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Dr. Kathrin Wahlmann

08.02.2024 10:57 min Tagungsabschnitte 19/13

Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, nach der kurzzeitigen Aufregung vorhin haben sich die Gemüter in der Mittagspause wieder ein bisschen beruhigt. Deswegen möchte ich jetzt ganz sachlich der Reihe nach unterrichten. Ich wurde vorhin gefragt: „Haben Sie die Einstellungsstandards für den Richterdienst und den Staatsanwaltschaftsdienst gesenkt?“ Darauf habe ich erklärt, dass ich das nicht getan habe. Und das ist auch der Fall. Ich habe überhaupt keine Veränderungen der Einstellungspraxis angeordnet, und es hat auch keine Senkung der Einstellungsvoraussetzungen gegeben. Die Einstellungsvoraussetzungen sind heute dieselben wie unter meiner Vorgängerin Frau Havliza. Im entsprechenden Merkblatt heißt es seit Jahr und Tag: „Mindestvoraussetzung für die Einladung zum Einstellungsinterview sind 8 Punkte in der zweiten juristischen Staatsprüfung. Berücksichtigt werden können auch Bewerberinnen und Bewerber, die im zweiten Staatsexamen ein befriedigendes Ergebnis haben, wenn ihre besondere fachliche Qualifikation anderweitig belegt ist, etwa durch nachgewiesene besondere Leistungen im Referendariat oder der ersten Staatsprüfung oder durch nachgewiesene wissenschaftliche Tätigkeit. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber, die im 2. Staatsexamen ein mindestens befriedigendes Ergebnis erreicht haben, erhalten auf ihre Bewerbung hin stets eine Einladung zu einem Einstellungsinterview.“ Das war Sachlage, und das ist Sachlage. Und wie vorhin gesagt: Glücklicherweise wollen viele gute Absolventinnen und Absolventen zu uns und am Rechtsstaat mitarbeiten. Sodann ging es um einen ominösen Erlass aus dem Personalreferat meines Hauses vom 24. Januar 2024, der damit heute zu einer mehr als überraschenden Prominenz gelangt ist. Dieser Erlass sollte vermeintlich eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen beinhalten. Darauf habe ich angegeben, dass ich den Erlass tatsächlich nicht kenne und die Sache aufklären werde. Das entsprach und entspricht in jeder Hinsicht der Wahrheit. Dieser Erlass war mir nicht bekannt, weil er durch den zuständigen Abteilungsleiter herausgegeben wurde, ohne dass dieser mich oder den Staatssekretär um Billigung gebeten hätte - und das war auch völlig in Ordnung so. Die versprochene Aufklärung hätte ich Ihnen so oder so nachgeliefert. Jetzt habe ich eben hier und jetzt Gelegenheit, das direkt zu tun. Ich denke, dass das Vorgehen, dass man sich als Ministerin lieber erst einmal über den Sachverhalt aufklären lässt, bevor man irgendetwas in den Raum stellt, was man nicht weiß, auch richtig ist und sicherlich auch Ihre Zustimmung findet. Ich denke auch nicht, dass der Staatsgerichtshof erwartet, dass Ministerinnen und Minister ad hoc qua Gedankenübertragung jedes Dokument aus dem Haus, das sie noch nicht gesehen haben, spontan wiedergeben können. Aber nun gut. Nachdem die Spannung mit Händen zu greifen ist, hier nun des Rätsels Lösung, worum es in dem Erlass geht. Ich habe vorhin dargestellt, dass es in einer wirklich tollen Solidaraktion gelungen ist, aus dem Geschäftsbereich weitere 40 Stellen, nämlich 20 Staatsanwalts- und Staatsanwältinnenstellen und Dieser weitere Stellen, in den Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Celle zu geben und diese dadurch zu verstärken. Das wollen wir natürlich möglichst schnell machen. Die Stellen sollen zügig besetzt werden und nicht erst in einem Jahr. Dazu hat es eine Dienstbesprechung zwischen Vertreterinnen und Vertretern meines Hauses, der Generalstaatsanwaltschaft Celle und dem Oberlandesgericht als Einstellungsbehörde gegeben. Zu den Ergebnissen gibt es einen Vermerk, in dem es heißt: „Im Bereich der GenStA Celle ist die Belastung seit einiger Zeit als besonders dramatisch einzustufen. Um dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig abzuhelfen, hat Referat 104 ein Konzept zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften entwickelt, das u. a. 20 zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vorsieht. Das OLG Celle hat hierzu mitgeteilt, dass eine größere Flexibilität bei den Einstellungsvoraussetzungen mindestens wünschenswert, wenn nicht sogar erforderlich sei, um kurzfristig 20 neue Richterinnen und Richter auf Probe einstellen zu können. Zum anderen wurde diskutiert, ob und welche Abweichungen von dem allgemeinen Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter notwendig sind, um zu erreichen, dass die vorgesehene Personalverstärkung auch tatsächlich möglichst schnell in möglichst großem Umfang bei den Staatsanwaltschaften ankommt und nicht durch Maßnahmen wie die Entlastung und die (mit großem personellen Aufwand verbundene) Gegenzeichnung wieder aufgezehrt wird. Wegen der Ergebnisse der Besprechung wird auf den Erlass zu Ziff. 2 verwiesen.“ Wenn in diesem Vermerk die Rede davon ist, wie herausfordernd die Gewinnung von 20 neuen Kolleginnen und Kollegen ist, bedeutet das auch nicht, dass wir ein Nachwuchsproblem haben. Aber 20 zusätzliche Einstellungen sind ein riesiger Kraftakt, der etwas mehr Flexibilität erfordert. Zum Vergleich: Im gesamten Jahr 2023 haben nach den aktuellen Zahlen 50 neue Proberichterinnen und Proberichter ihren Dienst im Bereich des OLG Celle angetreten. Die 20 neuen Stellen, die jetzt geschaffen werden, machen also fast einen halben regulären Durchgang aus. Die regulären Einstellungen laufen ja nebenbei weiter. Und da Sie mir heute ja so gerne beim Vorlesen zuhören, kann ich zitieren, dass es in dem von Frau Hermann zitierten Erlass vom 24. Januar 2024 heißt: „Im Nachgang zu unserer Besprechung am 15. Januar 2024 teile ich auch noch auf diesem Wege mit, dass bei der Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern, die zur Umsetzung des Konzepts zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften erfolgt, in Abweichung des hiesigen Erlasses vom 26. November 2019 eine Beteiligung des MJ nicht erforderlich ist, wenn Bewerberinnen und Bewerber zwar nicht die in dem Erlass vorgesehenen Einstellungsvoraussetzungen (8 Punkte in der zweiten Staatsprüfung und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung) erfüllen, in beiden Prüfungen aber eine Gesamtpunktzahl von 15 Punkten erreichen. Sobald die 20 zusätzlichen Stellen besetzt sind, bitte ich, wieder gemäß dem Erlass zu verfahren. Ich teile außerdem mit, dass aus hiesiger Sicht keine Bedenken bestehen, unter Ausnutzung der Spielräume, die das Allgemeine Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter bietet (Soll-Regelungen), bei Proberichterinnen und Proberichtern, die sich damit einverstanden erklären, auf eine gerichtliche Station (Land- oder Amtsgericht) und gegebenenfalls auch auf den Einsatz bei Gericht überhaupt zu verzichten, um in dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig eine nachhaltige Verstärkung der Staatsanwaltschaften zu erreichen.“ Wenn Sie aufmerksam zugehört haben, werden Sie den entscheidenden Punkt sicherlich mitbekommen haben: Es wird auf die seit 2019 geltende Erlasslage hingewiesen, die weiter gilt. Die generelle Notengrenze sind 8 Punkte in der zweiten Prüfung und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung - begründete Abweichungen sind möglich. Das ist keine Änderung, sondern eine Bestätigung der geltenden Grenzen. Die einzige Änderung in dem Erlass ist eine temporäre Entbürokratisierung, nämlich indem dem OLG Celle erlaubt wird, beschränkt auf die Besetzung der neuen 20 Stellen, die dringlich zur Abmilderung der Überlastung gebraucht werden, über Abweichungen vom 8-Punkte-Erfordernis eigenständig zu entscheiden, anstatt jedes Mal mein Haus um Erlaubnis zu fragen. Nur am Rande bemerkt: Soweit ich das in der kurzen Zeit aus den Akten zusammentragen konnte, war die Handhabung bis 2019 sogar generell so, dass die Einstellungsbehörden über die Abweichung von dem 8-Punkte-Erfordernis selbst entscheiden konnten, bevor Frau Havliza diese Entscheidung zentralisiert hat. Streng genommen, enthält der Erlass vom 24. Januar, den Sie zitiert haben, übrigens sogar eine Verschärfung der Einstellungsvoraussetzungen. Denn nach der allgemeinen Erlasslage werden für Einstellungen 8 Punkte in der zweiten und 6,5 Punkte in der ersten Prüfung benötigt. Wenn Sie das nachrechnen, werden Sie auf 14,5 Punkte in Summe kommen und eben nicht auf 16 Punkte, wie es Frau Hermann eben behauptet hat. Abweichungen nach unten sind mit Zustimmung meines Hauses bei Vorliegen entsprechender anderer Qualifikationen letztlich schrankenlos möglich, auch wenn es in der Praxis natürlich eine strenge Prüfung gibt. Im Erlass vom 24. Januar 2024 wird dagegen ein Mindestwert von 15 Punkten ‑ aus beiden Examina zusammengesetzt ‑ gefordert. Das ist ein halber Punkt mehr als vorher. In der Summe müssen also Kandidatinnen und Kandidaten, die 8 Punkte in der zweiten Prüfung nicht erreicht haben, sogar mehr Punkte vorweisen, als diejenigen, die 8 Punkte geschafft haben. Darüber hinaus müssen natürlich auch bei den 20 Stellen, die nun besetzt werden sollen, Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaft in jedem Einzelfall genau prüfen, ob hinreichende andere Qualitätsnachweise vorliegen, die eine Abweichung rechtfertigen, und Sie können sicher sein, dass das auch getan wird. Denn wir sprechen hier über Kolleginnen und Kollegen von morgen; sie sollen die niedersächsische Justiz verstärken, und darum hat die gesamte niedersächsische Justiz ein Interesse daran, dass das gute Leute mit hervorragenden fachlichen Qualifikationen sind. Kurz gesagt: Der Erlass vom 24. Januar 2024 rüttelt an keiner Stelle an den hohen fachlichen Anforderungen, die wir als Justiz zu Recht an unseren Nachwuchs stellen. Es geht lediglich darum, die 20 dringend benötigten Stellen schnell zu besetzen und ausnahmsweise die Entscheidung, ob abgewichen werden kann, auf das OLG zu übertragen. Das Ganze ist verbunden mit einer strengen Untergrenze, die sonst bei Abweichungen nicht gilt. Wer diese Beschleunigung von Abläufen zur Milderung einer massiven Überlastung nicht als das sieht, was es ist, nämlich eine sinnvolle Entbürokratisierung, den verstehe ich persönlich nicht mehr und dem möchte ich dringend ein Gespräch mit den Behörden in Celle ans Herz legen, die genau dieses Verhalten eingefordert haben. Herzlichen Dank.

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