Antonia Hillberg
Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Studium der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten ist etwas ganz Besonderes. Zu diesem Schluss kommen nicht nur Juristinnen und Juristen, sondern vielmehr auch noch Studierende anderer Fachrichtungen immer wieder. Auffällig ist dabei beispielsweise die beeindruckende Beständigkeit der Grundfesten der juristischen Ausbildung, die sich bis heute durchzieht, die aber eben auch Raum für Reformmöglichkeiten eröffnet. Dies zeigt sich auch in der ausschließlichen Ausrichtung des Studiums auf die Abschlussprüfung in Form des Staatsexamens. Eine hell strahlende Besonderheit ist dabei das häufige Fehlen eines Bachelors im Allgemeinen bzw. eines in den Studiengang integrierten Bachelors, insbesondere auch hier in Niedersachsen. Um direkt mögliche Missverständnisse und Unklarheiten aus dem Weg zu räumen: Es geht in dem heute zu beratenden Antrag keineswegs darum, das Staatsexamen in etwaiger Form anzugreifen. Vielmehr geht es darum, mit der Einführung eines integrierten Bachelors in das Studium der Rechtswissenschaften eine richtige und sinnvolle Ergänzung zu vollziehen. Welche Vorteile hat es nun aber, einen integrierten Jura-Bachelor einzuführen? Zunächst einmal wird die reine Zielorientierung des Studiums auf die Prüfung des Staatsexamens aufgelöst, indem die Leistungen auf dem Weg zur Zulassung zum Staatsexamen für den integrierten Bachelor zählen und für diesen auch gebraucht werden. Gerade im Grundstudium wird dies interessant. So brauchen beispielsweise Jurastudierende an der Universität Hannover, um die Zwischenprüfung zu bestehen, unter anderem jeweils im Bürgerlichen Recht, im Öffentlichen Recht und auch im Strafrecht mindestens 12 Punkte aus mindestens zwei Klausuren. Das wird dann im Bürgerlichen Recht noch einmal ausdifferenziert in Grundkurse BGB I bis IV, das Sachenrecht I und II. Dann muss man aber auch mindestens eine bestandene Klausur aus dem Sachenrecht, also 4 Punkte, für die Zwischenprüfung einbringen. Damit kommt man auf jeden Fall auf unter sechs Klausuren. Sie erkennen an der Lautstärke im Saal, dass es ein bisschen kompliziert ist. Genau hier setzt die organisatorische Struktur des integrierten Bachelors an. Bislang galt für sehr viele das Mantra „Vier gewinnt“, ähnlich wie „Five to survive“ aus dem Abitur – vielleicht erinnern sich einige. Aktuell zählen die einzelnen Noten im Studienverlauf wenig bis gar nicht; denn relevant ist an sich nur das Bestehen. Durch diese neue, ergänzende Struktur des Bachelors werden die Noten aus den Klausuren und Hausarbeiten im Gesamtstudienverlauf einfach interessanter; denn sie tauchen auf dem Bachelor-Zeugnis wieder auf und werden dafür auch benötigt. Sie werden honoriert und verschwinden eben nicht auf irgendwelchen Studienverlaufsübersichten ins Ungewisse. Ein weiterer Vorteil der Einführung des integrierten Bachelors ist es, dass Studierende nun nicht mehr Gefahr laufen, am Ende ihres Studiums beim Durchfallen durch die Klausuren des Staatsexamens mit nichts dazustehen. Auf den Punkt gebracht: ohne Abschluss, getragen von der vermeintlichen Irrelevanz ihrer erbrachten Leistungen, und das, obwohl sie ja vorher ihr Studium erfolgreich absolviert haben, was durch die Scheinfreiheit belegt ist. Hier ist der integrierte Bachelor aber kein vermeintlicher Rettungsanker für ein paar verzweifelte ehemalige Jurastudierende, die dann Taxifahren müssen, eine ganz neue Ausbildung beginnen müssen oder als ungelernte Kräfte in den Beruf einsteigen. Der integrierte Bachelor schafft viel mehr Sicherheit und eine gewisse Form der Entspannung für viele Jurastudierende. Denn der integrierte Bachelor reduziert die Komponente des psychischen Drucks im Rahmen der Staatsexamensvorbereitung deutlich. Denn die eben dargestellte Gefahr, am Ende ohne alles dazustehen, wird einfach abgestellt und aus dem Weg geräumt. Dies ist vielleicht auch der richtige Zeitpunkt, zu erwähnen, dass sich laut der Umfrage der Initiative iur.reform etwa 70 % aller Jurastudierenden für die Einführung eines integrierten Bachelors ausgesprochen haben, also auch die Gruppe der Menschen, die das gerade besonders betrifft. Lassen Sie uns nun aber auch noch einmal auf die Dimension des Fachkräftemangels zu sprechen kommen. Die Zahl der Absolventinnen und Absolventen der juristischen Prüfung entwickelt sich nicht gerade positiv. Insbesondere sinkt die Anzahl der erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen der Ersten Juristischen Staatsprüfung seit 2017 bundesweit kontinuierlich. Das Problem ist aber, dass der Bedarf an hochqualifizierten Juristinnen und Juristen in der Praxis eben nicht sinkt. Dieser Bedarf beschränkt sich jedoch nicht nur auf Volljuristinnen und Volljuristen, sondern erstreckt sich auch auf die Bereiche der freien Wirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Gerade auch in diesen Bereichen sind die Absolventinnen und Absolventen mit einem Jura-Bachelorabschluss attraktiv. Und umgekehrt sind eben diese Bereiche auch für Jura-Bachelorabsolventinnen und ‑absolventen interessant. Lassen Sie mich abschließend noch verdeutlichen – vielleicht führt das wieder zu etwas mehr Ruhe im Haus, insbesondere auf der rechten Seite –: Keineswegs wird sich hier ein Abschluss ausgedacht oder Ähnliches. Vielmehr sollen absolut bachelorwürdige Studienleistungen einer universitären Ausbildung nun eben endlich mit einem solchen Bachelor bedacht werden. Und das, meine Damen und Herren, steigert eben auch die Attraktivität des niedersächsischen Hochschulstandorts bedeutend, insbesondere, wenn wir uns ehrlich machen und auf die Entwicklungen in anderen Bundesländern schauen, wie etwa in unserem Nachbarland Nordrhein-Westfalen. Niedersachsen darf hier unter keinen Umständen zurückfallen. Ich freue mich nun auf die Ausschussberatung und die Umsetzung dieser zukunftsweisenden Reform für die Jurist*innenausbildung in Niedersachsen. Vielen Dank.
