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Alexander Wille

CDU 07.02.2024 7:00 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in schwierigen Zeiten. Die nächste besondere Lage erscheint uns oftmals mehr als Kurznachricht, da sie bald von der nächsten Herausforderung übertroffen wird. Dabei hat uns gerade zum letzten Weihnachtsfest ein weiteres Unheil getroffen: Hochwasser in Niedersachsen - ein Naturereignis, das uns direkt, unser Zuhause, unser Leben beeinträchtigt hat. Die Bilder von Seenlandschaften, überfluteten Straßen, Häusern und Kellern werden uns noch lange in Erinnerung bleiben. Die Verzweiflung der Menschen, die ihr Zuhause kurzzeitig verlassen oder sogar aufgeben mussten, ist nur allzu verständlich. Meine Damen und Herren, diese Einsatzlagen müssen intensiv nachbearbeitet werden, und es müssen Maßnahmen abgeleitet werden, damit wir solche Bedrohungen zukünftig bestmöglich vermeiden können. Dennoch haben wir in dieser schwierigen Zeit einmal mehr gesehen, wie stark unsere Gemeinschaft ist, wie die Menschen zusammenhalten und einander helfen. Bei mir im Landkreis Celle konnte ich wieder einmal sehen, wie alle Hilfsorganisationen gemeinsam auf das gleiche Ziel hingearbeitet haben: eine größere Katastrophe abzuwenden und denjenigen Bürgern zur Seite zu stehen, die sich nicht mehr selbst helfen konnten. Und dabei, meine Damen und Herren, wurde nicht unterschieden, welche Farbe das Einsatzfahrzeug hat oder welcher Schriftzug auf der Einsatzkleidung steht. Die derzeitige Rechtslage in Niedersachsen unterscheidet jedoch zwischen Feuerwehr und Technischem Hilfswerk, zwischen Katastrophenschutzorganisation und Rettungsdienst - Unterschiede, die oftmals richtig und sinnvoll sind, aber in der Ausgestaltung einiger Regeln doch Ungleichheiten offenbaren. Eine ganz wesentliche Ungleichheit ‑ besser gesagt: Ungerechtigkeit ‑ wird der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Gleichstellung aller ehrenamtlichen Helfer im Katstrophenschutz beenden können. Denn derzeit gibt es de facto eine Ungleichbehandlung bei der Freistellung von ehrenamtlichen Einsatzkräften. So sind beispielsweise die Regelungen für die Freiwilligen Feuerwehren umfassender als die für die übrigen Helfer im Katastrophenschutz. Herr Ministerpräsident, bei Ihren Worten heute Morgen in der Regierungserklärung musste ich doch zwei Mal genauer hinhören und habe etwas verblüfft mit dem Kopf geschüttelt. Sie haben erklärt, dass es im Kern um den Katastrophenschutz in Niedersachsen bestens bestellt sei und dass es nur noch am Rande Regelungsbereiche gebe. Herr Ministerpräsident, bei allem Respekt, wenn die Gleichstellung der ehrenamtlichen Einsatzkräfte kein Kernthema des Katastrophenschutzes in unserem Land ist, dann weiß ich auch nicht weiter. Der vorliegende Gesetzentwurf beseitigt diese Ungleichbehandlung. Die Regelungen zur Freistellung nach dem Brandschutzgesetz werden ohne Abstriche auf alle Ehrenamtlichen übertragen, die im Katastrophenschutz oder im sogenannten erweiterten Rettungsdienst tätig sind. Die CDU bekennt sich zum ehrenamtlichen Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen in unseren Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Rettungsdiensten wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist daher unsere Pflicht, unsere Einsatzkräfte bestmöglich zu unterstützen und ihnen die gleichen Rechte für gleiche Pflichten einzuräumen. Unser Gesetzentwurf sieht konkret die folgenden Änderungen vor. Erstens die Ausweitung der Freistellungsregelung für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Bisher galten diese Regelungen für Fortbildungsveranstaltungen im Katastrophenschutz nur, sofern diese von der zuständigen Katastrophenschutzbehörde auch veranlasst wurden. Künftig sollen auch Übungen von Hilfsorganisationen von dieser Regelung ganz allgemein profitieren. Zweitens der Verweis auf die Freistellungsregelung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes. Diese Regelung des § 12 Abs. 3 Brandschutzgesetz sollen zukünftig für alle Helfer im Katastrophenschutz gelten. Drittens die Einführung einer neuen Einsatzschwelle. Bisher wurden Ehrenamtliche nur dann von der Dienst- oder Arbeitspflicht freigestellt, wenn sie im Rahmen des Katastrophenfalls oder eines außergewöhnlichen Ereignisses tätig wurden. Künftig sollen die Freistellungsregelungen auch gelten, wenn die Helfer im Rahmen eines Einsatzes tätig werden, der durch eine Rettungs- oder Feuerwehrleitstelle oder auf Anordnung einer örtlichen Einsatzleitung oder einer Kommune erfolgen und dadurch die Einsatzkräfte zur Abwehr einer konkreten Gefahr alarmiert wurden. Viertens die Ausweitung der Regelung auf Privatorganisationen. Die Regelung für Freistellungs- und Erstattungsansprüche sollen auf alle Personen ausgeweitet werden, die bei Hilfsorganisationen tätig sind, sofern sich diese im Katastrophenschutz engagieren. Fünftens die Änderung des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzes. Die Freistellungsregelung des § 17 Abs. 3 Niedersächsisches Katastrophenschutzgesetz soll künftig auch für ehrenamtliche Helfer gelten, die zur Bewältigung eines Großschadensereignisses herangezogen werden und die damit im Rahmen des sogenannten erweiterten Rettungsdienstes tätig sind. Meine Damen und Herren, dies bedeutet ganz konkret, dass alle diese Helfer in Zukunft von der Arbeit oder vom Dienst freigestellt werden, ihren Lohn fortgezahlt und ihre Auslagen erstattet bekommen. Der vorliegende Gesetzentwurf ist damit Ausdruck unserer tiefen Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement in unserem Land. Ohne die vielen Freiwilligen wäre unsere Gesellschaft nicht handlungsfähig. Sie sind es, die Tag und Nacht für unsere Sicherheit sorgen und in Notlagen zur Stelle sind. Ihr Einsatz ist unverzichtbar und verdient unseren allerhöchsten Respekt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir ein klares Zeichen der Anerkennung und Unterstützung für die vielen ehrenamtlichen Helfer in unserem Land. Er stärkt die Einsatzbereitschaft und Motivation der Einsatzkräfte und trägt zur Verbesserung der Gefahrenabwehr in Niedersachsen bei. Abschließend erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass in 12 von 16 Bundesländern bereits ein Großteil der von uns heute vorgelegten Regelungen umgesetzt ist. Meine Damen und Herren, jetzt ist es an der Zeit, dass auch wir in Niedersachsen diese entscheidenden Änderungen und Verbesserungen unseres Katastrophenschutzgesetzes beschließen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, daher appelliere ich an Sie alle, sich ebenfalls für die Helfergleichstellung in Niedersachsen einzusetzen und unserem Gesetzentwurf zu folgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss möchte ich an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen allen ehrenamtlichen Helfern für ihren täglichen Einsatz zu danken. Sie sind mit vielen anderen die wahren Helden des Alltags, auf die wir uns alle jederzeit verlassen können. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Der nächste Redner, von der Fraktion der SPD, ist der Kollege Kauroff. Bitte schön! Sie haben das Wort.

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