Carina Hermann
Unterrichtung durch die Justizministerin: "Einstellungspraxis der niedersächsischen Justiz - keine Abstriche bei der fachlichen Qualität der Bewerberinnen und Bewerber"
Frau Ministerin Wahlmann, zunächst danke ich Ihnen ganz herzlich für die ausführlichen Erläuterungen, die Sie hier vorgetragen haben. Aber es bleibt bei dem Ergebnis, dass Sie in der Debatte zur Dringlichen Anfrage der CDU mit dem Titel „Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?“ den ‑ wie Sie ihn jetzt selbst bezeichnet haben ‑ „ominösen“ Erlass vom 25. Januar 2024 jedenfalls nicht kannten. Dass Sie von diesem Erlass gar keine Kenntnis hatten, ist mit Blick auf das Thema, das wir zu einer Dringlichen Anfrage gemacht haben, zunächst einmal unglücklich. Sie hätten sich zunächst einmal ordentlich informieren müssen. Jetzt wollen wir mal zum Inhalt kommen. Es ging zunächst darum ‑ Sie haben das hier eben zu Recht nicht vorgelesen ‑ Hören Sie mir doch kurz zu! Sie möchten, dass, wenn hier die Tatsachen verdreht werden - Herr Tonne, Herr Lechner, wir wollen hier keine Zwiegespräche miteinander führen. Das Wort hat Frau Hermann. Bitte schön, Frau Hermann! Wir stellen zunächst fest, dass die Ministerin den von ihr selbst als ominös bezeichneten Erlass jedenfalls nicht kannte und hier jetzt für Aufklärung gesorgt hat. Jetzt komme ich zum Inhalt des Erlasses. In der Betreffzeile des Erlasses steht: „Abweichen von der 8-Punkte-Grenze und Einsatz von Proberichterinnen und Proberichtern“. Sie haben den Betreff zu Recht nicht vorgelesen, dort steht: „Abweichen von der 8-Punkte-Grenze“. Dann kommen wir zu diesen 20 Stellen, von denen Sie gesprochen haben, bei denen jetzt die Einstellungsvoraussetzungen sehr wohl geändert werden, weil Sie selbst in dem Erlass schreiben: „in Abänderung des Erlasses von 2019“. Die Voraussetzungen werden abgeändert, dass zum einen die Zustimmung des Justizministeriums nicht mehr notwendig ist. Sie sind auch gar nicht darauf eingegangen, dass Sie zum anderen bei den Richterstationen Veränderungen vorgenommen haben und auch, was die Noten angeht, natürlich modifiziert haben. Jetzt fangen wir vorne an: Erst einmal handelt es sich bei so einer Änderung, bei so einer Modifikation, nicht um irgendetwas, das man bürokratisch mitregelt, sondern es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung, und die sollte weder an Ihnen vorbeilaufen, noch sollten Sie bei einer solchen Dringlichen Anfrage in Unkenntnis darüber sein. Wie gesagt: Vorhin haben Sie gesagt, Sie kannten den Erlass gar nicht, und jetzt sagen Sie: Okay, es wurde von Ihrem Haus entschieden, und Sie wurden noch nicht einmal darüber in Kenntnis gesetzt. Ich sage Ihnen: Beides ist ein Beleg für schlechtes Regierungshandeln und keine gute Organisation Ihres Hauses. Ich bin damit einverstanden, dass man der Fachabteilung Kompetenzen zuschreibt und ihr auch Entscheidungsspielraum lässt. Das begrüße ich ausdrücklich. Aber wir sind nicht damit einverstanden, dass Sie und Ihr Staatssekretär Grundsatzentscheidungen treffen, die im Übrigen auch vom Geschäftsbereich als solche wahrgenommen werden, von denen Sie bei einer solchen Dringlichen Anfrage noch nicht einmal Kenntnis haben. Ganz besonders ärgerlich ist mit Blick auf diese Angelegenheit Folgendes: Wir als CDU-Fraktion haben im Rechtsausschuss mehrfach darum gebeten, die Generalstaatsanwaltschaften dort anzuhören, und wir haben darauf hingewiesen, dass wir diese Anhörung wegen der akuten Belastungssituation der Staatsanwaltschaften möglicherweise vorziehen sollten. Rot-Grün hat sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt. Wir würden ja gern mit den Generalstaatsanwälten sprechen, Frau Wahlmann, wenn Ihre rot-grüne Koalition uns im Rechtsausschuss Gelegenheit dazu geben würde. Nach diesen ganzen Ausführungen heute verstehe ich jetzt auch, warum wir die Generalstaatsanwaltschaften nicht im Ausschuss hören sollten: weil Sie offenbar Sorge davor hatten, was uns berichtet wird und wie groß der Ärger bei den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten ist, weil Sie offenbar nicht wissen, was in Ihrem eigenen Geschäftsbereich los ist. Sie haben vorhin gesagt, die Bewerberlage sei exzellent. Sie hätten vier Bewerber pro Stelle. - Mich würde interessieren, ob das tatsächlich der Wahrheit entspricht; aber auch das werden wir prüfen. - Sie sagen, die Bewerberlage ist so exzellent, dass Sie an den Einstellungsvoraussetzungen überhaupt nichts ändern müssen. Dann frage ich mich: Warum gibt es den Erlass vom 25. Januar, und warum war überhaupt Handlungsbedarf in Ihrem Haus gegeben? Und noch eins: Wir alle haben doch in der Zeitung gelesen, aber auch in Ihrem heutigen Vortrag gehört, wie sehr die Staatsanwaltschaften im Land überlastet sind. Da gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder haben Sie eine falsche Personalplanung hingelegt, oder aber Sie haben einfach zu wenig Bewerbungen, weshalb Sie nun die Einstellungsvoraussetzungen für diesen Bereich jedenfalls modifizieren mussten. An irgendeiner Stelle, muss ich sagen, ist Ihre Erzählung nicht ganz stringent. Wenn es an der Personalplanung krankt, warum melden Sie dann, frage ich Sie, bei dieser angespannten Personallage eigentlich nur elf Stellen für die Staatsanwaltschaften zum Haushalt 2024 an, von denen Ihnen dann nur sechs Stellen vom Finanzminister zugebilligt werden? Frau Wahlmann, es reicht einfach nicht, am Anfang der Legislaturperiode zu sagen: „Wir wollen 280 neue Stellen für die Justiz schaffen“, und das medienwirksam in Interviews zu fordern. Sie müssen das, wenn Sie das fordern, auch umsetzen. Und dann müssen Sie uns bei solch einer Dringlichen Anfrage auch sagen, wie Sie das umsetzen. Jetzt wollen Sie das wegreden, indem Sie sagen: Da werden ein paar bürokratische Hürden geändert; das MJ wird nicht mehr an der Prüfung der Notengrenze beteiligt. - Das ist eine wesentliche Änderung, und das hätten Sie hier heute klar eingestehen sollen. - Die Absenkung ‑ Sie weichen von dem Erlass von 2019 ab! Sonst hätten Sie das nicht so in diesen Erlass geschrieben. - Ich verstehe Ihre Aufregung. Und wenn es doch dann sozusagen noch die unbesetzten Stellen sind, die nicht besetzt werden sollen, dann machen Sie eine Einstellungsoffensive, und die haben Sie eben so durchgeführt, wie Sie sie durchgeführt haben. Deswegen finden wir diesen Vorgang schon beachtlich. Wir bitten insoweit, weiter aufzuklären, wie die Einstellungspraxis im MJ denn nun wirklich aussieht. Vielen Dank.
