Daniela Behrens
Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Polizistinnen und Polizisten in Niedersachsen leisten täglich Großartiges. Das erleben wir gerade in diesen turbulenten Zeiten. Die Polizei in Niedersachsen ist immer ein Garant für Stabilität und Augenmaß. Unsere Polizistinnen und Polizisten verdienen daher die besten Rahmenbedingungen und auch eine angemessene Ausstattung für ihren alltäglichen Dienst. Ich glaube, bis hier sind wir alle uns einig. Die Frage ist nun: Gehört der Taser zu dieser alltäglichen Ausstattung? Gehört er zur Stärkung der Polizei? Nützt dieses Thema der Debatte zur Stärkung der Polizei? Frau Buschmann, Sie selber haben eingeräumt, dass das nicht das drängendste Problem ist, das die Polizei gerade beschäftigt. Auch ich bin viel bei der Polizei unterwegs, und mich hat bis jetzt niemand aus dem Einsatz- und Streifendienst darauf angesprochen und dafür plädiert, hier unbedingt zu einer Veränderung der Ausstattung zu kommen. Daher gibt es keine neue Erkenntnislage für die Landesregierung. Wir haben im Plenum des Landtages und in den Ausschüssen diverse Male darüber diskutiert - auch in der letzten Legislatur. Ich habe mir die Protokolle dazu durchgelesen. Der Leiter des Spezialeinsatzkommandos hat umfangreich dazu vorgetragen. Dabei kommt man immer wieder zu dem gleichen Ergebnis: Eine Pilotierung des Tasers im Einsatz- und Streifendienst in der Landespolizei ist nicht erforderlich. Der Taser ist im Spezialeinsatzkommando im Einsatz. Das ist ausreichend und sachgerecht, und deshalb brauchen wir keine Pilotierung in Niedersachsen für diesen Bereich. Wir haben eine angemessene Ausstattung unserer Polizistinnen und Polizisten. Das haben wir genau im Blick. Wir haben mit Reizstoff, dem Schlagstock und schlussendlich der Schusswaffe unsere Beamtinnen und Beamten gut ausgestattet. Es besteht keine Notwendigkeit einer zusätzlichen Waffe am Gürtel, mit der wir unserer Polizei neben weiterem Gewicht enormen Trainingsaufwand und viele ungeklärte juristische Fragen ans Bein binden. Insbesondere diese Gefahrenlage ist bisher von den Antragstellern, von der CDU-Fraktion, vollkommen unterbewertet worden. Dazu haben Sie in den bisherigen Beratungen wirklich keine neuen Erkenntnisse liefern können. Auch die immer wieder vorgetragene Behauptung, andere Bundesländer würden allesamt auf Taser umstellen, stimmt so nicht. Es gibt einzelne Länder, die den Taser eingeführt haben oder pilotieren. Es gibt in Deutschland aber keinen flächendeckenden Einsatz im Einsatz- und Streifendienst - mit gutem Recht. Das ist weiterhin sehr sachgerecht. Es wird immer wieder das Argument vorgetragen: Der Taser entspannt in einer Situation, in der man vielleicht eine Schusswaffe einsetzen muss. - Hier sollten wir uns die Datenlage in Niedersachsen anschauen: Der Einsatz der Schusswaffe gegen Personen erfolgt äußerst selten und ist natürlich Ultima Ratio. Wir sind hier nämlich nicht in einem „Tatort“ am Sonntagabend. Das kann man hier nicht erleben. Hier gibt es eine sehr zurückhaltende Nutzung von Schusswaffen. Im Jahr 2021 wurde genau ein einziges Mal ein Warnschuss abgegeben und genau zweimal die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Im Jahr 2022 wurden drei Warnschüsse abgesetzt, und genau zweimal wurde die Schusswaffe gegen Personen eingesetzt. Das ist die Dimension, über die hier diskutiert wird. Ich denke, diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass die Vorstellungen in Bezug auf den Einsatz des Tasers mit der Realität des Polizeialltags überhaupt nichts zu tun haben. Deshalb bleiben wir dabei: Wir setzen auf eine adäquate und moderne Ausstattung in der Polizei. Daran werden wir als Landesregierung weiter arbeiten. Der Taser gehört nicht dazu. Er ist unserem Spezialeinsatzkommando vorbehalten. Das ist auch gut so. Damit ist die Polizei in Niedersachsen sehr gut aufgestellt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 19/2316 ablehnen will,
