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Christoph Plett

CDU 09.02.2024 7:28 min Tagungsabschnitte 19/13

Erbrachte Prüfungsleistungen honorieren und die rechtswissenschaftliche Ausbildung attraktiver gestalten

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Auch die Juristenausbildung unterliegt einem Veränderungsbedarf. Hiermit beschäftigt sich der vorliegende Antrag. Dem muss aber vorausgeschickt werden: Die Unverwechselbarkeit des ersten und des zweiten juristischen Staatsexamens darf darunter auf keinen Fall leiden. Die Qualität, die die Juristenausbildung hier in der Bundesrepublik zum Ergebnis führt, muss beibehalten bleiben. Ich will dazu den ehemaligen hessischen Justizminister, Herrn Roman Poseck, zitieren, der jetzt Innenminister in Hessen geworden ist. Poseck sagte zu diesen Veränderungen: „Durch die Ausrichtung eines Bachelor-Abschlusses an einem Schwerpunktbereich, in dem auch interdisziplinäre Fähigkeiten und fachspezifische Kenntnisse vermittelt werden, können sich zudem wertvolle, auf dem Arbeitsmarkt gefragte Spezialisierungsmöglichkeiten ergeben.“ „Rechtswissenschaftliche Fakultäten können sich durch die Entwicklung eigener Schwerpunkte gegenüber anderen besonders auszeichnen und Anreize für eine zusätzliche Spezialisierung der Jurastudierenden schaffen.“ Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine gute Zusammenfassung, warum wir darüber nachdenken, einen Bachelor of Laws in das Ausbildungsverfahren einzuführen. Aber damit wir auch wissen, wovon wir sprechen, und damit wir den Bachelor in die einzelnen Stufen der Juristenausbildung einordnen können, müssen wir diese Stufen jetzt einmal gemeinsam durcharbeiten. Wenn eine Veränderung vorgenommen werden soll, muss man wissen, was passiert, wenn jemand alle Prüfungen bestanden hat, um sich zum ersten Staatsexamen anzumelden. Das bedeutet – so ist es jetzt in Nordrhein-Westfalen in der Verbandsanhörung –, dass dann automatisch ein Antrag auf einen Bachelor gestellt werden kann. Wenn alle Prüfungen, die notwendig waren, um sich für das erste Staatsexamen anzumelden, erfolgreich abgeschlossen sind, kann ein Abschluss mit einem Bachelor erfolgen. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen natürlich auch immer sehen, was ein Bachelor of Laws im Zusammenhang mit dem ersten und zweiten Staatsexamen bedeutet, und insbesondere auch, ob es einen Markt in der Bundesrepublik gibt, der diesen Abschluss aufnimmt. Im Rahmen der Diskussion im Ausschuss werden wir vielleicht hören, wie das andere sehen. Denn eines ist ganz sicher: Das Ergebnis der Einführung dieses Bachelors ist, wenn man alle Prüfungen bestanden hat, dass ein Abiturient, wenn er im ersten Staatsexamen durchgefallen ist und keine Wiederholungsmöglichkeit mehr hat, dann kein „Abiturient mit Rechtskenntnissen“ mehr ist. Das ist eine positive Entwicklung. Darauf ist aufzubauen. Der zweite Abschnitt, den wir hier betrachten müssen, betrifft Studienabbrecher, die noch nicht alle Prüfungen im juristischen Bereich durchlaufen und auch abgeschlossen haben. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir den Bachelorabschluss in das Studium integrieren können. Das bedeutet natürlich einen enormen Aufwand innerhalb der Universitätsverwaltung – aber nun gut, das muss dann auch umgesetzt werden. Aber eines darf auf keinen Fall passieren: Es kann nicht sein, dass diejenigen, die diese wenigen Prüfungen absolviert haben, gleich einen Bachelorabschluss haben, sondern wir müssen sehen, dass dieser Bachelorabschluss im juristischen Studium auf einer vergleichbaren Ebene mit anderen Bachelorabschlüssen steht. Das erreichen wir nur dann, wenn klar ist, dass am Ende eine Bachelorarbeit geschrieben wird, die, was die Anforderungen betrifft, mit anderen Bachelorarbeiten vergleichbar ist. Nur dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass auch Studienabbrecher, die es im juristischen Studium leider immer wieder gibt, durch den Bachelor of Laws aufgefangen werden. Ich glaube, es lohnt sich, in der Diskussion im Ausschuss auch darauf noch einmal näher einzugehen. Und die dritte Variante ist, dass parallel zum Studiengang, wie zum Beispiel bei der Leuphana Universität Lüneburg, die Möglichkeit besteht, eine Ausbildung zu machen, die Inhalte der universitären juristischen Ausbildung beinhaltet, aber nicht auf den Beruf eines Richters, Staatsanwalts oder Anwalts ausgerichtet ist, sondern auf weitere Berufe. Vielleicht geht es zum Beispiel um ein Journalismusstudium. Dafür ist es auch sinnvoll, juristische Hintergründe zu kennen. Diese Möglichkeiten haben wir auf jeden Fall schon, sodass wir dies in der Diskussion über einen integrierten Bachelors of Laws im juristischen Studiengang überhaupt nicht mehr betrachten müssen. Ich glaube, das würde zur Aushöhlung der juristischen Ausbildung führen. Ich will vor diesem Hintergrund zusammenfassend folgende Argumente nennen, die für einen Bachelor sprechen: Ich glaube, damit können wir einen Anreiz, deutlich mehr Studieninteressierte für das rechtswissenschaftliche Studium zu begeistern, schaffen. Ich sagte es: Das Staatsexamen beschwört dann nicht länger diese Alles-oder-nichts-Situation herauf, dass man, wenn man nicht mehr zum ersten Staatsexamen zugelassen wird, weil man durchgefallen ist, ein „Abiturient oder eine Abiturientin mit Rechtskenntnissen“ ist. Da bei einem integrierten LL. B. – also Bachelor of Laws – alle Studienleistungen zählen, müssten die Studierenden besser lernen. Und weiterhin: Es ist eine gute Option für Studierende, die eine Karriere in der freien Wirtschaft oder im Ausland anstreben, für die die juristischen Grundkenntnisse eines ersten Staatsexamens nicht notwendig sind. Vor diesem Hintergrund glaube ich, dass wir auch im Sinne einer weiterhin guten Ausbildung von Fachkräften an Universitäten eine Bachelor-of-Laws-Initiative beginnen sollten. Ich freue mich, wenn dabei am Ende ein positives Ergebnis herauskommt. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

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