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Daniela Behrens

SPD 07.02.2024 2:45 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

kommt von Frau Behrens, unserer Innenministerin. Bitte schön! Sie haben das Wort. Vielen Dank. Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen zum wiederholten Male zu einem AfD-Klassiker, nämlich zum Thema Straßenausbaubeiträge. Ich teile die Einschätzung meines Vorredners, dass wir darüber noch häufiger diskutieren werden. Aber letztendlich ist das hier ja der Ort der Debatte. Ich glaube, bei diesem Thema ist klar, dass sich die Haltungen dazu nicht wesentlich verändern werden. Die Fraktionen, die die Regierung tragen, plus die der CDU haben schon deutlich gemacht, warum sie dem Gesetzentwurf der AfD nicht folgen werden. Ich will für die Landesregierung sagen: Wir teilen diese Haltung. Wir halten es für verfassungsrechtlich geboten, die Kommunen in der Freiheit zu belassen, im Rahmen ihres Selbstverwaltungsrechts und natürlich im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit darüber zu entscheiden. Daher ist die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge, die die AfD hiermit fordert, nicht in unserem Sinne. Die Landesregierung lehnt diesen Gesetzentwurf ab. Wir bitten auch das Parlament, das in der Mehrheit zu tun. Ich will gerne noch einmal – das Prinzip der Didaktik ist die Wiederholung, und im Sinne einer Antwort an die AfD kann es nicht schaden – die Argumente, die wir auch im Ausschuss vorgetragen haben, wiederholen. Die jetzige Regelung des § 111 NKomVG räumt den Kommunen durch Ermessen maximale Flexibilität ein. Die Kommunen können selbst im Rahmen ihrer Finanzhoheit entscheiden, ob sie Einnahmen über die Straßenausbaubeiträge erheben wollen oder nicht. Das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz räumt weiteren Spielraum ein, inwieweit die Kommunen Anwohnerinnen und Anwohner beteiligen möchten und auch inwieweit sie Kosten anders organisieren wollen. Daher ist das ein sehr flexibles Gesetz, auf dessen Grundlage die Kommunen vor Ort im Sinne der Gemeinde oder der Stadt entscheiden können, wie die Belastung für Anwohnerinnen und Anwohner aussehen soll. Auch das Bundesverfassungsgericht hat sich mehrmals damit beschäftigt. Es ist ausgeurteilt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist sehr eindeutig: Die Straßenausbaubeiträge sind als rechtmäßig erklärt worden. Das sollten wir zur Kenntnis nehmen. Meine Damen und Herren, die völlige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschneidet die kommunale Finanzhoheit. Das Land würde in das verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen. Das können wir als Landesregierung Ihnen nicht empfehlen. Die Kommunen entscheiden. Die Kommunen haben unser Vertrauen verdient. Die Kommunen in Niedersachsen machen das sehr gut. Daran sollten wir nichts ändern. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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