Stephan Weil
Befragung des Ministerpräsidenten
Herr Ministerpräsident, bitte! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch diese Frage ist, wie mir berichtet wurde, bereits sehr ausführlich im Haushaltsausschuss beraten worden. ‑ Wenn Sie mir eine Weile zuhören würden, dann könnten Sie sich vielleicht die Zwischenrufe sparen. Es ist dort im Einzelnen hervorgehoben worden, dass die Frage, ab wann eine entsprechende Regelung getroffen wird, in der personalwirtschaftlichen Zuständigkeit des jeweiligen Ressorts ‑ in diesem Fall der Staatskanzlei ‑ liegt. Ebenfalls insofern ist der Vorwurf, da sei irgendetwas rechtswidrig, schlichtweg aus der Luft gegriffen. Das Einzige, was Sie hier versuchen, ist, in einem strukturell relevanten Teil schlechte Laune zu schaffen und einen falschen Eindruck zu vermitteln. Das, meine sehr verehrten Damen und Herren, fällt voll und ganz auf Sie selbst zurück.
