Dr. Kathrin Wahlmann
Gute Personalausstattung im niedersächsischen Justizvollzug sicherstellen - belastbares Personalbemessungssystem entwickeln und umsetzen
für die Landesregierung die Frau Justizministerin zu Wort gemeldet. Bitte schön! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kolleginnen und Kollegen im niedersächsischen Justizvollzug leisten eine ganz hervorragende Arbeit - und das an einem sehr anspruchsvollen Arbeitsplatz. Dass viele Gefangene schwierig im Umgang sind, ist nichts Neues, sondern geradezu systemimmanent: Würde es sich um Menschen handeln, die sich an alle Regeln halten, dann säßen sie nicht im Gefängnis. Gleichwohl stellen wir seit einigen Jahren fest, dass die ohnehin schon tendenziell schwierige Klientel zunehmend schwieriger wird ‑ das hat die Kollegin Hillberg auch dargestellt ‑: Wir haben eine steigende Anzahl an Gefangenen mit psychischen Auffälligkeiten, wir haben eine steigende Anzahl an Suchterkrankten, und wir haben eine steigende Anzahl an Gefangenen mit beidem gleichzeitig. Hinzu kommen Sprachbarrieren, subkulturelle Tendenzen und weitere Schwierigkeiten. Dass es gelingt, diesen Herausforderungen Herr zu werden, ist unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug zu verdanken, den vielen überzeugten Vollzuglern, die für die Sache brennen und trotz aller Herausforderungen den Laden am Laufen halten. Sie sorgen damit für unser aller Sicherheit. Wir sind es den fast 4 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzug schuldig, dass wir ihnen vernünftige Arbeitsbedingungen bieten. Einiges haben wir als Land dazu gemeinsam schon erreicht. Herr Bajus hatte darauf hingewiesen: Wir haben die Vollzugszulage erhöht, wir haben im Haushalt 2024 insgesamt 75 Stellenhebungen geschaffen, wir haben den Bekleidungskostenzuschuss für die Vollzugsbediensteten erhöht. Das ist nicht nur eine finanzielle Unterstützung, sondern ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen. Zu einem attraktiven Arbeitsplatz gehört auch, die tatsächliche Belastung und damit auch den wahren Bedarf verlässlich zu erfassen und das verfügbare Personal so gerecht wie möglich zu verteilen. In vielen Bereichen der Justiz gelingt das bei allen Schwächen recht verlässlich mit dem System PEBB§Y. Im Vollzug hat man sich dagegen über viele Jahre auf gewachsene Erfahrungswerte und die Beurteilung durch eine interne Kommission verlassen. Aus dem Vollzug heraus hören wir aber seit Jahren den Wunsch, ein Personalbemessungssystem auf objektiver Basis erstellen zu lassen. Mit PEBB§Y ‑ auch das hat die Kollegin Hillberg schon gesagt ‑ wird sich das nicht vergleichen lassen, weil PEBB§Y gerade auf einer Vergleichbarkeit der Systeme beruht. Als Beispiel: Die Bearbeitung eines Verkehrsunfalls dauert am Amtsgericht Wittmund genauso lange wie am Amtsgericht Osterode, zumindest statistisch im Mittelwert. Im Vollzug ist das aber gerade nicht so. Die Anstalten sind baulich extrem unterschiedlich, sie haben unterschiedliche Klientel, sie vollstrecken unterschiedliche Vollzugsarten, sie haben unterschiedliche Abteilungen und Funktionen. Wir werden daher ein von PEBB§Y unabhängiges, völlig neues Personalbemessungssystem für den Vollzug auf den Weg bringen. Als ersten Schritt werden wir in den nächsten Monaten eine umfassende Organisationsuntersuchung des Vollzugs auf den Weg bringen, auch mithilfe externen Sachverstands. Eine entsprechende Ausschreibung wird noch im ersten Quartal 2024 erfolgen. Damit ermitteln wir objektiv, welcher Aufwand in welchem Bereich des Vollzugs anfällt. Auf dieser Grundlage werden wir anschließend ein verlässliches System entwickeln, um den Personalbedarf in jeder einzelnen Anstalt dezidiert zu bestimmen und gleichzeitig Raum für örtliche Besonderheiten zu lassen. Ich will aber auch sehr deutlich sagen, dass der Vollzug mit einem solchen System verständlicherweise die Erwartung verknüpft, dass der Personalbedarf nicht nur erhoben, sondern auch gedeckt wird. Darüber werden wir dann an anderer Stelle sprechen müssen. Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug haben jeweils ein großes Interesse an einem solchen Personalbemessungssystem. Daher bitte ich Sie auch im Namen all dieser Mitarbeitenden im Justizvollzug, dem vorliegenden Entschließungsantrag zuzustimmen. Vielen Dank.
