Jan-Philipp Beck
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ja schon in der Erstberatung zu diesem AfD-Antrag deutlich geworden, dass wir uns in der vergangenen Wahlperiode und auch in dieser Wahlperiode bereits mehrfach mit dem Thema der Straßenausbaubeitragssatzung hier im Parlament befasst haben. Wir als SPD-Fraktion sehen uns im aktuellen Gesetzgebungs- und Beteiligungsverfahren einmal mehr in unserer Position – die ablehnend ist; das wird Sie nicht überraschen – bestätigt. Auch die kommunalen Spitzenverbände wollen den vorliegenden Gesetzentwurf der AfD aufgrund von unverhältnismäßigen Eingriffen in die Finanzhoheit der Städte und Gemeinden und aufgrund von handwerklichen Mängeln nicht weiter verfolgen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich finde, das allein spricht für sich. Diese Einschätzung teilen wir als SPD-Fraktion genauso wie die Fraktion der Grünen ganz ausdrücklich. Das ist auch völlig nachvollziehbar, denn unsere kommunale Landschaft ist vielfältig, und vor Ort sind ganz verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur Finanzierung des Straßenausbaus gefunden worden. Die aktuelle Rechtslage, die wir derzeit haben, bietet hier jede Menge Flexibilität. Es ist in der Beratung schon angesprochen worden: Neben den Straßenausbaubeiträgen besteht die Möglichkeit, Quartierslösungen in einem Wohngebiet zu finden, oder auch, die Finanzierung über allgemeine Finanzmittel sicherzustellen. Eine einheitliche Regelung aus dem Landtag heraus vorzugeben, ist aus unserer Sicht auch vor dem Hintergrund der kommunalen Selbstverwaltung nicht sinnvoll. Eine solche Regelung, die diese Hoheit der Kommunen beeinflussen würde, lehnen wir ganz entschieden ab. Auch die Abschaffung einer Straßenausbaubeitragssatzung ist seit der letzten Wahlperiode für jede Kommune möglich. Hier ist das Gesetz verändert worden. Es ist gerade dem Wunsch vieler Bürgerinitiativen entsprochen worden, die sich diese Möglichkeit gewünscht hatten. Ich bin in der Erstberatung hierauf eingegangen; ich will an dieser Stelle das Thema nicht weiter vertiefen. Wir als SPD-Fraktion wollen, dass jeder Kommune Handlungsspielräume bleiben. Wir wollen den Kommunen ihre Handlungsspielräume lassen, sodass vor Ort entschieden werden kann, wie soziale Unwuchten bei der Finanzierungsfrage vermieden werden können. Die Finanzierung kommunaler Infrastruktur muss vor Ort auf Akzeptanz stoßen, und deshalb sollte auch vor Ort entschieden werden, wie dieser Straßenausbau finanziert wird. Dafür haben die Kommunen alle gesetzlichen Voraussetzungen an der Hand, sie sind alle bereits geschaffen. Wir sehen keinen gesetzlichen Änderungsbedarf, wie es die AfD-Fraktion tut. So hoffen wir, dass wir die immer wieder aufkommende Diskussion, die uns hier zu den Straßenausbaubeiträgen ereilt, heute beenden können, denn es gibt bereits einen sehr breiten Instrumentenkasten und jede Menge Flexibilität für die Kommunen. Stattdessen sollten wir uns, finde ich, eher mit der Frage beschäftigen, wie wir den Investitionsrückstand bei der Straßenverkehrsinfrastruktur insgesamt beheben können. Der vorliegende Gesetzentwurf der AfD bietet hierfür jedoch – wie auch sonst – keine neuen Impulse und auch keine Lösungen. Aus diesem Grunde lehnen wir ihn ganz entschieden ab. Herzlichen Dank.
