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Alexander Saade

SPD 07.02.2024 7:34 min Tagungsabschnitte 19/13

Pilotprojekt zur Erprobung des Tasers sofort starten - Einsatz- und Streifendienst der Polizei mit Distanzelektroimpulsgeräten ausstatten

Vielen Dank, Frau Landtagspräsidentin. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn, liebe Kollegen von der CDU, möchte ich auf die, wie ich finde, unverschämte und respektlose Äußerung in Richtung unserer Innenministerin eingehen. Ich sage es ganz deutlich: Ihre ideologisch geprägten Forderungen nach mehr Waffen entsprechen auch dann nicht den praktischen Anforderungen im Polizeialltag, wenn Sie mit Argumenten aus dem Werbeprospekt eines Waffenherstellers gefüttert werden. Für diese Erkenntnis braucht es noch nicht einmal die direkte Erfahrung im Polizeidienst. Sie behaupten in Ihrem Antrag, dass schon die Androhung eines Tasereinsatzes eine deeskalierende Wirkung hat. Nun, das kann man durchaus differenziert sehen; denn an vielen Stellen kann die Androhung eines Tasereinsatzes auch für die Eskalation der Lage sorgen. Sie meinen ja auch, das Ganze mit Daten aus Nordrhein-Westfalen belegen zu können. Ich denke, Sie interpretieren die Daten falsch. Denn es gibt Situationen, die kann man nicht so einfach vom grünen Tisch aus beurteilen. Es gibt eine Studie der niederländischen Polizeiakademie, die sich mit dem Testverlauf in der niederländischen Streifenpolizei befasst. Dort ist genau das dokumentiert. Es gibt einen anderen Punkt: Stehen mehr Einsatzmittel zur Verfügung, dann werden auch mehr Einsatzmittel gegen Menschen verwendet. Bereits 2019 hatte ein Polizeisoziologe, Rafael Behr, darauf hingewiesen, dass dem so sein werde. Anhand der Daten von NRW können wir das auch nachvollziehen. 2022 ‑ also nach dem Test ‑ gab es knapp 150 Tasereinsätze. 2023 waren es schon 242. Der Gebrauch von Schusswaffen hat sich aber nicht reduziert; er ist gleich geblieben. Er lag 2023 bei 23. Im Vergleichszeitraum von 2010 bis 2020 waren es durchgehend zwischen 14 und 25 je Jahr. Die Zahl ist also nicht zurückgegangen. Entschuldigen Sie, Herr Saade, dass ich Sie unterbreche. Ich muss mal in Richtung der Regierungsbank schauen. Es gibt Besprechungsräume, die Sie auch gerne nutzen können. - Vielen Dank. Danke schön. Das wichtigste Einsatzmittel eines guten Polizeibeamten ‑ das hat mein Kollege eben schon gesagt ‑ ist grundsätzlich das gesprochene Wort. Damit funktioniert Deeskalation am besten. Sie können sich übrigens gerne auch die Zahlen der anderen Bundesländer ansehen. Sie werden feststellen, dass die Zahl der Tasereinsätze wächst ‑ und zwar überproportional ‑, dass es aber nicht weniger Schusswaffeneinsätze gibt. Der Taser ist somit außerhalb von Spezialeinheiten kein Ersatz für die Schusswaffe, sondern eine zusätzliche Waffe, die der Deeskalation entgegentritt. Aber gehen wir doch einmal genauer auf Ihren Antrag ein. Sie argumentieren, dass bei einem Angriff mit Hieb- und Stichwaffen oft eben nur die Schusswaffe bleibt. In solchen Hochstresssituationen müssen sogar mehrere Schüsse abgegeben werden. Es besteht die wachsende Gefahr, dass Angreifer ihr Leben verlieren. - Damit plädieren Sie für den Tasereinsatz. Aber was geschieht in einer solchen Situation explizit mit dem Beamten? - Das ist eine Hochstresssituation; das hatten wir schon. Der Beamte, der zur Waffe greift, macht das ja nicht ohne Grund. Es besteht eine Gefahr für Leib oder Leben. Laut polizeilicher Schulung braucht man zu einem Messerangreifer etwa 10 m Sicherheitsabstand. In der Praxis bedeutet der Einsatz eines Tasers, dass man diesen Sicherheitsabstand auf maximal 7,5 m verkürzen muss. Was passiert beim Tasereinsatz? - Zwei kleine Pfeile werden verschossen. Sie müssen ihr Ziel treffen. Das ist in einer Hochstresssituation sehr schwierig, und zwar sowohl mit der Schusswaffe ‑ deshalb gibt es meistens mehrere Schüsse, bis nämlich eine Stoppwirkung einsetzt ‑ als auch beim Taser. Mit dem hat man aber nur einen Versuch. Treffen die Pfeile nicht, hat man verwachst. Falls der Angreifer eine Lederjacke trägt ‑ das kann vielleicht sein ‑, gehen die Pfeile nicht durch. Auch dann ist der Tasereinsatz wirkungslos. Was also dann? Schade, falsches Einsatzmittel, wir trauern mit der Familie? Die Problematik ergibt sich aber auch aus der rechtlichen Einordnung. Der Taser ist, wie Sie sicherlich wissen, unterhalb der Schwelle der Schusswaffe. Er ist somit das mildere Mittel. Im Zweifel müssen Beamte in der Praxis in einem Bruchteil einer Sekunde entscheiden, was das mildeste Mittel ist. Stellt sich nach dem Einsatz vielleicht heraus, dass nicht das mildeste ausreichende Mittel gewählt worden ist, sondern die Schusswaffe, obwohl der Taser vielleicht ausgereicht hätte, dann muss sich der Beamte Sorgen darüber machen, dass ein staatsanwaltschaftliches Verfahren droht, weil er eben nicht das mildeste Mittel gewählt hat. Im Übrigen wurde auch schon dokumentiert, dass der Taser versehentlich nicht gezogen wurde. Ein Beamter wollte also im Einsatz den Taser ziehen, hat aber im Affekt seine Schusswaffe gezogen und jemanden erschossen. Auch das kann passieren. Taser im Einsatz- und Streifendienst. Niedersachsen ist bekanntlich ein Flächenland. Zum Beispiel in meiner Heimatregion bedeutet das, dass ein Funkstreifenwagen unterwegs ist. Mit viel Glück kommt nach 20 Minuten vielleicht noch ein zweiter vor Ort an. Ich denke an meine frühere Dienststelle. Es kann schon mal sein, dass der 60-Jährige gemeinsam mit der 50-jährigen Kollegin aus dem Wagen aussteigt. Am nächsten Tag ist vielleicht der 22-Jährige mit der 50-Jährigen unterwegs. Das wechselt, das sind also nicht unbedingt eingespielte Teams. Genau das ist ein Grund, warum wir den Taser dem SEK vorbehalten. Dort sind junge Profis, die regelmäßig und intensiv trainieren, Profis, die ein erhöhtes Risiko eingehen können, weil es für sie kalkulierbar ist. Jeder kennt die einstudierten Verhaltensweisen der Kollegen, und es gibt ganz andere persönliche Schutzausstattungen. Wenn der Tasereinsatz schiefläuft, dann gibt es da noch eine Rückfallebene. Das kann ich übrigens nur empfehlen: Zu dem Thema gibt es tolle Protokolle aus dem Innenausschuss der letzten Legislaturperiode, als der Kollege Mauritius Fahrbach vom SEK dazu referiert hat. - Genau! Viele neue Erkenntnisse haben Sie ja nicht geliefert. - Welche denn? Sie haben Beispiele aus NRW geliefert, aber keine wirklich neuen Erkenntnisse zur Sache. Ich mache es kurz: Die Einführung eines Tasers klingt simpel. Wer das Thema aber wirklich sachlich und verantwortungsvoll behandelt, der wird schnell feststellen, dass der Einsatz einer solchen Waffe ein taktisches Konzept erfordert. Das wiederum führt zu einem erheblichen Fortbildungsbedarf. Wir meinen, dass dieser eben nur von den Spezialisten, die in besonderen Fällen zum Einsatz kommen ‑ also den SEKs ‑, erbracht werden kann. In diese Hände gehören die Taser, und das aus gutem Grund. Einen Änderungsbedarf daran sehen wir natürlich nicht. Vielen Dank. Vielen Dank, Herr Saade. - Für die Landesregierung hat das Wort die Innenministerin Frau Behrens.

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