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Omid Najafi

AfD 07.02.2024 2:37 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich

Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Die Straßenausbaubeiträge stellen eine große finanzielle Belastung dar: für die Kommunen, die sie selbst stemmen, und für die Grundstückseigentümer, von denen sie erhoben werden. Zahlreichen notwendigen Straßensanierungen in unseren Gemeinden wird nicht nachgekommen, da niemand dafür aufkommen möchte. Und falls doch eine Straßensanierung erfolgen sollte, flattert Monate, teilweise Jahre danach die Post in den Briefkasten, die von den Anliegern eine Summe in vier- bis fünfstelliger Höhe abverlangt. Es ist und bleibt die Aufgabe des Landes, diese Kosten vollumfänglich zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass landesweit, auch in der entferntesten Kommune, die Straßen vernünftig ausgebaut und befahrbar sind. Darauf zielt unser Gesetzentwurf ab. In der Beratung im Ausschuss wurden die finanziellen Belastungen und Sorgen der Grundstückseigentümer – Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener – von den Altparteien vernachlässigt. Es fielen Sätze wie: Dann ist da halt mal ein Schlagloch. Was ist denn das bitte für ein Anspruch? In der ersten Beratung hier im Plenum sprach Herr Schünemann von der CDU davon, dass die Kosten für die Instandhaltung der kommunalen Straßen mehrere Hundert Millionen Euro betragen würden. Und er brüstete sich obendrein damit, ehemals Innenminister in Niedersachsen gewesen zu sein. Die Frage, die einem sofort in den Kopf steigt, lautet: Was haben Sie alle in den letzten Jahren und Jahrzehnten alles versäumt und verschlafen, dass sich unsere Straßen in einem so desolaten Zustand befinden? Von der SPD und den Grünen wurde darauf verwiesen, dass die Kommunen durch die Straßenausbaubeiträge und durch die Grundsteuer Einnahmen generieren können, um die Straßen zu sanieren. Das sieht Ihnen ähnlich: trotz Rekordsteuereinnahmen wieder einmal die Bürger zu schröpfen, um Ihre realitätsfremde und unwissenschaftliche Politik zu finanzieren, und dabei unsere Straßen zu vernachlässigen. „Dann ist da halt mal ein Schlagloch.“ Das Innenministerium setzt dem Ganzen noch einmal die Krone auf und bezeichnet das Vorhaben als verfassungswidrig. Den ganzen zehn Bundesländern, die die Straßenausbeiträge bereits abgeschafft haben ober planen, diese abzuschaffen, wirft das niedersächsische Innenministerium vor, gegen das Grundgesetz zu verstoßen. Vielleicht denkt ja Frau Innenministerin Behrens nun darüber nach, gegen diese zehn Bundesländer ein Verbotsverfahren einzuleiten. Meine Damen und Herren, vernünftig befahrbare Straßen sind und bleiben Aufgabe des Landes. Dieser Gesetzentwurf ist für die Bürger Niedersachsens. Entweder sind Sie für unsere Bürger oder gegen unsere Bürger. Herzlichen Dank.

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