Harm Rykena
Ein Beitrag zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung: äquivalente und transparente Landesförderung für Niedersachsens staatlich anerkannte Ersatzschulen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Sehr geehrte Damen und Herren! Etwa 55 000 Schüler besuchen in Niedersachsen eine von mehr als 850 Schulen in freier Trägerschaft. Diese Schulen stellen mithin einen wichtigen Pfeiler in der niedersächsischen Schullandschaft dar. Besonderen pädagogischen Konzepten kann so Raum gegeben werden. Es gibt Bekenntnisschulen, Fachschulen mit besonderen beruflichen Schwerpunkten und vieles weitere mehr. Im Bereich der Förderschulen mit dem Schwerpunkt für sozial-emotionale Entwicklung leisten Schulen in privater Trägerschaft zum Beispiel einen zentralen Beitrag zur schulischen Versorgung in unserem Bundesland. Doch die Schulen in freier Trägerschaft klagen seit Jahren über die nicht ausreichende Finanzierung ihrer Leistungen durch das Land Niedersachsen. Diese Klagen kommen immer häufiger und werden immer dringlicher. Glaubt man den Aussagen der Träger, so sind etliche Einrichtungen akut in ihrem Bestand gefährdet. Doch ein Wegbrechen dieser wertvollen Bildungseinrichtungen können wir uns in keinem Fall leisten. Das Recht auf Einrichtung von Ersatzschulen in freier Trägerschaft ist in Artikel 7 Abs. 4 Grundgesetz festgehalten. Dort ist allerdings auch vorgegeben, dass es keine Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern geben darf. Aus diesem Sonderungsverbot hat das Bundesverfassungsgericht eine staatliche Schutz- und Förderpflicht abgeleitet und den Staat zu einer Sicherung des Existenzminimums der Institutionen verpflichtet. Doch was ist ausreichend für das Existenzminimum der Ersatzschulen? Darüber streiten sich die Verbände und das Land seit Jahren. Ich möchte sogar noch weitergehen: Ist es aus Sicht des Staates sinnvoll, lediglich das Existenzminimum zu sichern, oder wäre es im Interesse von guter Schule notwendig, angemessen darüber hinauszugehen? Im Letter of Intent, der 2022 kurz vor Ende der vergangenen Legislaturperiode von den selbsternannten demokratischen Fraktionen gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, ist der Pfad zu einer transparenten Lösung des Problems zwar angelegt, doch erste terminliche Ecksteine des Papiers wurden bereits gerissen. Derzeitiger Stand ist daher, dass ab 2025 eine Übergangsfrist ‑ ab 2025 erst! ‑ für eine neue Finanzierungsformel gelten soll, die immerhin eine leichte Entlastung bewirken soll. Erst für die Zeit danach soll es eine transparente Grundlage für die genaue Ermittlung der tatsächlichen Kosten des Landes pro Schüler und Schulform aus dem Landeshaushalt geben. Doch dann befinden wir uns längst in der nächsten Legislaturperiode. Planungssicherheit für die Träger der betroffenen Schulen sieht anders aus. Außerdem ist dieser Zeithorizont gerade in Zeiten von hoher Inflation, Steigerung der Lehrergehälter an den staatlichen Schulen und einem schon seit Jahren aufgestauten Nachholbedarf bei der Finanzierung der Ersatzschulen viel zu lang. Für manch eine Schule kann es bis dahin schon zu spät sein. Vonseiten des VDP Niedersachsen-Bremen erfährt man zudem schon lange, dass Niedersachsen seine Ersatzschulen teilweise deutlich schlechter ausstatte als andere Bundesländer das tun. Doch die Frage ist nun: Ist dem wirklich so? - Vieles spricht dafür, doch genau weiß es niemand. Derzeit kann sich das Land bei den Verhandlungen nämlich immer hinter der unklaren Abrechnungsgrundlage verstecken und die Förderung von Schulen in privater Trägerschaft nach eigenem Gutdünken beschließen. Dieser Zustand ist unhaltbar, besonders angesichts der offensichtlich angespannten Lage. Jetzt müssen nämlich diese tragbaren Instrumente erstellt werden und nicht erst ab 2028. Deshalb stellen wir im vorliegenden Antrag vier Kernforderungen: Erstens. Die Landesregierung soll aufgefordert werden, sich auf Bundesebene, insbesondere im Bundesrat und in der KMK, dafür einzusetzen, dass einheitliche Bestimmungsverfahren für die Kenngrößen „Ausgaben pro Schüler und Jahr an öffentlichen Schulen“ einerseits und „Ausgaben pro Schüler und Jahr an Ersatzschulen“ andererseits erarbeitet werden. Das ist nämlich zwischen den Bundesländern sehr unterschiedlich. In der Vorbereitung dafür soll zweitens der Kultusausschuss darüber unterrichtet werden, auf welcher Grundlage derzeit denn die Finanzierung der Ersatzschulen ermittelt wird, wobei zu eruieren ist, inwieweit die Kritikpunkte vom Landesrechnungshof und die Urteile vom Bundesverfassungsgericht und vom Bundesverwaltungsgericht dabei berücksichtigt werden. Drittens. Es soll kurzfristig eine umfassende Datenerhebung zur tatsächlichen Finanzsituation der niedersächsischen Ersatzschulen durchgeführt werden, um zu eruieren, wie dramatisch die finanzielle Situation denn nun tatsächlich ist oder ‑ anscheinend aus Sicht der Landesregierung ‑ eben auch nicht. Viertens. Wir fordern von der Landesregierung einen Entwurf für die Neufassung der §§ 149 bis 151 des Niedersächsischen Schulgesetzes, in denen dann explizite Untergrenzen für die Kostendeckungsgrade, für den Landeszuschuss, den Elternbeitrag sowie die Eigenleistungen der Ersatzschulen festgelegt werden. Wir freuen uns jedenfalls auf die Beratung im Ausschuss. Selbst wenn dort, wider Erwarten, vielleicht nicht alle von unseren Forderungen auf Zustimmung stoßen sollten, so hoffen wir dennoch, dass dieser Antrag endlich Bewegung in die offensichtlich unhaltbare Situation rund um die nicht ausreichende Finanzierung der staatlich anerkannten Ersatzschulen kommt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
