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Dr. Kathrin Wahlmann

08.02.2024 1:06 min Tagungsabschnitte 19/13

Verwaltungsgerichte am Limit - wie geht die Landesregierung mit vollstreckbar Ausreisepflichtigen um?

Frau Ministerin antwortet. Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Calderone, in der Tat habe ich das in meiner Antwort eben schon erwähnt. Wir tun das. Im Moment ist es schon so, dass an einzelnen Verwaltungsgerichten bestimmte Länder oder Ländergruppen, je nachdem, wie groß, in Kammern oder Senaten gebündelt sind. Ich habe auch schon erwähnt, dass wir gerade im Gespräch mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind, einzelne Länder ‑ gerade die, bei denen die Anerkennungsquote geringer als 5 % ist ‑ an einzelnen Verwaltungsgerichten in Niedersachsen zu bündeln. Sie haben völlig recht - das schafft Synergien. Denn wenn man mit den Gegebenheiten in einem Land vertraut ist, kann man die Verfahren deutlich schneller abarbeiten, weil man sich nicht jedes Mal wieder neu einlesen muss. Am Oberverwaltungsgericht in Lüneburg haben wir darüber hinaus eine wissenschaftliche Mitarbeiterin, die den Richterinnen und Richtern bei der Einarbeitung in länderspezifische Besonderheiten Hilfestellung leistet. Wir können gerne einmal prüfen, ob man das an einzelnen Gerichten zusätzlich auch noch einführt.

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