Jessica Miriam Schülke
Frauen und Mädchen jetzt vor Gruppenvergewaltigungen schützen! - Dunkelfeld aufklären und mehr Rechtssicherheit schaffen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Herren, werte Damen! In dem Antrag der AfD-Fraktion, den ich heute vorstelle, geht es hauptsächlich um den Schutz von Frauen und Mädchen vor Gruppenvergewaltigungen, außerdem darum, das Dunkelfeld zu benennen und vor allem mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Seit zehn Jahren steigt nach Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik ‑ PKS ‑ die Zahl der an Frauen begangenen Vergewaltigungen in erheblichem Maße an. Mit den Vergewaltigungen gehen schwere bleibende Körperverletzungen, seelische Traumata und spätere Suizidversuche der Opfer einher. Der dramatische Anstieg von Vergewaltigungen an Frauen und Mädchen durch Männergruppen in bisher unbekanntem Ausmaß war in unserem europäischen Kulturkreis bislang äußerst selten festzustellen. Unter Berufung auf die letztjährigen Zahlen der PKS in Deutschland gab es in den Jahren 2015 bis 2022 mehr als 7 000 angezeigte Fälle von Vergewaltigung, sexueller Nötigung und sexuellen Übergriffen durch Asylmigranten. Täglich werden in unserem Land zwei Mädchen oder Frauen, überwiegend Deutsche, Opfer einer Vergewaltigung, die durch mehrere Täter gemeinschaftlich begangenen wird. Zwei pro Tag! Demgegenüber werden laut BKA lediglich 10 % der Vergewaltigungen polizeilich angezeigt und verfolgt. Das heißt, 90 % dieser Taten liegen im Dunkeln. Bei diesen sexuellen Straftaten sticht die Überrepräsentation männlicher Asylmigranten, hauptsächlich aus Afghanistan, Syrien, der Türkei und dem Irak, geradezu hervor. Werte Kollegen, in Deutschland läuft etwas gewaltig schief. Deshalb ist für mich völlig unverständlich, dass die Politik auch hier in Niedersachsen auf eine so lange bestehende Gewaltentwicklung noch immer nicht reagiert hat. Das deutsche Strafgesetzbuch (StGB) sieht in § 177 im Bereich „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“, penibel gestaffelt nach der Schwere der Straftat, detaillierte Strafen vor. Soweit die Theorie. In der Praxis, so mein Eindruck, wird es von der Öffentlichkeit anders wahrgenommen. Die aktuellen Berichte der öffentlich-rechtlichen und anderer Medien lassen keinen Zweifel daran, dass den geschundenen Opfern selten Gerechtigkeit widerfährt. Um nur zwei Beispiele aus Niedersachsen zu nennen: Die Vergewaltigung einer Fünfzehnjährigen in Osnabrück - syrischer Täter erhält Bewährung. Die Vergewaltigung einer jungen Frau in Northeim - der Täter wird freigesprochen. In einigen Gerichtsprozessen zeigten die Täter selbst während des Prozesses keinerlei Reue und brüsteten sich sogar mit ihren Untaten. Ein weiteres unausgesprochenes Tabu im Bereich der Sexualstraftaten an Mädchen und Frauen muss auf den Tisch. Wo ist bei diesen krassen Zuständen der eigenverantwortliche Beitrag der unzähligen, auch von Steuergeldern finanzierten Moscheevereine und Kulturverbände? Sollte ein friedliches und sicheres Zusammenleben nicht im Interesse aller Bürger sein? Für uns gilt: Keine einzige Frau und kein einziges Mädchen in Deutschland darf mehr Opfer eines sexuellen Übergriffes oder einer Gruppenvergewaltigung werden. Deshalb fordern wir von der AfD-Fraktion die Landesregierung auf, den Tatbestand der Gruppenvergewaltigung endlich als eigene Kategorie in der PKS des Landes Niedersachsen zu erfassen und hinsichtlich der häufigsten Herkunftsländer von ausländischen Vergewaltigungstätern die regional entsprechenden Kulturvereine, Religionsgemeinden und Moscheevereine einzubinden, außerdem einzufordern, dass diese ihren Mitgliedern die in Deutschland geltenden Frauenrechte und die Gesetzeslage vermitteln. Des Weiteren fordern wir die Landesregierung dazu auf, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, eine Strafrechtsreform auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, auch hier den Begriff der Gruppenvergewaltigung in das Sexualstrafrecht einzuführen und hierfür eine Freiheitsstrafe von nicht unter drei Jahren vorzusehen, außerdem eine Reform des Jugendstrafrechts zu veranlassen sowie eine Reform des Ausländerrechts auf den Weg zu bringen, mit dem Ziel, dass Ausländer, die wegen einer Gruppenvergewaltigung rechtskräftig verurteilt wurden, nach Verbüßung der Haftstrafe das Aufenthaltsrecht regelmäßig verlieren und in ihre Heimatländer oder in aufnahmebereite, sichere Drittstaaten abgeschoben werden. Ich sage es noch einmal, werte Kollegen: In Deutschland läuft etwas gewaltig schief! Während sich unser einst so friedliches Land in eine Kampfzone verwandelt, wurde zu allem Übel auch noch das Chancen-Aufenthaltsrecht eingeführt. Dieses hat offensichtlich das Ziel, möglichst Hunderttausenden Ausreisepflichten in diesem Land dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, und zwar samt Familiennachzug. Dieses Abschiebungsverhinderungsgesetz ist ein weiterer Schlag für die Lebenssicherheit der Mädchen und Frauen in unserem Land. Dieser Kontroll- und Rechtsstaatsverlust muss ein Ende haben. Frau Janssen-Kucz, ich bin sehr gespannt auf die weiteren Beratungen zu unserem Antrag hier und in den Ausschüssen. Vielen Dank. Vielen Dank. -
