Alexander Saade
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Jede Vergewaltigung bedeutet ein tiefe körperliche und seelische Verletzung. Keine Frau sollte so etwas über sich ergehen lassen müssen. Angesichts der unsäglichen Folgen für die Opfer sexuellen Missbrauchs jedweder Form erschüttert es uns umso mehr, dass die AfD es erneut geschafft hat, wider jedes Anstandsgefühl auch dieses Thema für rassistische Hetze zu instrumentalisieren. Der Antrag ist durchzogen von Fremdenfeindlichkeit, bewusster Manipulation und Angstmacherei. Die von Ihnen verwendeten Zahlen und Begriffe sind zudem nicht korrekt oder aus dem Zusammenhang gerissen. Zu ihrem Wording bezüglich „Gruppenvergewaltigungen“: Juristisch korrekt wäre die Bezeichnung „gemeinschaftlich begangene Vergewaltigungen“. Das macht auch schon deutlich, dass Ihre Forderung nach einem eigenen, neuen juristischen Begriff vollkommen obsolet ist. Eine von Ihnen dargestellte Lücke im Strafrecht ist auch nicht ersichtlich. Ich weiß, dass Sie mit der Polizeilichen Kriminalstatistik das eine oder andere Mal Interpretationsprobleme haben. Aber ich bin ja Freund und Helfer und helfe auch Ihnen gerne. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ermöglicht nämlich bereits jetzt ‑ und zwar für alle Deliktsbereiche, also auch Sexualdelikte ‑ eine Unterscheidung zwischen allein handelnden Tätern und gemeinschaftlicher Tatbegehung. Ihre Forderung nach Veränderungen in Polizeilichen Kriminalstatistik ist somit ebenfalls obsolet. Soweit es um die Herkunftsländer der Täter geht, nehmen Sie bitte eines mit auf den Weg: Ob der Täter außerhalb Europas oder in Magdeburg geboren ist, macht für das Leiden der Opfer keinen Unterschied. Die Bekämpfung von Kriminalität sollte sich deswegen auf das individuelle Fehlverhalten konzentrieren und nicht auf eine bestimmte Gruppe von Menschen abzielen. Keine Frau sollte vergewaltigt werden, egal von wo der Täter stammt. Sie heben die Nationalität oder ethnische Herkunft von Tätern in diesem Kontext gezielt hervor, um Vorurteile und Vorverurteilungen zu schüren. Sie fordern, Kulturvereine, Religionsgemeinden und Moscheevereine einzubinden und hiervon die Gewährung von Fördergeldern abhängig zu machen. Wie sehen Ihre Pläne für die größte Tätergruppe ‑ die der Deutschen ‑ eigentlich aus? Sollen wir den evangelischen Kirchen oder der katholischen Kirche die Steuereinnahmen kürzen? Werfen wir zu Ihrer diesbezüglichen Forderung doch einmal einen Blick in das Aufenthaltsgesetz! In § 43 finden Sie, dass der Integrationskurs vom BAMF koordiniert und durchgeführt wird und sich selbiges hierzu auch privater und öffentlicher Träger bedienen kann. Da ist dann vielleicht auch ein Verein dabei, den Sie angesprochen haben. Im Integrationskurs werden die von Ihnen geforderte Frauenrechte und auch die Rechtsordnung schon heute vermittelt. Verehrte Damen und Herren, liebe Kollegen von der AfD, hören Sie einmal genau zu und schauen Sie sich vielleicht auch einmal das Rahmencurriculum des Integrationskurses genauer an! Ich bin mir ganz sicher, dass das auch für Sie eine Horizonterweiterung wäre. Da gibt es ganz spannende Dinge, zum Beispiel Gleichberechtigung, Toleranz. Aber auch die Werte der Demokratie werden da vermittelt. Schauen Sie mal rein! Herr Saade, Frau Schülke hat eine Kurzintervention. - Liebe AfD, ich habe das gesehen und habe den Redner aussprechen lassen. Herr Bothe, Sie brauchen mich hier auf nichts aufmerksam zu machen. Wir machen das, wenn Herr Saade fertig ist. So, bitte, machen Sie weiter! Kommen wir zu der populistischen Forderung nach einem höheren Strafrahmen! Dieser liegt im Falle einer gemeinschaftlichen Vergewaltigung bereits jetzt bei mindestens zwei bis zu 15 Jahren. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen ist auch jetzt schon eine Mindeststrafe von drei oder fünf Jahren möglich. - Ich höre da gerade: „Plus Bewährung!“ Das ist Quatsch. Bei einer Mindeststrafe von drei Jahren ‑ ‑ ‑ - Hören Sie einfach zu! Ich denke, es hilft Ihnen. Die Strafe ist bis zu 15 Jahre. Mit Ausnahme der lebenslangen Freiheitsstrafe für Mord ist das bereits jetzt das höchste Strafmaß im deutschen Recht. Lassen Sie mich auch noch kurz auf Ihren Wunsch nach einer Reform des Jugendstrafrechts eingehen! Das wesentliche Merkmal des Jugendstrafrechts ist, dass jugendliche Täter nicht nur bestraft, sondern auch erzogen und sozialisiert werden sollen. Was Sie verlangen, sind aber Strafen und Vergeltung rein nach Bauchgefühl. Sie haben in Ihrem Text zum Jugendstrafrecht Beispiele aus Hamburg aufgeführt. Dazu müssen wir ganz klar sagen: Sie kennen den Sachverhalt überhaupt nicht, und wenn Sie ihn überhaupt kennen, dann nur extrem lückenhaft, weil die Öffentlichkeit bei diesen Verfahren gar nicht dabei ist. Auch das ist ja ein Merkmal des Jugendstrafrechts, dass man die Opfer schützen möchte. - Nein, Sie verstehen es ‑ ‑ ‑ Herr Bothe, ich sage es Ihnen jetzt noch einmal: Das Wort hat Herr Saade und nicht Sie. Herr Bothe, Sie können gerne gleich nach vorne kommen. Ich weiß, dass Sie den Sachverhalt nicht kennen. und können ihn deswegen auch gar nicht beurteilen, weil er nämlich nicht öffentlich war. - Herr Bothe, wenn Sie reden wollen, dann kommen Sie gerne nach vorne! Nehmen Sie die Wortmeldekarte! Dann geht das vielleicht. Die Öffentlichkeit war von dem Verfahren ausgeschlossen. Sie wissen überhaupt nichts. Das war ein reiner Indizienprozess. Dass die Öffentlichkeit von solchen Prozessen ausgeschlossen, hat einen guten Grund. Der Tatvorgang entzieht sich jedenfalls völlig Ihrer Kenntnis. Zum Glück ist für die Strafzumessung das Gericht zuständig und nicht irgendwelche Empörungspolitiker, die weder der Hauptverhandlung beigewohnt haben noch irgendwelche Strafzumessungsgründe des Gerichts im Einzelnen kennen oder gar verstehen können. Abschließend noch ganz kurz zu Ihrer Forderung nach einer Reform des Ausländerrechts: Auch hier sehen wir Populismus in Reinkultur. Das Aufenthaltsgesetz bietet nämlich schon heute die Möglichkeit, Sexualstraftäter auszuweisen, und in Niedersachsen ist das längst gelebte Praxis. Alles in allem laufen Ihre Forderungen allesamt ins Leere. Ich empfehle einen Besuch in der Landtagsbibliothek. Da finden Sie neben Gesetzen und Verordnungen auch umfassende Erläuterungen. Vielleicht hilft das dem einen oder anderen ja. Vielen Dank.
