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Verena Kämmerling

CDU 07.02.2024 2:32 min Tagungsabschnitte 19/13

Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle

Ich glaube, die allgemeine Aufmerksamkeit ist nach dem vorherigen Tagesordnungspunkt jetzt wieder voll hergestellt. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Umwelt, Energie und Klimaschutz empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3384, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Diese Beschlussempfehlung kam sowohl im federführenden Ausschuss als auch im mitberatenden Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von der Landesregierung eingebracht und erläutert. Er enthält die nach Artikel 35 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung erforderliche Zustimmung des Landtages zum Staatsvertrag über die Flutung der Havelpolder und die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsstelle. Hintergrund dieses Staatsvertrages ist, dass bei besonders großen Elbehochwassern unter bestimmten Voraussetzungen der Elbescheitel durch Rückhaltung in der Havelniederung abgesenkt und eine Entlastung der Elbedeiche von der Havelmündung elbabwärts bis nach Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein erreicht werden kann. Bereits im Jahr 2008 haben der Bund und die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen einen Staatsvertrag in dieser Sache geschlossen und darin die Entscheidung über die Flutung der Havelpolder und die Verteilung der Kosten geregelt. Die Inhalte dieses Staatsvertrages werden in dem heute zu ratifizierenden Staatsvertrag im Wesentlichen übernommen. Die wesentliche Änderung gegenüber dem bereits seit 2008 geltenden Staatsvertrag liegt in der Aufnahme Schleswig-Holsteins in das Vertragswerk. Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf die kommunalen Spitzenverbände angehört, die die mit dem Staatsvertrag verfolgten Ziele sowie den Neuabschluss des Staatsvertrages begrüßen. Auch in den mitberatenden Ausschüssen war der Staatsvertrag unstreitig. Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie daher, der Beschlussempfehlung zuzustimmen. Vielen Dank. Vielen Dank, Frau Kämmerling. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. Auch dazu höre ich keinen Widerspruch.

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