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Christoph Eilers

CDU 09.02.2024 9:22 min Tagungsabschnitte 19/13

Den wolfsabweisenden Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft verlässlich finanzieren

Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit gut sechs Jahren bin ich Mitglied des Niedersächsischen Landtags. Seit gut sechs Jahren reden wir hier über den Wolf. Und leider muss ich feststellen: Seit gut sechs Jahren ist eigentlich nichts passiert. Es werden Anträge gestellt, wir diskutieren über Zahlen und Obergrenzen, es werden neue Arbeits- und Stuhlkreise gegründet, und es passiert im Kern: nichts. Vorgestern konnten wir die neuesten Zahlen in der Zeitung lesen: 6,93 Millionen Euro ‑ so viel hat das Land Niedersachsen im vergangenen Jahr für den Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen ausgegeben. Bereits im Sommer 2023 war der ursprünglich vorgesehene Fördertopf für Herdenschutzmaßnahmen leer. Trotz aller Schutzvorkehrungen wurden 2023 mehr Nutztiere von Wölfen verletzt oder getötet als im Vorjahr. Insgesamt wurden über 1 400 Weidetiere Opfer von Wolfsrissen, vor allem Schafe und Ziegen. Das sind fast 4 Tiere täglich, die getötet werden. Dies ist ein Anstieg um 29 % gegenüber 2022. Im Jahr 2019 wurden nicht einmal 200 Tiere von Wölfen getötet. Wir haben also immer mehr Wölfe und leider immer mehr Risse. Im Jahr 2016 lagen die Ausgaben für Präventions- und Entschädigungskosten noch bei 250 000 Euro ‑ jetzt bei fast 7 Millionen Euro. Die Kosten sind damit 28-mal so hoch wie im Jahr 2016. Und die Landesregierung schaut weiterhin zu. Meine Damen und Herren, in meinen Augen sind das besorgniserregende Zahlen. In Niedersachsen leben zurzeit rund 500 Wölfe in 48 bis 50 Rudeln. Ich will die Zahlen eigentlich nicht wiederholen, aber dies sind ungefähr so viele Wölfe wie in ganz Skandinavien. Wir haben früher mal davon gesprochen, dass wir mit Schweden vergleichbar sind. Mittlerweile haben wir eine Anzahl wie in ganz Skandinavien. Nur ist Skandinavien 20-mal größer und 6-mal dünner besiedelt als Niedersachsen. Im Hinblick darauf, dass in vielen europäischen Ländern auch andere Herangehensweisen möglich sind, erweist sich das deutsche Konzept als wirklichkeitsfremd und ideologiegetrieben. Herr Ministerpräsident Weil ‑ er ist leider nicht da, aber Herr Minister Meyer ‑, im vergangenen Jahr trafen Sie beide mit der Bundesumweltministerin Lemke in Berlin zusammen. Herr Ministerpräsident Weil sprach von konstruktiven Gesprächen und praktikablen Lösungen für Wolfsabschüsse sowie von einem erheblichen Handlungsbedarf. Ich möchte an die vielversprechenden Nachrichten aus Brüssel erinnern, als die EU-Kommission ankündigte, den strengen Schutzstatus des Wolfs zu überdenken. Auch die Landesregierung ‑ vor allem Sie, Herr Minister Meyer ‑ zeigte damals Bereitschaft zu schnelleren Abschussgenehmigungen für Problemwölfe. Zu Beginn des Jahres 2024 sollten die DNA-Beprobung und ‑Feststellung wegfallen und innerhalb eines Radius von 1 km um den Riss ein Wolf auch entnommen werden dürfen ‑ ein Schritt in die richtige Richtung, der medial große Aufmerksamkeit erhielt und bei vielen dazu geführt hat, zu glauben, das sei auch so. Gerade diesen Punkt, Herr Ministerpräsident, haben Sie heute Vormittag in der Befragung erneut angesprochen und als Erfolg bzw. Fortschritt bewertet. Aber nein, hier passt doch etwas nicht! In meinem Wahlkreis gibt es einen betroffenen Schäfer, der im Dezember zum wiederholten Male einen größeren Riss zu vermelden hatte. Er wollte schon die Jägerschaft informieren. Das ging zu diesem Zeitpunkt, im Dezember, aber nicht. Deswegen hat er am 17. Januar einen entsprechenden Antrag auf Entnahme gestellt. Er hat bis heute nicht mal eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine entsprechende Genehmigung erhalten. Das ist die Realität! Der Rundblick hat vor ein paar Tagen noch mal auf die vielen richtigerweise gestellten ungeklärten rechtlichen Fragen allein aus dem Bereich der Jägerschaft hingewiesen, die zu klären sind. In einer Kleinen Anfrage, die vor ein paar Tagen durch die Landesregierung beantwortet wurde, lesen wir leider, dass jetzt, im Februar 2024, noch nicht die neue Handlungsoption besteht und dass auf diese wahrscheinlich auch noch ‑ ich schätze mal: Monate ‑ zu warten ist, da ein entsprechender Entwurf noch in der Erarbeitung ist ‑ bzw. jetzt am Montag vorgelegt werden soll ‑ und dann verschiedene Stufen zu durchlaufen hat. Wenn also der Entwurf am Montag vorgestellt wird, dann kommt erst die Ressortbeteiligung. Anschließend steht die Verbandsbeteiligung an. Es folgt eventuell eine erneute Ressortbeteiligung. Dann kommen die Normprüfung durch die AG Normprüfung und abschließend die Einbeziehung der Amtsblattstelle und die Veröffentlichung. Wir alle ahnen schon, wie viele Monate wieder ins Land gehen werden, bis wirklich gehandelt werden kann. Wieder stehen die Weidetierhalter alleine da! Mit unserem jetzt vorgelegten Antrag bieten wir der Landesregierung erneut die Möglichkeit, den vielen Worten eine konkrete Hilfe folgen zu lassen. Die beiden aufgestellten Forderungen sind das Ergebnis der Wolfspolitik der letzten Jahre und eine nur konsequente Fortführung der notwendigen Hilfe für die Schafhalter. Wenn wir die Anschaffung der Schutzzäune richtigerweise bezahlen, müssen wir konsequenterweise auch die verschlissenen und abgeschriebenen Zäune bezahlen. Die Schafhalter haben schon seit Jahren den Mehraufwand für das Aufstellen der Zäune und können jetzt nach Jahren nicht noch damit belastet werden, die defekten und alten Zäune auf ihre Kosten zu ersetzen. Wir bzw. einige hier wollen, dass der Wolf bei uns eine Heimat findet. Und so bleibt uns nichts anderes übrig, als den Schaf- und auch den anderen Nutztierhaltern den notwendigen Wolfsschutz zu bezahlen. Gerade für die Schäfer mit großen Herden ist die Ersatzbeschaffung eine große finanzielle Herausforderung. In ihre Richtung zielt auch die zweite Forderung des Antrags, die Höchstgrenze der Entschädigung anzupassen. Die Berufsschäfereien haben oft hohe Risszahlen zu verkraften und sind leider oft über das Jahr schnell an der Grenze von 30 000 Euro Schaden angelangt. Es ist sicher richtig, dass es eine Höchstgrenze zum Beispiel für Risse von Fohlen geben muss. Aber speziell bei den hauptsächlich betroffenen Schafen darf die Entschädigungssumme in Addition nicht auf 30 000 Euro begrenzt sein. Wem Schafe durch den Wolf gerissen werden, dem müssen auch alle bezahlt werden. Dies gehört zur Wahrheit und Ehrlichkeit der immer wieder beteuerten Solidarität mit den Weidetierhaltern dazu. Wir brauchen Taten und Ergebnisse anstelle leerer Versprechung und falscher Hoffnung. Im letzten Jahr hat die SPD ein dreiseitiges Positionspapier zum Thema Wolf veröffentlicht. ‑ Ja, ich lese viel. Problemwölfe sollen demnach schneller entnommen werden können, Hürden im Bundesnaturschutzgesetz sollen abgebaut werden, Herdenschutzmaßnahmen müssen schneller gefördert werden. Liebe SPD, dieser Antrag bietet ein konkretes und überfälliges Handlungsfeld. Mich sollte es sehr wundern, mit welcher Begründung man unserem Antrag eventuell nicht folgen will. Wer bestellt, muss bezahlen ‑ und nicht nur die erste Runde, sondern alle Folgekosten. Die somit weiter steigenden Kosten für den Wolfsschutz müssen auch den Bürgern bekannt sein. Die CDU will ein aktives Wolfsmanagement, der Wolf muss aktiv bejagt werden, damit er sich von Menschen, Dörfern und Weidetieren fernhält. Jeder Wolf muss entnommen werden können, wenn er keine Scheu zeigt. Nur die Wölfe zu schießen, die bereits Weidetiere gerissen haben, ist zu wenig. Wir wollen den Grundschutz für Nutztiere und den Ausgleich von Rissschäden durch Wolfsübergriffe dauerhaft und verlässlich finanzieren. Eine bessere Wolfspolitik ist nicht nur machbar, sondern überfällig. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

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