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Saskia Buschmann

CDU 07.02.2024 7:01 min Tagungsabschnitte 19/13

Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Damen und Herren! Das Koppel eines jeden Polizeibeamten und einer jeden Polizeibeamtin ist bereits gut ausgestattet: Handfesseln, Taschenlampe, Einsatzmehrzweckstock, Reizgas, Schusswaffe, Ersatzmagazin - all das sind hervorragende Einsatzmittel für den jeweiligen Zweck. Zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben auch eines Polizeibeamten kommen die Schusswaffe, das Reizgas und der EMS in Betracht. Was eint diese Einsatzmittel? - In dem Gebrauch aller Einsatzmittel müssen die Polizeibeamtinnen und ‑beamten gut geschult und ausgebildet sein. Das nimmt Zeit in Anspruch, die aber gut investiert ist, und sorgt dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich auf eine handlungsfähige Polizei verlassen können. Das Distanzelektroimpulsgerät, umgangssprachlich auch „Taser“ genannt, ergänzt dieses Einsatzmittelrepertoire sinnvoll. Auch hier sind eine Schulung und ein Training für den sicheren Umgang zwingend notwendig. Dies kann übrigens in die bereits notwendigen Trainings eingebunden werden. Genau aus diesem Grund halten wir als CDU-Fraktion das Pilotprojekt für genau richtig, mit dem in Niedersachsen eigene Erfahrungen mit dem Umgang gemacht werden können, übrigens wissenschaftlich begleitet. In der Ausgabe der Ostfriesischen Nachrichten vom 24. Januar äußerte Niedersachsens Innenministerin Behrens ihre Ablehnung gegenüber dem flächendeckenden Einsatz von Tasern bei der Polizei. Das steht heute gar nicht zur Debatte. Diese Position wirft aber Fragen über die Abstimmung zwischen ministerieller Entscheidungsfindung und den realen Anforderungen der Polizei auf. Frau Behrens ‑ selbst ohne direkte, praktische polizeiliche Erfahrung ‑ scheint die praktischen Bedürfnisse der Polizeiarbeit aus einer merkwürdig distanzierten Perspektive zu betrachten, was eine gefährliche Distanz von Polizistinnen und Polizisten im aktiven Dienst sowie den Erkenntnissen anderer Bundesländer offenbart. Die Weigerung, solch ein Projekt zu initiieren, steht im Gegensatz zur offenen Herangehensweise anderer SPD-geführter Bundesländer und zeigt eine Diskrepanz zwischen der von Ihnen in Niedersachsen verfolgten parteipolitischen Ideologie und der operativen Notwendigkeit. Ich frage Sie, Frau Behrens: Wenn in einer Situation aufgrund der räumlichen Nähe zwischen Täter, Opfer und den Polizisten der Einsatz von Reizstoffsprühgerät und/oder Schlagstock nicht mehr möglich ist, sollen die Kolleginnen und Kollegen dann die Schusswaffe als Ultima Ratio einsetzen? Ich frage Sie weiter, Frau Behrens: Wäre dieser Einsatz der Schusswaffe dann im Sinne des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und insbesondere der Auswahl des mildesten Mittels verfassungsrechtlich und moralisch geboten, obwohl es den Taser gibt? Die Antworten auf diese beiden Fragen liegen auf der Hand: Nein, es gibt Alternativen. Doch das eigentlich Tragische an der ganzen Debatte, die wir im Innenausschuss erleben durften, schildere ich Ihnen jetzt. Der Innenausschuss mit seinen 14 Mitgliedern setzt sich aus acht neuen Mitgliedern, die ihm erst seit der 19. Wahlperiode angehören, und sechs alten Hasen zusammen. Alte Hasen, die mir bereits in der ersten Sitzung des Innenausschusses die hier geltenden Regeln beigebracht haben, die strikt eingehalten werden, verweigern hier die Zusammenarbeit mit den neuen Kollegen und sehen von einer Expertenanhörung ab. „Ich müsste schauspielern, da ich meine Entscheidung eh schon kenne“, war sinngemäß der Wortlaut. Dies erweckt bei mir weniger den Eindruck eines alten und erfahrenen Landtagsabgeordneten, der über den Sachen steht. Vielmehr drängt sich mir das Bild eines sturen Böckchens auf. Selbstredend kann ich mich auf meine Erfahrung und auf meinen Wissensstand von vor zwei Jahren berufen. Doch stellen Sie sich einmal vor, wir würden diese Maßstäbe an die Corona-Infektion anlegen! Das würde doch auch keiner wollen. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen, dass der Einsatz von Tasern den Angriff stoppt. Einem Artikel aus Rheinland-Pfalz war zu entnehmen, dass der Einsatz des Tasers 80‑mal angedroht wurde, er aber nur 4‑mal tatsächlich eingesetzt werden musste. Alleine das Ziehen des Tasers und somit das Drohen mit ihm reichte, um den Angriff abzuwehren. Erst am vergangenen Wochenende habe ich mich mit Kolleginnen und Kollegen aus der Hundertschaft und anderen Dienststellen hierüber austauschen können. Auch andere Informationen aus dem aktiven Dienst habe ich erhalten. Nicht einer davon geht in die Richtung, der Taser sei Quatsch. Zugegeben, die Einführung des Tasers ist nicht die drängendste Herausforderung, wie die Polizei in Niedersachsen fitgemacht werden könnte. Aber wissenschaftlich begleitet gibt es keine Widerstände gegenüber diesem Pilotprojekt; denn nur so können Für und Wider sorgsam ausgelotet und abgewogen werden. Es drängt sich die Vermutung auf, dass der Polizei ein Einsatzmittel nicht zugestanden wird, obwohl dieses einen Angriff auf Leib und Leben auch von Polizeibeamten würde verhindern können, und dies aus rein ideologischen Gründen. Am liebsten würde ich beantragen, diesen Antrag erneut zur Beratung in den Innenausschuss zu überweisen, um die uns auferlegten und üblichen Schritte ordnungsgemäß zu beschreiten und vor allem aktuelle Erfahrungen auch aus SPD-geführten Bundesländern in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Doch leider befinden wir uns hier in der abschließenden Beratung. Folglich bleibt mir nur die Option, an Ihre Vernunft zu appellieren und dem Pilotprojekt des Tasers zuzustimmen. Wir werden es so machen. Ich finde, Niedersachsen verpasst sonst heute eine Chance, unsere Polizei angemessen auszustatten. Eine bessere und zeitgemäßere Ausstattung der Polizei in Niedersachsen ist machbar. Herzlichen Dank. Vielen Dank. - Jetzt ist die Fraktion der AfD an der Reihe. Das Wort hat der Abgeordnete Bothe. Bitte schön!

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