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Verena Kämmerling

CDU 08.02.2024 4:24 min Tagungsabschnitte 19/13

Gentechnisch veränderte Lebensmittel weiterhin konsequent kennzeichnen - Wahlfreiheit für Verbraucher*innen erhalten

Frau Kämmerling, bitte! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das war erwartbar. Jede Diskussion um die Gentechnik weckt insbesondere bei den Grünen den alten Fetisch, die grüne Gentechnik sei grundsätzlich gefährlich. Leider erfolgt Ihre Auseinandersetzung damit genauso undifferenziert wie schon vor 20 Jahren. Heute gibt es aber einen Unterschied zu damals. Es geht um Züchtungsmethoden, die ohne die Einschleusung fremder Gene auskommen und präzise Veränderungen im Genom vornehmen. Dadurch entstehen Mutationen, die auch auf natürlichem Wege hätten entstehen können, und diese sind im Endprodukt nicht mehr nachweisbar. Im Übrigen sind diese Mutationen wesentlich zielgerichteter als die Mutationen, die seit Jahrzehnten schon durch Röntgenstrahlen ausgelöst werden und für die es keine Kennzeichnungsregeln gibt. Denn auch da ist das Verfahren im Endprodukt nicht mehr nachweisbar. Die neuen Züchtungsmethoden können die Entwicklung neuer Sorten ganz erheblich beschleunigen. Mit konventionellen Verfahren dauert die Züchtung einer neuen Sorte mindestens zehn Jahre. Das ist viel zu lange für die heutigen Herausforderungen der Ernährungssicherung und des Klimawandels. Das Europäische Parlament hat gestern beschlossen, mit zeitgemäßen Regelungen dem technischen Fortschritt gerecht zu werden. Pflanzen, die maximal 20 Veränderungen im Genom haben, sogenannte NGT-1-Pflanzen, sollen wie normale Pflanzen behandelt werden. Das heißt, es sollen nur noch geringe Vorgaben für die Freisetzung und die Risikoprüfung gelten. Eine Kennzeichnung von Lebensmitteln ist nicht vorgesehen, und es sollen nur eine Eintragung in ein Sortenregister und eine Kennzeichnung des Saatgutes notwendig sein. Das ist auch richtig, damit der biologische Landbau weiterhin Saatgut einsetzen kann, das ohne den Einsatz von Gentechnik entstanden ist. Wichtig ist auch, dass die Pflanzenzüchtung ein Open-Source-System bleibt; das muss sein. Deshalb darf es nicht zu Patenten auf NGT-Sorten kommen. Da sind wir, glaube ich, einer Meinung. Die mittelständischen Züchter müssen weiterhin mit allen zur Verfügung stehenden Sorten züchten dürfen. Die Kennzeichnung von Lebensmitteln würde aber Importprodukte bevorteilen, die ohne Kennzeichnung in Umlauf kommen und unsere heimische Produktion benachteiligen. Nachweisbar sind die NGTs im Endprodukt nicht. Wie soll dann eine Kennzeichnungspflicht praktisch durchgesetzt und überprüft werden? Die geplanten rechtlichen Regelungen sollen nur für Pflanzen gelten, die naturidentisch sind. Deshalb eignet sich das Vorsorgeprinzip an dieser Stelle nicht, jedes theoretisch denkbare Risiko als Hinderungsgrund für die Forschung und Freisetzung von NGT‑1-Pflanzen heranzuziehen. Außerhalb Europas hat sich diese Erkenntnis durchgesetzt. Nicht nur in China und in den USA, auch in vielen afrikanischen Ländern gilt bereits eine vergleichbare Gesetzgebung. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit zwei Zitaten schließen. Zitat 1 von Professor Dr. Urs Niggli, langjähriger Direktor des Forschungsinstituts für biologischen Landbau: „Ich … befürworte den Entwurf. Mit der Genomeditierung können Sorten erzeugt werden, die sich nicht von solchen unterscheiden, die mit der herkömmlichen Kreuzungszucht entstanden sind. Wenn man also diese neue Technik ablehnt, dann stellt man den technischen Prozess der Züchtung über die Qualität und den Nutzen des Endprodukts.“ Zitat 2 aus dem Sonderbericht des Weltklimarats: „Fortschritte in der Pflanzenzüchtung sind von entscheidender Bedeutung für die Verbesserung der Ernährungssicherheit unter sich ändernden klimatischen Bedingungen. … Eine Verbesserung der Genetik ist erforderlich, um Nutzpflanzen … zu züchten, die sowohl die Treibhausgasemissionen senken“ „als auch eine höhere Trockenheits- und Hitzetoleranz besitzen.“ Meine Damen und Herren, in diesem Sinne ist es an der Zeit, die Chancen der neuen Technologien in den Mittelpunkt zu stellen und nicht in diffusen Ängsten zu verharren. Ich appelliere an Sie: Überzeugen Sie Ihren grünen Bundeslandwirtschaftsminister in den anstehenden Verhandlungen über die neuen Regelungen, sich offen zu zeigen und denen auch zuzustimmen! Vielen Dank.

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