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Stephan Weil

SPD 09.02.2024 3:00 min Tagungsabschnitte 19/13

Befragung des Ministerpräsidenten

Fragen, wenn ich es richtig vernommen habe. - Ich bitte den Ministerpräsidenten um Beantwortung. Ich weiß nicht, ob es hier um meine Meinung geht, aber wir können das als eine Frage bewerten. Damit habe ich kein Problem. Ein Problem habe ich damit, sehr geehrte Frau Kollegin, wenn Sie den Inhalt von Akten und den Verlauf von Beratungen in ihr Gegenteil verkehren. Damit habe ich ein Problem. Erstens. Worum geht es? - Im öffentlichen Dienst wird jeder Arbeitsplatz bewertet, damit auf dieser Grundlage eine angemessene Bezahlung möglich wird. Wir haben zwei Statusgruppen: Das sind die Beamten, und das sind die Tarifbeschäftigten. Für die Beamten gibt es insoweit klare Regelungen. Für die Tarifbeschäftigten gibt es keine Regelungen, soweit es sich um den außertariflichen Bereich handelt. Nun ist sehr deutlich geworden ‑ und zwar strukturell, aber anhand eines Einzelfalls ‑, dass dies im Einzelfall dazu führen kann, dass man bis zu zehn Jahre darauf warten muss, seinem Arbeitsplatz entsprechend bezahlt zu werden. Zehn Jahre, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da erlaube ich mir wirklich die Gegenfrage: Halten Sie das eigentlich für gerecht? Halten Sie das für gerecht? Sie müssen jetzt stark sein. Zweitens. Das Finanzministerium hat eine entsprechende Länderumfrage gemacht. Das Ergebnis: Niedersachsen steht mit der bis dahin gepflegten Handhabe, eine sogenannte Nachzeichnung zu machen ‑ also die Angestellten voll und ganz so zu beurteilen wie Beamte, sie nach deren Regeln zu beurteilen ‑ alleine. Drittens. Das hat auch seine Gründe. Denn auf diese Art und Weise wird insbesondere auch ein Quereinstieg erschwert, weil ja dann die ganzen Vorzeiten im öffentlichen Dienst in die Erfahrungszeiten nicht mit einberechnet werden können. Das wiederum war auch zwischen Finanzminister Heere und mir von Anfang an die übereinstimmende Auffassung. Hier geht es um ein strukturelles Problem. Wir müssen uns fragen, ob wir im Hinblick auf den demografischen Wandel an dieser Stelle den von uns allen gewollten verstärkten Quereinstieg von Beschäftigten an verantwortlichen Positionen in der Landesverwaltung eigentlich erschweren oder angemessen gestalten wollen. Letztens: Wir reden hier nicht über die Änderung von Gesetzen, von Verordnungen etc., sondern es geht um eine schlichte Verwaltungspraxis. Diese ist in Übereinstimmung vom Finanzministerium mit der Staatskanzlei geändert worden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Vorwurf der Rechtswidrigkeit ist schlicht und einfach aus der Luft gegriffen. Das, Frau Kollegin, wissen Sie sehr genau. Herzlichen Dank.

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