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Michael Lühmann

GRÜNE 07.02.2024 3:52 min Tagungsabschnitte 19/13

Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen! „Und ewig lockt der Taser“ möchte man in Anlehnung an den Filmklassiker sagen. Denn was in der Mitregierungszeit der CDU schon keine Mehrheit gefunden hat, wird jetzt wieder vorgelegt. Sie wissen genau, dass Sie dafür keine Zustimmung kriegen. Die bekommen Sie wegen vieler guter und auch ernsthafter Gründe nicht. ‑ Das erkläre ich Ihnen gleich, Herr Thiele. Diese haben sich gegenüber der parlamentarischen Befassung mit Distanzelektroimpulsgeräten in der vergangenen Legislaturperiode nicht verändert. Das gilt auch weitgehend für die Studienlage. Ihrem Antrag sind leider keine neuen validen Erkenntnisse zu entnehmen. Denn zum tatsächlich umfassenden Einsatz von sogenannten Tasern ist die Studienlage ja durchaus sehr kritisch. Darf ich Sie kurz unterbrechen? - Es gibt ein Grundrauschen, wird mir gerade signalisiert, sodass es für Kolleg*innen schwierig ist zu folgen. Ich bitte, Ruhe einkehren zu lassen. ‑ Ja, ich wollte es jetzt nicht so deutlich sagen. - Vielen Dank. Der Einsatz zeigt leider ganz real, dass auch sogenannte DEIGs oder Taser töten können. Neun tödliche Verläufe seit 2021 vermeldet die Tageszeitung. Da hilft auch nicht, dass etwa in Schleswig-Holstein sogenannte Taser nicht gegen erkennbar unter 14‑Jährige, Schwangere oder Personen mit bestimmten Vorerkrankungen eingesetzt werden dürfen. Im polizeilichen Alltag hieße das dann, nicht nur im Bruchteil einer Sekunde abzuwägen, welches das mildeste Einsatzmittel ist, sondern dies zusätzlich abzuwägen und weitere beschränkende Faktoren einzubeziehen, etwa psychische Ausnahmezustände, die nicht selten mit dem Tatmittel Messer einhergehen, für die indes ein sogenannter Taser nicht angezeigt ist. Herr Bothe, das war der Fall in Hannover. Dort hätte man den Taser gar nicht einsetzen dürfen. Wir als regierungstragende Fraktionen bleiben also in voller Übereinstimmung mit unserer Innenministerin bei unserer Auffassung, dass das hierfür notwendige und intensive Training, mithin die Nutzung von DEIGs, auf SEK-Beamte beschränkt bleiben sollte, die für diese Hochstresssituationen bestens trainiert und auch besser geschützt sind. Auch aus Polizeisicht sind die Rufe nach einem weiteren Einsatzmittel tatsächlich überschaubar, auch wegen des Trainingsaufwands und ungeklärter juristischer Fragen ‑ so die Gewerkschaft der Polizei. Gerade zu den juristischen Fragen schweigt sich der Antrag der CDU erkennbar aus. Auch in Ihrer Rede habe ich dazu wenig gehört. Darin habe ich auch nichts zu der Generalkritik gehört, die zum Beispiel Thomas Feltes immer wieder zur juristischen Frage ins Feld führt. Wir lassen die Polizist*innen dann mit der Situation alleine: Was nehme ich denn, und ist mein Gegenüber schwanger? Solange dies nur schwer auszuräumen ist ‑ diese Aspekte sind schwer auszuräumen ‑, bleibt es eben beim niedersächsischen Weg. Die stärkste Waffe unserer Polizei ist und bleibt ‑ das muss man überhaupt nicht so despektierlich vortragen, Herr Bothe ‑ eben die Dialogorientierung. Wo diese komplett scheitert, etwa wenn eine Polizistin einem Menschen in einem psychischen Ausnahmezustand gegenübersteht, ist der sogenannte Taser weder für den Fremd-, noch für den Eigenschutz geeignet. In dieser Situation ist die Anwendung nicht angezeigt. Deswegen gehen wir weiter ganz konsequent den Weg der Beschränkung auf die Spezialkräfte, und dabei bleiben wir auch. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Entschuldigung! Die Kollegin Buschmann möchte eine Zwischenfrage stellen. Lassen Sie sie zu? Ja, das können wir machen. Das ist doch mal nett. - Bitte schön! Herr Lühmann, herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Was ist die Alternative, wenn der Polizist bzw. die Polizistin vor Ort überlegen würde: „Ich würde den Taser einsetzen - ich würde die Waffe einsetzen - ich würde den Taser einsetzen -

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