Antonia Hillberg
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielleicht hat sich der eine oder die andere schon einmal gefragt, was eigentlich das Ziel des Justizvollzugs ist. Diese Frage beantwortet für uns ganz verlässlich § 5 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes. Darin heißt es: „Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.“ Kurzum: Die Resozialisierung und der Schutz der Allgemeinheit sind hier die Maßgaben. Für das Erreichen dieser beiden Ziele sind die Bediensteten in unseren niedersächsischen Justizvollzugsanstalten keineswegs wegzudenken. Mehr noch: Sie sind das Herzstück auf dem Weg zu dieser Zielerfüllung. Mit großem Einsatz gehen sie ihrer vielfältigen, anspruchsvollen und verantwortungsvollen Tätigkeit nach. Deshalb möchte ich mich an dieser Stelle im Namen meiner Fraktion ganz herzlich bei allen im Justizvollzug Beschäftigten für ihre herausfordernde und ungemein wichtige Arbeit und die damit verbundene Gewährleistung unser aller Sicherheit bedanken. Während sich die Ziele des Justizvollzugs in den letzten Jahren nicht verändert haben, haben sich die Strafgefangenen und die damit verbundenen Herausforderungen weiterentwickelt. So gibt es mittlerweile einen kontinuierlichen Anstieg der Zahl von Gefangenen mit psychischen Auffälligkeiten und Krankheiten. Darüber hinaus gibt es einen hohen Anteil an Gefangenen mit Suchtmittelabhängigkeiten, und es finden auch immer mehr schwierig zu detektierende psychogene Drogen ihren Weg in unsere Justizvollzuganstalten. Eine weitere Gruppe der Gefangenen nimmt zu: Die Gruppe der Gefangenen mit sogenannten Doppeldiagnosen, also einer Suchtmittelabhängigkeit und einer psychischen Erkrankung. Darüber hinaus kommt es auch noch zu Sprachbarrieren. Hinzu kommt dann noch, dass sich die Gefahr der Radikalisierung stetig verstärkt hat und die Mitarbeitenden aufgrund der damit verbundenen und geforderten Radikalisierungsprävention vor neue Herausforderungen stellt. Um vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen die Ziele des Justizvollzugs zu erreichen und ein attraktives Arbeitsumfeld für die Beschäftigten zu schaffen, brauchen wir gute Arbeitsbedingungen; Arbeitsbedingungen, unter denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit ausgelastet, aber eben nicht überlastet sind. Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung dieser klaren Zielsetzung ist das Wissen darum, um den Personalbedarf, der tatsächlich besteht. Genau in diese Richtung zielt dieser Antrag, den wir heute abschließend beraten. Ziel ist es, den bestehenden Personalbedarf mithilfe einer externen Organisationsuntersuchung belastbar zu ermitteln. Auf der Basis der Ergebnisse soll dann ein passgenauer und zeitgemäßer Personalschlüssel für jede niedersächsische Justizvollzugsanstalt errechnet werden. - Richtig! Für jede einzelne Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen. Denn es soll nicht etwa eine pauschalisierte Rechnung erfolgen, bei der eine gewisse Anzahl an Haftplätzen automatisch zu einer gewissen Anzahl an Stellen führt. Diese Personalbemessung soll also den tatsächlichen Personalbedarf individuell abbilden und dabei auch die räumlichen und organisatorischen Besonderheiten der jeweiligen Justizvollzugsanstalt und auch die Art des Vollzugs mit einbeziehen. Auch der Krankenstand soll kein blinder Fleck sein. Denn Ausfälle von Kolleginnen und Kollegen führen häufig zur Mehrbelastung der anderen, der verbliebenen, Kolleginnen und Kollegen. Aber, meine Damen und Herren, damit ist es natürlich noch nicht getan. Um die Ziele des Justizvollzugs zu erfüllen, brauchen wir gute Leute. Die haben wir vielfach schon; aber die Bediensteten in den Justizvollzugsanstalten brauchen weitere Kolleginnen und Kollegen und natürlich auch Nachwuchs. Deshalb soll, aufbauend auf der Personalbemessung, eine Personalgewinnungs- und Personalwerbestrategie ausgearbeitet werden. Diese soll dann auch einen Baustein im Kampf gegen den Fachkräftemangel darstellen. Zum Abschluss dieser Rede möchte ich die verbleibende Zeit nutzen, um dem Ministerium und auch unserer Justizministerin, Dr. Kathrin Wahlmann, für die wertschätzende und aktive Begleitung dieses Entschließungsantrags zu danken. Ich möchte zudem meine Freude darüber zum Ausdruck bringen, dass die Ministerin und wir als Regierungsfraktionen in den letzten knapp eineinhalb Jahren dieser Legislaturperiode gezeigt haben, dass uns die Stärkung des Justizvollzugs ein wichtiges Anliegen ist, und sagen, dass ich daher diesbezüglich voller Zuversicht in unsere gemeinsame Zukunft und damit auf die kommenden Jahre schaue. Vielen Dank.
