Thorsten Paul Moriße
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ja, ich habe mich im Ausschuss enthalten. Sie erwähnen in Ihrem Gesetzentwurf, dass Sie die Gebühren teilweise seit 1985 nicht mehr angepasst haben. Wir reden hier über einen Zeitraum von fast 40 Jahren. In dieser Zeit haben Sie abwechselnd – Schwarz, Rot, Grün – regiert. Was haben Sie in der ganzen Zeit geleistet, meine Damen und Herren von den Grünen, der SPD und der CDU? Jetzt fällt Ihnen nach vier Jahrzehnten auf, dass Sie die Gebühren erhöhen müssen. Sie sollten weniger über ein Verbot bürgerlicher, konservativer Parteien wie der AfD nachdenken und stattdessen Ihrer Pflicht zur verfassungsgemäßen Arbeit nachkommen. Für Ihre verschwenderische Ausgabenpolitik für die absurde Energiewende mussten Sie Ihren Haushalt dermaßen auf Kante nähen, dass Sie es nun nötig haben, in jeder noch so kleinen Ecke mit der Lupe nach Einnahmen zu suchen. Dazu kann ich nur wiederholen, was der Bund der Steuerzahler sagt: Die Schulden von heute sind die Steuern von morgen. Dennoch benötigen wir ein funktionierendes Rechtssystem, und hierzu werden auch die Gebühren benötigt. Natürlich. Unsere Justiz wurde lange vernachlässigt. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Personal, und die Verfahren häufen sich an. Für ein funktionierendes Justizwesen in Niedersachsen braucht es noch jede Menge Reformen. Hier können Sie mit unserer Kooperation rechnen. Aber aufgrund Ihrer fadenscheinigen Begründungen und erheblichen Versäumnisse in der realen Politik wird sich die AfD-Fraktion in dieser Sache enthalten. Diese Rüge, sehr geehrte Damen und Herren der CDU, der SPD und der Grünen, müssen Sie sich heute auf‘s Brot schmieren lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Die nächste Wortmeldung kommt von der Justizministerin
