landtag-niedersachsen.de ↗

Michael Lühmann

GRÜNE 08.02.2024 3:24 min Tagungsabschnitte 19/13

Keine ideologische Beflaggung vor Gebäuden des Landes Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleg*innen! Einmal mehr zeigt sich am vorliegenden Antrag, dass ein mindestens schwieriges Verhältnis zum Kern unserer Verfassung mit der Unkenntnis über unsere Verfassungsordnung Hand in Hand gehen können, garniert mit einer Unkenntnis historischen Grundwissens und einem Unverständnis gesellschaftlicher Liberalisierung. Schließlich, die von der AfD hier inkriminierte Pride Flag ist ja ‑ und da komme ich zunächst zur Historie ‑ gerade eine Reaktion gewesen auf die folgenschwere Markierung von schwulen Männern und lesbischen Frauen im Nationalsozialismus. Damit ist die sogenannte Regenbogenflagge kein ideologisches Statement, sondern ein Symbol des Widerstandes gegen Diskriminierung, eine Erinnerung an düsterste Zeiten, ein Zeichen der Solidarität, eine Lehre aus der Geschichte. Das hat die Regenbogenflagge im Übrigen mit unserem Grundgesetz gemein, das ebenfalls einem „Nie wieder“ verpflichtet ist. Zugleich ist diese Flagge Ausdruck einer gesamtgesellschaftlichen Liberalisierung. Das ist ‑ das wissen wir seit Ihrem Antritt als Partei ‑ natürlich etwas, was Sie rückabwickeln wollen. Und wo wir schon einmal beim Grundgesetz und freiheitlich-demokratischer Grundordnung sind: Ein Neutralitätsgebot staatlicher Stellen ist nicht Teil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die ist nämlich vielmehr in drei Kernprinzipien vom Bundesverfassungsgericht im zweiten NPD-Verbotsverfahren präzisiert worden und setzt sich aus der Menschenwürde, dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip zusammen. Punkt! Erst vorgestern urteilte das Verwaltungsgericht Köln, dass Ihr Jugendverband, die Junge Alternative, gegen die ersten beiden Kernbestandteile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verstößt - und damit per Definition extremistisch ist, rechtsextremistisch. Und Mitglieder der Jungen Alternative in Sachsen gehen spazieren und unterhalten sich über die Internierung von Jüdinnen und Juden! Das muss man sich mal vorstellen. Und indem Sie sich hier nicht distanzieren, ist Ihnen das als Gesamtpartei ‑ auch das nachzulesen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts ‑ zuzurechnen. Womit dann auch die Frage geklärt wäre, wo Sie stehen. Hören Sie doch zu! Zurück zum Neutralitätsgebot, das vor allem eine weltanschauliche Neutralität des Staates meint. Sie gilt aber ausdrücklich dann nicht, wenn die Würde des Menschen, die Gleichberechtigung aller Geschlechter, das Einstehen gegen rassistische Diskriminierung und weitere zentrale Verfassungswerte angegriffen werden. Gegenüber solchen Ansätzen kann und darf der Staat nicht neutral sein. Das haben Ihnen Johann Kühme und alle anderen niedersächsischen Polizeipräsidenten schon einmal mitgegeben, die Sie hier ebenso angreifen, wie die vielen Ansprechpartner*innen LSBTIQ in der niedersächsischen Polizei. Und dass hinter dem Getöse dieses Antrags letztlich ein Angriff auf die Menschenwürde steht, das zeigen Sie ja mit der Broschüre, die Sie gerade in Niedersachsen an alle möglichen Haushalte verteilen und die zu Recht Polizei und Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen hat. Deshalb verhalten wir uns hier als Politik auch nicht neutral, sondern lehnen Ihren Antrag rundweg ab. Und ansonsten empfehlen ich Ihnen: Haben Sie ein bisschen mehr Spaß mit Flaggen, nur nicht mit den schwarz-weiß-roten! Herzlichen Dank.

Alle Reden von Michael Lühmann Rede ansehen ↗