Martina Machulla
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Eine kleine Korrektur: Mein Name wird Machulla ausgesprochen. Jetzt zum Thema. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3381, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Fraktion der CDU bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustande. Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Justizministeriums eingebracht und erläutert. In der Sache geht es darum, dass die in Justizverwaltungsangelegenheiten erhobenen Gebühren in angemessenem Umfang an die Entwicklung der Kaufkraft angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise Angelegenheiten nach dem Niedersächsischen Justizausbildungsgesetz, etwa die Wiederholung der juristischen Pflichtfachprüfung. Auch die in Notarangelegenheiten erhobenen Gebühren, zum Beispiel für die Bestellung zur Notarin oder zum Notar, sind umfasst. Der Gesetzentwurf folgt hierbei teilweise auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofes, denn die betroffenen Gebühren sind seit mindestens 2006 – teilweise sogar seit 1985 – nicht mehr erhöht worden. Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung des Landesjustizprüfungsamtes, der Rechtsanwaltskammern, der Notarkammern und der Personalräte der Rechtsreferendare durchgeführt. Von der Gelegenheit, sich zu äußern, hat lediglich das Landesjustizprüfungsamt Gebrauch gemacht. Von den übrigen Stellen ist bedauerlicherweise keine Rückmeldung erfolgt. Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Natur und dienen der besseren Verständlichkeit der Gebührentatbestände. Das empfohlene Inkrafttreten zum 1. März 2024 geht auf den Wunsch des Fachministeriums zurück, denn die notwendige Anpassung der Gebührensoftware kann einige Tage in Anspruch nehmen. Im Namen des federführenden Ausschusses bitte ich Sie nun, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Herzlichen Dank.
