Dr. Kathrin Wahlmann
Wie hoch ist die Arbeitsbelastung bei den Staatsanwaltschaften in Niedersachsen?
§ 153 ff StPO vorsieht? Bitte sehr, Frau Ministerin! Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, das hat eigentlich überhaupt nichts mit der Ausgangsfrage zu tun; denn Sie haben auf die Stärkung des offenen Vollzugs angespielt bzw. nicht nur darauf angespielt, sondern sich ausdrücklich darauf bezogen. Das finde ich aber gar nicht schlecht, weil ich dadurch die Gelegenheit habe, etwas klarzustellen. Zunächst: Die Überschriften in der NOZ macht nach meinem Kenntnisstand nicht einmal der Redakteur, sondern ein Team, das nach besonders guten Klickzahlen guckt. Von daher haben weder ich noch der Redakteur Einfluss auf diese Überschrift. Ich kann Ihnen sagen, dass wir den offenen Vollzug in der Tat stärken werden, und zwar aus guten Gründen. Ein besonders guter Grund dafür ist, dass es der Resozialisierung deutlich dient, wenn Straftäter, die zum Beispiel zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden sind, nicht bis zum Ende der Strafe ohne Lockerungs- oder Resozialisierungsmaßnahmen sitzen und dann auf die Menschheit losgelassen werden. Dann ist nämlich vorprogrammiert, dass derjenige in seine alten Verhaltensmuster zurückfällt, mit seinen alten Kollegen Kontakt aufnimmt und relativ zügig wieder Straftaten begeht. Uns ‑ ich glaube, das ging auch der Vorgängerregierung so ‑ ist insbesondere daran gelegen, dass man frühzeitig ‑ mehrere Monate vor dem Ende einer langen Freiheitsstrafe ‑ mit dem Versuch beginnt, den Gefangenen Stück für Stück wieder an die Freiheit zu gewöhnen: mit Ausführungen, mit begleiteten Ausgängen und in geeigneten Fällen irgendwann auch mit der Verlegung in den offenen Vollzug. Dann kann sich derjenige nach Möglichkeit eine Arbeitsstelle suchen und wieder Stück für Stück im normalen Leben Fuß fassen. Das ist ein guter Schritt in Sachen Resozialisierung. Das hat mit einer Bankrotterklärung überhaupt nichts zu tun. Unabhängig davon sind die Gefängnisse voll. Ich habe sie so übernommen. Sie waren voll, und sie sind voll. Wir werden mehr Plätze im geschlossenen Vollzug schaffen müssen, und das werden wir auch tun. Ungeachtet dessen haben wir im offenen Vollzug Kapazitäten, die man nutzen könnte, wenn man denn wollte, und auch das werden wir tun, aus den Gründen, die ich eben genannt habe. Die zweite Frage habe ich jetzt, ehrlich gesagt, vergessen. Da war noch eine Zusatzfrage dabei. - Das ist eine komplett andere Frage. Zählt die jetzt als weitere Frage? - Okay, ich kann gerne noch etwas dazu sagen, ob wir wegen der hohen Belastung Strafverfahren nach §§ 153 und 153 a einstellen werden: Das werde ich nicht anordnen. Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt kommt die fünfte und letzte
