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Sophie Ramdor

CDU 07.02.2024 5:20 min Tagungsabschnitte 19/13

Unsere Kinder schützen - nein zur frühkindlichen Sexualisierung!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die AfD begründet diesen Antrag mit verschiedenen Beispielen sexuellen Missbrauchs und nennt beispielhaft den Fall einer Mutter aus dem Jahr 2018, die den sexuellen Missbrauch ihres Kindes durch den eigenen Lebensgefährten gedeckt und geduldet hat, oder den Fall des Dauercampers in Lügde. Jeder dieser Fälle – ich glaube, da sind wir uns in diesem Haus alle einig – ist einer zu viel. Wir müssen alles daransetzen, dass es möglichst gar nicht zu diesen Fällen kommt. Leider überlegen Sie von der AfD in Ihrem Antrag nicht konkret, wie Sie bessere Frühwarnsysteme aufbauen können und wie wir die Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen können. Diese konkreten Inhalte liefern wir als CDU – zum Beispiel mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe. Mit unserem Gesetzentwurf könnten wir den Weg vieler anderer Bundesländer gehen und wirklich etwas für den Kinderschutz in Niedersachsen tun. Wir könnten dafür sorgen, dass erste Anzeichen von Missbrauch nicht verheimlicht werden können, indem der Arzt durch das sogenannte Ärztehopping gewechselt wird, sondern die Ärzte im begründeten Verdachtsfall untereinander in einen Austausch treten können. Mit dieser Gesetzesänderung könnten Spuren von Kindesmissbrauch und Misshandlungen, die meistens im persönlichen Umfeld von Kindern stattfinden, schneller aufgedeckt werden. Mit Ihrem Antrag wollen Sie Schulbücher für den Sexualkundeunterricht überprüfen lassen. Das steht in Ihrem Antrag unter der Nr. 9. Wie den Kindern in Lügde oder dem Kind, das von dem Lebensgefährten seiner Mutter missbraucht wurde, geholfen worden wäre, wenn wir die Schulbücher oder den Biologieunterricht überarbeiten, wie Sie von der AfD das in Ihrem Antrag fordern, erschließt sich mir nicht. Wenn Sie sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Inhalte, mit denen Kinder und Jugendlichen im Alltag konfrontiert werden, angemessen sind, dann sollten Sie sich einmal mit der Medienkompetenz für die sozialen Medien und den dortigen Kinderschutz auseinandersetzen. Dort kommen Kinder und Jugendliche an Fotos und Videomaterialien heran, die nicht für ihr Alter angemessen sind, aber nicht in Schulbüchern, die übrigens vom NLQ geprüft werden und eine befristete Genehmigung haben, und zwar nicht erst seit Ihrem Entschließungsantrag, sondern diese Genehmigungspflicht gibt es bereits seit 1998. Sie fordern in Ihrem Antrag des Weiteren Aspekte, die bereits umgesetzt werden. Sie fordern zum Beispiel Aufklärungskampagnen. Auf der Seite des niedersächsischen Sozialministeriums können Sie sich kostenlos Materialen der Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsoffensive „Kinderschutz geht alle an!“ oder der Kampagne #einetrachtliebe bestellen oder Ansprechpartner finden. Zusätzlich führen die niedersächsischen Kinderschutzzentren das Social-Media-Gemeinschaftsprojekt #hilfefürdich durch. Wenn Ihnen diese Kampagnen nicht zusagen, können Sie zudem die letztes Jahr neu aufgelegte Bundeskampagne „Schieb deine Verantwortung nicht weg!“ nutzen. Anders als im Antrag dargestellt, gibt es landesweite Beratungs- und Unterstützungsnetze für von Gewalt betroffene Menschen. Für Kinder gibt es 22 Beratungsstellen bei sechs Kinderschutzzentren und 56 Ortsverbände des Kinderschutzbundes. Diese Anzahl zeigt, dass die Stellen vorhanden sind, wir diese aber besser miteinander vernetzen und verstetigen müssen, wie es die Enquetekommission hier im Landtag bereits 2022 gefordert hat. Sie schaffen es zudem nicht, in Ihrem Antrag zum Beispiel in den Nrn. 7, 11 oder 16 zwischen der sexuellen Aufklärung in der Pubertät und dem Umgang mit einem Gewaltschutzkonzept in den Kitas zu unterscheiden, sondern fordern für Vierjährige dieselben Dinge wie für einen 16-Jährigen. Ich bin der festen Überzeugung, dass zwischen einem Vierjährigen und einem 16-Jährigen verschiedene kognitive und emotionale Entwicklungsschritte liegen. Anstatt zu versuchen, in die vorgegebenen überprüften Schulbücher und die Unterrichtsgespräche von Pubertierenden Kindesmissbrauch hineinzuinterpretieren, sollten Sie sich den Bereichen zuwenden, in denen wirklich ein Missbrauch stattfindet – und das ist das private Umfeld der Kinder und Jugendlichen. Sie sollten sich überlegen, wie Erzieherinnen, Sozialpädagogen oder Lehrkräfte besser geschult werden können, diesen Missbrauch zu erkennen, wie sie Gespräche bei Verdachtsmomenten führen sollten und wie diese Expertengruppe besser in das Meldesystem eingebunden werden könnte. Konkrete Vorschläge zu diesen Aspekten finden sich in Ihrem Antrag kaum wieder. Der Abschlussbericht der Enquetekommission zum Kinderschutz liegt bereits seit dem September 2022 vor und hat zu diesen Aspekten konkrete Antworten geliefert. Der Interministerielle Arbeitskreis arbeitet bereits seit zehn Monaten. Erste Ergebnisse liegen uns bis jetzt leider immer noch nicht vor. Konkrete Ideen für einen besseren Kinderschutz wurden von der Enquetekommission erarbeitet und müssen nun in konkrete Forderungen umgesetzt werden, um Kinder und Jugendliche vor Missbrauch zu schützen. Wir haben dazu bereits Vorschläge gemacht. Kein Kind wird vor Missbrauch geschützt, wenn wir uns mit Schulbüchern im Rahmen des Sexualkundeunterrichts beschäftigen, wie es leider in Ihrem Antrag der Fall ist. Vielen Dank. Vielen Dank. Für die Landesregierung hat nun der Minister Dr. Andreas Philippi das Wort. Bitte schön!

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