanzieren Sie sich endlich von dem Sexualratgeber für Kleinkinder! Vielen Dank. Herr Gäde möchte antworten. Bitte schön! Sie haben das Wort. Meine verehrte Kolleginnen und Kollegen, es gab eine Kurzintervention.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben
Saskia Buschmann. Bitte schön, Frau Buschmann! Herzlichen Dank, Herr Präsident. - Es geht noch einmal um die Desdemona-Petition, die bereits im Jahr 2020 gestellt worden ist. Es haben sich schon viele Leute mit dieser Petition befasst. Aus unserer Sicht ist jetzt der Zeitpunkt gekommen, darüber abschließend zu debattieren und auch abzustimmen, um ein Signal an die Petenten zu senden, damit sie diesbezüglich Rechtssicherheit haben. Deshalb bleiben wir bei dem Votum „Sach- und Rechtslage“ - ohne „Material“, wie es von den Grünen gefordert worden ist. Herzlichen Dank.
Herr Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch diese Frage ist, wie mir berichtet wurde, bereits sehr ausführlich im Haushaltsausschuss beraten worden. ‑ Wenn Sie mir eine Weile zuhören würden, dann könnten Sie sich vielleicht die Zwischenrufe sparen. Es ist dort im Einzelnen hervorgehoben worden, dass die Frage, ab wann eine entsprechende Regelung getroffen wird, in der personalwirtschaftlichen Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts ‑ in diesem Fall der Staatskanzlei ‑ liegt. Ebenfalls insofern ist der Vorwurf, da sei irgendetwas rechtswidrig, schlichtweg aus der Luft gegriffen. Das Einzige, was Sie hier versuchen, ist, in einem strukturell relevanten Teil schlechte Laune zu schaffen und einen falschen Eindruck zu vermitteln. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, fällt voll und ganz auf Sie selbst zurück.
Dreimal ist Oldenburger Recht: Noch einmal bitte ich Sie um Ruhe. Sehr geehrte Frau Generalkonsulin Dr. Iryna Tybinka! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rückblick auf unseren ersten Plenartag in dieser Woche - Mittwoch, der 7. Februar 2024: Wir reden über Hochwasser, über das aktuelle Demonstrationsgeschehen, über die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei in Niedersachsen. Mittwoch, der 7. Februar 2024: Kriegstag Nummer 714 in der Ukraine. Wieder massive russische Luftangriffe. Raketen und Drohnen fliegen. Sie treffen Kiew. Sie treffen Charkiw. Sie treffen Mykolajiw, und sie treffen Lwiw. Ihre Wucht tötet Menschen, lässt Häuser brennen und einstürzen. Strom-, Gas- und Wasserversorgungen sind unterbrochen. Der Winter wird als Waffe missbraucht. Jede Ukrainerin, jeder Ukrainer spürt den Krieg - der Krieg ist immer da. Auch in Awdijiwka im Osten der Ukraine kämpfen am Morgen des 7. Februars die Soldaten in einem verlustreichen und zermürbenden Stellungskrieg. Noch kann die Stadt gehalten werden. Es ist unklar, welche Seite ihre Positionen als erste aufgeben wird. Fast zwei Jahre nach Beginn des russischen Angriffskriegs sind die Auswirkungen weiterhin verheerend für die Menschen in der Ukraine. Sie kämpfen Tag für Tag um ihr Überleben, um ihr Land, ihre Heimat, ihre Freiheit, ihre Demokratie, um ein Zuhause in der europäischen Familie, in der freien Welt. Zwei Drittel der Kinder in der Ukraine mussten ihre Häuser verlassen, 1,5 Millionen Kinder sind von posttraumatischen Belastungen oder anderen psychischen Erkrankungen bedroht. Nach Auskunft der Vereinten Nationen benötigen mehr als 14,6 Millionen Menschen in der Ukraine humanitäre Hilfe. 4 Millionen Menschen, darunter fast 1 Million Kinder, sind innerhalb des Landes weiterhin auf der Flucht. Der 24. Februar 2022 markiert eine Zäsur auf unserem Kontinent seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. Unsere Gewissheit, Frieden, Freiheit und Wohlstand in Europa bewahren zu können, ist unwiederbringlich erschüttert. Russlands Angriff auf die freie, souveräne Ukraine ist ein Verbrechen. Abertausende Menschen ‑ Soldaten, Zivilisten, Männer, Frauen, Kinder ‑ sind Opfer dieses fürchterlichen Krieges. Sie werden ermordet, gefoltert, vergewaltigt, deportiert. Die europäische Friedensarchitektur, die internationale Nachkriegsordnung haben Putin und sein Regime in Schutt und Asche gelegt. Sehr geehrte Damen und Herren, anlässlich des drohenden zweiten Jahrestags des russischen Überfalls auf die gesamte Ukraine und fast zehn Jahre nach dem Einmarsch in die Ostukraine stehen wir als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags zusammen, um unser Mitgefühl und unsere Solidarität gegenüber allen Menschen in der Ukraine zu überbringen. Wir stehen an der Seite der Ukraine - heute und in Zukunft. Das hat der Landtag im Sommer letzten Jahres mit einem drei Fraktionen übergreifenden Entschließungsantrag deutlich zum Ausdruck gebracht. Wir stehen zusammen, weil der Krieg niemals zur Normalität werden darf. Gleichgültigkeit können und dürfen wir nicht zulassen. Denn Putins Feindbild sind wir alle. Wir möchten den heutigen Plenartag damit beginnen, Ihnen, sehr geehrte Frau Generalkonsulin, unseren herzlichen Dank für Ihre Anwesenheit und die Worte, die Sie gleich an uns richten werden, auszusprechen. Ihre Präsenz ist ein starkes Zeichen der Verbundenheit zwischen Niedersachsen und der Ukraine. Deutschland und insbesondere wir in Niedersachsen haben seit Kriegsbeginn vielfältige Unterstützung geleistet - humanitär, militärisch und politisch. Wir haben Türen und Herzen geöffnet für diejenigen, die vor dem Krieg fliehen mussten. Mehr als 111 000 Menschen haben seit Kriegsbeginn bei uns in Niedersachsen Schutz gefunden. Tausende Kinder und Jugendliche aus der Ukraine wurden in unseren Schulen und Kitas willkommen geheißen. Sie haben unser Land vielfältiger und liebenswerter gemacht. Im Namen des Niedersächsischen Landtags danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen und Initiativen für ihr unermüdliches Engagement, für ihren warmherzigen, menschlichen Einsatz. Bürgerinnen und Bürger unseres Landes haben nicht nur Hilfsgüter geliefert und Menschen aus den Kriegsgebieten gerettet, sondern auch bei der Integration wertvolle Unterstützung geleistet. Sie haben Geflüchtete aufgenommen, ihnen bei der Wohnungseinrichtung geholfen oder sogar Wachsreste gesammelt, um Kerzen für die Soldaten an der Front herzustellen. Ein paar Vereine, lange nicht alle, habe ich heute zu uns in den Landtag eingeladen. Sie haben sich auf der Tribüne oberhalb der SPD-Fraktion eingefunden. Eine Auswahl an Vereinen möchte ich stellvertretend für das großartige Engagement in ganz Niedersachsen namentlich begrüßen: Herzlich willkommen, sehr geehrte Damen und Herren, vom „Ukrainischen Verein in Niedersachsen“, vom Verein „Freie Ukraine Braunschweig“, vom „Freundeskreis der Ukrainefahrer Lingen“, vom „Lüneburger Hilfsprojekt Ukraine“, von den Vereinen „Gifhorn hilft“, „Peine hilft“, „Goslar hilft“, „Oldenburg hilft“ und „OHZ hilft“, von den Vereinen „Hannover Helps“ und „SOS Ukraine“ aus Jever, den ich letztes Jahr im Rahmen meiner Sommerreise besucht habe. Herzlich willkommen! Hervorheben möchte ich auch die Unterstützung in den Städten, Gemeinden und Landkreisen. Lieber Herr Professor Meyer, lieber Herr Dr. Arning, lieber Herr Dr. Trips, schön, dass auch Sie heute meiner Einladung gefolgt sind. Ihnen allen gilt unsere Dankbarkeit. Denn Sie und die vielen stillen Helferinnen und Helfer, auch in den Kreis-, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, sind besondere Botschafter der Menschlichkeit in unserem Land. Ein besonderer Dank gebührt allen Landesbediensteten, den vielen Lehrerinnen und Lehrern, aber auch den Mitarbeitenden in der Landesaufnahmebehörde. Der Dank gilt den Erzieherinnen und Erziehern und natürlich auch der Landesregierung für ihren unermüdlichen Einsatz zur Unterstützung der Ukrainerinnen und Ukrainer. Menschen auf der Flucht vor Krieg und Vertreibung zu helfen, wird auch für uns Abgeordnete weiterhin humanitäre und demokratische Verpflichtung bleiben. Daran ist nicht zu rütteln. Die Bande zwischen Niedersachsen und der Ukraine wollen wir weiter ausbauen. Demnächst erwarten wir die offizielle Unterzeichnung der Partnerschaftsvereinbarung unseres Landes mit der Oblast Mykolajiw. Viele Kommunen haben bereits eigene Städtepartnerschaften mit ukrainischen Städten geschlossen. Die Verbindung Niedersachsens zu den Menschen in der Ukraine wird von Tag zu Tag stärker. Meine Damen und Herren, als Niedersächsischer Landtag möchten wir ein deutliches Signal aussenden; denn es ist uns eben nicht möglich, einfach zur Tagesordnung überzugehen. Die Brutalität des russischen Angriffskrieges darf nicht unbeantwortet bleiben. Unsere Antwort ist und bleibt die Solidarität mit der Ukraine, Unterstützung für ihre Menschen und der feste Glaube an die Werte der Freiheit und Demokratie. Putin darf diesen Krieg nicht gewinnen, weil wir sonst alle verlieren. Die Ukraine muss diesen Krieg um Freiheit und Demokratie gewinnen. Deshalb weht heute die Fahne der Ukraine vor dem Niedersächsischen Landtag. Deshalb habe ich Sie, sehr geehrte Frau Dr. Tybinka, und die vielen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützer zu uns eingeladen - aus demokratischer und solidarischer Überzeugung.
Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)
deren Vorsitzender Grant Hendrik Tonne zu Wort gemeldet. Herr Tonne, bitte! Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist gut und ein absolut richtiger Schritt, dass wir heute zu Beginn dieser Plenarsitzung die Gelegenheit haben, zu dem Hochwasser, das stattgefunden hat, und zu den Folgen miteinander in den Austausch zu treten. Das kann man machen, um auch noch einmal die Botschaft sehr klar und sehr deutlich in den Vordergrund zu stellen, dass Staat und Gesellschaft, insbesondere auch unsere Blaulichtfamilie, gut funktioniert haben. Ich finde, schon allein das ist ein wirklich wichtiges Signal in diesen Zeiten, in denen häufig der Eindruck besteht, dass egal, wohin man schaut, alles schwierig ist. Ich will das deshalb gleich an den Anfang stellen, weil ich glaube, dass es auch deshalb gut ist, um insbesondere ein sehr deutliches Dankeschön aus diesem Landtag nach draußen zu senden. Mehr als 140.000 Menschen haben sich über alle Maßen in diesem Land engagiert. Ich finde, darauf darf Niedersachsen stolz sein, und darauf dürfen die Menschen stolz sein. Wir richten unseren Dank an alle, die genau das für unser Land getan haben. Es ist diesem unermüdlichen Einsatz zu verdanken, dass das Hochwasser bewältigt wurde. Die Weihnachtstage – wir alle haben das mitbekommen –, die eigentlich der Besinnlichkeit mit Zeit im Rahmen der Familie und für Abstand vom Alltag dienen, wurden geopfert, um sich für den Schutz unsere Gesellschaft, von Leib, Leben und Eigentum einzusetzen. Die formaljuristische Beschreibung ist: Es war eine ebenen- und organisationsübergreifende Gesamtanstrengung. Wir übersetzen das mal: Die Räder haben wirklich gut ineinandergegriffen, und es hat funktioniert. Dafür können wir auch rückblickend sehr dankbar sein. Ich will daher gleich zu Beginn sagen, dass wir es für absolut richtig und angemessen halten, dass sich die Landesregierung auch gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband sehr schnell darüber Gedanken gemacht hat, wie man den Dank gegenüber den Helferinnen und Helfern zum Ausdruck bringen kann – auch über eine parlamentarische Debatte hinaus. Ich finde, häufig stehen wir dem Eindruck gegenüber, dass in unserer Gesellschaft Menschen vornehmlich an sich selbst denken. Gelegentlich muss der Satz „Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an alle gedacht“ widerlegt werden. Wir können feststellen: Der Gesellschaft ist dieser Gemeinsinn eben nicht abhandengekommen. Alle diese Menschen haben mit ihrem persönlichen Einsatz das Gegenteil bewiesen, gezeigt, dass in Niedersachsen zusammengehalten wird, und damit Schlimmeres verhindert. Wenn dafür jetzt auch mit entsprechenden Ehrenzeichen gedankt wird, wenn es vor allen Dingen auch möglich ist, das mit dezentralen Festen – dort, wo man das auch gemacht hat – zu feiern, dann ist das richtig, dann ist das angemessen, dann hat das unsere ausdrückliche Unterstützung. Dieses Hochwasser war – das wurde schon mehrfach gesagt – ein wirklich außergewöhnliches Hochwasser. Es hat uns einmal mehr vor Augen geführt, dass der Klimawandel real ist. Fast das gesamte Binnenland ist betroffen. Wir haben zu Recht alle vor Augen, dass wir wieder damit rechnen müssen. Wir wissen nicht, in welchem Umfang. Wir wissen nicht, wie schnell. Aber wir müssen uns vor Augen führen: Das, was passiert ist, kann wieder passieren. Deswegen gilt es auch, Lehren aus diesem Hochwasser zu ziehen. Auch der Letzte sollte aber langsam verstanden haben, dass die überdurchschnittlichen Niederschlagsmengen des letzten Jahres, insbesondere im Dezember, nicht ein bloßes zufälliges Wetterereignis waren, sondern ein weiterer Beweis für eine grundsätzliche Veränderung der klimatischen Bedingungen in Niedersachsen. Damit müssen wir umgehen, darauf müssen wir uns einstellen, meine Damen und Herren. Die Bilder unseres nahezu komplett überschwemmten Niedersachsens gingen durch ganz Deutschland und darüber hinaus. In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass es nicht nur einen Zusammenhalt unter Niedersachsen gibt, sondern dass die Hilfsbereitschaft weit darüber hinausgeht. Neben der Unterstützung aus anderen Bundesländern kam es zu vielen Hilfsangeboten aus den Reihen der Mitglieder der Europäischen Union. Ich will beispielhaft Österreich, Frankreich, Dänemark und Schweden nennen. Nach der Aktivierung des europäischen Katastrophenschutzmechanismus haben uns schließlich auch Einsatzkräfte aus unserem Nachbarstaat Frankreich bei den Maßnahmen gegen das Hochwasser geholfen – geschichtlich der erste Einsatz eines EU-Katastrophenschutzmoduls hier in Niedersachsen. Wir hätten uns – davon gehe ich aus – alle miteinander auch eine andere Form der Zusammenarbeit und des Zusammenhalts über Ländergrenzen hinweg vorstellen können. Doch verdeutlicht diese breite europäische Unterstützungsbereitschaft, wie wertvoll europäische Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung sind. Um das ganz deutlich zu sagen: Es wird immer wieder Herausforderungen geben, denen wir uns stellen müssen. Die Antwort auf diese Herausforderungen kann nur mit einem Mehr an Gemeinsamkeit und Solidarität und eben nicht mit einem Mehr an Abgrenzung erreicht werden. Wer in solchen Situationen von Dexit oder Ähnlichem fabuliert, dem muss geantwortet werden: Ein Dexit ist ausschließlich für Dumme, und das belegt auch diese Lage. Wir erleben immer mehr die Auswirkungen globaler Entwicklungen und Ereignisse direkt hier bei uns in Niedersachsen. Diesen potenziellen Herausforderungen gilt es stark, gilt es gemeinsam entgegenzutreten. Auch daraus leiten wir übrigens ein klares Signal mit Blick auf Europa und die Europawahl ab: Mehr Europa ist gut. Wir konnten das gerade unmittelbar spüren. Meine Damen und Herren, ich habe den Klimawandel angesprochen und die Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Ich habe nach den ersten Tagen in diesem Jahr mit Erschrecken zur Kenntnis genommen, dass es augenscheinlich auch hier unter uns immer noch Einzelne gibt, die mit den Herausforderungen des Klimawandels intellektuell überfordert zu sein scheinen. Man war sich nicht zu blöde, wildeste Verschwörungstheorien auch noch nach vorne zu stellen. Anders kann ich mir die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion nicht erklären, in der sie unter anderem fragt, ob „die Landesregierung von den Betreibern der Harzer Talsperren gefordert“ hat, „im Jahr 2023 insbesondere im letzten Quartal möglichst viel Wasser einzustauen“. Das ist der Versuch, eine Erzählung aufzubauen und der Landesregierung eine direkte kausale Verantwortung für die Hochwasserlage zum Jahreswechsel zuzuschreiben. Ich finde das schäbig, meine Damen und Herren. Das ist das perfide Erzählen von Geschichten, von Unsinn unter dem eigenen Aluhut. Das dürfen wir als solches niemals stehen lassen. Ich bin sehr dankbar dafür und wir unterstützen ganz ausdrücklich, dass wir aus diesem Hochwasser unmittelbar Folgerungen ableiten. Herr Lechner, ich komme gleich noch dazu, dass ich mich des Eindrucks nicht erwehren konnte, dass irgendwann im zweiten Teil Ihrer Rede das Ganze in Richtung des Erstellens eines Zerrbildes der Realität ging. Ich empfehle Ihnen dringend, zu googeln, wo wir eigentlich stehen, wer welche Kraftanstrengungen unternommen hat, insbesondere wie viel zum Beispiel in Hitzacker schon passiert ist. Man sollte die Kraftanstrengungen beschreiben, die in dieser schwierigen Lage unter dem Einsatz vieler Ehrenamtlicher unternommen wurden, um Deiche hier in Niedersachsen zu halten. Aber selbstverständlich darf daraus niemals abgeleitet werden, man dürfe sich zurücklehnen. Vielmehr müssen wir uns mit genauso viel Anstrengung vorbereiten, um vor zukünftigen Ereignissen geschützt zu sein. Herr Lechner, ja, auch mit mehr Anstrengungen. Und das ist auch deutlich hinterlegt worden. Wir werden gleich noch Ihre Vorschläge auseinanderbasteln. Wir werden Sie genau an diesen Vorschlägen und an den Debatten, die wir hier im Landtag zu führen haben, messen, Herr Lechner. Ich bin gespannt, wie dann das Abstimmungsverhalten hier im Landtag sein wird. Dass das Brandschutz- und das Katastrophenschutzgesetz novelliert werden müssen, ist ausdrücklich richtig. Es geht auch darum, dass wir hier in Niedersachsen Nachwuchs für den Brand- und Katastrophenschutz gewinnen und binden können. Es geht um Wertschätzung. Es geht darum, dass Betreuerinnen und Betreuer für Sommerlager freigestellt werden können. Es geht auch um die kosteneffiziente Beschaffung von Fahrzeugen, die dann auch dem überörtlichen Brand- und Katastrophenschutz zur Verfügung stehen. 2024 wird es ganz konkrete weitere Verbesserungen beim Brand- und Katastrophenschutz hier in Niedersachsen geben. Das ist gut so. Damit wir beim nächsten Mal noch besser vorbereitet sind, ist die angestrebte Novelle wichtig. Es liegt jetzt--- Ich hoffe, der Zwischenruf ging in Richtung der Kollegen von der CDU. Meine Damen und Herren, nach dem großen personellen Einsatz liegt jetzt die Frage vor uns: Wie bewältigen wir die Lage finanziell? Wir begrüßen ausdrücklich und sind dankbar dafür, dass das Schadensausmaß bereits jetzt durch das Innenministerium zusammengetragen wird, dass dort sehr genau geguckt wird, wo welche Schäden entstanden sind und wie wir sie mit ausgleichen können, um die Menschen, die von ihnen betroffen sind, unmittelbar zu unterstützen. Deshalb ist es auch richtig, dass wir in diesem Plenum über einen Nachtragshaushalt diskutieren. Es sind doch zwei Szenarien möglich gewesen. Das erste Szenario ist, dass man sagt: Wir ermitteln jetzt die Schäden, dann machen wir einen Strich darunter, und dann gehen wir in die Abwicklung. Das zweite Szenario ist: Wir bringen jetzt einen Nachtragshaushalt auf den Weg; parallel dazu werden die Schäden ermittelt. Wir wollen jetzt handlungsfähig sein. Die Notwendigkeit, jetzt handlungsfähig zu sein, stellen wir ganz ausdrücklich nach vorne. Ungewissheiten nehmen wir in Kauf. Gegebenenfalls müssen wir nachsteuern, meine Damen und Herren. Dieser Nachtragshaushalt schafft die Gewissheit: Das Bundesland Niedersachsen ist im Jahr 2024 handlungsfähig. 111 Millionen Euro werden auf den Weg gebracht – nicht auf Pump, nicht in Erwartung etwaiger Steuermehreinnahmen, sondern bereits jetzt seriös und verantwortungsvoll finanziert. Wir begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Das wird auch mit der Tatsache unterstrichen, dass seit dem 24. Januar eine Unterstützung von Privatpersonen in akuten Notlagen veranlasst worden ist, sodass Menschen schnell geholfen werden kann. Wir legen – das sage ich für meine Fraktion ganz ausdrücklich – großen Wert darauf, dass diese Unterstützung schnell und unbürokratisch bei den Menschen ankommt. Weitere Richtlinien--- Weitere Richtlinien sind in Arbeit: für Privatpersonen, für Unternehmen, für die Landwirtschaft. All das ist richtig. Der Nachtragshaushalt 2024 ist mit der klaren Prämisse versehen: Entstandene Schäden werden behoben. Wir unterstützen beispielsweise diejenigen, die Material in den Einsatz gegeben haben und jetzt neues oder zusätzliches Material brauchen. Angesprochen worden ist die Beschaffung mobiler Deiche. Wir haben gesehen, was für einen unglaublichen Wert sie haben, wenn es darum geht, der Lage Herr zu werden. Deswegen ist richtig, mobile Deiche zu beschaffen. Wir stärken die Prävention. Und wir drücken Dank an diejenigen aus, die sich eingesetzt haben. Auswertung und Analyse sind gleichwohl nötig: Wo kann man noch besser werden? In diesem Zusammenhang wurde seitens des Ministerpräsidenten über den präventiven Hochwasserschutz gesprochen. Wir finden das Engagement Niedersachsens und auch die Ankündigung hier am heutigen Tag, dass das bei den Haushaltsberatungen eine wesentliche Rolle spielen wird, um dort Maßnahmen umzusetzen und eine finanzielle Grundlage zu schaffen, ausdrücklich unterstützenswert. Er hat ausdrücklich ausgeführt, was für rechtliche Veränderungen damit einhergehen sollen, was für rechtliche Maßnahmen getroffen werden. Deswegen stelle ich das noch mal hier deutlich nach vorne. Es reicht nicht aus, wenn in Forderungen der Opposition dann immer wieder in der Überschrift kommt, es müsse schneller werden und es müsse auch einfacher werden. Es kommt auf die konkrete Umsetzung an, und bei dieser konkreten Umsetzung, Herr Lechner, sehen wir immer wieder und regelmäßig, dass Bedenken nach vorne gestellt werden – „wozu führt das denn?“ –, wenn man konkrete Vorschläge macht. Ich sage es noch mal ausdrücklich: Moderne Schutzanlagen sollten keine neue Planfeststellung erfordern. Parallele Durchführung von Planungsschritten. Möglichkeit von vorzeitigem Maßnahmenbeginn und Debatten über Vorkaufsrechte. Meine Damen und Herren, genau darüber werden wir miteinander diskutieren, und dann werden wir Sie daran messen, ob Ihr Arm nach oben geht. Ich bin sehr neugierig darauf, wie die Debatte ablaufen wird. Meine Damen und Herren, damit die anderen das hören: Der Zwischenruf von Herrn Lechner war, wir würden nur in Richtung Bund zeigen. Sie haben offenbar nicht zugehört. Sie haben bei der Regierungserklärung eben ausdrücklich nicht zugehört. Es sind ganz konkrete Maßnahmen genannt worden, was hier in Niedersachsen verändert werden soll, damit wir schneller werden, was hier in Niedersachsen an zusätzlicher Kraftanstrengung unternommen wird, um auch finanziell zu unterstützen. Wenn Sie wollen, lesen Sie es gerne nach. Es steht auch in der Ihnen schriftlich übersandten Regierungserklärung, und es wurde hier auch gesagt. Insofern ist es unstrittig. Meine Damen und Herren, wir haben als Regierungsfraktionen zu der Regierungserklärung, zu dem Nachtragshaushalt, den wir hier zu beschließen haben, einen gemeinsamen Entschließungsantrag eingereicht: „Niedersachsen zusammen gegen das Hochwasser – die Folgen der Fluten bewältigen, Konsequenzen für die Zukunft ziehen“. Mit dem Antrag wollen wir nicht nur bekräftigen, dass unser Land gut durch diesen Jahreswechsel gekommen ist, sondern ein wichtiger Bestandteil ist hier der Punkt der Versicherung gegen solche Schadensereignisse. Die Lösung kann hier nur in einer bundesweiten Regelung bestehen. Wie sonst sollte man den Menschen gerade in der Nähe von Bundeslandgrenzen erklären, dass es unterschiedliche Regelungen gibt? In diesem Fall sagen wir auch sehr klar: Ja, in dem Kontext gilt es, eine Pflichtversicherung zu diskutieren, um die Menschen zu schützen, damit sie im Schadensfall nicht vor dem finanziellen Ruin stehen. Die Bekämpfung einer solchen Situation ist ein klassischer Fall, ein typischer Fall für das Handeln als Solidargemeinschaft. Das kennen wir aus anderen Konstellationen. Das ist ausdrücklich richtig, und deswegen haben wir eine sehr klare Erwartungshaltung, dass das vom Bund vorangetrieben wird. Letztlich möchte ich noch einmal den Bogen zu den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern spannen. Auch an meine Fraktion wurde herangetragen, dass es Unklarheiten und Problemlagen bei der Freistellung gegeben hat. Wir haben daher zu diesem Punkt in den Entschließungsantrag aufgenommen, die Landesregierung zu bitten, zu prüfen, ob hier etwaiger Regulierungs- und Klärungsbedarf bestehen könnte. Die Innenministerin hat erklärt, wenn es Unklarheiten gibt, wenn es Lücken gibt, werden diese geschlossen. Der Ministerpräsident hat eben gerade genau dasselbe auch noch mal zu Ausdruck gebracht: Gibt es Lücken, dann werden wir diese schließen. Der Gesetzentwurf der CDU hat diese Idee ebenso. Aber wir sehen, dass es dann doch vielleicht ganz gut ist, sich die Fälle von: „Wo können Lücken entstehen?“, anzugucken und daraus dann eine juristische Ableitung zu ziehen und nicht den umgekehrten Weg zu gehen; denn wir werden, wenn wir in die Detailberatung dieses Gesetzentwurfes gehen, sehen, dass er eben nicht die Fälle trifft, die rechtlich möglicherweise gerade nicht abgedeckt sind. Meine Damen und Herren, da werden wir dann in den Details deutlich intensiver arbeiten müssen. Das Hochwasser über den Jahreswechsel hat gezeigt und zeigt immer noch: Niedersachsen hält zusammen. Der Katastrophenschutz ist gut aufgestellt. Ich will aber auch noch einmal sehr deutlich den Blick auf die betroffenen Menschen richten, die ihre Häuser verlassen mussten, die Einschränkungen hatten oder die schlichtweg in Angst gelebt haben. Wir alle wünschen ihnen, dass es schnellstmöglich eine Rückkehr zur Normalität gibt – auch aus dieser Debatte hier in diesem Hohen Haus. Die Debatte zum Nachtragshaushalt ist ein extrem wichtiger Schritt. Aber auch darüber hinaus gilt, wir werden mit dem Signal „Wir lassen niemanden alleine bei der Bewältigung der Schäden“ ein wertvolles Signal in das Land Niedersachsen senden. Wir werden uns mit dem Signal „Es wird mehr Vorsorge getroffen“ auch darauf einstellen, dass wir in Zukunft alle Herausforderungen, die auf uns zukommen, vernünftig bewältigen können. Und wir vergewissern uns: In dem Moment, in dem alle Ebenen und viele Menschen gut miteinander zusammenarbeiten, sind wir in der Lage, auch eine solch besondere Herausforderung gut zu meistern. Herzlichen Dank.
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen leisten täglich Großartiges. Das erleben wir gerade in diesen turbulenten Zeiten. Die Polizei in Niedersachsen ist immer ein Garant für Stabilität und Augenmaß. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen daher die besten Rahmenbedingungen und auch eine angemessene Ausstattung für ihren alltäglichen Dienst. Ich glaube, bis hier sind wir alle uns einig. Die Frage ist nun: Gehört der Taser zu dieser alltäglichen Ausstattung? Gehört er zur Stärkung der Polizei? Nützt dieses Thema der Debatte zur Stärkung der Polizei? Frau Buschmann, Sie selber haben eingeräumt, dass das nicht das drängendste Problem ist, das die Polizei gerade beschäftigt. Auch ich bin viel bei der Polizei unterwegs, und mich hat bis jetzt niemand aus dem Einsatz- und Streifendienst darauf angesprochen und dafür plädiert, hier unbedingt zu einer Veränderung der Ausstattung zu kommen. Daher gibt es keine neue Erkenntnislage für die Landesregierung. Wir haben im Plenum des Landtages und in den Ausschüssen diverse Male darüber diskutiert - auch in der letzten Legislatur. Ich habe mir die Protokolle dazu durchgelesen. Der Leiter des Spezialeinsatzkommandos hat umfangreich dazu vorgetragen. Dabei kommt man immer wieder zu dem gleichen Ergebnis: Eine Pilotierung des Tasers im Einsatz- und Streifendienst in der Landespolizei ist nicht erforderlich. Der Taser ist im Spezialeinsatzkommando im Einsatz. Das ist ausreichend und sachgerecht, und deshalb brauchen wir keine Pilotierung in Niedersachsen für diesen Bereich. Wir haben eine angemessene Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten. Das haben wir genau im Blick. Wir haben mit Reizstoff, dem Schlagstock und schlussendlich der Schusswaffe unsere Beamtinnen und Beamten gut ausgestattet. Es besteht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Waffe am Gürtel, mit der wir unserer Polizei neben weiterem Gewicht enormen Trainingsaufwand und viele ungeklärte juristische Fragen ans Bein binden. Insbesondere diese Gefahrenlage ist bisher von den Antragstellern, von der CDU-Fraktion, vollkommen unterbewertet worden. Dazu haben Sie in den bisherigen Beratungen wirklich keine neuen Erkenntnisse liefern können. Auch die immer wieder vorgetragene Behauptung, andere Bundesländer würden allesamt auf Taser umstellen, stimmt so nicht. Es gibt einzelne Länder, die den Taser eingeführt haben oder pilotieren. Es gibt in Deutschland aber keinen flächendeckenden Einsatz im Einsatz- und Streifendienst - mit gutem Recht. Das ist weiterhin sehr sachgerecht. Es wird immer wieder das Argument vorgetragen: Der Taser entspannt in einer Situation, in der man vielleicht eine Schusswaffe einsetzen muss. - Hier sollten wir uns die Datenlage in Niedersachsen anschauen: Der Einsatz der Schusswaffe gegen Personen erfolgt äußerst selten und ist natürlich Ultima Ratio. Wir sind hier nämlich nicht in einem „Tatort“ am Sonntagabend. Das kann man hier nicht erleben. Hier gibt es eine sehr zurückhaltende Nutzung von Schusswaffen. Im Jahr 2021 wurde genau ein einziges Mal ein Warnschuss abgegeben und genau zweimal die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Im Jahr 2022 wurden drei Warnschüsse abgesetzt, und genau zweimal wurde die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Das ist die Dimension, über die hier diskutiert wird. Ich denke, diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Vorstellungen in Bezug auf den Einsatz des Tasers mit der Realität des Polizeialltags überhaupt nichts zu tun haben. Deshalb bleiben wir dabei: Wir setzen auf eine adäquate und moderne Ausstattung in der Polizei. Daran werden wir als Landesregierung weiter arbeiten. Der Taser gehört nicht dazu. Er ist unserem Spezialeinsatzkommando vorbehalten. Das ist auch gut so. Damit ist die Polizei in Niedersachsen sehr gut aufgestellt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 19/2316 ablehnen will,
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Herr Domeier, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben es gehört: Gestern tagte das EU-Parlament und behandelte eine Verordnung zu Pflanzen und neuen genomischen Techniken. Das klingt völlig unspektakulär, zugegebenermaßen aber sehr, sehr technisch. Aber so ganz neu ist das Thema nun wirklich nicht. Die Selektionszüchtung ist ungefähr 10 000 Jahre alt. Unsere klassische Gerste würden wir so nicht kennen, wenn Menschen nicht irgendwann erkannt hätten, dass man durch Auswahl etwas erreichen kann und dass der Nutzen aus dem Anbau dieser Pflanzen steigt. Das Gute aus der Natur zu nutzen, ist etwas vollkommen Normales. Die Kreuzzüchtung war ganz besonders um 1900 aufgekommen. Wir kennen unsere Apfelsorte eigentlich genau seit jener Zeit. Um noch ein bisschen weiterzugehen: Seit 1930 wird die Mutationszüchtung eingesetzt; sie wird auch noch heute genutzt. Gerade diese Züchtungsform ist auch nicht ganz ohne, wenn wir die Debatte mal wirklich völlig wertfrei nehmen. Wir haben es gehört: Die Verbraucherinnen und Verbraucher wollen keine Gentechnik. Eine hohe Verbraucherschutztransparenz ist ihnen ganz wichtig. Aber gerade zu der Mutationszüchtung müssen wir einfach wissen, dass auch dort oft Röntgen- oder Neutronenstrahlung genutzt werden, dass mit Kälte- und Wärmeschocks gearbeitet wird und dass chemische Prozesse ausgelöst werden. In der Mutant Database ‑ sie heißt wirklich so ‑ der Internationalen Atomenergiebehörde sind weit über 3000 Pflanzensorten eingetragen ‑ querbeet: Obst, Gemüse und übrigens auch alles, was wir für tolle Pasta brauchen ‑, die mit diesen Mitteln gezüchtet wurden. Die Technik ging weiter; wir haben es gehört. In den 80er-Jahren kam die Gentechnik hinzu, mit der isolierte Gene direkt in das Erbgut der Pflanze eingesetzt werden. Was mich immer stört: Es gibt manche, die per se sagen: Das ist prima. - Und andere sagen: Davor haben wir Angst, das birgt zu viele Risiken. - Gerade der Wandel der Technik ist völlig normal. Ich möchte heute in dieser Aktuellen Stunde gar nicht bewerten, was wichtig, was besser oder was richtig ist. Nein, mir fehlt die offene Debatte dazu, die dadurch völlig lobbygetrieben ist. Deswegen finde ich es gut, dass wir einen Schwerpunkt auf Verbraucherschutz und Kennzeichnung legen. Aber gerade bei der Kennzeichnung würde ich mir wünschen, wenn auch die klassischen Methoden aus den eben von mir genannten Gründen ebenfalls in den Fokus gerückt würden. Die neue grüne Gentechnik bedroht keinesfalls unbedingt die Biodiversität, zumindest nicht automatisch. Ganz im Gegenteil! Wenn wir neue Sorten haben, die weniger Pestizide benötigen, wenn wir neue Sorten haben, die viel hitzeresistenter sind, die weniger Fläche benötigen, dann können sie auch ein guter Baustein für mehr Biodiversität sein. Aber neue Regeln und neue Techniken funktionieren nicht mit altem Markenschutz und altem Patentrecht. Es freut mich, dass wir uns hierzu scheinbar einig sind. Rechtssicherheit ‑ das haben wir auf allen Demonstrationen der letzten Zeit gehört ‑ ist unseren Landwirtinnen und Landwirten ganz besonders wichtig. In Niedersachsen gibt es 24 Saatzuchtunternehmen. Auch insofern halte ich es für äußerst wichtig, dass wir gute, gemeinsame Regelungen erreichen und nicht zu unterschiedlich werden. Von daher freue ich mich sehr über die Debatte. Wir sind noch ein Stück weit auseinander, aber wir gehen ja irgendwann gemeinsam los. Vielen Dank.
Die Zukunft der Krabben- und Muschelfischerei sichern: Wissenslücken schließen, Innovationen fördern und betriebliche Investitionen unterstützen
vom Abgeordneten Pascal Leddin. Bitte schön! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Krabbenfischerei in Niedersachsen ist von besonderer Bedeutung für unser Küstenland. Neben der wirtschaftlichen Komponente bedeutet sie aber auch Tradition, Tourismus und Kultur. Die EU-Kommission stellte die Fischerei vor eine Herausforderung, indem die Grundschleppnetzfischerei innerhalb einer sehr kurzen Zeit faktisch verboten werden sollte. Das wäre das Aus für die niedersächsischen Fischerinnen und Fischer gewesen. Während ich das übergeordnete Ziel des Meeresschutzes teile, ist es dennoch sehr unglücklich verlaufen - zum einen, weil niemand mit den Fischerinnen und Fischern gesprochen hat, zum anderen, weil keine Zeit für einen Umstieg auf nachhaltigere Fangmethoden eingeplant wurde. Die Landesregierung hat sich daraufhin ziemlich deutlich positioniert. Dafür möchte ich Danke sagen. Das schnelle Handeln unserer Ministerin und die klaren Worte haben gewirkt, und der Aktionsplan wurde zurückgenommen. Es freut mich, dass wir in einem demokratischen Verfahren Entscheidungen auch überdenken und anpassen können. Im Rahmen der Sparmaßnahmen im Haushalt, die dank der Klage der CDU sehr umfassend ausfallen sollten, mussten nun auch Gelder aus der Fischerei entnommen werden. Zwar erhält die Fischerei immer noch mehr als 100 Millionen Euro zusätzliche Gelder, trotzdem ist es eine Kürzung von Mitteln. Diese Mittel kommen aus Offshore-Windkraftanlagen, die die eigentlich der Fischerei zustehen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Mittel in den nächsten Jahren vollständig bei der Fischerei landen, denn sie werden dort gebraucht. Wir wollen den Sektor zukunftsfähig gestalten. Wir brauchen umweltfreundliche Antriebe und Fangmethoden, die praxistauglich sind. Das geht nur mit einem Ausbau. Herr Dannenberg, ich möchte noch kurz auf Sie eingehen. Ich empfehle Ihnen: Reden Sie mal wirklich mit den Leuten! Behaupten Sie es nicht einfach hier vorne, sondern reden Sie wirklich mit den Leuten! Denn gerade bei der Fischereiversammlung wurde eindeutig gesagt: Die illegale Fischerei ist definitiv ein Problem. - Auch der Beifang ist ein Problem. Fast 90 % sind Beifang, gerade bei der Krabbenfischerei. Das sehen die selbst als Problem an und wollen auch etwas dagegen tun. Sie wollen es! Ich empfehle Ihnen auch dringend eine kleine Nachhilfestunde im Thema Geologie. Es sind Grundkenntnisse, dass gerade im Boden CO2 gespeichert wird. Verlassen Sie also am besten Ihre Telegram-Gruppen, und kommen Sie bitte zurück in die Realität! Insgesamt ist noch viel zu tun. Aber es lohnt sich, denn Meeresschutz ist auch Klima- und Artenschutz. Auch die Fischerei profitiert von intakten Meeren und gesunden Ökosystemen. Vielen Dank. Auf Ihren Beitrag, Herr Abgeordneter Leddin, gibt es eine Kurzintervention des Abgeordneten Dannenberg. Bitte schön, Herr Dannenberg!
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also, wir lehnen den Antrag der CDU tatsächlich ab. Das hat ja auch schon die Kollegin gesagt. Das will ich gleich mal vorausschicken. Aber dass die CDU jetzt Apotheken staatlich führen möchte, also das hätte ich nicht erwartet. Diese Aussage zeigt mal wieder, dass sich die AfD mit den Anträgen, die wir hier beraten, wenig inhaltlich beschäftigt. Auf der anderen Seite folgt der Antrag der CDU einem Schema, was wir hier auch schon öfter gesehen haben: Es gibt ein Problem, es sollen mehr Stellen aufgebaut werden ‑ ob nun bei der Ausbildung oder bei Richterinnen und Richtern und Staatsanwälten; das hatten wir heute Vormittag und heute Mittag ‑, und dann ist das Problem gelöst. Wir alle sind uns sicher und wir alle unterstützen natürlich die Aussage, dass es eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung mit Medikamenten geben muss. Aber der Ansatz des Antrages ist ein falscher. Das ist jetzt schon in einigen Reden deutlich hervorgehoben worden. Aber ich will es nochmal sagen: Die Erhöhung von Studienplätzen produziert keine Apothekerin und keinen Apotheker mehr. Frau Viehoff, warten Sie bitte einen Moment, bis es hier ruhiger wird.- Ich möchte um Ruhe bitten! Das ist keine Kausalkette, um das einfach mal deutlich zu machen. Das hat natürlich auch die Beratung ergeben. Es hört sich ja so an, als ob wir einfach gesagt hätten: Das wollen wir nicht. - Wir haben diesen Antrag beraten. Wir haben uns unterrichten lassen. Die Unterrichtungen haben ergeben: a) Wir haben ausreichend Studienplätze in Braunschweig, Braunschweig ist gut aufgestellt. b) Es wurde uns selbstverständlich ‑ trotz der Bemühungen von Braunschweig ‑ berichtet, dass für die Entscheidung, vielleicht einen Job in der Apotheke zu wählen, die Studieninhalte modernisiert werden müssten. Der Apothekerverband hat in der Sache auch schon Initiativen gestartet, um die Approbationsordnung für die Pharmazie zu verändern. Ich glaube, das müsste erst einmal passieren, bevor wir über weitere Schritte nachdenken. Denn eines ist klar ‑ und das will ich kurz auch hier einmal ansprechen; ich habe es im Ausschuss schon erzählt ‑: Die Apothekerin bei mir vor Ort hatte mitbekommen, dass dieser Antrag hier im Landtag beraten wird. Die sagte mir: Aus meinem Pharmaziestudium ‑ wahrscheinlich nicht in Braunschweig; da gab es wahrscheinlich auch noch nicht die Übungsapotheke ‑ kannte ich, als ich in die Apotheke gekommen bin jeden Wirkstoff, aber kannte nicht die Namen der Medikamente. - Also, man wusste, was Acetylsalicylsäure ist, aber nicht, dass das Aspirin ist, um es mal so deutlich zu sagen. Das zeugt natürlich davon, dass man sich als junger Mensch wahrscheinlich eher in der Pharmaindustrie einen Job sucht, weil man dort mit Wirkstoffen handhabt. Aber auch die Frage der Entbürokratisierung muss man hier stellen. Denn wozu brauchen wir jetzt noch für einen Wirtschaftsbetrieb Apotheke ein eigenes Landesförderprogramm? Und wozu muss es ein eigenes Förderprogramm zur Digitalisierung geben? Ich gehe mal davon aus: Das haben wir alle verschlafen, auch die Apotheken. Aber muss es denn jedes Mal noch ein Förderprogramm auf ein Förderprogramm geben? Das ist doch das ‑ das habe ich in einem Spiegel-Artikel in der letzten Woche gelesen ‑, was die Apothekerinnen und Apotheker ganz besonders beschwert: die überbordende Bürokratie. Letzter Satz! Wir lehnen den Antrag ab.
Bitte schön! Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, da Sie meine Frage vom 15. September 2023 nicht beantwortet haben, will ich sie erneut stellen: Warum gibt es in Niedersachsen, anders als in anderen Bundesländern, kein Genderverbot, was noch zusätzlich verhindern würde, den Erwerb und das Verständnis der deutschen Sprache zu erschweren? - Vielen Dank.
Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen gewährleisten: Pharmaziestudienplätze konsequent ausbauen und Apotheken stärken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute steht unser Antrag „Wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln …“ zur Beratung. Die öffentliche Apotheke vor Ort ist für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung von großer Bedeutung und ein wesentlicher Baustein der wohnortnahen niederschwelligen Gesundheitsversorgung gerade in den ländlichen Regionen unseres Bundeslandes. Insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und der aktuellen Arzneimittellieferengpässe wäre es besonders wichtig, dass sich die rot-grüne Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen aktiv für den Erhalt der öffentlichen Apotheken in der Fläche einsetzen und das Thema endlich auf die Agenda setzen würden. Deshalb muss ich Ihnen von SPD und Grünen schon deutlich sagen, dass ich erheblich irritiert bin, wie Sie mit unserem Antrag in den bisherigen Beratungen umgegangen sind. Dass Sie einem CDU-Antrag nicht zustimmen können oder wollen, kann ich aus taktischen Gründen noch nachvollziehen. Aber dass Sie nicht einmal willens und in der Lage sind, einen Änderungsantrag oder gar einen eigenen Antrag zu diesem wichtigen Thema zu formulieren, sondern unseren Antrag einfach abprallen lassen, ohne eine eigene Position zu entwickeln, halte ich angesichts des Apothekensterbens und der Prognosen für die unterversorgten Bereiche für mehr als fahrlässig. Dabei betrifft dieses Thema uns alle unmittelbar; denn jeder von uns ist irgendwann auf die Dienste einer Apotheke angewiesen, sei es für ein verschreibungspflichtiges Medikament oder eine einfache Beratung. Die Situation der Apotheken in Deutschland, speziell in Niedersachsen, ist alarmierend. Die Zahl der Apotheken geht kontinuierlich zurück. Dies stellt eine ernsthafte Herausforderung für unsere Gesundheitsversorgung dar. Es ist deswegen dringend geboten, dass wir Maßnahmen ergreifen, um unsere Apotheken weiterhin in die Lage zu versetzen, diesen wichtigen Dienst zu erbringen. Alle wissen: Ein Hauptgrund für Apothekensterben ist der Mangel an Nachwuchs. Rot-Grün scheint dies aber zu ignorieren. In Niedersachsen wird der Studiengang Pharmazie derzeit nur an einer einzigen Universität angeboten. Mit der Gesamtzahl der Studienplätze liegen wir bundesweit im unteren Bereich - und das trotz der Größe unseres Bundeslandes. Wir fordern deshalb eine Erhöhung der Studienkapazitäten, um dem Fachkräftemangel entschieden entgegenzuwirken. Die Schaffung eines medizinnahen Studiengangs Pharmazie an der European Medical School ergänzend zu dem bestehenden Angebot in Braunschweig wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Durch die Einrichtung von mindestens vier Professuren könnten wir eine hochwertige Ausbildung sicherstellen und die Attraktivität des Standortes weiter erhöhen. Darüber hinaus müssen wir schnellstmöglich Maßnahmen ergreifen, um die unterversorgten Regionen nicht alleine dastehen zu lassen. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, dass Rot-Grün die Realität der Apothekenversorgung völlig verkennt. Die im Ausschuss erhobene Behauptung, es gebe genügend Pharmaziestudienplätze und nur zu viele Absolventen würden in die Pharmaindustrie gehen, ist völlig absurd. Mehr Absolventen bedeutet auch mehr Absolventen, die gegebenenfalls eine Apotheke übernehmen. Zu sagen, der Status quo sei schlecht und viele Absolventen entschieden sich für andere Jobs, entbindet Sie doch nicht davon, politisch zu handeln. Wir brauchen qualifizierte Pharmazeuten sowohl in der Apothekenpraxis als auch in unserer Medikamentenentwicklung, allein schon, um Abhängigkeiten zur reduzieren. Neben diesem Studiengang in Oldenburg schlagen wir ganz konkret die Einführung eines zielgerichteten Landesförderprogramms zur Übernahme und Neueröffnung von Apotheken in unterversorgten Bereichen vor. Die Unterrichtung im Ausschuss ergab: So etwas gibt es bislang nicht. Meine Damen und Herren, die Attraktivität der Apothekenübernahme zu steigern, könnte dazu beitragen, Absolventen für eine Karriere in der Apothekenpraxis zu gewinnen. Ein zielgenaues Landesförderprogramm wäre nach unserer Auffassung ein wichtiges Signal. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, es muss doch in unserem gemeinsamen Interesse liegen, die Zukunft unserer Gesundheitsversorgung zu sichern und dafür Sorge zu tragen, dass jeder Bürger Zugang zu den benötigten Arzneimitteln hat. Vor meinem Einzug in den Landtag dachte ich, dass Politik, egal ob regierungstragend oder Opposition, gemeinsam bestrebt sein sollte, die unterschiedlichen Interessen anzuhören und gemeinsam Lösungen zu finden, die möglichst allen Seiten gerecht werden und unser Land nach vorne bringen. Es ist deshalb für mich nicht nachvollziehbar, dass unsere Anträge im Ausschuss von Rot-Grün ignoriert, verschleppt sowie Anhörungen konsequent abgelehnt werden. Ich könnte es ja in Ansätzen verstehen, wenn Sie von Rot-Grün eigene Vorschläge hätten, mit denen wir uns vertieft auseinandersetzen könnten. Aber auch das ist nicht der Fall. In diesem Sinne rufe ich heute dazu auf, unseren Antrag zu unterstützen und gemeinsam daran zu arbeiten, die wohnortnahe und flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln in Niedersachsen zu gewährleisten. Danke schön.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Fraktion der CDU stellt der Kollege Calderone. Bitte schön! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin Wahlmann, Sie haben eben ausgeführt, dass die Innen- und Justizministerkonferenzen in dieser Sache verschiedene Beschlüsse gefasst haben und dass die Landesregierung auch verschieden Bundesratsinitiativen eingebracht hat oder unterstützt. Wird sich die Landesregierung auch an einer Bundesratsinitiative hinsichtlich verfahrensrechtlicher und prozessualer Fragen beteiligen oder diese gar selber einbringen? Vielen Dank.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
das so zutrifft. Danke. Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Nein, das ist dezidiert nicht der Fall - im Gegenteil: Wir haben für die Justiz insgesamt deutliche Zuwächse erwirkt, insbesondere in einem Bereich, der sowohl für die gesamte Justiz als auch für die Staatsanwaltschaften wichtig ist, nämlich im Bereich der Digitalisierung. Sie wissen, dass wir uns gerade mitten im Rollout der elektronischen Akte befinden. Aus diesem Grund war es für mich besonders wichtig, dass wir für die Justiz 11 Millionen Euro an Sachmitteln zusätzlich bekommen haben, sodass wir jetzt bei insgesamt 50 Millionen Euro sind. An diesem Verhältnis sehen Sie auch, dass 11 Millionen Euro zusätzlich ein enormer Schluck aus der Pulle sind. Diese Mittel brauchen wir, und wir werden sie sinnvoll einsetzen. Zusätzlich haben wir 26 weitere Beschäftigungsmöglichkeiten für unseren zentralen IT-Betrieb in der Justiz geschaffen. Das alles sind Menschen, die uns dabei helfen und unterstützen, die elektronische Akte einzuführen und weitere Verfahren wie zum Beispiel die angesprochene Künstliche Intelligenz zu entwickeln und anderes. Das wird auch gerade den Staatsanwaltschaften zugutekommen, zum Beispiel bei der Entwicklung einer Beweismittel-Cloud und auch bei der Frage des Rollouts der elektronischen Strafakte, der unmittelbar bevorsteht. Insofern haben wir da einiges erreicht. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, da sind wir uns einig: Die Pflege in Niedersachsen ist eines der wichtigsten und gesellschaftlich am meisten diskutierten Politikfelder in unserem Land. Daher möchte ich gerne mit einem Dank an die vielen Pflegekräfte und die Träger von Pflegeeinrichtungen beginnen, die sich Tag für Tag in den Dienst unserer Mitmenschen stellen, die unsere pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger pflegen und ihnen gleichzeitig gute Betreuung zukommen lassen. Dafür zunächst einmal ein ganz herzliches Dankeschön! An dieser Stelle möchte ich aber auch den vielen Familien und Einzelpersonen danken, die ihre Angehörigen im häuslichen Umfeld pflegen. Dass die Pflege derzeit nicht einfach ist, wissen wir alle. Ich glaube, das wissen auch die Menschen in unserem Land, weil wir nicht nur hier, sondern im ganzen Land über die Pflege diskutieren. Viele Menschen haben heute Angst: Was passiert mit ihnen, wenn sie selbst einmal pflegebedürftig werden? Jedoch haben wir den Eindruck, Herr Minister Philippi, dass Sie in diesem Bereich bisher keine politischen Entscheidungen treffen und sich ein Stück weit hinter der Konzertierten Aktion Pflege verstecken. Wir wissen nicht erst seit heute, dass nahezu 10 % der stationären Einrichtungen in ihrer Existenz bedroht sind. Teilweise mussten sie schon schließen. Gründe hierfür sind in erster Linie Tarifsteigerungen, die Umsetzung der Tariftreuevereinbarung, die Steigerung der Energie- und Sachkosten und nicht zuletzt, dass die Einrichtungen einfach kein Personal finden, sodass Betten leer bleiben müssen oder Fahrzeuge im ambulanten Dienst nicht belegt werden können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben der Landesregierung und auch den Regierungsfraktionen in den letzten Monaten mit verschiedenen Entschließungsanträgen bereits konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Pflegesituation in Niedersachsen gemacht. Beispielhaft möchte ich einige Forderungen nennen: eine einjährige, praxisorientierte Pflegehelferausbildung mit Ausbildungsvergütung, auch für Schülerinnen und Schüler ohne Schulabschluss, die stärkere Digitalisierung des Gesundheitswesens und der Abbau von Bürokratie, Pflegekräfte, die die Zwischenprüfung bestehen, als Pflegeassistenz anerkennen, Personen, die zehn Jahre und länger in der Pflege tätig sind, sollten ebenfalls die Anerkennung als Pflegehelferinnen und Pflegehelfer erhalten, Refinanzierung der Kosten der Anwerbung ausländischer Pflegekräfte, duale Ausbildung mit Ausbildungsvergütung für alle Pflegeausbildungsgänge. Zu vielen dieser Vorschläge hören wir in Unterrichtungen durch die Landesregierung: „Das Sozialministerium unterstützt diese Forderung“, „Wir sind in Gesprächen mit dem Bund“ und/oder „Wir prüfen das“. Im Ergebnis müssen wir leider feststellen, dass die vergangenen zwölf Monate zwölf verlorene Monate für die Verbesserung der Situation der Pflege in Niedersachsen waren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir legen heute einen Gesetzentwurf vor, mit dem Sie abermals die Möglichkeit haben, die Personalsituation der Pflege in Niedersachsen zu verbessern. Im Kern geht es uns darum, dass wir durch die Einführung eines eigenen Landespflegeausbildungsgesetzes die Möglichkeit schaffen, dass es keine Verpflichtung mehr gibt, allgemeinbildende Fächer im Rahmen der Pflegeausbildung zu unterrichten, so wie es das Land Schleswig-Holstein heute bereits macht. Durch die Streichung der derzeitigen Regelung im Niedersächsischen Schulgesetz schaffen wir die Möglichkeit, in Niedersachsen ein eigenes Gesetz zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege einzuführen, welches dann die Pflegeausbildung in Niedersachsen in Ergänzung der bundesrechtlichen Vorgaben regelt. Darüber hinaus ist es ein besonderes Ziel dieses Gesetzes, dass im Rahmen der Ausbildung nicht nach oben von den Vorgaben des Bundes abgewichen wird und keine zusätzlichen Anforderungen an die Ausbildung gestellt werden. Dieser Gesetzentwurf schafft die Möglichkeit, die gesetzliche Vorgabe, Unterricht in allgemeinbildenden Fächern im Umfang von mindestens 280 Unterrichtsstunden zu erteilen, zu beseitigen und diese Zeit für die praktische Ausbildung in den Einrichtungen zu nutzen. Im Ergebnis ist das genau das, was heute schon passiert. Denn an den Pflegeschulen stehen nicht ausreichend Lehrerinnen und Lehrer für den Allgemeinunterricht zur Verfügung. Also sollten wir an dieser Stelle endlich einmal der Praxis nachkommen. Damit erhalten unsere Auszubildenden die Möglichkeit, in deutlich größerem Umfang als bisher in den Einrichtungen zu arbeiten, Ausbildungsinhalte praktisch zu erlernen, so zu üben, wie die Pflegekräfte in den Einrichtungen zu arbeiten haben, und die Pflegekräfte dort zu unterstützen. Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, dort, wo dies erforderlich ist, Deutschunterricht zu erteilen. Aber wir alle wissen doch, dass der beste Lernort für die Sprache der Arbeitsplatz mit der täglichen Sprachanwendung ist. Wir brauchen jetzt, liebe Kolleginnen und Kollegen, mehr Absolventen in den Pflegeeinrichtungen, da sonst die Pflegeeinrichtungen reihenweise von der Insolvenz bedroht sind. Daher müssen wir junge Menschen für den Pflegeberuf begeistern. Wir müssen schauen, dass dieser Beruf wirklich attraktiv ist. Wer sich mit jungen Leuten unterhält, wird immer wieder hören, dass es nicht nur ums Geld geht, sondern um die Erfüllung im Beruf und um ein gutes Leben. Sie wollen gute und verlässliche Rahmenbedingungen in der Ausbildung und in ihrem Beruf vorfinden. Dieser Gesetzentwurf ist ‑ genauso wie die vorhin schon beschriebenen Vorschläge ‑ ein weiterer Baustein für gute Rahmenbedingungen in der Pflegeausbildung und ein weiterer Beitrag zur schnellen Verbesserung der schwierigen Personalsituation in der Pflege in Niedersachsen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Herr Minister, die Verbesserung der Personalsituation in der Pflege ist eine der großen Aufgaben ‑ ich hatte es vorhin schon mal gesagt ‑ der Politik in Niedersachsen. Wir haben Ihnen hierzu heute einen weiteren Vorschlag vorgelegt und reichen Ihnen die Hand zur Zusammenarbeit. Lassen Sie uns gemeinsam die weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs gestalten und an den Vorschlägen arbeiten, um das gemeinsame Ziel zu erreichen! Herzlichen Dank. Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Frau Präsidentin, vielen Dank. - Werte Kollegen! Werter Herr Kollege, werte Kollegen von der SPD und den Grünen ‑ den Regierungsparteien ‑, selbstverständlich kritisiere ich nicht die Rechtsprechung. Aber ich habe gesagt, wie es die Öffentlichkeit nun einmal wahrnimmt. Das ist die eine Sache. Es ist außerdem beschämend, dass wir als Opposition ‑ wir als Opposition! ‑ einen solchen Antrag hier einbringen müssen. Das hätte schon längst von Ihnen, von Ihren Fraktionen, gemacht werden müssen, auf den Weg gebracht werden müssen. Denn Sie stehen in der Regierungsverantwortung. Stattdessen hält Ihre Bundesministerin, Frau Faeser, alle Türen und Toren weiterhin auf für illegale Einwanderung. Frau Schülke, ich muss Sie jetzt mal unterbrechen. Sie wissen, was eine Kurzintervention ist? Eine Kurzintervention zu dem Redner, der vor Ihnen gesprochen hat? Bitte schön! Außerdem muss ich noch eines hinzufügen: So oft, wie Sie die Begriffe „rechtsextremistisch“, „Nazi“, „Faschist“ benutzen, zweifele ich daran, dass Sie die Tragweite dieser Begriffe verstehen. Frau Schülke, ich mache Sie noch einmal darauf aufmerksam: In einer Kurzintervention können Sie auf das eingehen, was der Vorredner gesagt hat. Was Sie eben gesagt haben, hat der Vorredner nicht gesagt. Ist Ihnen eigentlich klar, dass Sie mit den Aussagen, die Sie hier ständig gegen uns tätigen, den Nationalsozialismus und den Holocaust verharmlosen und verhöhnen? Frau Schülke, setzen Sie sich bitter wieder hin! Das war keine Kurzintervention.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU, von der Kollegin Hermann. Bitte schön! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin Wahlmann, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade erklärt haben, dass Sie die Einstellungsvoraussetzungen in der niedersächsischen Justiz nicht verändert haben, frage ich Sie, wie Sie das Schriftstück aus Ihrem Haus vom 25. Januar mit dem Titel „Abweichen von Achtpunktegrenze“ erläutern, in dem ausgeführt wird ‑ ich zitiere sinngemäß ‑: Wenn die Bewerberinnen und Bewerber als Proberichter ‑ in Abänderung des Erlasses vom 26. November 2019 ‑ nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen ‑ acht Punkte in der zweiten Staatsprüfung ‑, kann in beiden Prüfungen davon abgewichen werden und mit fünfzehn Punkten eingestellt werden. Wie erklären Sie sich also ‑ wenn Sie sich hier hinstellen, in dieses Plenum, und sagen, Sie haben die Einstellungsvoraussetzungen nicht geändert ‑, dass Sie in Ihren Geschäftsbereich ein Schreiben abgegeben haben ‑ Mitte Januar ‑, wo Sie das Absenken der Einstellungsvoraussetzungen von sechzehn auf fünfzehn Punkte angeordnet haben?
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kollegen! Die Ausübung des Richteramtes, zudem die Arbeit als Anwalt stellt an diejenigen, die sie ausüben, immense Anforderungen. Warum? Weil deren Arbeit regelmäßig mit menschlichen Schicksalen zu tun hat. Ein Richterspruch – schuldig oder nicht schuldig – kann ein ganzes Leben verändern. Die kompetente Verteidigung durch einen Anwalt spielt dabei eine nicht unwesentliche Rolle. Aus diesem Grund stellt der Studiengang zum Volljuristen höchste Ansprüche an seine Kandidaten, und das zu Recht. Meine Damen und Herren, es ist meine persönliche Überzeugung, dass dies auch so bleiben soll. Uns liegt der Antrag der SPD- und der Bündnis 90/Grüne-Fraktion vor, erbrachte Prüfungsleistungen zu honorieren. Man muss diesem erst einmal mit juristisch trainierter Spürnase abgewinnen, welches Problem überhaupt geschildert und welche Lösung dafür beantragt wird. Kurz: zu wenig Volljuristen und zu wenig Bachelors der Rechtswissenschaft. Dazu gleich vorweg: Der Antrag würde keines der genannten Probleme lösen. Es sollen Jurastudenten nach dem ersten Staatsexamen einem Bachelor gleichgestellt werden, sollten sie die Pflichtfachprüfung nicht bestehen. Dadurch würde sich nichts Wesentliches ändern. Aus der Sicht eines Unternehmers wäre es nur ein neues Stück Papier zu einer weiterhin unveränderten Ausbildung. Auch der Bachelor als Zulassungsvoraussetzung zu einem Mastertitel ist kein Argument. Erkundigen Sie sich gerne bei Ihrer Bundesaußenministerin, wie man ohne Vorleistung zu einem Masterstudium kommt! Insgesamt betrachtet weht durch dieses Papier ein Geist, den wir schon aus vielen anderen Diskussionen mit Rot-Grün kennen. Nebenbei vermisse ich ohnehin den Vorschlag, die offenen Stellen mit Juristen aus dem Ausland aufzufüllen. Ja, wo bleibt dieser Vorschlag? Er scheint von der überraschend weisen Erkenntnis vertrieben worden zu sein, dass es in den Ländern, aus denen Menschen so gerne zu uns strömen, solche Studiengänge überhaupt nicht gibt. Eine funktionierende Lösung können wir von der AfD gerne liefern. Meine Damen und Herren, darin sind wir richtig gut. Die Gerichte müssen sich in jüngster Zeit vermehrt mit Verfahren befassen, die es vor einigen Jahren gar nicht gab, seien es Gewaltverbrechen von Einwanderern, Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz – siehe Corona! – oder muslimischer Antisemitismus. Hier muss angesetzt werden. Dann genügt das vorhandene Personal, und die Berufe werden für die kommenden Generationen auch wieder attraktiv. Wenn wir diese Unabhängigkeit erreichen wollen – meine Damen und Herren, das wäre dann eine nachhaltige Lösung –, müssen wir viel mehr darüber nachdenken oder diskutieren, die Justizministerien auf Länder- und Bundesebene vollständig abzuschaffen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Eichenprozessionsspinner umweltfreundlich bekämpfen - Meisenbestand durch Nistkästen fördern!
Sehr verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Beratung zu diesem Antrag habe ich bereits über die Probleme, die der Eichenprozessionsspinner verursacht, gesprochen. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass der EPS ein wirklich ernstzunehmendes Problem sowohl für die Umwelt als auch für die Gesundheit der Menschen darstellt. Gerade bei mir in der Region sind viele Bäume vom EPS befallen, weshalb mich das Thema auch selbst beschäftigt. Der Eichenprozessionsspinner bedroht die Existenz unserer Eichenbestände und kann vor allem bei vorerkrankten Menschen zu schweren gesundheitlichen Problemen führen. Die Population dieses Schmetterlings befindet sich in Nordwestdeutschland bereits seit mehreren Jahren in einer andauernden Massenvermehrung, und die vorherrschenden Witterungsverhältnisse der letzten Jahre sorgen dabei für beste Lebensbedingungen für den EPS. Dieser zu erkennende Entwicklungstrend wird sich auch in Zukunft fortsetzen und damit die mit dem Eichenprozessionsspinner einhergehenden Probleme verstärken. Genau deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, reicht es eben nicht aus, Nistkästen für Meisen aufzuhängen; denn Nistkästen allein beheben das Problem nicht. Es bräuchte nicht nur flächendeckend Nistkästen, sondern auch in allen betroffenen Gebieten Meisen, und die Meisen, die den Eichenprozessionsspinner fressen sollen, brauchen an diesen Stellen einen geeigneten Lebensraum. Auch wenn Meisen und insbesondere die Kohlmeisen dabei helfen könnten, den Eichenprozessionsspinner einzudämmen, können sie allein das Problem nicht lösen. Was in dem Antrag gänzlich fehlt, ist die Antwort auf die Frage, wie mit den bereits vorhandenen Nestern umgegangen werden soll. Denn die Raupenhaare, die in den Nestern verbleiben, stellen ein ebenso großes gesundheitliches Risiko dar wie der EPS selbst. Diese Brennhaare werden weder von den Meisen noch von anderen Vögeln gefressen. Die Gespinste mit den Raupenhaaren können aber bis zu elf Jahren erhalten bleiben und stellen ebenso lange eine Gefahr für die Menschen dar; denn das Nesselgift bleibt in der Natur unter trockenen Bedingungen wirksam. Insbesondere an Wegen und Spielplätzen müssen daher, wie es schon in den betroffenen Kommunen geschieht, alle Nester restlos entfernt und vernichtet werden. Daran sieht man, dass der Antrag einfach nicht weit genug gedacht wurde und an den konkreten Problemen und einer praktikablen Umsetzung vorbeigeht. Es sind zusätzliche Maßnahmen nötig, um effektiv gegen den Eichenprozessionsspinner vorzugehen und die flächendeckende Bekämpfung zu ermöglichen. Wie eine solche umfassende Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners umgesetzt werden soll, geht aus dem Antrag leider ebenfalls nicht hervor. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die sinnvollen Anregungen aus dem Antrag haben wir im Ausschuss ernsthaft diskutiert. Ich empfehle, der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu folgen und den Antrag der AfD-Fraktion abzulehnen. Vielen Dank.
Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ. Die Transformation des Tourismus zukunftsfähig gestalten - die Tourismusstrategie für das Land Niedersachsen weiterentwickeln
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Nachhaltig. Klimafreundlich. Barrierefrei. Digital. Sozial. Innovativ.“ Die Transformation des Tourismus werden und müssen wir zukunftsfähig gestalten. Wir werden die Tourismusstrategie für unser Land Niedersachsen weiterentwickeln. Die Transformation ist auch im Tourismus in vollem Gange. Sie ist zu gestalten und zu lenken, deshalb werden wir die Tourismusstrategie anpassen müssen, und das wollen wir auch! Die Transformation in anderen Bereichen wird maßgeblich dazu beitragen, dass die Transformation in der Tourismusbranche eine Erfolgsgeschichte wird. Meine Damen und Herren, ein Beispiel dazu: Die Transformation der Mobilität hin zu mehr öffentlichen Verkehrsmitteln ‑ sowohl im Nahverkehr mit Bus und Bahn als auch im Fernverkehr ‑ wird eine enorme Bedeutung für die Tourismusbranche haben. Urlauber*innen müssen die Möglichkeit haben, ihren Urlaubsort mit der Bahn oder dem Bus, aber auch mit dem Fahrrad und anderen Verkehrsmitteln zu erreichen. Das wird nicht nur den Destinationen helfen, die jetzt schon überlaufen sind, sondern es wird auch denen helfen, die vielleicht noch gewisse freie Kapazitäten haben. Ein weiterer Bereich, der schon jetzt enorm von der Transformation betroffen ist, ist die Landwirtschaft. Aber auch hier ergeben sich Synergien, die wir nutzen können. Das frühere Nischenthema Landtourismus ist schon lange kein Nischenthema mehr. Das, was der Landtouristik Niedersachsen e. V. in den vergangenen Jahren auf die Beine gestellt hat, kann sich wirklich sehen lassen, und es gibt ein enormes Potenzial, um das fortzuführen. Auch das Diversifizierungsprogramm des ML wird hier unterstützen können. Viele Projekte, gerade in den ländlichen Regionen, werden auch über LEADER gefördert. Daher freut es mich besonders, dass die EU kürzlich die Höchstgrenze der Förderung über die De-minimis-Regel nach oben angepasst hat. Warum bin ich so zuversichtlich, dass es uns gelingen wird, eine zukunftsweisende Strategie aufzustellen? Wir haben in Niedersachsen ein Wirtschaftsministerium, das sich inzwischen sehr selbstbewusst auch als „Tourismusministerium“ bezeichnet. Und wir haben in Niedersachsen eine Tourismusmarketinggesellschaft, die hervorragend aufgestellt ist und exzellent unterstützen wird. Und wir haben eine Marketinggesellschaft der Land- und Ernährungswirtschaft in Niedersachsen, die auch in anderen Bereichen Expertisen hat, die wir auch in der Tourismusbranche nutzen können. Nicht gegeneinander, nicht parallel, sondern miteinander - wie man es auf der Grünen Woche sehen konnte. Viele von uns waren da. Ich glaube, dass das eine Plattform wäre, auf der sich beide Gesellschaften gut präsentieren könnten. Meine Damen und Herren, wir werden weiterhin dafür sorgen, dass die verschiedenen Bereiche im intensiven Austausch stehen, um ihre Strategien aufeinander abzustimmen. Wir werden diese Strategie gemeinsam mit allen Fraktionen, die daran mitarbeiten wollen, für Niedersachsen nach vorne bringen. Danke schön.
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
beteiligen oder diese gar selber einbringen? Vielen Dank. - Frau Ministerin antwortet. Bitte sehr! Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Das hatte ich eben ausgeführt. Wir bereiten im Justizministerin gerade eine Bundesratsinitiative vor, die auf eine Änderung bzw. Verbesserung der verwaltungsgerichtlichen Abläufe abzielt. Damit soll im Asylgesetz geregelt werden, dass Verfahren an Verwaltungsgerichten beschleunigt werden, sprich: An Stellen, an denen bislang der Senat entscheidet, Einzelrichter sollen eingesetzt werden, und an anderen Stellen möchten wir Leitentscheidungen ermöglichen, sodass man sozusagen eine Marschrichtung hat und nicht alle Verfahren wieder an die Obergerichte gehen. Ich sehe, der Kollege Calderone spricht. Offenbar habe ich ihn missverstanden. Aber er hat ja noch vier Fragen. Ich glaube, wir kommen da noch zueinander. Vielen Dank. Das glaube ich auch. - Die zweite Zusatzfrage aus der Fraktion der AfD stellt der Abgeordnete Moriße.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! Ja, wir sind uns einig: Die Sicherstellung der Pflege ist eine der großen Herausforderungen in unserer Gesundheitsversorgung. Ich sehe allerdings nicht, dass dieser Gesetzentwurf einen Beitrag zur Bewältigung dieser Herausforderungen leistet. Ich finde es sogar wirklich unseriös, aufgrund von Vermutungen eine so gravierende Veränderung der Gesetzeslage vorzuschlagen. Es muss doch unser Anspruch sein, neue Gesetze immer aufgrund valider Daten und Informationen zu verabschieden. Die generalisierte Ausbildung ist jedoch noch so jung, dass mit dem Berichtsjahr 2022 nun erstmals Daten vorliegen. 2025 folgt die Evaluierung. Diese Ergebnisse werden uns dann umfassende Informationen bieten. Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Wir müssen natürlich auch jetzt schon nachbessern, wenn sich Probleme in der Erprobung offenbaren. Deswegen ist es wichtig, dass wir mit den Schulen, den Schüler*innen und auch den Ausbildungsbetrieben im Dialog sind und da unterstützen, wo Hilfe gebraucht wird, unter anderem bei dem Umgang mit einer größeren Vielfalt an Schüler*innen, bei weiteren Möglichkeiten der Flexibilisierung der Ausbildungsdauer und der Verbesserung der Vereinbarkeit, insbesondere da ein großer Anteil, nämlich ein Drittel der Auszubildenden, über 25 Jahre alt ist. Es braucht aber auch ausreichend Zeit für die Praxisanleitungen. Wichtig ist und bleibt: Nach der Ausbildung müssen die Fachkräfte hochwertige Tätigkeiten leisten. Dafür brauchen wir fachlich bestens ausgebildete und allgemein gut ausgebildete Menschen, und sie müssen in einen Beruf starten, in dem sie gerne arbeiten möchten. Dafür braucht es gute Arbeitsbedingungen in der Pflege. Deshalb müssen wir doch genau hier ansetzen und mit aller Kraft weiterhin daran arbeiten, dass sich die Arbeitsbedingungen für die Pflegekräfte verbessern; denn hier liegt doch der Schlüssel. Es bringt uns doch nichts, wenn die Menschen danach aus dem Beruf flüchten. Das passiert doch! Zudem haben auch die Pflegekräfte ein Recht auf berufliche Weiterentwicklung. Dazu sind die allgemeinbildenden Fächer die Voraussetzung. Ganz nebenbei: Sie sind nicht mal prüfungsrelevant. Und doch sichern sie die akademische Durchlässigkeit. Mit Ihrem Gesetzentwurf wirken Sie dem entgegen. Wir wollen doch Schüler*innen, die eine professionelle Ausbildung erhalten, die motiviert in ihrem Beruf arbeiten möchten und die eine Entwicklungsperspektive haben. Das funktioniert mit diesem Sonderweg leider nicht. Aber ich freue mich über den Austausch dazu im Ausschuss.
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich muss ganz ehrlich sagen: Ich finde, so ein Theater bei so einem traurigen Thema ist dieses Hauses nicht würdig. Das Schlimmste, Perfideste, Erniedrigenste, was einem Mädchen, einer Frau angetan werden kann, ist, sie zu vergewaltigen. Wir werden vom Subjekt zum Objekt, zum Objekt von sexuellen Fantasien, zum Objekt der Lust und Begierde, zum Objekt von Macht, zum Objekt tiefster Verachtung. Dieses abscheuliche und verwerfliche Tun wird noch potenziert, wenn es sich nicht nur um einen, sondern um mehrere Täter handelt, die sich gegenseitig anfeuern, anpeitschen, abwechseln. Diese Gruppenvergewaltigungen sorgen regelmäßig für Entsetzen. Das Phänomen steigt an, und davor dürfen wir die Augen nicht verschließen. Was haben diese Verbrechen aber mit Migration aus bestimmten Ländern zu tun? - Die Debatte über die Frage, inwieweit das Phänomen der Gruppenvergewaltigungen mit der Migration zu tun hat, hat spätestens seit den Ereignissen in der Silvesternacht 2015 in Köln begonnen. Während die AfD dazu neigt, die Gewalt einzig auf Ausländer, namentlich Asylsuchende, zurückzuführen ‑ als ob Deutsche niemals zu solchen Taten fähig wären ‑, versucht Rot-Grün, jeglichen Zusammenhang zu verneinen. Gerade in den sozialen Netzwerken werden die Taten politisch instrumentalisiert. Man hat es heute auch hier gesehen. Für die einen sind sie allein das Ergebnis deutscher Einwanderungspolitik, die anderen verurteilen solche Deutungen als rassistisch. Doch wo liegt die Wahrheit? - Die Wahrheit liegt bekanntlich in der Mitte. Probleme, die es nachweislich gibt und die mit Zahlen belegt werden können, dürfen nicht weggewischt oder wegdiskutiert werden. Wir müssen uns ihnen stellen, aber nicht populistisch, nicht oberflächlich, nicht mit Pauschalisierung, nicht mit dem Suggerieren einfacher Lösungen. Ein guter und wichtiger Schritt, meine Damen und Herren, wäre es gewesen, wenn sich die Ampelregierung bei der Verabschiedung der Europäischen Gewaltschutzrichtlinie Mitte der Woche nicht quer gestellt hätte, die nämlich ursprünglich eine einheitliche Definition von Vergewaltigung vorsah. Das hätte bei der rechtlichen Bewertung allerdings sehr geholfen. Denn was genau eine Vergewaltigung ist, unterscheidet sich in der EU von Land zu Land. Bestrebungen nach einer einheitlichen Definition scheiterten aber auch am Widerstand der Ampelregierung. Die Botschaft, die von der EU Gewaltschutzrichtlinie ausgehen sollte, wurde von Deutschland unterhöhlt: Vergewaltigung sollte in der gesamten Europäischen Union strafbar werden, nicht erst wenn Gewalt ausgeübt wird, sondern auch wenn der Akt gegen den Willen der Frau geschieht. Europa soll ein Ort ein, an dem „Gewalt gegen Frauen verhindert, verurteilt und verfolgt wird, wenn sie geschieht“, so die Kommissionpräsidentin Ursula von der Leyen. Nun wird es unter anderem dank der deutschen Bundesregierung eine europaweite Verfolgung von Vergewaltigungen in einheitlichen Maßstäben in absehbarer Zeit erst einmal nicht geben. Ein Fehler - und was für ein fatales Signal der Bundesregierung gegenüber uns Frauen! Meine Damen und Herren, auch Videoüberwachung könnte viel zur Eindämmung von Sexualstraftaten beitragen. Mir ist bewusst, dass Videotechnik kein Allheilmittel ist. Wir sollten sie jedoch nicht von vornherein verteufeln. Denn sie kann einen entscheidenden Beitrag zu mehr Sicherheit leisten. Damit meine ich nicht nur, dass sie hilft Straftäter zu identifizieren, festzunehmen und zu bestrafen. Videoüberwachung kann Straftaten verhindern. Es gibt mittlerweile Formen der Videoüberwachung, die mit KI arbeiten, die deliktspezifisch und differenziert Situationen erkennen können, sodass die Möglichkeit besteht, dass die Tat verhindert bzw. in jedem Fall besser aufgeklärt werden kann. Bei dem Pilotprojekt des Fraunhofer-Instituts zum intelligenten, algorithmenbasierten Videoschutz in Mannheim geht es um die Bekämpfung von Straßenkriminalität im öffentlichen Raum. Das Gesicht bzw. die Identität einer Person spielt dabei keine Rolle, sondern lediglich deren Verhaltensmuster. Der Computer erkennt automatisch bestimmte Verhaltensmuster, die auf Straftaten hindeuten. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die CDU wird sich auch mit diesem AfD-Antrag im Innenausschuss sachlich auseinandersetzen. Die Zielrichtung von rechts außen ist aber wie gewohnt die gleiche und springt zu kurz. Denn die Mehrzahl der Sexualstraftäter sind Deutsche. Auch unter Einheimischen gibt es Gruppen, die, so belegen Studien, grob empathie- und rücksichtloses Verhalten gegenüber Frauen zeigen. Ich warne davor, dieses sensible Thema politisch zu instrumentalisieren Herzlichen Dank.
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn, liebe Kollegen von der CDU, möchte ich auf die, wie ich finde, unverschämte und respektlose Äußerung in Richtung unserer Innenministerin eingehen. Ich sage es ganz deutlich: Ihre ideologisch geprägten Forderungen nach mehr Waffen entsprechen auch dann nicht den praktischen Anforderungen im Polizeialltag, wenn Sie mit Argumenten aus dem Werbeprospekt eines Waffenherstellers gefüttert werden. Für diese Erkenntnis braucht es noch nicht einmal die direkte Erfahrung im Polizeidienst. Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass schon die Androhung eines Tasereinsatzes eine deeskalierende Wirkung hat. Nun, das kann man durchaus differenziert sehen; denn an vielen Stellen kann die Androhung eines Tasereinsatzes auch für die Eskalation der Lage sorgen. Sie meinen ja auch, das Ganze mit Daten aus Nordrhein-Westfalen belegen zu können. Ich denke, Sie interpretieren die Daten falsch. Denn es gibt Situationen, die kann man nicht so einfach vom grünen Tisch aus beurteilen. Es gibt eine Studie der niederländischen Polizeiakademie, die sich mit dem Testverlauf in der niederländischen Streifenpolizei befasst. Dort ist genau das dokumentiert. Es gibt einen anderen Punkt: Stehen mehr Einsatzmittel zur Verfügung, dann werden auch mehr Einsatzmittel gegen Menschen verwendet. Bereits 2019 hatte ein Polizeisoziologe, Rafael Behr, darauf hingewiesen, dass dem so sein werde. Anhand der Daten von NRW können wir das auch nachvollziehen. 2022 ‑ also nach dem Test ‑ gab es knapp 150 Tasereinsätze. 2023 waren es schon 242. Der Gebrauch von Schusswaffen hat sich aber nicht reduziert; er ist gleich geblieben. Er lag 2023 bei 23. Im Vergleichszeitraum von 2010 bis 2020 waren es durchgehend zwischen 14 und 25 je Jahr. Die Zahl ist also nicht zurückgegangen. Entschuldigen Sie, Herr Saade, dass ich Sie unterbreche. Ich muss mal in Richtung der Regierungsbank schauen. Es gibt Besprechungsräume, die Sie auch gerne nutzen können. - Vielen Dank. Danke schön. Das wichtigste Einsatzmittel eines guten Polizeibeamten ‑ das hat mein Kollege eben schon gesagt ‑ ist grundsätzlich das gesprochene Wort. Damit funktioniert Deeskalation am besten. Sie können sich übrigens gerne auch die Zahlen der anderen Bundesländer ansehen. Sie werden feststellen, dass die Zahl der Tasereinsätze wächst ‑ und zwar überproportional ‑, dass es aber nicht weniger Schusswaffeneinsätze gibt. Der Taser ist somit außerhalb von Spezialeinheiten kein Ersatz für die Schusswaffe, sondern eine zusätzliche Waffe, die der Deeskalation entgegentritt. Aber gehen wir doch einmal genauer auf Ihren Antrag ein. Sie argumentieren, dass bei einem Angriff mit Hieb- und Stichwaffen oft eben nur die Schusswaffe bleibt. In solchen Hochstresssituationen müssen sogar mehrere Schüsse abgegeben werden. Es besteht die wachsende Gefahr, dass Angreifer ihr Leben verlieren. - Damit plädieren Sie für den Tasereinsatz. Aber was geschieht in einer solchen Situation explizit mit dem Beamten? - Das ist eine Hochstresssituation; das hatten wir schon. Der Beamte, der zur Waffe greift, macht das ja nicht ohne Grund. Es besteht eine Gefahr für Leib oder Leben. Laut polizeilicher Schulung braucht man zu einem Messerangreifer etwa 10 m Sicherheitsabstand. In der Praxis bedeutet der Einsatz eines Tasers, dass man diesen Sicherheitsabstand auf maximal 7,5 m verkürzen muss. Was passiert beim Tasereinsatz? - Zwei kleine Pfeile werden verschossen. Sie müssen ihr Ziel treffen. Das ist in einer Hochstresssituation sehr schwierig, und zwar sowohl mit der Schusswaffe ‑ deshalb gibt es meistens mehrere Schüsse, bis nämlich eine Stoppwirkung einsetzt ‑ als auch beim Taser. Mit dem hat man aber nur einen Versuch. Treffen die Pfeile nicht, hat man verwachst. Falls der Angreifer eine Lederjacke trägt ‑ das kann vielleicht sein ‑, gehen die Pfeile nicht durch. Auch dann ist der Tasereinsatz wirkungslos. Was also dann? Schade, falsches Einsatzmittel, wir trauern mit der Familie? Die Problematik ergibt sich aber auch aus der rechtlichen Einordnung. Der Taser ist, wie Sie sicherlich wissen, unterhalb der Schwelle der Schusswaffe. Er ist somit das mildere Mittel. Im Zweifel müssen Beamte in der Praxis in einem Bruchteil einer Sekunde entscheiden, was das mildeste Mittel ist. Stellt sich nach dem Einsatz vielleicht heraus, dass nicht das mildeste ausreichende Mittel gewählt worden ist, sondern die Schusswaffe, obwohl der Taser vielleicht ausgereicht hätte, dann muss sich der Beamte Sorgen darüber machen, dass ein staatsanwaltschaftliches Verfahren droht, weil er eben nicht das mildeste Mittel gewählt hat. Im Übrigen wurde auch schon dokumentiert, dass der Taser versehentlich nicht gezogen wurde. Ein Beamter wollte also im Einsatz den Taser ziehen, hat aber im Affekt seine Schusswaffe gezogen und jemanden erschossen. Auch das kann passieren. Taser im Einsatz- und Streifendienst. Niedersachsen ist bekanntlich ein Flächenland. Zum Beispiel in meiner Heimatregion bedeutet das, dass ein Funkstreifenwagen unterwegs ist. Mit viel Glück kommt nach 20 Minuten vielleicht noch ein zweiter vor Ort an. Ich denke an meine frühere Dienststelle. Es kann schon mal sein, dass der 60-Jährige gemeinsam mit der 50-jährigen Kollegin aus dem Wagen aussteigt. Am nächsten Tag ist vielleicht der 22-Jährige mit der 50-Jährigen unterwegs. Das wechselt, das sind also nicht unbedingt eingespielte Teams. Genau das ist ein Grund, warum wir den Taser dem SEK vorbehalten. Dort sind junge Profis, die regelmäßig und intensiv trainieren, Profis, die ein erhöhtes Risiko eingehen können, weil es für sie kalkulierbar ist. Jeder kennt die einstudierten Verhaltensweisen der Kollegen, und es gibt ganz andere persönliche Schutzausstattungen. Wenn der Tasereinsatz schiefläuft, dann gibt es da noch eine Rückfallebene. Das kann ich übrigens nur empfehlen: Zu dem Thema gibt es tolle Protokolle aus dem Innenausschuss der letzten Legislaturperiode, als der Kollege Mauritius Fahrbach vom SEK dazu referiert hat. - Genau! Viele neue Erkenntnisse haben Sie ja nicht geliefert. - Welche denn? Sie haben Beispiele aus NRW geliefert, aber keine wirklich neuen Erkenntnisse zur Sache. Ich mache es kurz: Die Einführung eines Tasers klingt simpel. Wer das Thema aber wirklich sachlich und verantwortungsvoll behandelt, der wird schnell feststellen, dass der Einsatz einer solchen Waffe ein taktisches Konzept erfordert. Das wiederum führt zu einem erheblichen Fortbildungsbedarf. Wir meinen, dass dieser eben nur von den Spezialisten, die in besonderen Fällen zum Einsatz kommen ‑ also den SEKs ‑, erbracht werden kann. In diese Hände gehören die Taser, und das aus gutem Grund. Einen Änderungsbedarf daran sehen wir natürlich nicht. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Saade. - Für die Landesregierung hat das Wort die Innenministerin Frau Behrens.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Fraktion der CDU: der Abgeordnete Calderone. Bitte sehr! Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Ministerin, Sie haben mit Ihren Zahlenreihen ausgeführt, dass drei Staatsanwälte momentan die Arbeitsbelastung von bis zu vier Stellen bewältigen müssen, und auf meine Frage hin, wie realistisch jetzt ein Stufenplan sei, sagen Sie, dass PEBB§Y 1,0 erfüllt werden solle. Das ist ein bisschen dünn, um den Staatsanwälten das Signal zu geben, dass die Landesregierung die Situation dort wirklich erkannt hat. Wie viele Stellen für Staatsanwälte sollen in den nächsten Jahren zusätzlich geschaffen werden?
Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Verehrte Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch wir danken herzlich den Angehörigen der vielen Ortsfeuerwehren und des THW sowie den vielen freiwilligen Helfern für die geleistete Arbeit beim Weihnachtshochwasser. Es war eine grandiose Leistung des kommunalen Katastrophenschutzes, innerhalb von 24 Stunden 3.500 Helfer an die Deiche zu bekommen. Die über Generationen gewachsenen Strukturen der Freiwilligen Feuerwehren und anderen ehrenamtlichen Organisationen haben uns wieder einmal sturmfest für Krisensituationen gemacht. Noch mal herzlichen Dank an alle Hochwasserhelfer. Auch die Hochwasserschutzmaßnahmen des letzten und dieses Jahrhunderts haben ihre Funktionalität erfolgreich gezeigt und an vielen Stellen Schlimmeres verhindert. Dennoch, meine Damen und Herren, sind Häuser von Menschen von den Fluten betroffen gewesen. Hiermit möchten wir ihnen unsere vollste Solidarität zusichern. Herr Ministerpräsident, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden – wenn Sie sich ehrlich machen – wird es in naher Zukunft nicht geben, weil es überhaupt keine Versicherer gibt, die solche Risiken übernehmen. Nein, meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident: Niedersachsen muss unterstützen, und es darf dabei nicht bei willkürlichen Maßnahmen der Landesregierung bleiben. Wir brauchen hier nachhaltige, verlässliche Hilfesysteme für Betroffene in Zukunft. Niemand darf in solchen Situationen alleingelassen werden. Das zeichnet nämlich einen starken Staat aus. Somit kommen wir zur Landesregierung und zu Ihnen, Herr Ministerpräsident. Dazu sagten Sie heute wenig. Wir begrüßen selbstverständlich den Willen der Landesregierung zur Beseitigung der Flutschäden für Kommunen und betroffene Bürger. Aber auch Sie müssen am Ende einräumen, dass im Bereich von Investitionen in den Katastrophen- und Zivilschutz Ihre Landesregierung leider zu spät aufgewacht ist. Die Abschaffung des Truppführerlehrgangs an den Landesfeuerwehrschulen war und ist hierfür ein klarer Beleg. Aber auch die Vorgängerregierungen haben sich hier nicht mit Ruhm bekleckert. Herr Lechner, bitte erinnern Sie sich: Bis vorletztes Jahr saßen Sie auch auf der Regierungsbank. Es muss also nachgerüstet werden, insbesondere was Fahrzeuge, mobile Deiche und sonstige notwendige technische Ausstattung zur Bewältigung von Flut- und anderen möglichen Katastrophen angeht. Das Land steht hier in einer klaren Verantwortung zur Sicherstellung des Bevölkerungsschutzes. Aber wir müssen auch über andere Dinge reden, Herr Ministerpräsident. Selbstverständlich ist es Ihre Aufgabe, vor Ort den Helfern Dank auszusprechen und den Menschen weitere Unterstützung zuzusichern. Das begrüßen wir. Aber dieser Alarmismus, mit dem Sie dort agiert haben und den Sie heute wiederholen – Ihr Fraktionsvorsitzender genauso –, lässt einen doch mit Kopfschütteln zurück. Sie sagen als Ministerpräsident vor Ort zu der Presse: „Ein Hochwasser dieses Ausmaßes hat es hier bei uns zuvor nie gegeben. Experten warnen seit Langem davor, dass die immer häufigeren Wetterextreme mit dem Klimawandel zusammenhängen.“ Heute wiederholten Sie Ähnliches. Wenn Sie also als Ministerpräsident von Niedersachsen so etwas sagen, muss ich als gebürtiger Niedersachse und Parlamentarier drei Dinge feststellen: Erstens. Die Hochwasserhistorie in Niedersachsen scheint Ihnen nicht bekannt zu sein, Herr Ministerpräsident. Wenn ich Sie einmal an die Elbehochwasser von 2002 oder 2006 oder an die Hochwasser 2013 an der Aller und der Weser erinnern darf: ähnliche Pegelstände, ähnliche Hochwasserlagen! Als ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover sollten Sie sich auch mal mit der Hochwasserhistorie Ihrer eigenen Stadt beschäftigen. Ich spreche hier zum Beispiel von dem Hochwasser 1946, als fast die gesamte Innenstadt unter Wasser lag. Zweitens. Es bleibt festzuhalten, dass bei aller Dramatik der Lage – die ist unwidersprochen – an 34 Pegelmessstellen an Aller, Weser und Leine laut Ihrer eigenen Behörde, des NLWKN, lediglich 4 Pegelstände auf einem Allzeithoch waren – 30 nicht! Somit fällt diese Behauptung des Jahrhunderthochwassers, die Sie aufgrund der von Ihnen herbeigeredeten Klimakatastrophe aufstellten, in den Bereich des Populismus und hilft der Debatte um einen erfolgreichen Hochwasserschutz in Niedersachsen mitnichten weiter! Im Gegenteil! CO2-Einsparungen werden uns ja auch nicht weiterhelfen. Es gab keine Apokalypse, meine Damen und Herren, sondern vielmehr eine Lage, mit der Niedersachsen immer zu rechnen hat und in der Vergangenheit auch immer rechnen musste. Ihre Aufgabe als Ministerpräsident ist, alle Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen, anstatt den Weltuntergang herbeizureden. Drittens. Man gewinnt leider den Eindruck, dass Sie, Herr Ministerpräsident, eine Hochwasserlage ausnutzten, um hier weiter Ihre Klimapanik und Ihre Klimaagenda zu verbreiten – wahrscheinlich auch, um weitere Werbung für Ihre Agenda für nicht wettbewerbsfähige Elektroautos, für noch weniger wettbewerbsfähigen grünen Stahl und für überflüssige Heizungsgesetze auf dem Rücken der betroffenen Menschen in den Hochwassergebieten zu betreiben. Ich persönlich finde alle diese drei Dinge besorgniserregend und halte sie an dieser Stelle eines Ministerpräsidenten für unwürdig, meine Damen und Herren. Herr Ministerpräsident, es bleiben darüber hinaus viele Fragen offen. Herr Tonne, dann sprechen wir doch mal über das Wassermanagement der Harztalsperren und über die Rolle der Okertalsperre. Das ist nämlich keine Verschwörungstheorie. In der Antwort auf die von Ihnen schon zitierte Anfrage unserer Fraktion sagte das Fachministerium: „Ein zunehmender Mehreinstau von Wasser im letzten Quartal des Jahres 2023 hat nicht stattgefunden.“ Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, das ist die Unwahrheit! Allen vorliegenden Daten nach kam es zu einem deutlichen Mehreinstau. Ende Dezember kam es dadurch zum Super-GAU. Der Füllstand der Harztalsperren lag bei 98,5 %. Einzelne Talsperren wie die Okertalsperre mussten deswegen unkontrolliert Wasser abgeben und verschärften somit die Hochwasserlage in Niedersachsen. Das ist Fakt! Von einer wohldosierten Abgabe, wie Sie es heute sagten, kann ja wohl keine Rede sein. Es bleibt auch die Frage – es ist das Recht der Opposition, das zu fragen, Herr Tonne –, ob es hier zu Fehleinschätzungen aufgrund der immer wiederkehrenden Dürrepanik auch dieses Ministers und dieser Landesregierung kam. Diese Landesregierung tut aber nichts zur Aufklärung. Das haben wir heute wieder gesehen. Ein weiteres Thema, über das heute komischerweise niemand gesprochen hat, bleibt das Thema „Wolf“ in Niedersachsen. Chefsache! Erinnern Sie sich, Herr Ministerpräsident! Eine effektive Deichsicherung ist nur mit Schafen zu erreichen. Es bleibt uns völlig unverständlich, dass diese Landesregierung trotz des grünen Lichts aus Berlin nicht ins Handeln kommt und weiterhin auch die Bejagung des Wolfes an Deichen nicht regelt. Daher bleibt es die Pflicht der Landesregierung, hier endlich ins Handeln zu kommen. Betroffene Landkreise müssen zum Schutz der Deiche zu wolfsrudelfreien Zonen erklärt werden. Nur so können wir die Herden an den Deichen auf die Dauer schützen, werte Kollegen. Herr Ministerpräsident, eigentlich gehört es nicht hierhin. Aber Sie sprachen ja von den aktuellen Demos in Niedersachsen. Sie werden ja richtigerweise nicht müde zu betonen, wie wichtig Ihnen der Dank an die Einsatzkräfte in Niedersachsen ist. Das gilt für die Feuerwehr, für das THW, für die Polizei, die alle einen hervorragenden Job gemacht haben. Da sind wir bei Ihnen. Wir begrüßen auch die Überreichung einer Ehrenmedaille oder eines Ehrenabzeichens. Das ist ein wichtiges Signal für die Blaulichtfamilie. Unglaubwürdig wird es aber, wenn die Abgeordneten Kollenrott und Lühmann von Ihrem Koalitionspartner gemeinsam mit Extremisten marschieren, wenn Transparente hochgehalten werden, auf denen zum Kampf gegen die Polizei und gegen den angeblich rassistischen Staat aufgerufen wird. Wo bleibt da die Wertschätzung gegenüber unseren Einsatzkräften, wenn gleichzeitig Teile Ihrer regierungsunterstützenden Fraktion die Gewaltaufrufe zumindest tolerieren, indem sie mitmarschieren? Ein fahler Beigeschmack bleibt auch, wenn Sie, Herr Ministerpräsident, den betroffenen Bürgern Ihre Solidarität bekunden, aber die Abgeordnete Diallo-Hartmann im Innenausschuss die Entsiedlung von Gebieten an Flüssen fordert, um mehr Raum für zukünftige Hochwasser zu haben. Diese radikalen Vertreibungsideen aus den Reihen der Landesregierung zum Schaden der Menschen in Niedersachsen sind die Folge einer herbeigeredeten Hysterie, für die auch Sie, Herr Ministerpräsident, verantwortlich sind. Wer radikale Kräfte bekämpfen will, sollte in den eigenen Regierungsreihen anfangen und Verbindungen zu extremistischen Kräften aufarbeiten, um anschließend den Bürgern auch in den betroffenen Hochwassergebieten glaubwürdig entgegentreten zu können. Meine Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, abschließend bleibt festzustellen, dass wir in Niedersachsen einen hervorragenden, funktionierenden, historisch gewachsenen Katastrophenschutz haben und wir dank des großen ehrenamtlichen Engagements gut für solche Lagen aufgestellt sind. Es bleibt festzustellen, dass wir weiterhin in die Polizei, in die Feuerwehr und in das THW investieren müssen, um besser zu werden. Wir müssen weiterhin in Technologien investieren, welche die Vorhersagen zuverlässiger machen. Wir müssen unsere Deiche verbessern – definitiv! Und wir brauchen dauerhaft ein verlässliches Hilfesystem für Bürger. Es bleibt aber auch festzustellen, dass diese Landesregierung in vielen Belangen ihre Hausaufgaben noch machen muss. Aber bitte, meine Damen und Herren, diese Hausaufgaben ohne Klimapanik, ohne Schaum vor dem Mund! Setzen Sie stattdessen dort weiter an, wo Hochwasserschutz in den letzten Jahrhunderten immer weiterentwickelt wurde. Angst frisst Seele, Herr Ministerpräsident, und Ideologie bekanntlich oft den Verstand. Daher lassen Sie uns gemeinsam dem Hochwasserschutz in Niedersachsen sachlich und fachlich besser machen, damit Niedersachsen sturmfest und erdverwachsen bleibt. Vielen Dank.
Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD will einen Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung leisten, und diesmal nicht durch Vorschläge zur Abschiebung von Flüchtlingskindern, wie wir das hier sonst hören. Jetzt soll durch eine Verbesserung der Datenqualität bei der Erhebung der Kenngröße „Ausgaben pro Schüler an öffentlichen Schulen“ die Höhe der Zuschüsse für Niedersachsens Ersatzschulen besser berechnet werden. Diese Berechnung soll dann die Unterrichtsversorgung verbessern. Dazu sage ich nur: Daten alleine führen noch nicht zu mehr Lehrkräften an unseren Schulen. - Nach Ihrer Logik wird die Datenqualität verbessert, und dem Schulsystem geht es dann besser. Sie fordern darüber hinaus die Landesregierung auf, im Kultusausschuss über die Methodik der Kostenermittlung pro Schüler zu unterrichten. Hierzu sage ich nur: Das hätten Sie längst im Kultusausschuss beantragen können. Dafür braucht man keinen Antrag hier im Plenum. Vollkommen daneben finde ich die Vorschläge, gerade den freien Schulen mehr vorschreiben zu wollen. Sie wollen Untergrenzen für die Elternbeiträge gesetzlich verankern. Sie wollen die Höhe der Landeszuschüsse von dem Grad der Bereitschaft abhängig machen, sich in systematischer Weise in die Schulentwicklungsplanung einbinden zu lassen. Wollen Sie denn ernsthaft unterschiedlich hohe Finanzhilfen zahlen und die Schulen dermaßen bevormunden? Das passt doch überhaupt nicht zu Ihrer Begründung des Antrags, die Bezuschussung der Ersatzschulen solle vereinfacht und vereinheitlicht werden. Jetzt wollen Sie denen alles mögliche vorschreiben. Ich wundere mich insgesamt überhaupt, dass die AfD sich mit den privaten Schulen beschäftigt. Das sind Schulen, die bunt und vielfältig sind. Das sind Schulen, die einen großen Beitrag für eine pluralistische und demokratische Gesellschaft leisten. Das passt doch überhaupt nicht in Ihr Menschenbild. Wir als CDU haben hierzu konkrete Vorschläge. Wir wollen, dass die Vorschläge von SPD und CDU aus dem Jahre 2022 zur Erhöhung der Finanzhilfe für private Schulen, die damals in einem Letter of Intent zusammengefasst wurden, möglichst bald umgesetzt werden. Ich finde es allmählich peinlich, wenn wir seit Jahren bei Parlamentarischen Abenden der privaten Schulen von den Kultusministern ‑ oder jetzt von der Kultusministerin ‑ immer wieder hören, dass man an dem Thema dran ist, aber immer noch keine Umsetzung vermelden kann. Liebe Frau Ministerin, hier muss ich ausdrücklich sagen: Packen Sie’s endlich an, damit wir bei dem Thema Finanzhilfe vorankommen! Außerdem ist uns in dem Zusammenhang noch ein anderes Thema wichtig. Es ist uns wichtig, dass sich die Landesregierung damit beschäftigt, wie die sogenannte Inflationsausgleichseinmalzahlung auch an Beschäftigte an freien Schulen ausgezahlt werden kann. Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden die Tarifverhandlungen Ende 2023 abgeschlossen. Dabei wurden Einmalzahlungen vereinbart. Da diese Einmalzahlungen aber nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie in der Finanzhilfe laut Aussagen der Landesregierung ‑ hierzu haben wir eine Anfrage gestellt ‑ nicht berücksichtigt werden. Hierzu muss unserer Meinung nach so schnell wie möglich eine Regelung gefunden werden, damit auch für Beschäftigte an Privatschulen der Anstieg der Verbraucherpreise abgemildert werden kann. Das ist uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig. Meine Damen und Herren, ich komme schon zum Schluss. Ich kann nur sagen: Den Antrag der AfD braucht niemand. Den Antrag der AfD will niemand. Das Bündnis Freie Schulen in Niedersachsen distanziert sich ausdrücklich und vehement von diesem Antrag. Den Antrag werden wir als CDU ablehnen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Sie bei den vergangenen Befragungen teilweise mit Süffisanz geantwortet haben, stünde Ihnen heute, glaube ich, mehr Ernsthaftigkeit gut zu Gesicht. Denn es geht heute um die SPD-Gehaltsaffäre in Ihrer Staatskanzlei. Ich frage Sie: Wie bewerten Sie die Tatsache, dass das Finanzministerium in dieser Woche im Rahmen einer öffentlichen Sondersitzung des Haushaltsausschusses bestätigt hat, dass Ihr Wunsch, Ihrer Leiterin Ihres persönlichen Büros ‑ und SPD-Parteifreundin ‑ mehr Geld ‑ nach B2 ‑ zu bezahlen, rechtswidrig war? Und warum haben Sie trotz dieser eindeutigen rechtlichen Bewertung des Finanzministeriums an der erhöhten Bezahlung Ihrer Büroleiterin festgehalten?
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Vielen Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Herren, werte Damen! Im Antrag der CDU geht es um den Ausbau der Strukturen und die Erhöhung der finanziellen Mittel für die Sprachkurse für neu zugewanderte Ausländer. Es ist innerhalb von drei Minuten Redezeit weder sinnvoll noch sachlich erforderlich, auf alle 14 Antragspunkte explizit einzugehen. Zumal ein ähnlicher Antrag von den Fraktionen der SPD und der Grünen-Partei bereits zur Abstimmung gebracht wurde. Also volkstümlich ausgedrückt: Der Drops ist gelutscht. Trotzdem werde ich in meiner Rede kurz die Position der AfD zu diesem Thema darlegen. Die deutsche Sprache ist essenziell für ein Leben und Arbeiten in Deutschland. Wer in unserem Land Fuß fassen will, muss die Sprache beherrschen. Da unsere Regierung die Zahl der Analphabeten, die in unser Land strömen, nicht kennt, möchte ich die Zahlen unserer österreichischen Nachbarn zu Hilfe nehmen. Dort waren laut dem Österreichischen Integrationsfonds sieben von zehn der Einwanderer im Jahr 2022 Analphabeten - Tendenz steigend. Das heißt, sie beherrschen nicht einmal die Sprache ihrer eigenen Herkunftsländer in Wort und Schrift. Ich gehe davon aus, dass die deutschen Zahlen ähnlich sind. Das BAMF teilte mit, dass auch nach hoher Stundenzahl und bei kleinen Lerngruppen die oben genannten Zugewanderten definitiv keine Aussicht auf einen Helferjob oder eine Ausbildung hätten. Ebenso bemängelt der Bundesrechnungshof, dass Sprachkurse in hoher Zahl frühzeitig abgebrochen werden. Es liegt also am Unvermögen und nicht am finanziellen Etat. Denn allein in Niedersachsen wurden 2023 und 2024 ca. 300 Millionen Euro für Sprach- und Integrationskurse verwendet. Werte Kollegen der Altparteien, Ihr Konzept, den Verwaltungsapparat weiter aufzublähen und auch noch die finanziellen Mittel weiter zu erhöhen, zielt wieder einmal haarscharf an der Realität vorbei. Wenn Sie als Politiker wissen ‑ und Sie sollten es wissen ‑, dass diese Menschen hier nie eine Chance haben, sondern ihre Orientierung und Zukunft verlieren, ist die weitere Hereinholung von Zuwanderern sehr grausam. Mitgefühl können Sie für diese Menschen nicht haben. Es können nur Menschen in unser Land einwandern, die eine reale Chance haben, Sprachkurse erfolgreich zu absolvieren, um in den Arbeitsmarkt und in unsere Gesellschaft integriert zu werden. Sonst bleibt nur die lebenslange finanzielle Versorgung durch unser Sozialsystem übrig. Also: Ohne Migrationswende wird es auch keine Spracherwerbswende geben. Wir enthalten uns zu dem Antrag. Vielen Dank.
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Auch Frau Ministerin Hamburg möchte erwidern. Bitte schön! Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Fühner, jetzt haben Sie ja noch mal ein ganz neues Fass aufgemacht mit einem bis zum jetzigen Zeitpunkt wirklich nicht ‑ ‑ ‑ - Nein. Sie haben behauptet, wir würden hier ein Referat auflösen. Das ist ein vollkommen unkonsolidierter Sachstand. ‑ Nein, ich muss das ‑ ‑ ‑ ‑ Wissen Sie, Herr Fühner, es ist ja so: Wenn Sie das Organigramm des Kultusministeriums anschauen, dann sehen Sie, dass es mehrere Referate gibt, die die gleichen Themen oder ähnliche Themen bearbeiten. Im Bereich Gesundheit haben wir derzeit zwei Referate, die für das Thema Gesundheit zuständig sind. Sie können sich auch anschauen, dass wir im Bereich Kita zwei Referate haben, die dafür zuständig sind, und auch im Bereich Digitalisierung. Es ist ja naheliegend, dass man schaut: Wie kann man Bereiche stärken? - Ich kann Ihnen sagen, mir ist das Thema Gesundheit sehr, sehr wichtig, und mein Ziel ist es, diesen Bereich zu stärken. Wir führen gerade mit verschiedensten Mitarbeitenden im Haus, wie das üblich ist, Gespräche zu der Frage: Wie können wir Synergien erzeugen und Dinge verbessern? ‑ Hier sind weder Entscheidungen getroffen, noch sind die Gespräche mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dazu abgeschlossen. Insofern werde ich mich dazu hier nicht äußern. Ich möchte Ihnen nur sagen, es ist noch überhaupt kein ‑ ‑ ‑ ‑ Ja, weil ich das ja muss, weil Sie behauptet haben, ich würde etwas auflösen. Ich sage Ihnen, wir sind gerade in ganz normalen Gesprächen mit verschiedensten Mitarbeitenden zu verschiedensten Themen, wie wir Synergien erzeugen können. Sobald Entscheidungen getroffen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Beck, ich glaube, Sie haben den Begriff--- Frau Beckmann. Verzeihung, Herr Kollege Beck war da vorne. Verzeihung! Ich glaube, Sie haben den Begriff „Freiheit“ irgendwie missverstanden. Ob eine Straße befahrbar ist oder nicht, ist kein Ausdruck von Freiheit, sondern das ist ein Verwaltungsakt. Es ist die Aufgabe der Politik, sicherzustellen, dass eine Straße befahrbar ist. Wenn Sie meinen, dass das dann plötzlich--- Natürlich, eine Straße muss nun mal saniert werden. Es ist doch nicht unsere Aufgabe, der Kommune zu sagen: Oh, Sie nehmen der Kommune die Freiheit. Nein, eine Straße hat befahrbar zu sein. Das haben Sie nicht verstanden. Wenn Sie schon im Bund 315 Millionen Euro für die Fahrradwege in Peru haben, dann hat man doch auch das Geld in Niedersachsen. Ganz ehrlich! Danke.
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Verehrte Kollegen! Der Flaggenerlass der Staatskanzlei trifft den demokratischen Rechtsstaat bis ins Mark. Der Staat ist nämlich für alle da. Alle Staatsbürger müssen vom Staat repräsentiert werden. Da ist das Hissen der sogenannten Regenbogenflagge vor Dienstgebäuden keine Bagatelle, die man mit einem Schulterzucken abtun kann. Nein, werte Kollegen, diese sogenannte Regenbogenflagge ist schon lange kein unschuldiges Zeichen gegen die Unterdrückung von Minderheiten mehr. Sie ist vielmehr ein Symbol für die fanatische Woke-Ideologie, welche von linksradikalen Bewegungen benutzt wird, die darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung anzugreifen. Und wenn eine Ministerin diese Flagge medienwirksam vor einem Polizeigebäude hisst, macht sie sich mit dieser Ideologie gemein. Aber, werte Kollegen, Frau Ministerin ‑ ich sagte das bereits letzte Woche im Ausschuss ‑: Dieser Staat gehört nicht Ihnen, und Ihnen gehören auch nicht die Dienstgebäude des Landes Niedersachsen. Nein, dieser Staat gehört vor allem allen Staatsbürgern in diesem Land, auch wenn ‑ das haben wir ja gestern erlebt ‑ Sie das manchmal kaum ertragen können. Eine politische Logoflagge hat vor öffentlichen Gebäuden einfach nichts zu suchen. Das Hissen von Fahnen privater Bewegungen ist allen Beteuerungen der Landesregierung zum Trotz mit der Neutralitätspflicht des Staates unvereinbar. Denn mit dem Hissen solcher Flaggen muss ja zwangsläufig der Eindruck entstehen, dass der Staat die Interessen einer Ideologie vertritt und dass er die Menschen ausgrenzt, die ihr nicht angehören. Und, Frau Ministerin, dass es für die Landesregierung eine Regenbogenflagge braucht, um ‑ nach Ihrem Zitat ‑ einen Ausdruck für Menschenwürde, Toleranz, Gleichberechtigung und der Schutz der persönlichen Freiheit und Unversehrtheit zu finden, zeigt das mangelnde Verständnis des eigenen Grundgesetzes und des eigenen Auftrags gegenüber den Bürgern. Unsere Staatsflagge mit den Farben Schwarz, Rot, Gold, aber natürlich auch das Niedersachsenross verkörpern alles, wofür unser Grundgesetz steht, und natürlich auch die Niedersächsische Verfassung - etwas, wofür eine Regenbogenflagge und vor allen Dingen ihre Progress-Ableger mittlerweile garantiert nicht mehr stehen, werte Kollegen. Die Regenbogenflagge und ihre Ableger sind zum Symbol einer Sekte verkommen, mit der sich selbst viele Schwule und Lesben nicht mehr identifizieren können, weil sie eben nicht mehr für die Freiheit der Menschen steht, sondern ein Ausdruck für einen totalitären Zeitgeist ist, der Vielfalt predigt, aber Einfalt meint. Und wer es wagt, den umfassenden Gestaltungsanspruch auf alle Bereiche der Gesellschaft abzulehnen, verlässt den zugebilligten Meinungskorridor und wird geächtet. So ist die Regebogenflagge die Flagge der linksradikalen Woke-Ideologie und des Ökosozialismus. Wer diese Flagge hisst, bekennt sich zu dieser Ideologie. Aber sie ist eben das Gegenteil von Freiheit und Demokratie. Diese Ideologie darf niemals Staatsräson werden, denn wie alle Ideologien wird auch diese in einer Katastrophe enden. So viel Geschichtswissen sollten Sie alle doch haben. Von daher: Machen wir Schluss mit dieser ideologischen Geisterfahrt, werte Kollegen! Keine Regenbogenflaggen oder sonstige Logoflaggen vor den Gebäuden des Landes Niedersachsen! Danke schön.
Sprachförderung für Geflüchtete ganzheitlich und nachhaltig stärken!
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sprache ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe, wenn nicht sogar die wichtigste. Sprache ist Grundlage für Verständigung, Arbeit, Schule, gesellschaftliches und politisches Leben. All das braucht Kenntnisse unserer Sprache. Wer Teilhabe ermöglichen, wer Integration ermöglichen möchte, muss Wege in die Sprache eröffnen. Sprachförderung und Sprachkurse für Menschen, die zu uns kommen, sind deshalb von herausragender Bedeutung. Wenn wir ‑ anders als die Vorrednerin ‑ auf die Realität schauen: In den vergangenen Jahren sind tatsächlich viele Menschen nach Deutschland und Niedersachsen geflüchtet. Allein über 110 000 Menschen flohen vor dem grausamen und immer noch nicht enden wollenden Krieg aus der Ukraine nach Niedersachsen. Ich möchte an dieser Stelle einmal ganz stolz sagen: Ich bin stolz darauf, in einem Land zu leben, in dem wir Menschen, die vor Verfolgung fliehen, die bedroht sind, Schutz gewähren und ihnen Unterstützung zukommen lassen. Ich fordere Sie auf: Wir alle können stolz darauf sein, dass wir in einem solchen Land leben. Das dürfen wir uns nicht nehmen lassen! Das heißt aber auch, Verantwortung wahrzunehmen. Wir wollen Menschen, die zu uns gekommen, Integration und Teilhabe ermöglichen. Ein zentrales Instrument sind die Sprachkurse; Herr Reinken hat es schon ausgeführt. Ich glaube, in dem Punkt sind wir uns mit der CDU auch sehr einig. Ergänzend zu den Integrationskursen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge stellt das Land Niedersachsen mit den Organisationen der Erwachsenenbildung zusätzliche Sprachkurse und Angebote zur Verfügung. Wichtiger Hinweis: Wir machen das nicht allein, sondern wir tun es ergänzend zu dem, was der Bund tut. Im Doppelhaushalt 2022/2023 war die Finanzierung dieser Angebote zunächst mit einer Summe von je 5 Millionen Euro vorgesehen. Aufgrund der erhöhten Zahl zu uns fliehender Menschen ab Sommer 2022 gab es zusätzliche Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro. Das waren damals übrigens Mittel der Europäischen Union. Diese Zusatzförderung hat das Land Niedersachsen mit dem Nachtragshaushalt in gleicher Höhe für 2023 nahtlos fortgesetzt und auch für 2024 wieder eingestellt. Im März vergangenen Jahres hat der Landtag mit einem Entschließungsantrag diese Notwendigkeit betont. Mancher von Ihnen erinnert sich noch daran. Ich war damals tatsächlich noch nicht dabei. Aber ich habe das mal nachgelesen, also müsste Ihnen das eigentlich auch möglich gewesen sein, Herr Reinken. Da hat die CDU übrigens gesagt: Wir stimmen nicht zu. Wir hatten mehr Mittel für den Bereich der Sprachkurse gefordert. Wir haben dort Flexibilisierung gefordert. Wir haben dort viel gefordert, aber die CDU hat gesagt: Gehen wir nicht mit! Heute liegt das Gleiche auf dem Tisch - das, was wir schon erledigt haben; dazu komme ich gleich noch ‑, und Sie sagen: Das muss jetzt aber passieren! - Wir haben es ausgebaut! Die Niedersächsische Landesregierung und die regierungstragenden Fraktionen haben auf die Herausforderung zügig reagiert und bei steigenden Bedarfen nach Sprachkursen bedarfsgerecht erhöhte Mittelansätze zur Verfügung gestellt. Sehr geehrte Damen und Herren, genau das ist der richtige Weg. Deswegen bin ich froh, dass wir die heutige Debatte nutzen können, um Danke zu sagen. Danke, Falko Mohrs, lieber Minister für Wissenschaft und Kultur, dass das so gut funktioniert. Auch die Art und Durchführung der Kursangebote hat sich seit damals verändert. Die bedarfsgerechte Ausrichtung an unterschiedlichen Sprachniveaus: vom Basiskurs mit Alphabetisierung über den Vertiefungssprachkurs mit dem Niveau C1 bis hin zum Sprachkurs für geflüchtete Frauen mit dem begleitenden Kinderbetreuungsangebot - all das ist ergänzend zu den Integrationskursen des Bundes möglich geworden. Ein großer Dank ‑ auch der sei hier genannt ‑ geht dabei insbesondere an die Agentur für Erwachsenenbildung und die Einrichtungen für Erwachsenenbildung vor Ort, die das hervorragend organisieren, und zwar bedarfsgerecht nach dem, was vor Ort benötigt wird. Sie befinden sich als Einrichtung vor Ort im Gespräch mit den Menschen vor Ort. Und genau das ist der richtige Weg und die richtige Art und Weise der Zusammenarbeit mit allen Akteurinnen und Akteuren im Land. Die Sprachkurse in Niedersachsen sind wirklich ein Erfolgsmodell. Aber warum haben wir jetzt diesen Antrag vorliegen? Wir haben doch, wie gesagt, den Entschließungsantrag im letzten Jahr gehabt. Wie wir bei Herrn Reinken gehört haben: Ein „Danke“ für die erfolgreiche Tätigkeit der Landesregierung in den vergangenen Monaten, seit wir den Entschließungsantrag im März letzten Jahres beschlossen haben, war nicht zu hören. Das hätte man aber machen können. Schauen wir uns also mal an, was eigentlich in diesem Antrag steht. Herr Reinken hat nicht so viel dazu gesagt, was darinsteht, weil da eigentlich gar nicht so viel drinsteht. Die ersten vier Punkte des Antrags richten sich an die Bundesebene. In keinem der Punkte geht er über das hinaus, was die Landesregierung gegenüber dem Bund bereits tut und fordert. Erledigt. 14 weitere Punkte richtet der Entschließungsantrag an die Landesregierung. Es werden Flexibilisierung, höhere Mittelansätze oder begleitende Kinderbetreuung gefordert. Das ist längst gelebte Praxis und bedarfsgerecht erfüllt ‑ das ist auch gut so ‑, dank des Antrags aus dem vergangenen Jahr, dem die CDU ihre Zustimmung verweigert hat. Andere Beispiele: Zugangsberechtigung offen gestalten - erledigt. Sprachkurse speziell für geflüchtete Frauen - längst Realität. Sprachkurse mit Kinderbetreuung - möglich, erledigt. Flexible Ausrichtung - längst erfolgt, erledigt. Mittelaufwuchs bedarfsgerecht erfolgt - erledigt. Wirklich über das Bestehende hinaus geht die Forderung, die kommunalen Koordinatoren zur Organisation von Sprachkursen wieder einzuführen. Das ist eine wirklich beeindruckende Forderung. Mehr Bürokratie und Misstrauen gegenüber den Einrichtungen vor Ort, die heute über die Bedarfe entscheiden, die heute gemeinsam mit den Menschen vor Ort diese Prozesse organisieren. Das ist eine Forderung, die brauchen wir wirklich. Zugegeben: Sie ist nicht erledigt, aber sie ist einfach schlicht falsch. Die Punkte 10 bis 14 behandeln die Sprach-Kitas. Auch das Thema Sprach-Kitas haben wir im vergangenen Jahr ausführlich diskutiert, auch Sprach-Kitas sind im Haushalt abgesichert. Sie sind ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. In Ihrem Antrag ist nichts Neues zu finden. Jetzt will ich aber doch ‑ denn da sind Sie um einiges besser als eine andere Oppositionspartei ‑ etwas loben. Denn Ihr inhaltlicher Ansatz ist durchweg positiv. Auch Sie betonen die Bedeutung der Sprachförderung der Integration und der landesfinanzierten Sprachförderung. Auch für Sie sind die Menschen, die zu uns kommen, in erster Linie eine Bereicherung. Dafür danke ich Ihnen sehr herzlich. Aber Politik ist eben nicht nur schöne Prosa, sondern wirklich konsequentes Arbeiten an der Realität. Heute ist die Realität viel weiter als Ihr vorliegender Antrag. Ein Tipp: Bringen Sie sich das nächste Mal konstruktiv bei unserem Antrag ein. Machen Sie doch mit und stimmen Sie am Ende dann für diesen Antrag und dann lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, die Welt noch besser zu gestalten! Aber einen Antrag, dessen Inhalte längst erledigt sind, brauchen wir heute hier wirklich nicht zu befürworten. Ich danke Ihnen wirklich für die Debatte, gibt sie uns doch Gelegenheit, der Landesregierung einmal Danke für eine erfolgreiche Arbeit zu sagen. Damit möchte ich enden: Herzlichen Dank. Danke schön!
Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Sehr geehrter Herr Dannenberg, das wird heute noch eine spannende Sitzung werden. Da Sie ja keine Zwischenfragen zulassen, möchte ich einmal kurz Stellung zu Ihren Aussagen nehmen. Sie stellen sich hier vorne hin, reden zwei Minuten zum Thema ‑ ‑ ‑ Herr Leddin, Sie dürfen nicht zur Sache sprechen, sondern lediglich Angriffe zurückweisen. Das würde ich auch gerne. Sie stellen sich hier vorne hin und greifen dann die Grünen und speziell mich persönlich an. - So. Die Sitzungsleitung obliegt der Präsidentin, Herr Wichmann. Herr Leddin hat gerade von einem Angriff gegen die Grünen und gegen ihn persönlich gesprochen. Das hat er gerade getan. Wenn Sie nicht so laut gewesen wären, hätten Sie es vielleicht gehört. Bitte schön, Herr Leddin! Vielen Dank. Das ist ja ganz spannend, denn ich wurde zwei Tage vorher zu dieser Veranstaltung eingeladen und habe mit dem Hinweis darauf abgesagt, dass ich bereits bei einer anderen Veranstaltung bin, ich aber gerne eine Veranstaltung im Nachgang mit den Kolleg*innen aus der Landwirtschaft durchführe. Es wurde auf der Veranstaltung bekanntgegeben, dass das so passieren wird. Herr Dannenberg, wir stellen uns diesen Diskussionen, und wir waren gestern auch auf der Demonstration vor dem Haus, und das war sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig. Aber das gehört zu einer Demokratie dazu. Andere Meinungen kennen Sie ja nicht. Ich möchte das aufs Schärfste zurückweisen. Wir sind in den Gesprächen mit den Landwirt*innen aus der Praxis. Stellen Sie bitte nicht solche Behauptungen hier vorne auf. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Leddin. Ich vermute, dass auch Herr
Hochwasserereignisse in Niedersachsen rund um den Jahreswechsel 2023/2024 (Weihnachtshochwasser 2023)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! In Niedersachsen hatten wir einen unruhigen und auch beunruhigenden Jahreswechsel. Beginnend mit dem 23. Dezember bis zum Ende der ersten Januarwoche hat uns zwei Wochen lang ein Hochwasser in Atem gehalten, das große Teile unseres Landes mehr oder weniger in Mitleidenschaft gezogen hat. Das alles liegt jetzt gerade einmal einen Monat zurück, und in der alltäglichen Nachrichtenflut ist das sogenannte Weihnachtshochwasser schon wieder ein wenig in den Hintergrund gerückt. Aber dieses Hochwasser und seine Bekämpfung sowie insbesondere auch der Umgang mit seinen Folgen sind, wie ich finde, zu wichtig, um zu Beginn dieser Sitzungsperiode gleich zur Tagesordnung überzugehen. Was war der Anlass? Der letzte Dezember war der niederschlagsreichste Dezember seit Beginn der Messungen. Viele Tage lang flossen riesige Wassermengen vornehmlich aus dem Süden Richtung Norden. Die Deiche standen unter einem enormen Druck – und das beinahe im gesamten niedersächsischen Binnenland. Es war natürlich nicht das erste Hochwasser in unserem Land, und es war übrigens auch nicht das Hochwasser mit den höchsten Pegelständen, aber es war ein ganz und gar außergewöhnliches Hochwasser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Deiche haben am Ende gehalten – das ist die wichtigste Nachricht. Und dafür gibt es vor allen Dingen einen Grund: Das Engagement Tausender Menschen und ihr Einsatz über viele Tage hinweg im Kampf gegen die Wassermassen. Um einmal das ganze Ausmaß dieser Gemeinschaftsleistung deutlich zu machen, einige Zahlen: Dabei waren etwa 100.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren und Angehörige der Berufsfeuerwehren, etwa 35.000 Mitglieder und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk mit etwa 5.000 Kräften, die Polizei mit 2.500 Beamtinnen und Beamten und weitere etwa 1.000 Menschen in den Krisenstäben des Landes und der Kommunen. Das heißt, über 143.000 Einsatzkräfte waren über viele Tage im Einsatz – eine kaum zu glaubende Zahl. Dieses Hochwasser – das kann man, glaube ich, sagen – war zugleich eine Sternstunde für die Blaulichtfamilie in Niedersachsen. Dazu kommt noch eine nicht zu beziffernde Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, die spontan mitgeholfen haben beim Füllen und beim Transport von Sandsäcken. Übrigens: Mehr als 10 Millionen Sandsäcke waren es am Ende – auch das ist eine Zahl, die man sich kaum vorstellen kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, mein Dank, sicher unser aller Dank, gilt von ganzem Herzen allen diesen Menschen, die da mitgeholfen haben. Ihr unermüdlicher Einsatz war die Grundlage dafür, dass wir dieses gefährliche Hochwasser alles in allem gut bewältigen konnten. Ich glaube, das ist wirklich ein tief empfundenes herzliches Dankeschön an alle wert, die dabei mitgeholfen haben. Das war eine sehr beeindruckende, große Demonstration des Gemeinsinns bei uns in Niedersachsen. Ich bin viel unterwegs gewesen in diesen Tagen und war immer wieder – das muss ich wirklich sagen – auch persönlich berührt von dem Engagement. Oft habe ich dann als Antwort auf mein Dankeschön für ihre Arbeit die Antwort von Einsatzkräften erhalten: Dafür sind wir doch da. Das war ein schöner Ausdruck von norddeutscher Zurückhaltung, aber, wie ich finde, nicht die ganze Wahrheit. Denn diese Menschen, diese Mitbürgerinnen und Mitbürger waren vor allen Dingen auch für die anderen da, um deren Sicherheit und Eigentum vor dem Wasser zu schützen. Und für diese Haltung kann man nur dankbar sein. Das ist wirklich beispielhaft. Natürlich wollen wir diesem Dank auch Ausdruck geben. Innenministerin Daniela Behrens hat mit dem Landesfeuerwehrverband und den kommunalen Spitzenverbänden einige Maßnahmen vereinbart. Die Landesregierung stiftet zum Beispiel ein Ehrenzeichen in Form einer Bandschnalle für die Einsatzkräfte. Das Land wird Dankveranstaltungen, die gerne auch schöne Feste sein können, überall im Land unterstützen. Sie werden von den Kommunen durchgeführt werden. Auch manches andere ist in der Diskussion. Es war eben eine gewaltige Gemeinschaftsleistung, und das muss auch in der Würdigung zum Ausdruck kommen. Eine letzte Bemerkung in diesem Zusammenhang: Wir haben in diesen Tagen noch einmal ganz konkret erlebt, wie wichtig vor allem auch unsere ehrenamtlichen Kräfte sind. Mit der Novelle zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz wird das noch einmal nachdrücklich unterstrichen. Als Land werden wir dieses Engagement sehr wirkungsvoll unterstützen. Das gilt selbstverständlich auch für die Mitglieder der Hilfsorganisationen. In weiten Teilen des Katastrophenschutzes sind sie den Einsatzkräften der Feuerwehren heute schon gleichgestellt. Eine Regelungslücke besteht allenfalls in Randbereichen. Darüber werden wir zu sprechen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch das Krisenmanagement in den Kommunen und im Land sowie die gegenseitige Zusammenarbeit waren sehr gut. Ich habe dazu nur positive Rückmeldungen bekommen. Lassen Sie mich beispielhaft die Hochwasservorhersagezentrale und das Kompetenzzentrum im Innenministerium erwähnen, wo übrigens auch die Zusammenarbeit mit den Regionsbrandmeistern überall im Land koordiniert wurde. Das war wirklich ein gutes Management. Dafür gibt es noch ein konkretes Beispiel: die wohldosierte Abgabe von Wasser aus den Talsperren im Harz. Das war nicht einfach, aber es ist, wie wir gesehen haben, gelungen, die Abgabe so zu dosieren, dass dahinterliegenden Regionen nicht überfordert worden sind. Auf diese Weise konnten eine weitere Zuspitzung und weitere große Schäden vermieden werden. Ich finde, man kann vor der fachlichen Kompetenz, die hierbei zum Ausdruck gekommen ist, nur Hochachtung haben. Trotz der schwierigen Lage musste übrigens nirgends der Katastrophenfall festgestellt werden. In acht Landkreisen konnte man sich auf die Feststellung eines außergewöhnlichen Ereignisses beschränken. Auch das ist, wie ich finde, am Ende eine gute Nachricht. Dasselbe gilt schließlich für die Hilfe von außerhalb: von der Bundeswehr, von der Bundespolizei, von den anderen Bundesländern und sogar von anderen Ländern innerhalb der Europäischen Union. Größtenteils musste Hilfe gar nicht erst erbeten werden; sie wurde uns sofort und in großem Umfang angeboten. Dieses System gegenseitiger Unterstützung in schwierigen Situationen funktioniert, und Niedersachsen wird auch weiter aktiver Teil davon sein. So, wie uns geholfen worden ist, wollen wir – wie in der Vergangenheit, auch in der Zukunft – anderen in solchen Situationen helfen, meine sehr verehrten Damen und Herren. So kann man vielleicht unter dem Strich schon sagen: Auf das System unseres Katastrophenschutzes ist – das haben diese schwierigen Tage gezeigt – Verlass. Das gibt, glaube ich, auch Sicherheit für einen großen Teil unserer Bevölkerung. Wir sind unter dem Strich und in Anbetracht der drohenden riesigen Schäden und Gefahren glimpflich davongekommen. Aber natürlich verzeichnen wir beträchtliche Schäden, die durch die Wassermassen entstanden sind. Wie könnte es auch anders sein? Manche davon sind bis heute noch gar nicht bekannt, viele davon insbesondere deswegen nicht, weil das Wasser immer noch auf vielen Feldern und auf den Straßen steht. Deswegen gibt es heute auch noch keine Möglichkeit, den Schaden konkret festzustellen. In anderen Fällen – ich denke an die Brücken oder an die Straßendecken – werden noch vertiefte Untersuchungen notwendig sein. Mit anderen Worten: Die Schadensermittlung läuft derzeit, und sie wird noch einige Zeit andauern. Wir müssen aber – das ist sicherlich die Auffassung des gesamten Hauses – als Land sofort handlungsfähig sein. Deswegen hat die Landesregierung bereits am 16. Januar den Entwurf eines Nachtragshaushalts beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Wenn Sie zustimmen, werden sehr schnell 111 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um Sofortmaßnahmen zu bezahlen, um Einsatzkosten zu erstatten, um Schäden an der Infrastruktur von Land und Kommunen zu beseitigen oder auch Schutzanlagen zu ertüchtigen. Finanzminister Gerald Heere bzw. Kultusministerin Julia Willie Hamburg wird in dessen Vertretung noch auf die Einzelheiten eingehen, wenn der Nachtragshaushalt behandelt wird. Wir wollen vor allen Dingen eines klarstellen: Das Land ist bei der Schadensbeseitigung sofort handlungsfähig. Das gilt für das gesamte Jahr 2024. Allerdings müssen wir uns wahrscheinlich mit dem Gedanken abfinden, dass wir auch im nächsten Jahr noch mit diesem Thema beschäftigt sein werden. Die Einzelheiten der Unterstützung werden in unterschiedlichen Richtlinien geregelt. Für akute Notlagen von Privatpersonen ist eine solche Regelung schon seit dem 24. Januar in Kraft. Es folgen jetzt weitere Richtlinien für die Unterstützung von Privatpersonen bei ihrer Gebäudeinstandsetzung, von Unternehmen und auch für Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen. Das, so fürchte ich, wird noch einmal ein besonders schwieriges Thema werden. Die Richtlinien befinden sich, wie gesagt, derzeit in der Vorbereitung, und mit ihrem Inkrafttreten ist in Kürze zu rechnen. In diesem Zusammenhang stellt sich ein Problem, das dringend zur Lösung ansteht. Das war nicht das letzte Hochwasser, wie wir ganz genau wissen; der Klimawandel schreitet voran. Wenn der Staat jedes Mal bei solchen Ereignissen umfassende Hilfsleistungen verspricht, wird er über kurz oder lang damit überfordert sein. Deswegen ist es sehr klug, dass immer mehr Menschen und Unternehmen private Vorsorge betreiben und sich gegen Elementarschäden versichern. In Niedersachsen ist dies inzwischen etwa ein Drittel der Hauseigentürmer, wie die Versicherungswirtschaft berichtet hat. Das ist übrigens bundesweit ein unterdurchschnittlicher Wert. Wenn die Möglichkeit zur privaten Vorsorge besteht, dann werden wir sie von den Betroffenen auch erwarten müssen. Jedenfalls dürfen diejenigen, die sich nicht versichern, nicht besser dastehen als ihre Nachbarn, die eine Versicherung abgeschlossen haben und diese auch bezahlen müssen. In der Richtlinie für Hilfen bei der Gebäudeinstandsetzung von Privatpersonen werden wir deswegen verlangen, dass sich die Betroffenen für die Zukunft gegen solche Schäden versichern – wenn das möglich ist. Dieser Zusatz ist wichtig; denn in diesen Tagen sind mir immer wieder Bürgerinnen und Bürger begegnet, die gesagt haben: Ich habe es versucht, aber ich habe gar keine Versicherung bekommen. Oder sie haben gesagt: Der Betrag, der mir dafür genannt wurde, war weit außerhalb dessen, was ich hätte bezahlen können. Das sind schwierige Themen, die noch gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft gelöst werden müssen. Aber das ist noch nicht die Antwort auf das grundsätzliche Problem. Es kann nicht richtig sein, wenn bei vergleichbaren Notlagen von Land zu Land andere Grundsätze gelten. Deswegen fordern alle 16 Länder vom Bund schon seit Langem die Schaffung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. Ich persönlich bin auch für Alternativen offen, wenn es gelingt, die Vorsorge in ganz Deutschland voranzutreiben. Dieses Problem--- Dieses Problem war schon wiederholt Gegenstand der Gespräche zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder, aber es ist nichts geschehen. In den Ländern hat wohl niemand Verständnis dafür, dass der Bundesjustizminister diese Frage jetzt schon viele Monate verschiebt und verzögert. Unseres Erachtens – dabei schließe ich mich ausdrücklich ein – ist eine bundesweite Regelung für Elementarschäden überfällig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das „Weihnachtshochwasser 2023“ war eine besondere Herausforderung, aber für die Zukunft werden wir eher mit noch schwierigeren Situationen rechnen müssen, mit sehr trockenen Sommerzeiten und sehr nassem Winterwetter. Dass die Deiche diesmal weitestgehend gehalten haben, ist deswegen keine Beruhigung. Der Klimawandel schreitet voran und mit ihm die Phasen extremer Dürre und schwerer, lang andauernder Regenfälle. Das merken wir immer öfter auch ganz konkret bei uns in Niedersachsen. Wir werden damit immer wieder an unsere Verantwortung erinnert, dass wir den von uns Menschen verursachten Klimawandel nicht akzeptieren dürfen, sondern den Klimaschutz weiter konsequent voranbringen müssen. Das sind am Ende des Tages allesamt Beiträge zu unserem eigenen Schutz! Die Bedeutung der Prävention wächst stetig. Daran kann kein Zweifel bestehen. Etliche in den letzten Jahren realisierte Schutzmaßnahmen haben diesmal vor Ort eine sehr gute Wirkung erzielt. Davon konnte ich mich an nicht wenigen Orten überzeugen. Aber es ist völlig klar, dass wir die Anstrengungen für den Hochwasserschutz noch einmal deutlich verstärken müssen. Der Klimawandel lässt uns gar keine andere Wahl. Unabdingbar sind enorme Investitionen in den Hochwasserschutz an der Küste und im Binnenland. Bund und Land stellen derzeit für den Küstenschutz etwa 80 Millionen Euro jährlich zur Verfügung, ab dem Jahr 2026 sind es ca. 5 Millionen Euro mehr. Das ist gut, und es ist vor allen Dingen auch eine Folge der Intervention der Küstenländer, dass dieser Topf des Bundes von den Haushaltskürzungen auf der Bundesebene verschont geblieben ist. Da wir über 610 km Küstendeiche an einen steigenden Meeresspiegel anpassen und im Schnitt 1 bis 2 m erhöhen müssen, sind wir auf die Unterstützung des Bundes bei der Bewältigung dieser Aufgabe dringend angewiesen. Für den Schutz im Binnenland sieht es differenziert aus. Größtenteils handelt es sich um Vorhaben der Kommunen und der Deichverbände, die mit Mitteln der EU, des Bundes und des Landes unterstützt werden. Diese Förderung umfasst derzeit ca. 38 Millionen Euro jährlich an Zuschüssen, ist fördertechnisch sehr aufwendig und schwankt sehr stark. Das ist offenkundig ein Fehler, über den wir in den nächsten Monaten als Ländergemeinschaft mit der Bundesregierung dringend reden müssen. Parallel dazu können Sie davon ausgehen, dass der Hochwasserschutz im Binnenland auch bei unseren eigenen diesjährigen Haushaltsplanberatungen eine wichtige Rolle spielen wird. Neben den Bund-Länder-Finanzierungen haben wir in Niedersachsen auch Landesmittel aus dem Wirtschaftsförderfonds von knapp 30 Millionen Euro bereitgestellt, die auch schon mit Planungen belegt sind. Dieses Sondervermögen für den Hochwasserschutz hat den Vorteil, dass es sehr flexibel ist und mehrjährig ausgegeben werden kann. Das ist insbesondere auch für die Kommunen ein wichtiges Thema. Ich hatte gestern ein gutes Gespräch mit den Landrätinnen und Landräten aus Nordniedersachsen, in dem sie darauf hingewiesen haben, dass es tatsächlich immer wieder ein Problem ist, die Hochwasserschutzmaßnahmen auf Basis der Jährlichkeit zu realisieren. Ich habe den Eindruck, wir müssen da wesentlich flexibler werden. Es geht aber nicht allein um das Geld, sondern es geht auch um die Umsetzung. Die Planungen für den Hochwasserschutz im Binnenland sind mit den Jahren immer schwieriger geworden. Die Verfahren dauern immer länger. Dabei geht es um gestiegene Anforderungen im Vergaberecht, im Baurecht, im Verfahrensrecht, im Naturschutzrecht und wo auch immer. Dazu kommen Flächenkonkurrenzen mit Anliegen der Landwirtschaft, des Naturschutzes, der Energiewirtschaft. Auch diese Liste ist mit Sicherheit nicht abschließend. Die Folge sind dann höchst komplizierte und zeitraubende Abwägungsprozesse und entsprechende Verfahren. So erklärt sich am Ende, wieso manche Vorhaben noch immer nicht realisiert sind, deren Notwendigkeit eigentlich unbestreitbar ist. Das kann so nicht bleiben! Deswegen müssen die Vorhaben des „Paktes für Beschleunigung“ zwischen Bund und Ländern auch auf den Hochwasserschutz übertragen werden. Ich will einige Beispiele dazu geben: Erstens. Moderne Schutzanlagen anstatt älterer Deiche sollten dann keine neue Planfeststellung nötig machen, wenn sie an demselben Ort entstehen. Zweitens. Die parallele Durchführung von Planungsschritten anstelle eines schrittweisen Vorgehens würde sehr viel Zeit sparen. Drittens. Die Möglichkeiten des vorzeitigen Maßnahmenbeginns haben sich bereits bei anderen Planungsvorhaben sehr bewährt. Sie sollten auch beim Hochwasserschutz Standard werden. Viertens. Wir müssen auch über Vorkaufsrechte für dringend benötigte Flächen für den Hochwasserschutz und nötige Ausgleichsflächen reden und das prüfen. Die Liste dieser Beispiele lässt sich leicht verlängern. Das Niedersächsische Wassergesetz bietet bereits die Möglichkeit zum Verzicht auf Planfeststellung und Plangenehmigung. Im Rahmen der Umsetzung des „Paktes für Beschleunigung“ auf Landesebene werden wir dessen Beschleunigungen auch auf die Regelungen zum Hochwasserschutz in Landesgesetze übernehmen und auch auf den Bund einwirken, das ebenfalls zu machen. Die Landesregierung wird hierzu im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche die Initiative ergreifen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Hochwasserschutz ist zu wichtig, um in den Verfahren einfach alles beim Alten zu lassen. Auch das ist eine Lehre aus unseren jüngsten Erfahrungen. Es ist selbstverständlich, dass wir die Erfahrungen aus dem Weihnachtshochwasser umfassend auswerten und dies in enger Abstimmung mit den Kommunen tun werden. Jedes Hochwasser ist anders. Diesmal war zum Beispiel die Bedeutung mobiler Schutzanlagen wesentlich höher als bei früheren Ereignissen dieser Art. Die Organisation, die Ausstattung, die Taktik, aber auch der permanente Hochwasserschutz werden ein weiteres Mal zu überprüfen sein, um beim nächsten Mal noch besser vorbereitet zu sein. Ziel ist die Erstellung einer vorbeugenden, ressortübergreifenden Analyse auf Staatssekretärsebene einschließlich der daraus folgenden Schlussfolgerungen. Das wird dann sicherlich wiederum ein Thema im Landtag sein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Weihnachtshochwasser war eine enorme Herausforderung, die in großen Teilen unseres Landes großes Unheil hätte anrichten können. Dazu ist es zum Glück nicht gekommen: durch ein funktionierendes Krisenmanagement, vor allen Dingen aber, wie ich sagte, durch den Einsatz Zehntausender Menschen, die den entscheidenden Beitrag dazu geleistet haben, Schlimmeres zu verhindern. Diese Erfahrung ist für mich das eigentlich Entscheidende, wenn ich an diesen Jahreswechsel der ganz besonderen Art zurückdenke. Gemeinsinn und Zusammenhalt sind in unserer Gesellschaft eben doch weit verbreitet, auch wenn das immer wieder infrage gestellt wird. Ich finde, das ist auch eine Ermutigung für ganz andere Herausforderungen, die sich uns stellen werden. Dazu zählen für mich übrigens auch die großen Demonstrationen, die wir aktuell in allen Teilen Niedersachsens erleben und auf denen sich Bürgerinnen und Bürger für unsere Demokratie starkmachen. Auch da geht es um Gemeinsinn und Zusammenhalt. Gemeinsam können wir große Aufgaben bewältigen. Das hat der Jahreswechsel bei uns in Niedersachsen bewiesen. Lassen Sie uns daran anknüpfen! Diese Haltung werden wir sicherlich auch noch bei anderen Gelegenheiten brauchen. Ich finde jedenfalls: Der Umgang mit dem Hochwasser bei uns in Niedersachsen zum Jahreswechsel war dafür eine ganz wichtige Ermutigung. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein sehr übersichtlicher Gesetzentwurf. Von daher werde ich es kurz halten. Die Frau Kollegin Machulla hat dankenswerterweise eigentlich alles Wesentliche bereits vorgetragen. Es handelt sich übrigens schon um die zweite Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes in dieser noch jungen Wahlperiode. Insofern ist das eigentlich sehr simpel. Bevor ich auf zwei oder drei Punkte trotzdem eingehe, möchte ich die stetigen Enthaltungen der AfD-Fraktion thematisieren, die – solange es sich nicht um Anträge zu Strafdelikten, ausländerrechtlichen Fragestellungen oder anderen emotional verwertbaren Themen handelt – sich leider nicht positionieren kann oder will und in diesem Ausschuss meistens mit Enthaltungen glänzt. Ich finde es schwierig und auch bedauerlich, dass die AfD nicht in der Lage ist, sich hier zu positionieren. Ich glaube, dass es unsere Pflicht als Volksvertreter ist, sich auch dann zu positionieren, wenn es um vermeintlich unbequeme Themen – wie hier um die Anpassung von Gebühren, insbesondere um Gebührenerhöhungen ‑ geht. Aber, liebe AfD-Fraktion, Sie haben ja hier gleich noch die Chance, zuzustimmen oder abzulehnen. Jedenfalls wäre es gut, wenn Sie sich positionieren. Zurück zum Inhaltlichen: Das Justizministerium hat bereits im Vorfeld 21 Stellen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Lediglich die Notarkammer Oldenburg hat – dankenswerterweise – einen kleinen inhaltlichen Hinweis gegeben. Es gab einen kleinen technischen Mangel im Gesetz. Diesen Hinweis haben wir aufgenommen. Dies zeigt im Übrigen auch, dass unser Gesetzgebungsprozess funktioniert. Wir hören zu, wir reagieren, und wir verbessern. Frau Machulla, wenn sich nur eine Organisation zurückmeldet, ist das nicht unbedingt „bedauerlich“. Es kann auch bedeuten, dass der Gesetzentwurf einfach sehr gut ist. Das will ich zumindest nicht ausschließen. Apropos „zuhören“: Dass wir dieses Gesetz überhaupt in dieser Art und Weise anpassen und die Gebühren erhöhen, geht auf die Empfehlung des Landesrechnungshofes zurück. Ich darf an dieser Stelle wohl sagen, dass wir als Parlament und als regierungstragende Fraktionen nicht immer einer Meinung mit dem Landesrechnungshof sind. Umso schöner ist es, wenn wir solche Hinweise zügig im Gesetzgebungsverfahren übernehmen. Die Tatsache, dass einige Gebühren seit dem Jahr 1985 nicht mehr angepasst wurden, ist ein klarer Indikator dafür, dass Handlungsbedarf besteht. Die vorgeschlagene Erhöhung der Gebührensätze ist angesichts der Einkommensentwicklung sinnvoll und maßvoll. Wir bewegen uns hier in einem Rahmen, wie er auch in anderen Bundesländern üblich ist, und stellen damit sicher, dass die Gebührenstruktur zeitgemäß und rechtens ist. Die erwarteten zusätzlichen Einnahmen – hier muss ich die Haushälter leider enttäuschen – liegen allerdings nur bei 50.000 Euro. Insofern geht es nicht darum, die Staatskasse zu füllen. Es geht um einen Beitrag dazu, unsere Justiz handlungsfähig zu halten und die Qualität der Dienstleistung für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern. Meine Damen und Herren, noch ein letzter Satz: Hier ist heute mehrmals Bezug auf bestimmte Dinge genommen worden – eben gerade auf „Hochwasserdemenz“. Vorhin hat die AfD den Hinweis auf Menschen mit geistiger Behinderung dazu genutzt, um vermeintlich darauf hinzuweisen, dass Wählerinnen und Wähler nicht so klug handeln. Ich finde es sehr schwierig, dass wir Erkrankungen, Menschen mit Behinderungen und andere Dinge hier benutzen, um uns gegenseitig vorzuwerfen, keine gute Politik zu machen. Das halte ich für falsch. Vielen Dank.
Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heimliche Doktorspielräume in Kitas! Staatliche Masturbationsratgeber für Kleinkinder! Fremde Männer, die sich an Ihren Kindern reiben, und das alles ohne Wissen der Eltern! Davor habe ich Sie im September gewarnt. Während ich zu Ihnen gesprochen habe, haben Sie alles Mögliche getan, nur nicht zugehört. Obwohl es um die Seelen von Kindern geht, haben Sie gleichgültig an Ihren Bildschirmen herumgespielt, sich miteinander unterhalten, und Sie haben laut gelacht. Als Mutter muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde das beschämend. Ich frage mich--- Ich frage mich: Wenn ich Ihnen morgen außerhalb dieses Parlaments von einem Kind in der Schule oder in der Kita erzählen und sagen würde: „Bitte helfen Sie mir--- Ich frage mich: Wenn ich Ihnen morgen außerhalb dieses Parlaments von einem Kind in der Schule oder in der Kita erzählen und sagen würde: „Bitte helfen Sie mir, dieses Kind ist in Gefahr!“, würden Sie dann genauso reagieren und diese Gleichgültigkeit an den Tag legen oder gar mit Belehrungen kommen, das wäre doch alles Unsinn, und ich sollte das gefälligst unterlassen? Ja, das ist beschämend. Bitte etwas mehr Gelassenheit hier in diesem Saal! Die Rednerin hat das Wort. Bitte! Danke. Wenn dann herauskommt, was diesem Kind angetan wurde, würden Sie dann sagen, sie wussten zwar Bescheid, aber tun, tja, tun konnten Sie natürlich nichts, weil die Warnung ja von der AfD kam. Beim Schutz von Kindern sollten wir alle im selben, im einzig richtigen Team spielen. Anstatt uns zuzuhören, werfen Sie uns vor, dass wir die Reden bei YouTube hochladen. Dort wurde meine Rede über Kinderschutz über 100.000-mal aufgerufen. Es gab Hunderte Kommentare. Und ich war erschüttert, was ich da gelesen habe. Eine Person schreibt – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: Ich habe geweint bei der Rede, bin selbst Opfer gewesen und bekomme gerade eine Traumatherapie, nachdem ich das jahrelang verdrängt hatte. Ein anderer, ein männlicher Zuschauer, schreibt: Ich bin mit neun Jahren missbraucht worden und leide bis heute. Und weiter: Ich will gar nicht wissen, wie es Kindern geht, die sich wiederholt dem ausgesetzt sehen. Die heftigen Spätfolgen werden kommen, egal, wie gut die Verdrängung erstmal klappen mag. Leider muss man feststellen: Die Verdrängung klappt hervorragend – zumindest bei Ihnen hier. Keiner von Ihnen hat sich von dem Sexualratgeber von WHO und BZgA distanziert. Keiner! Und was ist seitdem passiert? Vor wenigen Tagen wurde ein weiterer Ratgeber in der Wohnung eines Pädophilen gefunden, eine 170 Seiten starke Schritt-für-Schritt-Anleitung zum systematischen Missbrauch von Kindern. In Ihrer Rede sagte Frau Ramdor von der CDU, Doktorspielräume wären ja eh schon längst verboten. Und hinterher kommt raus: Stimmt gar nicht! Ich fragte daher im Ausschuss: Warum gibt es kein Verbot? Die Antwort: Man bräuchte kein Verbot, weil das völlig überlastete Kita-Personal ja so toll geschult wäre. Und was ist seitdem passiert? In einer Kita in NRW, wo die CDU gemeinsam mit den Grünen regiert, flog ein Masturbationsraum für Kleinkinder auf. Aufgedeckt von der dortigen AfD! Die Eltern wussten von nichts – und Herr Bajus scheinbar auch nicht. So wie beim ersten Aufkommen von Original Play, dem sogenannten Spielkonzept, bei dem fremde Männer in die Kita kommen, um mit den Kindern zu kuscheln. Warum folgen Sie nicht den sieben Bundesländern, die Original Play bereits verboten haben? Ein kleiner Teil von mir hofft noch immer, dass wenigstens die Eltern unter Ihnen das Richtige tun. Ich bitte Sie daher: Stimmen Sie unserem Antrag zu – für unsere Kinder! Vielen Dank. Vielen Dank. Der nächste Redner ist aus der Fraktion der SPD, der Kollege Herr Gäde. Bitte schön! Der Redner hat jetzt das Wort.
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
aus der Fraktion der AfD: vom Abgeordneten Moriße. Vielen Dank. - Sehr geehrte Landesregierung, Sie haben ja gerade erwähnt, dass leider in drei Verfahren jemand aus der Haft entlassen werden musste. Wie kann man das verhindern? Besteht die Möglichkeit, Amtshilfe von anderen zu bekommen, um diese Situation, nämlich Straftäter wie Vergewaltiger oder Messerstecher aufgrund der langen Verfahrensdauer aus der U-Haft entlassen zu müssen, zu verhindern? Haben Sie Amtshilfe von anderen Institutionen angefordert?
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Bitte! Frau Präsidentin! Die Justizministerin Wahlmann hat gerade bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage mitgeteilt, dass zum einen nach wie vor aus den besten Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt werden könne und dass zum anderen bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen nicht erfolgt sei. Mir liegt ein Erlass des Justizministeriums vom 25. Januar 2024 vor, adressiert an die Generalstaatsanwaltschaft Celle und das Oberlandesgericht Celle, aus dem sich klar ergibt, dass die Voraussetzungen abgesenkt werden. Ich zitiere: Konzept zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften Abweichung von der 8‑Punkte-Grenze und Einsatz der Proberichterinnen und Proberichter, Erlass vom 26. November 2019, Besprechung am 15. Januar 2024 Im Nachgang zu unserer Besprechung am 15. Januar 2024 teile ich auch noch auf diesem Weg mit, dass bei der Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern, die zur Umsetzung des Konzepts zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften erfolgt, in Abweichung des hiesigen Erlasses vom 26. November 2019 eine Beteiligung des MJ nicht erforderlich ist, wenn Bewerberinnen und Bewerber zwar nicht die in dem Erlass vorgesehenen Einstellungsvoraussetzungen 8 Punkte in der 2. Staatsprüfung und 6,5 Punkte in der 1. Prüfung erfüllen, in beiden Prüfungen aber eine Gesamtpunktzahl von 15 Punkten erreichen. Sobald die 20 zusätzlichen Stellen besetzt sind, bitte ich, wieder gemäß dem Erlass zu verfahren. Ich teile außerdem mit, dass aus hiesiger Sicht keine Bedenken bestehen, unter Ausnutzung der Spielräume, die das allgemeine Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter bietet, bei Proberichterinnen und Proberichtern, die sich damit einverstanden erklären, auf eine der gerichtlichen Stationen und gegebenenfalls auch auf den Einsatz bei Gericht überhaupt zu verzichten, um in dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig eine nachhaltige Verstärkung der Staatsanwaltschaften zu erreichen. Meine Damen und Herren, die Justizministerin hat insoweit hier im Landtag soeben entgegen den Tatsachen geantwortet. Und ich sage auch ganz deutlich: Sie hat hier klar auf die Frage meines Kollegen Calderone die Unwahrheit gesagt, indem sie gesagt hat, die Einstellungsvoraussetzungen seien nicht abgesenkt worden. Dieser Erlass spricht dagegen. Ich führe auch aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs, der ganz klar festschreibt, dass sich die Ministerin das Wissen und den Kenntnisstand ihres Hauses, ihres unmittelbar nachgeordneten Bereiches hier zurechnen lassen muss und sie auch Kenntnis über diese Umstände ihres Hauses haben muss. Deshalb beantrage ich für die CDU-Fraktion eine Unterrichtung durch die Justizministerin nach der Mittagspause zu diesem Sachverhalt, da hier ein deutlicher Widerspruch zwischen den Tatsachen und der Beantwortung der Dringlichen Anfrage besteht. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, Sie alle stimmen mir zu, wenn ich sage: Personen, die sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz in Niedersachsen einsetzen, leisten Großartiges. Dank ihnen leben wir in einem sicheren Bundesland, dank ihnen bleiben wir gelassen. Wir alle bleiben gelassen, weil wir es gewohnt sind, dass Expertinnen und Experten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes vor Ort sind. Wir sind es gewohnt, dass sie bei Katastrophen wie Unfällen, Bränden und extremen Wetterlagen genau wissen, was zu tun ist. Ihr selbstloser Einsatz verdient unseren tiefsten Respekt und größte Anerkennung. Ich spreche heute auch über die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei den niedersächsischen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz. Lassen Sie mich das etwas näher ausführen. Während Ehrenamtliche der Feuerwehren für Einsätze und Fortbildungen von ihrem Hauptjob freigestellt werden und Ihnen der Verdienstausfall aufgrund fehlender Arbeitszeit erstattet wird, erhalten Ehrenamtliche des Katastrophenschutzes diesen Ausgleich teilweise nicht. Die CDU-Fraktion sieht mit ihrem Gesetzentwurf die Lösung zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit in der Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Das Problem liegt jedoch nicht im Katastrophenschutzgesetz, sondern in dessen Umsetzung durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es ist nämlich schon heute so, meine Damen und Herren, dass beide Gesetze, sowohl das Brandschutzgesetz als auch das Katastrophenschutzgesetz, Ausgleichszahlungen für Hilfskräfte implementiert haben. Der Unterschied zwischen beiden Gesetzen liegt jedoch in der praktischen Umsetzung. Im Katastrophenschutz ist geregelt, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Ausgleichszahlungen für Verdienstausfall im Hauptjob erhalten. Bedingung ist allerdings, dass die jeweiligen Kommunen und kreisfreien Städte bzw. Landkreise den Katastrophenvoralarm oder den Katastrophenalarm auslösen. Erst wenn dieser ausgerufen wird, müssen Landkreise und kreisfreie Städte die Verantwortung für ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz übernehmen und ihnen entsprechende Verdienstausfälle bezahlen. Das funktioniert im Übrigen auch schon nach der heutigen Gesetzeslage, wenn die Feuerwehren oder Freiwilligen Feuerwehren, die vor Ort sind, die Hilfe der Helferinnen und Helfer anfordern. Landkreise setzen sich aus mehreren Kommunen zusammen. Ruft eine oder rufen mehrere Kommunen den Katastrophenfall aus, so muss der Landkreis die finanzielle Verantwortung übernehmen und den Hilfskräften sozusagen das Geld zahlen, das sie brauchen, um ihren Verdienstausfall auszugleichen. Genau dieses Problem zeigte sich auch während des Weihnachtshochwassers in Niedersachsen. Die Landkreise haben weder einen Katastrophenalarm noch einen Katastrophenvoralarm ausgerufen. Die Folgen sind weitläufig. Keine und keiner der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes wird für die Einsatzstunden und -tage finanziell entschädigt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute hingegen haben Ausfallzahlungen für ihren Einsatz beim Hochwasser erhalten. Warum ist das so? Schließlich haben beide Helfergruppen die gleiche Arbeit gemacht. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle versteckt sich die wahre Ungerechtigkeit. Der Grund der Ungleichheit ist nicht das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz. Der Grund der Ungleichheit liegt eher in der praktischen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die kreisfreien Städte und Landkreise übernehmen auch die finanzielle Verantwortung für die Ausgleichszahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Mittel dafür kommen allerdings aus der Feuerschutzsteuer. Das ist ein gesonderter Geldtopf, aus dem unter anderem ehrenamtliche Feuerwehrleute für ihren Einsatz bezahlt werden. Für den Katastrophenschutz existiert eine solche Steuer und folglich ein
Bessere Bildungspolitik statt rot-grünes Zaudern - Kultusministerin muss endlich handeln!
Ich bin ein bisschen irritiert. Sie wollen, dass alle Kinder Chancengerechtigkeit haben, dass alle Kinder gut lernen können. Dazu gehören doch auch die Kinder mit Migrationsgeschichte. Warum setzen Sie sich dann nicht dafür ein, dass auch Maßnahmen genau für diese Kinder ergriffen werden? Wir brauchen natürlich Sprachförderung. Wir brauchen erstsprachlichen Unterricht. Wir brauchen Mehrsprachigkeit. Maßnahmen für all das sind gerade in der Entwicklung. Das gilt auch für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Davon sprechen wir die ganze Zeit. - Doch, es wird sich etwas tun, und es tut sich etwas. Es gibt dazu einen Stellenaufwuchs. Es ist besonders wichtig, dass wir das Kultusministerium in dieser Weise stärken. Und natürlich ist es wichtig, dass wir die Maßnahmen mit den verschiedenen Verbänden besprechen. Denn die müssen das am Ende umsetzen. Die Akteur*innen müssen beteiligt werden. Genau deswegen sind diese Entscheidungen wichtige Schritte in die richtige Richtung. Ich möchte es noch einmal sagen: Mit dem Sozialindex, mit den verschiedenen Maßnahmen, die wir jetzt auf den Weg gebracht haben, die im Werden sind, die die Frau Ministerin dargestellt hat, gehen wir einen großen Schritt in eine gute Richtung. Ich freue mich, Teil dessen zu sein. Ich freue mich, dass Rot-Grün handelt. Vielen Dank.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ganz klar: Ich unterstütze diesen Antrag. Eine Ministerin, die Verfügungen ihres Hauses nicht kennt, hat ihr Haus nicht im Griff. Frau Ministerin, Sie haben ja heute sehr lange sehr schöne Zahlen vorgetragen. Und Sie haben zu Recht gesagt, Sie müssten auf die Dringliche Anfrage so detailliert antworten. Das ist richtig. Aber das entbindet Sie einfach nicht davon, über wesentliche Entscheidungen Ihres Hauses Bescheid zu wissen. Man könnte sogar argumentieren, eine Absenkung der Eingangsvoraussetzungen sei nur eine Kleinigkeit, es gehe ja auch nur um einen Punkt. Aber geht es wirklich um diesen einen Punkt? Meine Damen und Herren, die Frage der Eingangsvoraussetzungen zum Richteramt und zur Staatsanwaltschaft ist ein Kernmerkmal der staatlichen Bestenauslese. Sie ist im Grundgesetz vorgeschrieben. Dann eine Absenkung nicht zu kennen, nicht zu wissen, was das eigene Haus verfügt, ist mehr als nur eine Unkenntnis von Details. Das ist eine Kernfrage, nämlich die Frage: Haben Sie Ihr Haus eigentlich noch im Griff? Das nicht zu wissen, ist ein schweres Versäumnis, das die Frage aufwirft, die ich eben formuliert habe. Wir unterstützen diesen Antrag. Vielen Dank.
Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen
Sehr geehrter Herr Präsident! Lieber Herr Bothe, da Sie die sogenannte Wokeness-Ideologie die ganze Zeit angesprochen haben, fühle ich mich persönlich aufgerufen ‑ schon wegen meines Namens ‑, Ihnen eine Lehrstunde in Sachen Demokratie zu geben. Deswegen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch an den Spruch, den wir einmal alle in unserer Jugend im Zusammenhang mit der Polizei gelernt haben? Ich meine den Spruch: Die Polizei ist dein Freund und Helfer. Ich möchte Sie dazu einladen, sich noch einmal ebenjene Bedeutung vor Augen zu führen. Denn in Teilen unserer Welt ist die Polizei eben nicht Freund und Helfer. Stattdessen steht die Polizei wie kaum eine andere Institution in Diktaturen und Autokratien stellvertretend für das Feindbild des Staates. Das fängt dort bei anlasslosen Kontrollen an und geht über die gewaltsame Auflösung von Protesten bis hin zu gewaltsamen Übergriffen gegen Frauen, wie es die Polizei im Iran getan hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist bei uns nicht so, und dafür bin ich dankbar. Ich bin dankbar für alle Polizistinnen und Polizisten, die täglich im Einsatz für unsere Sicherheit sind. Für die Mehrheit in unserer Gesellschaft steht die Polizei eben für etwas, was im Urinstinkt eines jeden Menschen liegt, und das ist Sicherheit. Dazu zählt nun einmal auch die Sicherheit unserer Demokratie. In Artikel 1 unseres Grundgesetzes heißt es: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Dass die Unantastbarkeit der menschlichen Würde durch den Staat ‑ in Form von Sicherheit für jede einzelne Person in unserer Gesellschaft ‑ jederzeit garantiert wird, ist somit Verpflichtung und Kernaufgabe unserer Polizei. Ja, ich komme zum Thema. Keine Angst! Das kommt noch. Denn die menschliche Würde, so wie sie unser Grundgesetz beschreibt, vereint viele Merkmale. Darunter fällt auch das Merkmal der sexuellen Orientierung. Die Würde von Menschen, von Bürgerinnen und Bürgern, von Kolleginnen und Kollegen, von Freundinnen und Freunden unterschiedlicher sexueller Orientierung zu schützen, gehört somit auch zu den Aufgaben der Polizei, wie jede andere im Niedersächsischen Polizeigesetz vorgeschriebene Aufgabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieses Recht auf Sicherheit unterscheidet unsere freiheitliche Demokratie ganz erheblich von anderen Staaten. So ist zum Beispiel seit 2013 in Russland ein Gesetz in Kraft, welches das öffentliche Bekennen zur Homosexualität unter Strafe stellt. Dabei ist auch das Schwenken der Regenbogenflagge untersagt. Nicht nur, dass dieses Gesetz somit bestimmte Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Merkmals diskriminiert - es kriminalisiert sie auch gleichzeitig. Dass so ein Gesetz in Deutschland nicht existiert und aufgrund von Artikel 1 des Grundgesetzes gar nicht möglich ist, zeigt einmal mehr, was für einen Stellenwert unser Grundgesetz ‑ dieses Jahr wird es 75 Jahre alt ‑ in unserer Gesellschaft hat. Denn was wäre es für ein Zeichen an unsere aufgeklärte Gesellschaft, wenn sich diese Menschen nicht mehr bei uns repräsentiert fühlen würden! Leider werden auch heute noch Merkmale von Menschen genutzt, um andere Menschen zu diskriminieren, zu diffamieren und zu separieren. Es ist immer leicht, Menschen aufgrund von bestimmten Merkmalen auszuschließen, anstatt ihnen die Hand zu reichen. Ausschluss aufgrund bestimmter Merkmale - das ist leider aktueller denn je: Grundlage der politischen Ziele im Kreise der AfD und ihrer Sympathisanten. Das haben, glaube ich, die letzten Wochen und auch die gestrige Debatte eindrücklich gezeigt. Wer nicht in Ihr Weltbild passt, soll aus Deutschland entfernt werden. Dazu sagen wir klar Nein. Um das zu verhindern, gehen gerade auch die anständigen Menschen auf die Straße und sagen: Nie wieder ausgrenzende Politik! Da wundert es mich auch nicht, dass der Antrag der AfD eben jenes Ziel, den Ausschluss von Menschen aufgrund bestimmter Merkmale, schon wieder verfolgt. - Warten Sie! Ich hatte Sie alle ja eingeladen, sich an den Spruch „Die Polizei - dein Freund und Helfer“ zu erinnern. Auf dem Fundament von Artikel 1 des Grundgesetzes haben deshalb alle Bürgerinnen und Bürger jeglicher sexuellen Orientierung in Deutschland das Recht auf Sicherheit durch unsere Polizei. Sie erinnern sich: Auch für sie ist die Polizei ihr Freund und Helfer. Ich finde, das zeigt nicht nur einmal mehr die Errungenschaft unserer demokratischen Werte, sondern ist auch ein deutliches Zeichen der Solidarität in unserer Gesellschaft. Ich finde, es ist ebenso ein ganz besonderes Zeichen der Solidarität, wenn unser Staat und seine Institutionen dies klar gegenüber unseren Mitmenschen signalisieren und mit einer Flagge zeigen: Ihr gehört auch zu uns! Wenn staatliche Institutionen eine Flagge in den Farben des Regenbogens an ihren Gebäuden an einem Tag im Jahr hissen, dann hat unsere Polizei den richtigen Weg als Freund und Helfer gewählt. Auf diese Weise schafft und gewinnt man Vertrauen gegenüber der Polizei und gegenüber der Gesellschaft. Das ist, glaube ich, eine sehr gute Errungenschaft. Darüber hinaus ist es nach den Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz ‑ Abschnitt 1, „Beflaggung der Dienststellen des Landes“; das könnten Sie ja mal lesen ‑ sogar amtlich, dass anlassbezogen das Setzen einer Logoflagge zulässig ist, wenn diese dem Beflaggungsanlass angemessen ist und dem Ansehen des Bundes, des Landes oder seiner Hoheitszeichen keinen Schaden zufügt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Solidarisieren unserer Polizei mit Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung in Form einer Flagge an einem Dienstgebäude an einem Tag im Jahr ist in der Bundesrepublik Deutschland sicherlich kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlicher Organe, sondern ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz. Ich glaube nicht, dass das konstruiert ist. Sie können mir ja mal zuhören! Ganz sicher würde das in einem Staat wie Russland ganz anders bewertet werden. Da würde es ganz anders bewertet werden, und genau diese Politik wollen Sie jetzt also auch hierherbringen, meine liebe AfD-Fraktion. Doch das lassen wir in keinem Rahmen zu. Ich sage noch einmal ganz deutlich: Frei ist eine Gesellschaft erst dann, wenn alle Menschen immer selbstbewusst, selbstbestimmt und sicher leben können. Es geht um die Kultur des Respekts und der Wertschätzung. Vielfalt macht unser Bundesland lebenswerter - für alle Menschen. Das ist die Botschaft des Regenbogens, und die haben Sie leider nicht verstanden. Deshalb wird das Land Niedersachsen und werden alle seine staatlichen Institutionen weiter Flagge zeigen: die Europaflagge, die Niedersachsenflagge, die Deutschlandflagge und einmal im Jahr auch die Regenbogenflagge. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Vielen Dank.
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
es ist echt erstaunlich: Das fängt an mit der Dringlichen Anfrage heute, einer Anfrage, durch die die Ministerin gezwungen war, eine Tabelle vorzulesen, was für viele total unspannend war, was überhaupt nicht bereichernd war. Es geht weiter mit einer Geschäftsordnungsdebatte, die niemandem weiterhilft. Ich erinnere Sie daran: Machen Sie vernünftige und gute Oppositionsarbeit! So sieht es gerade nämlich nicht aus. Ich frage mich wirklich, ob die Menschen da draußen überhaupt noch verstehen, was Sie hier machen. Die Menschen da draußen wollen eine Staatsanwaltschaft, die funktioniert, und dass die Ministerin handelt, wenn die überfordert ist. Genau das hat sie getan - pragmatisch, schnell, unkompliziert. Durch so eine Geschäftsordnungsdebatte ‑ Jetzt hören Sie mal zu! Das ist verantwortungslos, was Sie hier machen! Das geht natürlich in das Haus rein. Und was denken die Mitarbeitenden? Die Ministerin vertraut ihnen, und die Opposition meint, dass sie solche Entscheidungen nicht selbst treffen könnten. Das verunsichert die Menschen. Das kann es nicht sein. Wir brauchen ein Ministerium, dass ganz klar dahintersteht, dass die Menschen empowert, Entscheidungen auch mal alleine zu treffen. Was mich total stutzig macht: Man hört immer wieder „Entbürokratisierung“ und „wir müssen schneller, agiler werden“. Dann handelt die Ministerin. - Ja, sie handelt. Und dann geht es darum ‑ Sie weiß es. Die Ansage war ‑ Frau Camuz, einen kleinen Moment! - Nun beruhigen wir uns bitte wieder. Die CDU-Fraktion hat noch eine Restredezeit von 4:38 Minuten. Sie können sich gerne noch zu Wort melden. Jetzt hat Frau Camuz das Wort. - Bitte schön! Die Ansage der Ministerin nach intensiven Gesprächen mit der Staatsanwaltschaft Hannover war, dass man schnell eine Lösung braucht ‑ sie hat Stellen zur Verfügung gestellt ‑ und sie Vertrauen in das Haus hat, dass man jetzt pragmatisch handelt und die Qualität nicht darunter leidet. Genauso hat das Haus gehandelt. Das ist für mich stringent. Das ist schnell. Das ist Leadership, wie es 2024 auszusehen hat. Damit wurde auch eine Grundsatzentscheidung getroffen. Jetzt wurde wieder gesagt, dass Ihnen die Staatsanwaltschaft Hannover so wichtig ist. Wir haben das auch im Ausschuss und bei der Dringlichen Anfrage gehört. Ich bin mir echt nicht sicher, ob diese Geschäftsordnungsdebatte, die Dringliche Anfrage und dieses Gespräch im Ausschuss der Sache überhaupt dienlich sind bzw. waren. Ich bin da auch ein bisschen enttäuscht. Ich würde mir wünschen, dass Sie sich konstruktiv an den Diskussionen beteiligen. Genau. Das ist ein guter Punkt! Sie haben gesagt, Sie haben das beantragt. Wir haben gemeinsam im Ausschuss verabredet, dass wir zunächst einmal die Oberlandesgerichtspräsidenten hören. Und wir haben gesagt, dass wir, sobald wir diese Anhörungen in den nächsten sechs Monaten durchgeführt haben, noch einmal darüber reden können, dass wir das öffnen. - Doch, genau so wurde es festgehalten. Ich würde Sie auch bitten, noch mal mit Ihren eigenen Leuten zu reden. Wenn der eigene Ausschussvorsitzende nicht darüber Bescheid weiß, dann ist das ein bisschen fraglich, wie Sie vorgehen - jedenfalls nicht mit einer Stimme. Wir haben nichts abgelehnt, sondern wir haben gesagt, dass wir einen Plan verabredet haben und an diesem Plan festhalten wollen. Als neue Abgeordnete regt mich besonders auf: Wir Grüne gehen zur Staatsanwaltschaft Hannover. Die SPD geht zur Staatsanwaltschaft Hannover. Sie gehen auch dorthin. Vielleicht macht die AfD das auch - ich bezweifle es. Wir alle wissen um das Problem. Was soll es dann, bitte, bringen, dass wir das zum vierten Mal im Ausschuss hören? Wir alle haben intensive Gespräche geführt. Wir brauchen weniger Drumherum und mehr Handeln! Da die CDU-Fraktion es versagt hat, sich zu entschuldigen und ein Dankeschön zu sagen, möchte ich das hier tun. Ich finde es sehr gut, dass die Justizministerin so schnell, so agil gehandelt und versucht hat, der Staatsanwaltschaft schnell Stellen zu besorgen, um die Situation zu entlasten. Dafür noch mal volle Unterstützung und Rückendeckung von uns!
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eine Gebührenerhöhung ist vordergründig erstmal kein Thema, für das viele bereitwillig an ein Rednerpult treten. Als Land haben wir aber nicht nur die Verpflichtung, die Ausgaben des Landes gerecht zu verteilen. Wir sind auch dafür zuständig, die Einnahmeseite im Blick zu behalten. Ich denke, der erkrankte Finanzminister wird mir insoweit zustimmen. Gerade Gebühren, die der Staat ja für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen erhebt, sollen die erbrachte Leistung ganz oder zumindest teilweise decken. Wenn dieses Äquivalenzverhältnis zwischen Höhe der Gebühr und dem Verwaltungsaufwand des Staates ins Ungleichgewicht gerät, muss nachgesteuert werden, wie das hier der Fall ist. Dabei wurde ja schon darauf hingewiesen, dass ein Teil der Gebühren seit 1985 nicht mehr erhöht worden ist – abgesehen von den Glättungen, die im Zuge der Euro-Umstellung erfolgt sind. Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass es sich hier um inhaltlich enorm wichtige Angelegenheiten für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Niedersachsen handelt. Notarinnen und Notare bekleiden ein öffentliches Amt, das ihnen vom Land Niedersachsen verliehen wurde. Nur für ganz besonders wichtige Rechtsgeschäfte mit weitreichenden Folgen ist die notarielle Beurkundung vorgesehen. Diese hat dementsprechend einen besonders hohen rechtlichen Wert. Insoweit liegt es im essentiellen Interesse des Landes Niedersachsen, die Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare, die ansonsten selbständig und losgelöst von sämtlichen staatlichen Institutionen arbeiten, in Abständen – die im Übrigen eher großzügig bemessenen sind – zu überprüfen. Ähnlich wichtig ist der zweite Gebührenkomplex. Es geht um den Widerspruch gegen Prüfungsentscheidungen in den juristischen Staatsexamina. Auch hier ist von essentieller Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land, welche Prüfungsleistungen noch ausreichen, um als Volljuristin oder Volljurist die Befähigung zum Richteramt und somit auch die Voraussetzungen zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu erlangen. Auch hier müssen sich Bürgerinnen und Bürger, Einwohnerinnen und Einwohner darauf verlassen können, dass gewisse Qualitätsstandards eingehalten werden. Insoweit bitte ich Sie um Zustimmung. Vielen Dank.
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Werte Frau Präsidentin, vielen Dank. - Werte Frau Kollegin Weippert, wir sprechen hier von zwei Gruppenvergewaltigungen pro Tag. Das, was Sie hier machen, ist wieder ein Ablenkungsmanöver. Sie reden hier vom Links-Rechts-Spektrum und klar am Thema vorbei. Wir möchten Opfer verhindern. Wir wollen weitere Opfer verhindern. Kommen Sie doch bitte Ihrer Verantwortung als Regierungspartei endlich nach! Vielen Dank.