Thorsten Paul Moriße
Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Unsere Dringliche Anfrage lautet: „Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?“ In einer der letzten Sitzungen des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen wurde es möglich, Einblicke in die Überlastung unseres Rechtssystems zu bekommen. Die Verwaltungsgerichte sind durch zahlreiche Asylverfahren überlastet. In Niedersachsen sind 20.000 Verfahren anhängig. Bei 47 % davon handelt es sich um Asylverfahren, die eine durchschnittliche Verfahrensdauer von ca. 24 Monaten haben, womit Niedersachsen unter allen Bundesländern Spitzenreiter ist. Hier gibt es eine Besonderheit: Auf nahezu jede Ablehnung folgt eine neue Klage aus einem anderen Grund. Vollstreckt werden die wenigsten Urteile. Die zuständigen Behörden verzichten fast gänzlich auf rechtlich mögliche Abschiebungen. Alleine diese Tatsache führt dazu, dass die Frustration in den niedersächsischen Gerichten unter den Richtern steigt. Durch die Verzögerung der Verfahren erlangen Asylbewerber einen längeren Duldungsstatus, was zu finanziellen Belastungen für unsere Kommunen und unsere Gesellschaft führt. Damit wird politischen Beobachtern zufolge indirekt die Politik der ungewollten Masseneinwanderung bestärkt, welche Wohnungsmangel, Steigerung der Kriminalitätsraten, Bildung von Parallelgesellschaften und eine Überlastung unseres Sozialsystems zur Folge haben. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: Erstens. Frau Ministerin Wahlmann ist Vorsitzende der Justizministerkonferenz. Wird die Landesregierung diese Funktion nutzen, um sich beim Bund für Gesetzesänderungen einzusetzen, damit die Möglichkeit, bereits erledigte Asylverfahren neu anzustreben, unterbunden wird? Zweitens. Wird sich die Landesregierung beim Bund für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen, damit es nicht mehr möglich ist, neue Asylverfahren aus anderen Gründen durchzuführen? Drittens. Warum hat die Landesregierung bis jetzt noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen, um einen derartigen Verfahrensstau zu stoppen? Vielen Dank. Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Frau Justizministerin Dr. Wahlmann. Bitte schön!
