Carina Hermann
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
Zusatzfrage aus der Fraktion der CDU, von der Kollegin Hermann. Bitte schön! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Justizministerin Wahlmann, vor dem Hintergrund, dass Sie hier gerade erklärt haben, dass Sie die Einstellungsvoraussetzungen in der niedersächsischen Justiz nicht verändert haben, frage ich Sie, wie Sie das Schriftstück aus Ihrem Haus vom 25. Januar mit dem Titel „Abweichen von Achtpunktegrenze“ erläutern, in dem ausgeführt wird ‑ ich zitiere sinngemäß ‑: Wenn die Bewerberinnen und Bewerber als Proberichter ‑ in Abänderung des Erlasses vom 26. November 2019 ‑ nicht die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen ‑ acht Punkte in der zweiten Staatsprüfung ‑, kann in beiden Prüfungen davon abgewichen werden und mit fünfzehn Punkten eingestellt werden. Wie erklären Sie sich also ‑ wenn Sie sich hier hinstellen, in dieses Plenum, und sagen, Sie haben die Einstellungsvoraussetzungen nicht geändert ‑, dass Sie in Ihren Geschäftsbereich ein Schreiben abgegeben haben ‑ Mitte Januar ‑, wo Sie das Absenken der Einstellungsvoraussetzungen von sechzehn auf fünfzehn Punkte angeordnet haben?
