Rüdiger Kauroff
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (Helfergleichstellungsgesetz)
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, Sie alle stimmen mir zu, wenn ich sage: Personen, die sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz in Niedersachsen einsetzen, leisten Großartiges. Dank ihnen leben wir in einem sicheren Bundesland, dank ihnen bleiben wir gelassen. Wir alle bleiben gelassen, weil wir es gewohnt sind, dass Expertinnen und Experten der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes vor Ort sind. Wir sind es gewohnt, dass sie bei Katastrophen wie Unfällen, Bränden und extremen Wetterlagen genau wissen, was zu tun ist. Ihr selbstloser Einsatz verdient unseren tiefsten Respekt und größte Anerkennung. Ich spreche heute auch über die Gleichstellung von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern bei den niedersächsischen Feuerwehren und beim Katastrophenschutz. Lassen Sie mich das etwas näher ausführen. Während Ehrenamtliche der Feuerwehren für Einsätze und Fortbildungen von ihrem Hauptjob freigestellt werden und Ihnen der Verdienstausfall aufgrund fehlender Arbeitszeit erstattet wird, erhalten Ehrenamtliche des Katastrophenschutzes diesen Ausgleich teilweise nicht. Die CDU-Fraktion sieht mit ihrem Gesetzentwurf die Lösung zur Beseitigung dieser Ungerechtigkeit in der Änderung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes. Das Problem liegt jedoch nicht im Katastrophenschutzgesetz, sondern in dessen Umsetzung durch die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es ist nämlich schon heute so, meine Damen und Herren, dass beide Gesetze, sowohl das Brandschutzgesetz als auch das Katastrophenschutzgesetz, Ausgleichszahlungen für Hilfskräfte implementiert haben. Der Unterschied zwischen beiden Gesetzen liegt jedoch in der praktischen Umsetzung. Im Katastrophenschutz ist geregelt, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer Ausgleichszahlungen für Verdienstausfall im Hauptjob erhalten. Bedingung ist allerdings, dass die jeweiligen Kommunen und kreisfreien Städte bzw. Landkreise den Katastrophenvoralarm oder den Katastrophenalarm auslösen. Erst wenn dieser ausgerufen wird, müssen Landkreise und kreisfreie Städte die Verantwortung für ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz übernehmen und ihnen entsprechende Verdienstausfälle bezahlen. Das funktioniert im Übrigen auch schon nach der heutigen Gesetzeslage, wenn die Feuerwehren oder Freiwilligen Feuerwehren, die vor Ort sind, die Hilfe der Helferinnen und Helfer anfordern. Landkreise setzen sich aus mehreren Kommunen zusammen. Ruft eine oder rufen mehrere Kommunen den Katastrophenfall aus, so muss der Landkreis die finanzielle Verantwortung übernehmen und den Hilfskräften sozusagen das Geld zahlen, das sie brauchen, um ihren Verdienstausfall auszugleichen. Genau dieses Problem zeigte sich auch während des Weihnachtshochwassers in Niedersachsen. Die Landkreise haben weder einen Katastrophenalarm noch einen Katastrophenvoralarm ausgerufen. Die Folgen sind weitläufig. Keine und keiner der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes wird für die Einsatzstunden und -tage finanziell entschädigt. Die ehrenamtlichen Feuerwehrleute hingegen haben Ausfallzahlungen für ihren Einsatz beim Hochwasser erhalten. Warum ist das so? Schließlich haben beide Helfergruppen die gleiche Arbeit gemacht. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle versteckt sich die wahre Ungerechtigkeit. Der Grund der Ungleichheit ist nicht das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz. Der Grund der Ungleichheit liegt eher in der praktischen Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen. Die kreisfreien Städte und Landkreise übernehmen auch die finanzielle Verantwortung für die Ausgleichszahlungen an ehrenamtliche Feuerwehrleute. Die Mittel dafür kommen allerdings aus der Feuerschutzsteuer. Das ist ein gesonderter Geldtopf, aus dem unter anderem ehrenamtliche Feuerwehrleute für ihren Einsatz bezahlt werden. Für den Katastrophenschutz existiert eine solche Steuer und folglich ein
