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Carina Hermann

CDU 08.02.2024 3:14 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Pflegeberufegesetzes und zur Ausbildung in der Pflege sowie Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes sowie des Niedersächsischen Gesundheitsfachberufegesetzes

Bitte! Frau Präsidentin! Die Justizministerin Wahlmann hat gerade bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage mitgeteilt, dass zum einen nach wie vor aus den besten Bewerberinnen und Bewerbern ausgewählt werden könne und dass zum anderen bei der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten eine Absenkung der Einstellungsvoraussetzungen nicht erfolgt sei. Mir liegt ein Erlass des Justizministeriums vom 25. Januar 2024 vor, adressiert an die Generalstaatsanwaltschaft Celle und das Oberlandesgericht Celle, aus dem sich klar ergibt, dass die Voraussetzungen abgesenkt werden. Ich zitiere: Konzept zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften Abweichung von der 8‑Punkte-Grenze und Einsatz der Proberichterinnen und Proberichter, Erlass vom 26. November 2019, Besprechung am 15. Januar 2024 Im Nachgang zu unserer Besprechung am 15. Januar 2024 teile ich auch noch auf diesem Weg mit, dass bei der Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern, die zur Umsetzung des Konzepts zur Verstärkung der Staatsanwaltschaften erfolgt, in Abweichung des hiesigen Erlasses vom 26. November 2019 eine Beteiligung des MJ nicht erforderlich ist, wenn Bewerberinnen und Bewerber zwar nicht die in dem Erlass vorgesehenen Einstellungsvoraussetzungen 8 Punkte in der 2. Staatsprüfung und 6,5 Punkte in der 1. Prüfung erfüllen, in beiden Prüfungen aber eine Gesamtpunktzahl von 15 Punkten erreichen. Sobald die 20 zusätzlichen Stellen besetzt sind, bitte ich, wieder gemäß dem Erlass zu verfahren. Ich teile außerdem mit, dass aus hiesiger Sicht keine Bedenken bestehen, unter Ausnutzung der Spielräume, die das allgemeine Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter bietet, bei Proberichterinnen und Proberichtern, die sich damit einverstanden erklären, auf eine der gerichtlichen Stationen und gegebenenfalls auch auf den Einsatz bei Gericht überhaupt zu verzichten, um in dieser besonderen Belastungssituation kurzfristig eine nachhaltige Verstärkung der Staatsanwaltschaften zu erreichen. Meine Damen und Herren, die Justizministerin hat insoweit hier im Landtag soeben entgegen den Tatsachen geantwortet. Und ich sage auch ganz deutlich: Sie hat hier klar auf die Frage meines Kollegen Calderone die Unwahrheit gesagt, indem sie gesagt hat, die Einstellungsvoraussetzungen seien nicht abgesenkt worden. Dieser Erlass spricht dagegen. Ich führe auch aus dem Urteil des Staatsgerichtshofs, der ganz klar festschreibt, dass sich die Ministerin das Wissen und den Kenntnisstand ihres Hauses, ihres unmittelbar nachgeordneten Bereiches hier zurechnen lassen muss und sie auch Kenntnis über diese Umstände ihres Hauses haben muss. Deshalb beantrage ich für die CDU-Fraktion eine Unterrichtung durch die Justizministerin nach der Mittagspause zu diesem Sachverhalt, da hier ein deutlicher Widerspruch zwischen den Tatsachen und der Beantwortung der Dringlichen Anfrage besteht. Vielen Dank.

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